| Dokumentenidentifikation |
DE10105827B4 03.11.2005 |
| Titel |
Vorrichtung zum spanlosen Umformen von langgestreckten Werkstücken |
| Anmelder |
"Alwag" Tunnelausbau Gesellschaft mbH, Pasching, AT |
| Erfinder |
Gruber, Heinz, 38723 Seesen, DE |
| Vertreter |
Müller-Boré & Partner, Patentanwälte, European Patent Attorneys, 81671 München |
| DE-Anmeldedatum |
07.02.2001 |
| DE-Aktenzeichen |
10105827 |
| Offenlegungstag |
22.08.2002 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
03.11.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.11.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B21H 3/02
|
| IPC-Nebenklasse |
B21H 9/02
B21C 37/20
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, rohrförmige Werkstücke in einem Kaltwalzverfahren
außenseitig mit einer Profilierung, beispielsweise einem Gewinde zu versehen. Das
Werkzeug einer zur Durchführung dieses Verfahrens bestimmten, bekannten Vorrichtung
kann ein mit profilierten Walzen bestückter Werkzeugkopf sein, der um die Achse
des Werkstücks antreibbar ist und der während der Bearbeitung nach Maßgabe der Steigung
des herzustellenden Gewindes und seiner Drehzahl den Vorschub des Werkstücks in
Richtung dieser Achse bestimmt. Der Werkzeugkopf ist als ringartiger, das Werkstück
umgebender Grundkörper ausgebildet, in dem die ein Arbeitsprofil aufweisenden Walzen
sich unter einem, von der Steigung des Gewindes abhängigen Winkel zu der genannten
Achse erstrecken und in gleichförmiger Umfangsverteilung gelagert sind. Das Werkstück
wird während der Bearbeitung verdrehfest eingespannt, wobei das dem Werkzeugkopf
abgekehrte Ende des Werkstücks in einem entlang einer Führung geradlinig verschiebbaren
Schlitten eingespannt ist, der somit entsprechend der Länge des Werkstücks einer
Vorschubbewegung unterliegt. Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 43 13 918 C2 bekannt.
Darüber hinaus sind der GB 2
019 281 A und der US 3 765 207
ähnliche Vorrichtungen zur spanlosen Umformung langgestreckter Werkstücke zu entnehmen,
wobei bei diesen bekannten Ausbildungen jedoch die Eingangsstation ortsfest angeordnet
ist.
In Abhängigkeit von der Länge der genannten Führung kann eine Vorrichtung
der obengenannten Art jedoch ein beträchtliches Bauvolumen beanspruchen. Das Umformverfahren
muß in Abhängigkeit von der Länge des zu bearbeitenden Werkstücks häufig diskontinuierlich
durchgeführt werden, und zwar nach Maßgabe des maximalen Vorschubweges des Schlittens,
welches jedoch aufgrund unvermeidbarer Stillstandszeiten des Werkzeugkopfes sowie
der Verschiebezeiten des Schlittens zu beträchtlichen Verlustzeiten führt.
Verarbeitet werden mit derartigen Vorrichtungen unterschiedliche Stahlqualitäten,
wobei das Werkstück bisweilen – über seine Länge gesehen – starke Eigenschaftsschwankungen
aufweist. Diese Inhomogenitäten können insbesondere bei der Herstellung von Gewindeprofilen
zu nicht mehr tolerierbaren Maßabweichungen führen.
Nachteilig wirkt sich bei der bekannten Vorrichtung aus, daß die zwischen
dem Schlitten und dem Werkzeugkopf bestehende Einspannlänge sich während der Bearbeitung
ändert. In Abhängigkeit von der Einspannlänge ändert sich jedoch die Torsionselastizität
des Werkstücks, so daß sich bei gegebener Umformgeschwindigkeit die Torsionsbeanspruchung
des Werkstücks in Richtung abnehmender Einspannlängen erhöht. Die Maßhaltigkeit
des Werkstücks wird infolge dieser Gegebenheiten bei werkstofflichen Inhomogenitäten
erheblich belastet.
Einer Steigerung der Arbeitsgeschwindigkeit sind durch die erreichbare
Kühlung des Werkstücks und die sich mit steigender Temperatur ändernden werkstofflichen
Eigenschaften des Werkstücks sowie mit Hinblick auf die Standzeit des Werkzeugs
Grenzen gesetzt. Ein weiterer, durch die schlittenseitige Einspannung des Werkstücks
bestimmter Nachteil besteht darin, daß aus Stabilitätsgründen extrem dünnwandige
rohrförmige Werkstücke nicht bearbeitet werden können.
Diese bekannte Vorrichtung unterliegt somit bezüglich der Art der
zu bearbeitenden Werkstücke als auch des erzielbaren Durchsatzes beträchtlichen
Beschränkungen, wobei ferner ein kontinuierlicher Betrieb, beispielsweise eine Bearbeitung
von auf einer Haspel aufgewickeltem Ausgangsmaterial infolge der taktweisen, durch
den Vorschub des Schlittens bestimmten Arbeitsweise bei dieser bekannten Vorrichtung
nicht möglich ist.
Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung
der eingangs bezeichneten Art dahingehend auszugestalten, daß sich bei einer Verminderung
des Bauvolumens eine gegenüber dem Stand der Technik flexiblere Verwendung und ein
durch eine verbesserte Maßhaltigkeit auch bei der Bearbeitung von Werkstücken mit
starken werkstofflichen Eigenschaftsschwankungen charakterisiertes Arbeitsergebnis
ergibt. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Vorrichtung durch die Merkmale
des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Erfindungsgemäß ist die Eingangsstation als Rollenstation ausgebildet,
welche auf einem auf Führungen gelagerten Schlitten zur Ausübung einer Vorschubwirkung
auf das Werkstück antreibbar ist. Die Eingangs- bzw. Rollenstation ist auf dem Schlitten
angeordnet, der auf einer Führung beweglich aufgelagert ist, wobei sich an den beiden
Enden der Führung Meßgeber befinden. Diese Maßnahmen dienen der Gewinnung von Informationen
über das Verhältnis der über die Bearbeitungsstation einerseits und die Eingangsstation
andererseits ausgeübten Vorschubwirkungen und bildet die Grundlage zur Regelung
der Bewegung beider Stationen. Der Meßgeber kann im einfachsten Fall ein Endschalter
sein, der lediglich das Erreichen des Endes der Führung signalisiert – in
Betracht kommt jedoch auch ein Kraftmeßsensor, der geeignet ist, Unterschiede der
beiden Vorschubwirkungen quantitativ zu erfassen. In jedem Fall ist die auf diesem
Wege gegebene Verschiebbarkeit der Eingangsstation gering angelegt und lediglich
dazu bestimmt, übliche, durch Inhomogenitäten bedingte Schwankungen auszugleichen.
Nachdem der Abstand zwischen der Eingangsstation und der Bearbeitungsstation nach
Maßgabe der Verschiebbarkeit des Schlittens einstellbar sein kann, kann auf diesem
Wege unterschiedlicher Elastizitäten und sonstige Verformungseigenschaften der eingesetzten
Werkstücke Rechnung getragen werden. Ein Wesensmerkmal der Erfindung ist in jedem
Fall darin zu sehen, daß sich während der Bearbeitung zumindest nicht durch wechselnde
Einspannlängen ändernde Torsionsbeanspruchungen des Werkstücks ergeben.
Es wird möglich, daß das Werkstück, welches in der Eingangsstation
verdrehfest gehalten ist, faktisch einer konstanten Einspannlänge zwischen der Bearbeitungsstation
und der Eingangsstation unterliegt, wodurch Probleme, die mit sich ändernden Einspannlängen,
z.B. sich ändernden Torsionsbeanspruchungen zusammenhängen, vermieden werden können.
Der Arbeitsprozeß kann somit über die gesamte Länge des Werkstücks kontinuierlich
durchgeführt werden und es entfällt auf diesem Wege ein nach Maßgabe der absoluten
Länge des Werkstücks ansonsten erforderliches taktweises, durch einen vorübergehenden
Stillstand der Bearbeitungsstation und ein zyklisches Verfahren des die verdrehsichere
Einspannung des Werkstücks bewirkenden Schlittens entlang einer Führung gekennzeichnetes
Arbeitsverfahren. Dies führt bereits bei ansonsten unveränderten Verhältnissen zu
einer Durchsatzsteigerung und eröffnet ferner auch eine sinnvolle Möglichkeit zur
kontinuierlichen Bearbeitung von beispielsweise draht- oder bandstahlartigem, von
einer Haspel während der Bearbeitung abgewickeltem Material, welches nach erfolgter
Bearbeitung mittels einer der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Durchlaufrichtung
nachgeordneten Trennvorrichtung nach Maßgabe diskreter, vorgebbarer Längen zugeschnitten
wird.
Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 bis 4 ist in der Eingangsstation
bzw. Rollenstation eine Rollenanordnung vorgesehen, wobei über wenigstens ein Paar
achsparalleler Rollen, deren Achsen senkrecht zur Achse des langgestreckten Werkstücks
verlaufen, ein Vorschub auf das Werkstück in Richtung auf die Bearbeitungsstation
ausgeübt wird und dieses gleichzeitig verdrehsicher gehalten ist. Zumindest eine
der beiden Rollen ist in Richtung auf die andere Rolle hin parallel verschiebbar
und in jeder Verschiebeposition fixierbar. Die Rollen sind jeweils mit zumindest
einer Ringnut versehen, wobei sich zwei gegenüberliegende Ringnuten der beiden Rollen
einer Rollenanordnung zu einem Einspannprofil für das zu bearbeitende Werkstück
komplettieren. Dieses Einspannprofil ist an die Abmessungen des Werkstücks angepaßt
und mit der Maßgabe angelegt, daß einerseits eine unverdrehbare Fixierung des Werkstücks
gegeben ist, andererseits infolge der Drehung der Rollen ein Vorschub auf das Werkstück
übertragbar ist. Im einfachsten Fall ist eine Rollenanordnung lediglich durch ein
Paar Ringnuten und demzufolge durch ein Einspannprofil gekennzeichnet – in
Betracht kommen jedoch auch mehrere, nebeneinander befindliche, in dieser Weise
gebildete Einspannprofile. Im Rahmen einer Rollenstation kann lediglich eine Rollenanordnung
der oben beschriebenen Art vorgesehen sein – zur Verbesserung der Führungs-
und Einspannwirkung können jedoch auch zwei oder mehr in Durchlaufrichtung geringfügig
beabstandete Rollenanordnungen vorgesehen sein. Letztere Maßnahme ist insbesondere
bei der Verarbeitung von drahtartigem, von einer Haspel abgewickeltem Ausgangsmaterial
von großem Vorteil, wenn vor der Bearbeitung eine Richtwirkung auf dieses Material
ausgeübt werden soll. Diese Art der Einspannung und Führung des Ausgangsmaterials
ermöglicht eine Bearbeitung von Vollstabmaterial und von rohrförmigem Material,
wobei sogar extrem dünnwandiges rohrförmiges Material verarbeitbar ist.
Die Eingangsstation bzw. Rollenstation kann mit einem Antrieb zur
Bewirkung eines Vorschubs für das Werkstück ausgerüstet sein, wie dies Anspruch
5 entnehmbar ist. Ein solcher Antrieb ist von großem Vorteil mit Hinblick auf eine
Entlastung der Lager der Antriebswalzen des Werkzeugkopfes, über welche ansonsten
eine axiale Reaktionskraft aufgenommen werden müßte. In Abhängigkeit von den gestaltlich
und/oder werkstofflich bedingten Umformeigenschaften des Werkstücks kann dieser
Antrieb jedoch auch entfallen, so daß die Vorschubkraft auch alleine über dem Werkzeugkopf
aufgebracht werden kann.
Gemäß den Merkmalen der Ansprüche 6 und 7 ist eine Steuerungseinrichtung
vorgesehen, die zumindest mit dem Antrieb der Rollenstation und den Meßgebern in
Wirkverbindung steht und die u.a. dazu bestimmt ist, den über die Eingangsstation
entwickelten Vorschub an die sonstigen Anforderungen des Arbeitsprozesses anzupassen.
Letzteres kann z.B. darin bestehen, die Vorschubwirkungen der Bearbeitungsstation
und der Eingangsstation aneinander anzupassen.
Die Merkmale der Ansprüche 8 und 9 sind auf weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Vorrichtung gerichtet. Insbesondere kann hiernach ausgangsseitig eine weitere
Rollenstation vorgesehen sein, die konstruktiv der eingangsseitigen Rollenstation
entspricht. Ausgangsseitig kann jedoch auch eine beliebige sonstige zur Führung
des bearbeitenden Werkstücks bestimmte, ortsfeste oder auch verschiebbare
Station vorgesehen sein.
Die Achsen der mehrerer Rollenanordnungen der eingangs- und/oder ausgangsseitigen
Rollenstationen können entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 10 und 11 jeweils
eine gleiche horizontale oder vertikale Orientierung aufweisen. In Betracht kommen
jedoch horizontale und/oder vertikale Achsanordnungen der Rollenanordnungen einer
Rollenstation.
Es sind weitere Ausgestaltungen des Prinzips der Rollenstationen möglich.
So können in einer Rollenstation gegebenenfalls mit geringfügigem Abstand hintereinander
– in Durchlaufrichtung gesehen – Rollen nach Maßgabe beliebiger, lediglich
in einer Vertikalebene gelegener Achsen gelagert sein, die mit Ringnuten versehen
sind, die sich zu einem Einspannprofil für das Werkstück komplettieren.
Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 12 sind die Drehzahlen der Antriebe
der Bearbeitungsstation und der Rollenstation nach Maßgabe eines wählbaren Verhältnisses
angelegt. Über eine als SPS-Steuerung konzipierte Steuerungseinrichtung kann somit
ein gleicher Vorschub beider Antriebe vorgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit,
durch Einstellung von Drehzahl- bzw. Vorschubdifferenzen das Werkstück unter Zug-
bzw. Druckbeanspruchung zu setzen.
Mit der Erfindung wird somit eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt,
die insbesondere in Verbindung mit dem im Verhältnis zu demjenigen der Bearbeitungsstation
steuerbaren Vorschub der Eingangsstation vielfältige Anpassungsmöglichkeiten an
stoffliche und gestaltliche Eigenschaften des Werkstücks eröffnet.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen
schematisch wiedergegebene Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es zeigen:
1: eine Prinzipdarstellung des globalen
Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
2: eine Darstellung des Werkzeugkopfes
entsprechend einer Schnittebene II – II der 1;
3. eine Darstellung der eingangsseitigen
Rollenstation der Vorrichtung in einem Axialschnitt;
4 eine Darstellung einer Ansicht der
Rollenstation entsprechend einer Blickrichtung IV der 3;
5 eine Teildarstellung der Auflagerung
der eingangsseitigen Rollenstation in einer horizontalen Schnittebene entsprechend
einer Blickrichtung V der 1.
Mit 1 ist in 1 ein spanlos zu
bearbeitendes, langgestrecktes Werkstück bezeichnet, bei welchem es sich um ein
Rohr handeln kann, welches zumindest außenseitig über seine gesamte Länge gleichförmig
mit einer gewindeartigen Verformung zu versehen ist, beispielsweise in der Form
eines Rundgewindes. Das Werkstück durchläuft die Vorrichtung während der Bearbeitung
in Richtung des Pfeiles 2 und erfährt eingangs- und ausgangsseitig geeignete
Unterstützungen, die grundsätzlich beliebig ausgebildet sein können, die jedoch
abweichend von dem eingangs dargelegten Stand der Technik in keinerlei funktioneller,
insbesondere in keinerlei Antriebsverbindung mit der gezeigten Vorrichtung stehen.
Die wesentlichen Komponenten der Vorrichtung sind eine eingangsseitige
Rollenstation 3, eine Bearbeitungsstation 4 und eine ausgangsseitige
Rollenstation 5, die sämtlich auf einem gemeinsamen Maschinengestell
6 aufgelagert sind. Die genannten Stationen sind auf dem Maschinengestell
6 in Durchlaufrichtung 2 des Werkstücks 1 unmittelbar
hintereinander angeordnet, wobei die Bearbeitungsstation 4 fest und zumindest
die eingangsseitige Rollenstation 3 geringfügig in Durchlaufrichtung bzw.
in Gegenrichtung zu dieser Richtung geradlinig verschiebbar ist.
Mit 7 ist der Antrieb der Bearbeitungsstation bezeichnet,
der in Wirkverbindung mit einem in 2 gezeigten Werkzeugkopf
8 steht. Dieser Werkzeugkopf 8 ist global als ringzylindrisches,
um eine Achse 9 drehbar gelagertes Bauteil ausgebildet, welche Achse sich
gleichachsig zu der Längsachse des zu bearbeitenden Werkstücks 1 erstreckt.
Er dient der Lagerung von drei Arbeitswalzen 10, deren Achsen nach Maßgabe
der Gewindesteigung zu der Achse 9 unter einem Winkel angestellt sind.
Diese Arbeitswalzen 10 sind im Umfangsbereich ringartig nach Maßgabe des
herzustellenden Gewindes profiliert, wobei dieses Profil mit der Außenseite des
Werkstücks 1 im Eingriff steht.
Der Werkzeugkopf 8 ist außenseitig in ein Gehäuse eingebunden,
in welches ferner eine zeichnerisch nicht wiedergegebene Kühleinrichtung integriert
ist, die insbesondere im Bereich der Arbeitswalzen 10 eine Kühlwirkung
entwickelt, nachdem es in Abhängigkeit von der Arbeitsgeschwindigkeit zu einer beträchtlichen
Wärmeentwicklung kommt, die ohne Kühlung die Standzeit der Arbeitswalzen
10 verkürzen würde. Derartige Kühleinrichtungen sind als solche bekannt
und es wird hierauf im Folgenden nicht näher eingegangen werden.
Das zu bearbeitende Werkstück 1 ist während der Bearbeitung
koaxial zu dem Werkzeugkopf 8 gehalten und wird durch diesen hindurchgeführt.
Demzufolge sind die Arbeitswalzen 10 in gleichförmiger Umfangsverteilung
in dem Werkzeugkopf 8 gelagert. Die Zahl der Arbeitswalzen 10
– in peripherer Richtung gesehen – kann variieren und es können auch
mehr als drei Walzen vorgesehen sein. Auch können – in Durchlaufrichtung
2 gesehen – mehrere Walzenanordnungen, bestehend jeweils aus drei
oder mehr Arbeitswalzen 10 von der in 2 gezeigten
Art vorgesehen sein, wobei die gesamte Umformarbeit stufenweise nach Maßgabe der
Zahl der aufeinander folgenden Walzenanordnungen durchgeführt wird und wobei sich
die Profilierungen der aufeinanderfolgenden Walzenanordnungen demzufolge voneinander
unterscheiden.
Wie anhand der 1 und 5
erkennbar ist, ist die eingangsseitige Rollenstation 3 auf einem Schlitten
11 aufgelagert, der seinerseits entlang zweier sich parallel und mit Abstand
zueinander in Vorschubrichtung 2 erstreckender schienenartiger Führungen
12 verschiebbar ist. Diese Verschiebbarkeit ist lediglich geringfügig und
es sind an den Enden beider Führungen 12 jeweils Kraftmessgeber
13 angeordnet, die zumindest zur Generierung eines, das Anliegen des Schlittens
an diesen Gebern beschreibenden elektrischen Signals eingerichtet sind. Auf die
Zweckbestimmung dieser Kraftmessgeber 13 im Rahmen des Erfindungsgegenstands
wird im Folgenden noch näher eingegangen werden.
Die Rollenstation 3 ist durch mehrere, in Durchlaufrichtung
2 hintereinander angeordnete, untereinander gleich beschaffene Rollenanordnungen
14 gekennzeichnet, wobei sich die Achsen der beiden jeweiligen Rollen
15,15' einer jeden Rollenanordnung senkrecht zur Vorschubrichtung
2 erstrecken. Sämtliche Rollen 15, 15' der Rollenstation
3 werden über einen Antrieb 16 mit Hinblick auf die Bewirkung
eines Vorschubs bei dem Werkstück 1 angetrieben, wobei dieser Antrieb mit
einer Steuerungseinrichtung 17 in Wirkverbindung steht. Als Antrieb
16 kann grundsätzlich jeder drehzahlregelbare Antrieb Verwendung finden.
In der Zeichnung erstrecken sich die Achsen der Rollen 15, 15'
horizontal – dies ist nicht unbedingt erforderlich und es kommt gleichermaßen
auch eine vertikale Erstreckung der Rollen in Betracht. Ferner können mehr als drei
Rollenanordnungen 14 in Durchlaufrichtung 2 hintereinander vorgesehen
sein, wobei zusätzlich einzelne der Rollenanordnungen unterschiedliche Achsenorientierungen
aufweisen können. Beispielsweise können die Achsen einer ersten Rollenanordnung
sich horizontal und diejenigen einer zweiten Rollenanordnung sich vertikal erstrecken.
Die beiden Rollen 15,15' einer jeden Rollenanordnung
14 sind mit wenigstens einer Anordnung einander gegenüberliegender, im
Querschnitt dreieckförmiger Ringnuten 18 versehen, die mit der Maßgabe
dimensioniert sind, dass der Querschnitt des Werkstücks 1 von zwei derartigen
Ringnuten 18 teilweise umfasst wird. Dementsprechend sind auch die Achsen
der Rollen voneinander beabstandet. Zumindest eine der beiden Rollen 15,15'
ist in Richtung auf die Achse der anderen Rolle hin sowie in Gegenrichtung hierzu
parallel verschiebbar in der Rollenstation 3 gelagert, so dass jedenfalls
die Möglichkeit einer Anpassung an unterschiedliche Durchmessermaße der zu bearbeitenden
Werkstücke 1 gegeben ist. Aufgrund der dreieckförmigen Querschnittsgestaltung
der Ringnuten 18 bsteht an den Stellen 19, 19' ein linienförmiger
Kontakt zwischen den Flanken der Ringnuten einerseits und dem Werkstück
1 andererseits. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass eine zentrierende
Bewegung der Rollen 15,15' bzw. einer der beiden Rollen mit der
Maßgabe eingerichtet ist, dass sich die zentrale Längsachse des auf diesem Wege
gegebenen Einspannprofils der Rollenstation 3 stets gleichachsig mit der
Längsachse des Werkzeugkopfes 8 erstreckt.
Die ausgangsseitige Rollenstation 5 kann zumindest hinsichtlich
einer Unterbringung von Rollen, sowie der Anordnung der Rollen relativ zu dem Werkstück
1 einen gleichen konstruktiven Aufbau wie die eingangsseitige Rollenstation
3 aufweisen.
Wesentlich ist, dass das Werkstück 1 dadurch, dass die Rollen
15,15' der Rollenstation 3 aufeinander zu bewegt werden,
das Werkstück in dem, durch die einander gegenüberliegenden, ein Einspannprofil
bildenden Ringnuten 18 hinsichtlich seiner Längsachse unverdrehbar gehalten
ist. In Abhängigkeit von der, über den Antrieb 7 vorgegebenen Drehzahl
des Werkzeugkopfes 8 in Richtung des Pfeiles 21 sowie der durch
das Profil der Arbeitswalzen 10 vorgegebenen Steigung des Gewindeprofils
ergibt sich eine Vorschubbewegung des Werkstücks in Vorschubrichtung 2.
Der Antrieb 16 der Rollenstation 3 ist dahingehend angelegt, dass
die Rollen 15,15' sämtlicher Rollenanordnungen 14 synchron
in den jeweiligen Umdrehungsrichtungen 20,20' angetrieben werden,
und zwar mit der Maßgabe, dass ein gleichförmiger Vorschub des Werkstücks
1 in Richtung auf den Werkzeugkopf 8 hin erfolgt, so dass über
den, durch den Antrieb 7 und den Werkzeugkopf vorgegebenen Vorschub auch
die über den Antrieb 16 vorgegebene Umlaufgeschwindigkeit der Rollen
15,15' bestimmt wird. Die Position des Schlittens 11
und damit der Rollenstation 3 entlang der Führungen 12 ergibt
sich somit in Abhängigkeit von dem Verhältnis der über die Antriebe der Bearbeitungsstation
4 bzw. der Rollenstation 3 ausgeübten Vorschubwirkungen.
Im einfachsten Fall kann die Eingangsstation bzw. die Rollenstation
3 auch fest bzw. entlang von Führungen 12 fest
einstellbar angelegt sein, insbesondere dann, wenn kein Antrieb für die Eingangsstation
vorgesehen ist.
Zu diesem Zweck wird eine eventuelle Bewegung der Rollenstation
3 auf den Führungen 12 über die dort befindlichen Kraftmessgeber
13 erfaßt und über die Steuerungseinrichtung 17 ausgewertet. Führt
diese Auswertung zu einem Vor- oder einem Nachlauf der Umlaufgeschwindigkeit der
Rollen 15, 15' gegenüber einer, über die Arbeitsstation vorgegebenen
Sollgeschwindigkeit, wird über die Steuerungseinrichtung 17 der Antrieb
16 mit Hinblick auf einen Gleichlauf der Rollen 15,
15' hin ausgesteuert.
Das Werkstück 1 ist in der Rollenstation 3 unverdrehbar
gehalten und erfährt gleichzeitig eine axial gerichtete Führungswirkung, ohne dass
wie bei dem eingangs dargelegten Stand der Technik eine faktisch nach Maßgabe der
Länge des Werkstücks notwendige Verfahrbarkeit eines die unverdrehbare Einspannung
des Werkstücks bewirkenden Schlittens erforderlich ist. Der Abstand zwischen dem,
die unverdrehbare Fixierung des Werkstücks 1 bewirkenden Einspannpunkts
einerseits und der Arbeitsstation andererseits ist kurz und insbesondere im Vergleich
zum Stand der Technik nahezu konstant. Dies bedeutet, dass sämtliche, mit einer
sich während der Bearbeitung ändernden Einspannlänge ergebenden Probleme, die insbesondere
bei solchen Stahlsorten auftreten, deren werkstoffliche Eigenschaften stark inhomogen
sind, vermieden werden.
Die, in den Rollenstationen 4,5 benutzten Rollen
können Arbeitswalzen 10 sein, in die die zur Bildung von Einspannprofilen
bestimmten Ringnuten eingefräst oder in sonstiger Weise eingearbeitet sind. Auf
diesem können Justierarbeiten, die ansonsten mit Hinblick auf die Einstellung einer
axialen Ausrichtung von Rollen- und Bearbeitungsstation anfallen, vergleichsweise
einfach durchgeführt werden, ein Vorteil, der insbesondere bei einem Übergang auf
andere Dimensionen des Werkstücks 1 von Bedeutung ist.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zur spanlosen Umformung langgestreckter Werkstücke (1),
bestehend zumindest aus einer in Durchlaufrichtung (2) der Werkstücke (1)
gesehenen Hintereinanderanordnung einer zur unverdrehbaren Fixierung des Werkstücks
(1) bestimmten Eingangsstation und einer gleichzeitig den Vorschub des
Werkstücks (1) bewirkenden Bearbeitungsstation (4),
dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsstation als Rollenstation (3)
ausgebildet ist, die auf einem auf Führungen (12) aufgelagerten Schlitten
(11) angeordnet ist, daß die Führungen (12) eine Bewegung des
Schlittens (11) in Vorschubrichtung (2) bzw. in Gegenrichtung
zu dieser ermöglichen und daß an den Enden der Führungen (12) Meßgeber
angeordnet sind, die zur Generierung eines das Ende des Verschiebeweges oder eine
Kraft beschreibenden elektrischen Signals bestimmt und eingerichtet sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Rollenstation
(3) zumindest eine Rollenanordnung (14), bestehend aus zwei, untereinander
sich achsparallel und senkrecht zur Längsachse des Werkstücks (1) erstreckenden,
aufeinander zu bewegbaren Rollen (15, 15') vorgesehen ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Eingangsstation (3) dahingehend angelegt ist, daß auf das Werkstück (1)
eine Vorschubbewegung nach Maßgabe der über die Bearbeitungsstation (4)
vorgegebenen Vorschubbewegung übertragbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Rollen (15, 15') einer Rollenanordnung (14) jeweils
mit wenigstens einer Ringnut (18) versehen sind, deren jede sich mit einer
Ringnut (18) der gegenüberliegenden Rolle (15, 15') zu
einem zur unverdrehbaren Fixierung des Werkstücks bestimmten Einspannprofil komplettiert.
- Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der/den Rollenanordnungen (14) der Rollenstation (3)
ein Antrieb (16) zugeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb
(16) sowie die Meßgeber mit einer Steuerungseinrichtung (17) in
Wirkverbindung stehen.
- Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung
(17) mit der Maßgabe eingerichtet ist, daß der über den Antrieb (16)
entwickelte und auf das Werkstück (1) ausgeübte Vorschub im wesentlichen
an denjenigen angepaßt ist, der über die Bearbeitungsstation (4) entwickelt
wird.
- Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eingangsstation (3) und die Bearbeitungsstation
(4) auf einem gemeinsamen Maschinengestell (6) angeordnet sind.
- Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 8, zusätzlich
gekennzeichnet durch eine ausgangsseitige Rollenstation (5), die wie die
eingangsseitige Rollenstation (3) durch Rollenanordnungen (14)
charakterisiert ist, die zur Ausbildung eines Vorschubes auf das Werkstück (1)
eingerichtet sind.
- Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß sämtliche Rollenanordnungen (14) einer Rollenstation
(3, 5) eine gleiche, insbesondere horizontale Anordnung der Achsen
der Rollen (15, 15') aufweisen.
- Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Teil der Rollenanordnungen (14) zumindest einer
Rollenstation (3, 5) eine horizontale und ein anderer Teil eine
vertikale Anordnung der Achsen der Rollen (15, 15') aufweist.
- Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 6 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung (17) mit der Maßgabe eingerichtet
ist, daß die Drehzahlen des Antriebs (7) der Bearbeitungsstation und des
Antriebs (16) der Rollenstation (3) gemäß einem wählbaren Verhältnis
angelegt sind.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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