| Dokumentenidentifikation |
DE10335794A1 13.10.2005 |
| Titel |
Kosmetikstäbchen |
| Anmelder |
Jenner, Günter, 76456 Kuppenheim, DE |
| Erfinder |
Jenner, Günter, 76456 Kuppenheim, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Eder & Schieschke, 80796 München |
| DE-Anmeldedatum |
05.08.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10335794 |
| Offenlegungstag |
13.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
A46D 3/00
|
| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Kosmetikstäbchen mit einem Bürstenabschnitt, welcher eine Beflockung aufweist, nach Patentnummer ... (Patentanmeldung 10316872.9). Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Beflockung des fertigen Bürstenabschnitts mit einer antibakteriellen Verbindung in Form von 2, 4, 4-Trichlor-2-Hydroxy-Diphenyl-Äther (Handelsname Triclosan) versehen ist.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kosmetikstäbchen aus Kunststoff,
mit einem Bürstenabschnitt, welcher eine Beflockung aufweist, nach Patentnummer
... (Patentanmeldung 103 16 872.9).
Bei diesem Kosmetikstäbchen aus Kunststoff, welches insbesondere für
Lippen oder Augen einsetzbar ist, war erfindungsgemäß bereits vorgeschlagen worden,
auf den Rohling ein Dekontaminierungsmittel aufzubringen, welches beispielsweise
Wasserstoffsuperoxyd ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, auf möglichst einfache
Weise den Anwendungsbereich eines derartigen Stäbchens zu erweitern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Beflockung
des fertigen Bürstenabschnitts mit einer antibakteriellen Verbindung in Form von
2,4,4-Trichlor-2-Hydroxy-Diphenyl-Äther (Handelsname Triclosan) versehen ist. Hierdurch
ergibt sich der Vorteil, dass das erfindungsgemäße Stäbchen sowohl für kosmetische
Zwecke als auch für die Mundpflege bzw. die Mundhygiene eingesetzt werden kann.
Das Stäbchen lässt sich dann beispielsweise in die Zahnzwischenräume einschieben
und trägt damit auf einfache Weise wesentlich zur Mundhygiene bei.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besteht die Möglichkeit, den
Bürstenabschnitt in die antibakterielle Verbindung einzutauchen oder – alternativ
– die antibakterielle Verbindung auf den Bürstenabschnitt aufzusprühen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Die einzige Zeichnung zeigt das Verfahrensschema
zur Herstellung eines Kosmetikstäbchens.
In vier Verfahrensschritten a bis d wird ein aus Polyproplyen (PP)
oder Polyethylen (PE) hergestellter Kunststoffrohling 10 in einer an sich
bekannten Niederdruckplasma-Vorrichtung 20 einer Behandlung unterzogen.
Anschließend wird im Verfahrensschritt c auf den entsprechend behandelten Kunststoffrohling
10' im Bereich eines Bürstenabschnitts 3 eine Beleimung
12 aufgebracht, wonach im Verfahrensschritt d im Bürstenabschnitt
3 eine Beflockung 15 erfolgt. Das so fertig hergestellte Kosmetikstäbchen
kann nun im unteren Bereich II abgeschnitten und zur Weiterverarbeitung abtransportiert
werden.
Erfindungsgemäß besteht nun die Möglichkeit, in einem Verfahrensabschnitt
e die Beflockung 15 des fertigen Bürstenabschnitts 3 mit einer
antibakteriellen Verbindung 40 in Form von 2,4,4 Trichlor-2-Hydroxy-Diphenyl-Äther
(Handelsname Triclosan) versehen. Hierdurch kann das so behandelte Stäbchen sowohl
für kosmetische Zwecke als auch für die Mundpflege bzw. die Mundhygiene eingesetzt
werden.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel findet ein schematisch dargestellter
Behälter 30 Anwendung, in welchem sich die antibakterielle Verbindung
40 befindet. Diese wird durch einen schematisch dargestellten Sprühkopf
45 auf den sich vorzugsweise drehenden Bürstenabschnitt 3 bzw.
die Beflockung 15 aufgesprüht.
Alternativ besteht auch die nicht näher dargestellte Möglichkeit,
den Bürstenabschnitt 3 mit der Beflockung 15 in einen Behälter
einzutauchen, welcher die antibakterielle Verbindung 40 enthält.
Durch die zusätzliche Verwendung der vorgenannten antibakteriellen
Verbindung ergibt sich der Vorteil, dass auf einfache Weise das Kosmetikstäbchen
einen wesentlich breiteren Anwendungsbereich erhält.
|
| Anspruch[de] |
- Kosmetikstäbchen aus Kunststoff, mit einem Bürstenabschnitt, welcher
eine Beflockung aufweist, nach Patentnummer ... (Patenanmeldung 103 16 872.9),
dadurch gekennzeichnet, dass die Beflockung (15) des fertigen Bürstenabschnitts
(3) mit einer antibakteriellen Verbindung (40) in Form von 2,4,4-Trichlor-2-Hydroxy-Diphenyl-Äther
(Handelsname Triclosan) versehen ist.
- Stäbchen nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Eintauchen des Bürstenabschnitts
(3) in die antibakteriell Verbindung (40).
- Stäbchen nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Aufsprühen der antibakteriellen
Verbindung auf den Bürstenabschnitt (3).
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
|
|
|