| Dokumentenidentifikation |
DE102005010176A1 13.10.2005 |
| Titel |
Tragegurt für ein Musikinstrument oder ein Musikinstrumenten-Behältnis |
| Anmelder |
Dimbath, Wolfgang, 91056 Erlangen, DE |
| Erfinder |
Dimbath, Wolfgang, 91056 Erlangen, DE |
| Vertreter |
Nordmann, H., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 91077 Neunkirchen |
| DE-Anmeldedatum |
05.03.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005010176 |
| Offenlegungstag |
13.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
G10G 5/00
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| Zusammenfassung |
Um das Tragen eines Musikinstrumentes oder Musikinstrumenten-Behältnisses für den Musiker zu erleichtern, ist der am Instrument oder Behältnis befestigte Gurt entweder in seiner Gesamtheit (G) oder zumindest in einem Teilstück (T1; T11, T12; T13) oder aber es ist seine Aufhängung (A) aus einem hochelastischen Material, nämlich dem unter dem Namen Neopren bekannten Chloropren-Kautschuk, gefertigt. Der Gurt kann durch einen Karabinerhaken (K1, K2) am Musikinstrument (50, 60) bzw. durch Nähte (N1, N2) am Behältnis (2), beispielsweise an einem Rucksack oder Kasten oder einer Tasche oder an der Aufhängung (A), befestigt sein.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Gurt zum Tragen eines Musikinstruments
oder eines Musikinstrumenten-Behältnisses.
Ein solcher Gut kann am Musikinstrument oder am Behältnis für ein
Musikinstrument lösbar oder unlösbar befestigt werden. Es kann sich dabei um einen
Hals- oder Schultergurt in Form eines Tragebands oder Trageriemens handeln. Es kann
sich aber insbesondere auch um einen Schulter- oder Garniturgurt für einen Musikinstrumenten-Rucksack
handeln.
Das hier betrachtete Behältnis für das Musikinstrument kann somit
ein Rucksack, aber auch eine an das Instrument angepasste Tasche oder ein angepasstes
stabiles Gehäuse oder ein Koffer sein, die das Instrument vor schädigenden Einwirkungen
schützt. Und das Musikinstrument kann z.B. eine Tuba, ein Holzblasinstrument, wie
ein Saxophon, oder auch eine Gitarre, ein Akkordeon sein.
Der Schulter- oder Garnitur-Gurt für ein solches Behältnis besteht
in der Regel aus einem leicht-elastischen Werkstoff (Kunststoff, wie insbesondere
Polypropylen) oder aus einem anderen Gewebe. Zur Verhinderung von Druckstellen an
Schulter oder Rücken des Trägers kann der eigentliche Gurt mit einem Polstermaterial,
insbesondere mit einem Kunststoff, wie Schaumstoff, versehen sein.
Es gibt relativ schwere Musikinstrumente, wie beispielsweise Akkordeons,
die mit oder ohne Behältnis ein Gewicht von 18 bis 20 kg besitzen können. Für den
Spieler oder Träger des Instruments ist es häufig unbequem, ein solch schweres Instrument
zu tragen, da das Instrument dabei Bewegungen durchführt. Insbesondere bei längeren
Wegen wird er sich bewusst, dass das Tragen doch recht mühsam ist, was durchaus
auf seine gute Stimmung durchschlagen kann.
Tragegurte für einen Kontrabass sind beispielsweise in dem deutschen
Gebrauchsmuster DE-U 297 03 381 dargestellt.
Es wurde daher nach einem Weg gesucht, wie das Halte- oder Tragegefühl
für das Instrument oder für das Behältnis verbessert werden kann.
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, einen Gurt der eingangs
genannten Art anzugeben, der gegenüber den gebräuchlichen Gurten, insbesondere denen
aus leichtelastischem Material, ein besseres Tragegefühl vermittelt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
- a) dass er in seiner Gesamtheit oder
- b) dass zumindest ein erstes Teilstück oder aber
- c) dass seine Aufhängung
aus einem hochelastischen Material besteht, wobei dieses hochelastische Material
speziell der unter dem Namen „Neopren" bekannte Chloropren-Kautschuk ist.
Neopren wird in anderen Einsatzgebieten, beispielsweise bevorzugt
bei Taucheranzügen, verwendet. Es wird auch auch zur Isolation von Getränke-Behältern
eingesetzt. Es kann daher bei Herstellern oder Zulieferanten solcher Produkte erworben
werden.
Durch das hochelastische Material Neopren ist gewährleistet, dass
das Instrument und das Behältnis beim Tragen abgefedert werden. Dem Träger des Musikinstruments
und/oder des Behältnisses wird dadurch ein leichteres Tragegefühl vermittelt.
Von großem Vorteil ist der Gurt nach der Erfindung für Instrumente
oder Behältnisse samt Instrument von höherem Gewicht, insbesondere ab 10 bis 12
kg. Der Abfederungseffekt durch Auftreten auf den Boden, z.B. durch Laufen oder
durch rhythmische Bewegungen des Musikers, wird bei steigendem Gewicht immer größer.
Ein großes Akkordeon z.B. wiegt gut und gerne 17 bis 20 kg, ein großes Keyboard
in einem Behältnis bis zu 35 kg. Bei solch schweren Instrumenten hat sich der Gurt
als besonders wohltuend erwiesen.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung besteht demnach der
Gurt in seiner Gesamtheit aus dein hochelastischen Material, wobei eins oder beide
seiner Enden mit Mitteln zum unlösbaren oder lösbaren Befestigen ausgestattet ist/sind.
Gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass
mindestens ein erstes Teilstück und mindestens ein zweites Teilstück vorgesehen
sind, von denen das erste Teilstück aus dein hochelastischen Material und das zweite
Teilstück aus üblichem Gurtmaterial, insbesondere aus Propylen, besteht. –
Es können auch ein erstes und zweites Teilstück vorgesehen sein, zwischen denen
ein Verbindungsstück angeordnet ist. Entweder kann hierbei das Verbindungsstück
oder es können die beiden Teilstücke aus Chloropren-Kautschuk bestzehen.
Dabei sollte zumindest eins seiner Enden zum Anbringen einer Naht
geeignet oder ausgestattet sein. Über diese Naht kann der Gurt am Musikinstrumenten-Behältnis
oder an der Aufhängung befestigt sein. Die Aufhängung kann hierbei
aus handelsüblichem Gurtmaterial bestehen.
Gemäß einer dritten vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass
er an einem Ende an einer hochelastischen oder weniger elastischen Aufhängung befestigt
ist. Hierbei können zur Befestigung an der Aufhängung und zur Befestigung der Aufhängung
am Behältnis die an sich bekannten Mittel, wie Nähte, Nieten, Ösen o. dgl., eingesetzt
werden.
Zur Erzielung einer hohen Reißfestigkeit kann vorgesehen sein, dass
der Chloropren-Kautschuk (Neopren) mit einer Schicht aus Nylon-Jersey belegt ist.
Es kann aber auch eine Zwischenschicht, z. B. ein dehnbares Band,
wie ein Polypropylen-Band, zur Erhöhung der Reißfestigkeit eingearbeitet sein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Alle Ausgestaltungen können als Einzelgurt zur direkten Befestigung oder zum Halten
des Musikinstruments oder aber zum Tragen eines Musikinstrumenten-Behältnisses,
insbesondere auch als Gurt in einer Gurt-Garnitur, Verwendung finden.
Das hier betrachtete Musikinstrumenten-Behältnis zeichnet sich demnach
dadurch aus, dass es mit mindestens einem Gurt der hier beschriebenen Art ausgestattet
ist. Und das hier betrachtete Instrument zeichnet sich auch dadurch aus, dass es
mit mindestens einem Gut der hier beschriebenen Art versehen ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand von
23 Figuren näher erläutert. Die 1 bis 8
repräsentieren dabei schematisch dargestellte Gurte in Aufsicht, 9
repräsentiert eine Rucksack-Garnitur an einer Musikinstrumenten-Tasche,
10 und 11 repräsentieren
je einen an einem Musikinstrument angebrachten Gurt und 12
bis 23 repräsentiren verschiedene Formen
eines Gurts oder eines Teilstücks davon.
Es zeigen:
1 einen Gurt, der in seiner Gesamtheit
aus einem hochelastischen Material besteht,
2 ebenfalls einen solchen Gurt, allerdings
mit einer anderen Befestigung,
3 einen Gurt, bei dem ein erstes Teilstück
aus hochelastischem Material an einem zweiten Teilstück aus üblichem Gurtmaterial
festgenäht ist,
4 einen Gurt, bei dem ein erstes Teilstück
aus hochelastischem Material an einem zweiten Teilstück aus üblichem Gurtmaterial
durch ein Verbindungsstück festgemacht ist,
5 einen Gurt mit zwei äußeren Teilstücken
aus hochelastischem Material und einem dazwischen angeordneten Mittelstück aus üblichem
Gurtmaterial,
6 einen Gurt, bei dem die Materialien
gemäß 5 vertauscht sind,
7 einen Gurt, der in seiner Gesamtheit
aus hochelastischem Material besteht und der an beiden Enden zwecks lösbarer Befestigung
mit Karabinerhaken versehen ist,
8 eine Gurtgarnitur mit zwei Gurten,
die an einem elastischen Aufhänger befestigt sind,
9 eine Musikinstrumenenten-Tasche für
ein metallisches Blasinstrument mit seitlich angebrachter Rucksack-Garnitur,
10 ein Musikinstrument (Gitarre) mit
elastischem Tragriemen in Aufsicht,
11 ein weiteres Musikinstrument (Saxophon)
mit elastischem Tragriemen, ebenfalls in Aufsicht,
12 in Seitenansicht einen gebogenen Gurt,
13 bis 18
in Aufsicht verschiedene gekrümmte Gurte,
19 bis 22
in Aufsicht verschiedenartig geformte Gurte und
23 im Blick Z-Z gemäß 1
ein zweilagiges Chloropren-Kautschuk-Band mit Zwischenschicht.
Gemäß 1 besteht der dargestellte Gurt
in seiner Gesamtheit G aus einem hochelastischen, federnden Werkstoff (der durch
Strichelung angedeutet ist), nämlich Chloropren-Kautschuk, das üblicherweise unter
dem Namen Neopren insbesondere bei Taucheranzügen verwendet wird. Dieses Kautschuk-Material
kann zur Erhöhung der Reißfestigkeit mit Nylon-Jersey beschichtet oder kaschiert
sein. Der Gurt ist zum Anschluß an einem Behälter zur Aufnahme eines relativ schweren
Musikinstruments, wie insbesondere eines Akkordeons, vorgesehen. An den Enden besitzt
der Gurt Verbindungs-Endstücke S1, S2 zum lösbaren oder unlösbaren Befestigen oder Festlegen
an dem (nicht gezeigten) Behälter, wie insbesondere an einem Rucksack oder einem
der äußeren Form des Musikinstruments angepassten Tragekoffer, der zusätzlich auch
noch mit einem Handgriff ausgerüstet sein kann. Die feste Montage kann durch Nähen,
Nieten, Kleben, etc und die lösbare Montage kann durch Karabinerhaken, Ösen, Schnellverschlüsse,
Klettverschlüsse, Druckknöpfe, etc erfolgen,
Die Gesamtheit G braucht nicht eben zu sein und in der Papierebene
oder parallel dazu angeordnet zu sein. Um sich an den Körper des Trägers besser
anzupassen, kann der Gurt stattdessen aus der Papierebene heraus „gebogen"
gestaltet sein, d. h. seine in der Regel dem Träger zugewandte Oberfläche kann nicht-eben
verlaufen. Dies ist in einer Seitendarstellung in 12
gezeigt. Hier ist auch ersichtlich, dass der Chloropren-Kautschuk mit dünnen Schichten
J aus Nylon-Jersey belegt sein kann.
Der in 1 dargestellte Gurt kann auch
nach rechts (vgl. 13 und 15)
oder links (vgl. 14 und 16)
„gekrümmt" sein. Gemäß 17 und 18
kann die Krümmung auch S-förmig verlaufen. Und gemäß 19
bis 22 kann die Oberfläche eine von der Rechteckform
abweichende Gestalt besitzen. Sie kann bauchig (vgl. 19),
wie eine Zerstreuungslinse geformt (vgl. 20), flaschenartig
(vgl. 21) oder trapezförmig (vgl. 22)
sein.
Es können auch zwei- oder mehrlagige Neopren-Schichten aufeinander
zur Anpassung der Federwirkung des Gurts an das Gewicht des Instruments eingesetzt
werden. Zur Sicherung der Reißfestigkeit können dann noch innen liegende Sicherungsbänder
eingearbeitet sein. Dies ist im Prinzip an einem Beispiel in 23
gezeigt. Aus der in 1 eingetragenen Blickrichtung Z-Z
wird nämlich deutlich, dass der Chloropren-Kautschuk in Form von zwei Schichten
C1, C2 vorliegen kann; zwischen denen eine Zwischenschicht P angeordnet
ist. Diese Zwischenschicht P kann ein mehr oder weniger elastisches Band, z. B.
aus Polypropylen oder aus einem textilen Stoff, sein. Natürlich kann als Zwischenschicht
P auch ein Kleber eingesetzt werden.
Nach 2 ist die Gesamtheit G des Gurts
wiederum aus hochelastischem Material, also Chloropren-Kautschuk (Neopren), gefertigt.
Der Gurt ist hier an beiden Enden über Nähte N1 bzw. N2 am Behältnis dauerhaft festgemacht.
In 3 besteht der Gurt aus einem ersten
Teilstück T1 aus hochelastischem Material und einem zweiten Teilstück T2 aus üblichem
Gurtmaterial, z. B. aus Propylen-Gewebe. Die an einander gesetzten Teilstücke T1
und T2 sind durch Nähte N11 und N21 mit einander verbunden. Das Zusammensetzen der
beiden Teilstücke T1, T2 könnte stattdessen auch durch Nieten oder Kleben erfolgt
sein. Die einander zugewandten Enden E1, E2 sind überlappend angeordnet. Das eine
und/oder andere Teilstück T1, T2 kann innen – dem Träger zugewandt –
mit einem Polstermaterial belegt sein, um den Träger zu schonen. Die Polsterung
kann wie bei einem klassisch gepolsterten Rucksackgurt durchgeführt sein.
Der Gurt von 4 entspricht weitgehend
dem Gurt von 3. Nur ist hier eine bündige Verbindung
durch ein besonderes Verbindungsstück V getroffen. Dieses Verbindungsstück V kann
mit den beiden einander zugewandten Endteilen durch Kleben verbunden oder vernäht
sein. Es kann aus Kunststoff oder Leder bestehen. Vorliegend ist es weitgehend rechteckförmig
gestaltet.
Gemäß 5 sind für den Gurt zwei erste
Teilstücke T11 und T12 aus dem hochelastischem Werkstoff vorgesehen, zwischen denen
das zweite längere Teilstück T21 aus dem üblichen Gurtmaterial, insbesondere aus
Polypropylen, angeordnet ist. Die beiden ersten Teilstücke T11 und T12 sind durch
Nähte N1 bzw. N2 am Behältnis befestigt. Zur Verbindung der beiden ersten Teilstücke
T11, T12 am zweiten Teilstück T21 dienen hier Verbindungsstücke V11 und V12, die
wieder aus einem stabilen Material, wie aus Leder, Plastik oder einem anderen Kunststoff,
bestehen. Auch dieses Zwischenstück T21 kann entsprechend 12
aus der Papierebene heraus gebogen sein. Auch eine Krümmung gemäß 13
bis 18 ist möglich.
In 6 sind die Materialien gegenüber
5 vertauscht. Hier befindet sich ein längeres Teilstück
T13 aus Neopren zwischen zwei durch Nähte N1, N2 am Behälter befestigten zweiten
Teilstücken T22, T23. Verbindungsstücke V21, V22 der geschilderten Art sind auch
hier wieder vorgesehen. Zumindest eins der Teilstücke T13, T22, T23 kann auch hier
wieder mit einem Polstermaterial belegt sein. Auch hier können Biegung und/oder
Krümmung vorliegen.
Analog zu 1 und 2
besteht in 7 der Gurt in seiner Gesamtheit G aus Neopren.
Hier sind die Verbindugs-Endstücke S1, S2 mit Karabinerhaken K1 bzw. K2 zum abnehmbaren
Befestigen an einem Musikinstrumenten-Rucksack versehen. Stattdessen können auch
hier wieder die in 2 bis 6
gezeigten Nähte N1, N2 vorgesehen sein. Auch eine Kombination von Karabinerhaken
K1 und Naht N2 ist möglich.
8 zeigt eine weitere Möglichkeit. Danach
ist vorgesehen, dass bei einer Rucksackgarnitur für ein Musikinstrument zwei Gurte
G1, G2 verwendet werden. Diese Gurte G1, G2 sind über Nähte N1 an einer etwa trapezförmigen
Aufhängung A fest montiert. Die Aufhängung A besteht hier aus dem genannten
hochelastischen Material, also Neopren, während die Gurte G1, G2 aus einem traditionellen
Werkstoff, wie einer Textilie, Nylon, Polyester, Propylen, etc., bestehen. Die Gurte
G1, G2 können wiederum gepolstert sein. Die elastische Aufhängung A ist über eine
Naht N an dem Musikinstrumenten-Behältnis befestigt. Statt der Nähte N, N1 können
auch andere Mittel zur ständigen Befestigung, aber auch Mittel zur lösbaren Befestigung
gewählt werden.
Es soll noch hervorgehoben werden, dass abweichend und gegensätzlich
zu 8 die Aufhängung A aus einem traditionellen Material
bestehen und die Gurte G1, G2 entsprechend einer der 1
bis 7 konstruiert sein können.
Eine gemeinsame Betrachtung der 1 bis
8 ergibt, dass in den 2
bis 6 endseitige Nähte N1, N2 zur Befestigung
am Behältnis dienen. In 1 und 7
sind andere Befestigungsmittel S1, S2 gewählt, wobei diese nach 1
einen Schnellverschluß und nach 7 Karabinerhaken K1,
K2 aufweisen können. Außerdem ist hervorzuheben, dass das Zwischenstück T13 in
6 gebogen sein kann. Jeder der Gurte in 1
bis 7 kann also entweder fest am Musikinstrumenten-Behältnis
montiert sein, z. B. durch Nähen, Nieten, Kleben, etc., oder aber dort abnehmbar
befestigt werden, z. B. durch Karabinerhaken, Fastex-Schnellverschlüsse, Klettverschlüsse,
Druckknöpfe, etc. Entsprechendes gilt für die Befestigung an einem Musikinstrument.
Bei den 1 bis 7
gezeigten Gurten, die also auch zweifach an demselben Rucksack eingesetzt werden
können, und bei der in 8 gezeigten Gurtgarnitur ergibt
sich bei jedem Schritt des Trägers ein leichtes Nachfedern des Behältnisses. Dem
Träger wird dadurch der Eindruck vermittelt, dass sich das Behältnis und das darin
verstaute Musikinstrument relativ leicht tragen lassen, so dass sein Frohsinn nicht
leidet, wenngleich natürlich das Gewicht des Behälters nicht verringert wurde.
Die in den 1 bis 8
gezeigten Gurte können selbstverständlich auch – ohne Verwendung eines Behältnisses
– direkt zum Tragen des Musikinstruments eingesetzt werden.
9 zeigt eine Hülle oder Tragetasche
2 für ein Musikinstrument, welche rechts außen eine Rucksack-Garnitur
3 aufweist. Die Tragetasche 2 besitzt eine ebene trapezförmige
Grundfläche 4. Ihre halbkreisförmige ebene Stirnseite ist mit dem Bezugszeichen
6 und ihre halbkreisförmige ebene (kleinere) Rückseite mit dem Bezugszeichen
8 versehen. Ein Reißverschluß 10 verläuft von der unteren Kante
k2 am Rande oder – wie hier – etwa mittig über die Rückseite
8, dann geradlinig über die Oberfläche bis zum Punkt Z und von dort entlang
einer gekrümmten Kurve R, bis sie auf der links gelegenen Kante k3 der trapezförmigen
Grundfläche 4 endet.
Die Tragetasche 2 befindet sich in einer aufrechten Position,
wenn sie getragen wird, so dass dann die Stirnseite 6 nach oben und die
Rückseite 8 nach unten weist. Hierzu dient die Rucksack-Garnitur
3. Sie wird im wesentlichen gebildet durch zwei Tragebänder oder Tragegurte
12 und 14. deren Längen einstellbar sind. Entsprechend
4 sind die beiden oberen Teilstücke 12o,
14o der Tragegurte 12, 14 aus Neopren gefertigt.
Zur Befestigung der Tragegurte 12, 14 soll folgendes
festgestellt werden: Zwei beabstandete untere Halterungen 20.
22 sind am unteren Teil der Tragetasche 2 festgenäht. Die unteren
Halterungen 20, 22 befinden sich etwa in Hüfthöhe der Person,
die den Rucksack 2 trägt. Ringe 24, 26 sind in den Halterungen
22, 24 befestigt. Karabinerhaken 28, 30, die
am unteren Ende der Tragegurte 12, 14 befestigt sind, greifen
in die Ringe 24, 26 ein. Die Tragegurte 12,
14 sind dadurch so angeordnet, dass sie nach oben keilförmig zulaufen,
wie in der 9 gezeigt. Die unteren Enden können auch
einfach an der Tragetasche 2 angenäht, angenietet oder mit einem Schnellverschluß
versehen sein.
Schieber 32, 34 zur Längenverstellung sind innerhalb
der Tragegurte 12, 14 angeordnet. Die oberen Enden der Tragegurte
12, 14 enden in Befestigungen 36, 38, die an
einer oberen Halterung 40 festgenäht sind. Die obere Halterung
40 ist etwa in Schulterhöhe der Person, die den Rucksack 2 trägt,
angeordnet. Diese obere Halterung 40 kann auch variabel bezüglich des Abstands
zu den Halterungen 20, 22 ausgeführt sein.
Ein Handgriff 42 ist an der oberen Halterung 40
befestigt. Er dient zum Handhaben der Tragetasche 2, insbesondere zum Tragen
oder Aufschultern.
10 zeigt eine Gitarre 50, die
mit einem Schultergurt 52 für den Musiker versehen ist. Dieser Schultergurt
52 kann jeweils endseitig mit der Gitarre 50 drehbeweglich verschraubt
sein. Entsprechend 6 besteht das mittlere, etwas dickere
Teilstück 52m aus Neopren.
11 zeigt in prinzipieller Darstellung
ein Saxophon 60, das mit einem Halsgurt 62 versehen ist. Dieser
Halsgurt 62 umfaßt eine Halsschlaufe 62s und ein Endstück
62e. Das Endstück 62e ist mittels eines endseitig angebrachten
Karabinerhakens 64 am Saxophon 60 angeklipst. Die Halsschlaufe
62s besteht hier aus Neopren.
Die 12 bis 23
wurden bereits voranstehend im Zusammenhang mit 1 erläutert.
Es soll hier aber besonders betont werden, dass gemäß den in
12 bis 23 dargestellten
Formen jeder der anhand der 1 bis 11
beschriebenen Gurte und Gurtgarnituren oder auch jedes Teilstück davon gestaltet
sein kann.
G- Gesamtheit des Gurts
G1, G2- Gurte
T1, T11, T12, T13- erste Teilstücke
T2, T21, T22, T23- zweite Teilstücke
V1, V11, V12, V21, V22- Verbindungsstücke
S1, S2- Verbindungs-Endstücke
E1, E2- Enden
N, N1, N2, N11, N12- Nähte
A- Aufhängung
R- gekrümmte Kurve
Z- Punkt
k2- untere Kante
k3- rechte Seitenkante
J- Nylon-Jersey-Beschichtung
C1, C2- Schicht aus Chloropren-Kautschuk
P- Zwischenschicht
2- Tragetasche
3- Rucksack-Garnitur
4- trapezförmige Grundfläche
6- Stirnseite
8- Rückseite
10- Reißverschluss
12, 14- Tragegurte
20, 22- untere Halterungen
24, 26- Ringe
28, 30- Karabinerhaken
32, 34- Schieber
36, 38- obere Befestigungen
40- obere Halterung
42- Handgriff
50- Gitarre
52- Schultergurt
52m- mittleres Teilstück
60- Saxophon
62- Halsgurt
62e- Endstück
62s- Halsschlaufe
64- Karabinerhaken
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| Anspruch[de] |
- Gurt zum Tragen eines Musikinstruments, insbesondere zum Befestigen
am Musikinstrument (50, 60) oder am Behältnis (2) für
das Musikinstrument, wie als Schulter- oder Garniturgurt für einen Musikinstrumenten-Rucksack,
dadurch gekennzeichnet,
a) dass er in seiner Gesamtheit (G) oder
b) dass zumindest ein erstes Teilstück (T1, T11, T12, T13) oder aber
c) dass seine Aufhängung (A)
aus einem hochelastischen Material besteht, wobei dieses hochelastische Material
speziell der unter dem Namen „Neopren" bekannte Chloropren-Kautschuk ist.
- Gurt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Chloropren-Kautschuk
mit einer Schicht aus Nylon-Jersey belegt ist.
- Gurt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
ein erstes Teilstück (T1, T11, T12, T13) und mindestens ein zweites Teilstück (T2,
T21, T22, T23) vorgesehen sind, von denen das erste Teilstück (T1, T11, T12, T13)
aus dem hochelastischen Material und das zweite Teilstück (T2, T21, T22, T23) aus
üblichem Gurtmaterial, insbesondere aus Propylen, besteht.
- Gurt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder
zweite Teilstück (T2, T21,T22, T23) gepolstert sind/ist.
- Gurt nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste
Teilstück (T1; T11, T12; T13) und das zweite Teilstück (T2; T21; T22, T23) durch
ein Verbindungsstück (V; V 11, V 12; V21, V22) mit einander verbunden sind.
- Gurt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück
(V; V11, V12; V21, V22) aus einem stabilen Material, insbesondere aus einem flexiblen
Kunststoff, Plastik oder Leder, besteht.
- Gurt nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück
(V; V11, V12; V21, V22) mit dem ersten und/oder zweiten Teilstück (T1 bis T23) durch
eine Naht (N11, N21), durch Nieten oder durch Kleben verbunden ist.
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
nur ein erstes Teilstück (T1) und nur ein zweites Teilstück (T2) vorgesehen sind
(3 und 4).
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
zwei erste Teilstücke (T11, T12) und nur ein zweites Teilstück (T21) vorgesehen
sind, wobei das zweite Teilstück (T21) zwischen den beiden ersten Teilstücken (T11,
T12) angeordnet ist (5).
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
nur ein erstes Teilstück (T13) und zwei Teilstücke ((T22, T23) vorgesehen sind,
von denen das erste Teilstück (T13) zwischen den beiden zweiten Teilstücken (T22,
T23) angeordnet ist (6).
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens eins seiner Enden zum Anbringen einer Naht (N1, N2) ausgestattet
ist.
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eins seiner Enden mit einem Verbindungs-Endstück (S1, S2) versehen ist
(1 und 7).
- Gurt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungs-Endstück
(S1, S2) mit einem Karabiner-Haken (K1, K2; 28, 30) oder mit einer
Halteöse ausgerüstet ist (7).
- Gurt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungs-Endstück
(S1, S2) so ausgerüstet ist, dass es durch Nieten oder Nähen am Musikinstrument-Behältnis
oder an der Aufhängung (A) befestigbar ist.
- Gurt (G 1, G2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er aus
einem handelsüblichen Gurtmaterial, insbesondere aus Propylen, besteht und an der
Aufhängung (A) aus dem hochelastischen Material befestigt ist (8).
- Gurt (G1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass er zusammen mit einem weiteren Gurt (G2) an der Aufhängung (A) befestigt ist
und eine Rucksack-Garnitur bildet (8, 9).
- Gurt (G1, G2) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufhängung (A) zum Anbringen einer Naht (N) oder durch Nieten zwecks Befestigung
am Musikinstrumenten-Behältnis (2) eingerichtet ist (8,
9).
- Gurt (G1, G2) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufhängung (A) zur lösbaren Befestigung am Musikinstrumenten-Behältnis (2)
eingerichtet ist (9).
- Gurt (G1, G2) nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass er an der Aufhängung (A) lösbar befestigbar ist.
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass
seine dem Träger zugewandte Oberfläche nicht-eben verläuft und somit gebogen ist
(12).
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass
bei Betrachtung seiner dem Träger zugewandten Oberfläche seine Längsachse nach links
oder rechts gekrümmt ist (13 bis 18).
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass
die dem Träger zugewandte Oberfläche eine von der Rechteckform abweichende Form,
insbesondere eine bauchige, zerstreuungslinsenarige, flaschenförmige oder trapezförmige
Form, besitzt (19 bis 22).
- Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass
der Chloropren-Kautschuk in Form von zwei Schichten (C1, C2), zwischen denen eine
Zwischenschicht (P) angeordnet ist, vorliegt (23).
- Musikinstrumenten-Behältnis (2), dadurch gekennzeichnet,
dass es zumindest mit einem einzigen Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 23 ausgerüstet
ist (9).
- Musikinstrument (50, 60), dadurch gekennzeichnet,
dass es zumindest mit einem einzigen Gurt nach einem der Ansprüche 1 bis 23 versehen
ist (10, 11).
Es folgen 7 Blatt Zeichnungen
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