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Dokumentenidentifikation DE102004014800A1 20.10.2005
Titel Scheibenträger für eine Schiessscheibe
Anmelder Kral, Willi, 71546 Aspach, DE
Erfinder Kral, Willi, 71546 Aspach, DE
Vertreter Winter Lewandowsky Patentanwälte, 71364 Winnenden
DE-Anmeldedatum 24.03.2004
DE-Aktenzeichen 102004014800
Offenlegungstag 20.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 20.10.2005
IPC-Hauptklasse F41J 1/10
Zusammenfassung Die vorliegende Erfindung betrifft einen Scheibenträger (10; 110; 210; 310) für eine Schießscheibe (13), der eine flache Platte (11; 111; 211; 311) aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass entlang der vertikalen Seiten der Platte (11; 111; 211; 311) mindestens zwei Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312) vorgesehen sind. Die Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312) bewirken, dass die Platte (11; 111; 211; 311) stabil und vibrationsarm in der Halterung aufgenommen ist. Sie sichern darüber hinaus die Stabilität der durchlöcherten Platte (11; 111; 211; 311). Die Platte (11; 111; 211; 311) ist dank der Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312) stabil genug, um selbsttragend entweder in eine Duell- oder in eine Präzisionsschießanlage eingespannt zu werden. Der erfindungsgemäße Scheibenträger (10; 110; 210; 310) ist daher vielseitig verwendbar.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Scheibenträger für eine Schießscheibe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Beim Duell- und Präzisionsschießen wird ein Scheibenträger für eine Schießscheibe an einer Halterung befestigt und vor einem Kugelfang positioniert. Der Scheibenträger und dessen Halterung sind so ausgelegt, dass die Schießscheiben möglichst vibrationsarm gehalten werden und dass ein schnelles Wechseln der Schießscheiben möglich ist.

Beim Duellschießen weist bspw. der Scheibenträger eine Platte auf, an deren oberem Teil die zu beschießende Schießscheibe befestigt ist. Dieser Scheibenträger wird an einer dafür an der Schießanlage vorgesehenen Halterung angebracht.

Zum Präzisionsschießen wird bspw. ein Scheibenträger benötigt, der an einer bewegbaren Halterung, bspw. einem Schlitten, befestigt ist, mittels der der Scheibenträger zwischen Kugelfang und dem Schützen hin und her bewegbar ist. Zu diesem Zweck weist der Scheibenträger Trägerstützen zur lagesicheren Befestigung an der bewegbaren Halterung auf. Darüber hinaus weist der Scheibenträger eine Platte auf, an der die Schießscheibe angebracht werden kann. Die zwischen Schütze und Kugelfang bewegbare Halterung kann entweder aufgestellte Scheibenträger oder hängende Scheibenträger aufnehmen.

Ein gattungsgemäßer Scheibenträger ist in dem deutschen Gebrauchsmuster DE 94 00 634 U1 beschrieben. Dort ist ein Schießrahmen für Duellschießanlagen offenbart, der aus mehreren zusammengesetzten Schichten Karton mit zwei Holzstücken besteht. Die Holzstücke dienen zur Aufnahme des Schießrahmens in die Duellschießanlage. Auf dem Schießrahmen wird die Schießscheibe angebracht. Problematisch dabei ist die aufwändige Herstellung des Schießrahmens, weil der Karton verklebt und die Holzstücke separat am Karton befestigt werden müssen.

Die internationale Patentanmeldung WO 96/23190 beschreibt eine transportable Zieleinrichtung, die auch aus Pappe bestehen kann. Dabei wird eine Pappscheibe an den Rändern umgebogen, und links und rechts werden Stützen durchgesteckt, an denen die Pappscheibe befestigt ist. Die Schießscheibe wird an die Pappscheibe geheftet. Diese Zieleinrichtung ist weder für Duell- noch für Präzisionsschießanlagen geeignet.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Scheibenträger für Schießscheiben bereit zu stellen, der einfach aufgebaut ist und vergleichsweise kostengünstig hergestellt werden kann.

Diese Aufgabe wird durch einen Scheibenträger mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass entlang der vertikalen Seiten der Platte mindestens zwei Verstärkungselemente vorgesehen sind. Die Verstärkungselemente bewirken, dass die Platte stabil und vibrationsarmen in der Halterung aufgenommen ist. Sie sichern darüber hinaus die Stabilität der durchlöcherten Platte. Die Platte ist dank der Verstärkungselemente stabil genug, um selbsttragend entweder in einer Duell- oder in eine Präzisionsschießanlage eingesetzt zu werden. Der erfindungsgemäße Scheibenträger ist daher vielseitig verwendbar. Die Schießscheiben können bspw. mittels Fotoecken oder in aus der Platte teilweise freigestanzten Haltelaschen oder in auf der Platte angebrachten Halte- und/oder Klemmelementen gehalten sein.

Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass die Ausführung des Scheibenträgers so gestaltet werden kann, dass er zwei Schießscheiben, auch unterschiedlicher Art, bspw. für das Duellschießen und für das Präzisionsschießen, aufnehmen kann. Wenn das Material stark durchlöchert ist, kann der zerlöcherte Bereich der Platte herausgeschnitten oder abgeschnitten oder der Scheibenträger einfach umgedreht werden. Der Scheibenträger kann dann mit dem verbleibenden Bereich der Platte, der die zweite Schießscheibe aufnimmt, weiter verwendet werden.

Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Die Ausgestaltung der Platte aus mindestens einer Lage Wellpappe, Graupappe (Karton) und/oder Wabenpappe bietet eine formstabile Ausgestaltung. Auch die Verstärkungselemente können, ebenso wie die Platte, aus Wellpappe, Graupappe (Karton) und/oder Wabenpappe ausgeführt sein. Neben der guten Stabilität hat die Wahl eines derartigen Materials den Vorteil, dass der zu entsorgende Abfall im Kugelfang neben dem Sand und den Kugeln selbst nur aus Pappe bzw. Karton oder Papier von der Schießscheibe besteht. Es bleiben keine Kunststoffabfälle zurück, die aufwendig aussortiert und separat entsorgt werden müssten. Andere denkbare Materialien, die denselben Zweck erfüllen, sind Materialien aus Stärke oder auf der Basis von Stärke, bspw. ein Verbundmaterial aus Fasern und Stärke.

Aufgrund des Materials bieten sich zur Formgebung der Verstärkungselemente viele Fertigungsmöglichkeiten an, beispielsweise Stanzen, Falten, Crushen, Wickeln oder Kleben. Materialien auf der Basis von Stärke können auch gegossen oder gepresst werden. Die Verstärkungselemente werden vorzugsweise durch Klemmen, Kleben, Tackern, Heften oder Nieten an der Platte angebracht. Die Ausgestaltung der Verstärkungselemente im Querschnitt kann dabei variieren, beispielsweise zylindrisch oder mehreckig oder als flache, ein- oder mehrschichtige Seitenwand ausgeführt sein. Besonders bevorzugt, weil besonders einfach auszuführen, ist die einstückige Herstellung der Verstärkungselemente, bei der diese durch Falten oder Wickeln, ggf. mit Vorstanzen, bzw. durch Gießen oder Pressen aus dem Material der Platte gebildet werden. Die Platte kann auch in die Verstärkungselemente eingesetzt oder eingehängt sein.

Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers zeichnet sich dadurch aus, dass das Verstärkungselement eine Hinterwand aufweist, die parallel zur Platte verläuft und dass zwischen Hinterwand und Platte ein Abstandshalter vorgesehen ist. Vorzugsweise ist der Abstandshalter durch einen um 180° umgelegten Randlappen der Hinterwand gebildet. Durch diese Ausgestaltung wird ein Zwischenraum zwischen dem Verstärkungselement und der Platte hergestellt, welcher die seitlichen Ränder der Schießscheibe aufnehmen kann. Die Schießscheibe wird praktisch in einen Schlitz hinein geschoben, wobei die Enden der Abstandhalter als Führungskanten dienen können.

Ferner können Arretierungslaschen vorgesehen sein, die in die Verstärkungselemente eingreifen. Diese Arretierungslaschen können auf besonders einfache Weise durch Ausstanzungen aus der Platte gebildet sein. Mit den Arretierungslaschen können die Verstärkungselemente noch besser fixiert und in ihrer Lage gehalten werden. Selbstverständlich können die Arretierungslaschen auch separat auf der Platte aufgebracht sein.

In besonders vorteilhafter Weise kann jedes Verstärkungselement mindestens eine Arretierungslasche aufweisen, die als Stützfläche zum Abstützen der Schießscheibe dienen kann. Diese Stützflächen sind vorzugsweise so positioniert, dass sich das Zentrum der an der Platte gehaltenen Schießscheibe in vorschriftsmäßiger Höhe mit der Schießanlage befindet.

Eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers weist entlang der unteren horizontalen Kante der Platte ein drittes Verstärkungselement auf, welches mit den seitlichen Verstärkungselementen verbunden ist. Das bodenseitige Verstärkungselement kann bspw. aus zwei Faltlaschen bestehen, zwischen welchen im zusammengebauten Zustand zwei an den Verstärkungselementen vorgesehene Bodenlaschen liegen. Das hat den Vorteil, dass diese Ausführungsform aus einem einzigen Zuschnitt durch Falten hergestellt werden kann. Das bodenseitige Verstärkungselement kann mindestens eine, vorzugsweise zwei Halteöffnungen zum Befestigen an einer Halterung aufweisen. In dieser Ausgestaltung ist es zur Verwendung sowohl in einer stehenden Halterung als auch in einer hängenden Halterung geeignet.

Eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers weist Verstärkungselemente auf, welche mindestens einen Rahmen bilden, der mit einer vertikalen Seite der Platte gelenkig verbunden ist. Diese Ausführungsform kann besonders einfach aus einer einzigen Grundplatte hergestellt werden. Der entstandene Rahmen wird entlang der Gelenkverbindung über die Platte geklappt, so dass die Schießscheibe zwischen Platte und Rahmen zu liegen kommt. Auf diese Weise können Scheibenträger für zwei oder mehr Schießscheiben in einem Arbeitsgang aus einer einzigen Grundplatte hergestellt werden.

In besonders vorteilhafter Weise kann die Platte mindestens eine Vertiefung aufweisen, wobei die Öffnung des mindestens einen Rahmens über der mindestens einen Vertiefung liegt. Wenn die Vertiefung die Abmessungen der Schießscheibe aufweist, kann diese problemlos in den Scheibenträger eingelegt werden, ohne zu verrutschen. Auf das Anbringen von Fotoecken oder teilweise freigestanzten Laschen kann dann verzichtet werden. Dabei ist es sinnvoll, wenn die lichte Weite der mindestens einen Öffnung kleiner bemessen ist als die lichte Weite der mindestens einen Vertiefung. Auf diese Weise kann die Schießscheibe auch bei dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Scheibenträgers zwischen Rahmen und Platte gehalten werden.

Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.

1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers für eine Schießscheibe in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Frontansicht;

2 zeigt eine Draufsicht auf den Scheibenträger gemäß 1 in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;

3 zeigt einen teilweise verbrauchten Scheibenträger gemäß 1 in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;

4 zeigt eine weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers für eine Schießscheibe in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Frontansicht;

5 zeigt eine Draufsicht auf den Scheibenträger gemäß 4 in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;

6 zeigt eine weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers für eine Schießscheibe in Form eines Zuschnitts in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;

7 zeigt den Scheibenträger gemäß 6 in zusammen gefaltetem Zustand in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Frontansicht;

8 zeigt eine Draufsicht auf den Scheibenträger gemäß 7 in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;

9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers in Form eines Zuschnitts in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;

10 zeigt einen Schnitt entlang der Linie X-X in 9;

11 zeigt den Scheibenträger gemäß 9 und 10 nach dem Falten des Zuschnitts in einer Schnittdarstellung;

12a12 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verstärkungselementes in einer schematischen, nicht maßstabsgetreuen Darstellung;

13 zeigt eine Draufsicht auf einen Scheibenträger mit Verstärkungselementen gemäß 12c.

Wie in den 1 und 2 dargestellt, weist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Scheibenträgers 10 für eine Schießscheibe eine Platte 11 auf, die bspw. aus mindestens einlagiger Wellpappe, Graupappe oder Wabenpappe besteht. Die Platte 11 kann auch aus Stärke oder mit Fasern versetzter Stärke bestehen. An der Rückseite der Platte 11 sind entlang ihrer vertikalen Kanten Verstärkungselemente 12 angeordnet. Die Verstärkungselemente 12 können durch Kleben, Heften, Nieten oder Tackern an der Platte 11 angebracht werden. Ein weiteres Ausführungsbeispiel sieht die Anbringung der Verstärkungselemente 12 an der Frontseite der Platte 11 vor (nicht dargestellt). Die Verstärkungselemente 12 können aus demselben Material wie die Platte 11 bestehen.

Die Verstärkungselemente 12 sind im Ausführungsbeispiel durch Wickeln eines rechteckigen Zuschnitts hergestellt und bspw. mit der Rückseite der Platte 11 verklebt. Der Zuschnitt ist vorteilhafterweise so gewickelt, dass im Querschnitt ein Rechteck gebildet wird, wobei ein freier Rand 15 des Zuschnitts sich vollständig diagonal im Rechteck erstreckt. Dadurch erhalten die Verstärkungselemente 12 eine erhöhte Stabilität. In weiteren Ausführungsbeispielen werden die erfindungsgemäßen Verstärkungselemente 12 durch Falten, Kleben oder Crushen geformt.

Die Enden 16 der Verstärkungselemente 12 ragen über die horizontalen Kanten der Platte 11 hinaus und können in eine Halterung zum Halten des Scheibenträgers eingebracht werden. Die Schießscheibe 13 ist in diesem Ausführungsbeispiel mittels Fotoecken 14 im oberen Bereich 2a der Platte 2 angebracht.

Ausgehend von den 1 und 2 zeigt die 3, wie der erfindungsgemäße Scheibenträger 10 weiter verwendet werden kann, wenn der Bereich der Platte 11, welcher von der Schießscheibe 13 überdeckt ist, bspw. stark zerlöchert ist. Der betroffene Abschnitt der Platte 11 kann ausgeschnitten werden. 3 zeigt den dann verbleibenden Scheibenträger 10'. Dieser Scheibenträger 10' kann bspw. einfach umgedreht und an seinen Verstärkungselementen 12 in der erwähnten Halterung zum Halten des Scheibenträgers befestigt werden. Der verbleibende Scheibenträger 10' kann aber auch an den freien Enden 17 seiner Verstärkungselemente 12 hängend an einer bewegbaren Halterung, bspw. einem Schlitten, angebracht werden. Halteöffnungen an der Rückseite der Verstärkungselemente 12 (nicht dargestellt) erleichtern das Einhängen des Scheibenträgers 10' an der bewegbaren Halterung.

Die 4 und 5 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers 110. Er kann aus denselben Materialien bestehen wie der Scheibenträger 10. Der Scheibenträger 110 weist ebenfalls eine Platte 111 und seitliche Verstärkungselemente 112 auf. Die Verstärkungselemente 112 sind im Ausführungsbeispiel auf der Vorderseite der Platte 111 entlang ihrer vertikalen Seitenbereiche angeordnet. Die Verstärkungselemente 112 sind aus dem freien Randbereich der Platte 111 gebildet, indem der besagte freie Randbereich zu einer im Querschnitt etwa rechteckförmigen Säule 118 gewickelt ist. Dabei verläuft die Hinterwand 119 der Säule 118 parallel zur Platte 111. Zwischen der Hinterwand 119 und der Platte 111 ist ein Abstandshalter 120 vorgesehen. Dieser besteht im Ausführungsbeispiel aus einem um 180° umgelegten freien Randlappen der Hinterwand 119. Dieser freie Randlappen kann selbst leporelloartig mehrfach gefaltet sein, um die lichte Weite des resultierenden Zwischenraums 121 zwischen der Platte 111 und der Hinterwand 119 einzustellen (nicht dargestellt). Selbstverständlich kann der Abstandshalter auch ein separates Bauteil sein, dass bspw. mit doppeltem Klebeband zwischen der Hinterwand 119 und der Platte 111 befestigt ist.

Um die gewickelten säulenartigen Verstärkungselemente 112 noch sicherer in ihrer Lage zu fixieren, sind im Ausführungsbeispiel Arretierungslaschen 122 vorgesehen, welche in Schlitze 123 eingreifen, die zu diesem Zweck in den Verstärkungselementen 112 vorgesehen sind. Diese Arretierungslaschen 122 sind vorteilhafterweise aus der Platte 111 in Form einer Ausstanzung 124 gebildet.

Zur Befestigung einer Schießscheibe 13 sind ferner in der Platte 111 teilweise freigestanzte Haltelaschen 125 vorgesehen. Die Schießscheibe 13 wird in den Haltelaschen 125 klemmend gehalten und stützt sich im Ausführungsbeispiel zusätzlich auf den mittleren Arretierungslaschen 122 ab. Diese mittleren Arretierungslaschen 122 sind vorteilhafterweise so angebracht, dass der Mittelpunkt der sich darauf abstützenden Schießscheibe 13 in Bezug zum Schützen die vorschriftsmäßige Höhe aufweist, hier 1,45 m über dem Boden.

Ebenso wie der oben beschriebene Scheibenträger 10 kann der erfindungsgemäße Scheibenträger 110 weiter verwendet werden, wenn der Bereich der Platte 111, welcher von der Schießscheibe 13 überdeckt ist, bspw. stark zerlöchert ist. Der betroffene Abschnitt der Platte 111 kann ebenfalls ausgeschnitten oder abgeschnitten werden. Der Rest des Scheibenträgers 110 kann, wie für den in 3 gezeigten Scheibenträger 10' beschrieben, an seinen Verstärkungselementen 112 stehend oder hängend in der erwähnten Halterung zum Halten des Scheibenträgers befestigt werden.

Die 6 bis 8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers 210 für eine Schießscheibe. Der Scheibenträger 210 kann ebenfalls aus mindestens einlagiger Wellpappe, Graupappe oder Wabenpappe bestehen. Er weist eine Platte 211 auf, auf welcher die Schießscheibe bspw. in teilweise freigestanzten Haltelaschen 225a oder 225b gehalten ist. Die Platte 211 wird von zwei als flachen Seitenwänden ausgeführten Verstärkungselementen 212 gestützt. Ferner ist entlang der unteren horizontalen Kante der Platte 211 ein weiteres als flacher Boden ausgeführtes Verstärkungselement 226 vorgesehen, an dem Halteöffnungen 227 zur Befestigung des Scheibenträgers 210 an einer geeigneten, bspw. bewegbaren Halterung, wie einem Schlitten, angebracht sind. Mittels der Halteöffnungen 227 ist die Befestigung des Scheibenträgers 210 an der Halterung sowohl in aufrechter als auch in hängender Weise möglich.

Im Ausführungsbeispiel wird der Scheibenträger 210 aus einem Zuschnitt gefaltet (vgl. 6). Mehrteilige Ausführungsformen sind aber auch denkbar, bei denen die Platte 211 und die Verstärkungselemente 212, 226, bspw. durch Stecken, Kleben, Nieten, Heften oder Tackern miteinander verbunden werden. Die seitlichen Verstärkungselemente werden um 90° aufgestellt. Das Verstärkungselement 226 ist aus zwei Faltlaschen 228a, 228b gebildet Die Faltlasche 228a ist an der unteren horizontalen Kante der Platte 211 angelenkt, während die Faltlasche 228b an der freien Kante der Faltlasche 228a angelenkt ist. Zwischen den Faltlaschen 228a, 228b sind im zusammengefalteten Zustand zwei Bodenlaschen 229 angeordnet, welche an den unteren horizontalen Kanten jedes Verstärkungselements 212 angelenkt sind. Im zusammengefalteten Zustand greifen ferner zwei an der freien Kante der Faltlasche 228b vorgesehene Vorsprünge 230 in Ausnehmungen 231 ein, welche an der Platte 212 entlang ihrer unteren horizontalen Kante eingearbeitet sind. Dadurch wird das Verstärkungselement 226 und damit der gesamte Scheibenträger 210 zusätzlich verstärkt, so dass er vibrationsarm in der Halterung gehalten ist.

Die 9 bis 11 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Scheibenträgers 310. Hierbei sind eine Platte 311 und ein Rahmen 331 entlang einer vertikalen Faltlinie 332 aneinander angelenkt. Selbstverständlich könne die Platte 311 und der Rahmen 331 auch voneinander getrennte Bauteile sein. Der Rahmen 331 bildet zwei vertikale Verstärkungselemente 312 sowie im Ausführungsbeispiel drei zusätzliche horizontale Verstärkungselemente 333, welche zwei Öffnungen 334 begrenzen. Die Platte 311 weist im Ausführungsbeispiel zwei mit den Öffnungen korrespondierende Vertiefungen 335 auf. Der erfindungsgemäße Scheibenträger 310 kann aus einer Grundplatte hergestellt werden, wobei die Öffnungen 334 ausgestanzt und die Vertiefungen 335 eingeprägt werden. Die Faltlinie 332 kann durch Anbringen eines Schlitzes 336 hergestellt werden (vgl. 10).

Vor dem Zusammenfalten des erfindungsgemäßen Scheibenträgers 310 werden die Schießscheiben in die Vertiefungen 335 eingelegt. Im zusammengefalteten Zustand liegt der Rahmen 331 über der Platte 311. Dabei kommen die Öffnungen 334 über den Vertiefungen 335 zu liegen. Da die lichte Weite der Öffnungen 334 kleiner bemessen ist als die lichte Weite der Vertiefungen 335, ist die Schießscheibe zwischen dem Rahmen 331 und der Platte 311 gehalten, so dass sie nicht herausfallen kann, wenn der Scheibenträger 310 senkrecht aufgestellt ist.

Die 12a bis 12c sowie 13 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines rohrförmigen Verstärkungselements 412a, 412b, 412c für einen erfindungsgemäßen Scheibenträger 410. Zum Einsetzen einer Platte 411 zur Aufnahme einer Schießscheibe sind in der Mantelfläche schlitzförmige Öffnungen 437a, 437b, 437c vertikal angeordnet. Die Öffnung 437a erstreckt sich nahezu über die gesamte Höhe des Verstärkungselements 412a (vgl. 12a). Die mindestens zwei Öffnungen 437b liegen vertikal übereinander (vgl. 12b). Die Öffnung 437c ist als durchgehender Schlitz ausgebildet (vgl. 12c). Die Platte 411 ist in diese schlitzförmigen Öffnungen 437a, 437b, 437c eingesetzt und ggf. eingeklebt. (vgl. 13). Die Platte 411 kann auch in die Verstärkungselemente 412a, 412b, 412c eingehängt sein (nicht dargestellt). Die Verstärkungselemente können auch rundstabförmig ausgebildet sein, wobei den schlitzförmigen Öffnungen entsprechende Ausnehmungen vorgesehen sind (nicht dargestellt).


Anspruch[de]
  1. Scheibenträger (10; 110; 210; 310; 410) für eine Schießscheibe (13), die eine flache Platte (11; 111; 211; 311; 411) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der vertikalen Seiten der Platte (11; 111; 211; 311; 411) mindestens zwei Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312; 412a, 412b, 412c) vorgesehen sind.
  2. Scheibenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass die Platte (11; 111; 211; 311; 411) und/oder die Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312; 412a, 412b, 412c) aus mindestens einer Lage Wellpappe, Graupappe und/oder Wabenpappe ausgeführt sind.
  3. Scheibenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass die Platte (11; 111; 211; 311; 411) und/oder die Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312; 412a, 412b, 412c) aus Stärke oder einem Material auf der Basis von Stärke bestehen.
  4. Scheibenträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (11; 111; 211; 311; 411) und/oder die Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312; 412a, 412b, 412c) durch Gießen oder Pressen hergestellt sind.
  5. Scheibenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312; 412a, 412b, 412c) durch Stanzen, Falten, Crushen, Wickeln oder Kleben gefertigt sind.
  6. Scheibenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312; 412a, 412b, 412c) im Querschnitt zylindrisch, mehreckig oder als flache, ein- oder mehrschichtige Seitenwand ausgeführt sind.
  7. Scheibenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312; 412a, 412b, 412c) durch Stecken, Kleben, Tackern, Klammern, Nieten oder Heften an der Platte befestigt sind.
  8. Scheibenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die Verstärkungselemente (12; 112; 212; 312) einstückig durch Falten an der Platte angebracht sind.
  9. Scheibenträger (110) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Verstärkungselement (112) eine Hinterwand (119) aufweist, die parallel zur Platte (111) verläuft und dass zwischen Hinterwand (119) und Platte (111) ein Abstandshalter (120) vorgesehen ist.
  10. Scheibenträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter (120) durch einen um 180° umgelegten Randlappen der Hinterwand (119) gebildet ist.
  11. Scheibenträger nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass Arretierungslaschen (122) vorgesehen sind, die in die Verstärkungselemente (112) eingreifen.
  12. Scheibenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungslaschen (122) durch Ausstanzungen (124) aus der Platte (111) gebildet sind.
  13. Scheibenträger nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Verstärkungselement (112) mindestens eine Arretierungslasche (124) aufweist, die als Stützfläche zum Abstützen der Schießscheibe (13) dient.
  14. Scheibenträger (210) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der unteren horizontalen Kante der Platte (211) ein drittes Verstärkungselement (226) vorgesehen sind, welches mit den seitlichen Verstärkungselementen (212) verbunden ist.
  15. Scheibenträger nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das bodenseitige Verstärkungselement (226) aus zwei Faltlaschen (228a, 228b) besteht, zwischen welchen im zusammengebauten Zustand zwei an den seitlichen Verstärkungselementen (212) vorgesehene Bodenlaschen (229) liegen.
  16. Scheibenträger nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das bodenseitige Verstärkungselement (226) mindestens eine Halteöffnung (227) zum Befestigen an einer Halterung aufweist.
  17. Scheibenträger (310) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungselemente (312) mindestens einen Rahmen (331) bilden, der mit einer vertikalen Seite der Platte (311) gelenkig verbunden ist.
  18. Scheibenträger nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (311) mindestens eine Vertiefung (335) aufweist und die Öffnung (334) des mindestens einen Rahmens (331) über der mindestens einen Vertiefung (335) liegt.
  19. Scheibenträger nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Weite der mindestens einen Öffnung (334) kleiner bemessen ist als die lichte Weite der mindestens einen Vertiefung (335).
  20. Scheibenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (412a, 412b, 412c) rohrförmig ausgebildet ist und mindestens eine schlitzförmige Öffnung (437a, 437b, 437c) zur Aufnahme einer Platte (411) aufweist.
  21. Scheibenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (412a, 412b, 412c) rundstabförmig ausgebildet ist und mindestens eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Platte (411) aufweist.
Es folgen 7 Blatt Zeichnungen






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