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Dokumentenidentifikation DE10335794A1 13.10.2005
Titel Kosmetikstäbchen
Anmelder Jenner, Günter, 76456 Kuppenheim, DE
Erfinder Jenner, Günter, 76456 Kuppenheim, DE
Vertreter Patentanwälte Eder & Schieschke, 80796 München
DE-Anmeldedatum 05.08.2003
DE-Aktenzeichen 10335794
Offenlegungstag 13.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.10.2005
IPC-Hauptklasse A46D 3/00
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein Kosmetikstäbchen mit einem Bürstenabschnitt, welcher eine Beflockung aufweist, nach Patentnummer ... (Patentanmeldung 10316872.9). Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Beflockung des fertigen Bürstenabschnitts mit einer antibakteriellen Verbindung in Form von 2, 4, 4-Trichlor-2-Hydroxy-Diphenyl-Äther (Handelsname Triclosan) versehen ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Kosmetikstäbchen aus Kunststoff, mit einem Bürstenabschnitt, welcher eine Beflockung aufweist, nach Patentnummer ... (Patentanmeldung 103 16 872.9).

Bei diesem Kosmetikstäbchen aus Kunststoff, welches insbesondere für Lippen oder Augen einsetzbar ist, war erfindungsgemäß bereits vorgeschlagen worden, auf den Rohling ein Dekontaminierungsmittel aufzubringen, welches beispielsweise Wasserstoffsuperoxyd ist.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, auf möglichst einfache Weise den Anwendungsbereich eines derartigen Stäbchens zu erweitern.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Beflockung des fertigen Bürstenabschnitts mit einer antibakteriellen Verbindung in Form von 2,4,4-Trichlor-2-Hydroxy-Diphenyl-Äther (Handelsname Triclosan) versehen ist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass das erfindungsgemäße Stäbchen sowohl für kosmetische Zwecke als auch für die Mundpflege bzw. die Mundhygiene eingesetzt werden kann. Das Stäbchen lässt sich dann beispielsweise in die Zahnzwischenräume einschieben und trägt damit auf einfache Weise wesentlich zur Mundhygiene bei.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besteht die Möglichkeit, den Bürstenabschnitt in die antibakterielle Verbindung einzutauchen oder – alternativ – die antibakterielle Verbindung auf den Bürstenabschnitt aufzusprühen.

Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Die einzige Zeichnung zeigt das Verfahrensschema zur Herstellung eines Kosmetikstäbchens.

In vier Verfahrensschritten a bis d wird ein aus Polyproplyen (PP) oder Polyethylen (PE) hergestellter Kunststoffrohling 10 in einer an sich bekannten Niederdruckplasma-Vorrichtung 20 einer Behandlung unterzogen. Anschließend wird im Verfahrensschritt c auf den entsprechend behandelten Kunststoffrohling 10' im Bereich eines Bürstenabschnitts 3 eine Beleimung 12 aufgebracht, wonach im Verfahrensschritt d im Bürstenabschnitt 3 eine Beflockung 15 erfolgt. Das so fertig hergestellte Kosmetikstäbchen kann nun im unteren Bereich II abgeschnitten und zur Weiterverarbeitung abtransportiert werden.

Erfindungsgemäß besteht nun die Möglichkeit, in einem Verfahrensabschnitt e die Beflockung 15 des fertigen Bürstenabschnitts 3 mit einer antibakteriellen Verbindung 40 in Form von 2,4,4 Trichlor-2-Hydroxy-Diphenyl-Äther (Handelsname Triclosan) versehen. Hierdurch kann das so behandelte Stäbchen sowohl für kosmetische Zwecke als auch für die Mundpflege bzw. die Mundhygiene eingesetzt werden.

Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel findet ein schematisch dargestellter Behälter 30 Anwendung, in welchem sich die antibakterielle Verbindung 40 befindet. Diese wird durch einen schematisch dargestellten Sprühkopf 45 auf den sich vorzugsweise drehenden Bürstenabschnitt 3 bzw. die Beflockung 15 aufgesprüht.

Alternativ besteht auch die nicht näher dargestellte Möglichkeit, den Bürstenabschnitt 3 mit der Beflockung 15 in einen Behälter einzutauchen, welcher die antibakterielle Verbindung 40 enthält.

Durch die zusätzliche Verwendung der vorgenannten antibakteriellen Verbindung ergibt sich der Vorteil, dass auf einfache Weise das Kosmetikstäbchen einen wesentlich breiteren Anwendungsbereich erhält.


Anspruch[de]
  1. Kosmetikstäbchen aus Kunststoff, mit einem Bürstenabschnitt, welcher eine Beflockung aufweist, nach Patentnummer ... (Patenanmeldung 103 16 872.9), dadurch gekennzeichnet, dass die Beflockung (15) des fertigen Bürstenabschnitts (3) mit einer antibakteriellen Verbindung (40) in Form von 2,4,4-Trichlor-2-Hydroxy-Diphenyl-Äther (Handelsname Triclosan) versehen ist.
  2. Stäbchen nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Eintauchen des Bürstenabschnitts (3) in die antibakteriell Verbindung (40).
  3. Stäbchen nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Aufsprühen der antibakteriellen Verbindung auf den Bürstenabschnitt (3).
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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