Die Erfindung betrifft eine Wickelunterlage, bestehend aus einem Schaumstoffkern
mit einer äußeren Hülle.
Gattungsgemäße Unterlagen werden zum Wickeln von Babys auf Wickeltischen,
Konsolen oder anderen Einrichtungsgegenständen im Wohnungsbereich verwendet. Darüber
hinaus existieren Babymatten in sogenannten Babywickelräumen, die auf Rastplätzen
im In- und Ausland anzutreffen sind. Die hygienischen Bedingungen in öffentlich
zugänglichen Babywickelräumen entsprechen nicht immer dem gewünschten Standard,
was insbesondere auch auf die Reinheit der Babymatten zutreffend ist. Soweit derartige
Räumlichkeiten nicht anzutreffen sind, müssen sich die Eltern auf einer Reise anderweitig
behelfen. Hierbei kommen in der Regel nur glatte Oberflächen infrage die jedoch
keine genügende Polsterung aufweisen, um Verletzungen des Babys zu verhindern. Insoweit
sind die Möglichkeiten sehr eingeschränkt oder für die tägliche Benutzung hygienisch
unzureichend gereinigt, sodass viele Eltern derartige Räumlichkeiten auch meiden
oder eine Decke oder Tuch mitnehmen, welches zwar eine flauschige Unterlage bietet,
aber keine genügende Polsterung aufweist, um heftige oder abrupte Bewegungen des
Babys federn abzufangen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine leicht transportable,
wenig Platz einnehmende Babymatte zu schaffen, die trotzdem eine genügende Aufpolsterung
bietet, um die vorgenannten Nachteile zu vermeiden.
Erfindungsgemäß ist zur Lösung der Aufgabe vorgesehen, dass die Hülle
luftdicht ausgebildet ist und ein verschließbares Ventil aufweist. Vorteilhafte
Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Hülle ist ähnlich wie bei einer Luftmatratze
als Polster vorgesehen und besitzt daher ein verschließbares Ventil. Durch aufblasen
der Hülle besteht somit die Möglichkeit eine ausreichende Polsterung zu erzielen,
wobei vorzugsweise eine glatt ausgebildete Oberfläche gewählt wird, damit diese
leicht zu reinigen ist.
In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen,
dass die Hülle mit einem komprimierbaren Schaumstoffkern ausgestattet ist, der beispielweise
aus einem offenzelligen PU-Schaumstoffkern besteht. Dieser Schaumstoffkern ist lose
in der äußeren Hülle angeordnet und wird beim Zusammenrollen der Hülle komprimiert,
sodass mit einem Verschließen des Ventils der komprimierte Zustand aufgrund des
auf die Hülle einwirkenden atmosphärischen Drucks erhalten bleibt. Wird das Ventil
hingegen geöffnet, nimmt der Schaumstoffkern seine ursprüngliche Form und Größe
wieder an, wobei über das Ventil Luft in die Hülle einströmen kann. Nach Verschließen
des Ventils wird die in der Hülle befindliche Luft eingeschlossen, sodass eine gepolsterte
Oberfläche einerseits durch den Schaumstoffkern und andererseits durch die eingeschlossene
Luft entsteht. Hierbei reichen ca. 1 bis 2 cm aus, um eine ausreichende Polsterung
zu schaffen.
Damit die Hülle nicht von einem Tisch oder sonstigen glatten Unterlagen
herunterrutschen und insbesondere verrutschen kann, ist die Unterseite mit einer
Anti-Slip-Folie beschichtet, welche ausreichende Reibungskräfte erzeugt, um die
Hülle in der ausgelegten Position zu fixieren. Zumindest die obere Seite der Hülle
kann hierbei mit einem Clean-PVC beschichtet sein oder die gesamte Hülle besteht
aus einem Clean-PVC-Material. Das vorgenannte Material besteht aus einer umweltfreundlichen
Polyesterbeschichtung, welche gegenüber normalem PVC keine Weichmacher beinhaltet
und somit gesundheitliche Schäden ausschließt.
Damit das Baby nicht seitlich von der Unterlage beziehungsweise Wickelunterlage
durch Eigenbewegungen herunter rollen kann, weist diese einen erhöhten Randbereich
an zumindest zwei parallelen Längsseiten auf. Zusätzlich kann die Wickelunterlage
auch im Kopfbereich ein Auflagepolster aufweisen, welches typischer Weise ungefähr
die doppelte Dicke wie die eigentliche Unterlage aufweist. Mit Hilfe des Kopfpolsters
wird der Kopf des Babys zusätzlich in einer erhöhten Position unterstützt und gleichzeitig
ist gewährleistet, dass durch einen vorhandenen Schaumstoffkern nach Öffnen des
Ventils und nach dem erfolgten Gebrauch die Wickelunterlage wieder zusammengerollt
werden kann. Damit der Ausrollvorgang und der Einrollvorgang wenig Zeit benötigt,
wird ein Hochleistungsventil aus Kunststoff verwendet. Die Wickelunterlage wird
hierbei vorzugsweise in einem Tragesack ausgeliefert, der durch eine Kordel verschließbar
ist. Nach Entnahme der Wickelunterlage kann durch Öffnen des Ventils und der Ausdehnung
des vorhandenen Schaumstoffkerns ein Luftpolster aufgebaut werden, welches nach
dem Schließen des Ventils in der Hülle abdichtend eingeschlossen ist. In diesem
Zustand liegt eine ausreichende Polsterfläche zur Auflage des Babys vor und es können
gleichzeitig die Randbereiche sowie zusätzlich der Kopfbereich in einer erhöhten
Ausführung ausgebildet sein, damit der Kopf auf einem größeren Polster zu liegen
kommt beziehungsweise infolge einer Drehbewegung des Babys ein Herabrollen von der
Wickelunterlage verhindert wird.
Zum Zusammenrollen der Wickelunterlage muss zunächst das Ventil geöffnet
werden und sodann kann die Wickelunterlage zusammengepresst und eingerollt werden,
wobei gleichzeitig die vorhandene Luft in der Hülle aus dem geöffneten
Ventil austreten kann. Im zusammengerollten Zustand wird das Ventil verschlossen,
sodass der umgebende Atmosphärendruck den Schaumstoffkern in einem komprimierten
Zustand belässt. Wenn die Wickelunterlage zusammengerollt ist kann diese anschließend
in dem mitgelieferten Tragesack eingelegt werden.
Die Erfindung offenbart im Wesentlichen eine leicht transportable
Wickelunterlage, die in einem komprimierten, zusammengerollten Zustand wenig Platz
einnimmt und durch einen innenliegenden Schaumstoffkern nach dem Öffnen des Ventils
sich quasi selbst aufbläst, indem der Schaumstoffkern seine ursprüngliche Form annimmt
und die einströmende Luft den Zwischenraum ausfüllt. Nach einem Verschließen des
Ventils ist die eingeschlossene Luft ähnlich wie bei einer Luftmatratze als Auflagefläche
zusammen mit dem Schaumstoffkern verwendbar und führt zu einer ausreichenden Polsterung
zur Auflage eines Babykörpers, wobei in Ausgestaltung der Erfindung der Randbereich
und/oder auch der Kopfbereich in einer verstärkten Polsterausführung ausgebildet
sein kann. Nach Gebrauch der Wickelunterlage kann diese durch Öffnen des Ventils
wieder zusammengerollt werden, wobei gleichzeitig der Schaumstoffkern komprimiert
wird und nach dem erneuten Schließen des Ventils wird diese in zusammengerollter
komprimierter Form gehalten, sodass die Wickelunterlage wieder in den mitgelieferten
Tragesack verstaut werden kann.
Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren nochmals beschrieben.
Es zeigt
1 in einer perspektivischen Ansicht eine
aufgeblasene Wickelunterlage mit seitlichen Randverstärkungen,
2 eine Seitenansicht der Wickelunterlage
gemäß 1,
3 eine Draufsicht der Wickelunterlage
und
4 eine zusammengerollte Babymatte mit
Tragesack in einer perspektivischen Ansicht.
1 zeigt eine Wickelunterlage
1, bestehend aus einer äußeren Hülle 2 und einem inneren lose
in der Hülle 2 einliegenden Schaumstoffkern 3. Die Form der Wickelunterlage
weist eine rechteckförmige Grundform aus, an der an den beiden parallelen Längskanten
4, 5 seitlich erhöhte Randbereiche 6, 7 angeformt
sind, in den ebenfalls ein Schaumstoffkern einliegt. Die seitlichen Randbereiche
6, 7, ein Kopfteil 8 und die rechteckförmige Grundform
sind untereinander insoweit verbunden, dass ein Luftausgleich stattfinden kann,
wenn Luft über ein Ventil 9 in die Hülle gelangt. Vorzugsweise wird hierbei
ein Schaumstoffkern 3 aus einem offenporigen Schaumstoffmaterial gewählt,
der einerseits komprimierbar ist und andererseits seine ursprüngliche Form jederzeit
wieder einnimmt, sofern das Ventil geöffnet ist und gleichzeitig Luft in die vorhandenen
Hohlräume einströmen kann. Zum Komprimieren das Schaumstoffkerns 3 wird
das Ventil geöffnet und die Wickelunterlage 1 zusammengerollt, sodass die
Luft über das Ventil 9 aus der Hülle 2 herausgedrückt wird. Nach
Verschließen des Ventils 9 ist der Innenraum luftdicht abgeschlossen und
die Matte insbesondere der Schaumstoffkern 3 behält seine komprimierte
Form bei.
2 zeigt die erfindungsgemäße Wickelunterlage
1 in einer Seitenansicht, aus der sehr deutlich die seitlichen erhöhten
Randerbereiche 6, 7 erkennbar sind, sowie das obere Kopfpolster
8 und die mittige Auflagefläche 10.
3 zeigt in einer Draufsicht ebenfalls
die Wickelunterlage 1 mit den beiden erhöhten Randbereichen 6,
7, dem Kopfteil 8 und der Auflagefläche 10.
4 zeigt eine zusammengerollte Wickelunterlage
1, welche in einer Kunststoffhülle, welche als Transportbeutel
11 ausgebildet ist, zum Teil eingeschoben ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist der Transportbeutel 11 rund ausgebildet und besitzt am oberen Ende
zwei Seilschnüre 12 mit denen der Transportbeutel 11 nach Einschieben
der Babymatte 1 verschlossen werden kann.
1- Wickelunterlage
2- Hülle
3- Schaumstoffkern
4- Längskante
5- Längskante
6- Randbereich
7- Randbereich
8- Kopfteil
9- Ventil
10- Auflagefläche
11- Transportbeutel
12- Seilschnüre