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Dokumentenidentifikation DE202005009220U1 13.10.2005
Titel Dekorative Kerze
Anmelder Stukenbrock, Hans, 44879 Bochum, DE
Vertreter Schneiders & Behrendt Rechts- und Patentanwälte, 44787 Bochum
DE-Aktenzeichen 202005009220
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 13.10.2005
Registration date 08.09.2005
Application date from patent application 11.06.2005
IPC-Hauptklasse C11C 5/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Kerze, bestehend aus einem Wachskörper und einem innenliegenden, am oberen Ende des Wachskörpers herausstehenden Docht.

Die Verwendung von Kerzen zur Erzeugung von Licht ist bereits seit Jahrhunderten bekannt. Obgleich die Erzeugung von künstlichem Licht mit Hilfe von Kerzen heute nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, erfreut sich die Verwendung von Kerzen zu Dekorationszwecken nach wie vor einer großen Beliebtheit. Mittlerweile sind vielfältigste Formen und Farben von Kerzen erhältlich, die teilweise erheblich von den klassischen Kerzenformen abweichen.

Bei allen bislang am Markt erhältlichen Kerzen macht sich jedoch nachteilig bemerkbar, dass diese nicht individuell an den Käufer bzw. für den Fall, dass die Kerze verschenkt wird, an den Beschenkten angepasst sind. So besteht bei vielen Verbrauchern der Wunsch, eine persönliche Nachricht oder Botschaft an einer Kerze anzubringen. Dies kann in der Regel nicht durch Beschreiben der Kerze mit üblichen Stiften erfolgen, da ein Wachskörper grundsätzlich auf diese Weise kaum zu beschriften ist. Es wäre zwar grundsätzlich möglich, auf die Kerze einen Aufkleber mit einem persönlichen Gruß oder ähnlichem aufzubringen, häufig hält ein solcher Aufkleber jedoch nicht dauerhaft auf der Kerze, da die meisten Kerzen entweder eine gewölbte oder aber eine stark unebene Oberfläche aufweisen, auf der ein Aufkleben nur schwer möglich ist.

Ausgehend vom beschriebenen Stand der Technik stellt sich daher die Aufgabe, eine Kerze zur Verfügung zu stellen, an der persönliche Grüße, Botschaften etc. dauerhaft anbringbar sind.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Kerze, bestehend aus einem Wachskörper und einem innenliegenden, am oberen Ende des Wachskörpers herausstehenden Docht, wobei die Kerze seitlich mindestens eine Vertiefung zur Aufnahme eines einkleb- oder einsteckbaren Etiketts aufweist.

Gemäß der Erfindung wird mindestens eine Stelle der Kerze speziell dafür vorgesehen, an ihr ein individuelles Etikett anbringen zu können. Bei dem Etikett kann es sich z. B. um einen Aufkleber handeln, der hinsichtlich seines äußeren Umfangs an die Vertiefung angepasst ist, in die er eingeklebt werden soll. Alternativ kann es sich bei dem Etikett auch um ein passgenau einsteckbares Objekt handeln.

Die erfindungsgemäße Kerze kann insbesondere auch getrennt von den an ihr zu befestigenden Etiketten vertrieben werden. Entsprechend kann der Kunde sich eine Kerze aussuchen und gesondert ein im gefallendes Etikett auswählen. Auf dem Etikett kann sich z. B. ein Gruß, wie er von Gruß- und Glückwunschkarten bekannt ist, befinden oder auch ein sonstiges Emblem, wie z. B. das Wappen eines vom Käufer favorisierten Fußballvereins. Dadurch, dass mittels der sich an der Kerze befindenden Vertiefung eine spezielle Stelle an der Kerze vorgesehen ist, an der das Etikett angebracht werden kann, wird die dauerhafte und sichere Befestigung des Etiketts an der Kerze sichergestellt. Im Vergleich zu Kerzen, die von vornherein eine bestimmte Botschaft oder Verzierung an der Außenfläche tragen, weist die erfindungsgemäße Kerze den Vorteil auf, dass das Etikett grundsätzlich beliebig austauschbar ist und dementsprechend individuell an die Bedürfnisse des Käufers angepasst werden kann.

Damit das Etikett dauerhaft in der Vertiefung verbleibt, ist es sinnvoll, die Vertiefung mit einer ebenen Oberfläche auszubilden. Gerade wenn es sich um ein einklebbares Etikett handelt, wird auf diese Weise eine einheitliche Klebefläche sichergestellt, an der das Etikett dauerhaft verbleibt. Auch im Falle von einsteckbaren Etiketten ist es jedoch zweckmäßig, eine ebene Oberfläche in der Vertiefung vorzusehen, da auf diese Weise ein fester Sitz ohne Wackeln gewährleistet wird.

Des Weiteren können in der Mitte der Vertiefung eine oder mehrere weitere, kleinere Vertiefungen vorgesehen sein. Insbesondere kann sich genau in der Mitte der großen Vertiefung eine nahezu punktförmige zusätzliche Vertiefung befinden, in die ein dafür vorgesehener Vorsprung in Form eines Dorns an einem einsteckbaren Etikett in den Wachskörper eingedrückt werden kann. Dies stellt sicher, dass das einsteckbare Etikett an der richtigen Stelle innerhalb der Vertiefung befestigt wird.

Als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, den Wachskörper aus Stearin zu fertigen. Des Weiteren ist es hilfreich, einen Wachs zu verwenden, der wenig durchfettet, was ebenfalls der Haltbarkeit der in Form von Aufklebern an der Kerze angebrachten Etiketten dient. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, andere Wachsarten zu verwenden, etwa Paraffin oder Bienenwachs.

Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden Durchmesser des Wachskörpers und Durchmesser des Dochtes so aufeinander abgestimmt, dass die Kerze nach dem Anzünden innen hohl brennt und eine äußere Hülle des Wachskörpers bestehen bleibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch beim Abbrennen der Kerze das Etikett an der Außenseite der Kerze verbleibt und nicht etwa die Außenseite der Kerze selbst abbrennt oder wegschmilzt, wodurch auch das Etikett in Mitleidenschaft gezogen würde.

Darüber hinaus kann der Wachskörper auch so vorgesehen sein, dass die beim Abbrennen verbleibende äußere Hülle des Wachskörpers so dünn ist, dass das von der im Inneren des Wachskörpers brennenden Flamme ausgehende Licht nach außen durchscheint und dabei das eingeklebte oder eingesteckte Etikett durchleuchtet. Eine solche Kerze bewirkt gerade dann, wenn die Kerze sich seit längerer Zeit in Gebrauch befindet, besonders dekorative optische Effekte. Nach einer gewissen Brenndauer ist der Wachs im Inneren der Kerze bis auf eine bestimmte Höhe hin weitestgehend verbrannt, während außen um den Docht herum eine relativ dünne äußere Hülle des Wachskörpers übrig bleibt. Das von der Flamme ausgehende Licht durchscheint nun sowohl diese äußere, dünne Hülle des Wachskörpers, als auch das in der Vertiefung, die sich in dieser äußeren Hülle des Wachskörpers befindet, angebrachte Etikett. Für den Betrachter sieht es damit nach außen hin so aus, als leuchte dieses Etikett selber, was insbesondere bei farbigen Etiketten besonders dekorativ ist.

Des Weiteren ist es auch möglich, das eingeklebte oder eingesteckte Etikett so vorzusehen, dass es beim Durchleuchten das Muster und/oder die Farbe wechselt. Derartige Etiketten sind grundsätzlich aus dem Stand der Technik bekannt und können auch in Kombination mit der erfindungsgemäßen Kerze eingesetzt werden.

Das Vorsehen einer Vertiefung in der Außenseite der Kerze ist in besonderem Maße dann vorteilhaft, wenn es sich um eine Kerze handelt, bei der die Seitenflächen des Wachskörpers außerhalb der Vertiefung uneben sind. So sind etwa sogenannte Granitsteinkerzen bekannt, die hinsichtlich ihres Äußeren an die Gestalt eines Steines erinnern und eine entsprechend unregelmäßige und raue Oberfläche aufweisen. An derartigen Kerzen ist das Anbringen eines aufklebbaren Etiketts praktisch unmöglich, da die Haftfläche auf der rauen Oberfläche erheblich zu gering ist. Durch das Vorsehen einer Vertiefung an einer Seitenfläche der Kerze, die möglichst selbst eine ebene Oberfläche hat, wird es jedoch möglich, auch auf solchen Kerzen Etiketten anzubringen.

Damit das Etikett in der Vertiefung im Wesentlichen eben ist, sollte die Oberfläche der Vertiefung keine Krümmung aufweisen. Eine solche ungekrümmte Vertiefung wirkt insbesondere in solchen Kerzen dekorativ vorteilhaft, die nicht über gekrümmte Oberflächen verfügen, d. h. bei Kerzen, die eine im Wesentlichen rechteckige oder quadratische Grundfläche aufweisen. Grundsätzlich ist die Anwendung der Erfindung jedoch auch bei Kerzen möglich, die, wie die meisten handelsüblichen Kerzen, eine kreisrunde Grundfläche haben.

Die Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnung beispielhaft näher verdeutlicht. Es zeigt:

1: eine erfindungsgemäße Kerze mit eingeklebtem Etikett.

In 1 ist eine erfindungsgemäße Kerze dargestellt, die aus einem Wachskörper 1 und einem in den Wachskörper 1 eingesteckten Docht 2 besteht, wobei der Docht 2 an der Oberseite der Kerze aus dem Wachskörper 1 hinausragt. Die hier dargestellte Kerze hat eine im Wesentlichen quadratische Grundfläche. Es handelt sich um eine sogenannte Granitsteinkerze, die hinsichtlich Form und Farbe an einen Stein erinnert. Insbesondere weist der Wachskörper 1 eine sehr raue und sehr unregelmäßige Oberfläche auf.

An einer bestimmten Stelle an der Außenseite weist die Kerze jedoch eine kreisrunde Vertiefung mit einer Tiefe von bis zu ca. 5 mm und einem Durchmesser von 4 cm auf. In dieser Vertiefung kann das Etikett 3 in Form eines Aufklebers angebracht werden, der in diesem Fall einen persönlichen Gruß an den mit der Kerze Beschenkten trägt. Das Vorsehen der Vertiefung macht es möglich, trotz der sehr rauen Oberfläche der Granitsteinkerze einen Aufkleber dauerhaft anzubringen. Selbstverständlich können Etiketten 3 verschiedenster Art je nach Bedarf und Geschmack in der Vertiefung angebracht werden, wobei der Käufer entweder die Wahl zwischen einer Vielzahl von vorgefertigten Etiketten 3 hat oder aber sich individuell Etiketten 3 anfertigen lassen kann.

Darüber hinaus kann die Vertiefung sich auch an anderen Stellen der Kerze befinden, beispielsweise mittig auf einer Seitenfläche. Schließlich können die Größenverhältnisse von Vertiefung zu Kerze beliebig gewählt werden.


Anspruch[de]
  1. Kerze, bestehend aus einem Wachskörper (1) und einem innenliegenden, am oberen Ende des Wachskörpers (1) herausstehenden Docht (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Kerze seitlich mindestens eine Vertiefung zur Aufnahme eines einkleb- oder einsteckbaren Etiketts (3) aufweist.
  2. Kerze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung eine ebene Oberfläche hat.
  3. Kerze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Mitte der Vertiefung mindestens eine weitere Vertiefung befindet.
  4. Kerze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Wachskörper (1) aus Stearin besteht.
  5. Kerze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des Wachskörpers (1) und der Durchmesser des Dochtes (2) so aufeinander abgestimmt sind, dass die Kerze nach Anzünden innen hohl brennt und eine äußere Hülle des Wachskörpers (1) bestehen bleibt.
  6. Kerze nach Anspruch 5 mit eingeklebtem oder eingestecktem Etikett 3), dadurch gekennzeichnet, dass die verbleibende äußere Hülle des Wachskörpers (1) so dünn ist, dass das von der im Inneren des Wachskörpers (1) brennenden Flamme ausgehende Licht nach außen durchscheint und dabei das Etikett (3) durchleuchtet.
  7. Kerze nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Etikett (3) beim Durchleuchten das Muster und/oder die Farbe wechselt.
  8. Kerze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenfläche des Wachskörpers (1) außerhalb der Vertiefung uneben ist.
  9. Kerze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerze eine im Wesentlichen rechteckige oder quadratische Grundfläche aufweist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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