Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von länglichen
Gegenständen, insbesondere von elektrischen Leitungen und/oder Fluidleitungen gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art anzugeben, die sich durch eine gewisse Variabilität in ihren Einbaumöglichkeiten
auszeichnet.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung das Deckelteil
eine Anzahl von Abdeckabschnitten aufweist, die untereinander über Mittenscharniere
gelenkig miteinander verbunden sind, und dass die Verschlussanordnung eine der Anzahl
der Mittenscharniere entsprechende Anzahl von Schließstellungen bereitstellt, in
denen das Deckelteil in unterschiedlichen Abständen von der Bodenwand angeordnet
ist, lässt sich die Vorrichtung in verschiedenen Einbauumgebungen einsetzen, die
unterschiedliche Aufnahmekapazitäten von Leitungen und/oder Einbauhöhen erfordern.
Bei einer zweckmäßigen Weiterbildung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist an den Abdeckabschnitten eine Hemmanordnung vorhanden, mit der zwei benachbarte
Abdeckabschnitte in einer Schließstellung in ihrer Relativbewegung zueinander gehemmt
sind. Dadurch wird das Deckelteil gegen in Richtung der Bodenwand wirkende Belastungen
stabilisiert.
Bei einer zweckmäßigen Ausführung der letztgenannten Weiterbildung
weist die Hemmanordnung eine Anzahl von Rippen auf, die an den Abdeckabschnitten
angeordnet sind und in jeweils einer Schließstellung mit ihren aufeinander zu weisenden
Stirnseiten aneinander anliegend angeordnet sind. Diese Ausführung ist vorteilhafterweise
sehr einfach herstellbar.
Bei einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist an dem am weitesten von dem Randscharnier entfernt liegenden Abdeckabschnitt
ein winklig, vorzugsweise rechtwinklig, zu diesem Abdeckabschnitt ausgerichteter
Seitenrandabschnitt angeformt, an dem Verschlussstücke der Verschlussanordnung ausgebildet
sind, die mit an einer Randwand ausgebildeten Verschlussgegenstücken der Verschlussanordnung
zusammenwirken. Dadurch ist eine einfach herstellbare und stabile Verbindung zwischen
dem Aufnahmeteil und dem Deckelteil erzielt.
Bei einer zweckmäßigen Ausführung der letztgenannten Weiterbildung
sind die Verschlussgegenstücke im stirnseitigen Randbereich und im bodenwandseitigen
Randbereich der Randwand ausgebildet. In diesen beiden Schließstellungen wird somit
eine maximale beziehungsweise minimale Bauhöhe und Aufnahmekapazität bereitgestellt
Aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung unter Bezug auf die Figuren der Zeichnung ergeben sich weitere zweckmäßige
Ausgestaltungen und Vorteile. Es zeigen:
1 in einer perspektivischen Ansicht ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem geöffneten Deckelteil
mit Blick in Einlegerichtung von Gegenständen auf eine Bodenwand eines Aufnahmeteiles,
2 in einer perspektivischen Ansicht das
Ausführungsbeispiel gemäß 1 mit Blick entgegen der
Einlegerichtung von Gegenständen,
3 das Ausführungsbeispiel gemäß
1 und 2 im Schnitt durch
das Aufnahmeteil und das Deckelteil in Querrichtung bei geöffnetem Deckelteil,
4 das Ausführungsbeispiel in der Darstellung
gemäß 3 mit dem Deckelteil in einer ersten Schließstellung
und
5 das Ausführungsbeispiel in der Darstellung
gemäß 3 mit dem Deckelteil in einer zweiten Schließstellung.
1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
einem als Kabelkanal ausgebildeten brückenartigen Aufnahmeteil 1, das über
eine flache, bei diesem Ausführungsbeispiel rechteckförmige Bodenwand
2 verfügt. An den außenseitigen Rändern der Bodenwand 2 sind eine
erste Randwand 3 und eine zweite Randwand 4 angesetzt, die im
wesentlichen rechtwinklig zu der Bodenwand 2 ausgerichtet sind und sich
in Längsrichtung der Bodenwand 2 erstrecken.
An den Querseiten der Bodenwand 2 sind zwei sich in gleicher
Richtung im wesentlichen rechtwinklig zu der Bodenwand 2 erstreckende flache
Seitenwände 5, 6 angefügt. Die erste Randwand 3 erstreckt
sich entlang des jeweiligen außenseitigen Randes der Seitenwände 5,
6. An den im Bereich der Seitenwände 5, 6 liegenden Abschnitten
der ersten Randwand 3 sind über Scharniere schwenkbaren Seitenabdeckungen
7, 8 angeformt, die an ihren gegenüber einem größeren flachen
Abschnitt um etwa 90 Grad umgebogenen freien Enden mit Rastzungen 9,
10 ausgebildet sind. Der ersten Randwand 3 gegenüberliegend sind
an den Rändern der Seitenwände 5, 6 rechtwinklig zu diesen ausgerichtete
Stege 11, 12 angeformt, die über Zungenaufnahmen 13,
14 verfügen, in die die Rastzungen 9, 10 einfügbar sind.
An der zweiten Randwand 4 ist über ein sich über den größten
Teil der Länge der Bodenwand 2 erstreckendes Randscharnier 15
ein gegenüber dem Aufnahmeteil 1 schwenkbares Deckelteil 16 angeformt,
das bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über einen mit dem Randscharnier
15 verbundenen ersten Abdeckabschnitt 17, über einen über ein
erstes Mittenscharnier 18 mit dem ersten Abdeckabschnitt 17 verbundenen
zweiten Abdeckabschnitt 19 und über einen über ein zweites Mittenscharnier
20 mit dem zweiten Abdeckabschnitt 19 verbundenen dritten Abdeckabschnitt
21 verfügt. Das Randscharnier 15 sowie die Mittenscharniere
18, 20 sind als sogenannte Filmscharniere mit einem verhältnismäßig
dünnen Querschnitt ausgebildet.
An dem dritten Abdeckabschnitt 21 ist im wesentlichen rechtwinklig
zu der dem zweiten Mittenscharnier 19 abgewandten Längsseite ein Seitenrandabschnitt
22 angeformt, an dessen von dem dritten Abdeckabschnitt 21 wegweisenden
Stirnseiten bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein erstes Verschlussstück
23 und ein zweites Verschlussstück 24 einer Verschlussanordnung
ausgebildet sind.
An der ersten Randwand 3 sind in Längsrichtung der Bodenwand
2 jeweils auf Höhe der Verschlussstücke 23, 24 ein erstes
Verschlussgegenstück 25 und ein zweites Verschlussgegenstück
26 der Verschlussanordnung vorhanden, die jeweils über eine von der zweiten
Randwand 4 wegweisende außenseitige Verschlussaufnahme 27 und
eine der zweiten Randwand 4 zugewandte Stützrippe 28 verfügen.
Aus 1 ist ersichtlich, dass in das Aufnahmeteil
1 zwischen die Randwände 3, 4 beziehungsweise die Stege
11, 12 in einer Einlegerichtung, beispielsweise in der Darstellung
gemäß 1 von oben, in 1
nicht dargestellte Kabel oder andere längliche Gegenstände einlegbar und nach Schließen
der Seitenabdeckungen 7, 8 sowie wie weiter unten näher erläutert
des Deckelteiles 16 sind die länglichen Gegenstände gehalten.
2 zeigt in einer perspektivischen Ansicht
das Ausführungsbeispiel gemäß 1 mit Blick entgegen
der Einlegerichtung der Gegenstände. Aus 2 ist ersichtlich,
dass an den Außenseiten der Abdeckabschnitte 17, 19,
21 eine Anzahl von Rippen 29 einer Hemmanordnung ausgebildet sind,
die sich im wesentlichen rechtwinklig zu den Mittenscharnieren 18,
20 erstrecken, wobei jeweils eine Rippe 29 eines Abdeckabschnittes
17, 19, 21 mit einer gegenüberliegenden Rippe
29 eines benachbarten Abdeckabschnittes 17, 19,
21 fluchtet.
3 zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß
1 und 2 im Schnitt durch
das Aufnahmeteil 1 und das Deckelteil 16 in Querrichtung bei geöffnetem
Deckelteil 16. Aus 3 ist ersichtlich, dass
bei einer gewinkelten Ausrichtung der Abdeckabschnitte 17, 19,
21 zueinander aufeinander zu weisenden Stirnseiten 30 einander
gegenüberliegenden Rippen 29 voneinander beabstandet sind, während sie
bei einer flachwinkligen oder ebenen Anordnung von Abdeckabschnitten 17,
19, 21 aneinander anliegen, so dass dadurch eine weitere relative
Schwenkbewegung von benachbarten Abdeckabschnitten 17, 19,
21 im Rahmen der Materialeigenschaften der Rippen 29 wenigstens
gehemmt oder sogar im wesentlichen vollständig blockiert ist.
Bei rechtwinklig zu der Längsrichtung der Rippen 29 ausgerichteten
Stirnseiten 30 tritt die Hemmwirkung bei einem Winkel von 180 Grad ein,
während bei entgegengerichtet schräg zu der Längsrichtung der Rippen 29
ausgerichteten Stirnseiten je nach Orientierung der Schrägen die Hemmwirkung bereits
bei einem Winkel von weniger als 180 Grad oder erst bei einem Winkel von mehr als
180 Grad eintritt.
Weiterhin ist aus 3 erkennbar, dass die
identisch aufgebauten Verschlussstücke 23, 24 eine vorstehende
Rastnase 31 sowie eine Stütznut 32 aufweisen.
4 zeigt das Ausführungsbeispiel in der
Darstellung gemäß 3 mit dem Deckelteil 16
in einer ersten Schließstellung, in der der obere Rand der ersten Randwand
3 in die Stütznuten 32 eingreift und die Rastnasen 31
die außenseitige Verschlussaufnahmen 27 hintergreifen.
Aus 4 ist ersichtlich, dass in der ersten Schließstellung
mit einer erhabensten Beabstandung des dritten Abdeckabschnittes 21 von
der Bodenwand 2 aufgrund der entsprechend eingerichteten Breite des ersten
Abdeckabschnittes 17 und des zweiten Abdeckabschnittes 19 sowie
der im wesentlichen rechtwinkligen Ausrichtung der Stirnseiten 30 zur Längsrichtung
der Rippen 29 der erste Abdeckabschnitt 17 und der zweite Abdeckabschnitt
19 im wesentlichen in einer Ebene liegen und in dieser Ausrichtung durch
die durch die Rippen 29 gebildete Hemmanordnung gegen in Richtung der Bodenwand
2 einwirkende Kräfte widerstandsfähig sind.
5 zeigt das Ausführungsbeispiel in der
Darstellung gemäß 3 mit dem Deckelteil 16
in einer zweiten Schließstellung, in der die Stützrippen 28 in die Stütznuten
32 eingreifen, während die Rastnasen 31 den außenseitigen Verschlussaufnahmen
27 gegenüberliegende innenseitige Verschlussaufnahmen 33 der Verschlussgegenstücke
25, 26 hintergreifen. Aus 5 ist ersichtlich,
dass in der zweiten Schließstellung mit der am nächsten benachbarten Anordnung des
dritten Abdeckabschnittes 21 zu der Bodenwand 2 aufgrund der entsprechend
eingerichteten Breite des zweiten Abdeckabschnittes 19 und des dritten
Abdeckabschnittes 21 sowie der im wesentlichen rechtwinkligen Ausrichtung
der Stirnseiten 30 zur Längsrichtung der Rippen 29 der zweite
Abdeckabschnitt 19 und der dritte Abdeckabschnitt 21 im wesentlichen
in einer Ebene liegen und in dieser Ausrichtung durch die durch die Rippen
29 gebildete Hemmanordnung gegen in Richtung der Bodenwand 2 einwirkende
Kräfte ebenfalls widerstandsfähig sind.
Aus 4 und 5
ist somit ersichtlich, dass bei dem Ausführungsbeispiel wahlweise in der ersten
Schließstellung die größere Bauhöhe sowie die größere Aufnahmekapazität vorhanden
ist, während in der zweiten Schließstellung die geringere Bauhöhe bei geringerer
Aufnahmekapazität eingenommen wird.