Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schloßkasten für ein Repetiergewehr,
welcher einen Magazinschacht für ein entnehmbares Magazin aufweist. Die Unterseite
des Magazinschachts ist dabei mit einer Platte abgedeckt.
Die im Folgenden verwendeten Begriffe für vorne, hinten, oben, unten,
rechts und links beziehen sich auf eine im Anschlag befindliche Waffe und sind aus
der Sicht des Schützen angegeben.
Es ist bekannt, Repetiergewehre mit einem Magazinschacht zu versehen,
in den von oben bei geöffnetem Verschluß einzelne Patronen, bzw. ein Magazin eingesetzt
werden kann. Bei einer solchen Anordnung kann eine Patrone nur bei geöffnetem Verschluß
zugeführt bzw. das Magazin gewechselt werden.
Es ist auch bekannt, ein Magazin vor dem Abzugsbügel einzuführen.
Es steht entweder aus der Waffe heraus oder verschließt mit seinem Magazinboden
den Schacht. So eine Bauweise verlängert eine Waffe, da ein Teil des an sich im
Abzugsbereich – also über dem Abzugsbügel – zur Verfügung stehenden
Raumes ungenutzt bleibt.
Es besteht also die Aufgabe, den Schloßkasten der Waffe mit Abzugsmechanik
und Munitionszufuhr so zu gestalten, daß die Munitionszufuhr und der Magazinwechsel
von unten bei optimaler Nutzung der Baulänge möglich ist.
Erfindungsgemäß wird dies durch einen Schloßkasten gemäß Anspruch
1 erreicht. Dabei ist die die Unterseite des Magazinschachts abdeckende Platte mit
einem verriegelbaren Deckel versehen, der den Abzugshebel trägt und so aufgeschwenkt
werden kann, daß ein entnehmbares Magazin in den Magazinschacht eingesetzt werden
kann. Dabei wird der Abzugshebel vom übrigen Abzugsmechanismus entkoppelt. Beim
Schließen des Deckels wird der Abzugshebel wieder mit dem Abzugsmechanismus gekoppelt,
so daß die Waffe funktionstüchtig ist. So kann auch bei geschlossenem bzw. verriegeltem
Verschluß nachgeladen bzw. die Munition ausgetauscht werden. Gemäß Anspruch 2 ragt
der Magazinschacht dabei nach hinten in den Bereich des Abzugsbügels hinein, so
daß die Munition teilweise über dem Abzugsbügelbereich angeordnet ist. Dadurch kann
die Baulänge reduziert werden.
In der Weiterbildung gemäß Anspruch 3 ist der Deckel dabei in geschlossener
Stellung mit einer federbelasteten Rast in einer entsprechenden Rastfalle verriegelt.
Besonders vorteilhaft ist dabei die Ausführung gemäß Anspruch 4, bei der die Rast
beim Schließen des Deckels über eine Führungsrampe in eine Rastkerbe geführt wird.
Beim Schließen wird der Deckel so verschlossen, ohne daß eine weitere Bedienungshandlung
erforderlich wäre – beispielsweise zum Verriegeln des Deckels.
Gemäß Anspruch 5 ist ein Entriegelungsschieber vorgesehen, über den
die Rast aus der Rastkerbe gehoben werden kann und so der Deckel zum Öffnen entriegelt
wird. Durch die Anordnung eines Betätigungsendes des Entriegelungsschiebers außerhalb
des Abzugsbügels, über den eine auf die Rast wirkende Kulisse betätigt werden kann,
ist es möglich Fehlbedienungen durch den am Abzugsbügel befindlichen Abzugsfinger
zu vermeiden (Anspruch 6).
Gemäß Anspruch 7 kann ein Stechermechanismus, z.B. ein Rückstechmechanismus
oder französischer Stecher, am Abzugshebel vorgesehen werden; eine solche Anordnung
ist insbesondere für Jagdwaffen erwünscht. Um das ungewollte Auslösen des eingestochenen
Abzugshebels beim Öffnen des Deckels durch versehentliches Auslösen des Entriegelungsschiebers
zu vermeiden, ist eine Entstechanordnung gemäß Anspruch 8 vorgesehen. Dabei wird
bei Betätigung des Entriegelungsschiebers der Abzugshebel kontrolliert entstochen,
so daß beim Wiederverschließen des Deckels der Abzugshebel immer in entstochener
Stellung zum Eingriff mit dem in der Waffe angeordneten Abzugsmechanismus gebracht
wird.
Anspruch 9 betrifft eine Weiterbildung, die die Sicherheit der Waffe
zusätzlich erhöht. Die einzelnen Sicherungsmechanismen in einem Repetiergewehr werden
üblicherweise über verschiebbare Sicherungskulissen ausgeführt, die über Steuerflächen
Bauteile in der Abzugsmechanik blockieren, um bei Betätigung des Abzugszüngels eine
Schußabgabe zuverlässig zu verhindern. Hier ist eine solche Steuerfläche vorgesehen,
die auf eine Sperrwippe wirkt, z.B. über einen Übertragungsstift, so daß der Entriegelungsschieber
bei ungesicherter Waffe nicht betätigt werden kann, bzw. die Rast nicht aus der
Rastkerbe ausgehoben werden kann. Damit wird verhindert, daß der Deckel bei ungesicherter
Waffe geöffnet werden kann und es durch Einwirkungen auf den Abzugsmechanismus zur
Schußabgabe kommt. Gemäß Anspruch 10 ist durch eine entsprechende Fangklaue ebenfalls
sichergestellt, daß bei entsicherter Waffe der Deckel nicht geschlossen und der
Abzugshebel in Eingriff mit dem übrigen Abzugsmechanismus gebracht werden kann.
Mit anderen Worten, die Waffe muß gesichert sein, um den Deckel zu betätigen. Das
heißt, bei entsicherter Waffe sind umgekehrt keine Bedienungshandlungen am Deckel
bzw. am Entriegelungsschieber möglich, die zum ungewollten Auslösen eines Schusses
führen können.
Die Ausführung gemäß Anspruch 11 betrifft eine weitere
Sicherungseinrichtung, die beim Repetieren also beim Nachladen durch Betätigen des
Verschlusses der Abzugshebel eingestochen bleibt. Der Abzugshebel wird nämlich beim
Repetieren entstochen. Gleichzeitig wird die Rast beim Öffnen des Verschlusses freigegeben,
so daß bei offenem Verschluß immer auch der Deckel geöffnet und geschlossen werden
kann. Diese Ausführung ist insofern vorteilhaft, daß auch bei entsicherter Waffe
der Deckel zum Magazinwechsel geöffnet werden kann, wenn der Verschluß geöffnet
ist und dadurch keine Schußabgabe möglich ist. Gleichzeitig wird beim Schließen
des Verschlusses der Deckel durch die Sperrwippe wieder gesichert, so daß dann wiederum
keine zusätzliche Bedienung beispielsweise des Sicherungsschiebers erforderlich
ist. Der Schütze muß sich also keine Gedanken darüber machen, ob er nach Betätigung
des Verschlusses die Waffe erneut entsichern muß bzw. darüber, ob er die Waffe bei
geöffnetem Verschluß zusätzlich verstellen muß, um den Abzugsdeckel freizugeben.
Gemäß Anspruch 12 wird die Sicherheit dadurch noch zusätzlich erhöht, daß der Verschluß
nur bei gesicherter bzw. teilgesicherter Waffe betätigbar ist. Denn nur in diesen
Stellungen soll der eventuell eingestochene Abzugshebel entstochen bzw. die Sicherung
der Rast durch Betätigung des Verschlusses aufgehoben werden. Bei vollständig gesicherter
Waffe ist nämlich keine Verschlußbetätigung vorgesehen und der Abzugsmechanismus
so eingestellt, daß kein Schuß ausgelöst werden kann, d.h. in dieser Stellung ist
weder ein Entstechen erwünscht, noch ist es erforderlich, die Rast zu sperren, da
das Aufklappen bzw. Zuklappen des Deckels ohne Gefahr erfolgen kann.
Die Ansprüche 13 und 14 betreffen ein Repetiergewehr, welches mit
einem entsprechenden Schloß versehen ist. Dabei sind in Anspruch 14 die einzelnen
Sicherungsmechnismen den Stellungen eines Sicherungsschiebers bzw. den Steuerflächen
an Sicherungskulissen zugeordnet.
Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird anhand der
nachfolgenden Zeichnung beschrieben, in der
1 einen Längsschnitt durch den Verschlußbereich
einer Waffe mit einem erfindungsgemäßen Schloß zeigt, die 2–5
das kontrollierte Entstechen des Abzugshebels über den Entriegelungsschieber zeigen,
und
6 und 7
einen Längsschnitt zeigen in der der Mechanismus zum Sperren bzw. Entsperren der
Rast zur Verriegelung des Deckels zeigen.
1 zeigt im Längsschnitt die Mechanik
einer Waffe 1 mit einem Drehkopfverschluß 2 und einen Teil des
auswechselbaren Laufs 3, der mit einem Verschlußträger gekoppelt ist. Im
hinteren Bereich des Verschlußträgers 4 ist ein ebenfalls aufgeschnittenes
Abzugsgehäuse 5 dargestellt, in dessen Inneren ein Abzugsstollen
6 und eine Rastwippe 7, die zusammen mit dem Abzugshebel
8, der über das Abzugszüngel 9 betätigt werden kann, den Abzugsmechanismus
bilden. Der löst über eine Rastscheibe 10 die Verschlußmechanik
11 aus, die innerhalb des Verschlußgehäuses 12 angeordnet ist,
und auf einen Schlagbolzen 13 wirkt, der die Ladung einer im Patronenlager
14 angeordneten (nicht dargestellten) Patrone zündet.
Der Abzugshebel 8 ist schwenkbar in einem Deckel
15 angeordnet, der über ein Scharnier 16 mit dem Verschlußträger
4 verbunden ist. Im gegenüberliegenden, hinteren Ende des Deckels ist eine
Rast 16 federnd schwenkbar angeordnet, die den geschlossenem Deckel in
einer im Abzugsgehäuse 5 ausgebildeten Rastnut 17 verriegelt.
Zum Öffnen des Deckels ist ein Entriegelungsschieber 18 mit der Rast
16 gekoppelt. Der Entriegelungsschieber weist ein Betätigungsende
19 auf, welches nach vorne aus dem Abzugsbügelbereich 20 heraussteht.
Das Betätigungsende 19 ist über eine Kulisse 21 mit der Rast
16 gekoppelt. Die Kulisse 21 ist als laschenförmiges Bauteil in
das Betätigungsende 19 eingeformt und bildet den Entriegelungsschieber
18. Kulisse 21 und Betätigungsende 19 können jedoch auch
einstückig ausgebildet sein. Bei Betätigung des Entriegelungsschiebers
18 über das Betätigungsende 19 verschiebt die Kulisse
21 das obere Ende der Rast 16 nach hinten, dabei wird ein Querstift
22 aus der Rastnut 17 gehoben und der Deckel 15 kann
nach unten geschwenkt bzw. aufgeklappt werden und gibt damit den Magazinschacht
22 frei. Dabei wird das hintere Ende 23 des Abzugshebels
8 von der Rastwippe 7 getrennt und die Abzugsmechanik geteilt.
In den Magazinschacht 22 kann nun ein Munitionsmagazin (nicht
dargestellt) eingesetzt bzw. aus diesem entnommen werden. Zum Verschließen des Magazinschachts
22 wird der Deckel 15 zugeklappt. Dabei gleitet der Querstift
22 an einer Führungsrampe 25 entlang, die zusammen mit der Rastnut
17 eine Rastfalle bildet, und fällt zum Verriegeln des Deckels
15 in die Rastnut 17 ein. Der äußere Umriß des Verschlußgehäuses
12 wird in 8 durch die fette strichpunktierte Linie angedeutet.
Der Abzugshebel 8 ist mit einer ebenfalls im Deckel
15 angeordneten Stechermechanik 26 versehen. Die in
2–5 dargestellte
Stechermechanik 26 weist eine schwenkbar und verschieblich gelagerte Führungsstange
27 auf, die wiederum schwenkbar am Abzugshebel 8 angreift, und
zwar über eine Gabel 28 (1). Dabei ist auf
der Führungsstange zwischen dem Drehgleitlager 29 am Deckel 15
und dem Schwenklager 30 am Abzugshebel 8 eine Druckfeder
31 angeordnet. Zum Einstechen wird das Abzugszüngel 9 nach vorne
geschoben. Dabei wird die zwischen Abzugshebel 8 und Führungsstange
27 gebildete Kniehebelmechanik etwas über den Totpunkt verstellt, so daß
diese Stellung von der Druckfeder 31 gehalten wird. Bei einer kleinen Abzugskraft
auf das Abzugszüngel 9 wird der Abzugshebel 8 über den Totpunkt
zurückbewegt und die Federspannung sorgt dafür, daß die Führungsstange
27 über die Gabel 28 den Abzugshebel 8 nach hinten schleudert,
der dann mit dem hinteren Ende 23 an der Rastwippe 7 anschlägt,
welche den über die Verschlußmechanik 11 und die Rastscheibe
10 gespannten Abzugsstollen 6 freigibt, so daß die Verschlußmechanik
11 auf den Schlagbolzen 13 schlägt.
Die 2–5
zeigen wie der Mechanismus beim Betätigen des Entriegelungsschiebers 18
kontrolliert "entschärft" bzw. entstochen wird. 2 zeigt
die eingestochene Stellung. Bei Betätigung des Entriegelungsschiebers
18 greift ein erstes Stellelement 32 der Kulisse 21 an
einer Führungsfläche 33 des Abzugshebels 8 an. 3
zeigt die Stellung, an der das laschenförmig ausgebildete erste Stellelement
32 den Abzugshebel 8 bereits über den Totpunkt verstellt hat.
Gleichzeitig unterstellt nun ein zweites Stellelement 34 der Kulisse
21 einen im Bereich des Schwenklagers 30 angeordneten Nocken
35, der verhindert, daß der Abzugshebel 8 weiter zurückschnellt.
Dieser Zustand ist in 4 dargestellt. Beim Loslassen
des Entriegelungsschiebers gleitet das zweite Stellelement 34 aus dem Bereich
des Nockens 35 und gibt diesen frei. Der Abzugshebel befindet sich wieder
in entstochener Stellung (5). Durch diese Mechanik
wird verhindert, daß der Deckel 15 versehentlich mit eingestochenem Abzugshebel
8 geschlossen wird. Der Abzugshebel 8 wird also immer durch Betätigung
des Entriegelungsschiebers 18 entstochen.
Im folgenden wird anhand von 6 und
7 beschrieben, daß dieses Entstechen über
den Entriegelungsschieber 18 nur bei gesicherter Waffe möglich ist, d.h.
in einer Stellung, in der über den Abzugshebel 8 bei Betätigung des Abzugszüngels
9 kein Schuß ausgelöst werden kann bzw. der Deckel 15 nicht geöffnet
werden kann.
6 zeigt die Wirkung eines Sicherungsschiebers
36, der über eine Sicherungskulisse 37 über einen Übertragungsstift
38 auf eine Sperrwippe 39 wirkt. 6
zeigt die Stellung des Sicherungsschiebers 36 und der Sicherungskulisse
37 in gesicherter Stellung, in der keine Schußabgabe bei Betätigung des
Abzugshebels 8 möglich ist. In dieser Stellung drückt der über eine erste
Steuerfläche 40 betätigte Übertragungsstift 38 auf ein Ende der
schwenkbar gelagerten Sperrwippe 39. In dieser Stellung befindet sich das
andere (hintere) Ende der Sperrwippe 39 über der Rast 16 bzw.
dem Querstift 22. In dieser Stellung kann die Rast 16 bzw. der
Querstift 22 über den Entriegelungsschieber 18 entriegelt werden
und der Deckel kann geöffnet werden. Ebenso ist es möglich, den Deckel
15 zu verschließen, dabei wird die Rast 16 über die Führungsrampe
25 in die Rastnut 17 geführt und der Deckel 15 ist verriegelt.
Auch bei eingestochenem Abzugshebel 8 führt eine Betätigung des Entriegelungsschiebers
18, ohne daß der Deckel geöffnet wird, nicht zur Schußabgabe, sondern das
hintere Ende 23 beim Einstechen an die Rastwippe 7 schlägt, da
sich die Waffe im gesicherten Zustand befindet.
7 zeigt den Sicherungsschieber
36 und damit die Sicherungskulisse 37 in einer anderen Stellung,
in der der Übertragungsstift 38 über die Steuerfläche 40 so eingestellt
wird, daß das hintere Ende der Sperrwippe 39 bei geschlossenem Deckel mit
einem Kopf 41 die Rast 16 bzw. den Querstift 22 von hinten
umgreift und in der Rastnut 17 fixiert. In dieser Stellung – die
Waffe ist entsichert – kann damit der Deckel 15 nicht geöffnet werden,
da die Rast 16 bzw. der Querstift 22 und damit der Entriegelungsschieber
18 blockiert ist. Auch ein versehentliches Entstechen des Abzugshebels
8 und ein über den Entriegelungsschieber 18 damit verbundenes
Auslösen des Abzugs wird so verhindert.
Durch die oben geschilderte Mechanik wird auch verhindert, daß der
Deckel 15 bei entsicherter Waffe geschlossen und verriegelt werden kann.
In diesem Fall wird nämlich beim Schließen des Deckels die Rast 16 bzw.
der Querstift 22 von der Führungsrampe 25 nicht in die Rastnut
17 geführt, sondern er wird von einer im Kopf 41 ausgebildeten
Aufnahmeklaue 42 aufgenommen und gehalten. So wird verhindert, daß beim
Zuklappen des Deckels 15 bei entsicherter Waffe der Abzugshebel
8 in die Abzugsmechanik eingreifen kann und so unter Umständen versehentlich
ein Schuß gelöst wird. Die Waffe muß erst über den Schieber 36 wieder in
einen gesicherten Zustand gebracht werden, bevor die Rast 16 den Deckel
15 beim Schließen ordnungsgemäß verriegeln kann.
Die Sperrwippe 39 wird zusätzlich über einen Entstechschieber
43 angesteuert. Dieser Entstechschieber wird über die Randkontur
44 des Verschlußgehäuses 12 gesteuert. Bei vorgeschobenem Verschlußgehäuse
12, wie in 1, 6
und 7 dargestellt, befindet sich ein Querstift
45, der an der oberen Stirnseite des Entstechschiebers 43 angreift
in einer Ausnehmung 46 in der Randkontur 44. Beim Zurückführen
– also beim Durchladen oder Repetieren – des Verschlußgehäuses
12 schiebt die Randkontur den Entstechschieber 43 nach unten,
der dann über seine untere Stirnfläche den ggf. eingestochenen Abzugshebel
8 entsticht, und ein Absatz 47 steuert das vordere Ende der Sperrwippe
39 an, so daß diese so verschwenkt wird, daß das der Kopf 41 aus
der Hinterstellung der Rast 16 bzw. des Querstifts 22 gehoben
wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß bei zurückgeschobenem
Verschlußgehäuse 12, also bei entschärfter Waffe und geöffnetem Verschluß,
der Deckel 15 auch in entsicherter Stellung des Sicherungsschiebers
36 geöffnet werden kann, um das Magazin zu entnehmen und ggf. den Zufuhrschacht
bei geöffnetem Verschluß von unten zu inspizieren.
Neben der dargestellten Sicherungskulisse 37 ist der Schieber
36 an eine weitere (nicht dargestellte) Sicherungskulisse gekoppelt, die
über weitere Steuerflächen die Abzugsmechanik so kontrolliert, daß je nach Stellung
des Sicherungsschiebers 36 folgende Sicherungsfunktionen, bzw. -zustände
eingestellt werden können:
- 1. Gesicherter Stellung: Die Betätigung der Verschlußmechanik 11 ist
blockiert, der Abzugsstollen 6 ist von der Rastwippe 7 ausgehoben
und der Entriegelungsschieber zum Öffnen bzw. Schließen des Deckels ist betätigbar.
- 2. Teilgesicherte Stellung: Die Verschlußmechanik 11 kann betätigt
werden (Repetieren), der Abzugsstollen 6 ist von der Rastwippe
7 ausgehoben (die Abzugsmechanik ist gesichert und der Entriegelungsschieber
18 ist zum Öffnen bzw. Schließen des Deckels 15 betätigbar.
- 3. Entsicherte Stellung: Die Verschlußmechanik 11 kann betätigt werden
(Repetieren), der Abzugsstollen 6 hinterstellt die Rastwippe
7 und der Entriegelungsschieber 18 ist durch die Klaue
42 bzw. das Ende 41 zum Schließen bzw. Öffnen des Deckels
15 blockiert. Die Funktionen zur Sicherung der Abzugsmechanik werden in
üblicher Weise über Steuerflächen an den Sicherungskulissen und entsprechenden Übertragungselementen,
wie z.B. einer Kammersperre und Querstiften, die quer zum Abzugsstollen
6 verlaufen, realisiert.
Weitere Ausführungen und Variationen der vorliegenden Erfindung sind
im Rahmen der nachfolgenden Schutzansprüche für den Fachmann ersichtlich.