| Dokumentenidentifikation |
DE19933295B4 27.10.2005 |
| Titel |
Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung zur Durchführung von Bearbeitungsvorgängen an einer oder mehreren Schichten von tuchförmigem Arbeitsmaterial |
| Anmelder |
Gerber Technology, Inc., Tolland, Conn., US |
| Erfinder |
Kuchta, Richard, Shickshinny, Pa., US; Hasiuk, Peter, Enfield, Conn., US |
| Vertreter |
Schaumburg, Thoenes, Thurn, Landskron, 81679 München |
| DE-Anmeldedatum |
15.07.1999 |
| DE-Aktenzeichen |
19933295 |
| Offenlegungstag |
30.03.2000 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
27.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
D06H 7/24
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine mit einem Antriebversehene Vorrichtung
gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich generell auf eine Vorrichtung
zur Durchführung von Arbeitsvorgängen an einer oder mehreren Schichten von tuchförmigem
Arbeitsmaterial und insbesondere auf eine Vorrichtung, in der das Arbeitsmaterial
auf einem Förderer aufliegt, der zum Teil durch eine Vielzahl von aufeinanderfolgend
orientierten beweglichen Stäben definiert wird, die ihrerseits mit wenigstens drei
flexiblen Antriebselementen gekoppelt sind und von diesen angetrieben werden.
Die vorliegende Erfindung findet speziell bei der Herstellung von
Kleidungsmusterstücken Verwendung und wird hier in Verbindung mit einer derartigen
Verwendung beschrieben. Generell werden Kleidungsmusterstücke hergestellt, indem
ein oder mehrere Schichten von tuchförmigem Arbeitsmaterial auf einem Schneidtisch
angeordnet werden. Ein beweglich auf dem Schneidtisch montierter Schneidkopf läuft
über die Länge und Breite des Arbeitsmaterials und schneidet dabei in Abhängigkeit
von von einer Steuerung gelieferten Befehlen die Musterstücke aus den Schichten
aus. Die Auflagefläche, auf der das Arbeitsmaterial angeordnet wird, ist gewöhnlich
ein Förderer, der zum Teil durch eine Vielzahl von aufeinanderfolgend Seite an Seite
zueinander und in Längsrichtung des Schneidetisches angeordnete Stäbe gebildet wird.
Die Stäbe bilden zusammen eine Auflagefläche für die Aufnahme des Arbeitsmaterials
während der Durchführung eines Bearbeitungvorgangs.
Bei bekannten Schneidtischen sind Stäbe gewöhnlich mit einem Fördererantriebsmechanismus
gekoppelt, der durch ein Paar von beabstandet zueinander angeordnete und in Längsrichtung
des Schneidtisches verlaufende Ketten gebildet wird. Generell werden die Ketten
durch drehbare, an entgegengesetzten Enden des Schneidtisches montierte Zahnräder
angetrieben. Da die Schneidtische in Anpassung an große Tuchbreiten so breit wie
möglich sind, tendieren die Stäbe zum Durchhängen zwischen den Ketten. Daraus folgt,
daß die Fläche, auf der das Arbeitsmaterial aufliegt, nicht mehr eben sondern durchgebogen
ist, was die Herstellung von schlecht geschnittenen Musterstücken zur Folge haben
kann.
Beim Abschluß eines Schneidvorgangs wird das Arbeitsmaterial generell
vom Schneidtisch auf eine Einrichtung transportiert, welche in der Fachwelt als
"Abnahmetisch" bezeichnet wird. Zur Anpassung an den Übergang vom Schneidtisch auf
den Abnahmetisch ist eine vom Abnahmetisch ausgehende und über diesen auf den Schneidtisch
verlaufende, aus einer Anzahl von fingerförmigen Fortsätzen bestehende schräge Fläche
vorgesehen. Ein Problem, wenn große Teile der Stäbe nicht gelagert sind, besteht
darin, daß die Stäbe dazu tendieren, allzu flexibel zu sein und zu "prellen", was
dazu führt, daß sich Spalte zwischen der schrägen Fläche und den Stäben öffnen und
schließen. Das kann dazu führen, daß das Arbeitsmaterial nicht auf den Abnahmetisch,
sondern falsch in die Spalte geführt wird, wodurch die geschnittenen Musterstücke
beschädigt werden.
Ein weiteres Problem bei den vorstehend beschriebenen ungehalterten
Stäben besteht darin, daß sie sich bei ihrer Bewegung längs des Schneidtisches übereinanderschieben
können, was auch als "Schindeln" bezeichnet wird. Ist dies der Fall, so kann die
Genauigkeit des Schneidvorgangs beeinträchtigt werden, wobei der Betrieb des Schneidtisches
unterbrochen werden muß, was bei der Herstellung der Musterstücke zeitaufwendig
und teuer ist.
Aus dem Dokument DE 955 579 C
ist eine Fördervorrichtung mit einem umlaufenden Transportband bekannt, das einzelne
quer zur Laufrichtung des Bandes angeordnete starre Querstäbe enthält, die mit Längssträngen
in Form von Ketten verbunden sind. Als Träger für die Längsstränge dienen die zum
Teil auf parallelen Tragschienen gleitend geführten Querstäbe. Es sind mindestens
drei dieser Tragschienen über die Bandbreite verteilt angeordnet. Die Querstäbe
sind in einem Abstand zueinander angeordnet. Die Anordnung der Ketten und Querstäbe
ist jedoch nicht dazu geeignet, eine Oberfläche für einen Schneidtisch zu bilden.
Auch besteht bei einer solchen Fördervorrichtung die Gefahr, daß das zuzuschneidende
Arbeitsmaterial bei einer Förderbewegung in den Spalt zwischen Rahmen und umlaufenden
Transportband hineingezogen wird. Es ist aus dem Dokument DE
955 579 C auch keine Lösungsmöglichkeit bekannt, wie das Übereinanderschieben
nacheinander angeordneter Stäbe, das sogenannte Schindeln, wirkungsvoll verhindert
werden kann.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, zunehmend breite, mit einem
Antrieb versehene Schneidtische zu schaffen, in denen die Stäbe und damit das Arbeitsmaterial
während der Durchführung eines Arbeitsvorgangs richtig angetrieben und gehaltert
sind, ohne daß die bei bekannten Schneidtischen vorhandenen Durchhäng- oder Schindel-Probleme
auftreten.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen
angegeben.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen mit einem Antrieb
versehenen Schneidtisch zur Durchführung von Bearbeitungsvorgängen an einer oder
mehreren Schichten von tuchförmigem Material mit einem Rahmen und wenigstens drei
mit dem Rahmen gekoppelten und in dessen Längsrichtung bewegbaren flexiblen Vorschubelementen.
Die flexiblen Vorschubelemente sind etwa parallel und beabstandet zueinander angeordnet.
Eine Vielzahl von langgestreckten Stäben ist aufeinanderfolgend angeordnet
und verläuft quer über den Rahmen. Die Stäbe definieren jeweils eine erste obere
Fläche und eine zweite mit den flexiblen Antriebselementen gekoppelte untere Fläche.
Die ersten oberen Flächen der Stäbe definieren zusammen eine Auflagefläche zur Aufnahme
des Arbeitsmaterials bei der Durchführung eines Bearbeitungsvorgangs. Zur selektiven
Bewegung der flexiblen Vorschubelemente und damit der daran angekoppelten Stäbe
in Längsrichtung des Rahmens in Abhängigkeit von von einer Steuerung gelieferten
Befehlen sind Antriebsmittel vorgesehen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform bestehen die flexiblen Antriebselemente
aus wenigstens drei Ketten, vorzugsweise einem angepaßten Satz, die mit wenigstens
zwei etwa parallelen und beabstandeten Wellen gekoppelt sind, welche ihrerseits
an entgegengesetzten Enden des Rahmens quer über diesen verlaufen und drehbar mit
ihm gekoppelt sind. Wenigstens eine der Wellen ist mit den Antriebsmitteln gekoppelt,
so daß diese im Betrieb die Welle in Drehung versetzen, wodurch die Ketten und die
daran befestigten Stäbe als Funktion von von der Steuerung gelieferten Befehlen
in Längsrichtung des Rahmens bewegt werden. Die Wellen sind vorzugsweise drehbar
mit wenigstens drei Lagern gekoppelt, welche ihrerseits am Rahmen montiert sind.
Es sind weiterhin wenigstens sechs Zahnräder vorgesehen, von denen
drei im Bereich der Lager mit jeweils einer Welle gekoppelt sind und mit den Ketten
in Antriebsverbindung stehen. Darüber hinaus sind auf dem Rahmen wenigstens drei
Vorschubelementführungen montiert und verlaufen in dessen Längsrichtung, die im
Bereich eines Endes an einem der auf einer der Wellen montierten Zahnräder und am
entgegengesetzten Ende an dem entsprechenden auf der anderen Welle montierten Zahnrad
angeordnet sind. Die Vorschubelementführungen definieren vorzugsweise eine obere
Seite zur Lagerung der Stäbe, wodurch ein Durchhängen und Schindeln bei deren Vorschub
verhindert wird.
Die Erfindung wird in der folgenden Beschreibung, in Verbindung mit
der beigefügten Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert.
1 zeigt eine perspektivische Teilansicht
eines Schneidtisches mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, aus der ein zum Teil
durch eine Vielzahl von aufeinanderfolgenden Stäben gebildeter Förderer ersichtlich
ist; der Förderer ist teilweise weggeschnitten dargestellt, um drei flexible Antriebselemente
zur Bewegung der Stäbe in Längsrichtung des Schneidtisches sichtbar zu machen.
Eine mit einem Antrieb versehene Vorrichtung gemäß 1
ist ein Schneidtisch 10, der zur Durchführung von Arbeitsvorgängen an einer
oder mehreren Schichten von tuchförmigem Arbeitsmaterial 12 dient. Der
Schneidtisch 10 enthält einen Rahmen 14 mit einem darauf montierten
langgestreckten Auflager 16. Das Auflager 16 verläuft quer über
den Rahmen 14 und ist in Abhängigkeit von Befehlen von einer Steuerung,
in der maschinenlesbare Schneiddaten gespeichert sind, in Rahmenlängsrichtung bewegbar.
Auf dem Auflager 16 ist ein Schneidkopf 18 mit einem daran befestigten
Schneidwerkzeug 20 montiert und in Abhängigkeit von von der Steuerung gelieferten
Befehlen längs des Auflagers hin und her bewegbar.
Mit dem Rahmen 14 sind weiterhin drei voneinander beabstandete
flexible Vorschubelemente 22 gekoppelt und in Längsrichtung des Rahmens
14 bewegbar. Ein geeigneter Antrieb, wie beispielsweise ein Motor (nicht
dargestellt), dient zum Antrieb der Ketten 22 in Längsrichtung des Rahmens
14. Vorzugsweise handelt es sich bei den Ketten 22 um einen angepaßten
Satz etwa gleicher Länge. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen flexiblen
Vorschubelemente 22 in Form von Ketten beschränkt; vielmehr sind auch andere
Arten von Vorschubelementen, wie beispielsweise Zahnriemen oder Kabel verwendbar.
In Längsrichtung des Rahmens 14 ist eine Vielzahl von Stäben
24 aufeinanderfolgend zueinander angeordnet, die jeweils eine erste obere
Fläche 26 und eine zweite mit den flexiblen Vorschubelementen
22 gekoppelte untere Fläche 27 definieren. Die ersten oberen Flächen
26 der Stäbe 24 bilden zusammen eine Auflagefläche 28
zur Aufnahme einer oder mehrerer Schichten von Arbeitsmaterial 12. Bei
der Durchführung eines Bearbeitungsvorgangs bewirkt die Bewegung der Ketten
22 in Abhängigkeit von von der Steuerung gelieferten Befehlen eine Bewegung
der Stäbe 24 und des darauf befindlichen Arbeitsmaterials in Längsrichtung
des Rahmens 14.
Gemäß 1 sind weiterhin zwei langgestreckte
Wellen 30 jeweils drehbar mit drei Rollenlagern 32 (von denen
lediglich zwei Lager pro Welle dargestellt sind) gekoppelt, wobei die Lager ihrerseits auf
dem Rahmen 14 montiert sind. Die Wellen 30 verlaufen an entgegengesetzten
Enden des Rahmens 14 etwa parallel zueinander und quer über diesen, wobei
die Lager 32 auf den Wellen etwa gleich beabstandet zueinander sind. Eine
der Wellen 30 ist mit dem Motor gekoppelt und kann in Abhängigkeit von
von der Steuerung gelieferten Befehlen selektiv in Drehung versetzt werden. Auf
den Wellen 30 sind weiterhin jeweils drei Zahnräder 34 mit einer
Vielzahl von nach außen gerichteten Zähnen 66 montiert und benachbart zu
jeweils einem der Lager 32 angeordnet. Die Ketten 22 stehen mit
den Zähnen 36 eines der auf einer der Wellen 30 montierten Zahnräder
34 und den Zähnen eines entsprechenden auf der anderen Welle montierten
Zahnrades in Antriebsverbindung. Die Ketten 22 verlaufen daher zwischen
den Wellen 30.
Auf dem Rahmen 14 sind in dessen Längsrichtung verlaufende
Vorschubelementführungen 38 montiert. Die Vorschubelementführungen
38 sind jeweils benachbart zu einer der Ketten 22 angeordnet und
überspannen die Strecke zwischen den Wellen 30 zur Führung der Bewegung
der Ketten im Betrieb. Die Vorschubelementführungen 38 definieren weiterhin
eine obere Fläche 40, welche zur Lagerung der Stäbe 24 bei der
Durchführung eines Bearbeitungsvorgangs dient.
Im Betrieb werden eine oder mehrere Schichten des Arbeitsmaterials
12 auf die zusammen durch die ersten oberen Flächen 26 der Stäbe
22 definierte Auflagefläche 28 aufgebracht. Der Motor wird in
Abhängigkeit von von der Steuerung gelieferten Befehlen selektiv eingeschaltet,
wodurch wiederum die Welle 30, mit welcher der Motor gekoppelt ist, in
Drehung versetzt wird. Die Drehung der Welle 30 treibt die drei Ketten
22 und die daran befestigten Stäbe 24 in Längsrichtung des Rahmens,
wodurch das auf den Stäben aufliegende Arbeitsmaterial hin und her bewegt wird,
während der Schneidkopf 18 und das Auflager 16 das Schneidwerkzeug
20 längs des Arbeitsmaterials 12 bewegen, wodurch in Abhängigkeit
von den in der Steuerung gespeicherten maschinenlesbaren Schneiddaten Schneidvorgänge
am Arbeitsmaterial durchgeführt werden.
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| Anspruch[de] |
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung (10) zur Durchführung
von Bearbeitungsvorgängen an einer oder mehreren Schichten von tuchförmigem Arbeitsmaterial
(12) mit
einem Rahmen (14) und einer der Vorrichtung zugeordneten Steuerung, in
der maschinenlesbare Daten zur Steuerung von am Arbeitsmaterial durchzuführenden
Arbeitsvorgängen gespeichert sind, gekennzeichnet durch wenigstens drei mit dem
Rahmen (14) gekoppelte flexible Vorschubelemente (22), die in
Rahmenlängsrichtung bewegbar und etwa parallel und zueinander beabstandet angeordnet
sind;
eine Vielzahl von langgestreckten Stäben (24), die quer über den Rahmen
(14) verlaufen und in Rahmenlängsrichtung aufeinanderfolgend angeordnet
sind sowie jeweils eine erste obere Fläche (26) und eine zweite mit den
flexiblen Vorschubelementen (22) gekoppelte untere Fläche (27)
definieren, wobei die ersten oberen Flächen (26) der Stäbe (24)
zusammen eine Auflagefläche (28) für eine oder mehrere Schichten von Arbeitsmaterial
(12) definieren;
und durch Antriebsmittel zur selektiven Bewegung der flexiblen Vorschubelemente
(22) und der Vielzahl von Stäben (24) in Längsrichtung des Rahmens
(14) in Abhängigkeit von von der Steuerung gelieferten Befehlen, wenigstens
drei jeweils mit dem Rahmen (14) im Bereich eines der flexiblen Vorschubelemente
(22) gekoppelten Vorschubelementführungen (38) zur Führung der
flexiblen Vorschubelemente (22) während der Durchführung eines Bearbeitungsvorgangs
derart, dass die Stäbe (24) bei ihrer Bewegung die Ebene der unteren Fläche
(27) nicht verlassen.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die wenigstens drei flexiblen Vorschubelemente (22) wenigstens drei
Ketten sind.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die wenigstens drei Ketten aneinander angepasst sind.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die wenigstens drei flexiblen Vorschubelemente (22) wenigstens drei
Riemen sind.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die wenigstens drei flexiblen Vorschubelemente (22) wenigstens drei
Kabel sind.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei drehbar mit dem Rahmen (14)
gekoppelte und quer zu diesem verlaufende Wellen (30) vorgesehen sind,
die etwa parallel zueinander verlaufen und an entgegengesetzten Enden des Rahmens
angeordnet sind;
eine Wirkverbindung zwischen den flexiblen Vorschubelementen (22) und den
Wellen (30) vorgesehen ist; und
eine Ankopplung wenigstens einer der Wellen an die Antriebsmittel zur Bewegung der
flexiblen Vorschubelemente (22) und der Vielzahl der daran angekoppelten
Stäbe (24) in Längsrichtung des Rahmens (14) in Abhängigkeit von
von der Steuerung gelieferten Befehlen vorgesehen ist.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass jeweils mindestens drei mit den Wellen (30) gekoppelte
Zahnräder (34) mit nach außen gerichteten, mit den Ketten in Antriebsverbindung
stehenden Zähnen (66) vorgesehen sind, durch welche die Ketten in Abhängigkeit
von von der Steuerung gelieferten Befehlen in Längsrichtung des Rahmens (14)
bewegt werden.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens drei mit dem Rahmen (14) und drehbar mit
den Wellen (30) gekoppelte Lager (32) vorgesehen sind.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorschubelementführungen (38)
eine obere Fläche (40) zur Lagerung der Vielzahl von Stäben (24)
definieren.
- Mit einem Antrieb versehene Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel ein mit wenigstens einer
der Wellen (30) gekoppelter und von von der Steuerung gelieferten Befehlen
angesteuerter Motor sind.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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