Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beatmung von Patienten
mit einer über Mund und Nase des Patienten aufsetzbaren Maske, die am Kopf des Patienten
befestigbar ist.
Beatmungsmasken werden sowohl in der Notfallmedizin als auch in der
Anästhesie eingesetzt. Diese Masken, die mit einem weichen, gegen das Gesicht des
Patienten abdichtenden Wulst versehen sind, werden über der Nase und dem Mund des
Patienten platziert und in der Regel mit Gummibändern am Kopf des Patienten befestigt.
Die Gummibänder werden an einem mit Haken versehenen Ring, der auf die Maske aufgelegt
wird, eingehakt und um den Kopf des Patienten gelegt. Bei einer Verschiebung oder
einem ungleichmäßigen Spannen der Gummibänder kommt es zu einem ungleichmäßigen
Andrücken der Maske an das Gesicht des Patienten, wodurch Leckagen entstehen können,
sodass nicht das gesamte eingesetzte Beatmungsvolumen dem Patienten zur Verfügung
steht.
Bei den bekannten Masken befindet sich der Hakenring nach dem Aufliegen
außerdem dicht unterhalb des zentralen Schlauchanschlusses. Dies führt dazu, dass
schon bei einer geringfügig unterschiedlichen Spannung der Gummibänder der Hakenring
mit der Maske infolge der Hebelwirkung wegkippt.
Ein weiteres Problem bei der Beatmung kann dadurch entstehen, dass
der Kopf nicht genügend überstreckt ist. Dieses Überstrecken ist jedoch notwendig,
damit die Zunge eines bewusstlosen Patienten nicht die Atemwege blockiert.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung
zur Beatmung von Patienten zu schaffen, die eine wirksame Beatmung des Patienten
sicherstellt und einfach in der Handhabung ist.
Die Aufgabe wird mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
gelöst, die erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, dass sie außerdem einen
in den Nacken des Patienten legbares Überstreckkissen aufweist und die Maske zur
Befestigung am Kopf des Patienten mittels mindestens eines Bandes oder dergleichen
am Überstreckkissen befestigbar ist.
Das Überstreckkissen gewährleistet, dass der Kopf des Patienten in
jedem Fall ausreichend überstreckt ist, d. h. die Zunge des Patienten die Beatmung
nicht behindern kann. Durch die Befestigung des mindestens einen Bandes am Überstreckkissen
liegt dieses nicht unmittelbar am Kopf des Patienten an, wodurch die Gefahr des
Verrutschens des mindestens einen Bandes geringer ist als bei den bekannten Masken.
Das mindestens eine Band kann an einem auf die Maske auflegbaren Maskenring
befestigbar sein. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn die Maske einen an sich
bekannten abdichtenden Maskenwulst aufweist und der Maskenring dicht oberhalb des
Maskenwulstes auflegbar ist. Dann kann das oben beschriebene Kippen des Ringes,
wie es bei den Masken nach dem Stand der Technik auftreten kann, vermieden werden.
Weitere Vorteile lassen sich erzielen, wenn das mindestens eine Band
an den Stirnseiten des Überstreckkissens, vorzugsweise drehbar, befestigbar ist.
Es ist dann auch eine Verlagerung des Kopfes des Patienten mit dem Überstreckkissen
möglich, ohne dass sich das mindestens eine Band verschiebt. In besonderem Maße
gilt dies, wenn das Überstreckkissen an seinen Stirnseiten ein Drehlager für ein
Befestigungselement für die Enden des mindestens einen Bandes aufweist. Selbst wenn
das Überstreckkissen bei einer Verlagerung des Kopfes des Patienten sich verschieben
sollte, bleibt die Spannung des mindestens einen Bandes erhalten, da die Verschiebung
durch die Drehung des Befestigungselementes um das Drehlager ausgeglichen werden
kann. Dadurch ist gewährleistet, dass die Maske auch unter diesen Bedingungen dicht
auf dem Gesicht des Patienten aufliegen bleibt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind vier Bänder vorgesehen,
die jeweils mit einem Ende am Maskenring und mit dem anderen Ende an der Stirnseite
des Überstreckkissens befestigbar sind. Bei Vorsehen von drehbar am Überstreckkissen
gelagerten Befestigungselementen können jeweils zwei der vier Bänder mit ihrem einen
Ende an einem der Befestigungselemente fixiert sein.
Vorzugsweise sind die Befestigungselemente gekrümmte Stäbe, die an
Achszapfen an den Stirnseiten des Überstreckkissens pendelnd lagerbar sind. Die
Maske lässt sich dann einfach dadurch am Überstreckkissen befestigen, dass die gekrümmten
Stäbe, an denen das oder die Bänder fixiert sind, über die Achszapfen gelegt werden.
Zur weiteren Erleichterung der Handhabung können die Befestigungselemente
zu Transportzwecken an einem Schlauchanschluss der Maske befestigbar sein.
Zur Anpassung an unterschiedliche Kopfgrößen kann das mindestens eine
Band elastisch und/oder längenverstellbar sein. Die Maske der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kann entweder eine sterilisierbare und damit wiederverwendbare oder
eine Einweg-Maske sein.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung anhand der Zeichnung näher erläutert.
Im Einzelnen zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer Beatmungsmaske
nach dem Stand der Technik;
2 eine perspektivische Ansicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung;
3 eine Detailansicht der Bänder, des
Maskenrings und der Befestigungselemente der Vorrichtung aus 2;
4 eine Detailansicht des Überstreckkissens
der Vorrichtung aus 2;
5 eine Ansicht der Maske, des Maskenrings
und der Befestigungselemente im Transportzustand.
1 zeigt eine Beatmungsmaske
10 nach dem Stand der Technik, die einen Schlauchanschluss 11
sowie einen Maskenwulst 12 aufweist. Der Maskenwulst 12 besteht
aus einem weichen Material und dichtet die Maske 10 gegen das Gesicht eines
Patienten ab. Im Bereich des Schlauchanschlusses 11 ist ein Hakenring
13 auf die Maske 10 aufgelegt. An den Haken 13.1 des
Hakenrings 13 kann mindestens ein hier nicht dargestelltes Band eingehängt
und um den Kopf eines Patienten gelegt werden. Da das Band dann aber unmittelbar
am Hinterkopf des Patienten anliegt, kann es verrutschen, wenn der Kopf des Patienten
bewegt wird. Verschiebt sich das mindestens eine Band aber, so ist nicht mehr gewährleistet,
dass der Maskenwulst 12 dicht am Gesicht des Patienten anliegt. Außerdem
kann durch einen vermehrten Zug auf einen der Haken 13.1 durch ein ungleichmäßig
gespanntes Band auch der Hakenring 13 und unter Umständen die gesamte Maske
10 zum Kippen gebracht werden. Eine wirksame Beatmung des Patienten ist
dann nicht mehr möglich.
Die 2 – 5
zeigen nun eine erfindungsgemäße Vorrichtung 20 (2)
zur Beatmung eines Patienten, die die oben genannten Nachteile der Maske
10 nach dem Stand der Technik vermeidet.
Wie 2 zeigt, weist die Vorrichtung
20 eine Beatmungsmaske 21 auf, die ähnlich der Maske
10 aus 1 gestaltet ist. Auch die Maske
21 weist einen Schlauchanschluss 22 sowie einen weichen Maskenwulst
23 auf. Über die Maske 21 ist ein Maskenring 24 gelegt.
Dabei befindet sich der Maskenring 24 dicht oberhalb des Maskenwulstes
23. Wie insbesondere die Detailansicht aus 3
verdeutlicht, weist der Maskenring 24 vier Öffnungen 25 zur Befestigung
der Enden von vier Bändern 26 auf. Dadurch, dass der Maskenring
24 sehr viel tiefer an der Maske 21 angeordnet ist als der Hakenring
13 an der Maske 10 nach dem Stand der Technik, kann er nicht so
leicht kippen, auch wenn die Bänder 26 einen ungleichmäßigen Zug auf ihn
ausüben sollten. Die anderen Enden der Bänder 26 sind jeweils an Öffnungen
28 von Befestigungselementen 27 befestigt. Die Befestigungselemente
27 sind im dargestellten Beispiel in sich gekrümmte Stäbe, die in ihrem
Krümmungsbereich an Achszapfen 29 an den Stirnseiten 30.1,
30.2 eines Überstreckkissens 30 drehbar gelagert sind.
Das Überstreckkissen 30 wird in den Nacken des Patienten
gelegt. Anschließend wird die Beatmungsmaske 21 über Mund und Nase des
Patienten gelegt und mit Hilfe des Maskenrings 24, der Bänder
26 sowie der Befestigungselemente 27 am Überstreckkissen
30 befestigt. Die Fixierung am Überstreckkissen 30 geschieht dabei
einfach dadurch, dass die Befestigungselemente 27 im Bereich ihrer Krümmung
um die Achszapfen 29 herum gelegt werden. Dadurch spannen sich die vorzugsweise
elastischen Bänder 26 und drücken die Maske 21 dicht gegen das
Gesicht des Patienten an. Das Überstreckkissen 30 sorgt dabei für eine
ausreichende Überstreckung des Kopfes des Patienten, sodass auch bei einem bewusstlosen
Patienten dessen Zunge die Beatmung nicht behindern kann. Falls es nötig ist, den
Kopf des Patienten nach dem Fixieren der Maske 21 noch einmal zu bewegen,
so ist dies problemlos möglich, ohne dass das dichte Anliegen des Maskenwulstes
23 am Gesicht des Patienten gefährdet ist. Eventuelle Bewegungen des Überstreckkissens
30 beim Verlagern des Kopfes werden durch die drehbare Lagerung der Befestigungselemente
27 für die Bänder 26 ausgeglichen. Die Bänder 26 behalten
somit ihre ursprüngliche Spannung bei, die für einen dichten Sitz der Maske
21 sorgt.
4 zeigt eine Detailansicht des Überstreckkissens
30. Die Achszapfen 29 an den Stirnseiten 30.1 und
30.2 erweitern sich zum Ende hin, wodurch ein Abrutschen der Befestigungselemente
27 von den Achszapfen 29 verhindert wird.
In 5 sind die Beatmungsmasken
21, der Maskenring 24 und die Befestigungselemente 27
in Transportstellung gezeigt. Die beiden Befestigungselemente 27 sind dabei
mit ihrem Krümmungsbereich um den Schlauchanschluss 22 der Maske
21 gelegt. Auch in der Transportstellung sind normalerweise die Bänder
26 am Maskenring 24 und an den Befestigungselementen 27 befestigt.
Sie wurden in 5 lediglich aus Übersichtlichkeitsgründen
weggelassen.