Die Erfindung betrifft Zahlungssysteme, insbesondere Zahlungsterminals.
Die Zahlungssysteme umfassen im allgemeinen Kassen oder Registrierkassen.
Diesen Kassen zugeordnet sind derzeit Zahlungsterminals, die die Möglichkeit bieten,
mit einer Bankkarte die Zahlung durchzuführen. Diese Terminals besitzen einen oder
mehrere Kartenleser, Anzeigemittel, beispielsweise einen LCD-Bildschirm, und eine
Tastatur, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, einen persönlichen Identifizierungscode
einzugeben und für gültig zu erklären. Wegen weiterer Einzelheiten bezüglich des
Aufbaus und der Arbeitsweise dieser Terminals sei verwiesen auf das "Manuel de Paiement
Electronique" der Groupement des cartes bancaires. Den Kassen sind derzeit weitere
Peripheriegeräte zugeordnet, beispielsweise Bildschirme, Abtaster oder Lesegeräte
für Barcodes, Abtaster und Drucker.
Beispielsweise durch das von der Firma IBM vorgeschlagene Kassensystem
ist es bekannt, eine Verbindung RS232 dazu einzusetzen, unterschiedliche Peripheriegeräte
mit einer Kasse zu verbinden. Die Firma IBM führt außerdem Kassen, deren verschiedene
Peripheriegeräte über ein eigenes Kleinnetzwerk mit der Kasse verbunden sind.
Bei komplexen Anlagen, wie sie in Großkaufhäusern vorhanden sind,
sind verschiedene Kassen untereinander und mit einem Server verbunden. Dieser Server
enthält elektronische Zahlungsanwendungen und kann insbesondere Kaufhauskarten und
Bankkarten verwalten, Schwarze Listen führen, Betragsbegrenzungen für unterschiedliche
Karten verwalten. 1 zeigt eine bekannte Konfiguration
für ein Zahlungssystem. Bezugszeichen 1 bezeichnet den Server mit den elektronischen
Zahlungsanwendungen 2. Der Server ist mit einem lokalen Netzwerk
3 verbunden, typischerweise einem Netz vom Typ Ethernet, über welches zwei
Kassen 5 und 7 angeschlossen sind. 9 und 11
bezeichnen zwei Peripheriegeräte der Kassen 5 und 7, hier in der
Form von Zahlungsterminals. Wie bereits oben erwähnt, sind die Zahlungsterminals
typischerweise mit den Kassen über Verbindungen vom Typ RS232 verbunden. In einer
derartigen Konfiguration stellt jede Kasse ein Zahlungsgerät dar, welches in Richtung
des Zahlungsterminals den zu zahlenden Betrag sendet und das Ergebnis der Zahlungsoperation
von dem Zahlungsterminal empfängt. Jede Kasse stellt außerdem eine zu dem Server
gerichtete Leitvorrichtung für Informationen dar, die für die elektronischen Zahlungsanwendungen
erforderlich sind, die auf dem Server laufen.
Die Arbeitsweise einer Kasse ist folgende: die Kasse bietet Kassenanwendungen
an, die ihr ermöglichen, die von einem Kunden ausgewählten Artikel zusammenzurechnen,
sie enthält außerdem elektronische Zahlungsanwendungen, die ihr ermöglichen, den
Zahlungsvorgang abzuwickeln. Die Bedienungsperson führt den Kassiervorgang für verschiedene
von dem Kunden ausgewählte Artikel durch, und während dieser Phase steuern die Kassenanwendungen
das Lesegerät, den Scanner oder andere Peripheriegeräte. Nach Abschluß des Kassiervorgangs
werden die elektronischen Zahlungsanwendungen für den Zahlungsvorgang aktiviert.
Falls eine Zahlung per Bankkarte erfolgt, wird das Zahlungsterminal aktiviert. Nötigenfalls
fragt die Kasse den Server ab, um die für die Transaktion benötigte Autorisierung
zu erhalten. Anschließend wird die Transaktion gespeichert, entweder von dem Server
oder von der Kasse in einer Notversion. Die Kasse fährt dann mit dem Ausdruck des
Belegs fort. Die US-A-5 256 863 beschreibt ein System dieser Art.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die neuen Probleme zu lösen,
welche diese Konfiguration von Zahlungssystemen mit sich bringt. Die bekannte Konfiguration
gemäß 1 arbeitet in zufriedenstellender Weise; dennoch
erfordert sie außer der Konzeption der Kasse Anwendungen vorzusehen, die notwendig
sind, um das Zahlungsterminal zu steuern und sich mit dem Server-Zentrum zu verbinden.
Außerdem ist es zweckdienlich, die Anwendersoftware des Zahlungsterminals auf aktuellem
Stand zu halten. Bei der in 1 dargestellten Konfiguration
erfordert diese Aktualisierung einen physischen Eingriff der Bedienungsperson in
das Zahlungsterminal.
Die vorliegende Erfindung schlägt eine Lösung dieser Probleme vor;
sie ermöglicht es, die Anwendungen für die Kassen und die Zahlungsterminals zu vereinfachen.
Was die Aktualisierung angeht, ermöglicht die Erfindung ein einfaches und rasches
Aktualisieren der Anwendersoftware der Zahlungsterminals.
Genauer gesagt, schlägt die Erfindung ein Zahlungssystem vor, welches
ein lokales Netzwerk aufweist, an welches mindestens zwei Kassen oder eine Kasse
und ein Server angeschlossen sind, und ein Zahlungsterminal, welches direkt mit
dem lokalen Netzwerk verbunden ist. Außerdem schafft die Erfindung ein Verfahren
nach dem Anspruch 5.
Bei dem lokalen Netzwerk handelt es sich vorteilhafter Weise um ein
Netzwerk gemäß dem TCP/IP-Protokoll oder um ein Netzwerk vom Typ Ethernet.
In einer Ausführungsform enthält das Terminal Mittel zum Aktualisieren
der Anwendersoftware aus der Ferne.
Die Erfindung schafft außerdem ein Verfahren zum Zahlen in Verbindung
mit einem solchen Zahlungssystem, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- – Übertragen der für die Transaktion benötigten Elemente von der Kasse
zu dem lokalen Netzwerk;
- – Empfangen der erwähnten Elemente von dem lokalen Netzwerk in einem Zahlungsterminal;
- – Zahlen über das erwähnte Terminal; und
- – Übertragen einer Zahlungsbestätigung von dem Terminal auf das lokale
Netzwerk.
Vorzugsweise umfaßt der Zahlungsvorgang den Austausch von Informationen
zwischen dem Terminal und einem Server über das lokale Netzwerk.
Die Erfindung betrifft schließlich ein Zahlungsterminal, umfassend
mindestens einen Kartenleser und eine Schnittstelle zu dem lokalen Netzwerk gemäß
dem TCP/IP-Protokoll. In einer Ausführungsform handelt es sich bei der Schnittstelle
um eine Ethernet-Schnittstelle.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Lektüre
der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung, die beispielhaft
und unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen angeboten wird. Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines
zum Stand der Technik gehörigen Zahlungssystems;
2 eine schematische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Zahlungssystems;
3 eine schematische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Zahlungsterminals.
Die Erfindung schlägt ein Zahlungssystem vor, welches ein lokales
Netzwerk enthält, an das mindestens zwei Kassen, oder eine Kasse und ein Server
angeschlossen sind, um die Zahlungsterminals direkt mit dem lokalen Netzwerk zu
verbinden. Dieser Aufbau ermöglicht zunächst, die Zahlungsterminals gemeinsam von
verschiedenen Kassen benutzen zu lassen. Er ermöglicht außerdem eine Vereinfachung
der Kassen, sei es bezüglich der Verbindungstechnik oder sei es bezüglich der Anwendungen.
Er ermöglicht schließlich eine Vereinfachung der Aktualisierung der Anwendersoftware
in den Zahlungsterminals, um einen Direktzugriff über das lokale Netz zu den Zahlungsterminals
zu ermöglichen.
2 zeigt eine schematische Darstellung
eines erfindungsgemäßen Zahlungssystems. In der Figur erkennt man das lokale Netzwerk,
den Server und zwei Kassen, die wie in 1 bezeichnet
sind. Wie aus der Figur hervorgeht, enthält das Zahlungssystem außerdem Zahlungsterminals
15 und 17. In dem dargestellten Beispiel gibt es zwei Zahlungsterminals,
allerdings ist die Anzahl der Zahlungsterminals unabhängig von der Anzahl der Kassen.
Erfindungsgemäß sind die Zahlungsterminals direkt mit dem lokalen
Netzwerk verbunden, mit dem auch die Kassen verbunden sind. Das lokale Netzwerk
ist beispielsweise ein Netzwerk vom Typ Ethernet oder auch ein Netzwerk gemäß TCP/IP-Protokoll.
Die Verwendung dieser Arten von Netzwerk ist in Zahlungssystemen geläufig, und es
existieren zahlreiche Kassen, die mit einem Server über ein derartiges Netzwerk
kommunizieren können.
Die Arbeitsweise des in 2 gezeigten Systems
ist folgende: wie bei den Zahlungssystemen gemäß Stand der Technik führt die Bedienungsperson
die verschiedenen Kassiervorgänge für die verschiedenen vom Kunden ausgewählten
Artikel aus. Nach dem Kassiervorgang beginnt die Bedienungsperson mit den Zahlungsvorgängen.
Die für die Transaktion notwendigen Elemente – zumindest den Betrag der Transaktion
– werden von der Kasse zu einem Zahlungsterminal und/oder zu dem Server gesendet,
und zwar über das lokale Netzwerk. Dabei kann es sich um ein Zahlungsterminal handeln,
welches der Kasse selbst zugeordnet ist, oder aber um ein Terminal, welches gemeinsam
von mehreren Kassen benutzt wird. Eine Kasse kann außerdem die Wahlmöglichkeit haben,
einen Zahlungsvorgang über ein Terminal abzuwickeln, welches unter mehreren Terminals
ausgewählt wird. In letzterem Fall kann man vorsehen, daß die Bedienungsperson eine
Auswahl desjenigen Zahlungsterminals vornimmt, welches für den laufenden Kassiervorgang
zu verwenden ist. Man kann beispielsweise vorsehen, für mehrere Kassen eine Gruppe
verschiedener Terminals einzurichten, derart, daß Zahlungen mit Hilfe verschiedener
Karten erfolgen, ohne daß die Anzahl der Terminals vervielfacht werden muß. Die
Kasse wartet anschließend auf eine Gültig-Machung der Zahlung, um den Kassenbeleg
auszugeben.
Dasjenige Terminal, über welches die Zahlung erfolgen soll, und/oder
der Server empfangen über das Netzwerk die für die Transaktion benötigten Elemente.
Diese Elemente können einheitlich zu dem Zahlungsterminal übertragen werden, wenn
die Transaktion keine Autorisierung erfordert und wenn die Speicherung der Transaktion
in dem Terminal oder in der Kasse selbst vorgenommen wird. Diese Elemente können
auch zu dem Server übertragen werden, wenn die Notwendigkeit besteht, in dem Server
die für die Transaktion relevanten Elemente zu verifizieren, beispielsweise den
Betrag der Transaktion.
Der eigentliche Zahlungsvorgang erfolgt anschließend über das Zahlungsterminal,
typischerweise mittels Eingabe eines persönlichen Identifikationscodes.
Man kann eine Übertragung von Informationen zwischen dem Zahlungsterminal
und dem Server vorsehen: beispielsweise kann die Identität des Karteninhabers von
dem Zahlungsterminal zu dem Server übertragen werden, um zu verifizieren, daß es
sich nicht um eine gestohlene Karte handelt, oder um zu verifizieren, daß der Transaktionsbetrag
nicht über die Betragbeschränkungen für die Karte hinausgeht, oder auch nur, um
eine Verifizierung in dem entfernten Serverzentrum erfolgen zu lassen.
Allgemein gesagt, kann der Zahlungsvorgang lokal in dem Zahlungsterminal
kontrolliert werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Fernkontrolle für
das Zahlungsterminal durch elektronische Zahlungsanwendungen des Servers vorzunehmen.
Jede Zwischenlösung für eine Aufteilung der Steuerung der Verwaltung des Zahlungsablaufs
zwischen dem Terminal und dem Server ist ebenfalls möglich.
Wenn die Zahlung über das Zahlungsterminal anerkannt wird, gegebenenfalls
nach einer über das lokale Netzwerk übertragenen Autorisation, wird die Zahlungsanerkennung
zu der Kasse gesendet, wiederum über das lokale Netzwerk. Folglich empfängt die
Kasse vom lokalen Netzwerk die Zahlungsanerkennung, und sie gibt den Kassenbon aus,
gegebenenfalls einen Zahlungsbeleg für die Zahlung per Karte.
Die Erfindung weist folgende Vorteile gegenüber dem Stand der Technik
auf: was die Kasse angeht, ermöglicht die Erfindung eine Vereinfachung der Konzeption
und der Entwicklung der Kasse. So ist es bei zum Stand der Technik gehörigen Kassen
notwendig, eine spezielle Schnittstelle vorzusehen für jeden einzelnen Typ von Zahlungsterminal.
Dank der Erfindung ist es möglich, für das Zahlungsterminal die Schnittstelle zu
verwenden, die für die Kommunikation mit dem lokalen Netzwerk vorhanden ist. Die
Entwicklung der Kasse kann also unabhängig oder fast unabhängig von dem Terminal
erfolgen. Die speziellen Besonderheiten des Terminals haben auf die Anwendungssoftware
der Kasse einen beschränkteren Einfluß als bei Kassen gemäß dem Stand der Technik.
Aus der Sicht des Zahlungsterminals vermeidet die Erfindung, eine
spezielle Schnittstelle für jeden existierenden Kassentyp entwickeln zu müssen.
Sie ermöglicht, für die Verwendung Kommunikationsmittel zu verwenden, die größtenteils
bekannt sind – eine Ethernet-Karte – außerdem genormte Entwicklungshilfsmittel.
Außerdem gestattet die Erfindung eine beträchtliche Vereinfachung
der Aktualisierung der Anwendungssoftware und der Anwendungen in den Zahlungsterminals.
Wie die Figur zeigt, ist es möglich, von dem Server und den elektronischen Zahlungsanwendungen
direkten Zugriff zu den Zahlungsterminals zu erlangen, und zwar über das lokale
Netzwerk, ohne daß ein Umweg über die Kasse erfolgt. Dieser Direktzugriff zu den
Zahlungsterminals ermöglicht eine Fern-Aktualisierung der Anwendungssoftware in
den Zahlungsterminals ohne lokalen Eingriff in den Zahlungsterminals. Außerdem ist
die Aktualisierung möglich, ohne die Funktionstüchtigkeit der Kassen zu unterbrechen.
3 zeigt eine schematische Darstellung
des Aufbaus eines Zahlungsterminals gemäß der Erfindung. Das Terminal besitzt eine
Schnittstelle 20 zu dem lokalen Netzwerk, eine Recheneinheit
22 und einen Speicher 24. Die Recheneinheit 22 ist mit
der Schnittstelle und außerdem mit dem Speicher verbunden. Außerdem ist die Recheneinheit
mit dem oder den Kartenlesern 26, dem Bildschirm 28 und der Tastatur
30 des Terminals verbunden. Wie bereits oben ausgeführt, arbeitet das Terminal
im wesentlichen wie ein Terminal gemäß Stand der Technik, und dies, nachdem die
Informationen dem Terminal über das lokale Netzwerk zugesendet wurden. Dies ermöglicht
ein Vereinfachen der in dem Terminal installierten Anwendungssoftware und vermeidet
das Erfordernis, das Terminal an Spezifikationen einer gegebenen Kasse anzupassen.
Außerdem ermöglicht die Erfindung ein Fernladen von Anwendungen in
dem Speicher des Terminals, direkt über das lokale Netzwerk.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf Beispiele und Ausführungsformen
beschränkt, die hier beschrieben und dargestellt wurden, sondern sie ist zahlreichen
Varianten zugänglich, die dem Fachmann geläufig sind. Bei dem in 2
dargestellten Beispiel ist ein Server an das lokale Netzwerk angeschlossen. Es ist
ebenfalls möglich, daß der Server seinerseits an einen entfernten Server angeschlossen
ist, welcher nicht direkt mit dem lokalen Netzwerk verbunden ist. Dies kann beispielsweise
der Fall sein, wenn mehrere Kaufhäuser von einem einzigen Server bedient werden.
Es ist ebenfalls ersichtlich, daß die Erfindung nicht auf die bevorzugte
Ausführungsform eines Netzwerks gemäß TCP/IP-Protokoll wie dem Netzwerk vom Typ
Ethernet beschränkt ist. Man kann Netzwerke von anderen Protokoll- oder Netzwerkarten
einsetzen.