PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE202005007931U1 27.10.2005
Titel Vorrichtung zum lösbaren Sichern einer Leiter
Anmelder Beton- und Fertigteilwerk Dorsten GmbH, 46282 Dorsten, DE
Vertreter COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN, 40237 Düsseldorf
DE-Aktenzeichen 202005007931
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 27.10.2005
Registration date 22.09.2005
Application date from patent application 17.05.2005
IPC-Hauptklasse E06C 7/48

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum lösbaren Sichern einer Leiter an einer Wand umfassend eine Sicherungsvorrichtung in welche eine Leiter lösbar einlegbar ist, insbesondere derart, dass die Leiterholme von Halteteilen übergriffen werden, und wenigstens ein wandseitiges Befestigungselement, welches an einer Wand befestigbar ist.

Eine derartige Leitersicherung ist z.B. aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 201 11 015 derselben Anmelderin bekannt. Die dort beschriebene Leitersicherung umfasst zwei Halteteile, von denen eines fest und eines schwenkbar angeordnet ist, wobei beide Halteteile geeignet sind, die Holme einer Leiter zu umgreifen und somit diese Leiter gegen ein Umkippen zu sichern. Hierfür wird die bekannte Leitersicherung mit zwei Befestigungsteilen, die mit den Halteteilen verbunden sind an einer Wand befestigt, z.B. angeschraubt.

Diese bekannte Leitersicherung, die z.B. in Schächten zum Einsatz kommen kann, hat den Nachteil, dass die Halteteile und die Befestigungsteile zueinander starr, insbesondere parallel ausgerichtet sind, so dass bei einer Befestigung an einer Wand die gesicherte Leiter im selben Winkel zur Horizontalen steht, wie die Wand, also üblicherweise vertikal. Eine derart steile Ausrichtung der Leiter wird oftmals als nachteilig empfunden.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfach zu konstruierende Leitersicherung der bekannten gattungsgemäßen Art zur Verfügung zu stellen, die es gestattet, eine Leiter auch in anderen Winkeln zur Wand, also insbesondere abweichend von der vertikalen Ausrichtung, zu sichern.

Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass die Sicherungsvorrichtung mit wenigstens einem Befestigungselement feststellbar gelenkig verbunden ist, insbesondere derart, dass die Lage der Sicherungsvorrichtung zu einer Wand z.B. in einem Schacht zumindest in einem bestimmten Bereich im Winkel verstellbar ist.

Mittels der Erfindung kann eine Sicherungsvorrichtung jeglicher Art zum Sichern einer Leiter, z.B. eine wie im vorgenannten Stand der Technik, unter variablen Winkeln zu einer Wand befestigt werden, die sowohl der Vertikalen Stellposition als auch davon abweichenden Winkeln entsprechen. Somit kann auch ein Winkel einer gesicherten Leiter erreicht werden, der einem üblichen Stellwinkel einer Leiter an einer Wand entspricht.

Bevorzugt kann es vorgesehen sein, dass der einstellbare Winkelbereich 0 bis 15 Grad beträgt, insbesondere in beide Richtungen ausgehend von einer Nulllage. In einer besonders bevorzugten Ausführung kann der Winkelbereich auf 5 bis 15 Grad ausgehend von einer Nulllage begrenzt sein, insbesondere wobei sich der verstellbare Winkelbereich nur in eine Richtung ausgehend von der Nulllage erstreckt.

Hierbei kann die Nulllage die vertikale Lage einer Leiter bezeichnen. Ebenso kann es vorgesehen sein, dass eine Winkelverstellung ausgehend von einer Nullposition nur in einer Richtung möglich ist.

In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung kann der verstellbare Winkelbereich durch Anschlagmittel begrenzt sein. So kann sicher gestellt werden, das nur zulässige Winkel durch bedienendes Personal eingestellt werden können.

Auch kann in einer bevorzugten Ausführung vorgesehen sein, dass der Verstellbereich, insbesondere der oben genannte Winkelbereich in Rastungen unterteilt ist, z.B. bei 5, 10 und 15 Grad, so dass sich bei Verstellung in einen der mit Rastungen versehenen Winkel eine Selbsthemmung durch Einrastung ergibt und die Sicherungsvorrichtung in einem solchen Winkel festgestellt werden kann.

Eine konstruktiv einfache und bevorzugte Ausführung kann erreicht werden, wenn sich von dem wenigstens einen Befestigungsteil wenigstens ein Flachprofil in Richtung der Sicherungsvorrichtung erstreckt, wobei dieses Flachprofil an seinem Endbereich mit dem Endbereich eines weiteren Flachprofils gelenkig feststellbar verbunden ist, welches sich von der Sicherungsvorrichtung, insbesondere von wenigstens einem der Halteteile in Richtung des Befestigungsteils erstreckt. Hierbei liegen die flachen Seiten der Flachprofile aufeinander.

Um eine gelenkige Verbindung zwischen zwei sich aufeinander zuerstreckenden Flachprofilen auszubilden kann sich eine Drehachse durch Bohrungen in den jeweiligen Endbereichen der Flachprofile erstrecken. In einer bevorzugten Ausführung kann eine solche Drehachse durch eine Schraube ausgebildet werden, mittels der die Flachseiten der Flachprofile aufeinanderpressbar sind, um die gelenkige Verbindung festzustellen. Bevorzugt wird eine Feststellung, d.h. Arretierung der Gelenkverbindung hier im Wesentlichen durch eine Kraftschluß/Reibschlußverbindung erreicht.

Alternativ zu einer Schraube kann auch ein sogenannter Schnellspanner eingesetzt werden, bei dem eine Arretierung in einfacher Weise durch das Umlegen eines Hebels erfolgt. Derartige Schnellspanner sind auf dem Gebiet der Fahrradtechnik bei der Befestigung von Radnaben am Fahrradgestell bekannt.

Die vorgenannten Anschlagmittel können in einer bevorzugten Ausführung erreicht werden, wenn z.B. gegenüber der Stirnseite eines Flachprofiles in einem Abstand zu dieser ein Anschlag an dem anderen Flachprofil angeordnet ist, der bei einer Verdrehung der Flachprofile gegeneinander durch Zusammenwirkung mit der Stirnseite, insbesondere deren untere und/oder obere Kante, eine Winkelbegrenzung bewirkt. Ein solcher Anschlag kann sich über die Breite bzw. bei Wandmontage Höhe eines Flachprofiles erstrecken und mit diesem z.B. durch Verschweißung verbunden sein.

In einer bevorzugten konstruktiven Ausgestaltung weist die Sicherungsvorrichtung zwei Halteteile auf, von denen eines gegenüber dem anderen verschwenkbar ist, um einen Aufnahmenbereich für eine Leiter zu öffnen und arretierbar zu schließen, wobei jedes Halteteil über eine gelenkige Verbindung mit wenigstens einem wandseitigen Befestigungsteil verbunden ist. Hierbei kann es sich für beide Halteteile um dasselbe Befestigungselement handeln.

So kann das Befestigungselement z.B. ebenfalls als ein Flachprofil ausgebildet sein, welches mit seiner flachen Seite an einer Wand befestigt werden kann, z.B. durch Verschraubung. Von einem solchen Flachprofil erstrecken sich gemäß dieser Ausführung die Flachprofile zur Ausbildung der Gelenkverbindung, die in die eigentlichen Sicherungsvorrichtung übergehen.

Um zu verhindern, dass die beiden Halteteile, die jeweils gelenkig mit einem Befestigungselement verbunden sind, unter unterschiedlichen Winkel zu einer Wand ausgerichtet werden können, kann es vorgesehen sein, dass die Halteteile untereinander starr verbunden sind, z.B. durch wenigstens ein Verbindungsprofil. Gegebenenfalls kann die Sicherungsvorrichtung als Rahmen ausgebildet sein, der gelenkig mit wenigstens einem Befestigungselement verbunden ist.

Bevorzugt wird die Ausführung derart sein, dass ein Befestigungsteil zur Sicherungsvorrichtung einen Abstand aufweist, so dass die Fußspitze einer auf einer gesicherten Leiter stehenden Person einen Abstand zu Wand aufweist, an der die Vorrichtung befstigt ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine Person bequem an einer gesicherten Leiter aufsteigen kann.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt. Es zeigen:

1: eine Vorrichtung zur Sicherung einer Leiter in frontaler Ansicht;

2: eine Vorrichtung in Aufsicht von oben;

3: eine Vorrichtung in seitlicher Auschnittdarstellung

Die Figuren zeigen alle dieselbe bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Sicherung einer hier nur schematisch gestrichelt dargestellten Leiter L.

Erkennbar ist insbesondere in der 2, dass die Sicherungsvorrichtung S ausgebildet ist durch zwei sich parallel nebeneinander erstreckende Halteteile 5, die jeweils in der Art eines sich nach innen zur Leiter L öffnenden U-Profiles realisiert sind. Durch die beiden aufeinander zu geöffneten U-Profile der Halteteile 5 wird ein Aufnahmebereich A für eine Leiter L umgrenzt. Da der Holmabstand bei der Leiter größer ist, als der Abstand der Schenkelstirnseiten der U-Profile kann eine Leiter nur dann in die Sicherungsvorrichtung S eingelegt werden, wenn das hier linksseitig dargestellte Halteteil 5 mittels der Scharnierverbindung 6 zu einem feststehenden Teil 1 der Sicherungsvorrichtung S verschwenkt wird, um den Aufnahmebereich A zu öffnen. Hierfür ist an dem Halteteil 1 ein Griff 11 befestigt.

Nach dem Einlegen einer Leiter L wird das Halteteil 5 zurückgeschwenkt und in dieser geschlossenen Lage arretiert, durch Verschiebung in der Höhe, die innerhalb der Achsen der Scharniere 6 möglich ist, auf zwei Arretierungsvorsprünge 10.

Erkennbar ist hier dass sich von der Sicherungsvorrichtung S in Richtung auf ein Befestigungsteil 3 zu von jedem Halteteil 5 ein Flachprofil 13 erstreckt. Jedes dieser Flachprofile 13 ist in seinem Endebereich gelenkig über eine Schraubenverbindung 14 mit einem korrespondierenden Endbereich eines jeweiligen Flachprofiles 12 verbunden, welches sich von dem gemeinsamen Befestigungselement 3 in Richtung zur Sicherungsvorrichtung S erstreckt.

Wird nun das Befestigungselement 3, welches als Flachprofil ausgebildet sein kann, an einer hier nicht dargestellten Wand z.B. durch Verschraubung befestigt, so kann die Lage der Sicherungsvorrichtung S, welche im Wesentlichen die Halteteile 5 umfasst, im Winkel gegenüber der Vertikalen – eine senkrechte Wand vorausgesetzt – verstellt werden.

Um die Drehachse, die durch Schraubverbindungen 14 realsiert ist, kann eine begrenzte Winkelverstellung erfolgen, wobei hier ein Anschlag 15 vorgesehen ist, um die Begrenzung zu bewirken.

Dieser Anschlag 15 ist zumindest an einem der Flachprofile 13 gegenüber der Stirnseite 12a des anderen Flachprofiles 12 z.B. durch Verschweißung befestigt und kann sich über die gesamte Höhe des Flachprofiles 13 erstrecken.

Besonders in der 3 ist das Zusammenwirken der Komponenten zu erkennen. Nach Lösen der Schraubverbindung 14 kann der Winkel &agr; bevorzugt in einem Bereich von bis zu 15 Grad verstellt werden. Der Winkel &agr; ist dadurch begrenzt, dass bei einem Verschwenken die obere oder untere Kante der Stirnseite 12a des Flachprofiles 12 an den Anschlag 15 anschlägt. Insbesondere durch den Abstand zwischen Anschlag 15 und der Strinseite 12a wird der maximal einstellbare Winkel &agr; vorgegeben.

Ist der gewünschte Winkel &agr; eingestellt, so kann die Schraubverbindung und Gelenkverbindung 14 durch Festziehen der Schrauben gesichert, d.h. arretiert werden. Es ergibt sich ein Reibschluß zwischen den Flächen der Flachprofile 12 und 13.

Durch die dargestellte winkelbegrenzte Gelenkverbindung zwischen der eigentlichen Sicherungsvorrichtung S und dem Befestigungselement 3 kann erreicht werden, dass eine eingelegte Leiter in – in Grenzen – beliebigen Winkeln zu einer Wand eingestellt und gesichert werden kann.

Bezogen auf die dargestellten Figuren ist hinzuweisen, dass das Befestigungselement 3 auch zweigeteilt ausgeführt sein kann, so dass jedes Halteteil 5 getrennt an einer Wand gelenkig feststellbar befestigbar ist.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum lösbaren Sichern einer Leiter (L) an einer Wand umfassend eine Sicherungsvorrichtung (S) in welche eine Leiter (L) lösbar einlegbar ist, insbesondere derart, dass die Leiterholme von Halteteilen (5) übergriffen werden, und wenigstens ein wandseitiges Befestigungselement (3), welches an einer Wand befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung (S) mit dem wenigstens einen Befestigungselement (3) feststellbar gelenkig verbunden ist, insbesondere derart, dass die Lage der Sicherungsvorrichtung (S) zur Wand zumindest in einem Bereich im Winkel verstellbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anpruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der verstellbare Winkelbereich durch Anschlagmittel (15) begrenzt ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der einstellbare Winkelbereich 0 bis 15 Grad beträgt, insbesondere in beide Richtungen ausgehend von einer Nulllage, besonders bevorzugt 5 bis 15 Grad in einer Richtung ausgehend von einer Nullage.
  4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung (S) in der gelenkigen Verbindung in Rastungen feststellbar ist, insbesondere in Rastungen bei 5, 10 und 15 Grad.
  5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich von dem wenigstens einen Befestigungsteil (3) wenigstens ein Flachprofil (12) in Richtung der Sicherungsvorrichtung (S) erstreckt, wobei dieses Flachprofil (12) an seinem Endbereich mit dem Endbereich eines weiteren Flachprofils (13) gelenkig feststellbar verbunden ist, welches sich von der Sicherungsvorrichtung (S), insbesondere von wenigstens einem der Halteteile (5) in Richtung des wenigstens einen Befestigungsteils (3) erstreckt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine gelenkige Verbindung (14) zwischen zwei sich aufeinander zuerstreckenden Flachprofilen (12, 13) ausgebildet ist durch eine Drehachse, die sich durch Bohrungen in den jeweiligen Endbereichen der Flachprofile (12, 13) erstreckt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet dass die Drehachse durch eine Schraube (14) oder einen Schnellspanner ausgebildet ist, mittels der die Flachseiten der Flachprofile (12, 13) aufeinanderpressbar sind, um die gelenkige Verbindung festzustellen.
  8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass gegenüber der Stirnseite (12a) eines Flachprofiles (12) in einem Abstand zu dieser ein Anschlag (15) an dem anderen Flachprofil (13) angeordnet ist, der bei einer Verdrehung der Flachprofile (12, 13) gegeneinander durch Zusammenwirkung mit der Stirnseite (12a), insbesondere deren untere und/oder obere Kante, eine Winkelbegrenzung bewirkt.
  9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung (S) zwei Halteteile (5) aufweist, von denen eines gegenüber dem anderen verschwenkbar ist, um einen Aufnahmebereich (A) für eine Leiter (L) zu öffnen und arretierbar zu schließen, wobei jedes Halteteil (5) über eine gelenkige Verbindung (14) mit wenigstens einem wandseitigen Befestigungsteil (3) verbunden ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteteile (5) untereinander starr verbunden sind.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com