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Dokumentenidentifikation DE102004016490A1 20.10.2005
Titel Teelicht und Verfahren zur Herstellung eines Aufnahmetopfes für ein Teelicht
Anmelder Fiwek, Wolfgang, 21521 Wohltorf, DE
Erfinder Fiwek, Wolfgang, 21521 Wohltorf, DE
Vertreter Jaap, R., Pat.-Anw., 19370 Parchim
DE-Anmeldedatum 03.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004016490
Offenlegungstag 20.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 20.10.2005
IPC-Hauptklasse C11C 5/00
Zusammenfassung Um den Lager- und Transportraum bei Teelichtern besser auszunutzen, wird vorgeschlagen, den Brennkörper (4) im Querschnitt mehreckig auszuführen, wobei der Brennkörper (4) im Querschnitt so viele Ecken besitzt, dass sich mehrere Brennkörper (4) in einer Ebene zu einer lückenlosen Formation zusammenstellen lassen.
Außerdem erhält der Brennkörper (4) eine ebene, als Standfläche für ein weiteres Teelicht geeignete Oberfläche.
Es wird weiter vorgeschlagen, auch den Aufnahmetopf (1) in gleicher Weise mehreckig auszuführen. Dazu wird ein Verfahren zur Herstellung des mehreckigen Aufnahmetopfes (1) vorgestellt, bei dem ein abgewinkelter Aufnahmetopf (1) ausgestanzt und gebogen wird.
Derartige Teelichter werden zum Warmhalten von Getränken und zu dekorativen Zwecken verwendet.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Teelicht nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein entsprechendes Verfahren zur Herstellung eines Aufnahmetopfes für ein Teelicht nach dem Oberbegriff des Anspruches 6. Derartige Teelichter werden zum Warmhalten von Getränken und zu dekorativen Zwecken verwendet.

Dazu besteht das Teelicht in der Regel aus einem zylindrischen Aufnahmetopf, einem lose in den Aufnahmetopf eingelegten Brennkörper und einem durch den Brennkörper gezogenen Docht.

Der Aufnahmetopf mit dem eingelegten Brennkörper besitzt eine solche Höhe, die das Abstellen unter einen erhöht stehenden Getränkebehälter erlaubt und einen Durchmesser, der im Zusammenspiel mit der Höhe ein ausreichendes Volumen für den Brennkörper ermöglicht. Dieses Volumen ist so bemessen, dass sich eine Brenndauer von mindestens vier Stunden einstellt. Derartige Aufnahmetöpfe bestehen in der Regel aus einem Weichmetall und werden im Tiefziehprozess hergestellt.

Der Brennkörper besteht aus einer Brennmasse, die bei einer normalen Umgebungstemperatur einen festen Aggregatszustand hat und die sich unter Einwirkung der Wärme des Teelichtes vollständig verflüssigt und sich gleichmäßig über den Boden des Aufnahmetopfes verteilt. In der Regel besteht die Brennmasse aus Paraffin. Der Brennkörper besitzt in seinem festen Ausgangszustand eine mittige Durchgangsbohrung, durch die der Docht geführt ist.

Der Docht besteht aus einem saugfähigen Material und ist an der Bodenseite des Brennkörpers fest mit einer Dochtplatte verbunden. Dabei ist die dünnwandige und kreisrunde Dochtplatte bündig in den Brennkörper eingelassen. Diese Dochtplatte gibt dem Docht den richtigen Hall und verhindert, dass dieser während des Brennvorganges in der flüssigen Brennmasse wegschwimmt. In seiner Länge ragt der Docht aus der mittigen Durchgangsbohrung des starren Brennkörpers heraus und ist mit seinem überstehenden Ende abgewinkelt, um den lose eingelegten Docht in seiner montierten Lage zu sichern.

Teelichter dieser Art haben einen wesentlichen Nachteil. So wird die flüssige Brennmasse nicht vollständig verbrannt, weil die im Randbereich des Aufnahmetopfs befindliche Brennmasse von der Hitze der Flamme nicht mehr geschmolzen wird. Verstärkt wird dieser Nachteil, wenn das Teelicht in einer zusätzlichen, aus gut wärmeleitenden Material hergestellten Teelichtaufnahme steht. Der Rest an unverbrannter Brennnmasse beträgt bis zu 14 % der Ausgangsbrennmasse.

Aus dem US-Design-Patent 415 295 ist nun bekannt, den Aufnahmetopf mit einem trichterförmigen Boden auszubilden, damit auch die Restmasse des flüssigen Brennmaterials dem brennenden Docht zugeführt wird und der Verbrennung zur Verfügung steht. Dies setzt aber voraus, dass die Restmasse völlig geschmolzen ist. Am Ende des trichterförmigen Bodens ist zentrisch eine ebene, kreisförmige Bodensenke angeordnet, in die die Dochtplatte für den Docht eingesetzt ist. In dem trichterförmigen Boden sind außerdem mindestens drei Ausbuchtungen und eine äußere, im Bereich der zylindrischen Ummantelung befindliche und umlaufende Wulst eingearbeitet. Um einen sicheren Stand des Teelichtes zu gewährleisten, liegen die drei Ausbuchtungen und die Wulst auf dem Höhenniveau der zentrisch angeordneten Bodenfläche. Mit den Ausbuchtungen und der Wulst entsteht ein Zwischenraum zwischen dem Teelicht und seiner Standfläche, der als Wärmeisolierung fungiert und ein Übertragen der Wärme auf die Standfläche verhindert. Außerdem hält dieser Zwischenraum Wärme zurück, die unbedingt für das Schmelzen der Brennmasse benötigt wird.

Die zylindrische Form des Teelichts hat aber Nachteile. So werden die kompletten Teelichter oder nur die Brennkörper in der Regel als lose Schüttung in Schlauchbeutel verpackt. Dabei entstehen Freiraume zwischen den einzelnen Teelichtern oder Brennkörpern, die ungenutzt bleiben. Bezogen auf das Packvolumen ist diese Verpackungsart daher nicht optimal und die daraus entstehenden Transportkosten sind damit unverhältnismäßig hoch. Außerdem kann die lose Schüttung dazu führen, dass die kompletten Teelichter auseinander fallen und sich ungeordnet im Schlauchbeutel verteilen. Dadurch besteht eine erhöhte Beschädigungsgefahr sowohl für die Aufnahmetopfe als auch für die Brennkörper. Auch können Deformationen des Aufnahmetopfes auftreten, so dass der Brennkörper dann nicht mehr in den Aufnahmetopf passt. In diesem Fall muss der Aufnahmetopf wieder in seine alle Form gebracht werden, was zeitaufwendig ist. Bei starken Deformationen ist aber eine Rekonstruktion nicht mehr möglich, so dass der Aufnahmetopf nicht mehr verwendet werden kann. Daraus entstehen unnötigerweise Mehrkosten, die durch den Endverbraucher beanstandet werden.

Seltener werden Teelichter auch in ein oder mehreren Lagen verpackt. Zum einen wird dann durch das Nebeneinanderstellen der Teelichter keine optimale Platzausnutzung erreicht. Aufgrund des kreisrunden Querschnittes der Teelichter verbleibt zwischen den einzelnen Teelichtern ein Leervolumen, das unökonomisch ist und die Transport- und die Lagerkosten unnötig belastet. Zum anderen lassen sich diese Teelichter nur schwer übereinander stapeln. Da der Docht aus dem Brennkörper und auch aus dem Aufnahmebehälter in der Höhe übersteht, besitzt das Teelicht für das daraufgestellte Teelicht eine unebene Auflagefläche, wodurch eine Übereinanderstapelung der Teelichter unpraktikabel wird. Es ist daher üblich, eine Zwischenlage aus Papier oder dgl. einzusetzen, um eine gerade Auflagefläche für eine weitere Lage von Teelichtern zu schaffen. Allerdings erzeugt auch diese Maßnahme nur Mehrkosten, die wiederum die Verpackungskosten unnötigerweise belasten.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein gattungsgemäßes Teelicht so auszubilden, das es platzsparend und damit kostengünstig ist. Dazu ist zur Herstellung eines entsprechenden Aufnahmetopfes ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zu entwickeln.

Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Ansprüche 1 und 6 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 5 sowie 7 bis 9.

Das neue Teelicht und das neue Herstellungsverfahren beseitigen die genannten Nachteile des Standes der Technik. Dabei liegt der besondere Vorteil darin, dass sich mehrere Brennkörper mit der mehreckigen Form in unbegrenzter Weise nebeneinander zu einer lückenlosen Formation und übereinander zu einem Stapel zusammenstellen lassen. Das erspart kostspieligen Lager- und Transportraum für den Brennkörper.

Es ist auch von Vorteil, wenn der Brennkörper und der Aufnahmetopf für den Brennkörper mehreckig ausgeführt sind. Das erspart Lager- und Transportkosten für das komplette Teelicht.

Ein besonderer Vorteil stellt sich ein, wenn das mehreckige Teelicht in eine übliche zylindrische Teelichtaufnahme gestellt wird. Dann verhindert der relativ große Zwischenraum zwischen dem Teelicht und dem Wandteil der Teelichtaufnahme ein direktes Ableiten von Wärmeenergie, sodass die Wärme immer ausreicht, den Brennkörper aufzuschmelzen. Die Brennmasse wird so vollständig genutzt. Vorteilhaft ist auch, dass der Aufnahmetopf ein trichterförmiges Bodenteil besitzt. Dadurch kann die vollständig aufgeschmolzene Brennmasse bis zum letzten Rest zum brennenden Docht hin fließen und so vollständig verbrennen.

Auch bietet die Herstellung eines mehreckigen Aufnahmetopfes Vorteile gegenüber der Herstellung eines im Querschnitt runden Aufnahmetopfes. So ist das dazu verwendeten Herstellungsverfahren ein einfacher Biegeprozess, der keine Materialen mit Tiefzieheigenschaften erfordert, sodass damit die Kosten relativ gering sind. Ein wesentlicher Vorteil des neuen Herstellungsverfahrens liegt auch in der hohen Ausnutzung des verwendeten Flachmaterials, weil praktisch kein Verschnitt anfällt. Das spart Materialkosten.

Das neue Verfahren ist auch deshalb vorteilhaft, weil die Werbefläche auf dem Mantelteil des Aufnahmetopfes eben ausgeführt bleibt. Das vereinfacht das Druck- oder Prägeverfahren für die Werbung gegenüber einer gerundeten Oberfläche. Das hat auch zum Vorteil, dass die Werbung nicht erst zum Schluss, sondern zu jedem gewünschten Zeitpunkt während der Bearbeitung aufgebracht werden kann.

Die Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert werden. Dazu zeigen:

1: ein Teelicht in einer Explosivdarstellung,

2: ein sechseckiger Brennkörper in einem zylindrischen Aufnahmetopf,

3: ein sechseckiger Brennkörper in einem sechseckigen Aufnahmetopf

4: ein Querschnitt von zwei gestapelten Teelichtern,

5: eine schematische Faltung eines Folienzuschnittes für die Herstellung eines Aufnahmetopfes,

6: Ausschnitt einer nach außen gerichteten einseitigen Faltungen einer Bearbeitungsfläche,

7: Ausschnitt einer nach innen gerichteten einseitigen Faltungen einer Bearbeitungsfläche,

8: Ausschnitt einer nach außen gerichteten zweiseitigen Faltungen einer Bearbeitungsfläche und

9: der umgeformte Aufnahmetopf in der Draufsicht.

Die 1 zeigt in einer explosiven Darstellung einen Aufnahmetopf 1, einen Docht 2 mit einer runden Dochtplatte 3 und einen Brennkörper 4, die in ihrer Zuordnung und in ihrer Materialbeschaffenheit herkömmlich ausgestattet sind.

Die 2 und die 3 zeigen in jeweils einer Draufsicht den Aufnahmetopf 1 mit dem Brennkörper 4 und einer dekorativen Teelichtaufnahme 5 in verschiedenen Ausführungsformen. Während in beiden Ausführungsformen der Brennkörper 4 im Querschnitt sechseckig ist, ist der Aufnahmetopf 1 in 2 zylindrisch und in der 3 in seiner Form an die Form des Brennkörpers 4 angepasst.

Nach den 1 bis 3 besteht der Aufnahmetopf 1 aus einem Weichmetall, einer Folie oder aus einem anderen schwerentflammbaren oder nicht brennbaren Werkstoff, wie z. B. imprägniertes Papier. Er besitzt je nach Ausführungsform ein im Querschnitt rundes oder sechseckiges Mantelteil 6 und ein ebenfalls rundes oder sechseckiges Bodenteil 7, die den Aufnahmetopf 1 seitlich und von unten verschließen. Das Bodenteil 7 ist zusätzlich noch trichterförmig ausgebildet und besitzt somit eine Trichterwand 8 und eine ebene Bodenwand 9. Entsprechend der Ausführungsform beschreibt das Bodenteil 7 die Mantelfläche eines abgestumpften Kegels oder eines sechseckigen Prismas. Die ebene Bodenwand 9 ist gegenüber der Trichterwand 8 zurückgesetzt, sodass die Innenseite der Bodenwand 9 eine zylindrische Aufnahmewanne 10 für die runde Dochtplatte 3 ausformt. Die Trichterwand 8 besitzt dabei eine solche Neigung, dass sich ein minimales Gefälle in Richtung der inneren Aufnahmewanne 10 der Bodenwand 9 ergibt.

Die Außenseite der Bodenwand 9 ist als runde Standfläche für den Aufnahmetopf 1 ausgebildet. Die äußere Wandfläche des Mantelteils 6 weist eine maximale Werbefläche 11 auf.

Der Docht 2 besteht in bekannter Weise aus einem saugfähigen Material, beispielsweise aus Baumwolle und ist einseitig fest mit der runden Dochtplatte 3 verbunden. Diese runde Dochtplatte 3 ist aus Metall und hat einen Durchmesser und eine Stärke, die auf die Abmessungen der inneren Aufnahmewanne 10 der Bodenwand 9 abgestimmt sind. Im montierten Zustand liegt die runde Dochtplatte 3 so lose in der inneren Aufnahmewanne 10, dass sie nach dem Brennvorgang wieder leicht entnommen werden kann.

Der Brennkörper 4 besteht aus einem herkömmlichen Wachsmaterial, wofür meist Paraffin verwendet wird, das im Ausgangszustand fest und während des Brennvorganges ganz verflüssigt ist. Die äußere Form des Brennkörpers 4 ist im Querschnitt sechseckig und so auf die innere Form des Aufnahmetopfes 1 abgestimmt, dass der Brennkörper 4 den Innenraum des im Querschnitt runden oder sechseckigen Aufnahmetopfes 1 mit Ausnahme der inneren Aufnahmewanne 10 voll ausfüllt und leicht in den Aufnahmetopf 1 eingesetzt und wieder entnommen werden kann. Bei der Verwendung eines im Querschnitt runden Aufnahmetopfes 1 entspricht der Hüllkreisdurchmesser des sechseckigen Brennkörpers 4 dem lichten Durchmesser des Aufnahmetopfes 1. In Achsenmitte besitzt der Brennkörper 4 eine Durchgangsbohrung 12 zur Aufnahme des Dochtes 2. Dabei ist die Länge des Dochtes 2 so bemessen, dass eine ausreichende Brennlänge entsteht. Im kalten Zustand ist das aus dem Brennkörper 4 herausragende Ende des Dochtes 2 abgewinkelt und in eine Aufnahmenut 13 versenkt. Anstelle der Aufnahmenut 13 kann aber auch eine kreisrunde Vertiefung ausgeführt sein. Durch das Abwinkeln des Dochtes 2 wird dieser in seiner Lage fixiert.

Zur zweckmäßigen Erhöhung der Standfestigkeit besitzt der Aufnahmetopf 1 mindestens drei Füße 14. Dabei weisen die Füße 14 eine Höhe auf, die dem Abstand zwischen dem Mantelteil 5 und der Außenfläche der Bodenwand 9 entspricht.

Die 4 zeigt ein prinzipielles Schema der Verpackung der Teelichter, wobei beispielhaft zwei Teelichter übereinander gestapelt sind. Die Teelichter besitzen einen im Querschnitt sechseckigen oder runden Aufnahmetopf 1 mit einem im Querschnitt sechseckigen Brennkörper 4. Da der Docht 2 im abgewinkelten Zustand vollständig in die Aufnahmenut 13 eintaucht, ergibt sich eine als Standfläche geeignete Oberfläche. Auf diese Oberfläche ist ein weiteres Teelicht abgestellt, wobei sich die Füße 14 auf der Oberfläche des darunter liegenden Brennkörpers 4 abstützen. Es ist auch möglich, den Aufnahmetopf 1 höher als den Brennkörper 4 auszuführen, sodass ein Freiraum entsteht. Dann kommt bei einer Stapelung der obere Aufnahmetopf 1 zur Auflage mit dem unteren Aufnahmetopf 1, wobei die Füße 14 des oberen Aufnahmetopfes 1 in den Freiraum des unteren Aufnahmetopfes 1 eintauchen. Nach beiden Varianten können eine Vielzahl von Teelichtern übereinander gestapelt werden.

Zur Herstellung des mehreckigen Aufnahmetopfes 1 wird anhand der 5 bis 9 ein neues Verfahren vorgestellt.

Dabei wird zunächst der mehreckige Aufnahmetopf 1 abgewickelt und die Abwicklung gemäß der 5 zeichnerisch auf ein für den Aufnahmetopf 1 ausgewähltes Material aufgetragen. Daraus ergeben sich eine Bodenfläche 15 und sechs Seitenflächen 16. Dann werden die äußeren Seitenlinien der Seitenflächen 16 zeichnerisch verlängert und miteinander verbunden, sodass sich zusätzlich sechs Bearbeitungsflächen 17 ergeben. Die sich aus den äußeren Seitenlinien der Seitenflächen 16 und der Bearbeitungsflächen 17 abzeichnende Kontur wird dann aus dem Material ausgestanzt. Danach wird in jede Bearbeitungsfläche 17 des Stanzteiles eine Biegelinie 18 eingetragen, die sich vom gemeinsamen Flächenpunkt zweier benachbarter Seitenflächen 16 bis zum Schnittpunkt der Verlängerungen der Außenkanten zweier Seitenflächen 16 erstreckt. Diese Biegelinie 18 liegt somit auf der Symmetrieachse der betreffenden Bearbeitungsfläche 17. Das so vorbereitete Stanzteil wird dann mit einem geeigneten Presswerkzeug umgeformt, wobei in einem Zuge die Trichterwand 8 und die ebene Bodenwand 9 in das Bodenteil 7 eingestanzt sowie die Seitenflächen 16 gegenüber der Bodenfläche 15 und die Bearbeitungsflächen 17 gegenüber den Seitenflächen 16 abgewinkelt werden.

Dabei erfolgt die Abwinkelung zwischen den Seitenflächen 16 und der Bodenfläche 15 bis zu einem rechten Winkel, sodass die Seitenkanten zweier benachbarter Seitenflächen 16 in Kontakt treten.

Die Abwinkelung der Bearbeitungsfläche 17 gegenüber den Seitenflächen 16 erfolgt nun in besonderer Weise.

So werden die Bearbeitungsflächen 17 während der Abwinkelung von innen nach außen belastet, sodass jede Bearbeitungsfläche 17 zwei Biegekanten zu den beiden benachbarten Seitenflächen 16 und eine Biegekante entlang der Biegelinie 18 ausformt. Dabei nähern sich die beiden symmetrischen Hälften der Bearbeitungsfläche 17 bis zur gegenseitigen Anlage. Alle so weg vom Aufnahmetopf 1 zeigenden und geschichteten Bearbeitungsflächen 17 werden dann einerseits oder anderseits an die Außenwand einer der beiden benachbarten Seitenflächen 16 umgelegt. Diesen Endzustand zeigt die 6.

Alternativ kann die Bearbeitungsfläche 17 während der Abwinkelung aber auch von außen belastet werden. Dann winkeln die Bearbeitungsflächen 17 in gleicher Weise nach innen ab, wo die geschichteten Bearbeitungsflächen 17 dann einerseits oder andererseits an die Innenwand einer der beiden Seitenwände 16 angelegt werden. Diesen Zustand lässt die 7 erkennen.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn jede Bearbeitungsfläche 17 zusätzlich zur Biegelinie 18 zwei einerseits und andererseits der Biegelinie 18 verlaufende Biegelinien 19 erhält. Diese beiden zusätzlichen Biegelinien 19 teilen die beiden symmetrischen Flächen jeder Bearbeitungsfläche 17 jeweils in zwei weitere Teilflächen. Die so vorbereiteten Bearbeitungsflächen 17 werden während der Abwinkelung zunächst von innen belastet, sodass sich wiederum die zwei Biegekanten zu den beiden benachbarten Seitenflächen 16 und die eine Biegekante entlang der Biegelinie 18 ausformen. Danach wird die nach außen zeigende und geschichtete Bearbeitungsfläche 17 von außen belastet, sodass sich zwei zusätzliche Biegekanten entlang der beiden Biegelinien 19 ergeben, wodurch sich die beiden Teilflächen jeder Hälfte der Bearbeitungsfläche 17 einander bis zur schichtweisen Anlage annähern. Die beiden so entstandenen geschichteten Teilflächen legen sich einerseits und anderseits an die Außenwände der beiden Seitenflächen 16 an. Diesen Endzustand zeigt die 8. Der aus diesen Arbeitsschritten resultierende Aufnahmetopf zeigt in 9.

Es versteht sich, dass bei einer entsprechenden Auslegung des Werkzeuges der Arbeitsgang des Stanzens mit dem Arbeitsgang des Umformens in einem Arbeitsgang zussammengelegt werden kann.

1Aufnahmetopf 2Docht 3runde Dochtplatte 4Brennkörper 5Teelichtaufnahme 6sechseckige Mantelteil 7unteres Bodenteil 8Trichterwand 9Bodenwand 10Aufnahmewanne 11Werbefläche 12Durchgangsbohrung 13Aufnahmenut 14Füße 15Bodenfläche 16Seitenfläche 17Bearbeitungsfläche 18Biegelinie 19Biegelinie

Anspruch[de]
  1. Teelicht, bestehend aus einem Aufnahmetopf (1) mit einem Mantelteil (6) und mit einem trichterförmig auslaufenden Bodenteil (7) und einem in den Aufnahmetopf (1) abgestellten und von einem Docht (2) durchzogenen Brennkörper (4), wobei der Docht (2) von einer auf der Bodenteil abgesttellten Dochtplatte (3) getragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennkörper (4)

    – im Querschnitt mit gleichen Schenkeln mehreckig ausgeführt ist, wobei der Brennkörper (4) im Querschnitt so viele Ecken besitzt, dass sich mehrere Brennkörper (4) in einer Ebene zu einer lückenlosen Formation zusammenstellen lassen und

    – eine ebene, als Standfläche für ein weiteres Teelicht geeignete Oberfläche besitzt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennkörper (4) auf seiner Oberseite eine die Überlänge des Dochtes (2) aufnehmende Ausnehmung besitzt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung im Brennkörper (4) eine Aufnahmenut (13) ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Aufnahmetopfes (1) auf den Querschnitt des Brennkörpers (4) abgestimmt ist, wobei das trichterförmige Bodenteil (7) prismatisch oder kegelstumpfartig ausgebildet ist.
  5. Teelicht nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmetopf (1) im Querschnitt rund ausgeführt ist und ein kegelstumpfartig auslaufendes Bodenteil (7) besitzt, wobei das lichte Maß des Aufnahmetopfes (1) dem alle Ecken einschließenden Hüllkreis des Brennkörpers (4) entspricht.
  6. Verfahren zur Herstellung eines Aufnahmetopfes für ein Teelicht, dadurch gekennzeichnet, dass ein abgewickelter mehreckiger Aufnahmetopf (1) unter Zugabe von Bearbeitungsflächen (17) zwischen den Seitenflächen (16) aus einem Flachmaterial ausgestanzt und die Seitenflächen (16) gegenüber der Bodenfläche (15) und die Bearbeitungsflächen (17) gegenüber ihren Seitenflächen (16) abgewinkelt werden, wobei die Abwinkelung der Bearbeitungsflächen (17) so erfolgt, dass die Bearbeitungsflächen (17) mehrschichtig abgeflacht und an die Seitenflächen (16) angelegt werden und während der Abwinkelungen eine Verformung des Bodenteils (7) erfolgt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abwinkelung der Bearbeitungsflächen (17) nach außen erfolgt und die abgeflachten Schichten der Bearbeitungsflächen (17) einerseits oder anderseits an die jeweilige Außenseite der Seitenflächen (16) angelegt werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abwinkelung der Bearbeitungsflächen (17) nach außen erfolgt und die abgeflachten Schichten der Bearbeitungsflächen (17) zur Hälfte einerseits und zur anderen Hälfte andererseits an die jeweilige Außenseite der Seitenflächen (16) angelegt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Stanzen des abgewickelten Aufnahmetopfes (1), die Biegung der Seitenflächen (16), das Abwinkeln der Bearbetungsflächen (17), das Anlegen der abgewinkelten Bearbeitungsfläche (17) an die Seitenfläche (16) und Verformung des Bodenteils (7) in einem Arbeitsgang erfolgt.
  10. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen (16) und die abgewinkelten Bearbeitungsfläche (17) miteinander verklebt werden.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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