Die Erfindung betrifft eine Verschlusseinrichtung für eine Öffnung
einer Abgasleitungsanordnungeiner Abgasanlage, insbesondere für eine Reinigungsöffnung
eines Kaminrohres, mit einem Verschlussdeckel für die Öffnung und mit einer Sicherungseinrichtung
zur Sicherung des Verschlussdeckels in seiner die Öffnung verschließenden Verschlussposition
an der Abgasleitungsanordnung, wobei die Sicherungseinrichtung ein zwischen dem
Verschlussdeckel und der Abgasleitungsanordnung wirksames Schraubgetriebe umfasst,
welches zur Ausführung einer den Verschlussdeckel in seiner Verschlussstellung sichernden
Anpresskraft durch einen Vorschub-Schraubvorgang eines ersten Gewindeelementes relativ
zu einem damit in Gewindeeingriff stehenden zweiten Gewindeelementes des Schraubgetriebes
betätigbar ist, wobei das Schraubgetriebe in der Weise mit dem Verschlussdeckel
gekoppelt ist, dass durch den Rückzug-Schraubvorgang des ersten Gewindeelementes
relativ zu dem zweiten Gewindeelement eine den Verschlussdeckel aus der Verschlussstellung
lösende Rückzugskraft auf den Verschlussdeckel ausübbar ist.
Eine Verschlusseinrichtung für eine Reinigungsöffnung eines Kaminrohres
mit einem die Reinigungsöffnung definierenden Rohransatz an dem Kaminrohr und mit
einem Verschlussdeckel zum Verschließen des Rohransatzes an dessen Mündung ist z.B.
aus der DE 201 05 317 U1 bekannt.
Der Verschlussdeckel hat einen in den Rohransatz einsteckbaren und dabei die Reinigungsöffnung
elastomerfrei abdichtend verschließenden Stopfenabschnitt, der zu seinem in den
Rohransatz einzuführenden Ende hin konisch verjüngt ist und der einen radial nach
außen gekrümmten Rand aufweist, welcher in der Deckelverschlussposition einen radial
nach außen gebördelten Rand des Rohransatzes teilweise außen übergreift. Rohransatz
und Verschlussdeckel sind bei der bekannten Verschlusseinrichtung aus Metall, insbesondere
Edelstahl gebildet. Die Sicherungseinrichtung umfasst ein Schraubgetriebe, das einerseits
axial an dem Verschlussdeckel und andererseits an einer Halterung abgestützt ist,
welche an dem Kaminrohr befestigt ist. Das Schraubgetriebe umfasst einen Drehgriff
zur manuellen Betätigung, wobei je nach Drehsinn der Drehung des Drehgriffes eine
Vorschubkraft oder eine Rückzugskraft auf den Verschlussdeckel ausgeübt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verschlusseinrichtung
der eingangs genannten Art mit einer verbesserten Sicherungseinrichtung bereitzustellen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass die Sicherungseinrichtung
eine Feder umfasst und so gestaltet ist, dass sie bei dem Vorschub-Schraubvorgang
des Schraubgetriebes eine Druckkraft mittels der Feder auf den Verschlussdeckel,
insbesondere in einem zentralen Bereich des Verschlussdeckels, ausübt.
Die Zwischenschaltung einer Feder, d.h. eines elastischen Elementes
als Druckkraft übertragendes Element erlaubt eine vorteilhafte Kraftdosierung und
insbesondere Kraftbegrenzung beim Verschließen der Öffnung mit dem Verschlussdeckel.
Der Verschlussdeckel kann auf diese Weise einfacher so platziert werden, dass er
in Klemmsitz mit gleichmäßiger Kraftverteilung an der Öffnung diese zuverlässig
umlaufend abdichtet. Vorzugsweise sollte der Schraubweg des Schraubgetriebes zwischen
zwei Endstellungen begrenzt und zur Sicherung des Verschlussdeckels in dessen die
Öffnung verschließender Verschlussposition vollständig ausnutzbar sein. Damit wird
erreicht, dass eine sehr gut reproduzierbare Anpresskraft über die Feder auf den
Verschlussdeckel beim Verschließen der Öffnung erzeugt werden kann. Insbesondere
wenn gemäß einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung die Feder einen zentralen
Bereich des Verschlussdeckels von außen beaufschlagt, ist es möglich, den Deckel
ohne Gefahr der Verkantung an der Öffnungsbegrenzung in der Verschlussstellung zu
sichern.
Vorzugsweise ist die Sicherungseinrichtung so gestaltet, dass sie
bei dem Rückzugs-Schraubvorgang des Schraubgetriebes Zugkräfte vermittels einer
im Wesentlichen starren bzw. nicht federnden Zugkopplung auf den Verschlussdeckel
ausüben kann. Die nur beim Herausziehen des Verschlussdeckels aus seiner Verschlussposition
zur Wirkung kommende Zugkopplung verhindert, dass die Zugkraft in nennenswertem
Maße über die Feder auf den Deckel ausgeübt wird. Der im Klemmsitz die Öffnung verschließende
Verschlussdeckel kann somit nicht unter Wirkung von Federkraft spontan und unkontrolliert
von der Öffnung wegschnappen, sondern kann sehr gut kontrolliert durch Betätigung
des Schraubgetriebes unter Vermittlung der Zugkopplung aus seiner Verschlussposition
herausbewegt werden.
Vorzugsweise ist ein die Öffnung definierender Rohransatz aus Metall,
insbesondere Edelstahl, an der Abgasleitungsanordnung vorgesehen und hat der Verschlussdeckel
einen in den Rohransatz abdichtend einsteckbaren Stopfenabschnitt aus Metall, insbesondere
aus Edelstahl, wie dies in gleicher Weise auch bereits beim Gegenstand der
DE 201 05 317 U1 verwirklicht ist.
Es soll im Rahmen der Erfindung aber auch nicht ausgeschlossen sein,
dass der Verschlussdeckel als eine Art Verschlusskappe ausgebildet und außen auf
einen entsprechenden Rohransatz aufsteckbar ist, so dass er mit einem abgewinkelten
Randsaumbereich den Außenumfang des Rohransatzes radial außen überlappt.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
die Sicherungseinrichtung zwei kraftübertragend mit dem Verschlussdeckel verbundene
und an insbesondere diametral entgegengesetzten Randstellen des Verschlussdeckels
radial davon nach außen abstehende Halteelemente – sowie in Zuordnung dazu
an der Abgasleitungsanordnung angeordnete und mit den Halteelementen gekoppelte
bzw. koppelbare Gegenhalteelemente auf, wobei zumindest ein erstes dieser Halteelemente
und das diesem zugeordnete Gegenhalteelement durch das Schraubgetriebe miteinander
gekoppelt sind oder/und ggf. Komponenten des Schraubgetriebes sind. Die Halteelemente
sind vorzugsweise an den Enden eines Sicherungselementes vorgesehen, welches sich
in der gesicherten Verschlussstellung des Verschlussdeckels außen quer über den
Verschlussdeckel erstreckt und sich vermittels der Feder insbesondere im zentralen
Bereich des Verschlussdeckels an dem Verschlussdeckel abstützt.
Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist es vorgesehen, dass
eines der Gewindeelemente zwischen zwei Kragenabschnitten eine Einschnürung aufweist
und sich in der gesicherten Verschlussstellung des Verschlussdeckels durch eine
Ausnehmung des ersten Halteelementes erstreckt, wobei die Einschnürung so in der
Halteelement-Ausnehmung angeordnet ist, dass sich die Kragenabschnitte zumindest
bereichsweise radial über die Ausnehmung hinweg erstrecken und je nach Schraubrichtung
des Gewindeelementes das erste Halteelement zur Mitnahme in Vorschubrichtung oder
in Rückzugsrichtung beaufschlagen.
Ein dem ersten Halteelement diametral entgegengesetztes zweites Halteelement
und das diesem zweiten Halteelement zugeordnete Gegenhalteelement können z.B. Komponenten
einer Steckverbindung oder Komponenten einer Scharnierverbindung sein. Andererseits
kann es im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass das zweite Halteelement und
das betreffende Gegenhalteelement ebenfalls durch ein Schraubgetriebe miteinander
gekoppelt sind.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der
Verschlussdeckel einen nach außen abstehenden Stift oder dgl. aufweist, der ein
Durchgangsloch des Sicherungselementes mit Spiel durchsetzt und an der dem Verschlussdeckel
abgewandten Seite des Sicherungselementes ein Konterelement mit einem den Durchmesser
des Durchgangsloches überschreitenden Durchmesser aufweist. Der Stift ist vorzugsweise
ein Gewindestift und das Konterelement eine auf dem Gewindestift sitzende Kontermutter.
Der Gewindestift und das Konterelement stellen Komponenten der oben genannten starren
Zugkopplung dar. Vorzugsweise ist die Feder eine Schraubenfeder, die von dem Stift
axial durchsetzt ist und sich einerseits am Verschlussdeckel und andererseits am
Sicherungselement abstützt.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren näher
erläutert.
1 zeigt einen Kaminrohrabschnitt mit
einer teils aufgebrochen – teils im Schnitt dargestellten Reinigungsöffnung
und mit einer Verschlusseinrichtung nach der Erfindung, wobei der Verschlussdeckel
von der Verschlussöffnung abgenommen ist.
2 zeigt die Anordnung aus 1
in einem Zustand, in dem der Verschlussdeckel der Verschlusseinrichtung nahezu vollständig
in seine Verschlussposition eingebracht worden ist.
3 zeigt den Rohrabschnitt aus den
1 und 2 mit
unversehrten Rohrelementenden, wobei die Betrachtungsrichtung der 3
in 2 mit dem Pfeil III angedeutet ist und wobei in
3 die Schnittebene der 1
und 2 mit I,II-I,II angedeutet ist.
4a und
4b zeigen eine Draufsicht bzw. eine Schnittansicht
des Verschlussdeckels, wobei die Schnittebene der 4b
in 4a mit IV-IV angedeutet ist.
5 zeigt ein teils aufgebrochen dargestelltes
doppelwandiges Kaminrohrelement mit einer Verschlusseinrichtung nach der Erfindung.
In den 1 und 2
ist an dem Kaminrohrabschnitt 1 eine teils aufgebrochen und teils im Vertikalschnitt
dargestellte Reinigungsöffnung 3 zu erkennen, welche von einem Adapter
5 in Gestalt eines Rohransatzes definiert ist, dessen Achse 7
im Beispielsfall im Wesentlichen orthogonal zur Rohrabschnittsachse 9 angeordnet
ist. Der Adapter 5 kann z.B. durch Eindrehen einer Sicke bei
11 druckdicht mit dem Rohrabschnitt 1 verpresst – oder ggf.
mit einer Rollnaht verschweißt sein.
Der Rohransatz 5 hat an seinem Mündungsende eine radial nach
außen gekrümmte Bördelung 13 und ist zur Aufnahme des Verschlussdeckels
15 vorgesehen, wie dies insbesondere in 2
zu erkennen ist. Der Verschlussdeckel 15 weist einen gekrümmten Randbereich
18 und einen Stopfenabschnitt 20 auf, welcher verjüngt ist. Der
Verschlussdeckel 15 ist mit seinem Stopfenabschnitt 20 abdichtend
in die Mündung des Rohransatzes 5 einsteckbar, wobei es längs einer am
Außenumfang des Verschlussdeckels 15 umlaufenden Berührungslinie
(etwa bei 22 in 2) zu einer dichtend anschmiegenden
Berührung zwischen Verschlussdeckel 15 und Rohransatz 5 mit geringer
Klemmwirkung kommt. Der Rand 18 des Verschlussdeckels 15 übergreift
am axial äußeren Ende des Rohransatzes 5 den Bördelrand 13.
In der Verschlussstellung des Verschlussdeckels 15 an dem
Rohransatz 5 ist die Reinigungsöffnung 3 zuverlässig gegen Austritt
von Abgasen und Abgaskondensat abgedichtet. Der Rohransatz 5 ist in seinem
dem Rohrabschnitt 1 nahen axialen Bereich 24 vorzugsweise kreiszylindrisch
ausgebildet. In diesem Zusammenhang sei aber darauf hingewiesen, dass abweichend
von den im Ausführungsbeispiel gezeigten Kreisformen der Reinigungsöffnung
3, des Adapters 5 und des Verschlussdeckels 15 die damit
korrespondierenden Elemente einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ovale
Formen oder rechteckige Formen aufweisen können.
Zur Sicherung des Verschlussdeckels 15 in seiner die Reinigungsöffnung
3 verschließenden Verschlussposition an dem Kaminrohrabschnitt
1 ist die im Folgenden erläuterte Sicherungseinrichtung vorgesehen. Die
Sicherungseinrichtung umfasst als Sicherungselement einen jochartigen Steg
25, welcher im Bereich einer zentralen Bohrung 27 von einem Gewindeschaft
29 durchsetzt ist, der zentral von dem Verschlussdeckel 15 in
axialer Richtung nach außen absteht und an einem axialen Ende 31 fest mit
dem Verschlussdeckel 15 verbunden, insbesondere verschweißt ist. Als Verliersicherung
für den jochartigen Steg 25 ist eine mit dem Gewindeschaft 29
verschraubte Kontermutter 33 an der dem Deckel 15 abgewandten
Seite 35 des Stegelementes 25 vorgesehen. An der dem Deckel
15 zugewandten Seite 37 des Stegelementes 25 stützt sich
eine auf Druck beanspruchte Schraubfeder 39 mit einem axialen Ende ab,
wohingegen das andere axiale Ende dieser Feder am Verschlussdeckel 15 anliegt.
Die Feder 39 ist von dem Gewindeschaft 29 axial durchsetzt.
Das Stegelement 25 bildet mit seinen radial über den Rand
des Verschlussdeckels 15 nach außen abstehenden Enden 42,
44 Halteelemente, welche mit am Rohrabschnitt 1 angebrachten Gegenhalteelementen
46, 48 koppelbar sind, um den Verschlussdeckel 15 in
seiner Verschlussstellung zu sichern.
Das Gegenhalteelement 48 weist einen von dem Kaminrohrabschnitt
1 radial nach außen abstehenden Blechstreifen mit einer Einstecköffnung
50 für den Halteelementendabschnitt 44 des Stegelementes
25 auf. Das Gegenhalteelement 46 umfasst ein Schraubgetriebe,
bestehend aus der Schraube 51 und einem Schraubmutterelement
57, welches schwenkbeweglich an der Blechhalterung 59 angeordnet
ist, so dass die Schraube 51 aus der in 1
gezeigten Position entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt werden kann, um temporär
Platz für das Halteabschnittsende 42 des Stegelementes 25 bei
dem Verschließen der Reinigungsöffnung 3 mit dem Verschlussdeckel
15 zu machen. Der Stegabschnitt 25 weist an seinem Halteelementende
42 eine U-förmige Ausnehmung (vgl. 4a) auf,
die so bemessen ist, dass sie den zwischen den beiden Kragenabschnitten
60 und 62 liegenden eingeschnürten Bereich 64 der Schraube
51 beim Zurückschwenken der Schraube 51 in die in 2
gezeigte Position aufnehmen kann, so dass sich die Kragenabschnitte 60,
62 dann radial über die Ausnehmung 61 hinweg erstrecken, und zwar
an den entgegengesetzten Flächenseiten des Stegelementes 25.
Die im Beispielsfall mit einem Viertkant-Schraubkopf 66 ausgestattete
Schraube 51 kann z.B. mit einem Schraubwerkzeug bis zu einem Anschlagpunkt
angezogen, d.h. weiter in die Mutter 57 eingeschraubt werden, um den gemäß
2 mit seinem Halteabschnitt 44 bereits in
der Einstecköffnung 50 aufgenommenen Joch-Stegabschnitt 25 näher
an den Kaminrohrabschnitt 1 heranzuführen. Dabei drückt das Joch-Stegelement
25 vermittels der Feder 39 auf den Verschlussdeckel
15, um letzteren in seiner Verschlussstellung zu sichern. Der Gewindeschaft
29 kann bei zunehmender Kompression der Feder 39 bei der Betätigung
des Schraubgetriebes 51, 57 die Bohrung 27 weiter durchdringen,
so dass die Kraftkopplung zwischen dem Joch-Stegelement 25 und dem Verschlussdeckel
15 im Wesentlichen über die Druckfeder 39 erfolgt.
Zum Öffnen der Reinigungsöffnung 3 ist dann die Schraube
51 bis zu einem Endanschlag aus der Mutter 57 herauszuschrauben.
Die Schulter 60 der Schraube 51 nimmt dabei den Joch-Stegabschnitt
nach außen (nach rechts in 2) mit, wobei sich die Feder
39 ein wenig entspannen kann, bis der Gewindeabschnitt 29 wieder
so weit zurückgeführt ist, dass die Mutter 33 mit der Außenfläche
35 des Joch-Stegelementes 25 in Kontakt kommt. Bei weiterer Lösebewegung
der Schraube 51 erfolgt dann die Übertragung einer Zugkraft auf den Verschlussdeckel
15 über den starren Gewindeschaft 29. Der Verschlussdeckel
15 kann somit aus seinem Klemmsitz in dem Rohransatz 5 entfernt
und dabei aus seiner Verschlussstellung herausgeführt werden. Zum Freigeben des
Verschlussdeckels 15 kann die Schraube 51 dann aus ihrer in
2 gezeigten Stellung entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt
werden, so dass das Stegelement 25 zunächst etwas schräg gestellt und dann
aus der Einstecköffnung 50 herausgezogen werden kann. Auf diese Weise kann
dann der Verschlussdeckel 15 mit dem Stegelement 25 von dem Rohransatz
5 entfernt werden (vgl. 1), um Zugang zu der
Reinigungsöffnung 3 möglich zu machen.
Die Kontermutter 33 kann zu Einstellzwecken mehr oder weniger
weit auf den Gewindeschaft 29 aufgeschraubt werden.
3 lässt die unversehrten Enden des Rohrabschnittes
1 erkennen, nämlich ein konisches Einsteckende 80 und ein dazu
komplementär geformtes konisch erweitertes Muffenende 82, welches im Beispielsfall
mit einer Aussteifungssicke 84 versehen ist. Die Enden 80,
82 bilden komplementäre Steckverbindungselemente eines Rohrstecksystems,
wie es z.B. in der DE 295 22 126 U1
erläutert ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1-4
war das Kaminrohr einwandig. In 5 ist ein mit einer
Verschlusseinrichtung der vorstehend erläuterten Art ausgestattetes doppelwandiges
Kaminrohrelement gezeigt, welches ein Innenrohrelement 1 der in
3 gezeigten Bauform und ein konzentrisch dazu das Innenrohrelement
1 umgebendes Außenrohrelement 70 aufweist. Eine Wärmeisolationsschicht
72 aus einem Dämmstoff liegt radial zwischen den Rohrelementen
1 und 70. Das Außenrohrelement 70 umfasst eine Tür
74, welche in 5 geöffnet dargestellt ist und
in diesem geöffneten Zustand den Zugriff auf die Verschlusseinrichtung durch die
Öffnung 76 hindurch ermöglicht.