Die vorliegende Erfindung betrifft einen Selbstbedienungs-Warenerfassungsplatz
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei herkömmlichen Kassensystemen in Supermärkten ist jeder Warenerfassungsplatz
mit einer Bedienperson besetzt, die die von einem Kunden gekauften Waren einscannt
und anschließend den Gesamtbetrag der gekauften Waren kassiert. Dieses System ist
sehr personalaufwändig. Es sind daher schon verschiedene Selbstbedienungs-Warenerfassungsplätze
vorgeschlagen worden (EP 0 403 670 A1,
US 5,316,107, DE
35 24 231 A1, EP 0 294 470 B1,
DE 102 07 568 A1).
Ein gattungsgemäßer Selbstbedienungs-Warenerfassungsplatz ist in
EP 0 178 223 A2 beschrieben. Dieser
Warenerfassungsplatz hat ein Terminal mit einer Lesevorrichtung. Links und rechts
neben dem Terminal ist je eine Bodenwaage vorgesehen, wobei auf eine Bodenwaage
ein Einkaufswagen mit den gekauften Waren und auf die andere Bodenwaage ein leerer
Einkaufswagen gestellt wird. Das Gewicht des vollen Einkaufswagens wird durch die
Waage erfasst und im Speicher eines Rechners gespeichert. Ein Kunde entnimmt nun
dem vollen Einkaufswagen nach und nach die gekauften Artikel und führt diese an
der Lesevorrichtung vorbei. Dabei wird ein auf den Artikel aufgedruckter Code, in
der Regel ein Barcode, abgetastet. Die dadurch ermittelten, spezifischen Warendaten,
insbesondere der Preis und das Gewicht der Ware werden ebenfalls in den Speicher
des Rechners übernommen. Die gescannte Ware wird dann in den ursprünglich leeren
Einkaufswagen abgelegt. Auch das Gewicht dieses Einkaufswagens bzw. der darin gelagerten
Waren wird ständig erfasst. Betrugsversuche werden durch dieses System sehr erschwert.
Zum einen erfolgt eine Kontrolle dadurch, dass eine Gewichtsentlastung der einen
Waage mit der Gewichtszunahme der anderen Waage verglichen wird. Diese Werte müssen,
abgesehen von einer kleinen Toleranz, gleich sein. Zum anderen wird zur Kontrolle
das vom Rechner ermittelte Gewicht der Waren herangezogen, welches mit den auf den
beiden Waagen ermittelten Gewichten verglichen wird. Nachdem alle Waren eingescannt
wurden, begibt sich der Kunde zu einem Kassierer, der den Kassenvorgang nur dann
abschließt, wenn die Gewichtsvergleiche Übereinstimmung gebracht haben.
Der oben beschriebene Selbstbedienungs-Warenerfassungsplatz ist für
das Einkaufen mit Einkaufswagen konzipiert. Das ist nachteilig, denn häufig stehen
in Supermärkten neben Einkaufswagen auch Einkaufskörbe oder -beutel zur Verfügung,
die von Kunden bei kleineren Einkäufen gern den Einkaufswagen vorgezogen werden,
oder die Kunden bringen eigene Einkaufsbehältnisse schon mit. Derartige Einkaufsbehältnisse
sind bei dem oben beschriebenen Selbstbedienungs-Warenerfassungsplatz nicht bzw.
aus ergonomischen Gesichtspunkten nur sehr ungünstig nutzbar. Daher müsste für Einkaufskörbe
u. dgl. ein anders konzipierter Selbstbedienungs-Warenerfassungsplatz mit gleicher
Funktion zur Verfügung gestellt werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. In der dazugehörigen Zeichnung zeigt:
1 eine perspektivische Ansicht eines
Selbstbedienungs-Warenerfassungsplatzes mit zwei, jeweils auf einer Bodenwaage stehenden
Einkaufswagen und von den Aufstellplatten der Bodenwaagen aufragenden Haltebügeln,
2 eine Einzeldarstellung des (bezogen
auf 1) Haltebügels der rechten Bodenwaage,
3 eine Darstellung gemäß 2
mit in den Haltebügel eingehängtem Einkaufskorb,
4 eine Einzeldarstellung des (bezogen
auf 1) Haltebügels der linken Bodenwaage,
5 eine Darstellung gemäß 4
mit an den Haltebügel eingehängtem Einkaufskorb,
6 eine Darstellung gemäß 4
mit eingehängtem Einkaufskorb und eingehängten Einkaufstüten, und
7 eine Darstellung gemäß 4
mit eingehängten Einkaufstüten.
Der in 1 dargestellte Selbstbedienungs-Warenenassungsplatz
besitzt ein Terminal 1, welches mit einem Unterbau 2 auf dem Fußboden
aufsteht. Der Unterbau 2 beherbergt einen Rechner sowie weitere für den
Betrieb des Terminals 1 erforderliche Ausrüstungen. Der Unterbau
2 schließt nach oben mit einer ebenen Tischfläche ab, in die ein Barcode-Leser
3 mit integrierter Waage zur Erfassung des Gewichts von Obst, Gemüse und
anderen, nicht ausgepreisten Stückgütern eingelassen ist. Vom Unterbau
2 ragt ein Paneel 4 nach oben ab, mit einem Touchscreen
5 zur Eingabe von auf der in den Barcode-Leser 3 integrierten
Waage zu wiegenden Artikeln und weiterer Eingaben, wie z. B. einer Störungsmeldung,
einem Bildschirm 6 zur Anzeige von Kundeninformationen, wie z. B. dem Preis
und dem Gewicht der eingescannten Ware, einer PIN-Eingabetastatur 7, einem
Durchzugskartenleser 8 für Kreditkarten und EC-Karten, einem Lautsprecher
22, einem Karteneinzugsleser 23 sowie einem Ausgabeschlitz
9 für einen Kassenbon.
Rechts und links neben dem Terminal 1 sind Bodenwaagen
10 bzw. 11 angeordnet. Diese besitzt jeweils eine Aufstellplatte
10.1, 11.1 für einen Einkaufswagen 12 bzw.
13. Zur Erleichterung des Aufschiebens der Einkaufswagen 12,
13 auf die Aufstellplatten 10.1, 11.1 sind Rampen
10.2 bzw. 11.2 vorgesehen. Die Aufstellplatten 10.1 und
11.1 sind von einer Seitenumrandung 10.3 bzw. 11.3 umgeben,
die zu den Rampen 10.2, 11.2 hin offen ist.
An den dem Terminal 1 zugewandten Enden der Bodenwaagen
10, 11 sind Haltebügel 14 bzw. 15 vorgesehen,
die von den Aufstellplatten 10.1 bzw. 11.1 nach oben abragen und
an diesen z. B. durch eine Schweißung oder Verschraubung befestigt sind. Der Aufbau
der Haltebügel 14, 15 wird nachstehend näher erläutert.
2 zeigt den Haltebügel 14 in
Einzeldarstellung und an seinem unteren Ende abgebrochen. Er besteht aus zwei parallelen
Stützen 14.1, die auf der Bodenplatte 10.1 aufstehen. In diese
Stützen 14.1 sind von oben die Schenkel eines U-förmigen Querträgers
14.2 höhenverstellbar eingeschoben. Zum Festlegen des Querträgers
14.2 an den Stützen 14.1 sind Feststellschrauben 16 vorgesehen,
die in ein Durchgangsgewinde der Stützen 14.1 einschraubbar sind. Zur Aussteifung
des Haltebügels 14 sind zwei Querträger 14.3 angeordnet, die starr
mit den Stützen 14.1 bzw. den Schenkeln des Querträgers 14.2 verbunden
sind. Die vorgenannten Bauteile 14.1 bis 14.3 des Haltebügels
14 sind aus Rohren gefertigt.
Der Haltebügel 14 wird komplettiert durch zwei an seinem
Querträger 14.2 im Abstand voneinander befestigten Einhängehaken
17 und einen von den Schenkeln des Querträgers 14.2 abragenden
Abstandsbügel 18. Die Einhängehaken 17 dienen dem Einhängen eines
Einkaufskorbs 19, wobei der Abstandsbügel 18 für ein etwa waagerechtes
Hängen des Einkaufskorbs 19 am Haltebügel 14 sorgt. Das ist in
3 dargestellt.
4 zeigt den Haltebügel 15 in
Einzeldarstellung und an seinen unteren Enden abgebrochen. Er besitzt ebenfalls
zwei Stützen 15.1, die auf der Aufstellplatte 10.1 der Bodenwaage
10 aufstehen. In diese Stützen 15.1 sind von oben die Schenkel
eines U-förmigen Querträgers 15.2 höhenverstellbar eingesteckt. Zur Fixierung
der eingestellten Höhe des Querträgers 15.2 sind ebenfalls wieder Feststellschrauben
16 an jeder der Stützen 15.1 vorgesehen. Die Stützen
15.1 sind durch einen Querträger 15.3 gegeneinander ausgesteift.
An diesen Querträger 15.3 sind im Abstand voneinander zwei Einhängehaken
17 befestigt, die, wie zuvor beim Haltebügel 14 beschrieben, dem
Einhängen eines Einkaufskorbs 19 dienen. Auch hier sorgt ein an den Stützen
15.1 befestigter Abstandsbügel 18 für ein etwa waagerechtes Hängen
des Einkaufskorbes 19 am Haltebügel 15 (5).
Vom Querträger 15.2 ragen im Abstand voneinander zwei waagerecht
angeordnete Haltestangen 20 ab, die einen Vorrat an Einkaufstüten
21 aufnehmen, die mit ihren Henkeln in die Haltestangen 20 eingehängt
sind (7). Auch die Stützen 15.1 und die Querträger
15.2 und 15.3 des Haltebügels 15 sind aus Rohren gefertigt.
Nachfolgend wird ein Self-Check-Out-Vorgang unter Nutzung des oben
beschriebenen Selbstbedienungs-Warenerfassungsplatzes beschrieben.
Ein Kunde fährt seinen mit Waren gefüllten Einkaufskorb
12 über die Rampe 10.2 auf die Aufstellplatte 10.1 der
Bodenwaage 10. Auf der anderen Bodenwaage 11 steht bereits ein
leerer Einkaufswagen 13 bzw. wird dieser von dem Kunden dort hingestellt.
Die an den Haltestangen 20 des Haltebügels 15 hängenden Einkaufstüten
21 hängen dann in den leeren Einkaufswagen 13 hinein. In
1 ist das exemplarisch an nur einer Einkaufstüte
21 dargestellt. Wie aus dieser Darstellung ersichtlich ist, kann eine an
den Haltestangen 20 hängende Einkaufstüte 21 bequem gefüllt werden.
Zur Einleitung des Self-Check-Out-Vorganges drückt der Kunde einen
entsprechend gekennzeichneten Bereich des Touchscreens 5. Dadurch wird
zunächst ein Wiegevorgang der auf den Bodenwaagen 10 und 11 befindlichen
Gegenstände ausgelöst. Nach Beendigung des Wiegevorganges wird der Kunde über den
Bildschirm 6 oder den Lautsprecher 22 aufgefordert,
mit dem Einscannen der gekauften. Waren zu beginnen. Der Kunde entnimmt nun dem
Einkaufswagen 12 einzeln die Waren und führt diese über den Barcode-Leser
3. Auf dem Bildschirm 6 wird der Preis der eingescannten Ware
angezeigt. Nachdem spezifische Daten, wie der Preis und das Gewicht, der am Barcode-Leser
3 vorbeigeführten Ware erfasst sind, was über den Lautsprecher
22 durch einen Piepton signalisiert werden kann, legt der Kunde die eingescannten
Waren in den Einkaufswagen 13 ab, oder aber er befüllt gleich eine der
an den Haltestangen 20 hängenden Einkaufstüten 21. Über den Rechner
erfolgt nach jedem einzelnen Einscannvorgang ein Gewichtsvergleich der beiden Bodenwaagen
10 und 11. Bei einem ordnungsgemäßen Einscannvorgang muss unter
Berücksichtigung geringer Toleranzen die Gewichtsabnahme auf der Bodenwaage
10 der Gewichtszunahme auf der Bodenwaage 11 entsprechen. Als
zusätzliche Sicherheit kann zu diesem Vergleichsvorgang noch das durch den Einscannvorgang
ermittelte Gewicht der betreffenden Ware hinzugenommen werden. Entspricht die Gewichtszunahme
auf der Bodenwaage 11 der Gewichtsabnahme auf der Bodenwaage
10, wird der Kunde akustisch oder visuell aufgefordert, einen weiteren
Artikel einzuscannen. Hat der Gewichtsvergleich zu Unstimmigkeiten geführt, erfolgt
ein akustisches und/oder visuelles Warnsignal und der zuletzt gescannte Artikel
muss nochmals gescannt werden.
Wenn alle Waren aus dem Einkaufswagen 12 in den Einkaufswagen
13 abgelegt sind, drückt der Kunde einen entsprechend gekennzeichneten
Bereich des Touchscreens 5, um zu signalisieren, dass der Einscannvorgang
beendet ist. Daraufhin wird der Gesamtbetrag der eingekauften Waren auf dem Bildschirm
6 angezeigt und der Kunde wird aufgefordert, diesen Betrag zu zahlen. Das
kann über den Kartendurchzugsleser 8 oder aber über den Karteneinzugsleser
22 erfolgen. Nach Bezahlung der Waren erhält der Kunde über einen Ausgabeschlitz
9 einen Bon, der wie üblich die einzelnen Artikel mit ihren Preisen und
den Gesamtbetrag ausweist.
Nach dem Zahlen fährt der Kunde den Einkaufswagen 13 von
der Bodenwaage 11. Da die Einkaufstüten 21 in den Einkaufswagen
13 hineinhängen, ist gewährleistet, dass gefüllte Einkaufstüten
21 nicht am Terminal 1 vergessen werden.
Der Self-Check-Out-Vorgang wurde oben unter Verwendung von zwei Einkaufswagen
12, 13 beschrieben. Aufgrund der zu den Bodenwaagen
10 und 11 gehörenden Haltebügel 14 bzw. 15 können
anstelle von Einkaufswagen 12, 13 auch bequem Einkaufskörbe
19 oder Einkaufstüten 21 verwendet werden, was immer dann der
Fall sein kann, wenn nur wenige Waren eingekauft wurden. An die Einhängehaken
17 des Haltebügels 14 wird dann beispielsweise ein mit Waren gefüllter
Einkaufskorb 19 eingehängt (3), während ein
leerer Einkaufskorb 19 an die Einhängehaken 17 des Haltebügels
15 eingehängt wird (5). Es kann auch ein mitgebrachter
Einkaufskorb oder eine Handtasche an die Einhängehaken 17 oder Haltestangen
20 gehängt werden. In den noch leeren Einkaufskorb 19 bzw. in
das mitgebrachte Einkaufsbehältnis, können, wie zuvor am Beispiel des Einkaufswagens
13 beschrieben, an den Haltestangen 20 hängende Einkaufstüten
21 eingestellt werden (6). Der Self-Check-Out-Vorgang
findet dann in gleicher Weise wie oben beschrieben statt.
Da bei dem beschriebenen Self-Check-Out-Vorgang nicht die absoluten
Gewichte auf den Bodenwaagen 10 und 11 gemessen werden, sondern
nur die relativen Gewichtsab- bzw. -zunahmen, brauchen keine Einstellungsänderung
vorgenommen werden, wenn anstelle eines Einkaufswagens 12, 13
ein Einkaufskorb 19 bzw. eine Einkaufstüte 21 oder andere Einkaufsbehältnisse
verwendet werden.