| Dokumentenidentifikation |
DE102004015786A1 13.10.2005 |
| Titel |
Getränk |
| Anmelder |
Tchibo GmbH, 22297 Hamburg, DE |
| Erfinder |
Ammer, Dieter, 28359 Bremen, DE; Lampe, Dieter, 21031 Hamburg, DE; Lantz, Ingo, Dr., 22149 Hamburg, DE; Jeske, Bernd, 21031 Hamburg, DE |
| Vertreter |
Uexküll & Stolberg, 22607 Hamburg |
| DE-Anmeldedatum |
26.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004015786 |
| Offenlegungstag |
13.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
C12G 3/04
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| Zusammenfassung |
Ein Getränk enthält Bier in einem Anteil von 30 Gew.-% bis 70 Gew.-% und Kaffeekonzentrat in einem Anteil von 20 Gew.-% bis 50 Gew.-%. Bevorzugte weitere Zutaten sind Zucker in einem Anteil von 2 Gew.-% bis 7 Gew.-%, ein Fruchtgrundstoff in einem Anteil von 0,5 Gew.-% bis 4 Gew.-% sowie Wasser in einem Anteil von 15 Gew.-% bis 25 Gew.-%.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Getränk.
Getränke wie Bier, Fruchtsaft oder Kaffee sind schon lange bekannt.
Die bekannten Getränke erfüllen aber nicht immer die Geschmackserwartungen aller
Verbraucherkreise.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Getränk mit einer neuartigen Geschmacksrichtung
zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Getränk mit den Merkmalen des
Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Getränk weist Bier in einem Anteil von 30 Gew.-%
bis 70 Gew.-% (vorzugsweise 40 Gew.-% bis 60 Gew.-% oder 45 Gew.-% bis 55 Gew.-%)
sowie Kaffeekonzentrat in einem Anteil von 20 Gew.-% bis 50 Gew.-% auf. Unter den
Begriff Kaffee fallen hier sowohl coffeinhaltiger Kaffee als auch entcoffeinierter
Kaffee. Für das Kaffeekonzentrat gibt es mehrere Möglichkeiten.
So kann das Kaffeekonzentrat einen Brühextrakt aus 35 g bis 85 g Kaffee
pro Liter Wasser (vorzugsweise aus 50 g bis 70 g Kaffee pro Liter Wasser) aufweisen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Kaffeekonzentrat aus frisch gebrühtem
Röstkaffee hergestellt und liegt vorzugsweise als Brühextrakt aus 35 g bis 85 g
Röstkaffee pro Liter Wasser vor (besonders bevorzugt 50 g bis 70 g Röstkaffee pro
Liter Wasser) . Das Kaffeekonzentrat wird dabei also durch Brühen von Röstkaffee
gewonnen, wobei z.B. 50 g bis 70 g Röstkaffee mit einem Liter heißen Wasser aufgebrüht
(übergossen) werden und der Extrakt aufgefangen wird.
Eine andere Möglichkeit für das Kaffeekonzentrat ist eine Lösung aus
10 g bis 30 g Extraktkaffee pro Liter Wasser, vorzugsweise 12 g bis 20 g Extraktkaffee
pro Liter Wasser. Extraktkaffee wird auch als "löslicher Kaffee" bezeichnet; aber
der Begriff "Lösung" ist hier nicht in strengem Sinne zu verstehen, da auch nichtlösliche
Anteile auftreten können.
Denkbar ist auch die Verwendung einer Mischung von Flüssigextrakt
mit Wasser als Kaffeekonzentrat. Flüssigextrakt ist ein hoch konzentrierter Kaffeeextrakt
in flüssiger Form, in dem auch nichtlösliche Bestandteile enthalten sein können.
Um ein für das erfindungsgemäße Getränk brauchbares Kaffeekonzentrat herzustellen,
das in seinem Geschmack mit den oben erläuterten Kaffeekonzentraten vergleichbar
ist, muss der Flüssigextrakt mit Wasser verdünnt werden.
Das erfindungsgemäße Getränk zeichnet sich durch einen neuartigen
Geschmack aus und setzt der generell ermüdenden Wirkung des Biers die meist anregende
Wirkung des Kaffees entgegen.
Vorzugsweise enthält das Getränk einen Zusatz von Zucker in einem
Anteil von 2 Gew.-% bis 7 Gew.-%, vorzugsweise 3,5 Gew.-% bis 5,5 Gew.-%. Als Zucker
kann Raffinade verwendet werden, z.B. der Handelsklasse 1.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das Getränk einen Zusatz
von Fruchtgrundstoff in einem Anteil von 0,5 Gew.-% bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 2
Gew.-% bis 3 Gew.-%. Der Fruchtgrundstoff weist ein Fruchtkonzentrat auf, z.B. aus
Zitrusfrüchten, wie Zitrone und/oder Grapefruit. Derartige Fruchtgrundstoffe werden
in der Lebensmittelindustrie allgemein verwendet, z.B. als Ausgangsstoff für viele
Erfrischungsgetränke, bei deren Herstellung der Fruchtgrundstoff mit Wasser gemischt
wird (z.B. im Verhältnis 1 Teil Fruchtgrundstoff auf 5 Teile Wasser). Neben dem
Fruchtkonzentrat (oder Fruchtsaftkonzentrat) kann der Fruchtgrundstoff auch weitere
Substanzen enthalten, die (gegebenenfalls zusätzlich zu bereits in dem Fruchtkonzentrat
enthaltenen Anteilen) zugesetzt sind, wie Mineralstoffe, Vitamine, Säuerungsmittel,
Süßstoff, Konservierungsmittel und/oder Stabilisatoren. Der Wasseranteil des Fruchtgrundstoffs
variiert, ist aber nicht zu niedrig, um eine bessere Verarbeitbarkeit zu erreichen,
und liegt typischerweise in der Größenordnung von 70 Gew.-% bis 95 Gew.-%. Dem erfindungsgemäßen
Getränk verleiht der Fruchtgrundstoff einen erfrischenden Geschmack.
Für das Bier kommen im Prinzip alle Biersorten in Betracht, selbst
solche, die nicht nach dem absoluten Reinheitsgebot gemäß dem Biersteuergesetz der
Bundesrepublik Deutschland hergestellt sind oder die nur umgangssprachlich als "Bier"
bezeichnet werden. Bevorzugt werden aber Sorten, die nur aus Hopfen, Malz, Wasser
und Hefe gebraut sind. Das Bier kann z.B. dunkles Bier, z.B. Altbier oder dunkles
Weizenbier, aufweisen, aber auch andere Sorten, wie z.B. Pils oder helles Weizenbier.
Denkbar sind auch Mischungen mehrerer Biersorten.
Ferner kann das Getränk einen Zusatz von Wasser enthalten, z.B. in
einem Anteil von 15 Gew.-% bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 15 Gew.-% bis 20 Gew.-%.
Durch den Zusatz von Wasser lässt sich eine Feinabstimmung der Konzentration der
übrigen Bestandteile in dem Getränk vornehmen.
Mit Hilfe ausgewählter Bestandteile lassen sich z.B. der Geschmack
oder die Haltbarkeit des Getränks beeinflussen. Derartige Bestandteile können gezielt
zugesetzt, aber auch bereits in anderen Zutaten enthalten sein, insbesondere dem
Fruchtgrundstoff. In Frage kommen z.B. Säuerungsmittel (wie z.B. Milchsäure), Antioxidationsmittel
(wie z.B. Ascorbinsäure), Stabilisatoren (wie z.B. Johannisbrotkernmehl), Konservierungsstoffe
(wie z.B. Natriumbenzoat), natürliche Aromen, Fructose, Süßstoff (wie z.B. Natriumcyclamat,
Saccharin-Natrium) und/oder Vitamine, auch Vitaminmischungen.
Der Kohlendioxidgehalt des erfindungsgemäßen Getränks liegt vorzugsweise
im Bereich von 3 g/l bis 8 g/l, der Alkoholgehalt vorzugsweise im Bereich von 1,5
Vol.-% bis 4,0 Vol.-% und der Coffeingehalt vorzugsweise im Bereich von 150 mg/l
bis 400 mg/l; besonders bevorzugte Bereiche sind für den Kohlendioxidgehalt 4 g/l
bis 7 g/l, für den Alkoholgehalt 2,3 Vol.-% bis 2,8 Vol.-% und für den Coffeingehalt
250 mg/l bis 350 mg/l. Die Gehalte an Kohlendioxid (CO2), Alkolhol und
Coffein ergeben sich in der Regel bei der Mischung der zuvor erläuterten Zutaten.
Es ist aber auch denkbar, dem Getränk gezielt Kohlendioxid und gegebenenfalls auch
Coffein und/oder Alkohol zuzuführen, um einen jeweiligen bevorzugten Gehalt zu erreichen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
Beispiel
Durch frisches Aufbrühen von 55 g Röstkaffee mit einem Liter heißen
Wasser wurde zunächst ein Kaffeekonzentrat hergestellt.
265 g dieses Kaffeekonzentrats wurden mit 495 g Bier (im Ausführungsbeispiel
Bier der Marke "Dark" der Brauerei Beck GmbH & Co. KG, Bremen) und 174 g Wasser
unter Zusatz von 45 g Raffinadezucker und 21 g eines Fruchtgrundstoffs gemischt.
Im Ausführungsbeispiel wurde als Fruchtgrundstoff ein Produkt mit
einem Citrussaftkonzentrat und als weiteren Zutaten Fructose, Mineralstoffen (Trikaliumcitrat,
Trinatriumcitrat, Magnesiumcarbonat), Milchsäure als Säuerungsmittel, Vitaminen
(Vitamin C, Niacin, Vitamin E, Pantothensäure, Folsäure, Biotin), Natriumcyclamat
und Saccharin-Natrium als Süßstoffen, den Konservierungsstoffen E211 und E202, natürlichem
Aroma, Johannisbrotkernmehl als Stabilisator sowie Wasser verwendet.
Es ergab sich ein von Probanden als wohlschmeckend und erfrischend
bewertetes Getränk.
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| Anspruch[de] |
- Getränk, mit
– Bier in einem Anteil von 30 Gew.-% bis 70 Gew.-%, vorzugsweise 40 Gew.-%
bis 60 Gew.-%, besonders bevorzugt 45 Gew.-% bis 55 Gew.-%,
– Kaffeekonzentrat in einem Anteil von 20 Gew.-% bis 50 Gew.-%, vorzugsweise
20 Gew.-% bis 30 Gew.-%, wobei das Kaffeekonzentrat ein aus der folgenden Gruppe
ausgewähltes Kaffeeprodukt aufweist: Brühextrakt aus 35 g bis 85 g Kaffee pro Liter
Wasser, vorzugsweise 50 g bis 70 g Kaffee pro Liter Wasser; Lösung aus 10 g bis
30 g Extraktkaffee pro Liter Wasser, vorzugsweise 12 g bis 20 g Extraktkaffee pro
Liter Wasser; Mischung von Flüssigextrakt mit Wasser.
- Getränk nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Zusatz von Wasser
in einem Anteil von 15 Gew.-% bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 15 Gew.-% bis 20 Gew.-%.
- Getränk nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Zusatz von
Zucker in einem Anteil von 2 Gew.-% bis 7 Gew.-%, vorzugsweise 3,5 Gew.-% bis 5,5
Gew.-%, wobei der Zucker vorzugsweise Raffinade aufweist.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen
Zusatz von Fruchtgrundstoff in einem Anteil von 0,5 Gew.-% bis 4 Gew.-%, vorzugsweise
2 Gew.-% bis 3 Gew.-%, wobei der Fruchtgrundstoff ein Fruchtkonzentrat aufweist,
vorzugsweise aus Zitrusfrüchten, besonders bevorzugt Zitrone und/oder Grapefruit.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
das Bier mindestens eine der aus der folgenden Gruppe ausgewählten Sorten aufweist:
dunkles Bier, Altbier, Pils, Weizenbier.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
das Kaffeekonzentrat aus frisch gebrühtem Röstkaffee hergestellt ist und vorzugsweise
als Brühextrakt aus 35 g bis 85 g Röstkaffee pro Liter Wasser vorliegt, besonders
bevorzugt aus 50 g bis 70 g Röstkaffee pro Liter Wasser.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch einen
CO2-Gehalt von 3 g/l bis 8 g/l, vorzugsweise 4 g/l bis 7 g/l.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch einen
Alkoholgehalt von 1,5 Vol.-% bis 4,0 Vol.-%, vorzugsweise 2,3 Vol.-% bis 2,8 Vol.-%.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch einen
Coffeingehalt von 150 mg/l bis 400 mg/l, vorzugsweise 250 mg/l bis 350 mg/l.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch mindestens
einen der aus der folgenden Gruppe ausgewählten Bestandteile: Säuerungsmittel, Milchsäure;
Antioxidationsmittel, Ascorbinsäure; Stabilisatoren, Johannisbrotkernmehl; Konservierungsstoffe,
Natriumbenzoat; natürliche Aromen; Fructose; Vitamine, Vitaminmischungen; Süßstoff,
Natriumcyclamat, Saccharin-Natrium.
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