| Dokumentenidentifikation |
DE102004016302B3 27.10.2005 |
| Titel |
Anlage zum kontinuierlichen Behandeln einer textilen Stoffbahn und Verfahren zum Betrieb der Anlage |
| Anmelder |
A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co. KG, 41238 Mönchengladbach, DE |
| Erfinder |
Hampel, Roland, 52531 Übach-Palenberg, DE; Klas, Ernst, 41065 Mönchengladbach, DE |
| Vertreter |
von Creytz, D., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 41844 Wegberg |
| DE-Anmeldedatum |
02.04.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004016302 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
27.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
D06C 25/00
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| Zusammenfassung |
Es wird eine Anlage zum kontinuierlichen Behandeln einer gespannt in Bahnlängsrichtung mit freien Längskanten geführten textilen Stoffbahn beschrieben, wobei das Umschlagen der Längskanten der Stoffbahn durch Aufstecken von Klammern unterdrückt wird. Um das Setzen der Klammern zu mechanisieren, wird ein Klammerschießgerät mit Klammermagazin an einer Stelle der Anlage, an der die Kante normalerweise noch nicht umgeschlagen ist, der jeweiligen Längskante zugeordnet.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Anlage zum kontinuierlichen Behandeln,
wie Färben, Trocknen, Dämpfen oder Fixieren, einer gespannt in Bahnlängsrichtung
mit freien Längskanten geführten textilen Stoffbahn, insbesondere aus Web- oder
Maschenware, in welcher das Umschlagen der Längskanten durch Aufstecken von Klammern
mit in der Bahnebene nebeneinander abwechselnd auf den beiden Bahnflächen liegenden
Klammerfingern unterdrückt wird. Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren
zum Betrieb der Anlage.
Die Längsränder der längsgespannten Bahn können, wenn sie –
wie hier vorausgesetzt wird – nicht, zum Beispiel an einer mitlaufenden Kette,
festgehalten werden, umschlagen, zum Beispiel umklappen oder einrollen. Dieses Umschlagen
der Stoffbahnlängskanten kommt bei Bahnware sehr verschiedener Art, beispielsweise
sowohl bei Webware als auch bei Maschenware, vor. Besonders leicht können die Kanten
umschlagen, wenn die Bahn Fehlstellen aufweist und/oder aus Maschenware besteht.
Der Begriff „Umschlagen" umfaßt im vorliegenden Rahmen jedes Umklappen, Einrollen
oder beginnendes Einrollen bzw. Umklappen der (wie oben angegeben) freien Längskanten
einer Stoffbahn.
Auf einem Großteil der Bahnlänge kann das Kanteneinschlagen –
speziell bei Maschenware – wirksam durch Leimen der Kanten verhindert werden.
Ein entsprechendes, auf das Kontinuefärben bezogenes Verfahren wird beschrieben
in DE 101 31 000 A1. Danach werden
auf die beiden Längskanten der Ware vor dem Färbeprozeß Hilfskanten aufgebracht,
welche dem Einrollen der Warenkanten entgegenwirken. Nach DE
32 38 378 A1 ist es auch möglich, eine Kantenversteifung vorzusehen, die
aus Linienelementen besteht, deren Ausdehnungskomponente senkrecht zur Kante groß
gegen die Ausdehnungskomponente parallel zur Kante ist. Diese bekannten Verfahren
sind jedoch oft in den Bereichen der Bahnlänge nicht wirksam, an denen die in der
Bahn wirkende Längsspannung durch Fehlstellen am Rand oder in der Bahnfläche oder
durch eine Naht ungleichförmig ist. Dort kann die Bahn wellig werden. Dann kann
die Kante der Bahn (oft an beiden Bahnrändern) umschlagen.
Aus diesem Grunde werden in der Praxis an den gefährdeten Stellen
der Bahn – beispielsweise aus „Pertinax" bestehende – Klammern
(in Richtung quer zur Transportrichtung) über die Bahnkante gesteckt. Solche Klammern
können drei durch einen Klammerrücken verbundene Finger von annähernd 10 cm Länge
besitzen, wobei der mittlere Finger auf der einen Bahnfläche und die beiden seitlichen
Finger auf der anderen Bahnfläche aufliegen sollen. Im Bereich einer solchen Klammer
kann die Kante nicht umschlagen. Falls erforderlich wird je eine Klammer von der
Seite her auf gegenüberliegende Kanten gesteckt.
Eine derart mit Hilfe einer oder mehrerer Klammern randstabilisierte
Bahn läuft mit den Klammern durch die jeweilige Behandlungsmaschine, zum Beispiel
Hotflue, und wird dann dem nächsten Behandlungsschritt zugeführt, aufgerollt oder
abgelegt. Am Ausgang der Maschine bzw. vor dem Aufrollen der Bahn können die Klammern
wieder vom Rand abgezogen werden oder stecken bleiben.
Das Setzen der Klammern erfordert im Allgemeinen zusätzliches Personal,
weil das Aufstecken erfolgen muß, bevor die Bahnkante nachhaltig umgeschlagen ist
und weil das Aufstecken oft von beiden Bahnrändern praktisch zugleich erfolgen muß.
Das Abziehen der Klammern am Ausgang der Maschine kann wichtig sein, wenn die Klammern
bei einem weiteren Behandlungsgang stören würden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Handhaben, insbesondere
Setzen, der Klammern zu mechanisieren und durch Fernsteuerung, zum Beispiel vom
Stand des Maschinenführers aus, aktivieren zu können.
Die erfindungsgemäße Lösung wird für die eingangs genannte Anlage
im Kennzeichen des Anspruchs 1 beschrieben. Sie ist insbesondere gekennzeichnet
durch ein der jeweiligen Längskante an einer Stelle der Anlage, an der die Kante
normalerweise noch nicht umgeschlagen ist, zugeordnetes Klammerschießgerät mit Klammermagazin.
Einige Verbesserungen und weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den übrigen
Ansprüchen beschrieben.
Vorzugsweise besteht die erfindungsgemäße Lösung darin, daß vor dem
Eingang der jeweiligen Behandlungsmaschine an einer Stelle, an der die zum Einschlagen
neigende Kante – auch an problematischen Bereichen, zum Beispiel Nähten oder
Fehlstellen – normalerweise noch nicht umgeschlagen ist, ein Klammerschießgerät
mit Klammermagazin angeordnet wird. Das Klammerschießgerät kann bevorzugt aus einem
Schieber oder Stößel, der eine im Magazin befindliche Klammer in Richtung gefährdeter
Bahnkante schiebt bzw. schießt, bestehen.
Wenn die Finger oder Zinken der jeweiligen Klammer vor dem Aufstecken
auf die Bahnkante aufgespreizt, zum Beispiel auseinandergebogen, werden müssen,
soll die Klammer auf dem Wege zur Bahnkante durch ein Spreizgerät gelangen, in welchem
die nebeneinander liegenden Klammerfinger zum Aufstecken auf die Bahnkante –
also abwechselnd über die Ebene der einen und anderen Bahnfläche – aufgespreizt
werden, so daß benachbarte Finger abwechselnd auf die eine und auf die andere Bahnfläche
gelangen. Die Wirkung dieses Spreizgeräts kann aufgehoben werden, wenn die Finger
die Kante selbst passiert haben. Die Klammer soll im Allgemeinen so weit wie möglich,
nämlich bis zum Anschlag der Bahnkante am Klammerrücken zwischen je zwei Fingern,
auf die Bahn geschossen werden. Das den jeweiligen Finger spreizende Teil des Spreizgeräts
soll gefedert gelagert werden, damit es beim Passieren des Klammerrückens ausweichen
kann.
Ein solches Spreizgerät kann entfallen, wenn die jeweilige Klammer
auch ohne gesondertes Aufspreizen auf die Stoffbahnkante aufzustecken ist und trotzdem
– auch beim Lauf über Walzen – in der nachfolgenden Behandlungsmaschine
fest stecken bleibt. Das gilt beispielsweise für eine Klammer mit sich zwischen
den (aufgespreizten) Fingern/Zinken konisch oder keilförmig verengendem Schlitz
oder für eine Klammer, deren aufgespreizte Zinken nach dem Auftreffen oder Aufschlagen
am Stoffbahnrand zusammenschnappen.
Um ein sicheres und vollständiges Aufstecken der jeweiligen Klammer
zu erreichen, kann es günstig sein, die Stoffbahn und speziell deren Randbereich
– zumindest dort, wo das Aufstecken erfolgen soll – exakt und flatterfrei
zu führen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Klammer mit permanent leicht konisch
gespreizten Zinken eingesetzt werden soll.
Das Klammern erfolgt bevorzugt mit so hoher Geschwindigkeit, daß man
von einem Aufschießen der Klammer sprechen kann. Insbesondere soll die Aufschießgeschwindigkeit,
die in einer Richtung quer zur Bahntransportrichtung erfolgt, so groß gegen die
Transportgeschwindigkeit sein, daß beim Setzen der Klammer keine Wellen in der Bahn
entstehen. Wenn sich die Aufschießgeschwindigkeit oder die Transportgeschwindigkeit
wie 10:1 oder mehr verhalten, wird diese Bedingung meist erfüllt. In diesem Zusammenhang
ist zu beachten, daß herkömmlich, als man die Klammer von Hand aufsteckte, die Bedienungsperson
beim Aufstecken der Bahnbewegung folgen konnte. Diese Mitbewegung kann beim erfindungsgemäßen
Gerät entfallen, wenn nur das Aufstecken schnell genug ausgeführt wird.
Um zu erreichen, daß die einzelne Klammer möglichst vollständig (zum
Beispiel bis zum Anschlag zwischen ihren Fingern) auf die Bahnkante gesteckt wird,
kann es erforderlich sein, das Klammerschießgerät in einem festen Abstand (bzw.
Abstandsbereich) von der Bahnkante zu positionieren. Bei seitlichem Verlauf der
Bahn (gemeint ist eine Bewegung quer zur Transportrichtung) soll das Schießgerät
also nachführbar sein. Das Gleiche gilt für den Fall wechselnder Stoffbahnbreiten.
Das Nachführen kann durch einen Kantensensor oder von Hand gesteuert und beispielsweise
mit Hilfe einer Verstellspindel bewirkt werden.
Zum Betätigen des Schiebers des Klammerschießgeräts können beispielsweise
ein Hydraulik- oder Pneumatikzylinder oder ein Katapult, vorzugsweise mit mechanischer
Feder, vorgesehen werden. Die jeweilige Aktivierung soll ferngesteuert, vorzugsweise
auch durch Auslösen von Hand, erfolgen können. Beispielsweise, wenn der Maschinenführer
einen welligen Bereich in der Bahnfläche von seiner Position aus sieht und ein Umschlagen
der Bahnkante befürchten muß, kann er (ebenfalls von seinem Platz aus) auf eine
oder beide Bahnkanten eine Klammer setzen.
Die Klammer kann, gewissermaßen als Einwegteil, nach Verlassen der
jeweiligen Behandlungsmaschine auf der Bahnkante stecken bleiben. Es kann aber auch
gewünscht werden, am Ausgang der jeweiligen Behandlungsmaschine die Klammern, die
ihren Zweck erfüllt haben, wieder von der Bahn abzuziehen. Dazu kann gemäß weiterer
Erfindung eine Klammerziehvorrichtung, vorzugsweise eine selbsttätig wirkende Vorrichtung,
mit entsprechender Ausbildung der einzelnen Klammer selbst benutzt werden.
Jede Klammer besitzt außer den Klammerfingern einen Klammerrücken
mit den Fingern gegenüberliegender Stoßkante; das ist die Kante, an der beispielsweise
ein Schieber beim Einschießen der Klammer anschlägt. Der Klammerrücken besitzt außerdem
zwei sich im Wesentlichen in Längsrichtung der Finger erstreckende Seitenkanten,
nämlich eine vordere und eine hintere Seitenkante.
Gemäß weiterer Erfindung wird vorgeschlagen, in der vorderen Seitenkante,
vorzugsweise auch in der hinteren Seitenkante, eine Kerbe vorzusehen und an der
Position der Anlage, an der die Klammer abgezogen werden soll, einen (vorzugsweise
senkrecht zur Bahnebene stehenden) Bolzen relativ zur Bahnkante so räumlich fest
zu plazieren, daß die mit der Bahn vorbeilaufende Klammer mit der Kerbe am Bolzen
festhakt. Einen seitlichen Verlauf der Bahn oder für den Fall wechselnder Stoffbahnbreiten
kann der Bolzen – ähnlich wie das Schießgerät – nachführbar sein.
Die vorgenannte Kerbe in der jeweils vorderen Seitenkante der Klammer
soll so geformt werden und der Bolzen soll so positioniert werden, daß der momentan
räumlich feste Bolzen die Klammer festhält bzw. fängt und von der weiter laufenden
Bahn (selbsttätig) abzieht. Bevorzugt wird der Bolzen jeweils so
weit ab von der Bahnkante plaziert, daß die am Bolzen hängen gebliebene Klammer
seitlich der Bahn zu Boden oder in einen Auffangbehälter fallen kann. Zweckmäßig
wird in jeder Klammer je eine Kerbe in ihrer vorderen Seitenkante und ihrer hinteren
Seitenkante vorgesehen, speziell wenn dadurch das Einlegen der Klammer in das jeweilige
Magazin vereinfacht wird. Die Kerbe soll so geformt werden, daß auch bei ungenau
gesetzten Klammern oder Bolzen die jeweilige Klammer mit Sicherheit von dem Bolzen
erfaßt und gezogen wird.
Wenn die Klammern nach dem Ziehen einfach in einen Behälter fallen,
kann es mühsam werden, sie zu ordnen und geordnet in das Magazin des Klammerschießgeräts
zu deponieren. Aus diesem Grunde wird gemäß noch weiterer Erfindung vorgeschlagen,
die gezogenen Klammern in einem Trichter aufzufangen und unmittelbar über eine Rutsche
oder dergleichen gerichtet in einen Magazinbehälter zu leiten. Dabei wird ausgenutzt,
daß an derselben Stelle und auf die gleiche Weise gezogene Klammern normalerweise
gleichgerichtet nach unten fallen. Im Trichter werden die fallenden Klammern ausgerichtet,
so daß sie mit Hilfe einer Rutsche gleichgerichtet zu einem Magazinbehälter gelangen.
Wenn der Magazinbehälter gefüllt ist, kann er – beispielsweise manuell –
zum Klammerschießgerät gebracht und durch einen leeren Behälter ersetzt werden.
Um bei dem Einsortieren der gelösten Klammern im Magazin zu erreichen,
daß die Klammerfinger aller Klammern gleichgerichtet sind, kann es günstig sein,
den Magazinbehälter so auszubilden, daß die Klammern nur in einer Orientierung (die
Finger zu einer Seite, die Klammerrücken zur anderen Seite), positioniert werden
können. Das läßt sich beispielsweise durch Formgebung der Klammer und eine entsprechende
Form des Magazin-Innenraums erreichen. Beispielsweise können die benachbarten Finger
einer Klammer abwechselnd verschiedene Länge haben. Wenn beispielsweise eine dreifingrige
Klammer zwei kürzere Außenfinger und einen etwas längeren Mittelfinger besitzt,
läßt sich die Innenkontur des Magazinbehälters leicht so formen, daß jede Klammer
nur in einer Orientierung flach im Magazin liegen kann.
Der Maschinenführer kann die Klammern mit dem erfindungsgemäßen Schießgerät
nach Augenschein setzen. Für eine weitere Automatisierung kann ein Kantenfühler
vorgesehen werden, der – eventuell kombiniert mit einer Breitstreckvorrichtung
– umgeschlagene Kanten bzw. Kantenbereiche detektiert und gegebenenfalls die
Breitstreckvorrichtung aktiviert. Auf eine dadurch glattgestrichene Bahnkante kann
dann eine Klammer aufgesteckt werden.
Ein zum Detektieren umgeschlagener Kanten vorgesehener Kantenfühler
kann mit besonderem Vorteil auch innerhalb der jeweiligen Behandlungsmaschine vorgesehen
werden. Dort kann nämlich der Maschinenführer sich anbahnende Schäden nicht (unmittelbar)
sehen. Wenn der Kantenfühler innerhalb der Maschine, zum Beispiel im heißen Bereich
einer Hotflue ein Umschlagen einer Kante feststellt, kann er im Bereich vor dem
Einlauf in die Maschine eine oder mehrere Klammern setzen, damit sich der Umschlag
nicht beliebig weit fortsetzt. Ein solcher Kantenfühler soll außerhalb und innerhalb
der Maschine vor allem dort plaziert werden, wo die Gefahr des Umschlagens der Kante
besteht und/oder wo der Maschinenführer nur schlecht oder gar nicht beobachten kann.
Anhand der schematischen Zeichnung von Ausführungsbeispielen werden
Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen
1 ein Stück längsgespannter Stoffbahn
mit Fehlstellen oder Naht entsprechend ungleichförmiger Spannung in Stoffbahnlängsrichtung;
2 eine auf einen Stoffbahnrand gesteckte
Klammer;
3 eine Klammerschießvorrichtung mit Magazin;
und
4 eine Klammersammelvorrichtung.
Wenn eine Stoffbahn 1 ohne an ihren Bahn- bzw. Längskanten
2 gehalten zu werden, in Transportrichtung 3, zwischen zwei Walzen
(nicht gezeichnet) in Längsrichtung gespannt gezogen wird, können die Kanten
2, etwa als Folge von Fehlstellen 4 in der Mitte oder
5 am Rand, die beispielsweise von Produktionsfehlern oder von Probenentnahmen
herrühren, umschlagen. Das rührt daher, daß die bei einer unversehrten und überall
gleichmäßig stabilen Bahn 1 gleichförmige Verteilung der Spannung, symbolisiert
durch die Pfeile 6, im Bereich einer Fehlstelle 4 oder
5 ungleichmäßig wird. Die ungleiche Spannungsverteilung (in Bahnlängsrichtung)
kann zu Längswellen in der Bahn und dadurch zum Umschlagen der Kanten
2 führen. Eine im Ergebnis ähnliche Wirkung kann eine in der Bahn vorhandene
Naht 7 haben.
Ein derartiges Umschlagen der Längskanten 2 als Folge ungleichförmiger
Verteilung der Spannung kommt bei textilen Stoffbahnen sehr verschiedener Art, zum
Beispiel sowohl bei Webware als auch bei Maschenware, vor. Bei Maschenware ist die
Gefahr eines Einrollens der Kanten 2 besonders groß, daher werden hierbei
die Kanten im Allgemeinen, zum Beispiel durch Leimen versteift.
Eine solche Versteifung durch Leimen der Kanten reicht aber – selbst bei Webware
– zum Verhindern des Umschlagens der Kanten oft nicht aus, wenn die beschriebenen
Fehlstellen 4 oder 5 oder Nähte in der Bahn vorhanden sind. Um
dieses Umschlagen zu verhindern, wird auf die Kante 2 eine insgesamt mit
8 bezeichnete Klammer gesteckt, die im dargestellten Ausführungsbeispiel
3 an einem Klammerrücken 9 sitzende Klammerfinger 10,
11 und 12 – im Allgemeinen in einer Ebene und getrennt durch
Einschnitte 13 – besitzt.
Im Ausführungsbeispiel nach 2 ist angenommen,
daß die äußeren Finger 10 und 12 auf der in der Zeichnung dargestellten
Stoffbahn 1 liegen und daß der mittlere Finger 11 unterhalb der
Stoffbahn an deren Fläche anliegt. Die Klammer 8 nach 2
ist bis zum Anschlag 14 zwischen den Fingern 10 bis
12 am Klammerrücken 9 auf die Stoffbahn 1 gesteckt. Ähnlich
würde eine Klammer mit zwei in Richtung senkrecht zur Stoffbahnebene übereinander
angeordneten Zinken auf die Bahnkante zu stecken sein. Die Zinken können beispielsweise
vorgespreizt sein.
3 zeigt das Prinzip eines erfindungsgemäßen
Klammerschießgeräts. Die zum Aufschießen auf die Kante 2 einer Stoffbahn
1 bereitgestellten Klammern 8 liegen geordnet in einem Magazin
15. Das Magazin 15 wird so orientiert der Bahnkante
2 zugewendet, daß die Fingerspitzen 16 der Bahnkante zugewendet
und die Klammerrücken 9 von der Bahnkante abgewendet sind.
Dem Magazin 15 zugeordnet wird ein insgesamt mit
17 bezeichnetes Schießgerät bzw. Katapult. Das Schießgerät besitzt einen
Stößel oder Schlagbolzen 18, der bei Aktivierung gegen den Klammerrücken
9 einer der Klammern 8 des Magazins 15 anschlägt und
die Klammer in Querrichtung 19 (Richtung quer zur Transportrichtung
3 zur Bahnkante 2 hin) aus dem Magazin heraus beschleunigt.
Falls erforderlich passiert die bewegte Klammer 8 auf dem
Wege zur Bahnkante 2 ein Spreizgerät 20, das in den Weg der Klammer
8 eine bevorzugt – wie in 1 gezeigt
– gefedert gelagerte Ablenkfläche 21 schiebt, welche letztere –
im Ausführungsbeispiel (2) – den mittleren Finger
11 aus der Ebene der Klammer (Finger 10 und 12) nach
unten drückt, so daß die Klammer auf dem weiteren Weg mit auseinandergespreizten
Fingern auf die Bahnkante 2 trifft. Bei der weiteren Bewegung der Klammer
8 gelangen die Finger 10 bis 12 aus dem Wirkungsbereich
des Spreizgeräts 20, so daß sie sich schließlich flach an die Ober- und
Unterseite 22 und 23 der Stoffbahn 1 anlegen. Beim Vorbeigleiten
des Klammerrückens 9 gibt die Federung der Ablenkfläche 21 nach.
Als Schießgerät 17 kann, wie dargestellt, ein Pneumatikzylinder
24 vorgesehen werden, dessen Kolben 25 mit dem Stößel oder Schlagbolzen
18 verbunden ist. Wenn der Kolben 25 aus der in 3
dargestellten Position in die entgegengesetzte Position im Zylinder 24
bewegt wird, schiebt der Schlagbolzen 18 eine Klammer 8 aus dem
Magazin 15 auf die Stoffbahn 1.
Wenn die jeweilige Klammer 8, nachdem sie ihre Aufgabe erfüllt
hat, wieder automatisch von der Stoffbahn 1 abgezogen werden soll, kann
eine Klammerziehvorrichtung benutzt werden, wie sie aus den 2
und 4 hervorgeht. Nach 2
werden in der vorderen Seitenkante 26 und bevorzugt auch in der hinteren
Seitenkante 27 Kerben 28 im Klammerrücken 9 vorgesehen.
Im Ausführungsbeispiel haben die Seitenkanten 26, 27 eine Länge
von etwa 4 cm (bei etwa 10 cm langen Fingern 10 bis 12). Die Kerben
28 werden so geformt, daß ein an der Position, an der die Klammer
8 gezogen werden soll, vorgesehener, fixierter Bolzen 29 in die
Kerbe 28 der in Transportrichtung 3 bewegten Klammer
8 einhakt. Durch den bevorzugt senkrecht zur Bahnebene stehenden Bolzen
29 wird die Klammer 8 festgehalten und im Allgemeinen unter Drehung
in der Schwenkrichtung 30 um den Bolzen 29 herum von der Stoffbahn
1 abgezogen.
Die Klammer 8 kann dann zu Boden oder in einen Behälter fallen
oder aber, gerichtet mittels eines Trichters 31 und einer Rutsche
32 einem Magazinbehälter 33 zugeführt werden. Der Magazinbehälter
33 kann so ausgebildet werden, daß die Klammern 8 darin nur in
einer für alle Klammern gleichen Richtung flach aufeinander liegen können. Beispielsweise
wird in 4 angenommen, daß die einzig mögliche glatte
Lage der Klammern im Magazinbehälter 33 möglich ist, wenn die Fingerspitzen
16 nach rechts und die Klammerrücken 9 nach links zeigen. Diese
ausgewählte Position läßt sich erreichen, wenn das Innere des Magazinbehälters
33, das in 2 gestrichelt dargestellt wird,
an der Spitze 16 des mittleren Fingers 11 eine Ausbuchtung
34 besitzt.
1- Stoffbahn
2- Bahnkante
3- Transportrichtung
4- Fehlstelle, Mitte
5- Fehlstelle, Rand
6- Spannung
7- Naht
8- Klammer
9- Klammerrücken
10–12- Klammerfinger
13- Einschnitt
14- Anschlag
15- Magazin
16- Fingerspitze
17- Schießgerät
18- Schlagbolzen
19- Querrichtung
20- Spreizgerät
21- Ablenkfläche
22- obere Seite
23- untere Seite
24- Pneumatikzylinder
25- Kolben
26- Vorderkante
27- Hinterkante
28- Kerbe
29- Bolzen
30- Schwenkrichtung
31- Trichter
32- Rutsche
33- Magazinbehälter
34- Ausbuchtung
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| Anspruch[de] |
- Anlage zum kontinuierlichen Behandeln, wie Färben, Trocknen, Dämpfen
oder Fixieren, einer in Bahnlängsrichtung (3) mit freien Längskanten (2)
gespannt geführten textilen Stoffbahn (1), in welcher das Umschlagen der
Längskanten (2) durch Aufstecken von Klammern (8) mit in der Ebene
der Stoffbahn (1) nebeneinander abwechselnd auf den beiden Bahnflächen
(22, 23) liegenden Klammerfingern (10 bis 12)
unterdrückt wird, gekennzeichnet durch ein der jeweiligen Längskante (2)
an einer Stelle der Anlage, an der die Kante normalerweise nicht umgeschlagen ist,
zugeordnetes Klammerschießgerät (17) mit Klammermagazin (15).
- Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Klammerschießgerät
(17) aus einem einer Klammerposition im Magazin (15) zugeordneten
Klammerschieber bzw. Schlagbolzen (18) zum Herausschießen der Klammer (8)
in Richtung (19) Bahnkante (2) besteht.
- Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Betätigen
des Schiebers bzw. Schlagbolzens (18) ein Pneumatik- oder Hydraulikzylinder
(24) vorgesehen ist.
- Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Betätigen
des Schiebers bzw. Schlagbolzens (18) ein, bevorzugt mechanisch vorgespanntes,
Katapult vorgesehen ist.
- Anlage nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch vor dem Aufstecken auf
die Längskante (2) wirksame Mittel (21) eines Klammerspreizgeräts
(17) zum Aufspreizen benachbarter Klammerfinger (10 bis
12) abwechselnd zur Ober- und Unterseite (22, 23) der
Stoffbahn (1).
- Anlage nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß ein manuelles Aktivieren des Klammerschießgeräts (17), bevorzugt aus
der Ferne, zum Beispiel vom Stand des Maschinenführers aus, vorgesehen ist.
- Anlage nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß ein automatisches Aktivieren des Klammerschließgeräts (17) durch einen
Kantenfühler vorgesehen ist.
- Anlage nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klammerrücken (9) zumindest an seiner vorderen Seitenkante (26,
27) eine Kerbe (28) besitzt und daß zum selbsttätigen Ziehen der
Klammer (8) mit Abstand von der Längskante (2) ein Bolzen (29)
fixiert gesetzt ist, der beim Vorbeilauf der Klammer (8) in die Kerbe (28)
greift und die Klammer (8) festhält sowie von der Bahn (1) abzieht.
- Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die selbsttätig
von der Bahn (1) abgezogenen Klammer (8) über einen Trichter (31)
und eine Rutsche (32) ausgerichtet geordnet in ein Magazin (15)
gelangt.
- Anlage nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß, vorzugsweise sensorgesteuerte, Mittel zum Nachführen des Klammerschießgeräts
(17) und/oder des Bolzens (29) bei seitlichem Verlauf der Bahn
(1) – Verlauf quer zur Transportrichtung (3) – oder
bei wechselnden Bahnbreiten vorgesehen sind.
- Verfahren zum Betrieb der Anlage nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufschießen der Klammer (8) auf
die Kante (2) in einer Richtung (19) quer zur Bahntransportrichtung
(3) mit gegenüber der Transportgeschwindigkeit großer Geschwindigkeit erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufstecken
der jeweiligen Klammer (8) bis zum Anschlag (14) zwischen zwei
Fingern (10 bis 12) am Klammerrücken (9) erfolgt.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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