Die Erfindung betrifft einen Haftmagneten zum Haften auf einem magnetischen
oder magnetisierbaren Untergrund, mit einer Mehrzahl von parallel verlaufenden scheibenförmigen
Magnetelementen und parallel dazu verlaufenden scheibenförmigen Polelementen, wobei
sich Magnet- und Polelemente abwechseln und zu einem den Haftmagnet bildenden Verbund
verspannt sind und wobei außenliegende Stirnseiten der Magnetelemente mit Schutzschichten
bedeckt sind.
Für die Herstellung von Betonfertigteilen werden auf Stahltischen
Schalungsteile aufgesetzt, die mittels auf dem Stahltisch aufgesetzten Haftmagneteinrichtungen
in ihrer Position fixiert werden. Eine solche Haftmagneteinrichtung ist beispielsweise
aus der DE 201 05 709 U1 bekannt.
Für solche Haftmagneteinrichtungen werden Haftmagnete verwendet, die
lamellenartig aufgebaut, d.h. aus einer Mehrzahl von parallel verlaufenden, scheibenförmigen
und rechteckigen Magnetelementen und parallel dazu verlaufenden, ebenfalls scheibenförmigen
und rechteckigen, weichmagnetischen Polelementen abwechselnd zusammengesetzt und
miteinander zu einem Verbund verspannt sind. Solche Haftmagnete sind beispielsweise
aus der DE 44 24 447 und dem DE
94 11 585 U1 bekannt. Dabei stehen die Polelemente meist an allen Stirnseiten,
zumindest jedoch an der für die Auflage auf den Stahltisch bestimmten Unterseite
über die Magnetelemente vor, so daß zwischen den Polelementen Nuten entstehen, deren
Nutgrund durch die Stirnseiten der Magnetelemente gebildet wird.
Die für die Magnetelemente verwendeten Materialien sind nur wenig
korrosionsbeständig. Um sie zu schützen, ist in der DE
198 10 612 C2 vorgeschlagen, den Haftmagneten in eine Schutzschicht bildende
Kunststoffummantelung so einzukapseln, daß nur die Polelemente und diese auch nur
an der Unterseite des Haftmagneten freiliegen, der Haftmagnet ansonsten und damit
insbesondere die Magnetelemente vollständig umschlossen sind. In einer Abwandlung
dieser Schutzmaßnahme werden nur die vorbeschriebenen Nuten zwischen den Polelementen
mit einem Kunststoff als Schutzschicht vergossen und so die Magnetelemente vor korrosiven
Einflüssen geschützt.
Solche Haftmagnete werden durch herumspritzenden Beton schnell verschmutzt.
Der Beton haftet hartnäckig auf den Haftmagneten und wird maschinell mit Hilfe von
Stahlbürsten entfernt. Dies führt dazu, daß die Schutzschichten aus Kunststoff nach
und nach abgetragen werden mit der Folge, daß die korrosionsempfindlichen Magnetelemente
zum Vorschein kommen und korrodieren.
Alternativ dazu sind im Stand der Technik Haftmagnete bekannt, bei
denen mehrere, als runde Scheiben ausgebildete Magnetelemente nebeneinander in passende
Ausnehmungen eines Schutzrahmens lose eingesetzt und die Kombination aus Schutzrahmen
und Magnetelementen zwischen Polelementen verspannt wird. Der Schutzrahmen besteht
aus Aluminium oder einem Kunststoff, wie Polyäthylen. Die Herstellung des Schutzrahmens
ist kostenaufwendig. Hinzu kommt, daß nebeneinander angeordnete kreisförmige Magnetelemente
eine schlechtere Wirkung haben als rechteckige Magnetelemente.
Ein weiteres Problem stellt der Umstand dar, daß Haftmagnete in unterschiedlichen
Größen benötigt werden. Haben die Magnetelemente Rechteckform, müssen sie individuell
an die jeweilige Länge des Haftmagneten angepaßt werden. Dies ist zwar bei kreisförmigen
Magnetelementen nicht erforderlich. Statt dessen muß jedoch der Schutzrahmen mit
einer der Länge des Haftmagneten entsprechenden Anzahl von Ausnehmungen versehen,
insoweit also ebenfalls eine individuelle Anpassung vorgenommen werden. In beiden
Fällen führt dies zu erheblichen Kosten.
Der Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, bei einem Haftmagneten
der eingangs genannten Art die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Haftmagnete
unterschiedlicher Länge mit geringeren Kosten hergestellt und die Magnetelemente
zuverlässig und dauerhaft gegen Korrosion geschützt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schutzschichten
ausschließlich mit den Magnetelementen verbunden sind, also Teil der Magnetelemente
sind. Die Magnetelemente sind also vor der Montage schon mit Schutzschichten versehen
und werden zusammen mit diesen zwischen den Polelementen verspannt. Auf diese Weise
eröffnet sich die Möglichkeit, die Magnetelemente zu standardisieren und unterschiedliche
Längen des Haftmagneten dadurch zu verwirklichen, daß zwischen zwei Polelementen
mehrere, gleich große Magnetelemente in Längsrichtung nebeneinander angeordnet werden.
Auf diese Weise kann eine Familie unterschiedlich großer Haftmagnete kostengünstig
hergestellt werden.
Das Material und die Dicke der Schutzschichten kann an den jeweiligen
Anwendungszweck angepaßt werden. In Fällen, in denen die Schutzschichten keiner
abrasiven Beanspruchung unterliegen, reichen dünne Schutzschichten aus einem Kunststoff
wie Polyäthylen aus. Ist die abrasive Beanspruchung groß, beispielsweise durch Reinigungsbürsten,
empfehlen sich Schutzschichten aus amagnetischen Metallen, beispielsweise aus Aluminium oder
Edelstahl bzw. nichtrostenden Stählen wie V2A und V4A. Auch Hartkunststoffe wie
Duroplaste sind dann geeignet.
Auch die Ausdehnung der Schutzschichten kann entsprechend den jeweiligen
Anforderungen angepaßt werden. So können die Schutzschichten die Magnetelemente
vollständig einkapseln, beispielsweise mittels einer dünnen Kunststoffbeschichtung.
Alternativ dazu kann jedoch auch vorgesehen sein, daß die Schutzschichten als die
Magnetelemente umschließende Schutzmanschetten ausgebildet sind, die die Stirnseiten
der Magnetelemente bedecken und so gegenüber äußeren Einflüssen schützen. Dicke
und Material der Schutzmanschetten können den jeweiligen Anforderungen im oben genannten
Sinn angepaßt werden.
Die Schutzmanschetten können so gefertigt sein, daß sie einen geschlossenen
Schutzring bilden. Dieser kann endlos ausgebildet sein. Er kann jedoch auch dadurch
hergestellt sein, daß der Schutzring aus einem Schutzstreifen gebildet ist, dessen
Enden überlappen und dort miteinander verbunden sind. In diesem Fall empfiehlt es
sich, die überlappenden Enden an dem zugehörigen Magnetelement zu befestigen, beispielsweise
durch Punktschweißen oder dergleichen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Polelemente
an den den Magnetelementen zugewandten Seiten Nuten aufweisen, die die Magnetelemente
mit den Schutzschichten einfassen, und zwar vorzugsweise derart spielfrei, daß sie
in den Nuten geführt sind und auch eine Abdichtung erzielt wird.
Sofern der Haftmagnet von Befestigungsmitteln zum Verspannen der Polelemente
mit nebeneinander angeordneten Magnetelementen durchsetzt ist, sollte jedes Magnetelement
wenigstens ein Befestigungsmittel zumindest teilweise einfassen. Dies kann beispielsweise
auch so geschehen, daß zwei nebeneinander angeordnete Magnetelemente ein Befestigungselement
jeweils beidseitig gemeinsam einfassen, und zwar vorzugsweise halbkreisförmig sich
ergänzend.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
näher veranschaulicht. Es zeigen:
1 die Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Haftmagneten;
2 eine Draufsicht auf den Haftmagneten
gemäß 1;
3 einen Schnitt durch den Haftmagneten
gemäß 2 in der Ebene A-A;
4 eine stirnseitige Ansicht des Haftmagneten
gemäß den 1 bis 3;
5 eine vergrößerte Detaildarstellung
des in 4 eingekreisten Details;
6 eine vergrößerte Detaildarstellung
des in 3 eingekreisten Details ohne Polelement.
Der in den Figuren dargestellte Haftmagnet 1 weist drei rechteckige,
scheibenförmige Polelemente 2, 3, 4 auf, die aus einem
weichmagnetischen Material bestehen. Zwischen den Polelementen 2,
3 und den Polelementen 3, 4 sind rechteckförmige Magnetstreifen
5, 6 bzw. 7, 8 angeordnet, wobei jeweils zwei
Magnetstreifen 5, 6 bzw. 7, 8 in Längsrichtung
des Haftmagneten 1 nebeneinander angeordnet sind. Die Polelemente
2, 3, 4 und die Magnetstreifen 5,
6, 7 sind von Schrauben 9, 10, 11,
12 durchsetzt, die die Polelemente 2, 3, 4 und
die Magnetstreifen 5, 6, 7, 8 gegeneinander
verspannen, so daß der Haftmagnet 1 einen festen Verbund bildet.
Jeder der Magnetstreifen 5, 6, 7,
8 weist ein Magnetelement 13, 14 (vgl. 3)
aus magnetischem Material auf, wobei jeweils deren vier Stirnseiten von einem Schutzring
15, 16, 17, 18 vollständig abgedeckt sind, so
daß jedes Magnetelement 13, 14 von jeweils einem Schutzring
15, 16, 17, 18 allseitig umschlossen ist. Die
Breite der Schutzringe 15, 16, 17, 18 entspricht
der Breite der Magnetelemente 13, 14. Die Schutzringe
15, 16, 17, 18 bestehen jeweils aus einem Schutzstreifen
mit sich an einer senkrechten Stirnseite überlappenden Endabschnitten
19, 20 (vgl. 6), welche durch Punktschweißungen
21, 22 untereinander und mit der dortigen Stirnseite des zugehörigen
Magnetelements 14 verbunden sind.
Wie insbesondere aus der Darstellung gemäß 5
zu ersehen ist, sind in die Polelemente 2, 3, 4,
5 Längsnuten 23, 24 eingeformt, die sich über die gesamte
Länge der Polelemente 2, 3, 4 erstrecken und die Magnetstreifen
5, 6, 7, 8 oben- und untenseitig formschlüssig
einfassen. Die Tiefe der Längsnuten 23, 24 beträgt etwa einen
halben Millimeter. Es versteht sich, daß solche Längsnuten auch in den die Magnetstreifen
7, 8 einfassenden Polelementen 3, 4 eingeformt
sind.
Die Schutzringe 15, 16, 17, 18
schützen die Magnetelemente 13, 14 vor Korrosion. Gleichzeitig
sind sie derart abriebfest, daß sie wiederholten Säuberungen des Haftmagneten
1 auch mittels Stahlbürsten widerstehen, so daß die Magnetelemente
13, 14 dauerhaft gegen Korrosion geschützt bleiben.