PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE102004007238B3 27.10.2005
Titel Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Sandwichplatten
Anmelder Heinrich Kuper GmbH & Co KG, 33397 Rietberg, DE
Erfinder Daun, Wolfgang, 32657 Lemgo, DE;
Baumhus, Ulrich, 33442 Herzebrock-Clarholz, DE
Vertreter Hoefer & Partner, 81545 München
DE-Anmeldedatum 13.02.2004
DE-Aktenzeichen 102004007238
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 27.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 27.10.2005
IPC-Hauptklasse B27D 1/00
IPC-Nebenklasse B27M 3/18   
Zusammenfassung Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Herstellen von Sandwichplatten. Die Sandwichplatten werden vollautomatisch so hergestellt, dass zunächst ein Leistenrahmen aus Längsriegeln 2 und Querriegeln 3 gefügt wird, in dessen Fächer Wabeneinlagen 5 automatisch eingelegt werden. Mittels einer Hebeeinheit 7 wird eine Oberdeckplatte 1 aufgelegt und angedrückt. Nachfolgend wird die Oberdeckplatte 1 mittels der Hebeeinheit 7 angehoben und auf eine Unterdeckplatte 6 aufgelegt, wodurch die fertige Sandwichplattenanordnung gebildet ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung sowie auf ein Herstellungsverfahren zur Herstellung von Sandwichplatten.

Sandwichplatten sind aus dem Stand der Technik bekannt. Sie bestehen aus einem Leistenrahmen, welcher einen Freiraum bildet, in welchem Wabeneinlagen, beispielsweise aus Pappe oder Papier, eingelegt sind. Der Leistenrahmen ist zusammen mit den Wabeneinlagen mit einer Oberdeckplatte und einer Unterdeckplatte verbunden. Es ist somit möglich, relativ dicke Möbelelemente zu bilden, welche – im Vergleich zu herkömmlichen Tischlerplatten oder Pressspanplatten – erheblich weniger wiegen und preisgünstiger herstellbar sind. Aus dem geringeren Gewicht ergibt sich eine einfachere Handhabung, geringere Packstückgewichte, eine Reduzierung des Verpackungsaufwandes sowie eine verbesserte Handhabbarkeit. Ein besonders günstiger Effekt liegt auch darin, dass das geringere Gewicht zu einer leichteren Transportierbarkeit bei Mitnahmemöbeln führt.

Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Leistenrahmen manuell aus Längsriegeln und Querriegeln zusammenzusetzen und manuell die zugeschnittenen Wabeneinlagen einzufügen. Bereits hieraus ergibt sich ein erheblicher Arbeitsaufwand, der sich in entsprechenden Herstellungskosten widerspiegelt. Auch das Auflegen und Verleimen der Oberdeckplatte und der Unterdeckplatte erfordert sehr viel manuelle Arbeit.

Aus der EP 1 029 665 A2, welche den nächstkommenden Stand der Technik bildet, ist ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Herstellung von Sandwich-Paneelen vorbekannt. Dabei wird ein vormontierter Rahmen mit einer Wabeneinlage auf Transportbändern antransportiert. Gleichzeitig werden mittels Transportbändern eine Oberdeckplatte und eine Unterdeckplatte zugeführt und auf den Rahmen mit der Wabeneinlage aufgelegt, wobei hierbei während des Zuführvorganges Klebstoff aufgebracht wird. Es handelt sich somit um ein im Wesentlichen kontinuierliches Verfahren, welches die Verwendung einer vorgefertigten Leistenrahmen-Wabeneinlagen-Einheit voraussetzt.

Die DE 88 15 831 U1 zeigt eine Sandwichplatte zum Errichten von Häusern, Hallen, Garagen und Containern, bei welcher in einen Rahmen eine Dämmplatte, beispielsweise aus Mineralfaserstoff lose eingelegt ist. In handwerklicher Weiterverarbeitung wird hieraus eine Sandwichtafel gefertigt. Hierbei ist ein hoher manueller Arbeitsaufwand erforderlich.

Die DE 699 02 735 T2 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer Sandwichplatte mit wabenförmigem Kern. Dabei wird auf die Wabenseele jeweils beidseitig eine Verstärkungseinlage und beidseitig eine Haut aufgelegt, welche jeweils aus einem thermoplastischem Material bestehen. Die so gebildete Anordnung wird entsprechend vormontiert und in einem Ofen erwärmt. Durch Aufbringen von Druck ergibt sich eine Fügeverbindung.

Ein weiteres Verfahren zeigt die DE 102 54 870 A1. Dabei wird auf eine Mittelschicht beidseitig eine Auflageschicht aufgeleimt. Die Mittelschicht ist plattenförmig und besteht nicht aus mehreren Teilen, die vormontiert werden müssten.

Eine Vorrichtung zum Herstellen von Türblättern offenbart die DE 34 01 233 A1. Hierbei wird ein Rahmen mit einer oberen und einer unteren Deckschicht versehen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche bei einfachem Aufbau und einfacher Handhabbarkeit eine automatisierte Fertigung von Sandwichplatten ermöglicht.

Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst, die jeweiligen Unteransprüche zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.

Hinsichtlich der Vorrichtung ist somit vorgesehen, dass zunächst eine Fügevorrichtung vorgesehen ist, mittels derer ein Leistenrahmen aus Längsriegeln und Querriegeln automatisch herstellbar ist. In der Fügevorrichtung werden die Längsriegel und die Querriegel durch geeignetes Transportmittel antransportiert, positioniert, beleimt und verpresst. Hierfür ist kein weiterer manueller Aufwand erforderlich. Anschließend erfolgt automatisch ein Einlegen einer Wabeneinlage mittels einer Greifvorrichtung zum Greifen, Transportieren und Einlegen der Wabeneinlage.

Es versteht sich, dass erfindungsgemäß unterschiedlichste Ausgestaltungen von Leistenrahmen möglich sind. So ist es möglich, mehrere Querriegel vorzusehen, um die Stabilität von großen Sandwichplatten, insbesondere von relativ langen und relativ schmalen Sandwichplatten zu erhöhen. Es ist auch möglich, die Dimensionierung sowohl der Längsriegel als auch der Querriegel so zu wählen, dass durch die Vorrichtung größere Sandwichplatten gefertigt werden können, welche nachfolgend in kleinere Platten unterteilbar sind, indem die Sandwichplatten beispielsweise im Bereich der Querriegel gesägt werden. Dabei versteht sich insbesondere, dass auch Konstruktionen möglich sind, bei welchen mehrere, zueinander parallele Längsriegel, beispielsweise drei oder vier derartiger Längsriegel, mit einer entsprechenden Anzahl an Querriegeln verwendet werden.

Weiterhin weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine nachgeordnete Beleimvorrichtung auf, mittels derer die Oberseiten und die Unterseiten des Leistenrahmens und der Wabeneinlage beleimt werden. Die Beleimung kann beispielsweise durch Leimauftragswalzen erfolgen, zwischen denen der Leistenrahmen zusammen mit der eingesetzten Wabeneinlage durchgeführt wird.

Erfindungsgemäß ist weiterhin eine Hebe- und Transporteinrichtung vorgesehen, um eine Oberdeckplatte von einer Bereitstellungsposition (Stapelposition, Magazinposition, etc.) abzuheben und zu transportieren. Die Oberdeckplatte wird dabei automatisch auf den Leistenrahmen mit der eingelegten Wabeneinlage aufgelegt und aufgedrückt.

Durch die Anfangshaftung des Klebers haftet dabei die Oberdeckplatte an dem Leistenrahmen und der Wabeneinlage mit einer ausreichend großen Haftkraft, um nachfolgend die Gesamtanordnung aus Oberdeckplatte, Leistenrahmen und Wabeneinlage mittels einer weiteren (oder derselben) Hebe- und Transporteinrichtung anzuheben und auf eine Unterdeckplatte aufzusetzen. Diese befindet sich in einer Magazinposition oder in einer Verarbeitungsposition, in welche sie aus einem Stapel oder einem Magazin transportiert wurde.

Erfindungsgemäß umfasst die Vorrichtung zur Herstellung der Sandwichplatte weiterhin eine Presse zum Fertigpressen der Sandwichplatte, wobei es sich versteht, dass gegebenenfalls weitere Transportmittel oder Transporteinrichtungen vorgesehen sind.

Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise ist es somit möglich, Sandwichplatten automatisch herzustellen und insbesondere den Handhabungsaufwand der einzelnen Komponenten – verglichen mit dem Stand der Technik – drastisch zu reduzieren. Für die Handhabung ist es ausreichend, eine einzige Hebe- und Transportvorrichtung bzw. eine einzige Ausgestaltung einer Hebe- und Transportvorrichtung vorzusehen, welche die Oberdeckplatte anhebt. Zusätzliche Mittel, um den Leistenrahmen mit den eingelegten Wabeneinlagen zu handhaben, sind nicht erforderlich.

Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gegeben, dass die Hebe- und Transportvorrichtung eine Vakuum-Hebeeinheit umfasst. Diese führt zu einer beschädigungsfreien Handhabung der Oberdeckplatte. Weiterhin ist es möglich, auf der Anlage unterschiedliche Dimensionierungen von Oberdeckplatten bzw. von Sandwichplatten zu fertigen, da eine derartige Vakuum-Hebeeinheit mit einer Vielzahl von Vakuum-Hebern ausgerüstet sein kann, die entsprechend zum Einsatz kommen.

Mittels der Beleimvorrichtung wird erfindungsgemäß bevorzugter Weise ein PUR-Kleber aufgebracht. Es ist erfindungsgemäß auch möglich, einen PU-Kleber oder einen Heißschmelz-Kleber zu verwenden. Die Ausgestaltung des Klebers sowie die Anpassung seiner technischen Charakteristik kann in einfacher Weise an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Entscheidend ist, dass nach dem anfänglichen Auflegen der Oberdeckplatte auf den mit den Wabeneinlagen versehenen Leistenrahmen diese gesamte Anordnung in sicherer Weise nochmals angehoben und auf die Unterdeckplatte aufgelegt werden kann.

Mittels der Fügevorrichtung zur Herstellung des Leistenrahmens aus Längsriegeln und Querriegeln ist es möglich, die Fügeflächen zwischen den Längsriegeln und den Querriegeln entsprechend zu beleimen. Es ist jedoch auch möglich, die der Wabeneinlage zugewandten Flächen der Längsriegel und/oder der Querriegel ebenfalls zu beleimen, sodass die Wabeneinlage nach dem Einlegen in das Fach oder die Fächer des Leistenrahmens besser haftet und somit während der Herstellung des Leistenrahmens sicher positionierbar ist.

Die Greifvorrichtung zum Einlegen der zumindest einen Wabeneinlage in das zumindest eine Fach des Leistenrahmens ist bevorzugter Weise mit mehreren Greiferfingern versehen, welche jeweils in die Waben der Wabeneinlage einsteckbar sind. Zum Anheben und Einlegen der Wabeneinlage sind die Greiferfinger in ihrem Abstand veränderbar. Die Wabeneinlage wird somit zusammengedrückt, sodass sie zum einen geringere Außenabmessungen aufweist und in das Fach des Leistenrahmens einlegbar ist, und zum anderen durch das Zusammendrücken an den Greiferfingern sicher gehalten ist. Die Greiferfinger sind dabei bevorzugter Weise in zwei Dimensionen, d. h., in Längsrichtung und in Querrichtung des Leistenrahmens bzw. der vorher zugeschnittenen Wabeneinlage in ihrem Abstand annäherbar.

Erfindungsgemäß ist es somit möglich, sämtliche der benötigten Wabeneinlagen gleichzeitig in die entsprechenden Fächer des Leistenrahmens einzulegen. Eine manuelle Nacharbeit oder Ähnliches ist dabei nicht erforderlich, da sich nach dem Abziehen der Greiferfinger die Wabeneinlage selbständig wieder in ihre Ursprungsdimension zurückformt. Ein Verklemmen von Randbereichen oder ein ungleichmäßiges Einlegen scheidet somit gänzlich aus.

Der Leistenrahmen liegt bevorzugter Weise während des Fügens der Längsriegel und der Querriegel sowie während des Einlegens der Wabeneinlage auf einem ebenen Transportband auf, sodass die gesamte Anordnung plan herstellbar ist.

Erfindungsgemäß ist es somit möglich, in einer voll automatisierten, kontinuierlichen Fertigung Sandwichplatten so herzustellen, dass praktisch keine manuellen Arbeitsgänge erforderlich sind.

Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:

1 eine vereinfachte, perspektivische Darstellung einer aus dem Stand der Technik bekannten Sandwichplatte,

2 bis 6 in vereinfachter Darstellung die Arbeitsabläufe zur Herstellung der erfindungsgemäßen Sandwichplatte,

7 eine perspektivische Teil-Schnittansicht eines Aufbaues einer erfindungsgemäßen Sandwichplatte, und

8a bis 8c eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Gesamtanlage.

Die in 1 gezeigte Sandwichplatte umfasst eine Oberdeckplatte 1, welche auf einen Leistenrahmen aufgesetzt ist. Dieser besteht aus zwei zueinander parallelen Längsriegeln 2 sowie zumindest zwei Querriegeln 3. In das aus den Längsriegeln 2 und den Querriegeln 3 gebildete Fach ist eine Wabeneinlage 5 eingelegt, die aus Papier oder Pappe besteht und in der Draufsicht eine bienenwaben-ähnliche Struktur aus bevorzugter Weise sechseckigen Waben aufweist. Mit dem Bezugszeichen 4 ist eine Verstärkungseinlage angedeutet, welche zusätzlich z. B. bei einer Tür zur Montage von Beschlägen, Türschlössern oder ähnlichem dienen kann.

Die 2 bis 6 zeigen in vereinfachter Darstellung die erfindungsgemäße Vorgehensweise sowie die hiermit verbundenen Arbeitsschritte:

In 2 ist eine Oberdeckplatte gezeigt, die mittels einer Vakuum-Hebeeinheit anhebbar ist.

Die 3 zeigt einen Zustand, bei welchem ein Leistenrahmen aus Längsriegeln 2 und Querriegeln 3 gefügt wurde. Es ist erkennbar, dass insgesamt drei Querriegel 3 zwischen die beiden parallelen Längsriegel 2 eingesetzt sind. In den Leistenrahmen ist eine Wabeneinlage 5 eingelegt. Der Leistenrahmen ist zusammen mit der Wabeneinlage 5 an seiner Oberseite und an seiner Unterseite beleimt. Er ruht beispielsweise auf Scheibenwalzen oder ähnlichem, um den Leimauftrag auf der Unterseite des Leistenrahmens und der Wabeneinlagen nicht zu beeinträchtigen.

Mittels der Vakuum-Hebeeinheit 7 wird, wie in 3 gezeigt, die Oberdeckplatte 1 auf den Leistenrahmen und die Wabeneinlage 5 aufgelegt und etwas angedrückt.

Die 4 verdeutlicht, dass eine Unterdeckplatte 6 an einer Montageposition bereitgestellt ist. Die in 3 gebildete Anordnung wird nunmehr mittels der Vakuum-Hebeeinheit 7 angehoben, und, so wie dies in 5 gezeigt ist, auf die Unterdeckplatte 6 aufgelegt. Die Beleimung des Leistenrahmens sowie der Wabeneinlage 5 ist ausreichend in ihrer Haftkraft, um nach dem Aufsetzen und Andrücken der Oberdeckplatte gemäß 3 die gesamte Anordnung anheben und auf die Unterdeckplatte 6 aufsetzen zu können.

Nachfolgend wird, wie in 6 dargestellt, die gesamte Anordnung einer Presse zugeführt. Dies kann eine Walzenpresse, beispielsweise mit Kalanderwalzen oder auch eine Mehretagenpresse sein. In dieser wird die Anordnung entsprechend verpresst, um die fertige Sandwichplatte zu erhalten.

Die 7 zeigt in perspektivischer Teil-Schnittansicht den Aufbau einer erfindungsgemäßen Sandwichplatte mit einem Leistenrahmen, welcher Längsriegel 2 und nicht dargestellte Querriegel 3 umfasst. In den Leistenrahmen ist eine Wabeneinlage 5 eingelegt, wobei zum Einlegen die oben beschriebene, erfindungsgemäße Greifvorrichtung verwendet wurde. Nachfolgend wird der Leistenrahmen mit einer Oberdeckplatte 1 und einer Unterdeckplatte 2 verleimt. Auf die Oberdeckplatte 1 kann ein oberes Furnier 11 aufgebracht werden, die Oberseite der Unterdeckplatte 6 kann mit einem unteren Furnier 12 versehen werden.

Die Längsriegel und die Querriegel können aus Materialien wie MDF, Massivholz oder Spanplatten hergestellt werden. Die Oberdeckplatte 1 sowie die Unterdeckplatte 6 können Dicken von 5 bis 10 mm aufweisen. Auf die Oberflächen (Außenflächen) der Oberdeckplatte 1 bzw. der Unterdeckplatte 6 können ein oberes und unteres Furnier 11 bzw. 12 aufgeleimt werden. Anstelle der Furniere sind auch andere Kaschiermaterialien (Folie, Lack oder Ähnliches) einsetzbar. Die Oberdeckplatte 1 und die Unterdeckplatte 2 können als Hartfaserplatte, Spanplatte oder aus HDF gefertigt sein. Es versteht sich, dass die seitlichen Sichtflächen entsprechend ebenfalls furniert oder mit Kaschiermaterial oder ähnlichem versehen werden können.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer Gesamtanlage in Verbindung mit den 8a bis 8c beschrieben:

Beginnend mit 8a werden zunächst in der Station 01.1 Längsriegel 2 und Querriegel 3 zugeführt und leiterartig positioniert. Die Längsriegel 2 sind dabei in ein Stapelmagazin aufgenommen, die Querriegel 3 werden auf umlaufende Transportbänder in einem Abstand zueinander aufgelegt. Die Längsriegel 2 weisen einen Abstand zu den Querriegeln 3 auf.

In einer Station 01.2 werden die Längsriegel und Querriegel auf ein Förderband 8 überführt. Oberhalb des Förderbands 8 sind mehrere Anschläge 9 vorgesehen, welche vertikal bewegbar sind und zur stirnseitigen Anlage der Längsriegel 2 sowie zur jeweiligen Positionierung der Querriegel 3 dienen. Die Längsriegel 2 und die Querriegel 3 werden somit entsprechend gestoppt und positioniert. Wenn die Längsriegel 2 und die Querriegel 3 ihre Montageposition erreicht haben, wird das Förderband 8 gestoppt. Die Fügestellen werden entsprechend (nicht dargestellt) beleimt. Nachfolgend wird der Leistenrahmen durch seitliches Verpressen gefügt. Der Klebstoff fixiert die Längsriegel und die Querriegel 2, 3 sofort, sodass an der Station 01.3 ein fertiger Leistenrahmen auf ein weiteres Transportband überführt werden kann.

Gleichzeitig zu der Herstellung des Leistenrahmens wird von einem Wabenplattenvorrat 02.2 das komprimierte Material der Wabeneinlage in einen Wabenexpandiertrockner 02.1 eingezogen. Dabei werden die zuvor gefalteten Waben aufgestellt und durch die warme Luft getrocknet, sodass diese fixiert werden. Aus dem so entstehenden endlosen Wabenteppich schneidet eine Schneideeinrichtung am Ende des Wabenexpandiertrockners 02.1 entsprechende Fixmaße der Wabeneinlagen 5 ab. Diese entsprechen in ihrer Größe den Fächern des Leistenrahmens.

Die vereinzelten und geschnittenen Wabeneinlagen 5 werden nachfolgen einer Station 03.3 zugeführt. Dort werden Sie von Greifern 10, die mit nach unten gerichteten Greiferfingern versehen sind, welche in die Waben der Wabeneinlagen 5 eingreifen, angehoben. Die Greiferfinger werden nach dem Einsetzen in die Wabeneinlage einander angenähert, sodass sie die Wabeneinlage zusammendrücken und auf diese Weise verhalten. Durch ein Überführen der an den Greifern 10 hängenden Wabeneinlagen 5 in den Leistenrahmen werden diese in der Station 03.1 in den Leistenrahmen eingesetzt. Das Einsetzen erfolgt auf einem ebenen Transportband, sodass die Planheit gewährleistet ist.

Nachfolgend wird der Leistenrahmen mit den eingesetzten Wabeneinlagen auf eine Schrägrollenbahn 04.0 überführt. Hierbei erfolgt eine exakte Positionierung des Leistenrahmens.

Der Leistenrahmen wird nachfolgend in der Station 05.0 an seiner Oberseite und an seiner Unterseite mit Kleber versehen. Dies erfolgt durch obere und untere Walzen, mittels derer der Kleber aufgebracht wird.

Der beleimte Leistenrahmen wird nachfolgend auf einer Konusrollenbahn transportiert, um mittels konisch gestalteter Transportrollen nur eine geringe Kontaktfläche zu haben, damit der Leimauftrag an der Unterseite des Leistenrahmens nicht beeinträchtigt wird.

In einer Station 06.1 wird, beispielsweise mittels des dargestellten Gabelstaplers, ein Stapel von Oberdeckplatten bzw. Unterdeckplatten bereitgestellt. Der Stapel wird in eine Station 06.2 überführt. Mittels einer Vakuum-Hebeeinheit wird in der Station 06.3 jeweils eine Oberdeckplatte bzw. Unterdeckplatte abgehoben und in eine Station 06.4 überführt. Von dieser aus wird mittels einer Vakuum-Hebeeinheit 06.8, welche an einem Portal gelagert ist, eine Oberdeckplatte auf die Station 06.5 aufgelegt, während eine Unterdeckplatte in die Station 06.7 überführt wird. Von der Station 06.5 greift nunmehr die Vakuum-Hebeeinheit die Oberdeckplatte und legt diese auf den beleimten Leistenrahmen auf. Nach kurzem Andrücken hebt die Vakuum-Hebeeinheit die Oberdeckplatte zusammen mit dem Leistenrahmen an und legt diese in der Station 06.7 auf die Unterdeckplatte ab. Somit ist die Sandwichplatte fertig montiert.

In der Station 07.0 und 07.8 wird die Sandwichplatte weitertransportiert und Kalanderrollenpressen 09.1 und 09.2 zugeführt. Hierbei erfolgt ein fester Verbund zu der fertigen Sandwichplatte. Diese verlässt die Kalanderrollenpressen 09.1 und 09.2 und wird auf eine Transportstation 10.0 überführt. Von dieser aus erfolgt ein Abstapeln in den Stationen 11.2 und 11.3, wobei dies mittels Vakuum-Hebeeinheiten der Station 11.1 erfolgt.

Es versteht sich, dass vor oder nach dem Stapeln in den Stationen 11.1 bis 11.3 ein Beschneiden der Kanten oder ein Unterteilen der Sandwichplatten in kleinere Einzel-Sandwichplatten erfolgen kann.

1Oberdeckplatte 2Längsriegel 3Querriegel 4Verstärkungseinlage 5Wabeneinlage 6Unterdeckplatte 7Vakuum-Hebeeinheit 8Förderband 9Anschlag 10Greifer

Anspruch[de]
  1. Sandwichplattenherstellungsvorrichtung mit folgenden Baugruppen:

    – einer Fügevorrichtung für einen Leistenrahmen aus Längsriegeln (2) und Querriegeln (3),

    – einer Greifvorrichtung zum Greifen, Transportieren und Einlegen zumindest einer Wabeneinlage (5) in zumindest ein Fach des Leistenrahmens, wobei die Greifvorrichtung mit Greiffingern versehen ist, welche jeweils in Waben der Wabeneinlage (5) einsteckbar und in ihrem Abstand veränderbar sind,

    – einer Beleimvorrichtung zum Beleimen der Oberseite und der Unterseite des Leistenrahmens und der Wabeneinlage (5),

    – einer Hebe- und Transportvorrichtung zum Heben und Transportieren einer Oberdeckplatte (1) von einer Magazinposition zu dem Leistenrahmen und der Wabeneinlage (5) und zum Auflegen und Aufdrücken auf den Leistenrahmen und die Wabeneinlage (5), wobei die Hebe- und Transportvorrichtung zumindest eine Vakuum-Hebeeinheit (7) umfasst,

    – einer Hebe- und Transportvorrichtung zum Heben und Transportieren der Anordnung aus Leistenrahmen, Wabeneinlage (5) und Oberdeckplatte (1) zu einer Magazinposition mit einer Unterdeckplatte (6), und

    – einer Presse zum Fertigpressen der Sandwichplatte.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Beleimvorrichtung ein PUR-Kleber aufgebracht wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Beleimvorrichtung ein PU-Kleber aufgebracht wird.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Beleimvorrichtung ein Heißschmelzkleber aufgebracht wird.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Beleimvorrichtung die der Wabeneinlage (5) zugewandten Flächen der Längsriegel (2) und/oder Querriegel (3) mit Kleber versehbar sind.
  6. Sandwichplattenherstellungsverfahren mit folgenden Arbeitsschritten:

    – Herstellen eines Leistenrahmens durch Fügen von Längsriegeln (2) und Querriegeln (3),

    – Einfügen von zumindest einer Wabeneinlage (5) in zumindest ein von den Längsriegeln (2) und den Querriegeln (3) gebildetes Fach,

    – Beleimen der Oberseiten und der Unterseiten des Leistenrahmens und der Wabeneinlage (5),

    – Transportieren einer Oberdeckplatte (1) von einer Magazinposition zu dem Leistenrahmen mittels einer Vakuum-Hebeeinheit (7),

    – Auflegen und Andrücken einer Oberdeckplatte (1),

    – Anheben und Transportieren der Oberdeckplatte (1) zusammen mit dem Leistenrahmen und der Wabeneinlage (5) mittels der Vakuum-Hebeeinheit (7) zu einer Fügeposition, zu welcher zuvor eine Unterdeckplatte (6) transportiert wurde.

    – Auflegen der Anordnung auf die Unterdeckplatte (6) zur Bildung einer Sandwichplatte, und

    – Pressen der Sandwichplatte.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sandwichplatte mittels einer Vakuum-Hebeeinheit (7) zu der Presse transportiert wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass zum Beleimen ein PUR-Kleber verwendet wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass zum Beleimen ein PU-Kleber verwendet wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass zum Beleimen ein Heißschmelzkleber verwendet wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Beleimvorrichtung die der Wabeneinlage (5) zugewandten Flächen der Längsriegel (2) und/oder der Querriegel (3) mit Kleber versehen werden.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass alle benötigten Wabeneinlagen (5) gleichzeitig eingelegt werden.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren automatisch durchgeführt wird.
Es folgen 6 Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com