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Dokumentenidentifikation DE69730912T2 13.10.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0000818710
Titel Nachbestellungen-Bearbeitungssystem
Anmelder Noritsu Koki Co., Ltd., Wakayama-shi, JP
Erfinder Kayama, Yasutaka, Wakayama-shi, Wakayama-ken, JP
Vertreter derzeit kein Vertreter bestellt
DE-Aktenzeichen 69730912
Vertragsstaaten DE, FR, GB
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 07.07.1997
EP-Aktenzeichen 971114889
EP-Offenlegungsdatum 14.01.1998
EP date of grant 29.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.10.2005
IPC-Hauptklasse G03D 15/00

Beschreibung[de]
1. GEBIET DER ERFINDUNG

Die vorliegende Erfindung betrifft die Technik des Verarbeitens eines Kundenauftrags für Nachabzüge basierend auf Nachbestellinformationen unter Verwendung einer Mehrzahl von Filmstücken, die von einem Film abgeschnitten werden, um vorbestimmte Anzahlen von Bildern zu umfassen.

2. STAND DER TECHNIK

In einer Fotofachhandlung verwahrt, wenn ein Angestellter der Fachhandlung einen Kundenauftrag für Nachabzüge entgegennimmt, dieser einen faltbaren Filmstückhalter, in welchem eine Mehrzahl von Filmstücken aufgenommen werden, und schreibt auf einen Bestellschein die laufende(n) Nummer(n) des/der nachzudruckenden Bildes/Bilder und auch die Gesamtanzahl von davon anzufertigenden Nachabzügen (Exemplaren). Daraufhin überprüft eine Bedienperson eines Fotodruckers den Bestellschein und wählt aus dem Filmstückhalter (ein) Filmstück/Filmstücke, welche(s) das/die angegebene(n) Bild(er) umfasst/umfassen, aus und nimmt es/sie aus diesem heraus und setzt dann das Stück zum Anfertigen eines Nachabzugs/von Nachabzügen der Abbildung des Bildes in den Drucker ein.

Aus EP-A-0664484 ist bekannt, dass ein Index-Print, welches in Taschen in einem Filmstückhaltemittel aufgenommen wird, es dem Kunden erleichtert, ein nachzudruckendes Bild anzugeben.

Im Stand der Technik wurden einige Maßnahmen zum Automatisieren der oben genannten manuellen Nachbestellvorgänge vorgeschlagen. Beispielsweise wird gemäß dem Japanischen Veröffentlichten Patentblatt Sho. 59-92 (JP-A-52110619) in einem auseinandergefalteten Zustand des faltbaren Filmstückhalters, welcher eine Mehrzahl von Filmstücken entsprechend einer vorbestimmten Reihenfolge enthält, eine laufende Bildnummer eines Bildes, das am rechten Ende des ersten obersten Filmstücks angeordnet ist, aufgezeichnet, so dass die Filmstücke, zu denen die anderen Bilder gehören, und deren Positionen in diesen jeweiligen Stücken mit Bezug auf die aufgezeichnete laufende Bildnummer des Bildes am rechten Ende in dem ersten Stück angegeben werden können. Diese Technik beruht auf der Annahme, dass die auf das erste folgenden Filmstücke allesamt eine gleiche vorbestimmte Anzahl von Bildern umfassen. In Wirklichkeit werden, wenn die Filmstücke durch Zerschneiden eines Filmes erhalten werden, die Längen der letzten beiden Stücke eingestellt, um zu ermöglichen, dass das letzte Stück mindestens zwei Bilder umfasst. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Filmstück, welches nur ein Bild umfasst, zu kurz ist, um durch den Drucker geeignet verarbeitet zu werden. Infolgedessen kommt es mitunter vor, dass die beiden letzten Filmstücke weniger Bilder als die vorbestimmte Anzahl aufweisen. In einem derartigen Fall kann das oben beschriebene Verfahren seine Aufgabe des Angebens der Position von einem Bild/Bildern nicht realisieren.

Das Japanische Veröffentlichte Patentblatt Sho. 59-34291 (JP-A-52156617) setzte sich mit dem oben genannten Problem auseinander und schlug ein anderes Verfahren vor. Bei diesem Verfahren werden neben der laufenden Bildnummer des Bildes am rechten Ende im obersten Filmstück die jeweiligen Gesamtanzahlen der Bilder, die in den letzten beiden Filmstücken enthalten sind, ebenfalls aufgezeichnet. Damit können, auch wenn die beiden letzten Filmstücke weniger Bilder als die vorbestimmte Anzahl von Bildern aufweisen, die anderen Filmstücke, welche die anderen Bilder umfassen, und die Positionen dieser Bilder innerhalb dieser jeweiligen Stücke angegeben werden.

Ein weiterer vergleichbarer Stand der Technik ist JP-A-60000434 zu entnehmen.

Gemäß jedem beliebigen der beiden oben beschriebenen herkömmlichen Verfahren muss eine Bedienperson, um das Filmstück, welches das Zielbild umfasst, das auf dem Bestellschein bezeichnet wird, und die Position des Bildes in dem spezifischen Filmstück anzugeben, die laufende Bildnummer des Bildes in dem angegebenen Filmstück visuell überprüfen. Allerdings ist eine derartige Sichtkontrolle überaus schwierig, insbesondere wenn das Filmstück in einer halbtransparenten Filmtasche des Filmhalters enthalten ist. Die Bedienperson muss sich dann zum Überprüfen der Nummer die Mühe machen, das Filmstück aus dem Halter herauszuziehen, jedoch ist selbst dann noch die Sichtkontrolle der Bildnummer schwierig, da diese Nummer zu klein gedruckt ist.

KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG

In Anbetracht des oben beschriebenen Standes der Technik ist bei der Technik des Angebens einer Position eines zu druckenden Zielbildes in einer Mehrzahl von Filmstücken, welche in einem Filmhaltemittel entsprechend einer vorbestimmten Reihenfolge des Abschneidens zum Erhalten dieser Filmstücke von einem Film, um eine vorbestimmte Anzahl von Bildern zu umfassen, aufgenommen werden, eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Nachbestellungsverarbeitungssystem bereitzustellen, das ohne die Notwendigkeit des Eingebens und der Sichtkontrolle der laufenden Bildnummer des Bildes auskommt.

Zum Realisieren der oben genannten Aufgabe umfassen ein System und ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zum Verarbeiten des Kundenauftrags für Nachabzüge auf der Basis von Nachbestellinformationen, die in einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wurden, unter Verwendung der Filmstücke, welche von einem Film abgeschnitten werden, um eine vorbestimmte Anzahl von Bildern zu erhalten, und welche in einem Filmhaltemittel aufgenommen werden, jeweils die Merkmale des beiliegenden Anspruchs 1 bzw. die Schritte des beiliegenden Anspruchs 4.

Gemäß dem oben beschriebenen Nachbestellungsverarbeitungssystem der vorliegenden Erfindung wird ein Zielbild, von dem durch einen Kunden ein Nachabzug gewünscht wird, in Bezug auf die Positionsdaten der Bilder der Filmstücke, welche in einem endbündigen Zustand und entsprechend einer vorbestimmten Anordnungsreihenfolge aufgenommen werden, angegeben, und dann werden diese Daten in dem Aufzeichnungsmedium, beispielsweise einem Bestellschein, aufgezeichnet. Daraufhin wird zum Zeitpunkt des Druckens mittels eines Fotodruckers das Filmstück, welches das Zielbild enthält, und die Position des Zielfilms in diesem Filmstück auf der Basis der aufgezeichneten Bildpositionsdaten angegeben. Das heißt, dass die Bilder aller Filmstücke als 'Elemente' einer zweidimensionalen Matrix betrachtet werden, welche sich aus der zweidimensionalen Anordnung der Filmstücke an dem Filmhalter in dessen auseinandergefaltetem Zustand zusammensetzt. Dann kann durch Darstellen der Position des Zielbildes als Element in dieser Matrix dieses Zielbild zum Zeitpunkt der Bestellung wie auch zum Zeitpunkt des nachfolgenden Druckvorgangs angegeben werden. Bei diesem Verfahren wird die laufende Bildnummer zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Druckens überhaupt nicht benötigt. Infolgedessen entfällt bei dem System die Notwendigkeit des Überprüfens der laufenden Bildnummer, welche eine beträchtliche Fehlerursache beim Angeben eines Bildes beim Verarbeiten von Aufträgen für Nachabzüge zu sein pflegte.

Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das Aufzeichnungsmedium, welches darin die Nachbestellinformationen aufzeichnet, welche die Bildpositionsdaten und die Printanzahl-Daten umfassen, ausgebildet, um gemeinsam mit den Filmstücken in dem Filmstückhaltemittel aufgenommen zu werden. Damit ist es möglich, den Nachteil, dass das Aufzeichnungsmedium und die Filmstücke versehentlich voneinander getrennt werden, zu vermeiden. Überdies kann die Reihe von Vorgängen zum Lesen der Nachbestellinformationen von dem Aufzeichnungsmedium und zum Herausnehmen eines erforderlichen Filmstücks aus dem Halter durch dieselbe Handhabungsvorrichtung durchgeführt werden. Um diesen Zweck zu erfüllen, wird das Aufzeichnungsmedium in Form eines Aufzeichnungsblattes bereitgestellt, welches Abmessungen aufweist, die jenen des Filmstücks ähnlich sind. Das konkrete Verfahren zum Aufzeichnen der Daten in dem Aufzeichnungsblatt kann jedes beliebige aus verschiedenen bekannten Aufzeichnungsverfahren, beispielsweise ein Markierungsbeleg-Aufzeichnungsverfahren oder ein magnetisches Aufzeichnungsverfahren, sein.

Jedenfalls erfordert das oben beschriebene Bildangabeverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung eine Lesevorrichtung zum Ablesen der Nachbestellinformationen von dem Aufzeichnungsmedium, beispielsweise von dem Aufzeichnungsblatt. Zu diesem Zweck ist es möglich, eine optische oder magnetische Leservorrichtung zu verwenden, die in den Fotodrucker für ihren ursprünglichen Zweck des Überwachens einer Bild-Abbildung eingebunden ist. Diesbezüglich liest gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Leservorrichtung die Nachbestellinformationen ab, wenn das Aufzeichnungsblatt, nachdem es aus dem Filmstückhaltemittel gezogen wird, in dieses Haltemittel zurückgegeben wird. Im Allgemeinen ist eine Haltetasche eines derartigen Filmstückhaltemittels mit einem gewissen Übermaß an Raum in Breitenrichtung versehen, um das reibungslose Einfügen und Herausnehmen des Filmstücks zu ermöglichen, wobei es dieses Übermaß an Raum jedoch erschwert, die Position des Aufzeichnungsmediums während des Schrittes des Herausziehens desselben aus der Tasche exakt zu steuern, wobei diese Steuereinheit für einen zuverlässigen Datenlesevorgang wesentlich ist. Daher muss, ehe der Datenlesevorgang gestartet werden kann, das Aufzeichnungsmedium zunächst vollständig aus dem Halter herausgezogen werden und dann exakt an einer vorbestimmten Position für den Datenlesevorgang angeordnet werden. Andererseits kann gemäß dem oben beschriebenen Verfahren der Erfindung der Datenlesevorgang gleichzeitig mit dem Schritt des Zurückgebens des Aufzeichnungsblattes in das Filmstückhaltemittel durchgeführt werden, wobei während dieses Schrittes das Aufzeichnungsblatt bereits in seiner Position eingeschränkt wurde. Infolgedessen kann die Effizienz des gesamten Vorgangs verbessert werden.

Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Zielbild als Element einer Matrix dargestellt, welche die Positionen der Filmstücke und die Positionen der Bilder in den jeweiligen Filmstücken als Reihennummern bzw. Spaltennummern umfasst. Weiterhin sind die Printanzahl-Daten als ein zugeordneter Wert des Matrixelements dargestellt. Das heißt, dass die Printanzahl, d. h. die Gesamtanzahl von zu erhaltenden Abzügen, als Wert dargestellt ist, der für das Element der Matrix bereitgestellt wird, welche die Positionen der jeweiligen Filmstücke, die in dem Filmstückhalter aufgenommen werden, und die Positionen der Bilder in den jeweiligen Filmstücken umfasst. Mit anderen Worten können gemäß dem oben genannten Verfahren die gesamten Nachbestellinformationen als 'Liste' dargestellt werden, welche aus nicht mehr als drei Zahlenwerten besteht, welche die Reihennummer, die Spaltennummer bzw. die Printanzahl darstellen. Demnach kann die Datenverarbeitungslast, mit der das System beaufschlagt wird, vorteilhaft reduziert werden.

Weitere und andere Aufgaben, Merkmale und Effekte der vorliegenden Erfindung gehen deutlicher aus der folgenden ausführlicheren Beschreibung der Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen hervor.

KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN

1 ist eine beschreibende Ansicht, die ein Aufzeichnungsblatt und Filmstücke, die in jeweiligen Haltertaschen eines Filmstückhalters aufgenommen werden, darstellt;

2 ist eine Draufsicht des Aufzeichnungsblattes;

3 ist ein Blockdiagramm eines Drucksystems, das von der vorliegenden Erfindung zu verwenden ist; und

4 ist ein Blockdiagramm einer Filmtransporteinheit.

BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN

In einer Fotofachhandlung verwahrt ein Angestellter der Fachhandlung, wenn dieser einen Kundenauftrag für Nachabzüge (Kopien) entgegennimmt, einen Filmstückhalter 5 von dem Kunden, in welchem eine Mehrzahl von Filmstücken 1 aufgenommen werden, wie aus 1 hervorgeht, wenn der Angestellte auch ein Aufzeichnungsblatt 10 verwahrt, das in 2 dargestellt ist und in dem das/die nachzudruckenden Bild(er) und die Gesamtanzahl von davon anzufertigenden Nachabzügen (Kopien) aufgezeichnet sind. Alternativ dazu lässt der Angestellte den Kunden diese Daten auf einen Bestellschein schreiben. Der Filmstückhalter 5 ist der bestens bekannte Typ, der eine Mehrzahl (beim dargestellten Beispiel insgesamt acht) länglicher Filmtaschen 6 umfasst, von denen jede darin ein Filmstück enthält. Die Filmtaschen 6 sind auf der auseinandergefalteten Oberfläche des Halters übereinander angeordnet. Das heißt, dass dieser Halter 5 entlang Begrenzungslinien, welche benachbarte Taschen begrenzen, gefaltet werden kann. Dieser Halter 5 umfasst weiterhin in der obersten Reihe eine zusätzliche Tasche 6a zum Aufnehmen des Aufzeichnungsblattes 10. Zu diesem Zweck wird vorgezogen, dass das Aufzeichnungsblatt 10 dem Filmstück 1 vergleichbare Abmessungen aufweist. Der Filmhalter 5 ist zumindest an seiner Oberfläche 5a transparent oder halbtransparent, um das Betrachten der Bilder 2 der darin aufgenommenen Filmstücke 1 von außen zu ermöglichen. Jede Tasche 6 weist eine Länge auf, die zum Aufnehmen eines Filmstücks 1, das insgesamt sechs Bilder umfasst, ausgebildet ist. Diese Filmstücke 1 werden durch Zerschneiden eines einzigen Films in die Anzahl von Stücken auf eine Länge von im Allgemeinen 6 Bildern erhalten. Bei diesem Zerschneiden kann, wenn das letzte abgeschnittene Stück nur ein Bild aufweist, ein derart kurzes Stück ein Problem beim Druckvorgang verursachen. Daher wird, um zu ermöglichen, dass das letzte Filmstück mindestens zwei Bilder 2 umfasst, die Länge dieses letzten Stücks eingestellt, z. B. durch Einstellen der Länge des vorletzten Filmstücks, derart, dass dieses Stück weniger als insgesamt 6 Bilder umfassen kann. Andererseits weist bei dem in 1 dargestellten Beispiel das erste Filmstück 1a die volle Länge, die 6 Bildern entspricht, auf, umfasst jedoch weniger Bilder, da das erste Bild 2 auf Grund der mechanischen Anforderung oder Einschränkung der verwendeten Kamera in einem vorbestimmten Abstand von dem Anfangsende des Films gebildet ist. Aufgrunddessen umfasst dieses erste Filmstück insgesamt nur vier Bilder. Das zweite und das dritte Filmstück 1b umfasst die volle Anzahl von Bildern, d. h. insgesamt sechs Bilder. Für den oben beschriebenen Zweck der Längeneinstellung des letzten Filmstücks 1e weist das vorletzte Filmstück 1c eine kürzere Länge auf und umfasst nur vier Bilder 2; und dementsprechend umfasst dieses letzte Filmstück 1e insgesamt drei Bilder 2.

Nunmehr können die jeweiligen Bilder 2 der Filmstücke 1, die seitenbündig mit dem Öffnungsende (rechtes Ende in 1) der Filmtaschen 6 gehalten werden, als Elemente einer (4, 6)-Matrix betrachtet werden, welche die Positionen der Filmstücke 1 als Reihen und die Positionen der Bilder 2 in den jeweiligen Filmstücken 1 als Spalten aufweist. Beispielsweise kann das Bild 2 am rechten Ende in dem ersten Filmstück 1a als ein Element dargestellt werden, das eine Reihennummer 1 und eine Spaltennummer 6 aufweist.

Wie in 2 dargestellt ist, umfasst das Aufzeichnungsblatt 10 einen Filmstücknummernbereich 11 zum Kennzeichnen der Position jedes Filmstücks 1 relativ zu den anderen Filmstücken 1, die alle in demselben Halter 5 gehalten werden, einen Bildnummernbereich 12 zum Kennzeichnen der Position jedes Bildes 2 relativ zu den anderen Bildern 2 in demselben jeweiligen Filmstück 1 und einen Printanzahl-Bereich 13, in welchem die Gesamtanzahl von Prints, die von einem Zielbild, welches durch den Kunden angegeben wird, anzufertigen sind, mittels des bestens bekannten Markierungsbeleg-Verfahrens eingetragen wird. Im Fall einer in 2 dargestellten beispielhaften Markierung ist zu sehen, dass dieser Kunde ein Exemplar des Bildes 2, das an zweiter Stelle von dem Bild am rechten Ende des zweiten Filmstücks 1b ausgehend angeordnet ist, und sieben Exemplare des weiteren Bildes 2, das an fünfter Stelle von dem Bild an dem rechten Ende des dritten Filmstücks 1c ausgehend angeordnet ist, bestellt hat. Falls alle Bilder der Filmstücke 1, die in dem Halter 5 aufgenommen werden können, in der vorhin beschriebenen (8, 6)-Matrix: A ausgedrückt sind, werden dann die beiden Zielbilder 2a als Element A22 bzw. Element A35 bezeichnet. Zudem ist Element A22 der Wert '1' bzw. Element 35 der Wert '7' zugeordnet. Dann kann diese konkrete Nachbestellung nunmehr in den Listendarstellungen zum Ausdruck gebracht werden: (2, 2, 1) und (3, 5, 7).

3 ist ein Blockdiagramm eines Fotodruckers 100 zur Verwendung in dem Nachbestellungsverarbeitungssystem gemäß der vorliegenden Erfindung. Dieser Fotodrucker 100 umfasst einen Belichtungsabschnitt 100 zum Belichten einer Abbildung von jedem Bild 2 des Filmstücks 1 auf ein Print-Papier 8, einen Entwicklungsabschnitt 60 zum Entwickeln des belichteten Print-Papiers 8 und eine Steuereinheit 70 zum Steuern der jeweiligen Abschnitte. Die Steuereinheit 70 ist mit einer Bedientafel zum Ermöglichen der Eingabe verschiedener Befehle an den Drucker und mit einem Monitor 72 zum Anzeigen der Abbildung des Bildes 2, welches durch einen Scanner 80 gelesen wird, verbunden. Wenn das zu druckende Filmstück 1 durch eine Filmtransporteinheit 20, die später ausführlich beschrieben wird, zu dem Belichtungsabschnitt 50 befördert wird, wird die Abbildung des Zielbildes 2a, das in dem Filmstück 1 enthalten ist, gelesen, und diese Abbildungsinformationen werden zu der Steuereinheit 70 übertragen. Dann ermittelt auf der Basis dieser Abbildungsinformationen, die von dem Bild 2 gelesen werden, die Steuereinheit 70 Belichtungsbedingungen und bewirkt, dass der Monitor 72 eine simulierte Abbildung anzeigt, welche erhalten wird, wenn die Abbildungsinformationen auf das Print-Papier 8 unter den ermittelten Belichtungsbedingungen belichtet werden. Der Belichtungsabschnitt 50 umfasst eine Belichtungslichtquelle 51, ein Lichtmodulationsfilter 52 zum Einstellen der Ausgewogenheit von Farbkomponenten des Lichtes, das von der Lichtquelle 51 abgestrahlt wird, durch Ausfahren oder Einfahren jeweiliger Filter, welche die Farben Gelb, Magenta und Zyan aufweisen, in einen oder aus einem Belichtungslichtweg, einen Spiegeltunnel 53 zum gleichmäßigen Mischen der Lichtfarbkomponenten, deren Ausgewogenheit durch das Lichtmodulationsfilter 52 eingestellt wurde, und eine Drucklinse 54 zum Fokussieren der Abbildung des Bildes 2a auf das Print-Papier 8, einen Verschluss 55 und Transportwalzen 56 zum Transportieren des Print-Papiers 8. Auf der Basis der Belichtungsbedingungen, die durch die Steuereinheit 70 ermittelt werden, werden die Positionen der jeweiligen Farbfilter des Lichtmodulationsfilters 52, der Öffnungszeitraum des Verschlusses 55, d. h. der Belichtungszeitraum, gesteuert. Durch Betrachten der Anzeige auf dem Monitor 72 kann, wenn die angezeigte Simulationsabbildung nicht geeignet ist, eine Bedienperson dieses Fotodruckers 100 eine Anweisung zum Korrigieren der Belichtungsbedingungen über die Bedientafel 71 an die Steuereinheit 70 eingeben, so dass die Steuereinheit 70 neue korrigierte Belichtungsbedingungen gemäß der Korrekturanweisung ermittelt. Dann werden auf der Basis dieser schließlich ermittelten Belichtungsbedingungen die Vorgänge der jeweiligen Komponenten des Belichtungsabschnitts 50 gesteuert, um die Abbildung des Zielbildes 2a des Filmstücks 1 auf dem Print-Papier 8, welches aus einer Print-Papier-Lade 8 entnommen wurde, zu belichten.

Als nächstes wird mit Bezugnahme auf ein Blockdiagramm aus 4 die Konstruktion der Filmtransporteinheit 20 zum Ziehen des Filmstücks 1 aus dem Filmstückhalter 5, Transportieren des Stücks 1 zu dem Belichtungsabschnitt 50 und Fixieren desselben in seiner Position und dann Rückführen des Stücks 1 nach dem Belichten zurück in den Filmhalter 5 beschrieben. Die Filmtransporteinheit 20 umfasst eine Mehrzahl von Antriebswalzen 21, die einen Filmtransportweg L innerhalb des Belichtungsabschnitts 50 bilden, und einen Filmstückträger 22 zum fixen Positionieren des Filmstückhalters 5, der das Aufzeichnungsblatt 10 und die Filmstücke 1 darin aufnimmt, relativ zu dem Filmtransportweg L. Die Antriebswalzen 21 werden über einen Riemen 23 durch einen Walzenantriebsmotor 24 angetrieben. Übrigens wird das Filmstück 1, eingeklemmt zwischen der Antriebswalze 21 und einer nicht dargestellten Andrückwalze, hin- und herbefördert. An dem Filmtransportweg L ist eine Filmmaske 25 angeordnet, welche eine Öffnung 25a zum Regeln einer Fläche auf dem Print-Papier 8 definiert, auf welcher die Abbildung des Zielbildes belichtet werden soll. Der Filmstückträger 22 kann in einer Richtung quer zu dem Filmtransportweg L durch die Funktion einer Vorschubspindel 27 vor- und zurückbewegt werden, während der Träger 22 durch Führungsstangen 26 geführt wird. Die Vorschubspindel 27 wird durch einen Vorschubspindelantriebsmotor 28 vorwärts oder rückwärts gedreht. Rund um eine Montagefläche des Filmstückhalterträgers 22 sind Klemmen 29 zum Fixieren des Aufzeichnungsblattes 10 oder Filmstücks 1 an Ort und Stelle vorgesehen. Die Bezugszahl 30 bezeichnet eine Transfervorrichtung zum Übergeben des Aufzeichnungsblatts 10 oder Filmstücks 1 zwischen den Antriebswalzen 21 und dem Filmstückhalterträger 22. Diese Transfervorrichtung 30 dient dazu, das Aufzeichnungsblatt 10 oder Filmstück 1 aus dem Filmstückhalter 5 zu ziehen, und führt es den Antriebswalzen 21 zu, oder umgekehrt, um das Blatt oder Stück aus den Walzen in den Halter zurück zu übergeben. Die Konstruktion dieser Transfervorrichtung 30 an sich ist bekannt, als eine Vorrichtung zum automatischen Packen des Filmstücks 1 in den Filmstückhalter 5. Daher wird auf eine ausführliche Beschreibung dieser Vorrichtung verzichtet.

Der Walzenantriebsmotor 24, der Vorschubspindelantriebsmotor 28 und die Transfervorrichtung 30 werden allesamt durch die Steuereinheit 70 gesteuert.

Als nächstes wird der Nachbestellungsverarbeitungsvorgang mittels des Fotodruckers, der die oben beschriebene Konstruktion aufweist, beschrieben. Zunächst wird der Filmstückhalter 5, der das Aufzeichnungsblatt 10 und die Filmstücke 1 aufnimmt, fest auf eine vorbestimmte Position auf dem Filmstückhalterträger 22 eingestellt. Das Aufzeichnungsblatt 10 speichert die Nachbestellinformationen einschließlich der Position des nachzudruckenden Zielbildes 2a und der Anzahl von davon herzustellenden Nachabzügen. Dann wird der Träger 22 bewegt, um das Aufzeichnungsblatt 10 mit dem Filmtransportweg L in Übereinstimmung zu bringen, um das Lesen der Nachbestellinformationen zu ermöglichen. Konkret zieht dann die Transfervorrichtung 30 das Aufzeichnungsblatt 10 aus dem Filmstückträger 22 und übergibt dieses Blatt 10 den Antriebswalzen 21, durch welche das Blatt 10 in 4 den Filmtransportweg L entlang nach rechts befördert wird. Wenn das hintere Ende des Aufzeichnungsblattes 10 an einem Scanner 80 vorbeibewegt wird, werden die Antriebswalzen 21 umgekehrt gedreht, um das Blatt 10 zu dem Filmstückhalter 5 zurück zu transportieren (in 4 nach links). Und während dieses Rückwärtstransportvorgangs tastet der Scanner 80 den Printanzahl-Bereich 13 (in welchen die Daten gemäß dem Markierungsbeleg-Verfahren eingetragen werden) ab und überträgt dann an die Steuereinheit 70 die Daten, welche die Positionen der zu druckenden Bilder und die Gesamtanzahl an davon herzustellenden Exemplaren betreffen. Der Filmtransportweg L, welcher durch die hintereinander angeordneten Antriebswalzen 21 gebildet wird, umfasst Seitenführungen in Form von Rillen. Daher wird, sobald das Aufzeichnungsblatt 10 in diesen Filmtransportweg L eintritt, das Aufzeichnungsblatt 10 seitlich exakt geführt, um für einen zuverlässigen Datenlesevorgang durch den Scanner geeignet zu sein.

Wenn das abgetastete Aufzeichnungsblatt 10 wie in 2 dargestellt ist, erkennt die Steuereinheit 70, dass ein Exemplar für das Bild 2a aus Reihe 2 und Spalte 2, d. h. das Bild, welches als fünftes von dem Bild am rechten Ende des zweiten Filmstücks 1b ausgehend angeordnet ist, und sieben Exemplare von dem Bild 2a aus Reihe 3 und Spalte 5, d. h. das Bild, welches als zweites von dem Bild am rechten Ende des dritten Filmstücks 1c ausgehend angeordnet ist, hergestellt werden sollen. Das heißt, dass die Steuereinheit 70 ein Programm zum Generieren einer Matrix, welche die Bildpositionen auf der Basis von Informationen darstellt, die von dem Aufzeichnungsblatt 10 erhalten werden, und zum darauffolgenden Steuern der Filmtransporteinheit 20, um jedes der Zielbilder 2a zu der Belichtungsposition zu führen, speichert.

Demzufolge wird zunächst der Filmhalterträger 22 bewegt, um das zweite Filmstück 1b mit dem Filmtransportweg L in Übereinstimmung zu bringen, und das Filmstück wird durch die Transfervorrichtung 30 aus dem Filmhalter 5 herausgezogen und dann durch die Antriebswalzen 21 weitertransportiert. Während dieses Transportvorgangs tastet der Scanner 80 die Bilder 2 ab. Mittels dieser abgetasteten Bilddaten steuert die Steuereinheit 70 den Antriebsmotor 24, um das Bild 2, das an der fünften Position von dem rechten Ende des Filmstücks ausgehend angeordnet ist, zu der Position der Öffnung 25a der Filmmaske 25, d. h. der Belichtungsposition, zu bringen. Beim Angeben des Zielbildes 2a kann dann, da angenommen wird, dass die jeweiligen Filmstücke 1 allesamt sechs Bilder aufweisen und auch die Bildpositionen in der Matrix unter der rechtsbündigen Bedingung der Filmstücke 1 wie in 1 abgebildet dargestellt sind, die Position des Bildes von dem rechten Ende aus durch Subtrahieren seiner Spaltennummer von '7' ermittelt werden. Wenn das Zielbild 2a auf die Belichtungsposition eingestellt ist, belichtet der Belichtungsabschnitt 50 die Abbildung dieses Zielbildes 2a auf das Print-Papier 8. Nach dieser Belichtung wird das Filmstück 1b in dieselbe Tasche 6 des Filmhalters 5 zurückgeführt.

Auf ähnliche Weise wird das dritte Filmstück 1d aus dem Filmhalter 5 herausgezogen, und die Abbildung des anderen Zielbildes 2a, welches an der zweiten Position von dem rechten Ende ausgehend angeordnet ist, wird auf das Print-Papier 8 belichtet. In diesem Fall wird dieselbe Abbildung sieben Mal auf das Print-Papier 8 belichtet, um sieben Exemplare dieser Abbildung herzustellen.

Gemäß dem oben beschriebenen Nachbestellungsverarbeitungssystem wird für die Angabe des zu druckenden Zielbildes 2 nicht seine laufende Bildnummer, sondern stattdessen die Matrixposition des Bildes 2 an sich verwendet. Daher ermöglicht dieses System die einfachere und direktere Angabe eines Bildes und kann einen Fehler beim Lesender laufenden Bildnummer, welche für gewöhnlich nicht problemlos lesbar ist, vermeiden.

Modifizierte Ausführungsformen

Bei der oben beschriebenen Ausführungsform wird zum Angeben des Zielbildes 2a die Position in der (8, 6)-Matrix verwendet. Selbstverständlich kann je nach der konkreten Art des Abschneidens der Filmstücke 1 und der konkreten Halteanordnung des Filmstückhalters 5 jedwede andere Matrix, die eine andere Anzahl von Reihen und/oder Spalten aufweist, verwendet werden.

Ferner ist das Verfahren zum Aufzeichnen der Nachbestellinformationen in dem Aufzeichnungsblatt 10 nicht auf den zuvor beschriebenen Markierungsbelegtyp beschränkt. Stattdessen kann jedwedes andere Verfahren, beispielsweise das Magnetkartenverfahren, das Balkencodeverfahren oder das Lochkartenverfahren, verwendet werden. Weiterhin wird bei der oben beschriebenen Ausführungsform zum Ablesen der Daten von dem Aufzeichnungsblatt der Scanner, mit dem das Fotodruckersystem bereits ausgestattet ist, verwendet. Stattdessen kann ein anderer Scanner, der dem Zweck des Ablesens von Daten dient, gesondert bereitgestellt werden.


Anspruch[de]
  1. Ein System zur Verarbeitung eines Kundenauftrags für Nachabzüge unter Benutzung einer Mehrzahl von Filmstücken, die von einem Film abgeschnitten wurden, um eine vorbestimmte Anzahl von Bildern zu erhalten, wobei das genannte System umfasst:

    Filmstückhaltemittel (5), die eine Mehrzahl von Filmtaschen (6) haben, die in einer Reihe angeordnet sind, wobei die Filmtaschen (6) die Mehrzahl von Filmstücken in einem endbündigen Zustand und gemäß einer vorbestimmten Anordnung halten;

    eine Filmtransporteinheit (20) zum Herausziehen der Mehrzahl von Filmstücken (1) aus den Filmtaschen (6) und zum Transportieren der Filmstücke entlang eines Filmtransportweges L zu einer Belichtungseinheit;

    gekennzeichnet durch weiterhin enthaltend:

    ein Aufzeichnungsmedium (10) zum Aufzeichnen von Nachbestellinformationen, das vergleichbare Abmessungen hat wie ein Filmstück (1) und das in einer (6a) der Filmtaschen (6) gehalten wird, wobei die Nachbestellinformation Bildpositionsdaten enthält, die die Position eines Zielbildes betreffen, das von dem besagten einen Filmstück (1) in dem Filmstückhaltemittel (5) zu printen ist, und Printanzahl-Daten, die die Gesamtanzahl von Nachabzügen betreffen, die von dem Zielbild zu erhalten sind;

    eine Leseeinheit (80) zum Lesen der Nachbestellinformation von dem Aufzeichnungsmedium (10), die auf dem Filmweg (L) vorgesehen ist, wobei das Aufzeichnungsmedium (10) aus den Filmtaschen (6) gezogen wird und zu dem Filmtransportweg (L) durch die Filmtransporteinheit (20) transportiert wird, so dass die Leseeinheit (80) die Nachbestellinformation vom Aufzeichnungsmedium (10) lesen kann; und

    eine Steuereinheit (70), die vorgesehen ist zur Bestimmung des genannten einen Filmstückes (1), das das Zielbild enthält, innerhalb der Mehrzahl von Filmstücken basierend auf den Bildpositionsdaten und auf der Nachbestellinformation, die durch die Leseeinheit (80) gelesen werden, und zur Bestimmung der Position des Zielbildes innerhalb des spezifizierten Filmstückes basierend auf den Bildpositionsdaten und auf der gelesenen Nachbestellinformation.
  2. Ein System gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildpositionsdaten in der Nachbestellinformation aufgezeichnet werden als Elemente einer Matrix, bei der die Position der Filmtasche (6), die das Filmstück (1) des zu printenden Zielbildes enthält, eine Reihe darstellt und in der die Position des Zielbildes innerhalb dieses Filmstückes (1) eine Spalte darstellt.
  3. Ein System gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Printanzahl-Daten in der Nachbestellinformation aufgezeichnet werden als ein zugeordneter Wert des Matrixelementes, das das Zielbild repräsentiert.
  4. Ein Verfahren zur Verarbeitung eines Kundenauftrags für Nachabzüge unter Benutzung einer Mehrzahl von Filmstücken, die von einem Film abgeschnitten wurden, um eine vorbestimmte Anzahl von Bildern zu erhalten, wobei das genannte Verfahren benutzt Filmstückhaltemittel (5), die eine Mehrzahl von Filmtaschen (6) haben, die in einer Reihe angeordnet sind, wobei die Filmtaschen (6) die Mehrzahl von Filmstücken (1) in einem endbündigen Zustand und gemäß einer vorbestimmten Anordnung halten;

    eine Filmtransporteinheit (20) zum Herausziehen der Mehrzahl von Filmstücken (1) aus den Filmtaschen (6) und zum Transferieren der Filmstücke entlang eines Filmtransportweges zu einer Belichtungseinheit und

    ein Aufzeichnungsmedium (10), das Nachbestellinformationen darauf gespeichert hat;

    gekennzeichnet durch die Schritte:

    Aufzeichnen auf dem Aufzeichnungsmedium (10), das in einer (6a) der Filmtaschen (6) zu halten ist, von Nachbestellinformationen, die Bildpositionsdaten enthalten, die die Position eines Zielbildes betreffen, das von einem Filmstück (1) im Filmstückhaltemittel (5) zu printen ist, und Printanzahl-Daten, die die Gesamtanzahl von Nachabzügen betreffen, die von dem Zielbild zu erhalten sind;

    Herausziehen des Aufzeichnungsmediums (10) aus der Filmtasche (6);

    Transportieren des Aufzeichnungsmediums (10) zu dem Filmtransportweg (L) durch die Filmtransporteinheit (20), so dass eine Leseeinheit (80) die Nachbestellinformationen von dem Aufzeichnungsmedium (10) lesen kann;

    Bestimmung eines Filmstückes (1), das das Zielbild enthält, aus einer Mehrzahl von Filmstücken, basierend auf den gelesenen Bildpositionsdaten und

    Bestimmung der Position des Zielbildes innerhalb des spezifizierten Filmstückes basierend auf der gelesenen Nachbestellinformation.
  5. Ein Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildpositionsdaten in der Nachbestellinformation gespeichert werden als Elemente einer Matrix, bei der die Position der Filmtasche (6), die das Filmstück (1) des Zielbildes, das zu printen ist, hält, eine Reihe darstellt, und bei der die Position des Zielbildes innerhalb dieses Filmstückes (1) eine Spalte darstellt.
  6. Ein Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Printanzahl-Daten in der Nachbestellinformation aufgezeichnet wird als ein zugeordneter Wert des Matrixelementes, das das Zielbild repräsentiert.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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