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Dokumentenidentifikation DE202005010992U1 27.10.2005
Titel Wickelunterlage
Anmelder Frank Concept International Trading GmbH, 40724 Hilden, DE
Vertreter Ackmann, Menges & Demski Patentanwälte, 40721 Hilden
DE-Aktenzeichen 202005010992
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 27.10.2005
Registration date 22.09.2005
Application date from patent application 11.07.2005
IPC-Hauptklasse A47D 5/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Wickelunterlage, bestehend aus einem Schaumstoffkern mit einer äußeren Hülle.

Gattungsgemäße Unterlagen werden zum Wickeln von Babys auf Wickeltischen, Konsolen oder anderen Einrichtungsgegenständen im Wohnungsbereich verwendet. Darüber hinaus existieren Babymatten in sogenannten Babywickelräumen, die auf Rastplätzen im In- und Ausland anzutreffen sind. Die hygienischen Bedingungen in öffentlich zugänglichen Babywickelräumen entsprechen nicht immer dem gewünschten Standard, was insbesondere auch auf die Reinheit der Babymatten zutreffend ist. Soweit derartige Räumlichkeiten nicht anzutreffen sind, müssen sich die Eltern auf einer Reise anderweitig behelfen. Hierbei kommen in der Regel nur glatte Oberflächen infrage die jedoch keine genügende Polsterung aufweisen, um Verletzungen des Babys zu verhindern. Insoweit sind die Möglichkeiten sehr eingeschränkt oder für die tägliche Benutzung hygienisch unzureichend gereinigt, sodass viele Eltern derartige Räumlichkeiten auch meiden oder eine Decke oder Tuch mitnehmen, welches zwar eine flauschige Unterlage bietet, aber keine genügende Polsterung aufweist, um heftige oder abrupte Bewegungen des Babys federn abzufangen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine leicht transportable, wenig Platz einnehmende Babymatte zu schaffen, die trotzdem eine genügende Aufpolsterung bietet, um die vorgenannten Nachteile zu vermeiden.

Erfindungsgemäß ist zur Lösung der Aufgabe vorgesehen, dass die Hülle luftdicht ausgebildet ist und ein verschließbares Ventil aufweist. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Die erfindungsgemäß vorgesehene Hülle ist ähnlich wie bei einer Luftmatratze als Polster vorgesehen und besitzt daher ein verschließbares Ventil. Durch aufblasen der Hülle besteht somit die Möglichkeit eine ausreichende Polsterung zu erzielen, wobei vorzugsweise eine glatt ausgebildete Oberfläche gewählt wird, damit diese leicht zu reinigen ist.

In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, dass die Hülle mit einem komprimierbaren Schaumstoffkern ausgestattet ist, der beispielweise aus einem offenzelligen PU-Schaumstoffkern besteht. Dieser Schaumstoffkern ist lose in der äußeren Hülle angeordnet und wird beim Zusammenrollen der Hülle komprimiert, sodass mit einem Verschließen des Ventils der komprimierte Zustand aufgrund des auf die Hülle einwirkenden atmosphärischen Drucks erhalten bleibt. Wird das Ventil hingegen geöffnet, nimmt der Schaumstoffkern seine ursprüngliche Form und Größe wieder an, wobei über das Ventil Luft in die Hülle einströmen kann. Nach Verschließen des Ventils wird die in der Hülle befindliche Luft eingeschlossen, sodass eine gepolsterte Oberfläche einerseits durch den Schaumstoffkern und andererseits durch die eingeschlossene Luft entsteht. Hierbei reichen ca. 1 bis 2 cm aus, um eine ausreichende Polsterung zu schaffen.

Damit die Hülle nicht von einem Tisch oder sonstigen glatten Unterlagen herunterrutschen und insbesondere verrutschen kann, ist die Unterseite mit einer Anti-Slip-Folie beschichtet, welche ausreichende Reibungskräfte erzeugt, um die Hülle in der ausgelegten Position zu fixieren. Zumindest die obere Seite der Hülle kann hierbei mit einem Clean-PVC beschichtet sein oder die gesamte Hülle besteht aus einem Clean-PVC-Material. Das vorgenannte Material besteht aus einer umweltfreundlichen Polyesterbeschichtung, welche gegenüber normalem PVC keine Weichmacher beinhaltet und somit gesundheitliche Schäden ausschließt.

Damit das Baby nicht seitlich von der Unterlage beziehungsweise Wickelunterlage durch Eigenbewegungen herunter rollen kann, weist diese einen erhöhten Randbereich an zumindest zwei parallelen Längsseiten auf. Zusätzlich kann die Wickelunterlage auch im Kopfbereich ein Auflagepolster aufweisen, welches typischer Weise ungefähr die doppelte Dicke wie die eigentliche Unterlage aufweist. Mit Hilfe des Kopfpolsters wird der Kopf des Babys zusätzlich in einer erhöhten Position unterstützt und gleichzeitig ist gewährleistet, dass durch einen vorhandenen Schaumstoffkern nach Öffnen des Ventils und nach dem erfolgten Gebrauch die Wickelunterlage wieder zusammengerollt werden kann. Damit der Ausrollvorgang und der Einrollvorgang wenig Zeit benötigt, wird ein Hochleistungsventil aus Kunststoff verwendet. Die Wickelunterlage wird hierbei vorzugsweise in einem Tragesack ausgeliefert, der durch eine Kordel verschließbar ist. Nach Entnahme der Wickelunterlage kann durch Öffnen des Ventils und der Ausdehnung des vorhandenen Schaumstoffkerns ein Luftpolster aufgebaut werden, welches nach dem Schließen des Ventils in der Hülle abdichtend eingeschlossen ist. In diesem Zustand liegt eine ausreichende Polsterfläche zur Auflage des Babys vor und es können gleichzeitig die Randbereiche sowie zusätzlich der Kopfbereich in einer erhöhten Ausführung ausgebildet sein, damit der Kopf auf einem größeren Polster zu liegen kommt beziehungsweise infolge einer Drehbewegung des Babys ein Herabrollen von der Wickelunterlage verhindert wird.

Zum Zusammenrollen der Wickelunterlage muss zunächst das Ventil geöffnet werden und sodann kann die Wickelunterlage zusammengepresst und eingerollt werden, wobei gleichzeitig die vorhandene Luft in der Hülle aus dem geöffneten Ventil austreten kann. Im zusammengerollten Zustand wird das Ventil verschlossen, sodass der umgebende Atmosphärendruck den Schaumstoffkern in einem komprimierten Zustand belässt. Wenn die Wickelunterlage zusammengerollt ist kann diese anschließend in dem mitgelieferten Tragesack eingelegt werden.

Die Erfindung offenbart im Wesentlichen eine leicht transportable Wickelunterlage, die in einem komprimierten, zusammengerollten Zustand wenig Platz einnimmt und durch einen innenliegenden Schaumstoffkern nach dem Öffnen des Ventils sich quasi selbst aufbläst, indem der Schaumstoffkern seine ursprüngliche Form annimmt und die einströmende Luft den Zwischenraum ausfüllt. Nach einem Verschließen des Ventils ist die eingeschlossene Luft ähnlich wie bei einer Luftmatratze als Auflagefläche zusammen mit dem Schaumstoffkern verwendbar und führt zu einer ausreichenden Polsterung zur Auflage eines Babykörpers, wobei in Ausgestaltung der Erfindung der Randbereich und/oder auch der Kopfbereich in einer verstärkten Polsterausführung ausgebildet sein kann. Nach Gebrauch der Wickelunterlage kann diese durch Öffnen des Ventils wieder zusammengerollt werden, wobei gleichzeitig der Schaumstoffkern komprimiert wird und nach dem erneuten Schließen des Ventils wird diese in zusammengerollter komprimierter Form gehalten, sodass die Wickelunterlage wieder in den mitgelieferten Tragesack verstaut werden kann.

Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren nochmals beschrieben.

Es zeigt

1 in einer perspektivischen Ansicht eine aufgeblasene Wickelunterlage mit seitlichen Randverstärkungen,

2 eine Seitenansicht der Wickelunterlage gemäß 1,

3 eine Draufsicht der Wickelunterlage und

4 eine zusammengerollte Babymatte mit Tragesack in einer perspektivischen Ansicht.

1 zeigt eine Wickelunterlage 1, bestehend aus einer äußeren Hülle 2 und einem inneren lose in der Hülle 2 einliegenden Schaumstoffkern 3. Die Form der Wickelunterlage weist eine rechteckförmige Grundform aus, an der an den beiden parallelen Längskanten 4, 5 seitlich erhöhte Randbereiche 6, 7 angeformt sind, in den ebenfalls ein Schaumstoffkern einliegt. Die seitlichen Randbereiche 6, 7, ein Kopfteil 8 und die rechteckförmige Grundform sind untereinander insoweit verbunden, dass ein Luftausgleich stattfinden kann, wenn Luft über ein Ventil 9 in die Hülle gelangt. Vorzugsweise wird hierbei ein Schaumstoffkern 3 aus einem offenporigen Schaumstoffmaterial gewählt, der einerseits komprimierbar ist und andererseits seine ursprüngliche Form jederzeit wieder einnimmt, sofern das Ventil geöffnet ist und gleichzeitig Luft in die vorhandenen Hohlräume einströmen kann. Zum Komprimieren das Schaumstoffkerns 3 wird das Ventil geöffnet und die Wickelunterlage 1 zusammengerollt, sodass die Luft über das Ventil 9 aus der Hülle 2 herausgedrückt wird. Nach Verschließen des Ventils 9 ist der Innenraum luftdicht abgeschlossen und die Matte insbesondere der Schaumstoffkern 3 behält seine komprimierte Form bei.

2 zeigt die erfindungsgemäße Wickelunterlage 1 in einer Seitenansicht, aus der sehr deutlich die seitlichen erhöhten Randerbereiche 6, 7 erkennbar sind, sowie das obere Kopfpolster 8 und die mittige Auflagefläche 10.

3 zeigt in einer Draufsicht ebenfalls die Wickelunterlage 1 mit den beiden erhöhten Randbereichen 6, 7, dem Kopfteil 8 und der Auflagefläche 10.

4 zeigt eine zusammengerollte Wickelunterlage 1, welche in einer Kunststoffhülle, welche als Transportbeutel 11 ausgebildet ist, zum Teil eingeschoben ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Transportbeutel 11 rund ausgebildet und besitzt am oberen Ende zwei Seilschnüre 12 mit denen der Transportbeutel 11 nach Einschieben der Babymatte 1 verschlossen werden kann.

1Wickelunterlage 2Hülle 3Schaumstoffkern 4Längskante 5Längskante 6Randbereich 7Randbereich 8Kopfteil 9Ventil 10Auflagefläche 11Transportbeutel 12Seilschnüre

Anspruch[de]
  1. Wickelunterlage (1), bestehend aus einem Schaumstoffkern (3) mit einer äußeren Hülle (4), dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (4) luftdicht ausgebildet ist und ein verschließbares Ventil (9) aufweist.
  2. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumstoffkern (3) komprimierbar ausgebildet ist.
  3. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumstoffkern (3) aus einem offenzelligen PU-Schaumkern besteht.
  4. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumstoffkern (3) lose in der äußeren Hülle angeordnet ist.
  5. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (2) auf der Unterseite mit einer Anti-Slip-Folie beschichtet ist.
  6. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (2) mindestens auf der Oberseite vorzugsweise vollständig mit einem Clean-PVC beschichtet ist oder aus einem Clean-PVC besteht.
  7. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (2) auf der Oberseite ein Polyester-Material aufweist.
  8. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass diese einen erhöhten Randbereich (6, 7) an zumindest zwei parallelen Längsseiten (4, 5) aufweist und/oder dass diese ein Kopfteil aufweist.
  9. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil (9) ein Hochleistungs-Ventil aus Kunststoff ist.
  10. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass diese durch Öffnen des Ventils (9) infolge der Ausdehnung des Schaumstoffkerns (3) ein Luftpolster aufbaut und nach Schließen des Ventils (9) das in der Hülle (2) entstandene Luftpolster abdichtet.
  11. Wickelunterlage (1) nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass diese durch Öffnen des Ventils (9) und zusammenrollen oder zusammendrücken komprimiert wird und nach Schließen des Ventils (9) in diesem Zustand verbleibt.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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