Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung zum
lösbaren Anbringen an einer Steigleiter, wobei die Schutzvorrichtung einen tunnelartigen
Schutzkörper und mindestens einen Befestigungsabschnitt aufweist.
Stand der Technik
Im Bereich von Bauwerken sind sowohl im Bauzustand als auch im fertiggestellten
Zustand häufig temporäre oder dauerhafte Steigleitern vorgesehen, die beispielsweise
als vorübergehende Geschossverbindung oder als Fluchtweg dienen können. Derartige
Steigleitern können beträchtliche Höhen erreichen und müssen aus Sicherheitsgründen
mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz von Personen ausgerüstet sein. Zu diesem
Zweck kommt üblicherweise ein sogenannter Rückenschutz zum Einsatz, der durch einen
tunnelartigen Schutzkörper gebildet ist und an der zu sichernden Steigleiter angebracht
wird.
Derartige Rückenschutzkonstruktionen sind beispielsweise aus der DE
100 53 716 C2 oder der JP 11 117 649 bekannt. Diese werden an seitlichen Holmen
der jeweiligen Steigleitern mittels Haken oder Spannelementen befestigt. Insbesondere
bei temporären Steigleitern müssen die Sicherungsvorrichtungen entsprechend dem
Baufortschritt häufig demontiert, gelagert, gegebenenfalls transportiert und wieder
eingebaut werden. Hierbei hat sich gezeigt, dass die tunnelartigen Schutzkörper
der Sicherungsvorrichtungen bei Lagerung und Transport sehr viel Raum einnehmen
und nur schlecht gestapelt werden können, was höchst unerwünscht ist. Ferner haben
sich die bekannten Sicherungsvorrichtungen als wenig flexibel erwiesen, da sie jeweils
nur mit einer bestimmten Art von Steigleiter kombinierbar sind, sodass das Anwendungsgebiet
einer bestimmten Sicherungsvorrichtung höchst begrenzt ist.
Darstellung der Erfindung
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sicherungsvorrichtung
der eingangs genannten Art bereitzustellen, die geringe Transport- und Lagerabmessungen
besitzt und an eine Vielzahl unterschiedlicher Steigleitern anpassbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Sicherungsvorrichtung mit den Merkmalen
von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß besitzt der Schutzkörper zumindest zwei Abschnitte,
die im Bereich mindestens einer Schwenkachse gelenkig miteinander verbunden sind.
Hierdurch kann der tunnelartige Schutzkörper von einer geschlossenen, im Wesentlichen
U-förmigen Stellung in eine offene Stellung gebracht werden, die erheblich weniger
Transport- und Lagerraum einnimmt. Gleichzeitig lassen sich in der offenen Stellung
auch problemlos mehrere Sicherungsvorrichtungen stapeln, was den zum Lagern und
transportieren erforderlichen Raum noch weiter drastisch vermindert. Gleichzeitig
hat sich jedoch gezeigt, dass das mehrteilige Ausführen des tunnelartigen Schutzkörpers
und das gelenkige Verbinden der jeweiligen Abschnitte im Bereich einer jeweiligen
Schwenkachse auch dazu führt, dass die erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung
an verschiedenartigste Steigleitern mit unterschiedlichster Breite anpassbar ist.
So ist es nämlich problemlos möglich, durch Verschwenken der Abschnitte des Schutzkörpers
die Befestigungsabschnitte der Sicherungsvorrichtung derart auszurichten, dass sie
an einer geeigneten Stelle der Steigleiter angebracht werden können. Hierdurch wird
die Flexibilität und Einsatzbreite der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
extrem gesteigert, wodurch der Lager- und Transportaufwand weiter vermindert wird,
da beispielsweise nicht unterschiedliche Arten bzw. Breiten von Sicherungsvorrichtungen
vorgehalten und transportiert werden müssen.
Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
ist vorgesehen, dass die gelenkige Verbindung im Bereich der Schwenkachse lösbar,
insbesondere manuell lösbar, ist. Hierdurch wird eine weitere Verminderung des erforderlichen
Transport- und Lagerraums der Sicherungsvorrichtung erzielt, da die Abschnitte des
Schutzkörpers problemlos voneinander getrennt und beispielsweise auf einem einzigen
Stapel bzw. kleineren Stapeln gelagert werden können. Dabei haben die Erfinder festgestellt,
dass sich die oben genannten Vorteile dann besonders ausgeprägt einstellen, wenn
sich die mindestens eine Schwenkachse im Wesentlichen in Längsrichtung des tunnelartigen
Schutzkörpers erstreckt.
Gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass die Sicherungsvorrichtung ferner mindestens ein elastisches Element aufweist,
das jeweils benachbarte Abschnitte des Schutzkörpers zumindest in bestimmten Schwenkstellungen
in Richtung einer Rotation um die jeweilige Schwenkachse vorspannt. Hierdurch wird
ebenfalls eine Doppelfunktion erzielt. Einerseits kann sichergestellt werden, dass
die Sicherungsvorrichtung im Lager- bzw. Transportzustand mittels des mindestens
einen elastischen Elements in eine definierte Stellung gebracht werden kann, in
der sie während der Lagerung bzw. des Transports stabil bleibt. Andererseits ermöglicht
das elastische Element jedoch auch, dass sich bei Montage der Sicherungsvorrichtung
an einer Steigleiter eine Vorspannkraft zwischen der Sicherungsvorrichtung und der
Steigleiter einstellt, welche die Sicherungsvorrichtung stabil und rutschfest an
der Steigleiter hält, wodurch die Sicherheit weiter verbessert wird. Dabei ist es
besonders bevorzugt, dass die Vorspannung in Richtung der oben beschriebenen offenen
Stellung der benachbarten Abschnitte wirkt.
Alternativ oder zusätzlich zu dem elastischen Element umfasst die
Sicherungsvorrichtung gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ein Anschlagelement,
welches ab einer vorbestimmten Schwenkstellung ein freies Verschwenken jeweils benachbarter
Abschnitte des Schutzkörpers begrenzt. Hierdurch baut sich in dem Schutzkörper bei
weiterem Verschwenken bzw. Verformen des Schutzkörpers eine elastische Vorspannkraft
auf, die zum Fixieren der Sicherungsvorrichtung an einer Steigleiter genutzt werden
kann, während gleichzeitig dank der elastischen Verformbarkeit des Schutzkörpers
die Anpassbarkeit an unterschiedliche Leiterbreiten erhalten bleibt.
Hinsichtlich einer einfachen und zügigen Montage der Sicherungsvorrichtung
ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass der mindestens
eine Befestigungsabschnitt an Sprossen der Steigleiter anbringbar ist. Hierdurch
wird im Unterschied zum Stand der Technik, bei welchem Befestigungsabschnitte an
Holmen der Steigleiter angebracht werden, ein in vertikaler Richtung formschlüssiger
Halt erzielt, der ohne separate Klemmvorrichtungen oder dergleichen erzielt werden
kann. Dabei ist es besonders bevorzugt, dass der mindestens eine Befestigungsabschnitt
an den Sprossen der Steigleiter einhängbar und/oder einsteckbar ist.
Der mindestens eine Befestigungsabschnitt kann im Rahmen der vorliegenden
Erfindung eine beliebige Form besitzen. Hinsichtlich eines problemlosen Einhängens
bzw. Einsteckens an Sprossen der Steigleiter ist gemäß einer Weiterbildung
der vorliegenden Erfindung jedoch vorgesehen, dass der mindestens eine Befestigungsabschnitt
im Wesentlichen U-förmig ausgebildet ist. Die Orientierung der U-Form ist im Rahmen
der vorliegenden Erfindung nicht besonders beschränkt, jedoch hat es sich als besonders
bevorzugt erwiesen, dass sich die Schenkel der U-Form im Wesentlichen in Längsrichtung
des tunnelartigen Schutzkörpers erstrecken. Hierdurch wird ein besonders stabiles
Einhängen der Sicherungsvorrichtung an Sprossen der Steigleiter erzielt.
Obgleich eine spezielle Fixierung bzw. Sicherung der einzelnen Befestigungsabschnitte
nicht unbedingt erforderlich ist, kann die Sicherheit der Sicherungsvorrichtung
gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weiter gesteigert werden,
indem der mindestens eine Befestigungsabschnitt eine Sperrklinke aufweist. Diese
Sperrklinke kann beim Montieren und Demontieren der Sicherungsvorrichtung beispielsweise
manuell von einer offenen in eine geschlossene Stellung und umgekehrt bewegt werden.
Allerdings hat sich eine Schwerkraftklinke als besonders vorteilhaft erwiesen, die
zumindest beim Montieren der Sicherungsvorrichtung an einer Steigleiter keine manuelle
Schließbetätigung erfordert, um die Schwerkraftklinke von einer offenen in
eine geschlossene Stellung zu bringen. Ferner ist bei einer vorteilhaften Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung vorgesehen, dass die Sperrklinke
jeweils im Bereich des offenen Endes der U-Form des mindestens einen Befestigungselements
angeordnet ist.
Der Schutzkörper der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
kann aus einem beliebigen Material bestehen und einen beliebigen Aufbau besitzen.
Ein optimaler Kompromiss zwischen einem geringen Gewicht und einer zuverlässigen
Schutzfunktion wird jedoch erzielt, wenn der Schutzkörper durch eine Strebenkonstruktion
gebildet ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Fig. 1
- zeigt schematisch eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
in geschlossener Stellung;
- Fig. 2
- zeigt schematisch eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
aus Fig. 1 in offener Stellung;
- Fig. 3
- zeigt schematisch eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
aus Figuren 1 und 2 während des Anbringens an einer Steigleiter;
- Fig.4
- zeigt schematisch eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
aus Figuren 1 bis 3 im angebrachten Zustand.
Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend
ausführlich unter Bezugnahme auf Figuren 1 bis 4 beschrieben.
Eine Sicherungsvorrichtung 10 als bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist in Fig. 1 schematisch in einer Perspektivansicht dargestellt. Die
Sicherungsvorrichtung 10, die dazu vorgesehen ist, lösbar an einer Steigleiter angebracht
zu werden, umfasst einen tunnelartigen Schutzkörper 12, der durch eine Strebenkonstruktion
gebildet ist und in einer Draufsicht einen offenen, im Wesentlichen achteckigen
Querschnitt besitzt. Der Schutzkörper 12 umfasst in der vorliegenden Ausführungsform
zwei Abschnitte 12', 12'' die im Bereich einer Schwenkachse 22 gelenkig miteinander
verbunden sind. Dabei ist die Lage der Schwenkachse 22 durch Scharnierbolzen definiert,
die in Fig. 1 schematisch gezeigt sind. Wie in Fig. 1 ebenfalls zu erkennen ist,
erstreckt sich die Schwenkachse 22 im Wesentlichen in Längsrichtung des tunnelartigen
Schutzkörpers 12. Obgleich die die Schwenkachse bildenden Scharniere in der vorliegenden
Ausführungsform geschraubt sind, ist es ebenso möglich diese lediglich gesteckt
bzw. mittels eines manuell lösbaren Rastmechanismus auszuführen. Die gelenkige Verbindung
der Abschnitte 12', 12'' im Bereich der Schwenkachse 22 ermöglicht, dass der tunnelartige
Schutzkörper zwischen einer geschlossenen Stellung, die in Fig. 1 gezeigt ist, und
einer offenen Stellung, die in Fig. 2 gezeigt ist, verschwenkt werden kann.
Ferner ist im Bereich der die Schwenkachse 22 bildenden Scharniere
jeweils ein Anschlagelement 22' vorgesehen, welches ab einer vorbestimmten Schwenkstellung
ein freies Verschwenken jeweils benachbarter Abschnitte (12', 12'') des Schutzkörpers
begrenzt. In der vorliegenden Ausführungsform ist das Anschlagelement 22' integral
mit dem Abschnitt 12' des tunnelartigen Schutzkörpers 12 gebildet. Nach einem Anliegen
des Anschlagelements 22' an dem Abschnitt 12'' des Schutzkörpers 12 baut sich bei
weiterem Verschwenken der Abschnitte 12', 12'' in diesen eine elastische Vorspannkraft
auf, die beim Fixieren der Sicherungsvorrichtung 10 genutzt werden kann.
An den freien Enden des tunnelartigen Schutzkörpers 12 ist jeweils
ein Befestigungsabschnitt 14, 16, 18, 20 vorgesehen, der in der vorliegenden Ausführungsform
im Wesentlichen U-förmig ausgebildet ist, wobei sich die Schenkel der U-Form in
der vorliegenden Ausführungsform im Wesentlichen in Längsrichtung des tunnelartigen
Schutzkörpers erstrecken. Es ist jedoch zu beachten, dass im Rahmen der vorliegenden
Erfindung auch beliebige andere Befestigungsabschnitte eingesetzt werden können,
wobei jedoch Befestigungsabschnitte bevorzugt sind, die an Sprossen einer Steigleiter
anbringbar insbesondere einhängbar oder einsteckbar sind.
Die an der Unterseite des tunnelartigen Schutzkörpers 12 vorgesehenen
Befestigungsabschnitte 14, 16 weisen in der vorliegenden Ausführungsform jeweils
eine Schwerkraftklinke 24 auf, die zwischen einer in Figuren 1 und 2 gezeigten,
geschlossenen und einer im Wesentlichen senkrecht hierzu ausgerichteten, offenen
Stellung verschwenkbar sind. Dabei ist die Schwerkraftklinke 24 derart ausgelegt,
dass sie unter der Wirkung der Schwerkraft selbsttätig in die geschlossene Stellung
gebracht bzw. in dieser gehalten wird.
Der Einsatz bzw. die Montage der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
10 wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Figuren 3 und 4 beschrieben. Wie in Fig.
3 gezeigt, wird die Sicherungsvorrichtung 10 an der Steigleiter 1 mittels der Befestigungsabschnitte
14, 16, 18, 20 lösbar angebracht, wobei zu diesem Zweck die Befestigungsabschnitte
14, 16, 18, 20 an Sprossen 2 der Steigleiter 1 eingehängt werden. Um das Einhängen
zu ermöglichen, müssen zunächst die Abschnitte 12', 12'' des tunnelartigen Schutzkörpers
12 derart um die Schwenkachse 22 verschwenkt werden, dass die Befestigungsabschnitte
14, 16, 18, 20 zwischen die Räume 4 der Steigleiter 1 eingefügt werden können. Ferner
wird die Fallklinke 24 der unteren Befestigungsabschnitte 14, 16 beispielsweise
manuell in die in Fig. 3 gezeigte offene Stellung gebracht. Sodann kann das eigentliche
Einhängen der Sicherungsvorrichtung 10 an der Steigleiter 1 erfolgen, wobei die
Sprossen 2 der Steigleiter in die Öffnungen der U-förmigen Befestigungsabschnitte
14, 16, 18, 20 eingeführt werden.
Nach dem Loslassen der Sicherungsvorrichtung 10 nimmt diese die in
Fig. 4 gezeigte Stellung ein. Dabei liegen die Fallklinken 24 in der vertikalen,
geschlossenen Stellung, sodass ein Lösen der Sicherungsvorrichtung 10 von der Steigleiter
1 bzw. den Sprossen 2 unmöglich ist. Darüber hinaus spannen die Anschlagelemente
22' die Abschnitte 12', 12'' des tunnelartigen Schutzkörpers derart vor, dass ihre
freien Enden im Bereich der Befestigungsabschnitte 14, 16, 18, 20 an den Innenflächen
der Holme 4 der Steigleiter 1 anliegen.
Mit dem oben beschriebnen Vorgang kann die erfindungsgemäße
Sicherungsvorrichtung sicher und problemlos an einer Steigleiter beliebiger Breite
rutschfest angebracht werden. Ein Demontieren der Sicherungsvorrichtung 10 vollzieht
sich in umgekehrter Reihenfolge, wobei vor der Montage zunächst die Schwerkraftklinken
24 in die in Fig. 3 gezeigte, offene Stellung gebracht werden müssen.