Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung nach den
Oberbegriffen der entsprechenden, unabhängigen Patentansprüche. Verfahren und Vorrichtung
dienen zur Herstellung eines ammoniakhaltigen Abgas-Entstickungsmittels, das insbesondere
geeignet ist, Stickoxide in Abgasen von Dieselmotoren durch selektive katalytische
Reduktion (SCR) zu entfernen.
Ein grosses Problem in der Luftreinhaltung ist die Bekämpfung von
Stickoxiden (NOx). Wichtige Quellen für Stickoxide sind Dieselmotoren.
Eine bei Dieselmotoren bekannte Technologie zur Bekämpfung von Stickoxiden ist das
SCR-Verfahren, bei dem die Stickoxide im Abgas nach Eindüsung von Ammoniak in einer
selektiven katalytischen Reduktion zerstört werden. Problematisch ist bei diesem
Verfahren, dass Ammoniak giftig ist und bei seiner Handhabung und Lagerung insbesondere
in reinem Zustand strenge Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden müssen. Aus
diesem Grunde wird bei der Entstickung der Abgase von grossen (stationären) Dieselmotoren
heute im Allgemeinen (ungiftiger) Harnstoff als Reduktionsmittel verwendet. Der
Harnstoff wird in den Abgasstrom eingebracht und zersetzt sich dort thermisch zu
Ammoniakgas und Kohlendioxid. Die Kinetik dieser thermischen Harnstoffspaltung ist
jedoch so langsam, dass das Verfahren bei kleinen Dieselmotoren, insbesondere bei
Dieselfahrzeugen, nicht anwendbar ist.
Für Dieselfahrzeuge wird daher in der Publikation DE 44 25 420 (Daimler
Benz) vorgeschlagen, das Fahrzeug mit Harnstoff zu betanken, im Fahrzeug durch eine
kontinuierliche, enzymatische Spaltung aus dem Harnstoff Ammoniak in Gasform herzustellen
und dieses Ammoniak in den Abgasstrom einzubringen. Auch bei der enzymatischen Harnstoffspaltung
entsteht Ammoniak und Kohlendioxid nach der folgenden Formel:
Gemäss DE 44 25 420 wird das Gasgemisch unmittelbar in den Abgasstrom
eingeleitet und mit dem Abgas durch einen Katalysator geführt, wo das Ammoniak Stickoxide
reduziert und das Kohlendioxid keine spezielle Funktion hat, aber auch nicht stört.
Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass das Ammoniak zwar als hochkonzentriertes
Gas für die Reduktion verwendet werden kann, in dieser Form aber nicht gespeichert
wird, sondern unmittelbar für den Verbrauch hergestellt wird. Eine geregelte Dosierung
der Ammoniakzugabe entsprechend den Bedürfnissen von Dieselmotoren mit hochdynamischen
Lastprofilen, wie bei dieselbetriebenen Fahrzeugen typisch, ist aber auch auf diese
Weise nicht möglich.
Für eine solche geregelte Dosierung entsprechend den Anforderungen
hochdynamischer Lastprofile scheint es unumgänglich, mindestens eine beschränkte
Menge Ammoniak in möglichst konzentrierter Form an Bord zu speichern, wobei dieses
Ammoniak aber beispielsweise auch in Form einer wässerigen Lösung vorliegen könnte,
was weniger gefährlich ist als das Mitführen von gasförmigem Ammoniak.
Die Erfindung stellt sich nun die Aufgabe, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zu schaffen, mit denen es in einfacher Weise möglich wird, von einer
beispielsweise enzymatischen oder thermischen Spaltung von Harnstoff ausgehend ein
ammoniakhaltiges Abgas-Entstickungsmittel herzustellen, das insbesondere für die
Entstickung von Abgasen von Dieselmotoren geeignet ist und das problemloser als
gasförmiges Ammoniak gespeichert bzw. in einem Fahrzeug mitgeführt werden kann und
es so erlaubt, für die Dosierung gemäss hochdynamischen Lastprofilen immer mindestens
eine minimale Menge des Entstickungsmittels bereit zu halten.
Diese Aufgabe wird gelöst durch das Verfahren und die Vorrichtung,
wie sie in den Patentansprüchen definiert sind.
Es zeigt sich überraschenderweise, dass es nicht genügt, das durch
Harnstoffspaltung hergestellte Gasgemisch aus Ammoniak und Kohlendioxid in Wasser
einzuleiten und das derart erstellte Ammoniakwasser als Entstickungsmittel zu verwenden,
denn die Eindüsung dieses Ammoniakwassers in den Abgasstrang eines Dieselmotors
führt zu gravierenden Komplikationen, vor allem zur Bildung von Ablagerungen im
Einspritzsystem und im Katalysator selbst. Es zeigt sich, dass der Grund für diese
Probleme die Tatsache ist, dass in der wässrigen Vorlage nicht nur das Ammoniak
sondern auch das Kohlendioxid gelöst wird, wobei sich bei höheren Konzentrationen
sogar ein Niederschlag bilden kann (vermutlich ein Ammoniumcarbonat).
Zur Vermeidung der beschriebenen Probleme wird also nach dem erfindungsgemässen
Verfahren durch Harnstoffspaltung ein Gasgemisch aus Ammoniak und Kohlendioxid und
daraus eine als Entstickungsmittel verwendbare, im wesentlichen Kohlendioxid-freie
wässerige Ammoniaklösung hergestellt, indem aus dem Gasgemisch oder aus der daraus
erstellten wässerigen Ammoniaklösung das Kohlendioxid abgetrennt wird.
Die enzymatische Harnstoffspaltung wird mit steigender Ammoniakkonzentration
in der Reaktionslösung langsamer und kommt bei Umgebungstemperatur bereits bei Ammoniakkonzentrationen
von knapp 4% zum Stillstand. In einem Gleichgewichtszustand wird also die erzeugte
wässerige Ammoniaklösung ebenfalls knapp 4% Ammoniak enthalten. Eine solche Ammoniaklösung
ist allerdings wegen der geringen Konzentration aus praktischen Gründen für den
Einsatz auf Fahrzeugen nur in Ausnahmefällen geeignet, da dann sehr grosse Ammoniakwassertanks
mitgeführt werden müssen. Aus diesem Grunde ist es vorteilhaft, ein derart erzeugtes
Ammoniakwasser auf beispielsweise 15% oder mehr Ammoniakgehalt aufzukonzentrieren.
Bei der Verwendung einer thermischen Harnstoffspaltung kann direkt
Ammoniakwasser mit genügend hohen Ammoniakkonzentrationen hergestellt werden.
Für die Entfernung des Kohlendioxids wird das aus der Harnstoffspaltung
anfallende Gasgemisch über ein festes Medium (z.B. Calziumhydroxid) oder durch ein
flüssiges Medium (z.B. wässerige Lösung von Calziumhydroxid) geleitet, wobei das
Kohlendioxid in dem Medium beispielsweise durch Bildung einer schwerlöslichen Verbindung
(z.B. Calziumkarbonat oder anderes Erdalkalicarbonat) aufgenommen wird. Es ist auch
möglich, zur Bildung des Ammoniakwassers ein derartiges Medium direkt in der Harnstofflösung
vorzulegen, wodurch das Kohlendioxid aus dem Ammoniakwasser ausgefällt wird. Das
so entstandene Ammoniakwasser wird dann vorteilhafterweise durch Destillation aufkonzentriert,
wobei die ausgefällte, schwerlösliche Verbindung zurückbleibt.
In dem erfindungsgemässen Verfahren mit enzymatischer Harnstoffspaltung
und Aufkonzentrierung wird es also möglich, aus einer 10%igen Harnstofflösung ein
im wesentlichen CO2-freies, beispielsweise 16%iges Ammoniakwasser herzustellen,
das problemlos gespeichert werden kann und das für die Entstickung von Dieselabgasen
hervorragend geeignet ist.
Der Vorteil des erfindungsgemässe Verfahrens besteht insbesondere
darin, dass das Entstickungsmittel (Kohlendioxid-freies Ammoniakwasser) wie bei
den eingangs beschriebenen, bekannten Verfahren ohne Betankung mit Ammoniak erzeugt
werden kann und dass es trotzdem problemlos in einem Vorratsbehälter bereit gehalten
werden kann, um in variablen Mengen pro Zeiteinheit zur Verfügung zu stehen. Dem
erfindnungsgemässen Verfahren wird ungefährlicher Harnstoff und Wasser zugeführt
und Ammoniakwasser nach Bedarf und das abgebundene CO2 periodisch entnommen.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens weist also einen
ersten Reaktor für die Harnstoffspaltung auf und einen zweiten Reaktor für die Herstellung
des Amoniakwassers aus dem bei der Harnstoffspaltung anfallenden Ammoniak (Einleitung
des Ammoniaks in Wasser). Der erste Reaktor weist einen Eingang für Harnstoff und
Wasser, der zweite einen Eingang für Wasser und einen Ausgang für Ammoniakwasser
auf. Die beiden Reaktoren sind für einen passiven oder forcierten Austausch über
die Gasphase miteinander verbunden. Ferner weist die Vorrichtung ein Mittel zum
Abtrennen des ebenfalls aus der Harnstoffspaltung anfallenden Kohlendioxids auf,
welches Mittel ein zwischen den ersten und den zweiten Reaktor geschalteter dritter
Reaktor sein kann, in dem das Kohlendioxid aus dem Gasgemisch aus Ammoniak und Kohledioxid
abgetrennt wird, z.B. durch Binden an ein festes oder flüssiges Medium. Das Mittel
zum Abtrennen des Kohlendioxids kann auch im ersten Reaktor integriert sein, wobei
dann in diesem ersten Reaktor das Kohlendioxid beispielsweise als schwerlöslicher
Niederschlag zurückgehalten wird und das Ammoniakgas in den zweiten Reaktor herüberdestilliert
wird.
Die Vorrichtung kann als Kleinanlage beispielsweise auch an Tankstellen
aufgestellt werden. Auf diese Weise geschieht die Produktion des giftigen Ammoniaks
in begrenzten Mengen und je nach Bedarf an der Tankstelle selbst. Die Tankstelle
wird periodisch mit dem ungefährlichen Harnstoff beliefert. Die Vorrichtung kann
aber auch als on-board Vorrichtung ausgelegt und in Dieselfahrzeugen eingebaut sein.
Derart ausgerüstete Fahrzeuge sind mit Harnstoff zu betanken und das das Kohlendioxid
bindende Medium ist periodisch auszuwechseln.
Verfahren und Vorrichtung gemäss Erfindung werden anhand der folgenden
Figuren im Detail beschrieben. Dabei zeigen:
Figur 1 und 2
zwei sehr schematisch dargestellte, beispielhafte Ausführungsformen der erfindungsgemässen
Vorrichtung mit zwischen ersten und zweiten Reaktor geschaltetem Mittel zur Abtrennung
des Kohlendioxids.
Figur 3
eine weitere, beispielhafte Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung
mit im zweiten Reaktor integriertem und/oder dem zweiten Reaktor nachgeschaltetem
Mittel zur Abtrennung des Kohlendioxids.
Die in beiden Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsformen der
erfindungsgemässen Vorrichtungen weisen einen zwischen den ersten Reaktor A für
die Harnstoffspaltung und den zweiten Reaktor C für die Einleitung des Ammoniaks
in Wasser einen dritten Reaktor B auf für die Abtrennung des Kohlendioxids vom in
der Harnstoffspaltung hergestellten Gasgemisch aus Ammoniak und Kohlendioxid. Der
erste Reaktor A weist einen Eingang 1 für die Zuführung von Harnstoff, Wasser und
gegebenenfalls Urease (Harnstoff spaltendes Enzym) auf, der zweite Reaktor C einen
Eingang 2 für die- Zuführung von Wasser und einen Ausgang 3 für die Wegführung von
Ammoniakwasser.
Gemäss Figur 1 sind die drei Reaktoren A, B und C offen und in einem
geschlossenen Gasraum 10 untergebracht, derart, dass sich sowohl die wässrige Vorlage
zum Auffangen des Ammoniaks (Reaktor C), als auch die Vorlage zur Absorption des
Kohlendioxids (Reaktor B) im Gleichgewicht mit dem Reaktor A befinden (passiver
Gasaustausch). Durch Vorlage eines Stoffes mit hoher Affinität für CO2
wird bewirkt, dass das im zweiten Reaktor C produzierte Ammoniakwasser weitestgehend
frei von CO2 ist. Grundsätzlich möglich ist selbstverständlich auch eine
Zugabe des Bindemittels für Kohlendioxid direkt in den ersten Reaktor A. Als Bindemittel
für das Kohlendioxid kommt beispielsweise ein Festkörpergranulat (z.B. Calziumhydroxid)
zur Anwendung.
Vorteilhafterweise wird die wässerige Harnstofflösung im ersten Reaktor
A erwärmt, wodurch einerseits die Harnstoffspaltung begünstigt wird und andererseits
durch die Temperaturdifferenz zwischen der Harnstofflösung im ersten Reaktor A und
der Ammoniakwasservorlage im zweiten Reaktor C eine Verlagerung des Löslichkeitsgleichgewichts
des Ammoniakgases von A nach C entsteht.
Figur 2 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung
mit geschlossenen Reaktoren A, B und C, wobei Reaktor B ein Mittel zum Binden des
Kohlendioxids enthält. Reaktoren A und B bzw. B und C sind mit Verbindungsleitungen
aus dem Gasraum des vorgehenden in die Flüssigkeit des folgenden Reaktors im Sinne
von Gaswaschflaschen miteinander verbunden. Der Gasaustausch wird durch die Rückverbindung
11 mit Pumpe 12 zwischen zweitem und erstem Reaktor forciert.
Figur 3 zeigt, wiederum sehr schematisch, eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemässen Vorrichtung, in der das Mittel zur Abtrennung des Kohlendioxids
in den zweiten Reaktor C integriert und/oder diesem nachgeschaltet ist, also das
Kohlendioxid nicht aus dem Gasgemisch sondern aus dem Ammoniakwasser abgetrennt
wird. Der erste und der zweite Reaktor A und C entsprechend denjenigen gemäss Figur
2. Der Ausgang 3 des zweiten Reaktors C führt in einen Destillationsbehälter D,
aus dem das Ammoniakwasser zwecks Abtrennung von einer schwerlöslichen, das Kohlendioxid
bindenden Ausfällung und zwecks Aufkonzentrierung in ein Destillatgefäss E mit einem
Ausgang 4 für das Ammoniakwasser destilliert wird. Das Medium zum Binden des Kohlendioxids
wird im Reaktor C oder im Destillationsgefäss D vorgelegt.
Beispiel 1:
In einem geschlossenen Gasraum 1 gemäss Fig. 1 wurden drei Vorlagen
bei Raumtemperatur bereitgestellt: 50ml 10%iger Harnstofflösung + 10mg Urease im
offenen Reaktor A, 10g Ca(OH)2 Pulver ausgelegt auf Behälterboden (Reaktor
B) und 50ml H2O im offenen Reaktor C. Das in A entstandene Kohlendioxid
CO2 wurde durch das Calciumhydroxid Ca(OH)2 absorbiert und
als Calziumkarbonat CaCO3 ausgefällt. Durch kontinuierliches Ergänzen
der umgesetzten Harnstoffmenge wurde die Harnstoffkonzentration in A konstant gehalten.
Versuchsresultat: nach 300h stellte sich in C eine Ammoniakkonzentration
von 2% ein. Im Gleichgewicht mit Gefäss A würde auch in C eine Ammoniakkonzentration
von 4% erreicht werden. Der diffusionsgesteuerte Uebergang des Ammoniaks von A nach
C verlief allerdings sehr langsam und ein Ausgleich der Ammoniakkonzentrationen
in den Gefässen A und C wurde erst nach deutlich mehr als 300h erreicht. Durch Zugabe
einiger Tropfen einer Ba(OH)2―Lösung wurde die Abwesenheit von
CO2 in C verifiziert.
Beispiel 2:
In drei Waschflaschen (Reaktoren A, B und C) wurden dieselben Vorlagen
wie in Beispiel 1 vorgelegt, wobei das Calziumhydroxid in Reaktor B als Pulver vorgelegt
wurde. Die Waschflaschen wurden in der in Figur 2 gezeigten Weise zu einer Vorrichtung
gemäss Erfindung zusammengeschaltet. Der Gasumlauf wurde durch die Pumpe 2 erzwungen.
Reaktor A wurde auf 37°C erwärmt, Reaktor C auf 1°C gekühlt.
Versuchsresultat: in Reaktor C stellte sich nach 200h eine Ammoniakkonzentration
von 4% ein. Durch Zugabe einiger Tropfen einer Ba(OH)2―Lösung
wurde die Abwesenheit von CO2 verifiziert.
Beispiel 3:
Das CO2-freie, ca. 4%ige Ammoniakwasser, das gemäss Beispielen
1 und 2 im Reaktor C anfiel, wurde durch Destillation aufkonzentriert. Dabei wurde
das wenig konzentrierte Ammoniakwasser auf 60°C erhitzt und das Destillat auf Raumtemperatur
(23°C) gehalten. Im Destillat wurde auf diese Weise ein Ammoniak-Endgehalt von 16%
erreicht.
Bei der Aufkonzentration des Ammoniaks durch Destillation kann neben
der Temperaturdifferenz auch ein Druckunterschied zwischen den Gefässen zur Begünstigung
des Überganges von Ammoniakgas verwendet werden.
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung eines Entstickungsmittels, das sich insbesondere für
die Entstickung von Abgasen von Dieselmotoren eignet, wobei das Entstickungsmittel
durch Harnstoffspaltung hergestelltes Ammoniak enthält,dadurch gekennzeichnet,
dass das aus der Harnstoffspaltung anfallende, gasförmige Ammoniak in Wasser
eingeleitet wird, und dass das ebenfalls bei der Harnstoffspaltung anfallende Kohlendioxid
vom Ammoniak abgetrennt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das aus der Harnstoffspaltung
anfallende Kohlendioxid durch Bildung einer schwerlöslichen Verbindung abgetrennt
wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das durch Einleitung des Ammoniaks in Wasser entstehende Ammoniakwasser zusätzlich
aufkonzentriert wird.
Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufkonzentrierung
eine Destillation ist.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
das Kohlendioxid vor der Einleitung des Ammoniaks in Wasser abgetrennt wird.
Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kohlendioxid
aus dem durch Einleitung des Ammoniaks in Wasser entstehenden Ammoniakwasser ausgefällt
wird.
Verwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zur Herstellung von
Ammoniakwasser in einem Dieselfahrzeug oder an einer Tankstelle.
Vorrichtung zur Herstellung eines Entstickungsmittels, das sich insbesondere
für die Entstickung von Abgasen von Dieselmotoren eignet, wobei das Entstickungsmittel
durch Harnstoffspaltung hergestelltes Ammoniak enthält, welche Vorrichtung einen
ersten Reaktor (A) für die Harnstoffspaltung aufweist,dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung ferner einen zweiten Reaktor (B) für das Einleiten des
aus der Harnstoffspaltung anfallenden Ammoniaks in Wasser und ein Mittel zur Abtrennung
von Kohlendioxid vom Ammoniak aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel
zur Abtrennung des Kohlendioxids zwischen den ersten Reaktor (A) und den zweiten
Reaktor (C) geschaltet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel
zum Abtrennen des Kohlendioxids im zweiten Reaktor (C) integriert und/oder diesem
nachgeschaltet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel
zum Abtrennen des Kohlendioxids im ersten Reaktor (A) integriert ist.