Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum lösbaren Sichern einer
Leiter an einer Wand umfassend eine Sicherungsvorrichtung in welche eine Leiter
lösbar einlegbar ist, insbesondere derart, dass die Leiterholme von Halteteilen
übergriffen werden, und wenigstens ein wandseitiges Befestigungselement, welches
an einer Wand befestigbar ist.
Eine derartige Leitersicherung ist z.B. aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 201 11 015 derselben Anmelderin bekannt.
Die dort beschriebene Leitersicherung umfasst zwei Halteteile, von denen eines fest
und eines schwenkbar angeordnet ist, wobei beide Halteteile geeignet sind, die Holme
einer Leiter zu umgreifen und somit diese Leiter gegen ein Umkippen zu sichern.
Hierfür wird die bekannte Leitersicherung mit zwei Befestigungsteilen, die mit den
Halteteilen verbunden sind an einer Wand befestigt, z.B. angeschraubt.
Diese bekannte Leitersicherung, die z.B. in Schächten zum Einsatz
kommen kann, hat den Nachteil, dass die Halteteile und die Befestigungsteile zueinander
starr, insbesondere parallel ausgerichtet sind, so dass bei einer Befestigung an
einer Wand die gesicherte Leiter im selben Winkel zur Horizontalen steht, wie die
Wand, also üblicherweise vertikal. Eine derart steile Ausrichtung der Leiter wird
oftmals als nachteilig empfunden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfach zu konstruierende Leitersicherung
der bekannten gattungsgemäßen Art zur Verfügung zu stellen, die es gestattet, eine
Leiter auch in anderen Winkeln zur Wand, also insbesondere abweichend von der vertikalen
Ausrichtung, zu sichern.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass die Sicherungsvorrichtung
mit wenigstens einem Befestigungselement feststellbar gelenkig verbunden ist, insbesondere
derart, dass die Lage der Sicherungsvorrichtung zu einer Wand z.B. in einem Schacht
zumindest in einem bestimmten Bereich im Winkel verstellbar ist.
Mittels der Erfindung kann eine Sicherungsvorrichtung jeglicher Art
zum Sichern einer Leiter, z.B. eine wie im vorgenannten Stand der Technik, unter
variablen Winkeln zu einer Wand befestigt werden, die sowohl der Vertikalen Stellposition
als auch davon abweichenden Winkeln entsprechen. Somit kann auch ein Winkel einer
gesicherten Leiter erreicht werden, der einem üblichen Stellwinkel einer Leiter
an einer Wand entspricht.
Bevorzugt kann es vorgesehen sein, dass der einstellbare Winkelbereich
0 bis 15 Grad beträgt, insbesondere in beide Richtungen ausgehend von einer Nulllage.
In einer besonders bevorzugten Ausführung kann der Winkelbereich auf 5 bis 15 Grad
ausgehend von einer Nulllage begrenzt sein, insbesondere wobei sich der verstellbare
Winkelbereich nur in eine Richtung ausgehend von der Nulllage erstreckt.
Hierbei kann die Nulllage die vertikale Lage einer Leiter bezeichnen.
Ebenso kann es vorgesehen sein, dass eine Winkelverstellung ausgehend von einer
Nullposition nur in einer Richtung möglich ist.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung kann der verstellbare
Winkelbereich durch Anschlagmittel begrenzt sein. So kann sicher gestellt werden,
das nur zulässige Winkel durch bedienendes Personal eingestellt werden können.
Auch kann in einer bevorzugten Ausführung vorgesehen sein, dass der
Verstellbereich, insbesondere der oben genannte Winkelbereich in Rastungen unterteilt
ist, z.B. bei 5, 10 und 15 Grad, so dass sich bei Verstellung in einen der mit Rastungen
versehenen Winkel eine Selbsthemmung durch Einrastung ergibt und die Sicherungsvorrichtung
in einem solchen Winkel festgestellt werden kann.
Eine konstruktiv einfache und bevorzugte Ausführung kann erreicht
werden, wenn sich von dem wenigstens einen Befestigungsteil wenigstens ein Flachprofil
in Richtung der Sicherungsvorrichtung erstreckt, wobei dieses Flachprofil an seinem
Endbereich mit dem Endbereich eines weiteren Flachprofils gelenkig feststellbar
verbunden ist, welches sich von der Sicherungsvorrichtung, insbesondere von wenigstens
einem der Halteteile in Richtung des Befestigungsteils erstreckt. Hierbei liegen
die flachen Seiten der Flachprofile aufeinander.
Um eine gelenkige Verbindung zwischen zwei sich aufeinander zuerstreckenden
Flachprofilen auszubilden kann sich eine Drehachse durch Bohrungen in den jeweiligen
Endbereichen der Flachprofile erstrecken. In einer bevorzugten Ausführung kann eine
solche Drehachse durch eine Schraube ausgebildet werden, mittels der die Flachseiten
der Flachprofile aufeinanderpressbar sind, um die gelenkige Verbindung festzustellen.
Bevorzugt wird eine Feststellung, d.h. Arretierung der Gelenkverbindung hier im
Wesentlichen durch eine Kraftschluß/Reibschlußverbindung erreicht.
Alternativ zu einer Schraube kann auch ein sogenannter Schnellspanner
eingesetzt werden, bei dem eine Arretierung in einfacher Weise durch das Umlegen
eines Hebels erfolgt. Derartige Schnellspanner sind auf dem Gebiet der Fahrradtechnik
bei der Befestigung von Radnaben am Fahrradgestell bekannt.
Die vorgenannten Anschlagmittel können in einer bevorzugten Ausführung
erreicht werden, wenn z.B. gegenüber der Stirnseite eines Flachprofiles in einem
Abstand zu dieser ein Anschlag an dem anderen Flachprofil angeordnet ist, der bei
einer Verdrehung der Flachprofile gegeneinander durch Zusammenwirkung mit der Stirnseite,
insbesondere deren untere und/oder obere Kante, eine Winkelbegrenzung bewirkt. Ein
solcher Anschlag kann sich über die Breite bzw. bei Wandmontage Höhe eines Flachprofiles
erstrecken und mit diesem z.B. durch Verschweißung verbunden sein.
In einer bevorzugten konstruktiven Ausgestaltung weist die Sicherungsvorrichtung
zwei Halteteile auf, von denen eines gegenüber dem anderen verschwenkbar ist, um
einen Aufnahmenbereich für eine Leiter zu öffnen und arretierbar zu schließen, wobei
jedes Halteteil über eine gelenkige Verbindung mit wenigstens einem wandseitigen
Befestigungsteil verbunden ist. Hierbei kann es sich für beide Halteteile um dasselbe
Befestigungselement handeln.
So kann das Befestigungselement z.B. ebenfalls als ein Flachprofil
ausgebildet sein, welches mit seiner flachen Seite an einer Wand befestigt werden
kann, z.B. durch Verschraubung. Von einem solchen Flachprofil erstrecken sich gemäß
dieser Ausführung die Flachprofile zur Ausbildung der Gelenkverbindung, die in die
eigentlichen Sicherungsvorrichtung übergehen.
Um zu verhindern, dass die beiden Halteteile, die jeweils gelenkig
mit einem Befestigungselement verbunden sind, unter unterschiedlichen Winkel zu
einer Wand ausgerichtet werden können, kann es vorgesehen sein, dass die Halteteile
untereinander starr verbunden sind, z.B. durch wenigstens ein Verbindungsprofil.
Gegebenenfalls kann die Sicherungsvorrichtung als Rahmen ausgebildet sein, der gelenkig
mit wenigstens einem Befestigungselement verbunden ist.
Bevorzugt wird die Ausführung derart sein, dass ein Befestigungsteil
zur Sicherungsvorrichtung einen Abstand aufweist, so dass die Fußspitze einer auf
einer gesicherten Leiter stehenden Person einen Abstand zu Wand aufweist, an der
die Vorrichtung befstigt ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine Person bequem
an einer gesicherten Leiter aufsteigen kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt.
Es zeigen:
1: eine Vorrichtung zur Sicherung einer
Leiter in frontaler Ansicht;
2: eine Vorrichtung in Aufsicht von oben;
3: eine Vorrichtung in seitlicher Auschnittdarstellung
Die Figuren zeigen alle dieselbe bevorzugte Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Sicherung einer hier nur schematisch gestrichelt
dargestellten Leiter L.
Erkennbar ist insbesondere in der 2, dass
die Sicherungsvorrichtung S ausgebildet ist durch zwei sich parallel nebeneinander
erstreckende Halteteile 5, die jeweils in der Art eines sich nach innen
zur Leiter L öffnenden U-Profiles realisiert sind. Durch die beiden aufeinander
zu geöffneten U-Profile der Halteteile 5 wird ein Aufnahmebereich A für
eine Leiter L umgrenzt. Da der Holmabstand bei der Leiter größer ist, als der Abstand
der Schenkelstirnseiten der U-Profile kann eine Leiter nur dann in die Sicherungsvorrichtung
S eingelegt werden, wenn das hier linksseitig dargestellte Halteteil 5
mittels der Scharnierverbindung 6 zu einem feststehenden Teil
1 der Sicherungsvorrichtung S verschwenkt wird, um den Aufnahmebereich
A zu öffnen. Hierfür ist an dem Halteteil 1 ein Griff 11 befestigt.
Nach dem Einlegen einer Leiter L wird das Halteteil 5 zurückgeschwenkt
und in dieser geschlossenen Lage arretiert, durch Verschiebung in der Höhe, die
innerhalb der Achsen der Scharniere 6 möglich ist, auf zwei Arretierungsvorsprünge
10.
Erkennbar ist hier dass sich von der Sicherungsvorrichtung S in Richtung
auf ein Befestigungsteil 3 zu von jedem Halteteil 5 ein Flachprofil
13 erstreckt. Jedes dieser Flachprofile 13 ist in seinem Endebereich
gelenkig über eine Schraubenverbindung 14 mit einem korrespondierenden
Endbereich eines jeweiligen Flachprofiles 12 verbunden, welches sich von
dem gemeinsamen Befestigungselement 3 in Richtung zur Sicherungsvorrichtung
S erstreckt.
Wird nun das Befestigungselement 3, welches als Flachprofil
ausgebildet sein kann, an einer hier nicht dargestellten Wand z.B. durch Verschraubung
befestigt, so kann die Lage der Sicherungsvorrichtung S, welche im Wesentlichen
die Halteteile 5 umfasst, im Winkel gegenüber der Vertikalen – eine
senkrechte Wand vorausgesetzt – verstellt werden.
Um die Drehachse, die durch Schraubverbindungen 14 realsiert
ist, kann eine begrenzte Winkelverstellung erfolgen, wobei hier ein Anschlag
15 vorgesehen ist, um die Begrenzung zu bewirken.
Dieser Anschlag 15 ist zumindest an einem der Flachprofile
13 gegenüber der Stirnseite 12a des anderen Flachprofiles
12 z.B. durch Verschweißung befestigt und kann sich über die gesamte Höhe
des Flachprofiles 13 erstrecken.
Besonders in der 3 ist das Zusammenwirken
der Komponenten zu erkennen. Nach Lösen der Schraubverbindung 14 kann der
Winkel &agr; bevorzugt in einem Bereich von bis zu 15 Grad verstellt werden. Der
Winkel &agr; ist dadurch begrenzt, dass bei einem Verschwenken die obere oder untere
Kante der Stirnseite 12a des Flachprofiles 12 an den Anschlag
15 anschlägt. Insbesondere durch den Abstand zwischen Anschlag
15 und der Strinseite 12a wird der maximal einstellbare Winkel
&agr; vorgegeben.
Ist der gewünschte Winkel &agr; eingestellt, so kann die Schraubverbindung
und Gelenkverbindung 14 durch Festziehen der Schrauben gesichert, d.h.
arretiert werden. Es ergibt sich ein Reibschluß zwischen den Flächen der Flachprofile
12 und 13.
Durch die dargestellte winkelbegrenzte Gelenkverbindung zwischen der
eigentlichen Sicherungsvorrichtung S und dem Befestigungselement 3 kann
erreicht werden, dass eine eingelegte Leiter in – in Grenzen – beliebigen
Winkeln zu einer Wand eingestellt und gesichert werden kann.
Bezogen auf die dargestellten Figuren ist hinzuweisen, dass das Befestigungselement
3 auch zweigeteilt ausgeführt sein kann, so dass jedes Halteteil
5 getrennt an einer Wand gelenkig feststellbar befestigbar ist.