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Dokumentenidentifikation DE69827339T2 20.10.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0000908775
Titel Verarbeitung von fotografischem Material
Anmelder Eastman Kodak Co., Rochester, N.Y., US
Erfinder Earle, Anthony, Harrow, GB;
Wells, Leslie Robert, Harrow, GB;
Green, Jeffrey Keith, Harrow, GB;
Orr, Zoe, Harrow, GB
Vertreter WAGNER & GEYER Partnerschaft Patent- und Rechtsanwälte, 80538 München
DE-Aktenzeichen 69827339
Vertragsstaaten DE, FR, GB
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 02.09.1998
EP-Aktenzeichen 982029415
EP-Offenlegungsdatum 14.04.1999
EP date of grant 03.11.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 20.10.2005
IPC-Hauptklasse G03D 5/06
IPC-Nebenklasse G03D 5/04   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft die Verarbeitung fotografischen Materials, das bereits belichtet sein kann, und insbesondere das Aufbringen von Entwicklerlösung auf eine Fläche des Materials.

Fotografisches Material im Sinne dieser Beschreibung ist im Wesentlichen planar, kann aus Film oder Papier bestehen, kann Schwarzweiß- oder Farbbilder erzeugen und kann als endlose Bahn oder in Form einzelner Bögen vorliegen.

Fotografische Silberhalogenidmaterialien sind bekannt und werden in einer Entwicklungsstufe zu einem Silber- oder Farbstoffbild verarbeitet. Darauf folgt eine Reihe weiterer Stufen, in denen das Bild stabilisiert und haltbar gemacht wird. In den Wässerungsstufen werden unerwünschte Materialien, welche die Qualität des fertigen Bildes beeinträchtigen oder im Laufe der Zeit verschlechtern würden, ungewandelt und aus den fotografischen Beschichtungen entfernt. In typischen Farbsystemen folgt auf die Entwicklungsstufe eine Bleichstufe, in der das entwickelte Silber so oxidiert wird, dass es in demselben oder einem eigenen Bad mit einem Fixiermittel aufgelöst werden kann. Auf diese Silberentfernungsstufen folgt eine Wässerungsstufe mit Wasser oder einer anderen Wässerungslösung oder eine Stabilisierungsstufe mit einer Stabilisatorlösung. In diesen Stufen werden restliche Chemikalien entfernt. Dabei können auch Umwandlungsreaktionen zwischen Komponenten der Stabilisatorlösung und Materialien in den Beschichtungen stattfinden. Diese Stufen sind erforderlich, um dem fertigen Bild die nötige Haltbarkeit zu verleihen.

Die verschiedenen Verarbeitungsstufen können Bäder umfassen, in die abgeteilte Mengen des fotografischen Materials eingetaucht werden. Dies kann jedoch große Lösungsmengen erfordern, die zur Aufrechterhaltung ihrer Wirksamkeit regeneriert werden müssen, und entsprechend große Mengen, die anschließend als Abwasser beseitigt werden müssen. Ebenfalls bekannt ist die Oberflächenentwicklung fotografischen Materials, bei der eine dosierte Menge Entwicklerlösung auf eine Fläche des Materials so aufgebracht wird, dass jeweils nur eine geringe Menge mit dem Material einer Stufe zur nächsten befördert wird, sodass sich die Abwassermenge deutlich verringert. GB-A-2 306 017 offenbart eine Oberflächenentwicklungsvorrichtung, bei der Lösung in genau dosierten Mengen auf die sensibilisierte Seite des fotografischen Blattfilms aufgebracht wird, während dieser auf einem endlosen Band unter einer aus drei Walzen bestehenden Aufbringungseinrichtung die Vorrichtung durchläuft. Die entsprechende Lösung, beispielsweise der Entwickler, wird dosiert auf die obere Walze aufgebracht und dann auf den mit dem Transportband herbei geförderten Film aufgetragen. Der Film durchläuft anschließend weitere Verarbeitungsstationen.

WO-A-89/11924 offenbart eine Vorrichtung zum Wässern von Druckplatten, bei der Düsen Wasser mit hohem Druck auf die Platte sprühen.

Bei bekannten Oberflächenentwicklungsmaschinen durchläuft das zu verarbeitende fotografische Material die Maschine mit konstanter Geschwindigkeit, und zwar auch dann, wenn verschiedene Antriebsrollen getrennt angetrieben werden können, weil das Material kontinuierlich von einer Station, beispielsweise dem Transportband, zur nächsten befördert werden muss. Für das Material ist jedoch in den einzelnen Stationen möglicherweise nicht immer dieselbe Verweilzeit erforderlich. Außerdem können unterschiedliche Materialien für die erforderliche Verarbeitung unterschiedlich lange Verweilzeiten in einer gegebenen Station erforderlich machen.

Der Erfindung liegt u.a. die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verarbeiten fotografischen Materials zu schaffen, mit denen durch eine größere Anpassungsfähigkeit unterschiedliche Anforderungen an die Verarbeitung bequemer erfüllt werden können als mit den bisher bekannten Vorrichtungen und Verfahren.

Die Erfindung schafft zum einen eine Vorrichtung zum Verarbeiten von fotografischem Material der in Anspruch 1 festgelegten Art.

Das Aufbringmittel der Vorrichtung, das vorzugsweise eine Walzenanordnung umfasst, die mit dem fotografischen Material in Berührung gebracht werden kann, kann verschiebbar so in einem Schlitz gelagert sein, dass es entlang der Station über der Auflagefläche für das Material bewegbar ist.

Die Vorrichtung kann ein weiteres Aufbringmittel umfassen, das innerhalb der Station bewegbar gelagert und derart angeordnet ist, dass ein weiterer Ort bereitgestellt ist, an dem Entwicklerlösung auf das Material aufbringbar ist. Das von dem weiteren Aufbringmittel aufgebrachte Material kann mit dem von dem zuerst genannten Aufbringmittel aufgebrachten Material identisch sein oder sich von diesem unterscheiden. Die Vorrichtung kann mindestens zwei der erwähnten Verarbeitungsstationen umfassen, die so angeordnet sein können, dass das Material der Reihe nach von der einen zur anderen gelangt.

Ferner kann die erfindungsgemäße Oberflächenentwicklungsvorrichtung Bestandteil einer fotografischen Entwicklungsmaschine sein, die vor oder nach der Oberflächenentwicklungsstation mindestens eine weitere Station umfasst, in der das Material in eine Lösung eingetaucht ist. Dabei kann beispielsweise die Oberflächenentwicklungsstation die Entwicklung des Materials übernehmen und die Eintauchstation eine oder mehrere Bleich-, Fixier- und Wässerungsstufen umfassen. Diese weitere Verarbeitung kann in herkömmlichen, sogenannten "Tief"-Tanks erfolgen, die 1000 bis 2000 Liter Badlösung enthalten, oder in den moderneren LVTT(Low Volume Thin Tank)-Anlagen mit schmalen Verarbeitungskanälen, die sehr viel weniger Lösung enthalten.

Die Erfindung schafft zum anderen ein Verfahren zum Verarbeiten von fotografischem Material der in Anspruch 8 festgelegten Art.

Die Erfindung bietet somit die Möglichkeit, die Verarbeitungszeit von einem fotografischen Material und/oder von einer Verarbeitungsstation zum/zur anderen auf besonders bequeme Art zu verändern. Das Material kann ohne Beeinträchtigung der Verarbeitung in anderen Stationen in der jeweils erforderlichen Mindestzeit verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung einzelner Bögen können die Verarbeitungsbedingungen beispielsweise für jeden Bogen optimiert und verändert werden, während die Geschwindigkeit, mit der alle Bögen die Vorrichtung durchlaufen, konstant bleibt, ohne dass dafür eine Zwischenspeicherung erforderlich wäre. Dieses Merkmal ist natürlich auch bei der Verarbeitung von Endlosmaterial von Vorteil.

Da verhältnismäßig wenig Entwicklerlösung eingesetzt wird, in der Größenordnung von 10 ml, kann deren Temperatur schnell verändert werden, was wiederum die Optimierung der spezifischen Verarbeitungsbedingungen für das Material in der Station zu einem gegebenen Zeitpunkt erleichtert.

Ferner muss die Vorrichtung bei einem Formatwechsel des zu verarbeitenden fotografischen Materials, beispielsweise bei einer Umstellung von Grafik- auf Farbverarbeitung, nicht in größerem Umfang ausgewaschen oder umgerüstet werden.

Die Möglichkeit, Lösungen an mehr als einem Ort in einer Station aufzubringen, erleichtert zum Beispiel die Verarbeitung mit RX(Redoxverstärkungs)-Chemikalien insofern, als der Entwickler und das Peroxid getrennt und nacheinander, beispielsweise mit einer Pause von 1 oder 2 Sekunden, innerhalb der Station aufgebracht werden können.

Eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verarbeiten von fotografischem Material in Form von Blattfilm wird im Folgenden anhand der Zeichnung beschrieben, welche die Vorrichtung in schematischer Darstellung in einer seitlichen Schnittansicht zeigt.

Die Vorrichtung weist zwei Seitenbleche 1 und 2 auf, von denen in der Zeichnung nur eines bei 1 gezeigt wird, zwischen denen sich horizontal drei Transportbänder 3, 4 und 5 aufeinander folgender Verarbeitungsstationen 40, 50 und 60 erstrecken. Die Bänder 3, 4 und 5 werden unabhängig voneinander von entsprechenden Rollen 6, 7 und 8 an einem Ende des Bandes angetrieben, die von einem gemeinsamen Motor (nicht dargestellt) gespeist werden. Zum Spannen der Transportbänder 3, 4 und 5 sind am anderen Ende der Bänder 3, 4 und 5 Justierblöcke 9, 10 und 11 mit diesen zugeordneten Rollen 6a, 7a und 8a vorgesehen.

In der ersten Verarbeitungsstation 40 befindet sich ein Aufbringmittel 13 mit zwei in einem Führungsschlitz 25 verschiebbar gelagerten Walzen 42, deren Stellung sich beim Durchlauf der einzelnen Bögen 12 durch die Station nicht verändert. Die nächste Verarbeitungsstation 50 weist zwei ähnliche Aufbringanordnungen 14 und 15 mit zugehörigen Walzenpaaren 52 und 54 und die letzte Oberflächenentwicklungsstation 60 eine weitere ähnliche Aufbringanordnung 16 mit einem Walzenpaar 56 auf. Aus einem Zuführungssystem (nicht dargestellt) wird die für die jeweilige Verarbeitung in der Station erforderliche Lösung dosiert auf die Walzen 42, 52, 54 und 56 aufgebracht.

Im Betrieb gelangt fotografischer Blattfilm in Form einzelner Bögen 12 durch eine Öffnung in die erste Verarbeitungsstation 40 und mit der sensibilisierten Seite nach oben auf das erste Band 3. Wenn sich die Bänder 3, 4 und 5 bewegen, durchläuft der Bogen 12 die Stationen 40, 50 und 60 unter den entsprechenden Aufbringungsanordnungen 13, 14, 15 und 16. Dadurch werden die Walzen 42, 52, 54 und 56 in Drehung versetzt und beschichten dann den sensibilisierten Film 12 mit der entsprechenden Lösung. Wenn sich der Filmbogen 12 bei Umlenkung der Bänder 3, 4 und 5 durch die Antriebsrollen 6, 7 und 8 am Bandende von den Bändern löst, wird überflüssige Lösung aus den Stationen 40, 50 und 60 durch entsprechende Quetschwalzen 17, 18 und 19 entfernt. Über Führungsrollen 20 und 21 mit kleinem Durchmesser gelangt der Film 12 auf das folgende Band. Da die Transportbänder 3, 4 und 5 als endlose Bänder ausgebildet sind, kehren sie zum Anfang der jeweiligen Station zurück. Dabei wird überschüssige und verbrauchte Lösung von entsprechenden Abstreifern 22, 23 und 24 entfernt.

Die Führungsschlitze 25, 26 und 27 in den Seitenblechen 1 und 2 ermöglichen eine Verschiebung der Aufbringanordnungen 13, 14, 15 und 16 in eine beliebige Stellung entlang des jeweiligen Transportbandes, sodass die Verarbeitungszeit, d.h. die Zeitdauer, während der der Film 12 der Entwicklerlösung ausgesetzt ist, in jeder Station für unterschiedliche Filme optimiert werden kann. So kann zum Beispiel ein Film 10 Sekunden in der Station 40, 15 Sekunden in der Station 50 und 20 Sekunden in der Station 60 erfordern, während ein anderer Film möglicherweise nur 5 Sekunden in der Station 40 und 10 Sekunden in der Station 50 benötigt. Wie in Station 50 gezeigt, können auch zwei Aufbringanordnungen in einer Station angebracht werden, wobei diese gleiche oder unterschiedliche Lösungen auf den Film 12 aufbringen können.

Die Vorrichtung weist ferner in den einzelnen Stationen Platten 28, 29 und 30 auf, deren Temperatur unabhängig von der Temperatur in anderen Stationen auf einen für die in der Station jeweils stattfindende Verarbeitung geeigneten Wert eingestellt werden kann.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Verarbeiten von fotografischem Material mit:

    mindestens einer Verarbeitungsstation (40, 50, 60), die umfasst:

    Fördermittel (3, 4, 5), die derart angeordnet sind, dass sie das Material von einem Eingang zu einem Ausgang der Station transportieren;

    eine lang gestreckte, im Wesentlichen plane Fläche (3), die von den Fördermitteln bereitgestellt ist zum Haltern des transportierten Materials; und

    ein Aufbringmittel (13) zum Aufbringen von Entwicklerlösung auf das auf der Fläche aufliegende Material;

    dadurch gekennzeichnet, dass

    das Aufbringmittel beweglich angeordnet ist, derart, dass es parallel zur Bewegungsrichtung des in der Station befindlichen Materials bewegbar ist, wodurch der Ort entlang der Station veränderbar ist, an dem die Lösung zuerst auf das Material aufgebracht wird, um dadurch die Zeitdauer zu verändern, während der das Material der Entwicklerlösung ausgesetzt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringmittel (13, 14) verschiebbar entlang einem Schlitz (25, 26) gelagert ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringmittel (13) eine Walzenanordnung umfasst zum Aufbringen der Entwicklerlösung auf eine Seite des Materials, vorzugsweise die obere Seite.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein weiteres Aufbringmittel (15), das innerhalb der Station bewegbar gelagert und derart angeordnet ist, dass ein weiterer Ort bereitgestellt ist, an dem Entwicklerlösung auf das Material aufbringbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Aufbringmittel (13, 14, 15) ein mit ihm verbundenes Vorratsmittel aufweist, das jeweils derart angeordnet ist, dass es eine andere Entwicklerlösung auf das Material aufbringt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens zwei Verarbeitungsstationen (40, 50), die das Material durchläuft.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine weitere Station zum Verarbeiten des Materials, in der das Material in Entwicklerlösung eingetaucht ist.
  8. Verfahren zum Verarbeiten von fotografischem Material, mit dem Schritt: Transportieren des Materials auf einer im Wesentlichen planen Halterungsfläche von einem Eingang zu einem Ausgang einer Verarbeitungsstation (40, 50, 60), gekennzeichnet durch den Schritt:

    Aufbringen von Entwicklerlösung auf das Material mittels eines Aufbringmittels, das entlang der Station parallel zur Bewegungsrichtung des in der Station befindlichen Materials beweglich angeordnet ist, derart, dass die Zeitdauer, während der das Material der Entwicklerlösung ausgesetzt ist, veränderbar ist durch Verändern des Orts des Aufbringmittels entlang der Station.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass Entwicklerlösung auf das Material aufgebracht wird an mindestens einem weiteren Ort, der entlang der Station veränderbar ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Entwicklerlösungen, die an einem anderen Ort aufgebraucht werden, sich voneinander unterscheiden.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Entwicklerlösung auf eine Seite des Materials aufgebracht wird, indem sie darauf mittels einer Walzenanordnung aufgetragen wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Material durch mindestens eine weitere Verarbeitungsstation transportiert wird, in der es in Entwicklerlösung eingetaucht wird.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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