| Dokumentenidentifikation |
DE102004015907A1 20.10.2005 |
| Titel |
Verfahren zum Falzen eines zusammenfaltbaren Blattes |
| Anmelder |
Brandenburg, Marie-Luise, 80796 München, DE |
| DE-Anmeldedatum |
31.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004015907 |
| Offenlegungstag |
20.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B31D 5/04
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| IPC-Nebenklasse |
B31B 49/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Falzen eines zusammenfaltbaren
Blattes, insbesondere einer Kartonage, welche aus Außen- und Innenfalzen besteht.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Falzen eines zusammenfaltbaren
Blattes, insbesondere einer Kartonage zu schaffen, welches aus Außen- und Innenfalzen
besteht, die beim Schließen des Falzes alle Falzlinien dadurch gleichzeitig schließen
lassen, da hierbei vermieden wird, dass der obere Einklappmechanismus sich mit dem
unteren Einklappmechanismus überlappt, verzahnt oder berührt (1).
Sinn und Zweck dieser geschilderten Vermeidung von Verzahnung und
Überlappung ist es, den Falz nur minimal zu beanspruchen, da hier keine Verzahnung
und Entzahnung beim Öffnen und Schließen des Faltproduktes (der Eckfalze L1a und
L2a mit dem Innenfalz L3) stattfindet und so die Papierkanten geschont werden. Der
obere Einklappmechanismus berührt beim Schließen des Falzblattes nicht den unteren
Einklappmechanismus (1).
Insbesondere besteht die Aufgabe der Erfindung darin, den zugeklappten
Falz auf eine minimale Höhe zu bringen, um Aufwölbung und dadurch unnötige zusätzliche
Aufklappung zu reduzieren.
Zudem wird hier eine Geräuschbildung, die durch Überlappungen und
Verzahnungen der oberen mit den unteren Eckfalzen beim Öffnen und Schließen durch
die Papierreibung entstehen würde, vermieden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Außenfalze L1 und L2 ein
Kreuz mit Schnittpunkt im 90 Grad Winkel bilden und die Verlängerung dieser Linien
L1a und L2a die Innenfalze bilden (3). Die Falzlinien
L1 und L2 mit den jeweiligen Verlängerungen L1a und L2a laufen auf die direkten
vier Eckpunkte des Blattes hinaus, so dass gleich große Dreiecke (A) gebildet werden
(3). Die horizontal und vertikal laufenden Außenfalze
1 und 2 bilden mit den Außenkanten (Schnittmarken E1) jeweils ein Quadrat (E - siehe
4 und 7). Die
Innenfalze L1a und L2a laufen jeweils innerhalb dieses gebildeten Quadrates im Winkel
von 45 Grad zu den Eckpunkten aus (3, 7).
Die daraus entstehenden Dreiecke (A) sind deshalb alle gleich groß. Die Falzlinie
L3 bildet den Innenfalz, der das Blatt (B) teilt. Beim Zusammenklappen des Blattes
klappen die Innen- und Außenfalze gleichzeitig und nicht nacheinander ein. Der zugeklappte
obere Falz verzahnt oder überlappt sich dabei nicht mit dem unteren zugeklappten
Falz.
Auf den nachfolgenden Zeichnungen wird der Ablauf des erfindungsgemäßen
Verfahrens und die Konstruktion einer bevorzugten Ausführungsform beispielsweise
dargestellt.
1: Darstellung des Falzes 1 × im
geschlossenen und 1 × im leicht geöffneten Zustand zur Erläuterung, dass sich
hier die oberen Falze beim Schließen des Falzes und im geschlossenen Zustand des
Falzes nicht mit den unteren Falzen überlappen, verzahnen oder gar berühren.
2: Darstellung des ca. 2/3tel geöffneten
Falzes.
3: Darstellung der Innen- und Außenfalze.
4: Detailansicht der durch die Falzlinien
L1a und L2a entstehenden Dreiecke (A) sowie Ansicht der durch die Falzlinien 1 und
2 sowie den Außenkanten (Schnittmarken E1) entstehenden Quadrate (E).
5: Darstellung des Falzes in leicht geöffneter
Form (plastisch). Das Falzblatt ist hier auf eine Faltkartonage aufgeklebt.
6: Darstellung des ca. 2/3tel geöffneten
Falzes (plastisch). Das Falzblatt ist hier auf eine Faltkartonage aufgeklebt.
7: Ansicht der durch die Falzlinien 1
und 2 sowie den Außenkanten (Schnittmarken E1) entstandenen Quadrate (E).
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zum Falzen eines zusammenfaltbaren Blattes, insbesondere
einer Kartonage, bei welchem die Außenfalze L1 und L2 ein Kreuz mit Schnittpunkt
im 90 Grad Winkel bilden (3 und 7)
und die Verlängerung dieser Linien L1a und L2a die Innenfalze bilden, wobei die
Linien L1 und L2 mit den jeweiligen Verlängerungen L1a und L2a auf die direkten
vier Eckpunkte des Blattes hinaus laufen, so dass mit den horizontal und vertikal
laufenden Außenfalzen (1 und 2) und den Schnittmarken (E1) jeweils ein Quadrat (E)
gebildet wird durch dieses die Linien L1a und L2a laufen (3
und 7). Der Innenfalz L3 teilt das Blatt (B)
in eine linke und eine rechte Blatthälfte. Die horizontal und vertikal laufenden
Außenfalze 1 und 2 bilden mit den Schnittmarken (E1) ein Quadrat (E - siehe
4 und 7), die
Innenfalze L1a und L2a laufen jeweils innerhalb dieses gebildeten Quadrates im Winkel
von 45 Grad zu den direkten Eckpunkten aus (3,
4 und 7),
damit daraus gleich große Dreiecke (A) entstehen und dadurch der
zugeklappte obere Falz überhalb des unteren zugeklappten Falzes schließen kann,
ohne dass sich hierbei die oberen und unteren Eckfalze verzahnen, überlappen oder
gar berühren (1 und 5).
Beim Zusammenklappen des Blattes klappen die Innen- und Außenfalze somit gleichzeitig
und nicht nacheinander ein.
- Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass beim Zusammenfalten
und anschließendem Zusammendrücken des Falzes die Ecken-Innenfalze und die Rand-Außenfalze
gleichzeitig gebildet werden.
- Verfahren nach Anspruch 1 – 2 dadurch gekennzeichnet, dass beim
Zusammenfalten die oberen Eckfalze die unteren Eckfalze nicht berühren, überlappen
oder verzahnen sondern nebeneinander bzw. übereinander (abhängig von der Sichtweise,
ob man den Falz vertikal oder horizontal betrachtet) schließen (1,
5).
- Verfahren nach Anspruch 1 – 3 dadurch gekennzeichnet, dass jeweils
die Außenfalze 1 und 2 mit den Schnittkanten (E1) ein Quadrat (E) bilden (3,
4, 7).
- Verfahren nach Anspruch 1 – 4 dadurch gekennzeichnet, dass die
Innenfalze L1a und L2a jeweils im 45 Grad Winkel durch diese gebildeten Quadrate
(E) zu den jeweiligen Blatt-Eckpunkten laufen.
- Verfahren nach Anspruch 1 – 5 dadurch gekennzeichnet, dass die
4 gebildeten Quadrate (E) durch die Außenfalze L1a und L2a acht Dreiecke (A) ergeben.
- Verfahren nach Anspruch 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass beim Schließen
des Falzes keine Papierreibung und dadurch auch keine Geräuschbildung durch überlappung
oder Verzahnung entsteht und somit eine Papier- und Falzschonung stattfindet.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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