Leitern aus Aluminium, Stahl und Edelstahl üblicher Bauart bestehen
aus zwei Leiterholmen und Leitersprossen in entsprechender Anzahl (Leiterlänge).
Bei der Herstellung der Leitern werden die Leitersprossen mit den
Leiternholmen in der Regel dauerhaft verbunden. Diese Verbindung erfolgt durch Schmelz-,
Punktschweiß- oder Pressverfahren (Bördeln, Nieten etc.). Ebenfalls kann die Leitersprosse
auch mit dem Leiterholm verschraubt werden. Hierzu müssen die Stirnseiten der Leitersprosse
geschlossen werden, damit eine Schraubverbindung eingeschweißt oder eingesetzt werden
kann
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
eine Leitersprosse mit Stirnseiten zu schaffen, die ohne zusätzliche Schweiß- oder
Pressverfahren, aus einem einzigen Teil gefertigt ist und dabei alle Sicherheitstechnischen
Anforderungen erfüllt.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen
gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die Leitersprosse über eine
gleichmäßig hohe Passgenauigkeit und Verarbeitungsqualität verfügt, da zum Anbringen
der stirnseitigen Schraubverbinungsaufnahmen, keine weiteren Prozesse wie schweißen
o.ä. notwendig ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1,2
und 3 erläutert. Es zeigen:
1 – ein verbundenes Leiterteil mit
Leitersprosse, Leiterholm
2 – ein gelöstes Leiterteil mit
Leitersprosse, Leiterholm und Leiterhalter
3 – eine geschlossene stirnseitige
Aufnahme für die Schraubverbindung
In den Figuren ist die Leitersprosse (1), die geschlossene
Stirnseite (2) mit verdrehsichere Einnietmutter (3), die Sicherheitsauftrittsfläche
(4) der Leitersprosse und die Leiterholme (5) dargestellt.
Bei dem verbundenen Leiterteil (1) wird
die Leitersprosse (1) in den Profilausschnitt des Leiterholm (5)
verdehsicher eingeführt. Von der Gegenseite des Leiterholms wird eine Verbindungsschraube
durch einen Lochausschnitt im Leiterholm (5) in die Leiterprosse (1)
mit geschlosener Stirnseite (2) mit Einnietmutter (3) eingeschraubt.
In der 3 ist die geschlossene Stirnseite
(2) und die Einnietmutter (3) zur erkennen.