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Dokumentenidentifikation DE202004007331U1 20.10.2005
Titel Verschlusseinrichtung für eine Öffnung einer Abgasleitungsanordnung, insbesondere für eine Reinigungsöffnung eines Kaminrohrs
Anmelder Joseph Raab GmbH & Cie. K.G., 56566 Neuwied, DE
Vertreter Weickmann & Weickmann, 81679 München
DE-Aktenzeichen 202004007331
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 20.10.2005
Registration date 15.09.2005
Application date from patent application 07.05.2004
IPC-Hauptklasse F23J 13/04

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Verschlusseinrichtung für eine Öffnung einer Abgasleitungsanordnungeiner Abgasanlage, insbesondere für eine Reinigungsöffnung eines Kaminrohres, mit einem Verschlussdeckel für die Öffnung und mit einer Sicherungseinrichtung zur Sicherung des Verschlussdeckels in seiner die Öffnung verschließenden Verschlussposition an der Abgasleitungsanordnung, wobei die Sicherungseinrichtung ein zwischen dem Verschlussdeckel und der Abgasleitungsanordnung wirksames Schraubgetriebe umfasst, welches zur Ausführung einer den Verschlussdeckel in seiner Verschlussstellung sichernden Anpresskraft durch einen Vorschub-Schraubvorgang eines ersten Gewindeelementes relativ zu einem damit in Gewindeeingriff stehenden zweiten Gewindeelementes des Schraubgetriebes betätigbar ist, wobei das Schraubgetriebe in der Weise mit dem Verschlussdeckel gekoppelt ist, dass durch den Rückzug-Schraubvorgang des ersten Gewindeelementes relativ zu dem zweiten Gewindeelement eine den Verschlussdeckel aus der Verschlussstellung lösende Rückzugskraft auf den Verschlussdeckel ausübbar ist.

Eine Verschlusseinrichtung für eine Reinigungsöffnung eines Kaminrohres mit einem die Reinigungsöffnung definierenden Rohransatz an dem Kaminrohr und mit einem Verschlussdeckel zum Verschließen des Rohransatzes an dessen Mündung ist z.B. aus der DE 201 05 317 U1 bekannt. Der Verschlussdeckel hat einen in den Rohransatz einsteckbaren und dabei die Reinigungsöffnung elastomerfrei abdichtend verschließenden Stopfenabschnitt, der zu seinem in den Rohransatz einzuführenden Ende hin konisch verjüngt ist und der einen radial nach außen gekrümmten Rand aufweist, welcher in der Deckelverschlussposition einen radial nach außen gebördelten Rand des Rohransatzes teilweise außen übergreift. Rohransatz und Verschlussdeckel sind bei der bekannten Verschlusseinrichtung aus Metall, insbesondere Edelstahl gebildet. Die Sicherungseinrichtung umfasst ein Schraubgetriebe, das einerseits axial an dem Verschlussdeckel und andererseits an einer Halterung abgestützt ist, welche an dem Kaminrohr befestigt ist. Das Schraubgetriebe umfasst einen Drehgriff zur manuellen Betätigung, wobei je nach Drehsinn der Drehung des Drehgriffes eine Vorschubkraft oder eine Rückzugskraft auf den Verschlussdeckel ausgeübt werden kann.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verschlusseinrichtung der eingangs genannten Art mit einer verbesserten Sicherungseinrichtung bereitzustellen.

Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass die Sicherungseinrichtung eine Feder umfasst und so gestaltet ist, dass sie bei dem Vorschub-Schraubvorgang des Schraubgetriebes eine Druckkraft mittels der Feder auf den Verschlussdeckel, insbesondere in einem zentralen Bereich des Verschlussdeckels, ausübt.

Die Zwischenschaltung einer Feder, d.h. eines elastischen Elementes als Druckkraft übertragendes Element erlaubt eine vorteilhafte Kraftdosierung und insbesondere Kraftbegrenzung beim Verschließen der Öffnung mit dem Verschlussdeckel. Der Verschlussdeckel kann auf diese Weise einfacher so platziert werden, dass er in Klemmsitz mit gleichmäßiger Kraftverteilung an der Öffnung diese zuverlässig umlaufend abdichtet. Vorzugsweise sollte der Schraubweg des Schraubgetriebes zwischen zwei Endstellungen begrenzt und zur Sicherung des Verschlussdeckels in dessen die Öffnung verschließender Verschlussposition vollständig ausnutzbar sein. Damit wird erreicht, dass eine sehr gut reproduzierbare Anpresskraft über die Feder auf den Verschlussdeckel beim Verschließen der Öffnung erzeugt werden kann. Insbesondere wenn gemäß einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung die Feder einen zentralen Bereich des Verschlussdeckels von außen beaufschlagt, ist es möglich, den Deckel ohne Gefahr der Verkantung an der Öffnungsbegrenzung in der Verschlussstellung zu sichern.

Vorzugsweise ist die Sicherungseinrichtung so gestaltet, dass sie bei dem Rückzugs-Schraubvorgang des Schraubgetriebes Zugkräfte vermittels einer im Wesentlichen starren bzw. nicht federnden Zugkopplung auf den Verschlussdeckel ausüben kann. Die nur beim Herausziehen des Verschlussdeckels aus seiner Verschlussposition zur Wirkung kommende Zugkopplung verhindert, dass die Zugkraft in nennenswertem Maße über die Feder auf den Deckel ausgeübt wird. Der im Klemmsitz die Öffnung verschließende Verschlussdeckel kann somit nicht unter Wirkung von Federkraft spontan und unkontrolliert von der Öffnung wegschnappen, sondern kann sehr gut kontrolliert durch Betätigung des Schraubgetriebes unter Vermittlung der Zugkopplung aus seiner Verschlussposition herausbewegt werden.

Vorzugsweise ist ein die Öffnung definierender Rohransatz aus Metall, insbesondere Edelstahl, an der Abgasleitungsanordnung vorgesehen und hat der Verschlussdeckel einen in den Rohransatz abdichtend einsteckbaren Stopfenabschnitt aus Metall, insbesondere aus Edelstahl, wie dies in gleicher Weise auch bereits beim Gegenstand der DE 201 05 317 U1 verwirklicht ist.

Es soll im Rahmen der Erfindung aber auch nicht ausgeschlossen sein, dass der Verschlussdeckel als eine Art Verschlusskappe ausgebildet und außen auf einen entsprechenden Rohransatz aufsteckbar ist, so dass er mit einem abgewinkelten Randsaumbereich den Außenumfang des Rohransatzes radial außen überlappt.

Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Sicherungseinrichtung zwei kraftübertragend mit dem Verschlussdeckel verbundene und an insbesondere diametral entgegengesetzten Randstellen des Verschlussdeckels radial davon nach außen abstehende Halteelemente – sowie in Zuordnung dazu an der Abgasleitungsanordnung angeordnete und mit den Halteelementen gekoppelte bzw. koppelbare Gegenhalteelemente auf, wobei zumindest ein erstes dieser Halteelemente und das diesem zugeordnete Gegenhalteelement durch das Schraubgetriebe miteinander gekoppelt sind oder/und ggf. Komponenten des Schraubgetriebes sind. Die Halteelemente sind vorzugsweise an den Enden eines Sicherungselementes vorgesehen, welches sich in der gesicherten Verschlussstellung des Verschlussdeckels außen quer über den Verschlussdeckel erstreckt und sich vermittels der Feder insbesondere im zentralen Bereich des Verschlussdeckels an dem Verschlussdeckel abstützt.

Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist es vorgesehen, dass eines der Gewindeelemente zwischen zwei Kragenabschnitten eine Einschnürung aufweist und sich in der gesicherten Verschlussstellung des Verschlussdeckels durch eine Ausnehmung des ersten Halteelementes erstreckt, wobei die Einschnürung so in der Halteelement-Ausnehmung angeordnet ist, dass sich die Kragenabschnitte zumindest bereichsweise radial über die Ausnehmung hinweg erstrecken und je nach Schraubrichtung des Gewindeelementes das erste Halteelement zur Mitnahme in Vorschubrichtung oder in Rückzugsrichtung beaufschlagen.

Ein dem ersten Halteelement diametral entgegengesetztes zweites Halteelement und das diesem zweiten Halteelement zugeordnete Gegenhalteelement können z.B. Komponenten einer Steckverbindung oder Komponenten einer Scharnierverbindung sein. Andererseits kann es im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass das zweite Halteelement und das betreffende Gegenhalteelement ebenfalls durch ein Schraubgetriebe miteinander gekoppelt sind.

Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Verschlussdeckel einen nach außen abstehenden Stift oder dgl. aufweist, der ein Durchgangsloch des Sicherungselementes mit Spiel durchsetzt und an der dem Verschlussdeckel abgewandten Seite des Sicherungselementes ein Konterelement mit einem den Durchmesser des Durchgangsloches überschreitenden Durchmesser aufweist. Der Stift ist vorzugsweise ein Gewindestift und das Konterelement eine auf dem Gewindestift sitzende Kontermutter. Der Gewindestift und das Konterelement stellen Komponenten der oben genannten starren Zugkopplung dar. Vorzugsweise ist die Feder eine Schraubenfeder, die von dem Stift axial durchsetzt ist und sich einerseits am Verschlussdeckel und andererseits am Sicherungselement abstützt.

Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.

1 zeigt einen Kaminrohrabschnitt mit einer teils aufgebrochen – teils im Schnitt dargestellten Reinigungsöffnung und mit einer Verschlusseinrichtung nach der Erfindung, wobei der Verschlussdeckel von der Verschlussöffnung abgenommen ist.

2 zeigt die Anordnung aus 1 in einem Zustand, in dem der Verschlussdeckel der Verschlusseinrichtung nahezu vollständig in seine Verschlussposition eingebracht worden ist.

3 zeigt den Rohrabschnitt aus den 1 und 2 mit unversehrten Rohrelementenden, wobei die Betrachtungsrichtung der 3 in 2 mit dem Pfeil III angedeutet ist und wobei in 3 die Schnittebene der 1 und 2 mit I,II-I,II angedeutet ist.

4a und

4b zeigen eine Draufsicht bzw. eine Schnittansicht des Verschlussdeckels, wobei die Schnittebene der 4b in 4a mit IV-IV angedeutet ist.

5 zeigt ein teils aufgebrochen dargestelltes doppelwandiges Kaminrohrelement mit einer Verschlusseinrichtung nach der Erfindung.

In den 1 und 2 ist an dem Kaminrohrabschnitt 1 eine teils aufgebrochen und teils im Vertikalschnitt dargestellte Reinigungsöffnung 3 zu erkennen, welche von einem Adapter 5 in Gestalt eines Rohransatzes definiert ist, dessen Achse 7 im Beispielsfall im Wesentlichen orthogonal zur Rohrabschnittsachse 9 angeordnet ist. Der Adapter 5 kann z.B. durch Eindrehen einer Sicke bei 11 druckdicht mit dem Rohrabschnitt 1 verpresst – oder ggf. mit einer Rollnaht verschweißt sein.

Der Rohransatz 5 hat an seinem Mündungsende eine radial nach außen gekrümmte Bördelung 13 und ist zur Aufnahme des Verschlussdeckels 15 vorgesehen, wie dies insbesondere in 2 zu erkennen ist. Der Verschlussdeckel 15 weist einen gekrümmten Randbereich 18 und einen Stopfenabschnitt 20 auf, welcher verjüngt ist. Der Verschlussdeckel 15 ist mit seinem Stopfenabschnitt 20 abdichtend in die Mündung des Rohransatzes 5 einsteckbar, wobei es längs einer am Außenumfang des Verschlussdeckels 15 umlaufenden Berührungslinie (etwa bei 22 in 2) zu einer dichtend anschmiegenden Berührung zwischen Verschlussdeckel 15 und Rohransatz 5 mit geringer Klemmwirkung kommt. Der Rand 18 des Verschlussdeckels 15 übergreift am axial äußeren Ende des Rohransatzes 5 den Bördelrand 13.

In der Verschlussstellung des Verschlussdeckels 15 an dem Rohransatz 5 ist die Reinigungsöffnung 3 zuverlässig gegen Austritt von Abgasen und Abgaskondensat abgedichtet. Der Rohransatz 5 ist in seinem dem Rohrabschnitt 1 nahen axialen Bereich 24 vorzugsweise kreiszylindrisch ausgebildet. In diesem Zusammenhang sei aber darauf hingewiesen, dass abweichend von den im Ausführungsbeispiel gezeigten Kreisformen der Reinigungsöffnung 3, des Adapters 5 und des Verschlussdeckels 15 die damit korrespondierenden Elemente einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ovale Formen oder rechteckige Formen aufweisen können.

Zur Sicherung des Verschlussdeckels 15 in seiner die Reinigungsöffnung 3 verschließenden Verschlussposition an dem Kaminrohrabschnitt 1 ist die im Folgenden erläuterte Sicherungseinrichtung vorgesehen. Die Sicherungseinrichtung umfasst als Sicherungselement einen jochartigen Steg 25, welcher im Bereich einer zentralen Bohrung 27 von einem Gewindeschaft 29 durchsetzt ist, der zentral von dem Verschlussdeckel 15 in axialer Richtung nach außen absteht und an einem axialen Ende 31 fest mit dem Verschlussdeckel 15 verbunden, insbesondere verschweißt ist. Als Verliersicherung für den jochartigen Steg 25 ist eine mit dem Gewindeschaft 29 verschraubte Kontermutter 33 an der dem Deckel 15 abgewandten Seite 35 des Stegelementes 25 vorgesehen. An der dem Deckel 15 zugewandten Seite 37 des Stegelementes 25 stützt sich eine auf Druck beanspruchte Schraubfeder 39 mit einem axialen Ende ab, wohingegen das andere axiale Ende dieser Feder am Verschlussdeckel 15 anliegt. Die Feder 39 ist von dem Gewindeschaft 29 axial durchsetzt.

Das Stegelement 25 bildet mit seinen radial über den Rand des Verschlussdeckels 15 nach außen abstehenden Enden 42, 44 Halteelemente, welche mit am Rohrabschnitt 1 angebrachten Gegenhalteelementen 46, 48 koppelbar sind, um den Verschlussdeckel 15 in seiner Verschlussstellung zu sichern.

Das Gegenhalteelement 48 weist einen von dem Kaminrohrabschnitt 1 radial nach außen abstehenden Blechstreifen mit einer Einstecköffnung 50 für den Halteelementendabschnitt 44 des Stegelementes 25 auf. Das Gegenhalteelement 46 umfasst ein Schraubgetriebe, bestehend aus der Schraube 51 und einem Schraubmutterelement 57, welches schwenkbeweglich an der Blechhalterung 59 angeordnet ist, so dass die Schraube 51 aus der in 1 gezeigten Position entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt werden kann, um temporär Platz für das Halteabschnittsende 42 des Stegelementes 25 bei dem Verschließen der Reinigungsöffnung 3 mit dem Verschlussdeckel 15 zu machen. Der Stegabschnitt 25 weist an seinem Halteelementende 42 eine U-förmige Ausnehmung (vgl. 4a) auf, die so bemessen ist, dass sie den zwischen den beiden Kragenabschnitten 60 und 62 liegenden eingeschnürten Bereich 64 der Schraube 51 beim Zurückschwenken der Schraube 51 in die in 2 gezeigte Position aufnehmen kann, so dass sich die Kragenabschnitte 60, 62 dann radial über die Ausnehmung 61 hinweg erstrecken, und zwar an den entgegengesetzten Flächenseiten des Stegelementes 25.

Die im Beispielsfall mit einem Viertkant-Schraubkopf 66 ausgestattete Schraube 51 kann z.B. mit einem Schraubwerkzeug bis zu einem Anschlagpunkt angezogen, d.h. weiter in die Mutter 57 eingeschraubt werden, um den gemäß 2 mit seinem Halteabschnitt 44 bereits in der Einstecköffnung 50 aufgenommenen Joch-Stegabschnitt 25 näher an den Kaminrohrabschnitt 1 heranzuführen. Dabei drückt das Joch-Stegelement 25 vermittels der Feder 39 auf den Verschlussdeckel 15, um letzteren in seiner Verschlussstellung zu sichern. Der Gewindeschaft 29 kann bei zunehmender Kompression der Feder 39 bei der Betätigung des Schraubgetriebes 51, 57 die Bohrung 27 weiter durchdringen, so dass die Kraftkopplung zwischen dem Joch-Stegelement 25 und dem Verschlussdeckel 15 im Wesentlichen über die Druckfeder 39 erfolgt.

Zum Öffnen der Reinigungsöffnung 3 ist dann die Schraube 51 bis zu einem Endanschlag aus der Mutter 57 herauszuschrauben. Die Schulter 60 der Schraube 51 nimmt dabei den Joch-Stegabschnitt nach außen (nach rechts in 2) mit, wobei sich die Feder 39 ein wenig entspannen kann, bis der Gewindeabschnitt 29 wieder so weit zurückgeführt ist, dass die Mutter 33 mit der Außenfläche 35 des Joch-Stegelementes 25 in Kontakt kommt. Bei weiterer Lösebewegung der Schraube 51 erfolgt dann die Übertragung einer Zugkraft auf den Verschlussdeckel 15 über den starren Gewindeschaft 29. Der Verschlussdeckel 15 kann somit aus seinem Klemmsitz in dem Rohransatz 5 entfernt und dabei aus seiner Verschlussstellung herausgeführt werden. Zum Freigeben des Verschlussdeckels 15 kann die Schraube 51 dann aus ihrer in 2 gezeigten Stellung entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt werden, so dass das Stegelement 25 zunächst etwas schräg gestellt und dann aus der Einstecköffnung 50 herausgezogen werden kann. Auf diese Weise kann dann der Verschlussdeckel 15 mit dem Stegelement 25 von dem Rohransatz 5 entfernt werden (vgl. 1), um Zugang zu der Reinigungsöffnung 3 möglich zu machen.

Die Kontermutter 33 kann zu Einstellzwecken mehr oder weniger weit auf den Gewindeschaft 29 aufgeschraubt werden.

3 lässt die unversehrten Enden des Rohrabschnittes 1 erkennen, nämlich ein konisches Einsteckende 80 und ein dazu komplementär geformtes konisch erweitertes Muffenende 82, welches im Beispielsfall mit einer Aussteifungssicke 84 versehen ist. Die Enden 80, 82 bilden komplementäre Steckverbindungselemente eines Rohrstecksystems, wie es z.B. in der DE 295 22 126 U1 erläutert ist.

Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1-4 war das Kaminrohr einwandig. In 5 ist ein mit einer Verschlusseinrichtung der vorstehend erläuterten Art ausgestattetes doppelwandiges Kaminrohrelement gezeigt, welches ein Innenrohrelement 1 der in 3 gezeigten Bauform und ein konzentrisch dazu das Innenrohrelement 1 umgebendes Außenrohrelement 70 aufweist. Eine Wärmeisolationsschicht 72 aus einem Dämmstoff liegt radial zwischen den Rohrelementen 1 und 70. Das Außenrohrelement 70 umfasst eine Tür 74, welche in 5 geöffnet dargestellt ist und in diesem geöffneten Zustand den Zugriff auf die Verschlusseinrichtung durch die Öffnung 76 hindurch ermöglicht.


Anspruch[de]
  1. Verschlusseinrichtung für eine Öffnung (3) einer Abgasleitungsanordnung (1), insbesondere für eine Reinigungsöffnung eines Kaminrohres, mit einem Verschlussdeckel (15) für die Öffnung (3) und mit einer Sicherungseinrichtung zur Sicherung des Verschlussdeckels (15) in seiner die Öffnung (3) verschließenden Verschlussposition an der Abgasleitungsanordnung (1), wobei die Sicherungseinrichtung ein zwischen dem Verschlussdeckel (15) und der Abgasleitungsanordnung (1) wirksames Schraubgetriebe (51, 57) umfasst, welches zur Ausübung einer den Verschlussdeckel (15) in seiner Verschlussstellung sichernden Anpresskraft durch einen Vorschub-Schraubvorgang eines ersten Gewindeelementes (51) relativ zu einem damit in Gewindeeingriff stehenden zweiten Gewindeelement (57) des Schraubgetriebes betätigbar ist, wobei das Schraubgetriebe (51, 57) in der Weise mit dem Verschlussdeckel (15) gekoppelt ist, dass durch den Rückzug-Schraubvorgang des ersten Gewindeelementes (51) relativ zu dem zweiten Gewindeelement (57) eine den Verschlussdeckel (15) aus der Verschlussstellung lösende Rückzugskraft auf den Verschlussdeckel (15) ausübbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungseinrichtung eine Feder (39) umfasst und so gestaltet ist, dass sie bei dem Vorschub-Schraubvorgang des Schraubgetriebes (51, 57) eine Druckkraft vermittels der Feder (39) auf den Verschlussdeckel (15) ausüben kann.
  2. Verschlusseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungseinrichtung ferner so gestaltet ist, dass sie bei dem Rückzug-Schraubvorgang des Schraubgetriebes (51, 57) Zugkräfte vermittels einer im Wesentlichen nicht elastischen, insbesondere starren Zugkopplung (29, 33) auf den Verschlussdeckel (15) ausüben kann.
  3. Verschlusseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungseinrichtung zwei kraftübertragend mit dem Verschlussdeckel (15) verbundene und an insbesondere diametral entgegengesetzten Randstellen des Verschlussdeckels (15) radial davon nach außen abstehende Halteelemente (42, 44) – sowie in Zuordnung dazu an der Abgasleitungsanordnung (1) angeordnete und mit den Halteelementen (42, 44) gekoppelte bzw. koppelbare Gegenhalteelemente (46, 48) aufweist, wobei zumindest ein erstes (42) dieser Halteelemente (42, 44) und das diesem zugeordnete Gegenhalteelement (46) durch das Schraubgetriebe (51, 57) miteinander gekoppelt oder/und ggf. Komponenten des Schraubgetriebes (51, 57) sind.
  4. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungseinrichtung ein sich in der gesicherten Verschlussstellung des Verschlussdeckels (15) quer über den Verschlussdeckel erstreckendes und sich vermittels der Feder (39) insbesondere im zentralen Bereich des Verschlussdeckels an dem Verschlussdeckel (15) abstützendes Sicherungselement (25) umfasst, das an seinen Enden die Halteelemente (42, 44) aufweist.
  5. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eines (51) der Gewindeelemente (51, 57) eine Einschnürung (64) zwischen zwei Kragenabschnitten (60, 62) aufweist und sich in der gesicherten Verschlussstellung des Verschlussdeckels (15) durch eine Ausnehmung (61) des ersten Halteelementes (42) erstreckt, wobei die Einschnürung (64) so in der Halteelement-Ausnehmung (61) angeordnet ist, dass sich die Kragenabschnitte (60, 62) zumindest bereichsweise radial über die Ausnehmung hinweg erstrecken und je nach Schraubrichtung des Gewindeelementes (51) das erste Halteelement (42) zur Mitnahme in Vorschubrichtung oder in Rückzugsrichtung beaufschlagen.
  6. Verschlusseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem ersten Halteelement (42) im Wesentlichen diametral entgegengesetztes zweites Halteelement (44) und das dem zweiten Halteelement (44) zugeordnete Gegenhalteelement (48) Komponenten einer gemeinsamen Steckverbindung oder Komponenten einer Scharnierverbindung umfassen.
  7. Verschlusseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem ersten Halteelement im Wesentlichen diametral entgegengesetztes zweites Halteelement und das dem zweiten Halteelement zugeordnete Gegenhalteelement ebenfalls durch ein Schraubgetriebe miteinander gekoppelt sind.
  8. Verschlusseinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (15) einen nach außen abstehenden Schaft (29) aufweist, der ein Durchgangsloch (27) des Sicherungselementes (25) mit Spiel durchsetzt und an der dem Verschlussdeckel (15) abgewandten Seite des Sicherungselementes (25) ein Konterelement (33) mit einem den Durchmesser des Durchgangsloches (27) überschreitenden Durchmesser aufweist.
  9. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (39) eine Schraubenfeder ist, die von dem Stift (29) axial durchsetzt ist und die sich einerseits am Verschlussdeckel (15) und andererseits am Sicherungselement (25) abstützt.
  10. Verschlusseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein die Öffnung (3) definierender Rohransatz (5) aus Metall, insbesondere Edelstahl, an der Abgasleitungsanordnung (1) vorgesehen ist und dass der Verschlussdeckel (15) einen in den Rohransatz abdichtend einsteckbaren Stopfenabschnitt (20) aus Metall, insbesondere Edelstahl, aufweist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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