Die Erfindung bezieht sich auf einen Hufbeschlagsträger aus Kunststoff
zum Ankleben an den Huf, der in verschiedenen Formen, Größen, sowie in unterschiedlichen
Materialstärken und Härten nach dem Oberbegriff des Anspruch 1 gefertigt werden
kann.
Hufbeschlagsträger (Hufschuhe) aus Kunststoff zum Ankleben an den
Huf sind bereits bekannt, siehe z.B. Patentschriften DE
40 05 388 A1. Der Nachteil dieser Hufschuhe ist, dass durch die einteilige
Form der aufgetragene Klebstoff sich beim Aufschieben des Hufschuhs auf den Huf
zur Hufspitze hin wegdrückt. Dies führt zu einem Klebstoffüberschuss im Zehenbereich
und zu einem Klebstoffmangel im hinteren Bereich des Hufs. Der Klebstoffüberschuss
im Zehenbereich führt durch die erhöhte Schichtdicke des Klebstoffs beim Abbinden
zu einer erhöhten Wärmeentwicklung, was insbesondere bei Hufen, die durch Krankheiten
beeinträchtigt sind, den Heilungsprozess negativ beeinflussen kann. Ein weiterer
Nachteil ist die erhöhte Ausdünstung von Lösungsmitteln durch den Klebstoffüberschuss
die direkt mit dem Hufhorn in Berührung kommen. Außerdem entsteht durch die Anhäufung
des Klebstoffs an der Hufvorderseite und somit eine Verschiebung des Hufschuhs über
den Zehenbereich hinaus eine Zehenverlängerung mit negativen Folgen für den gesamten
Bewegungsapparat. Der Klebstoffmangel im hinteren Hufbereich kann die Haltbarkeit
der Verklebung verkürzen. Ein weiterer Nachteil ist, dass durch die einteilige und
im Zehenbereich geschlossene Ausführung des Hufbeschlagsträgers die Anpassung an
unterschiedliche Winkelungen der Hufwand nur durch Aufschneiden des Hufschuhs erreicht
werden kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Hufbeschlagsträger
(Hufschuh) herzustellen, der beim Aufkleben den Klebstoff an der Stelle belässt,
an der er aufgetragen wurde und sich leicht an verschiedene Winkelungen der Hufwand
anpassen lässt, ohne dass der Hufschuh durch Aufschneiden zerstört werden muss.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass der Hufbeschlagsträger
(Hufschuh) aus 2 bis 5 Einzelteilen besteht. Jedes Einzelteil besteht seinerseits
aus einem Bodenteil an dem der Hufbeschlag befestigt wird und einem Manschettenteil,
das der eigentlichen Verklebung an der Hufaußenseite dient. Die Bodenteile entsprechen
zusammengesetzt der äußeren Kontur der Hufunterseite, die Manschettenteile der äußeren
Hufwand. Das Bodenteil und das Manschettenteil sind in einem Guss hergestellt, also
fest miteinander verbunden. Jedes der 2 bis 5 Einzelteile kann unabhängig voneinander
mit Klebstoff versehen und ohne den Klebstoff zu verschieben an die Hornwand, sowie
die dem Boden zugewandte Hufwand und Hornsohle geklebt werden. Durch die mehrteilige
Ausführung des Hufschuhs passt sich die Klebemanschette sehr leicht der Winkelung
der äußeren Hufwand an. Ein Aufschneiden der Manschette zum Anpassen an die unterschiedlichen
Winkel ist nicht mehr notwendig. An dem Manschettenteil vorgesehene Einkerbungen
erleichtern durch eine leichtere Dehnung des Materials ebenfalls die Anpassung an
die Hufwandwinkel.
Die beigelegten Zeichnungen stellen im Einzelnen folgendes dar:
1a und 1b
ist ein zweiteiliger Hufbeschlagsträger in der Draufsicht.
2a und 2b
ist ein zweiteiliger Hufbeschlagsträger mit der Bodenansicht.
3 ist die Seitenansicht der dem Huf zugewandten
Seite.
4 ist die Seitenansicht der dem Huf abgewandten
Seite.
5 ist der Schnitt von Bodenteil und Manschettenteil.