1. GEBIET DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft die Technik des Verarbeitens eines
Kundenauftrags für Nachabzüge basierend auf Nachbestellinformationen unter Verwendung
einer Mehrzahl von Filmstücken, die von einem Film abgeschnitten werden, um vorbestimmte
Anzahlen von Bildern zu umfassen.
2. STAND DER TECHNIK
In einer Fotofachhandlung verwahrt, wenn ein Angestellter der Fachhandlung
einen Kundenauftrag für Nachabzüge entgegennimmt, dieser einen faltbaren Filmstückhalter,
in welchem eine Mehrzahl von Filmstücken aufgenommen werden, und schreibt auf einen
Bestellschein die laufende(n) Nummer(n) des/der nachzudruckenden Bildes/Bilder und
auch die Gesamtanzahl von davon anzufertigenden Nachabzügen (Exemplaren). Daraufhin
überprüft eine Bedienperson eines Fotodruckers den Bestellschein und wählt aus dem
Filmstückhalter (ein) Filmstück/Filmstücke, welche(s) das/die angegebene(n) Bild(er)
umfasst/umfassen, aus und nimmt es/sie aus diesem heraus und setzt dann das Stück
zum Anfertigen eines Nachabzugs/von Nachabzügen der Abbildung des Bildes in den
Drucker ein.
Aus EP-A-0664484 ist bekannt, dass ein Index-Print, welches in Taschen
in einem Filmstückhaltemittel aufgenommen wird, es dem Kunden erleichtert, ein nachzudruckendes
Bild anzugeben.
Im Stand der Technik wurden einige Maßnahmen zum Automatisieren der
oben genannten manuellen Nachbestellvorgänge vorgeschlagen. Beispielsweise wird
gemäß dem Japanischen Veröffentlichten Patentblatt Sho. 59-92 (JP-A-52110619) in
einem auseinandergefalteten Zustand des faltbaren Filmstückhalters, welcher eine
Mehrzahl von Filmstücken entsprechend einer vorbestimmten Reihenfolge enthält, eine
laufende Bildnummer eines Bildes, das am rechten Ende des ersten obersten Filmstücks
angeordnet ist, aufgezeichnet, so dass die Filmstücke, zu denen die anderen Bilder
gehören, und deren Positionen in diesen jeweiligen Stücken mit Bezug auf die aufgezeichnete
laufende Bildnummer des Bildes am rechten Ende in dem ersten Stück angegeben werden
können. Diese Technik beruht auf der Annahme, dass die auf das erste folgenden Filmstücke
allesamt eine gleiche vorbestimmte Anzahl von Bildern umfassen. In Wirklichkeit
werden, wenn die Filmstücke durch Zerschneiden eines Filmes erhalten werden, die
Längen der letzten beiden Stücke eingestellt, um zu ermöglichen, dass das letzte
Stück mindestens zwei Bilder umfasst. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Filmstück,
welches nur ein Bild umfasst, zu kurz ist, um durch den Drucker geeignet verarbeitet
zu werden. Infolgedessen kommt es mitunter vor, dass die beiden letzten Filmstücke
weniger Bilder als die vorbestimmte Anzahl aufweisen. In einem derartigen Fall kann
das oben beschriebene Verfahren seine Aufgabe des Angebens der Position von einem
Bild/Bildern nicht realisieren.
Das Japanische Veröffentlichte Patentblatt Sho. 59-34291 (JP-A-52156617)
setzte sich mit dem oben genannten Problem auseinander und schlug ein anderes Verfahren
vor. Bei diesem Verfahren werden neben der laufenden Bildnummer des Bildes am rechten
Ende im obersten Filmstück die jeweiligen Gesamtanzahlen der Bilder, die in den
letzten beiden Filmstücken enthalten sind, ebenfalls aufgezeichnet. Damit können,
auch wenn die beiden letzten Filmstücke weniger Bilder als die vorbestimmte Anzahl
von Bildern aufweisen, die anderen Filmstücke, welche die anderen Bilder umfassen,
und die Positionen dieser Bilder innerhalb dieser jeweiligen Stücke angegeben werden.
Ein weiterer vergleichbarer Stand der Technik ist JP-A-60000434 zu
entnehmen.
Gemäß jedem beliebigen der beiden oben beschriebenen herkömmlichen
Verfahren muss eine Bedienperson, um das Filmstück, welches das Zielbild umfasst,
das auf dem Bestellschein bezeichnet wird, und die Position des Bildes in dem spezifischen
Filmstück anzugeben, die laufende Bildnummer des Bildes in dem angegebenen Filmstück
visuell überprüfen. Allerdings ist eine derartige Sichtkontrolle überaus schwierig,
insbesondere wenn das Filmstück in einer halbtransparenten Filmtasche des Filmhalters
enthalten ist. Die Bedienperson muss sich dann zum Überprüfen der Nummer die Mühe
machen, das Filmstück aus dem Halter herauszuziehen, jedoch ist selbst dann noch
die Sichtkontrolle der Bildnummer schwierig, da diese Nummer zu klein gedruckt ist.
KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
In Anbetracht des oben beschriebenen Standes der Technik ist bei der
Technik des Angebens einer Position eines zu druckenden Zielbildes in einer Mehrzahl
von Filmstücken, welche in einem Filmhaltemittel entsprechend einer vorbestimmten
Reihenfolge des Abschneidens zum Erhalten dieser Filmstücke von einem Film, um eine
vorbestimmte Anzahl von Bildern zu umfassen, aufgenommen werden, eine Hauptaufgabe
der vorliegenden Erfindung, ein Nachbestellungsverarbeitungssystem bereitzustellen,
das ohne die Notwendigkeit des Eingebens und der Sichtkontrolle der laufenden Bildnummer
des Bildes auskommt.
Zum Realisieren der oben genannten Aufgabe umfassen ein System und
ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zum Verarbeiten
des Kundenauftrags für Nachabzüge auf der Basis von Nachbestellinformationen, die
in einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wurden, unter Verwendung der Filmstücke,
welche von einem Film abgeschnitten werden, um eine vorbestimmte Anzahl von Bildern
zu erhalten, und welche in einem Filmhaltemittel aufgenommen werden, jeweils die
Merkmale des beiliegenden Anspruchs 1 bzw. die Schritte des beiliegenden Anspruchs
4.
Gemäß dem oben beschriebenen Nachbestellungsverarbeitungssystem der
vorliegenden Erfindung wird ein Zielbild, von dem durch einen Kunden ein Nachabzug
gewünscht wird, in Bezug auf die Positionsdaten der Bilder der Filmstücke, welche
in einem endbündigen Zustand und entsprechend einer vorbestimmten Anordnungsreihenfolge
aufgenommen werden, angegeben, und dann werden diese Daten in dem Aufzeichnungsmedium,
beispielsweise einem Bestellschein, aufgezeichnet. Daraufhin wird zum Zeitpunkt
des Druckens mittels eines Fotodruckers das Filmstück, welches das Zielbild enthält,
und die Position des Zielfilms in diesem Filmstück auf der Basis der aufgezeichneten
Bildpositionsdaten angegeben. Das heißt, dass die Bilder aller Filmstücke als 'Elemente'
einer zweidimensionalen Matrix betrachtet werden, welche sich aus der zweidimensionalen
Anordnung der Filmstücke an dem Filmhalter in dessen auseinandergefaltetem Zustand
zusammensetzt. Dann kann durch Darstellen der Position des Zielbildes als Element
in dieser Matrix dieses Zielbild zum Zeitpunkt der Bestellung wie auch zum Zeitpunkt
des nachfolgenden Druckvorgangs angegeben werden. Bei diesem Verfahren wird die
laufende Bildnummer zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Druckens überhaupt nicht
benötigt. Infolgedessen entfällt bei dem System die Notwendigkeit des Überprüfens
der laufenden Bildnummer, welche eine beträchtliche Fehlerursache beim Angeben eines
Bildes beim Verarbeiten von Aufträgen für Nachabzüge zu sein pflegte.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das Aufzeichnungsmedium, welches
darin die Nachbestellinformationen aufzeichnet, welche die Bildpositionsdaten und
die Printanzahl-Daten umfassen, ausgebildet, um gemeinsam mit den Filmstücken in
dem Filmstückhaltemittel aufgenommen zu werden. Damit ist es möglich, den Nachteil,
dass das Aufzeichnungsmedium und die Filmstücke versehentlich voneinander getrennt
werden, zu vermeiden. Überdies kann die Reihe von Vorgängen zum Lesen der Nachbestellinformationen
von dem Aufzeichnungsmedium und zum Herausnehmen eines erforderlichen Filmstücks
aus dem Halter durch dieselbe Handhabungsvorrichtung durchgeführt werden. Um diesen
Zweck zu erfüllen, wird das Aufzeichnungsmedium in Form eines Aufzeichnungsblattes
bereitgestellt, welches Abmessungen aufweist, die jenen des Filmstücks ähnlich sind.
Das konkrete Verfahren zum Aufzeichnen der Daten in dem Aufzeichnungsblatt kann
jedes beliebige aus verschiedenen bekannten Aufzeichnungsverfahren, beispielsweise
ein Markierungsbeleg-Aufzeichnungsverfahren oder ein magnetisches Aufzeichnungsverfahren,
sein.
Jedenfalls erfordert das oben beschriebene Bildangabeverfahren gemäß
der vorliegenden Erfindung eine Lesevorrichtung zum Ablesen der Nachbestellinformationen
von dem Aufzeichnungsmedium, beispielsweise von dem Aufzeichnungsblatt. Zu diesem
Zweck ist es möglich, eine optische oder magnetische Leservorrichtung zu verwenden,
die in den Fotodrucker für ihren ursprünglichen Zweck des Überwachens einer Bild-Abbildung
eingebunden ist. Diesbezüglich liest gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die Leservorrichtung die Nachbestellinformationen ab,
wenn das Aufzeichnungsblatt, nachdem es aus dem Filmstückhaltemittel gezogen wird,
in dieses Haltemittel zurückgegeben wird. Im Allgemeinen ist eine Haltetasche eines
derartigen Filmstückhaltemittels mit einem gewissen Übermaß an Raum in Breitenrichtung
versehen, um das reibungslose Einfügen und Herausnehmen des Filmstücks zu ermöglichen,
wobei es dieses Übermaß an Raum jedoch erschwert, die Position des Aufzeichnungsmediums
während des Schrittes des Herausziehens desselben aus der Tasche exakt zu steuern,
wobei diese Steuereinheit für einen zuverlässigen Datenlesevorgang wesentlich ist.
Daher muss, ehe der Datenlesevorgang gestartet werden kann, das Aufzeichnungsmedium
zunächst vollständig aus dem Halter herausgezogen werden und dann exakt an einer
vorbestimmten Position für den Datenlesevorgang angeordnet werden. Andererseits
kann gemäß dem oben beschriebenen Verfahren der Erfindung der Datenlesevorgang gleichzeitig
mit dem Schritt des Zurückgebens des Aufzeichnungsblattes in das Filmstückhaltemittel
durchgeführt werden, wobei während dieses Schrittes das Aufzeichnungsblatt bereits
in seiner Position eingeschränkt wurde. Infolgedessen kann die Effizienz des gesamten
Vorgangs verbessert werden.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Zielbild als Element einer Matrix dargestellt, welche die Positionen der
Filmstücke und die Positionen der Bilder in den jeweiligen Filmstücken als Reihennummern
bzw. Spaltennummern umfasst. Weiterhin sind die Printanzahl-Daten als ein zugeordneter
Wert des Matrixelements dargestellt. Das heißt, dass die Printanzahl, d. h. die
Gesamtanzahl von zu erhaltenden Abzügen, als Wert dargestellt ist, der für das Element
der Matrix bereitgestellt wird, welche die Positionen der jeweiligen Filmstücke,
die in dem Filmstückhalter aufgenommen werden, und die Positionen der Bilder in
den jeweiligen Filmstücken umfasst. Mit anderen Worten können gemäß
dem oben genannten Verfahren die gesamten Nachbestellinformationen als 'Liste' dargestellt
werden, welche aus nicht mehr als drei Zahlenwerten besteht, welche die Reihennummer,
die Spaltennummer bzw. die Printanzahl darstellen. Demnach kann die Datenverarbeitungslast,
mit der das System beaufschlagt wird, vorteilhaft reduziert werden.
Weitere und andere Aufgaben, Merkmale und Effekte der vorliegenden
Erfindung gehen deutlicher aus der folgenden ausführlicheren Beschreibung der Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen hervor.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine beschreibende Ansicht, die
ein Aufzeichnungsblatt und Filmstücke, die in jeweiligen Haltertaschen eines Filmstückhalters
aufgenommen werden, darstellt;
2 ist eine Draufsicht des Aufzeichnungsblattes;
3 ist ein Blockdiagramm eines Drucksystems,
das von der vorliegenden Erfindung zu verwenden ist; und
4 ist ein Blockdiagramm einer Filmtransporteinheit.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
In einer Fotofachhandlung verwahrt ein Angestellter der Fachhandlung,
wenn dieser einen Kundenauftrag für Nachabzüge (Kopien) entgegennimmt, einen Filmstückhalter
5 von dem Kunden, in welchem eine Mehrzahl von Filmstücken 1 aufgenommen
werden, wie aus 1 hervorgeht, wenn der Angestellte
auch ein Aufzeichnungsblatt 10 verwahrt, das in 2
dargestellt ist und in dem das/die nachzudruckenden Bild(er) und die Gesamtanzahl
von davon anzufertigenden Nachabzügen (Kopien) aufgezeichnet sind. Alternativ dazu
lässt der Angestellte den Kunden diese Daten auf einen Bestellschein schreiben.
Der Filmstückhalter 5 ist der bestens bekannte Typ, der eine Mehrzahl (beim
dargestellten Beispiel insgesamt acht) länglicher Filmtaschen 6 umfasst,
von denen jede darin ein Filmstück enthält. Die Filmtaschen 6 sind auf
der auseinandergefalteten Oberfläche des Halters übereinander angeordnet. Das heißt,
dass dieser Halter 5 entlang Begrenzungslinien, welche benachbarte Taschen
begrenzen, gefaltet werden kann. Dieser Halter 5 umfasst weiterhin in der
obersten Reihe eine zusätzliche Tasche 6a zum Aufnehmen des Aufzeichnungsblattes
10. Zu diesem Zweck wird vorgezogen, dass das Aufzeichnungsblatt
10 dem Filmstück 1 vergleichbare Abmessungen aufweist. Der Filmhalter
5 ist zumindest an seiner Oberfläche 5a transparent oder halbtransparent,
um das Betrachten der Bilder 2 der darin aufgenommenen Filmstücke
1 von außen zu ermöglichen. Jede Tasche 6 weist eine Länge auf,
die zum Aufnehmen eines Filmstücks 1, das insgesamt sechs Bilder umfasst,
ausgebildet ist. Diese Filmstücke 1 werden durch Zerschneiden eines einzigen
Films in die Anzahl von Stücken auf eine Länge von im Allgemeinen 6 Bildern erhalten.
Bei diesem Zerschneiden kann, wenn das letzte abgeschnittene Stück nur ein Bild
aufweist, ein derart kurzes Stück ein Problem beim Druckvorgang verursachen. Daher
wird, um zu ermöglichen, dass das letzte Filmstück mindestens zwei Bilder
2 umfasst, die Länge dieses letzten Stücks eingestellt, z. B. durch Einstellen
der Länge des vorletzten Filmstücks, derart, dass dieses Stück weniger als insgesamt
6 Bilder umfassen kann. Andererseits weist bei dem in 1
dargestellten Beispiel das erste Filmstück 1a die volle Länge, die 6 Bildern
entspricht, auf, umfasst jedoch weniger Bilder, da das erste Bild 2 auf
Grund der mechanischen Anforderung oder Einschränkung der verwendeten Kamera in
einem vorbestimmten Abstand von dem Anfangsende des Films gebildet ist. Aufgrunddessen
umfasst dieses erste Filmstück insgesamt nur vier Bilder. Das zweite und das dritte
Filmstück 1b umfasst die volle Anzahl von Bildern, d. h. insgesamt sechs
Bilder. Für den oben beschriebenen Zweck der Längeneinstellung des letzten Filmstücks
1e weist das vorletzte Filmstück 1c eine kürzere Länge auf und
umfasst nur vier Bilder 2; und dementsprechend umfasst dieses letzte Filmstück
1e insgesamt drei Bilder 2.
Nunmehr können die jeweiligen Bilder 2 der Filmstücke
1, die seitenbündig mit dem Öffnungsende (rechtes Ende in 1)
der Filmtaschen 6 gehalten werden, als Elemente einer (4, 6)-Matrix betrachtet
werden, welche die Positionen der Filmstücke 1 als Reihen und die Positionen
der Bilder 2 in den jeweiligen Filmstücken 1 als Spalten aufweist.
Beispielsweise kann das Bild 2 am rechten Ende in dem ersten Filmstück
1a als ein Element dargestellt werden, das eine Reihennummer
1 und eine Spaltennummer 6 aufweist.
Wie in 2 dargestellt ist, umfasst das
Aufzeichnungsblatt 10 einen Filmstücknummernbereich 11 zum Kennzeichnen
der Position jedes Filmstücks 1 relativ zu den anderen Filmstücken
1, die alle in demselben Halter 5 gehalten werden, einen Bildnummernbereich
12 zum Kennzeichnen der Position jedes Bildes 2 relativ zu den
anderen Bildern 2 in demselben jeweiligen Filmstück 1 und einen
Printanzahl-Bereich 13, in welchem die Gesamtanzahl von Prints, die von
einem Zielbild, welches durch den Kunden angegeben wird, anzufertigen sind, mittels
des bestens bekannten Markierungsbeleg-Verfahrens eingetragen wird. Im Fall einer
in 2 dargestellten beispielhaften
Markierung ist zu sehen, dass dieser Kunde ein Exemplar des Bildes 2, das
an zweiter Stelle von dem Bild am rechten Ende des zweiten Filmstücks
1b ausgehend angeordnet ist, und sieben Exemplare des weiteren Bildes
2, das an fünfter Stelle von dem Bild an dem rechten Ende des dritten Filmstücks
1c ausgehend angeordnet ist, bestellt hat. Falls alle Bilder der Filmstücke
1, die in dem Halter 5 aufgenommen werden können, in der vorhin
beschriebenen (8, 6)-Matrix: A ausgedrückt sind, werden dann die beiden Zielbilder
2a als Element A22 bzw. Element A35 bezeichnet. Zudem ist Element A22 der
Wert '1' bzw. Element 35 der Wert '7' zugeordnet. Dann kann diese konkrete
Nachbestellung nunmehr in den Listendarstellungen zum Ausdruck gebracht werden:
(2, 2, 1) und (3, 5, 7).
3 ist ein Blockdiagramm eines Fotodruckers
100 zur Verwendung in dem Nachbestellungsverarbeitungssystem gemäß der
vorliegenden Erfindung. Dieser Fotodrucker 100 umfasst einen Belichtungsabschnitt
100 zum Belichten einer Abbildung von jedem Bild 2 des Filmstücks
1 auf ein Print-Papier 8, einen Entwicklungsabschnitt
60 zum Entwickeln des belichteten Print-Papiers 8 und eine Steuereinheit
70 zum Steuern der jeweiligen Abschnitte. Die Steuereinheit 70
ist mit einer Bedientafel zum Ermöglichen der Eingabe verschiedener Befehle an den
Drucker und mit einem Monitor 72 zum Anzeigen der Abbildung des Bildes
2, welches durch einen Scanner 80 gelesen wird, verbunden. Wenn
das zu druckende Filmstück 1 durch eine Filmtransporteinheit
20, die später ausführlich beschrieben wird, zu dem Belichtungsabschnitt
50 befördert wird, wird die Abbildung des Zielbildes 2a, das in
dem Filmstück 1 enthalten ist, gelesen, und diese Abbildungsinformationen
werden zu der Steuereinheit 70 übertragen. Dann ermittelt auf der Basis
dieser Abbildungsinformationen, die von dem Bild 2 gelesen werden, die
Steuereinheit 70 Belichtungsbedingungen und bewirkt, dass der Monitor
72 eine simulierte Abbildung anzeigt, welche erhalten wird, wenn die Abbildungsinformationen
auf das Print-Papier 8 unter den ermittelten Belichtungsbedingungen belichtet
werden. Der Belichtungsabschnitt 50 umfasst eine Belichtungslichtquelle
51, ein Lichtmodulationsfilter 52 zum Einstellen der Ausgewogenheit
von Farbkomponenten des Lichtes, das von der Lichtquelle 51 abgestrahlt
wird, durch Ausfahren oder Einfahren jeweiliger Filter, welche die Farben Gelb,
Magenta und Zyan aufweisen, in einen oder aus einem Belichtungslichtweg, einen Spiegeltunnel
53 zum gleichmäßigen Mischen der Lichtfarbkomponenten, deren Ausgewogenheit
durch das Lichtmodulationsfilter 52 eingestellt wurde, und eine Drucklinse
54 zum Fokussieren der Abbildung des Bildes 2a auf das Print-Papier
8, einen Verschluss 55 und Transportwalzen 56 zum Transportieren
des Print-Papiers 8. Auf der Basis der Belichtungsbedingungen, die durch
die Steuereinheit 70 ermittelt werden, werden die Positionen der jeweiligen
Farbfilter des Lichtmodulationsfilters 52, der Öffnungszeitraum des Verschlusses
55, d. h. der Belichtungszeitraum, gesteuert. Durch Betrachten der Anzeige
auf dem Monitor 72 kann, wenn die angezeigte Simulationsabbildung nicht
geeignet ist, eine Bedienperson dieses Fotodruckers 100 eine Anweisung
zum Korrigieren der Belichtungsbedingungen über die Bedientafel 71 an die
Steuereinheit 70 eingeben, so dass die Steuereinheit 70 neue korrigierte
Belichtungsbedingungen gemäß der Korrekturanweisung ermittelt. Dann werden auf der
Basis dieser schließlich ermittelten Belichtungsbedingungen die Vorgänge der jeweiligen
Komponenten des Belichtungsabschnitts 50 gesteuert, um die Abbildung des
Zielbildes 2a des Filmstücks 1 auf dem Print-Papier
8, welches aus einer Print-Papier-Lade 8 entnommen wurde, zu belichten.
Als nächstes wird mit Bezugnahme auf ein Blockdiagramm aus
4 die Konstruktion der Filmtransporteinheit
20 zum Ziehen des Filmstücks 1 aus dem Filmstückhalter
5, Transportieren des Stücks 1 zu dem Belichtungsabschnitt
50 und Fixieren desselben in seiner Position und dann Rückführen des Stücks
1 nach dem Belichten zurück in den Filmhalter 5 beschrieben. Die
Filmtransporteinheit 20 umfasst eine Mehrzahl von Antriebswalzen
21, die einen Filmtransportweg L innerhalb des Belichtungsabschnitts
50 bilden, und einen Filmstückträger 22 zum fixen Positionieren
des Filmstückhalters 5, der das Aufzeichnungsblatt 10 und die
Filmstücke 1 darin aufnimmt, relativ zu dem Filmtransportweg L. Die Antriebswalzen
21 werden über einen Riemen 23 durch einen Walzenantriebsmotor
24 angetrieben. Übrigens wird das Filmstück 1, eingeklemmt zwischen
der Antriebswalze 21 und einer nicht dargestellten Andrückwalze, hin- und
herbefördert. An dem Filmtransportweg L ist eine Filmmaske 25 angeordnet,
welche eine Öffnung 25a zum Regeln einer Fläche auf dem Print-Papier
8 definiert, auf welcher die Abbildung des Zielbildes belichtet werden
soll. Der Filmstückträger 22 kann in einer Richtung quer zu dem Filmtransportweg
L durch die Funktion einer Vorschubspindel 27 vor- und zurückbewegt werden,
während der Träger 22 durch Führungsstangen 26 geführt wird. Die
Vorschubspindel 27 wird durch einen Vorschubspindelantriebsmotor
28 vorwärts oder rückwärts gedreht. Rund um eine Montagefläche des Filmstückhalterträgers
22 sind Klemmen 29 zum Fixieren des Aufzeichnungsblattes
10 oder Filmstücks 1 an Ort und Stelle vorgesehen. Die Bezugszahl
30 bezeichnet eine Transfervorrichtung zum Übergeben des Aufzeichnungsblatts
10 oder Filmstücks 1 zwischen den Antriebswalzen 21 und
dem Filmstückhalterträger 22. Diese Transfervorrichtung 30 dient
dazu, das Aufzeichnungsblatt 10 oder Filmstück 1 aus dem Filmstückhalter
5 zu ziehen, und führt es den Antriebswalzen 21 zu, oder umgekehrt,
um das Blatt oder Stück aus den Walzen in den Halter zurück zu übergeben. Die Konstruktion
dieser Transfervorrichtung 30 an sich ist bekannt, als
eine Vorrichtung zum automatischen Packen des Filmstücks 1 in den Filmstückhalter
5. Daher wird auf eine ausführliche Beschreibung dieser Vorrichtung verzichtet.
Der Walzenantriebsmotor 24, der Vorschubspindelantriebsmotor
28 und die Transfervorrichtung 30 werden allesamt durch die Steuereinheit
70 gesteuert.
Als nächstes wird der Nachbestellungsverarbeitungsvorgang mittels
des Fotodruckers, der die oben beschriebene Konstruktion aufweist, beschrieben.
Zunächst wird der Filmstückhalter 5, der das Aufzeichnungsblatt
10 und die Filmstücke 1 aufnimmt, fest auf eine vorbestimmte Position
auf dem Filmstückhalterträger 22 eingestellt. Das Aufzeichnungsblatt
10 speichert die Nachbestellinformationen einschließlich der Position des
nachzudruckenden Zielbildes 2a und der Anzahl von davon herzustellenden
Nachabzügen. Dann wird der Träger 22 bewegt, um das Aufzeichnungsblatt
10 mit dem Filmtransportweg L in Übereinstimmung zu bringen, um das Lesen
der Nachbestellinformationen zu ermöglichen. Konkret zieht dann die Transfervorrichtung
30 das Aufzeichnungsblatt 10 aus dem Filmstückträger
22 und übergibt dieses Blatt 10 den Antriebswalzen 21,
durch welche das Blatt 10 in 4 den Filmtransportweg
L entlang nach rechts befördert wird. Wenn das hintere Ende des Aufzeichnungsblattes
10 an einem Scanner 80 vorbeibewegt wird, werden die Antriebswalzen
21 umgekehrt gedreht, um das Blatt 10 zu dem Filmstückhalter
5 zurück zu transportieren (in 4 nach links).
Und während dieses Rückwärtstransportvorgangs tastet der Scanner 80 den
Printanzahl-Bereich 13 (in welchen die Daten gemäß dem Markierungsbeleg-Verfahren
eingetragen werden) ab und überträgt dann an die Steuereinheit 70 die Daten,
welche die Positionen der zu druckenden Bilder und die Gesamtanzahl an davon herzustellenden
Exemplaren betreffen. Der Filmtransportweg L, welcher durch die hintereinander angeordneten
Antriebswalzen 21 gebildet wird, umfasst Seitenführungen in Form von Rillen.
Daher wird, sobald das Aufzeichnungsblatt 10 in diesen Filmtransportweg
L eintritt, das Aufzeichnungsblatt 10 seitlich exakt geführt, um für einen
zuverlässigen Datenlesevorgang durch den Scanner geeignet zu sein.
Wenn das abgetastete Aufzeichnungsblatt 10 wie in
2 dargestellt ist, erkennt die Steuereinheit
70, dass ein Exemplar für das Bild 2a aus Reihe 2 und
Spalte 2, d. h. das Bild, welches als fünftes von dem Bild am rechten Ende
des zweiten Filmstücks 1b ausgehend angeordnet ist, und sieben Exemplare
von dem Bild 2a aus Reihe 3 und Spalte 5, d. h. das Bild,
welches als zweites von dem Bild am rechten Ende des dritten Filmstücks
1c ausgehend angeordnet ist, hergestellt werden sollen. Das heißt, dass
die Steuereinheit 70 ein Programm zum Generieren einer Matrix, welche die
Bildpositionen auf der Basis von Informationen darstellt, die von dem Aufzeichnungsblatt
10 erhalten werden, und zum darauffolgenden Steuern der Filmtransporteinheit
20, um jedes der Zielbilder 2a zu der Belichtungsposition zu führen,
speichert.
Demzufolge wird zunächst der Filmhalterträger 22 bewegt,
um das zweite Filmstück 1b mit dem Filmtransportweg L in Übereinstimmung
zu bringen, und das Filmstück wird durch die Transfervorrichtung 30 aus
dem Filmhalter 5 herausgezogen und dann durch die Antriebswalzen
21 weitertransportiert. Während dieses Transportvorgangs tastet der Scanner
80 die Bilder 2 ab. Mittels dieser abgetasteten Bilddaten steuert
die Steuereinheit 70 den Antriebsmotor 24, um das Bild
2, das an der fünften Position von dem rechten Ende des Filmstücks ausgehend
angeordnet ist, zu der Position der Öffnung 25a der Filmmaske
25, d. h. der Belichtungsposition, zu bringen. Beim Angeben des Zielbildes
2a kann dann, da angenommen wird, dass die jeweiligen Filmstücke
1 allesamt sechs Bilder aufweisen und auch die Bildpositionen in der Matrix
unter der rechtsbündigen Bedingung der Filmstücke 1 wie in 1
abgebildet dargestellt sind, die Position des Bildes von dem rechten Ende aus durch
Subtrahieren seiner Spaltennummer von '7' ermittelt werden. Wenn das Zielbild
2a auf die Belichtungsposition eingestellt ist, belichtet der Belichtungsabschnitt
50 die Abbildung dieses Zielbildes 2a auf das Print-Papier
8. Nach dieser Belichtung wird das Filmstück 1b in dieselbe Tasche
6 des Filmhalters 5 zurückgeführt.
Auf ähnliche Weise wird das dritte Filmstück 1d aus dem Filmhalter
5 herausgezogen, und die Abbildung des anderen Zielbildes 2a,
welches an der zweiten Position von dem rechten Ende ausgehend angeordnet ist, wird
auf das Print-Papier 8 belichtet. In diesem Fall wird dieselbe Abbildung
sieben Mal auf das Print-Papier 8 belichtet, um sieben Exemplare dieser
Abbildung herzustellen.
Gemäß dem oben beschriebenen Nachbestellungsverarbeitungssystem wird
für die Angabe des zu druckenden Zielbildes 2 nicht seine laufende Bildnummer,
sondern stattdessen die Matrixposition des Bildes 2 an sich verwendet.
Daher ermöglicht dieses System die einfachere und direktere Angabe eines Bildes
und kann einen Fehler beim Lesender laufenden Bildnummer, welche für gewöhnlich
nicht problemlos lesbar ist, vermeiden.
Modifizierte Ausführungsformen
Bei der oben beschriebenen Ausführungsform wird zum Angeben des Zielbildes
2a die Position in der (8, 6)-Matrix verwendet. Selbstverständlich kann
je nach der konkreten Art des Abschneidens der Filmstücke 1 und der konkreten
Halteanordnung des Filmstückhalters 5 jedwede andere Matrix,
die eine andere Anzahl von Reihen und/oder Spalten aufweist, verwendet werden.
Ferner ist das Verfahren zum Aufzeichnen der Nachbestellinformationen
in dem Aufzeichnungsblatt 10 nicht auf den zuvor beschriebenen Markierungsbelegtyp
beschränkt. Stattdessen kann jedwedes andere Verfahren, beispielsweise das Magnetkartenverfahren,
das Balkencodeverfahren oder das Lochkartenverfahren, verwendet werden. Weiterhin
wird bei der oben beschriebenen Ausführungsform zum Ablesen der Daten von dem Aufzeichnungsblatt
der Scanner, mit dem das Fotodruckersystem bereits ausgestattet ist, verwendet.
Stattdessen kann ein anderer Scanner, der dem Zweck des Ablesens von Daten dient,
gesondert bereitgestellt werden.