Die Erfindung betrifft eine Kerze, bestehend aus einem Wachskörper
und einem innenliegenden, am oberen Ende des Wachskörpers herausstehenden Docht.
Die Verwendung von Kerzen zur Erzeugung von Licht ist bereits seit
Jahrhunderten bekannt. Obgleich die Erzeugung von künstlichem Licht mit Hilfe von
Kerzen heute nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, erfreut sich die Verwendung
von Kerzen zu Dekorationszwecken nach wie vor einer großen Beliebtheit. Mittlerweile
sind vielfältigste Formen und Farben von Kerzen erhältlich, die teilweise erheblich
von den klassischen Kerzenformen abweichen.
Bei allen bislang am Markt erhältlichen Kerzen macht sich jedoch nachteilig
bemerkbar, dass diese nicht individuell an den Käufer bzw. für den Fall, dass die
Kerze verschenkt wird, an den Beschenkten angepasst sind. So besteht bei vielen
Verbrauchern der Wunsch, eine persönliche Nachricht oder Botschaft an einer Kerze
anzubringen. Dies kann in der Regel nicht durch Beschreiben der Kerze mit üblichen
Stiften erfolgen, da ein Wachskörper grundsätzlich auf diese Weise kaum zu beschriften
ist. Es wäre zwar grundsätzlich möglich, auf die Kerze einen Aufkleber mit einem
persönlichen Gruß oder ähnlichem aufzubringen, häufig hält ein solcher Aufkleber
jedoch nicht dauerhaft auf der Kerze, da die meisten Kerzen entweder eine gewölbte
oder aber eine stark unebene Oberfläche aufweisen, auf der ein Aufkleben nur schwer
möglich ist.
Ausgehend vom beschriebenen Stand der Technik stellt sich daher die
Aufgabe, eine Kerze zur Verfügung zu stellen, an der persönliche Grüße, Botschaften
etc. dauerhaft anbringbar sind.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Kerze, bestehend
aus einem Wachskörper und einem innenliegenden, am oberen Ende des Wachskörpers
herausstehenden Docht, wobei die Kerze seitlich mindestens eine Vertiefung zur Aufnahme
eines einkleb- oder einsteckbaren Etiketts aufweist.
Gemäß der Erfindung wird mindestens eine Stelle der Kerze speziell
dafür vorgesehen, an ihr ein individuelles Etikett anbringen zu können. Bei dem
Etikett kann es sich z. B. um einen Aufkleber handeln, der hinsichtlich seines äußeren
Umfangs an die Vertiefung angepasst ist, in die er eingeklebt werden soll. Alternativ
kann es sich bei dem Etikett auch um ein passgenau einsteckbares Objekt handeln.
Die erfindungsgemäße Kerze kann insbesondere auch getrennt von den
an ihr zu befestigenden Etiketten vertrieben werden. Entsprechend kann der Kunde
sich eine Kerze aussuchen und gesondert ein im gefallendes Etikett auswählen. Auf
dem Etikett kann sich z. B. ein Gruß, wie er von Gruß- und Glückwunschkarten bekannt
ist, befinden oder auch ein sonstiges Emblem, wie z. B. das Wappen eines vom Käufer
favorisierten Fußballvereins. Dadurch, dass mittels der sich an der Kerze befindenden
Vertiefung eine spezielle Stelle an der Kerze vorgesehen ist, an der das Etikett
angebracht werden kann, wird die dauerhafte und sichere Befestigung des Etiketts
an der Kerze sichergestellt. Im Vergleich zu Kerzen, die von vornherein eine bestimmte
Botschaft oder Verzierung an der Außenfläche tragen, weist die erfindungsgemäße
Kerze den Vorteil auf, dass das Etikett grundsätzlich beliebig austauschbar ist
und dementsprechend individuell an die Bedürfnisse des Käufers angepasst werden
kann.
Damit das Etikett dauerhaft in der Vertiefung verbleibt, ist es sinnvoll,
die Vertiefung mit einer ebenen Oberfläche auszubilden. Gerade wenn es sich um ein
einklebbares Etikett handelt, wird auf diese Weise eine einheitliche Klebefläche
sichergestellt, an der das Etikett dauerhaft verbleibt. Auch im Falle von einsteckbaren
Etiketten ist es jedoch zweckmäßig, eine ebene Oberfläche in der Vertiefung vorzusehen,
da auf diese Weise ein fester Sitz ohne Wackeln gewährleistet wird.
Des Weiteren können in der Mitte der Vertiefung eine oder mehrere
weitere, kleinere Vertiefungen vorgesehen sein. Insbesondere kann sich genau in
der Mitte der großen Vertiefung eine nahezu punktförmige zusätzliche Vertiefung
befinden, in die ein dafür vorgesehener Vorsprung in Form eines Dorns an einem einsteckbaren
Etikett in den Wachskörper eingedrückt werden kann. Dies stellt sicher, dass das
einsteckbare Etikett an der richtigen Stelle innerhalb der Vertiefung befestigt
wird.
Als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, den Wachskörper aus Stearin
zu fertigen. Des Weiteren ist es hilfreich, einen Wachs zu verwenden, der wenig
durchfettet, was ebenfalls der Haltbarkeit der in Form von Aufklebern an der Kerze
angebrachten Etiketten dient. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, andere Wachsarten
zu verwenden, etwa Paraffin oder Bienenwachs.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden Durchmesser
des Wachskörpers und Durchmesser des Dochtes so aufeinander abgestimmt, dass die
Kerze nach dem Anzünden innen hohl brennt und eine äußere Hülle des Wachskörpers
bestehen bleibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch beim Abbrennen der
Kerze das Etikett an der Außenseite der Kerze verbleibt und nicht etwa die Außenseite
der Kerze selbst abbrennt oder wegschmilzt, wodurch auch das Etikett in Mitleidenschaft
gezogen würde.
Darüber hinaus kann der Wachskörper auch so vorgesehen sein, dass
die beim Abbrennen verbleibende äußere Hülle des Wachskörpers so dünn ist, dass
das von der im Inneren des Wachskörpers brennenden Flamme ausgehende Licht nach
außen durchscheint und dabei das eingeklebte oder eingesteckte Etikett durchleuchtet.
Eine solche Kerze bewirkt gerade dann, wenn die Kerze sich seit längerer Zeit in
Gebrauch befindet, besonders dekorative optische Effekte. Nach einer gewissen Brenndauer
ist der Wachs im Inneren der Kerze bis auf eine bestimmte Höhe hin weitestgehend
verbrannt, während außen um den Docht herum eine relativ dünne äußere Hülle des
Wachskörpers übrig bleibt. Das von der Flamme ausgehende Licht durchscheint nun
sowohl diese äußere, dünne Hülle des Wachskörpers, als auch das in der Vertiefung,
die sich in dieser äußeren Hülle des Wachskörpers befindet, angebrachte Etikett.
Für den Betrachter sieht es damit nach außen hin so aus, als leuchte dieses Etikett
selber, was insbesondere bei farbigen Etiketten besonders dekorativ ist.
Des Weiteren ist es auch möglich, das eingeklebte oder eingesteckte
Etikett so vorzusehen, dass es beim Durchleuchten das Muster und/oder die Farbe
wechselt. Derartige Etiketten sind grundsätzlich aus dem Stand der Technik bekannt
und können auch in Kombination mit der erfindungsgemäßen Kerze eingesetzt werden.
Das Vorsehen einer Vertiefung in der Außenseite der Kerze ist in besonderem
Maße dann vorteilhaft, wenn es sich um eine Kerze handelt, bei der die Seitenflächen
des Wachskörpers außerhalb der Vertiefung uneben sind. So sind etwa sogenannte Granitsteinkerzen
bekannt, die hinsichtlich ihres Äußeren an die Gestalt eines Steines erinnern und
eine entsprechend unregelmäßige und raue Oberfläche aufweisen. An derartigen Kerzen
ist das Anbringen eines aufklebbaren Etiketts praktisch unmöglich, da die Haftfläche
auf der rauen Oberfläche erheblich zu gering ist. Durch das Vorsehen einer Vertiefung
an einer Seitenfläche der Kerze, die möglichst selbst eine ebene Oberfläche hat,
wird es jedoch möglich, auch auf solchen Kerzen Etiketten anzubringen.
Damit das Etikett in der Vertiefung im Wesentlichen eben ist, sollte
die Oberfläche der Vertiefung keine Krümmung aufweisen. Eine solche ungekrümmte
Vertiefung wirkt insbesondere in solchen Kerzen dekorativ vorteilhaft, die nicht
über gekrümmte Oberflächen verfügen, d. h. bei Kerzen, die eine im Wesentlichen
rechteckige oder quadratische Grundfläche aufweisen. Grundsätzlich ist die Anwendung
der Erfindung jedoch auch bei Kerzen möglich, die, wie die meisten handelsüblichen
Kerzen, eine kreisrunde Grundfläche haben.
Die Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnung beispielhaft näher
verdeutlicht. Es zeigt:
1: eine erfindungsgemäße Kerze mit eingeklebtem
Etikett.
In 1 ist eine erfindungsgemäße Kerze dargestellt,
die aus einem Wachskörper 1 und einem in den Wachskörper 1 eingesteckten
Docht 2 besteht, wobei der Docht 2 an der Oberseite der Kerze
aus dem Wachskörper 1 hinausragt. Die hier dargestellte Kerze hat eine
im Wesentlichen quadratische Grundfläche. Es handelt sich um eine sogenannte Granitsteinkerze,
die hinsichtlich Form und Farbe an einen Stein erinnert. Insbesondere weist der
Wachskörper 1 eine sehr raue und sehr unregelmäßige Oberfläche auf.
An einer bestimmten Stelle an der Außenseite weist die Kerze jedoch
eine kreisrunde Vertiefung mit einer Tiefe von bis zu ca. 5 mm und einem Durchmesser
von 4 cm auf. In dieser Vertiefung kann das Etikett 3 in Form eines Aufklebers
angebracht werden, der in diesem Fall einen persönlichen Gruß an den mit der Kerze
Beschenkten trägt. Das Vorsehen der Vertiefung macht es möglich, trotz der sehr
rauen Oberfläche der Granitsteinkerze einen Aufkleber dauerhaft anzubringen. Selbstverständlich
können Etiketten 3 verschiedenster Art je nach Bedarf und Geschmack in
der Vertiefung angebracht werden, wobei der Käufer entweder die Wahl zwischen einer
Vielzahl von vorgefertigten Etiketten 3 hat oder aber sich individuell
Etiketten 3 anfertigen lassen kann.
Darüber hinaus kann die Vertiefung sich auch an anderen Stellen der
Kerze befinden, beispielsweise mittig auf einer Seitenfläche. Schließlich können
die Größenverhältnisse von Vertiefung zu Kerze beliebig gewählt werden.