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Dokumentenidentifikation DE202005008839U1 13.10.2005
Titel Vorrichtung zur Beatmung von Patienten
Anmelder AAT Alber Antriebstechnik GmbH, 72458 Albstadt, DE
Vertreter Kohler Schmid Möbus, 72764 Reutlingen
DE-Aktenzeichen 202005008839
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 13.10.2005
Registration date 08.09.2005
Application date from patent application 03.06.2005
IPC-Hauptklasse A61M 16/06
IPC-Nebenklasse A61F 17/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beatmung von Patienten mit einer über Mund und Nase des Patienten aufsetzbaren Maske, die am Kopf des Patienten befestigbar ist.

Beatmungsmasken werden sowohl in der Notfallmedizin als auch in der Anästhesie eingesetzt. Diese Masken, die mit einem weichen, gegen das Gesicht des Patienten abdichtenden Wulst versehen sind, werden über der Nase und dem Mund des Patienten platziert und in der Regel mit Gummibändern am Kopf des Patienten befestigt. Die Gummibänder werden an einem mit Haken versehenen Ring, der auf die Maske aufgelegt wird, eingehakt und um den Kopf des Patienten gelegt. Bei einer Verschiebung oder einem ungleichmäßigen Spannen der Gummibänder kommt es zu einem ungleichmäßigen Andrücken der Maske an das Gesicht des Patienten, wodurch Leckagen entstehen können, sodass nicht das gesamte eingesetzte Beatmungsvolumen dem Patienten zur Verfügung steht.

Bei den bekannten Masken befindet sich der Hakenring nach dem Aufliegen außerdem dicht unterhalb des zentralen Schlauchanschlusses. Dies führt dazu, dass schon bei einer geringfügig unterschiedlichen Spannung der Gummibänder der Hakenring mit der Maske infolge der Hebelwirkung wegkippt.

Ein weiteres Problem bei der Beatmung kann dadurch entstehen, dass der Kopf nicht genügend überstreckt ist. Dieses Überstrecken ist jedoch notwendig, damit die Zunge eines bewusstlosen Patienten nicht die Atemwege blockiert.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zur Beatmung von Patienten zu schaffen, die eine wirksame Beatmung des Patienten sicherstellt und einfach in der Handhabung ist.

Die Aufgabe wird mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, die erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, dass sie außerdem einen in den Nacken des Patienten legbares Überstreckkissen aufweist und die Maske zur Befestigung am Kopf des Patienten mittels mindestens eines Bandes oder dergleichen am Überstreckkissen befestigbar ist.

Das Überstreckkissen gewährleistet, dass der Kopf des Patienten in jedem Fall ausreichend überstreckt ist, d. h. die Zunge des Patienten die Beatmung nicht behindern kann. Durch die Befestigung des mindestens einen Bandes am Überstreckkissen liegt dieses nicht unmittelbar am Kopf des Patienten an, wodurch die Gefahr des Verrutschens des mindestens einen Bandes geringer ist als bei den bekannten Masken.

Das mindestens eine Band kann an einem auf die Maske auflegbaren Maskenring befestigbar sein. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn die Maske einen an sich bekannten abdichtenden Maskenwulst aufweist und der Maskenring dicht oberhalb des Maskenwulstes auflegbar ist. Dann kann das oben beschriebene Kippen des Ringes, wie es bei den Masken nach dem Stand der Technik auftreten kann, vermieden werden.

Weitere Vorteile lassen sich erzielen, wenn das mindestens eine Band an den Stirnseiten des Überstreckkissens, vorzugsweise drehbar, befestigbar ist. Es ist dann auch eine Verlagerung des Kopfes des Patienten mit dem Überstreckkissen möglich, ohne dass sich das mindestens eine Band verschiebt. In besonderem Maße gilt dies, wenn das Überstreckkissen an seinen Stirnseiten ein Drehlager für ein Befestigungselement für die Enden des mindestens einen Bandes aufweist. Selbst wenn das Überstreckkissen bei einer Verlagerung des Kopfes des Patienten sich verschieben sollte, bleibt die Spannung des mindestens einen Bandes erhalten, da die Verschiebung durch die Drehung des Befestigungselementes um das Drehlager ausgeglichen werden kann. Dadurch ist gewährleistet, dass die Maske auch unter diesen Bedingungen dicht auf dem Gesicht des Patienten aufliegen bleibt.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind vier Bänder vorgesehen, die jeweils mit einem Ende am Maskenring und mit dem anderen Ende an der Stirnseite des Überstreckkissens befestigbar sind. Bei Vorsehen von drehbar am Überstreckkissen gelagerten Befestigungselementen können jeweils zwei der vier Bänder mit ihrem einen Ende an einem der Befestigungselemente fixiert sein.

Vorzugsweise sind die Befestigungselemente gekrümmte Stäbe, die an Achszapfen an den Stirnseiten des Überstreckkissens pendelnd lagerbar sind. Die Maske lässt sich dann einfach dadurch am Überstreckkissen befestigen, dass die gekrümmten Stäbe, an denen das oder die Bänder fixiert sind, über die Achszapfen gelegt werden.

Zur weiteren Erleichterung der Handhabung können die Befestigungselemente zu Transportzwecken an einem Schlauchanschluss der Maske befestigbar sein.

Zur Anpassung an unterschiedliche Kopfgrößen kann das mindestens eine Band elastisch und/oder längenverstellbar sein. Die Maske der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann entweder eine sterilisierbare und damit wiederverwendbare oder eine Einweg-Maske sein.

Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der Zeichnung näher erläutert.

Im Einzelnen zeigen:

1 eine perspektivische Ansicht einer Beatmungsmaske nach dem Stand der Technik;

2 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;

3 eine Detailansicht der Bänder, des Maskenrings und der Befestigungselemente der Vorrichtung aus 2;

4 eine Detailansicht des Überstreckkissens der Vorrichtung aus 2;

5 eine Ansicht der Maske, des Maskenrings und der Befestigungselemente im Transportzustand.

1 zeigt eine Beatmungsmaske 10 nach dem Stand der Technik, die einen Schlauchanschluss 11 sowie einen Maskenwulst 12 aufweist. Der Maskenwulst 12 besteht aus einem weichen Material und dichtet die Maske 10 gegen das Gesicht eines Patienten ab. Im Bereich des Schlauchanschlusses 11 ist ein Hakenring 13 auf die Maske 10 aufgelegt. An den Haken 13.1 des Hakenrings 13 kann mindestens ein hier nicht dargestelltes Band eingehängt und um den Kopf eines Patienten gelegt werden. Da das Band dann aber unmittelbar am Hinterkopf des Patienten anliegt, kann es verrutschen, wenn der Kopf des Patienten bewegt wird. Verschiebt sich das mindestens eine Band aber, so ist nicht mehr gewährleistet, dass der Maskenwulst 12 dicht am Gesicht des Patienten anliegt. Außerdem kann durch einen vermehrten Zug auf einen der Haken 13.1 durch ein ungleichmäßig gespanntes Band auch der Hakenring 13 und unter Umständen die gesamte Maske 10 zum Kippen gebracht werden. Eine wirksame Beatmung des Patienten ist dann nicht mehr möglich.

Die 25 zeigen nun eine erfindungsgemäße Vorrichtung 20 (2) zur Beatmung eines Patienten, die die oben genannten Nachteile der Maske 10 nach dem Stand der Technik vermeidet.

Wie 2 zeigt, weist die Vorrichtung 20 eine Beatmungsmaske 21 auf, die ähnlich der Maske 10 aus 1 gestaltet ist. Auch die Maske 21 weist einen Schlauchanschluss 22 sowie einen weichen Maskenwulst 23 auf. Über die Maske 21 ist ein Maskenring 24 gelegt. Dabei befindet sich der Maskenring 24 dicht oberhalb des Maskenwulstes 23. Wie insbesondere die Detailansicht aus 3 verdeutlicht, weist der Maskenring 24 vier Öffnungen 25 zur Befestigung der Enden von vier Bändern 26 auf. Dadurch, dass der Maskenring 24 sehr viel tiefer an der Maske 21 angeordnet ist als der Hakenring 13 an der Maske 10 nach dem Stand der Technik, kann er nicht so leicht kippen, auch wenn die Bänder 26 einen ungleichmäßigen Zug auf ihn ausüben sollten. Die anderen Enden der Bänder 26 sind jeweils an Öffnungen 28 von Befestigungselementen 27 befestigt. Die Befestigungselemente 27 sind im dargestellten Beispiel in sich gekrümmte Stäbe, die in ihrem Krümmungsbereich an Achszapfen 29 an den Stirnseiten 30.1, 30.2 eines Überstreckkissens 30 drehbar gelagert sind.

Das Überstreckkissen 30 wird in den Nacken des Patienten gelegt. Anschließend wird die Beatmungsmaske 21 über Mund und Nase des Patienten gelegt und mit Hilfe des Maskenrings 24, der Bänder 26 sowie der Befestigungselemente 27 am Überstreckkissen 30 befestigt. Die Fixierung am Überstreckkissen 30 geschieht dabei einfach dadurch, dass die Befestigungselemente 27 im Bereich ihrer Krümmung um die Achszapfen 29 herum gelegt werden. Dadurch spannen sich die vorzugsweise elastischen Bänder 26 und drücken die Maske 21 dicht gegen das Gesicht des Patienten an. Das Überstreckkissen 30 sorgt dabei für eine ausreichende Überstreckung des Kopfes des Patienten, sodass auch bei einem bewusstlosen Patienten dessen Zunge die Beatmung nicht behindern kann. Falls es nötig ist, den Kopf des Patienten nach dem Fixieren der Maske 21 noch einmal zu bewegen, so ist dies problemlos möglich, ohne dass das dichte Anliegen des Maskenwulstes 23 am Gesicht des Patienten gefährdet ist. Eventuelle Bewegungen des Überstreckkissens 30 beim Verlagern des Kopfes werden durch die drehbare Lagerung der Befestigungselemente 27 für die Bänder 26 ausgeglichen. Die Bänder 26 behalten somit ihre ursprüngliche Spannung bei, die für einen dichten Sitz der Maske 21 sorgt.

4 zeigt eine Detailansicht des Überstreckkissens 30. Die Achszapfen 29 an den Stirnseiten 30.1 und 30.2 erweitern sich zum Ende hin, wodurch ein Abrutschen der Befestigungselemente 27 von den Achszapfen 29 verhindert wird.

In 5 sind die Beatmungsmasken 21, der Maskenring 24 und die Befestigungselemente 27 in Transportstellung gezeigt. Die beiden Befestigungselemente 27 sind dabei mit ihrem Krümmungsbereich um den Schlauchanschluss 22 der Maske 21 gelegt. Auch in der Transportstellung sind normalerweise die Bänder 26 am Maskenring 24 und an den Befestigungselementen 27 befestigt. Sie wurden in 5 lediglich aus Übersichtlichkeitsgründen weggelassen.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Beatmung von Patienten mit einer über Mund und Nase des Patienten aufsetzbaren Maske (21), die am Kopf des Patienten befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie außerdem ein in den Nacken des Patienten legbares Überstreckkissen (30) aufweist und die Maske (21) zur Befestigung am Kopf des Patienten mittels mindestens eines Bandes (26) oder dergleichen am Überstreckkissen (30) befestigbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Band (26) an einem auf die Maske (21) auflegbaren Maskenring (24) befestigbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Maske (21) einen abdichtenden Maskenwulst (23) aufweist und der Maskenring (24) dicht oberhalb des Maskenwulstes (23) auflegbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Band (26) an den Stirnseiten (30.1, 30.2) des Überstreckkissens (30), vorzugsweise drehbar, befestigbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Überstreckkissen (30) an seinen Stirnseiten (30.1, 30.2) ein Drehlager (29) für ein Befestigungselement (27) für die Enden des mindestens einen Bandes (26) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass vier Bänder (26) vorgesehen sind, von denen jeweils zwei mit einem Ende an einem der Befestigungselemente (27) und mit dem anderen Ende am Maskenring (24) befestigbar sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (27) gekrümmte Stäbe sind, die an Achszapfen (29) an den Stirnseiten (30.1, 30.2) des Überstreckkissens (30) pendelnd lagerbar sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (27) zu Transportzwecken an einem Schlauchanschluss (22) der Maske (21) befestigbar sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Band (26) elastisch und/oder längenverstellbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maske (21) eine sterilisierbare oder eine Einweg-Maske ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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