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Dokumentenidentifikation DE102005010176A1 13.10.2005
Titel Tragegurt für ein Musikinstrument oder ein Musikinstrumenten-Behältnis
Anmelder Dimbath, Wolfgang, 91056 Erlangen, DE
Erfinder Dimbath, Wolfgang, 91056 Erlangen, DE
Vertreter Nordmann, H., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 91077 Neunkirchen
DE-Anmeldedatum 05.03.2005
DE-Aktenzeichen 102005010176
Offenlegungstag 13.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.10.2005
IPC-Hauptklasse G10G 5/00
Zusammenfassung Um das Tragen eines Musikinstrumentes oder Musikinstrumenten-Behältnisses für den Musiker zu erleichtern, ist der am Instrument oder Behältnis befestigte Gurt entweder in seiner Gesamtheit (G) oder zumindest in einem Teilstück (T1; T11, T12; T13) oder aber es ist seine Aufhängung (A) aus einem hochelastischen Material, nämlich dem unter dem Namen Neopren bekannten Chloropren-Kautschuk, gefertigt. Der Gurt kann durch einen Karabinerhaken (K1, K2) am Musikinstrument (50, 60) bzw. durch Nähte (N1, N2) am Behältnis (2), beispielsweise an einem Rucksack oder Kasten oder einer Tasche oder an der Aufhängung (A), befestigt sein.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf einen Gurt zum Tragen eines Musikinstruments oder eines Musikinstrumenten-Behältnisses.

Ein solcher Gut kann am Musikinstrument oder am Behältnis für ein Musikinstrument lösbar oder unlösbar befestigt werden. Es kann sich dabei um einen Hals- oder Schultergurt in Form eines Tragebands oder Trageriemens handeln. Es kann sich aber insbesondere auch um einen Schulter- oder Garniturgurt für einen Musikinstrumenten-Rucksack handeln.

Das hier betrachtete Behältnis für das Musikinstrument kann somit ein Rucksack, aber auch eine an das Instrument angepasste Tasche oder ein angepasstes stabiles Gehäuse oder ein Koffer sein, die das Instrument vor schädigenden Einwirkungen schützt. Und das Musikinstrument kann z.B. eine Tuba, ein Holzblasinstrument, wie ein Saxophon, oder auch eine Gitarre, ein Akkordeon sein.

Der Schulter- oder Garnitur-Gurt für ein solches Behältnis besteht in der Regel aus einem leicht-elastischen Werkstoff (Kunststoff, wie insbesondere Polypropylen) oder aus einem anderen Gewebe. Zur Verhinderung von Druckstellen an Schulter oder Rücken des Trägers kann der eigentliche Gurt mit einem Polstermaterial, insbesondere mit einem Kunststoff, wie Schaumstoff, versehen sein.

Es gibt relativ schwere Musikinstrumente, wie beispielsweise Akkordeons, die mit oder ohne Behältnis ein Gewicht von 18 bis 20 kg besitzen können. Für den Spieler oder Träger des Instruments ist es häufig unbequem, ein solch schweres Instrument zu tragen, da das Instrument dabei Bewegungen durchführt. Insbesondere bei längeren Wegen wird er sich bewusst, dass das Tragen doch recht mühsam ist, was durchaus auf seine gute Stimmung durchschlagen kann.

Tragegurte für einen Kontrabass sind beispielsweise in dem deutschen Gebrauchsmuster DE-U 297 03 381 dargestellt.

Es wurde daher nach einem Weg gesucht, wie das Halte- oder Tragegefühl für das Instrument oder für das Behältnis verbessert werden kann.

Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, einen Gurt der eingangs genannten Art anzugeben, der gegenüber den gebräuchlichen Gurten, insbesondere denen aus leichtelastischem Material, ein besseres Tragegefühl vermittelt.

Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,

  • a) dass er in seiner Gesamtheit oder
  • b) dass zumindest ein erstes Teilstück oder aber
  • c) dass seine Aufhängung
aus einem hochelastischen Material besteht, wobei dieses hochelastische Material speziell der unter dem Namen „Neopren" bekannte Chloropren-Kautschuk ist.

Neopren wird in anderen Einsatzgebieten, beispielsweise bevorzugt bei Taucheranzügen, verwendet. Es wird auch auch zur Isolation von Getränke-Behältern eingesetzt. Es kann daher bei Herstellern oder Zulieferanten solcher Produkte erworben werden.

Durch das hochelastische Material Neopren ist gewährleistet, dass das Instrument und das Behältnis beim Tragen abgefedert werden. Dem Träger des Musikinstruments und/oder des Behältnisses wird dadurch ein leichteres Tragegefühl vermittelt.

Von großem Vorteil ist der Gurt nach der Erfindung für Instrumente oder Behältnisse samt Instrument von höherem Gewicht, insbesondere ab 10 bis 12 kg. Der Abfederungseffekt durch Auftreten auf den Boden, z.B. durch Laufen oder durch rhythmische Bewegungen des Musikers, wird bei steigendem Gewicht immer größer. Ein großes Akkordeon z.B. wiegt gut und gerne 17 bis 20 kg, ein großes Keyboard in einem Behältnis bis zu 35 kg. Bei solch schweren Instrumenten hat sich der Gurt als besonders wohltuend erwiesen.

Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung besteht demnach der Gurt in seiner Gesamtheit aus dein hochelastischen Material, wobei eins oder beide seiner Enden mit Mitteln zum unlösbaren oder lösbaren Befestigen ausgestattet ist/sind.

Gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass mindestens ein erstes Teilstück und mindestens ein zweites Teilstück vorgesehen sind, von denen das erste Teilstück aus dein hochelastischen Material und das zweite Teilstück aus üblichem Gurtmaterial, insbesondere aus Propylen, besteht. – Es können auch ein erstes und zweites Teilstück vorgesehen sein, zwischen denen ein Verbindungsstück angeordnet ist. Entweder kann hierbei das Verbindungsstück oder es können die beiden Teilstücke aus Chloropren-Kautschuk bestzehen.

Dabei sollte zumindest eins seiner Enden zum Anbringen einer Naht geeignet oder ausgestattet sein. Über diese Naht kann der Gurt am Musikinstrumenten-Behältnis oder an der Aufhängung befestigt sein. Die Aufhängung kann hierbei aus handelsüblichem Gurtmaterial bestehen.

Gemäß einer dritten vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass er an einem Ende an einer hochelastischen oder weniger elastischen Aufhängung befestigt ist. Hierbei können zur Befestigung an der Aufhängung und zur Befestigung der Aufhängung am Behältnis die an sich bekannten Mittel, wie Nähte, Nieten, Ösen o. dgl., eingesetzt werden.

Zur Erzielung einer hohen Reißfestigkeit kann vorgesehen sein, dass der Chloropren-Kautschuk (Neopren) mit einer Schicht aus Nylon-Jersey belegt ist.

Es kann aber auch eine Zwischenschicht, z. B. ein dehnbares Band, wie ein Polypropylen-Band, zur Erhöhung der Reißfestigkeit eingearbeitet sein.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Alle Ausgestaltungen können als Einzelgurt zur direkten Befestigung oder zum Halten des Musikinstruments oder aber zum Tragen eines Musikinstrumenten-Behältnisses, insbesondere auch als Gurt in einer Gurt-Garnitur, Verwendung finden.

Das hier betrachtete Musikinstrumenten-Behältnis zeichnet sich demnach dadurch aus, dass es mit mindestens einem Gurt der hier beschriebenen Art ausgestattet ist. Und das hier betrachtete Instrument zeichnet sich auch dadurch aus, dass es mit mindestens einem Gut der hier beschriebenen Art versehen ist.

Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand von 23 Figuren näher erläutert. Die 1 bis 8 repräsentieren dabei schematisch dargestellte Gurte in Aufsicht, 9 repräsentiert eine Rucksack-Garnitur an einer Musikinstrumenten-Tasche, 10 und 11 repräsentieren je einen an einem Musikinstrument angebrachten Gurt und 12 bis 23 repräsentiren verschiedene Formen eines Gurts oder eines Teilstücks davon.

Es zeigen:

1 einen Gurt, der in seiner Gesamtheit aus einem hochelastischen Material besteht,

2 ebenfalls einen solchen Gurt, allerdings mit einer anderen Befestigung,

3 einen Gurt, bei dem ein erstes Teilstück aus hochelastischem Material an einem zweiten Teilstück aus üblichem Gurtmaterial festgenäht ist,

4 einen Gurt, bei dem ein erstes Teilstück aus hochelastischem Material an einem zweiten Teilstück aus üblichem Gurtmaterial durch ein Verbindungsstück festgemacht ist,

5 einen Gurt mit zwei äußeren Teilstücken aus hochelastischem Material und einem dazwischen angeordneten Mittelstück aus üblichem Gurtmaterial,

6 einen Gurt, bei dem die Materialien gemäß 5 vertauscht sind,

7 einen Gurt, der in seiner Gesamtheit aus hochelastischem Material besteht und der an beiden Enden zwecks lösbarer Befestigung mit Karabinerhaken versehen ist,

8 eine Gurtgarnitur mit zwei Gurten, die an einem elastischen Aufhänger befestigt sind,

9 eine Musikinstrumenenten-Tasche für ein metallisches Blasinstrument mit seitlich angebrachter Rucksack-Garnitur,

10 ein Musikinstrument (Gitarre) mit elastischem Tragriemen in Aufsicht,

11 ein weiteres Musikinstrument (Saxophon) mit elastischem Tragriemen, ebenfalls in Aufsicht,

12 in Seitenansicht einen gebogenen Gurt,

13 bis 18 in Aufsicht verschiedene gekrümmte Gurte,

19 bis 22 in Aufsicht verschiedenartig geformte Gurte und

23 im Blick Z-Z gemäß 1 ein zweilagiges Chloropren-Kautschuk-Band mit Zwischenschicht.

Gemäß 1 besteht der dargestellte Gurt in seiner Gesamtheit G aus einem hochelastischen, federnden Werkstoff (der durch Strichelung angedeutet ist), nämlich Chloropren-Kautschuk, das üblicherweise unter dem Namen Neopren insbesondere bei Taucheranzügen verwendet wird. Dieses Kautschuk-Material kann zur Erhöhung der Reißfestigkeit mit Nylon-Jersey beschichtet oder kaschiert sein. Der Gurt ist zum Anschluß an einem Behälter zur Aufnahme eines relativ schweren Musikinstruments, wie insbesondere eines Akkordeons, vorgesehen. An den Enden besitzt der Gurt Verbindungs-Endstücke S1, S2 zum lösbaren oder unlösbaren Befestigen oder Festlegen an dem (nicht gezeigten) Behälter, wie insbesondere an einem Rucksack oder einem der äußeren Form des Musikinstruments angepassten Tragekoffer, der zusätzlich auch noch mit einem Handgriff ausgerüstet sein kann. Die feste Montage kann durch Nähen, Nieten, Kleben, etc und die lösbare Montage kann durch Karabinerhaken, Ösen, Schnellverschlüsse, Klettverschlüsse, Druckknöpfe, etc erfolgen,

Die Gesamtheit G braucht nicht eben zu sein und in der Papierebene oder parallel dazu angeordnet zu sein. Um sich an den Körper des Trägers besser anzupassen, kann der Gurt stattdessen aus der Papierebene heraus „gebogen" gestaltet sein, d. h. seine in der Regel dem Träger zugewandte Oberfläche kann nicht-eben verlaufen. Dies ist in einer Seitendarstellung in 12 gezeigt. Hier ist auch ersichtlich, dass der Chloropren-Kautschuk mit dünnen Schichten J aus Nylon-Jersey belegt sein kann.

Der in 1 dargestellte Gurt kann auch nach rechts (vgl. 13 und 15) oder links (vgl. 14 und 16) „gekrümmt" sein. Gemäß 17 und 18 kann die Krümmung auch S-förmig verlaufen. Und gemäß 19 bis 22 kann die Oberfläche eine von der Rechteckform abweichende Gestalt besitzen. Sie kann bauchig (vgl. 19), wie eine Zerstreuungslinse geformt (vgl. 20), flaschenartig (vgl. 21) oder trapezförmig (vgl. 22) sein.

Es können auch zwei- oder mehrlagige Neopren-Schichten aufeinander zur Anpassung der Federwirkung des Gurts an das Gewicht des Instruments eingesetzt werden. Zur Sicherung der Reißfestigkeit können dann noch innen liegende Sicherungsbänder eingearbeitet sein. Dies ist im Prinzip an einem Beispiel in 23 gezeigt. Aus der in 1 eingetragenen Blickrichtung Z-Z wird nämlich deutlich, dass der Chloropren-Kautschuk in Form von zwei Schichten C1, C2 vorliegen kann; zwischen denen eine Zwischenschicht P angeordnet ist. Diese Zwischenschicht P kann ein mehr oder weniger elastisches Band, z. B. aus Polypropylen oder aus einem textilen Stoff, sein. Natürlich kann als Zwischenschicht P auch ein Kleber eingesetzt werden.

Nach 2 ist die Gesamtheit G des Gurts wiederum aus hochelastischem Material, also Chloropren-Kautschuk (Neopren), gefertigt. Der Gurt ist hier an beiden Enden über Nähte N1 bzw. N2 am Behältnis dauerhaft festgemacht.

In 3 besteht der Gurt aus einem ersten Teilstück T1 aus hochelastischem Material und einem zweiten Teilstück T2 aus üblichem Gurtmaterial, z. B. aus Propylen-Gewebe. Die an einander gesetzten Teilstücke T1 und T2 sind durch Nähte N11 und N21 mit einander verbunden. Das Zusammensetzen der beiden Teilstücke T1, T2 könnte stattdessen auch durch Nieten oder Kleben erfolgt sein. Die einander zugewandten Enden E1, E2 sind überlappend angeordnet. Das eine und/oder andere Teilstück T1, T2 kann innen – dem Träger zugewandt – mit einem Polstermaterial belegt sein, um den Träger zu schonen. Die Polsterung kann wie bei einem klassisch gepolsterten Rucksackgurt durchgeführt sein.

Der Gurt von 4 entspricht weitgehend dem Gurt von 3. Nur ist hier eine bündige Verbindung durch ein besonderes Verbindungsstück V getroffen. Dieses Verbindungsstück V kann mit den beiden einander zugewandten Endteilen durch Kleben verbunden oder vernäht sein. Es kann aus Kunststoff oder Leder bestehen. Vorliegend ist es weitgehend rechteckförmig gestaltet.

Gemäß 5 sind für den Gurt zwei erste Teilstücke T11 und T12 aus dem hochelastischem Werkstoff vorgesehen, zwischen denen das zweite längere Teilstück T21 aus dem üblichen Gurtmaterial, insbesondere aus Polypropylen, angeordnet ist. Die beiden ersten Teilstücke T11 und T12 sind durch Nähte N1 bzw. N2 am Behältnis befestigt. Zur Verbindung der beiden ersten Teilstücke T11, T12 am zweiten Teilstück T21 dienen hier Verbindungsstücke V11 und V12, die wieder aus einem stabilen Material, wie aus Leder, Plastik oder einem anderen Kunststoff, bestehen. Auch dieses Zwischenstück T21 kann entsprechend 12 aus der Papierebene heraus gebogen sein. Auch eine Krümmung gemäß 13 bis 18 ist möglich.

In 6 sind die Materialien gegenüber 5 vertauscht. Hier befindet sich ein längeres Teilstück T13 aus Neopren zwischen zwei durch Nähte N1, N2 am Behälter befestigten zweiten Teilstücken T22, T23. Verbindungsstücke V21, V22 der geschilderten Art sind auch hier wieder vorgesehen. Zumindest eins der Teilstücke T13, T22, T23 kann auch hier wieder mit einem Polstermaterial belegt sein. Auch hier können Biegung und/oder Krümmung vorliegen.

Analog zu 1 und 2 besteht in 7 der Gurt in seiner Gesamtheit G aus Neopren. Hier sind die Verbindugs-Endstücke S1, S2 mit Karabinerhaken K1 bzw. K2 zum abnehmbaren Befestigen an einem Musikinstrumenten-Rucksack versehen. Stattdessen können auch hier wieder die in 2 bis 6 gezeigten Nähte N1, N2 vorgesehen sein. Auch eine Kombination von Karabinerhaken K1 und Naht N2 ist möglich.

8 zeigt eine weitere Möglichkeit. Danach ist vorgesehen, dass bei einer Rucksackgarnitur für ein Musikinstrument zwei Gurte G1, G2 verwendet werden. Diese Gurte G1, G2 sind über Nähte N1 an einer etwa trapezförmigen Aufhängung A fest montiert. Die Aufhängung A besteht hier aus dem genannten hochelastischen Material, also Neopren, während die Gurte G1, G2 aus einem traditionellen Werkstoff, wie einer Textilie, Nylon, Polyester, Propylen, etc., bestehen. Die Gurte G1, G2 können wiederum gepolstert sein. Die elastische Aufhängung A ist über eine Naht N an dem Musikinstrumenten-Behältnis befestigt. Statt der Nähte N, N1 können auch andere Mittel zur ständigen Befestigung, aber auch Mittel zur lösbaren Befestigung gewählt werden.

Es soll noch hervorgehoben werden, dass abweichend und gegensätzlich zu 8 die Aufhängung A aus einem traditionellen Material bestehen und die Gurte G1, G2 entsprechend einer der 1 bis 7 konstruiert sein können.

Eine gemeinsame Betrachtung der 1 bis 8 ergibt, dass in den 2 bis 6 endseitige Nähte N1, N2 zur Befestigung am Behältnis dienen. In 1 und 7 sind andere Befestigungsmittel S1, S2 gewählt, wobei diese nach 1 einen Schnellverschluß und nach 7 Karabinerhaken K1, K2 aufweisen können. Außerdem ist hervorzuheben, dass das Zwischenstück T13 in 6 gebogen sein kann. Jeder der Gurte in 1 bis 7 kann also entweder fest am Musikinstrumenten-Behältnis montiert sein, z. B. durch Nähen, Nieten, Kleben, etc., oder aber dort abnehmbar befestigt werden, z. B. durch Karabinerhaken, Fastex-Schnellverschlüsse, Klettverschlüsse, Druckknöpfe, etc. Entsprechendes gilt für die Befestigung an einem Musikinstrument.

Bei den 1 bis 7 gezeigten Gurten, die also auch zweifach an demselben Rucksack eingesetzt werden können, und bei der in 8 gezeigten Gurtgarnitur ergibt sich bei jedem Schritt des Trägers ein leichtes Nachfedern des Behältnisses. Dem Träger wird dadurch der Eindruck vermittelt, dass sich das Behältnis und das darin verstaute Musikinstrument relativ leicht tragen lassen, so dass sein Frohsinn nicht leidet, wenngleich natürlich das Gewicht des Behälters nicht verringert wurde.

Die in den 1 bis 8 gezeigten Gurte können selbstverständlich auch – ohne Verwendung eines Behältnisses – direkt zum Tragen des Musikinstruments eingesetzt werden.

9 zeigt eine Hülle oder Tragetasche 2 für ein Musikinstrument, welche rechts außen eine Rucksack-Garnitur 3 aufweist. Die Tragetasche 2 besitzt eine ebene trapezförmige Grundfläche 4. Ihre halbkreisförmige ebene Stirnseite ist mit dem Bezugszeichen 6 und ihre halbkreisförmige ebene (kleinere) Rückseite mit dem Bezugszeichen 8 versehen. Ein Reißverschluß 10 verläuft von der unteren Kante k2 am Rande oder – wie hier – etwa mittig über die Rückseite 8, dann geradlinig über die Oberfläche bis zum Punkt Z und von dort entlang einer gekrümmten Kurve R, bis sie auf der links gelegenen Kante k3 der trapezförmigen Grundfläche 4 endet.

Die Tragetasche 2 befindet sich in einer aufrechten Position, wenn sie getragen wird, so dass dann die Stirnseite 6 nach oben und die Rückseite 8 nach unten weist. Hierzu dient die Rucksack-Garnitur 3. Sie wird im wesentlichen gebildet durch zwei Tragebänder oder Tragegurte 12 und 14. deren Längen einstellbar sind. Entsprechend 4 sind die beiden oberen Teilstücke 12o, 14o der Tragegurte 12, 14 aus Neopren gefertigt.

Zur Befestigung der Tragegurte 12, 14 soll folgendes festgestellt werden: Zwei beabstandete untere Halterungen 20. 22 sind am unteren Teil der Tragetasche 2 festgenäht. Die unteren Halterungen 20, 22 befinden sich etwa in Hüfthöhe der Person, die den Rucksack 2 trägt. Ringe 24, 26 sind in den Halterungen 22, 24 befestigt. Karabinerhaken 28, 30, die am unteren Ende der Tragegurte 12, 14 befestigt sind, greifen in die Ringe 24, 26 ein. Die Tragegurte 12, 14 sind dadurch so angeordnet, dass sie nach oben keilförmig zulaufen, wie in der 9 gezeigt. Die unteren Enden können auch einfach an der Tragetasche 2 angenäht, angenietet oder mit einem Schnellverschluß versehen sein.

Schieber 32, 34 zur Längenverstellung sind innerhalb der Tragegurte 12, 14 angeordnet. Die oberen Enden der Tragegurte 12, 14 enden in Befestigungen 36, 38, die an einer oberen Halterung 40 festgenäht sind. Die obere Halterung 40 ist etwa in Schulterhöhe der Person, die den Rucksack 2 trägt, angeordnet. Diese obere Halterung 40 kann auch variabel bezüglich des Abstands zu den Halterungen 20, 22 ausgeführt sein.

Ein Handgriff 42 ist an der oberen Halterung 40 befestigt. Er dient zum Handhaben der Tragetasche 2, insbesondere zum Tragen oder Aufschultern.

10 zeigt eine Gitarre 50, die mit einem Schultergurt 52 für den Musiker versehen ist. Dieser Schultergurt 52 kann jeweils endseitig mit der Gitarre 50 drehbeweglich verschraubt sein. Entsprechend 6 besteht das mittlere, etwas dickere Teilstück 52m aus Neopren.

11 zeigt in prinzipieller Darstellung ein Saxophon 60, das mit einem Halsgurt 62 versehen ist. Dieser Halsgurt 62 umfaßt eine Halsschlaufe 62s und ein Endstück 62e. Das Endstück 62e ist mittels eines endseitig angebrachten Karabinerhakens 64 am Saxophon 60 angeklipst. Die Halsschlaufe 62s besteht hier aus Neopren.

Die 12 bis 23 wurden bereits voranstehend im Zusammenhang mit 1 erläutert. Es soll hier aber besonders betont werden, dass gemäß den in 12 bis 23 dargestellten Formen jeder der anhand der 1 bis 11 beschriebenen Gurte und Gurtgarnituren oder auch jedes Teilstück davon gestaltet sein kann.

GGesamtheit des Gurts G1, G2Gurte T1, T11, T12, T13erste Teilstücke T2, T21, T22, T23zweite Teilstücke V1, V11, V12, V21, V22Verbindungsstücke S1, S2Verbindungs-Endstücke E1, E2Enden N, N1, N2, N11, N12Nähte AAufhängung Rgekrümmte Kurve ZPunkt k2untere Kante k3rechte Seitenkante JNylon-Jersey-Beschichtung C1, C2Schicht aus Chloropren-Kautschuk PZwischenschicht 2Tragetasche 3Rucksack-Garnitur 4trapezförmige Grundfläche 6Stirnseite 8Rückseite 10Reißverschluss 12, 14Tragegurte 20, 22untere Halterungen 24, 26Ringe 28, 30Karabinerhaken 32, 34Schieber 36, 38obere Befestigungen 40obere Halterung 42Handgriff 50Gitarre 52Schultergurt 52mmittleres Teilstück 60Saxophon 62Halsgurt 62eEndstück 62sHalsschlaufe 64Karabinerhaken

Anspruch[de]
  1. Gurt zum Tragen eines Musikinstruments, insbesondere zum Befestigen am Musikinstrument (50, 60) oder am Behältnis (2) für das Musikinstrument, wie als Schulter- oder Garniturgurt für einen Musikinstrumenten-Rucksack, dadurch gekennzeichnet,

    a) dass er in seiner Gesamtheit (G) oder

    b) dass zumindest ein erstes Teilstück (T1, T11, T12, T13) oder aber

    c) dass seine Aufhängung (A)

    aus einem hochelastischen Material besteht, wobei dieses hochelastische Material speziell der unter dem Namen „Neopren" bekannte Chloropren-Kautschuk ist.
  2. Gurt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Chloropren-Kautschuk mit einer Schicht aus Nylon-Jersey belegt ist.
  3. Gurt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein erstes Teilstück (T1, T11, T12, T13) und mindestens ein zweites Teilstück (T2, T21, T22, T23) vorgesehen sind, von denen das erste Teilstück (T1, T11, T12, T13) aus dem hochelastischen Material und das zweite Teilstück (T2, T21, T22, T23) aus üblichem Gurtmaterial, insbesondere aus Propylen, besteht.
  4. Gurt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder zweite Teilstück (T2, T21,T22, T23) gepolstert sind/ist.
  5. Gurt nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Teilstück (T1; T11, T12; T13) und das zweite Teilstück (T2; T21; T22, T23) durch ein Verbindungsstück (V; V 11, V 12; V21, V22) mit einander verbunden sind.
  6. Gurt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (V; V11, V12; V21, V22) aus einem stabilen Material, insbesondere aus einem flexiblen Kunststoff, Plastik oder Leder, besteht.
  7. Gurt nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (V; V11, V12; V21, V22) mit dem ersten und/oder zweiten Teilstück (T1 bis T23) durch eine Naht (N11, N21), durch Nieten oder durch Kleben verbunden ist.
  8. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein erstes Teilstück (T1) und nur ein zweites Teilstück (T2) vorgesehen sind (3 und 4).
  9. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei erste Teilstücke (T11, T12) und nur ein zweites Teilstück (T21) vorgesehen sind, wobei das zweite Teilstück (T21) zwischen den beiden ersten Teilstücken (T11, T12) angeordnet ist (5).
  10. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein erstes Teilstück (T13) und zwei Teilstücke ((T22, T23) vorgesehen sind, von denen das erste Teilstück (T13) zwischen den beiden zweiten Teilstücken (T22, T23) angeordnet ist (6).
  11. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eins seiner Enden zum Anbringen einer Naht (N1, N2) ausgestattet ist.
  12. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eins seiner Enden mit einem Verbindungs-Endstück (S1, S2) versehen ist (1 und 7).
  13. Gurt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungs-Endstück (S1, S2) mit einem Karabiner-Haken (K1, K2; 28, 30) oder mit einer Halteöse ausgerüstet ist (7).
  14. Gurt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungs-Endstück (S1, S2) so ausgerüstet ist, dass es durch Nieten oder Nähen am Musikinstrument-Behältnis oder an der Aufhängung (A) befestigbar ist.
  15. Gurt (G 1, G2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er aus einem handelsüblichen Gurtmaterial, insbesondere aus Propylen, besteht und an der Aufhängung (A) aus dem hochelastischen Material befestigt ist (8).
  16. Gurt (G1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass er zusammen mit einem weiteren Gurt (G2) an der Aufhängung (A) befestigt ist und eine Rucksack-Garnitur bildet (8, 9).
  17. Gurt (G1, G2) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängung (A) zum Anbringen einer Naht (N) oder durch Nieten zwecks Befestigung am Musikinstrumenten-Behältnis (2) eingerichtet ist (8, 9).
  18. Gurt (G1, G2) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängung (A) zur lösbaren Befestigung am Musikinstrumenten-Behältnis (2) eingerichtet ist (9).
  19. Gurt (G1, G2) nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass er an der Aufhängung (A) lösbar befestigbar ist.
  20. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass seine dem Träger zugewandte Oberfläche nicht-eben verläuft und somit gebogen ist (12).
  21. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass bei Betrachtung seiner dem Träger zugewandten Oberfläche seine Längsachse nach links oder rechts gekrümmt ist (13 bis 18).
  22. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Träger zugewandte Oberfläche eine von der Rechteckform abweichende Form, insbesondere eine bauchige, zerstreuungslinsenarige, flaschenförmige oder trapezförmige Form, besitzt (19 bis 22).
  23. Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Chloropren-Kautschuk in Form von zwei Schichten (C1, C2), zwischen denen eine Zwischenschicht (P) angeordnet ist, vorliegt (23).
  24. Musikinstrumenten-Behältnis (2), dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest mit einem einzigen Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 23 ausgerüstet ist (9).
  25. Musikinstrument (50, 60), dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest mit einem einzigen Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 23 versehen ist (10, 11).
Es folgen 7 Blatt Zeichnungen






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