| Dokumentenidentifikation |
DE102004016378A1 03.11.2005 |
| Titel |
Verfahren und Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen |
| Anmelder |
Windisch, Stefan, 55294 Bodenheim, DE; Heinl, Alexander, Dr., 55118 Mainz, DE |
| Erfinder |
Windisch, Stefan, 55294 Bodenheim, DE; Heinl, Alexander, Dr., 55128 Mainz, DE |
| Vertreter |
Meissner, Bolte & Partner GbR, 80538 München |
| DE-Anmeldedatum |
02.04.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004016378 |
| Offenlegungstag |
03.11.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.11.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
F17D 5/00
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| IPC-Nebenklasse |
G01L 13/06
G01M 3/28
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Differenzdruckmessung. Erfindungsgemäß wird bevorzugt am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss laufend oder in vorgegebenen Zyklen überprüft, ob über einen vorbestimmbaren Zeitraum ein permanenter und nahezu gleichbleibender Verbrauch vorliegt, wobei in diesem Falle auf einen abnormalen Zustand, beispielsweise ein Leck, geschlussfolgert wird und eine Alarmauslösung und/oder Absperrung des nachgeordneten Rohrleitungssystems erfolgt. Anordnungsseitig ist am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss eine Reihenschaltung aus einem ersten Drucksensor, einem elektrisch oder hydraulisch betätigbaren Ventil und einem zweiten Drucksensor vorgesehen, wobei eine Steuerelektronik mit den Drucksensoren und der Ventilbetätigungseinrichtung verbunden ist, um bei erkanntem Druckabfall pro Zeiteinheit nach gesteuerter Ventilabsperrung ein Fehlersignal bereitzustellen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur aktiven
Überwachung von Rohrleitungen, welche unter Druck stehende fluide Medien führen,
sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen
Verbrauchern mittels Differenzdruckmessung, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs
1 bzw. 10.
Für Rohrleitungssysteme, z.B. eine Hauswasserversorgung, sind Anordnungen
vorbekannt, welche Sensoren enthalten, die in der Lage sind, ausgelaufenes Wasser
zu detektieren. Derartige Sensoren verfügen über eine Alarmeinrichtung, die beispielsweise
optisch und/oder akustisch ausgetretenes Wasser signalisiert. In allen Fällen der
Anwendung derartiger Sensoren ist jedoch bereits ein Schaden aufgetreten und eine
mehr oder minder große Wassermenge befindet sich in einem Gebäude oder einer Wohnung
mit allen bekannten Fogleschäden.
Darüber hinaus sind mechanische Absperreinrichtungen vorbekannt, welche
beispielsweise im Wasserzuführschlauch von Waschmaschinen, Spülmaschinen oder dergleichen
Verbrauchern integriert sind.
Bei plötzlichen Druckveränderungen, z.B. beim Platzen des Wasserzuführschlauchs
oder beim Abrutschen dieses aus einer Schlauchtülle, erfolgt ein Schließen des integrierten
Ventils. Hierbei kann zwar die austretende Wassermenge minimiert werden, jedoch
sind derartige Lösungen des Standes der Technik nicht geeignet, um komplexe Rohrleitungen
oder Rohrleitungssysteme mit mehreren angeschlossenen Verbrauchern zu überwachen.
Darüber hinaus ist eine Mindestdruckdifferenz notwendig, um eine Ventilbetätigung
zu bewirken.
Die DE 196 35 789 A1
zeigt eine elektronische Verbrauchsmesseinrichtung von Flüssigkeiten oder Gasen,
wobei dort zwei Drucksensoren im Leitungswegabschnitt vorgesehen sind, mit deren
Hilfe eine Verbrauchsmessung stattfinden kann. Konkret wird dort auf eine Druckdifferenzmessung
abgestellt, welche auch zeitgeteilt bewertet werden kann. Ergänzend wird in der
zitierten Offenlegungsschrift erläutert, dass auch verschiedene Strömungswiderstände
in Form von Blenden oder Düsen in die Rohre eingebaut sein können, um eine künstliche
Druckerhöhung an bzw. nach den Strömungswiderständen zu bewirken.
Zum Stand der Technik ist noch auf die FR
2 467 388 zu verweisen, welche als Blende eine Venturi-Düse offenbart,
die im Bereich von Sensoren vorgesehen ist, wobei die Sensoren nach Art einer Messbrücke
geschaltet werden.
Bei der DE 43 08 313 A1
ist eine Vorrichtung zur Bestimmung der Durchflussrate eines fluiden Mediums nach
dem Differenzdruckprinzip beschrieben. Dort wird herausgestellt, dass der erforderliche
Wirkdruck an einer Drosselstelle durch einen verengten Flussquerschnitt innerhalb
einer kurzen Wegstrecke zu erzeugen ist, was jedoch dann, wenn kleinste Durchflussraten
bestimmt werden müssen, zu sehr engen Querschnitten führt, mit der Folge möglicher
Verstopfungen in der Wirkdruckleitung.
Aus dem vorstehend erläuterten Stand der Technik ist allerdings nur
bekannt, die Differenzdruckmessung zum Zweck der Verbrauchsbestimmung bei Flüssigkeiten
einzusetzen. Irgendwelche Anregungen, ein diesbezügliches Verfahren zur tatsächlichen
Leckbestimmung unter Beachtung auch sehr starker Druckschwankungen, die vom normalen
Verbrauch herrühren, anzuwenden, können den bekannten Lösungen nicht entnommen werden.
Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, ein weiterentwickeltes
Verfahren sowie eine zugehörige Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen
anzugeben, welche unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen
Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern, wobei auf
das an sich bekannte Prinzip der Differenzdruckmessung zurückgegriffen wird. Mit
dem zu schaffenden Verfahren soll also die Möglichkeit bestehen, ein gesamtes Rohrleitungssystem,
z.B. in einem Wohnhaus mit mehreren ganz unterschiedlichen angeschlossenen Verbrauchern,
Armaturen, Leitungen und so weiter zu überwachen, wobei gleichzeitig die Möglichkeit
besteht, im Alarmfall, d.h. bei erkannter Havarie, eine komplette Absperrung des
das fluide Medium führenden Rohrleitungssystems vorzunehmen.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Anordnung zur aktiven
Überwachung kostengünstig herstellbar und mit vertretbarem Aufwand montierbar ist,
ohne dass nachteilige Folgen für die Strömungsverhältnisse im System beim Betrieb
einer erfindungsgemäß ergänzten Anlage resultieren.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt verfahrensseitig gemäß
Definition nach Patentanspruch 1 sowie anordnungsseitig durch die Merkmalskombination
nach Patentanspruch 10, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen
und Weiterbildungen beinhalten.
Demnach wird bevorzugt am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und
Verbraucheranschluss, z.B. dem Hausanschluss, laufend oder in vorgegebenen Zyklen
überprüft, ob über einen vorbestimmbaren Zeitraum ein permanenter und nahezu gleichbleibender
Verbrauch vorliegt. In diesem Falle wird auf einen abnormalen Zustand, beispielsweise
ein Leck geschlussfolgert und es erfolgt eine Alarmauslösung und/oder die Absperrung
des nachgeordneten Rohrleitungssystems.
Im Leckbestimmungsbetrieb wird ein am oder hinter dem Übergabepunkt
vorgesehenes Ventil geschlossen, so dass das nachgeordnete Rohrleitungssystem zumindest
kurzzeitig abgesperrt ist. In diesem Zustand wird der momentan vorliegende Eingangsdruck
ermittelt und abgespeichert. Hiernach wird der Druckabfall unter Rückgriff auf den
abgespeicherten Eingangsdruckwert und den gemessenen Ausgangsdruck bestimmt und
es erfolgt eine Überprüfung, ob der bestimmte Druckabfall pro Zeiteinheit einen
vorgegebenen Wert überschreitet, woraus auf einen Fehler im Rohrleitungssystem geschlussfolgert
wird.
Im sogenannten Zapfbetrieb wird das vorerwähnte am oder hinter dem
Übergabepunkt vorgesehene Ventil geöffnet und es erfolgt eine Erfassung von Änderungen
der Druckdifferenzen der Druckwerte vor und hinter dem Ventil.
Bei sich über einen vorgegebenen Zeitraum nicht mehr ändernden Druckdifferenzwerten
erfolgt ein Wechsel der Betriebsmodi.
Grundsätzlich wird ein Wechsel zwischen Leckbestimmungsbetrieb und
Zapfbetrieb permanent vorgenommen, wobei der Wechsel in Abhängigkeit von ermittelten
Druckschwankungen, verursacht durch Verbraucherzapfstellen, ausgelöst wird. Im Regelfall
erfolgt der vorerwähnte Wechsel der einzelnen Modi mehrmals innerhalb einer Stunde.
Die Alarmmeldung oder die Alarmweiterleitung kann über ein öffentliches
Telekommunikationssystem oder ein Funkisignal vorgenommen werden. Denkbar ist hier
der Anschluss der Alarmeinrichtung an eine GSM-Wähleinrichtung oder an eine mit
dem Telefon-Festnetz verbundene Anordnung.
Die ermittelten Fehlerwerte aus dem Leckbestimmungsbetrieb werden
abgespeichert, wobei eine Alarmauslösung und/oder Absperrung des Systems dann erfolgt,
wenn die Fehlersumme, die im Speicher aufaddiert wird, einen Schwellwert überschreitet.
Im Falle des Betriebs von Verbrauchern mit beabsichtigter langer,
kontinuierlicher Medienentnahme, z.B. zur Gartenbewässerung, wird ein Volumenstrom
variierendes Element eingesetzt, wobei dieses Element die verbraucherbedingte Druchflussrate
periodisch oder stochastisch ändert.
Anordnungsseitig ist zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche
unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung
oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Druckdifferenzmessung
am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss
eine Reihenschaltung aus einem ersten Drucksensor, einem elektrisch oder hydraulisch
betätigbaren Ventil und einem zweiten Drucksensor vorgesehen, wobei eine Steuerelektronik
mit den Drucksensoren und der Ventilbetätigungseinrichtung verbunden ist, um bei
erkanntem Druckabfall pro Zeiteinheit nach gesteuerter Ventilabsperrung ein Fehlersignal
bereitzustellen.
Das eingesetzte Ventil kann ein Magnetventil mit Handhilfsbetätigung
sein, wobei die Drucksensoren als Piezosensoren ausführbar sind.
Die Steuerelektronik, welche zur Realisierung des Verfahrens eingesetzt
wird, umfasst einen Prozessor, eine Bedieneinheit, eine Stromversorgung und Schnittstellen
für anschließbare Peripherie. Zur Vermeidung von Problemen beim Netzausfall ist
die Stromversorgung über Sekundärelemente gepuffert, d.h. es ist hier eine unterbrechungsfreie
Stromversorgung vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Überlegung zugrunde, dass ein permanenter
und gleichbleibender Wasserverbrauch pro Zeit einen Fehler im überwachten System
darstellen kann.
Für die Inbetriebnahme der erfindungsgemäßen Anordnung wird zunächst
der Bediener aufgefordert, alle Wasserentnahmestellen zu schließen. Hiernach öffnet
sich das vorgesehene Ventil und es findet eine Systemkalibrierung statt. Offset-Fehler
der eingesetzten Sensoren und Wandlungsfehler werden bei diesem Schritt kompensiert.
Gleiches gilt für Druckschwankungen, gegeben durch den Sensorabstand
und die natürlichen Schwankungen des Versorgungsdrucks verursacht durch Verbraucher
außerhalb des überwachten Systems oder durch den Wasserversorger selbst.
Fakultativ kann nun die Dichtigkeit des Gesamtsystems überprüft werden.
Nach dem Schließen des Ventils wird der minimale Druckabfall, gemessen
über dem Ventil bedingt durch dessen gegebene Spaltweite, über einen festgelegten
Zeitraum ermittelt. Ein solcher minimaler Druckabfall ist beispielsweise durch tropfende
Wasserhähne oder durch WC-Spülkästen gegeben.
In einem nächsten Schritt wird ein maximaler Wasserverbrauch mit der
längsten gleichen Flussrate gespeichert. Hierfür wird beispielsweise die Badewanne
komplett gefüllt.
Im Anschluss wird das Ventil geöffnet und die erfindungsgemäße Anordnung
ermittelt die maximale Zeitspanne, welche ein Verbraucher ohne Änderungen benötigt.
Im Zapfbetrieb ist das Ventil geöffnet und es wird die Druckdifferenz,
wiederum gemessen über dem Spaltventil, ermittelt. In diesem Modus wird nur auf
die Änderungen der Druckdifferenz abgestellt. Sollte sich die Druckdifferenz während
der vorher ermittelten maximalen Zeitspanne nicht mehr geändert haben, so ist entweder
kein Verbraucher oder ein permanenter Verbraucher vorhanden und das System führt
einen automatischen Wechsel in einen anderen Betriebsmodus durch.
Der Leckbestimmungsbetrieb wird durch das Absperren der Wasserversorgung
mittels Ventil eingeleitet. Weiterhin wird hier der momentane Eingangsdruck abgespeichert,
was der exakteren Messung des Druckabfalls innerhalb der Überwachungsstrecke dient,
da Störungen von außen nunmehr nicht relevant sind.
Bei geschlossenem Ventil wird der Druckabfall, errechnet aus dem gespeicherten
Eingangsdruck und dem gemessenen Ausgangsdruck mit dem minimalen Druckabfall pro
Zeit verglichen. Der minimale Druckabfall pro Zeit wurde bei der Inbetriebnahme
bei der Überprüfung der Dichtigkeit des Systems festgelegt bzw. bestimmt.
Sollte dieser Druckabfall pro Zeit überschritten werden, so ist entweder
ein Leck im System vorhanden oder ein Verbraucher benötigt für eine längere Zeit
Wasser, als im Inbetriebnahmemodus festgelegt wurde.
Das nun erhaltene Ergebnis wird als ein möglicher Fehler des überwachten
Systems in einem Speicher festgehalten und der Betrieb geht wieder in den Zapfmodus
über.
Sollte jedoch der Druckabfall pro Zeit nicht überschritten werden,
so wird von einem ordnungsgemäßen Zustand ausgegangen und es erfolgt ein Löschen
des Fehlerspeichers. Das System geht dann wieder in den Zapfmodus über.
Wie dargelegt, findet üblicherweise ein permanenter Wechsel zwischen
dem Zapf- und dem Leckbestimmungsbetrieb statt. Dieser Wechsel ist jedoch für den
Nutzer keinesfalls nachteilig, da das Umschalten sehr schnell erfolgt und die Druckabfälle
beim Aus- und Einschalten bzw. beim Aktivieren des Ventils gering sind.
Der jeweilige Zustand des überwachten Rohrleitungssystems ist im Fehlerspeicher
abgelegt. Sollte mehrfach die Lecksuche mit einem Fehler als Ergebnis beendet worden
sein und die addierte Fehlersumme einen eingestellten Wert überschreiten, so wird
von einem signifikanten Fehler innerhalb der überwachten Rohrleitung bzw. des Rohrleitungssystems
ausgegangen. In diesem Falle wird das Magnetventil dauerhaft geschlossen und es
ist eine benutzerseitige Überprüfung bzw. ein Benutzereingriff notwendig.
Zur Überbrückung der Schutzfunktion, z.B. bei einem Brand oder einem
Gerätedefekt ist bevorzugt eine Handhilfsbetätigung am Ventil im Sinne eines Bypass
vorgesehen.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels sowie
unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
Hierbei zeigen:
1 ein Schema der Fluidik-Anordnung und
2 bis 5
Flussdiagramme für die verschiedenen Betriebs- bzw. Analysemodi der erfindungsgemäßen
Anordnung.
Gemäß 1 ist die Anordnung zur aktiven
Überwachung von Rohrleitungen zwischen einem Hausanschluss 1 und der Wasserverteilung
2 z.B. eines Mehrfamilienhauses eingeschleift.
Die Anordnung umfasst einen ersten Drucksensor A, dem in Flussrichtung
ein Magnetventil 3 und ein zweiter Drucksensor B nachgeordnet ist.
Als Drucksensoren A, B finden bevorzugt piezoelektrische Druckaufnehmer
Anwendung, welche im Bereich zwischen 0 und 6 bar aktiv sind und einen Stromausgang
im Bereich zwischen 4 mA und 20 mA besitzen, der darüber hinaus zur Fehlererkennung
nutzbar ist.
Als Ventil 3 wird ein elektromagnetisches Ventil mit indirekter
Betätigung und einer Handhilfs-Einstellmöglichkeit eingesetzt.
Die figürlich nicht dargestellte Steuerelektronik ist mit den Drucksensoren
A, B und dem Magnetventil 3 verbunden und umfasst eine Anordnung aus Display,
Tastern und Schnittstellen bzw. Anschlussmöglichkeiten für Peripherieelektronik,
z.B. zur Weiterleitung eines bekannten abnormalen Zustands respektive
zur Alarmauslösung.
Die Steuerelektronik realisiert die in den Flussdiagrammen gemäß
2 bis 5 erläuterte
Funktionsweise.
Die Beschreibung der einzelnen Flussdiagramme nach 2
bis 5 gilt als ausdrückliche erfindungswesentliche
Offenbarung, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dortigen Erläuterungen
in den 2 bis 5
verwiesen wird.
Im Inbetriebnahmemodus erfolgt zunächst eine Aufforderung dahingehend,
dass alle denkbaren Entnahmestellen, d.h. möglicherweise angeschlossene Verbraucher,
geschlossen werden müssen. Im Anschluss an eine o.k.-Bestätigung über eine vorgesehene
Bedientastatur der Steuerelektronik wird dann ein Öffnen des Ventils 3
gemäß 1 eingeleitet. Hiernach erfolgt ein Ermitteln
von minimalen und maximalen Werten der Drucksensoren A und B, beispielsweise in
einem Zeitraum von 5 Minuten. Diese Messwerte werden gewandelt und in einem systeminternen
Speicher abgelegt. Aus diesen Werten erfolgt eine Berechnung des Betrags der maximalen
Steigung der Druckdifferenz zwischen Sensor A und B und eine Ermittlung der Mittelwerte
aus den minimalen und maximalen Werten für jeden Sensor separat. Aus diesen Werten
wird zum einen eine Filterkonstante und zum anderen ein möglicher Offset-Fehler
bestimmt.
Wenn kein Dichtigkeitstest notwendig ist, werden Systemstandardwerte
für die weitere Auswertung bzw. den weiteren Betrieb der Anordnung genutzt.
Im weiteren Schritt der Inbetriebnahme erfolgt dann das Auslösen eines
Wasserverbrauchs mit der längsten gleichen Flussrate.
Hiernach ermittelt das System die maximale Zeitspanne, welche ein
Verbraucher ohne Änderung benötigt. Im Abschluss dieses gegebenenfalls wiederholten
Vorgangs wird die Inbetriebnahme beendet und es erfolgt ein Initialisieren eines
systeminternen Fehlerzählers.
Beim Zapfmodus gemäß 4 erfolgt das Öffnen
des Ventils 3 und es wird die Druckdifferenz gemessen über dem Ventil ermittelt,
wobei hier lediglich die Änderungen der Druckdifferenz relevant sind. Dann, wenn
wie in 4 gezeigt, sich die Druckdifferenz während der
vorher bestimmten maximalen Zeitspanne nicht mehr ändert, ist entweder kein Verbraucher
angeschlossen oder es liegt ein permanenter Verbrauch vor, wobei dann in den Leckbestimmungsbetrieb
gemäß 5 und dem dort gezeigten Flussdiagramm übergegangen
wird.
Beim Leckbestimmungsbetrieb wird zunächst die Wasserversorgung mittels
Ventil 3 abgesperrt und es erfolgt ein Messen und Abspeichern des Eingangsdrucks.
Nach Zählerinitialisieren wird der Ausgangsdruck ermittelt. Der gespeicherte Eingangsdruck
abzüglich Ausgangsdruck ergibt dann die gewünschte und gesuchte Druckdifferenz.
Wenn die Druckdifferenz größer als ein vorher definierter Wert ist, wird dies als
Fehlerstand abgespeichert. Gleichzeitig erfolgt ein Inkrementieren eines vorgesehen
Fehlerzählers. Ist der Fehlerzählerstand beispielsweise größer 4, erfolgt eine Alarmauslösung.
Ist dies nicht der Fall, wird die Lecksuche als beendet definiert.
Dann, wenn die Druckdifferenz nicht größer als der vordefinierte Wert
ist, erfolgt unter Setzen eines weiteren Zählers eine erneute Überprüfung und Messung
des Ausgangsdrucks mit sich anschließender Druckdifferenzbestimmung. Dieser Vorgang
kann sich gemäß Ausführungsbeispiel bis zu 120 mal wiederholen. Ist die maximale
Zahl der Überprüfungsroutinen abgewickelt, wird der diesbezügliche Zähler 0 gesetzt
und die Lecksuche als beendet erklärt, d.h. es erfolgt ein Übergang in den Zapfbetrieb.
Alles in allem gelingt es mit der vorstehend beschriebenen Anordnung
sowie dem zugehörigen Verfahren, eine Überwachung von Rohrleitungssystemen einzurichten,
welches neben dem gewünschten Überprüfen aller Verbraucher und der gesamten Rohrleitung
noch die Möglichkeit schafft, die Wasserversorgung am Übergabepunkt der zu überwachenden
Einrichtung abzustellen, so dass ein eventueller Schaden erfolgreich verhindert
werden kann und damit Wasserschäden oder ein hoher anfallender Wasserverbrauch mit
entsprechenden Kosten verhinderbar ist.
1- Hausanschluss
2- Wasserverteilung
A- erster Drucksensor
B- zweiter Drucksensor
3- Magnetventil
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche unter Druck
stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem
Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Differenzdruckmessung,
dadurch gekennzeichnet, dass bevorzugt am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen
Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss laufend oder in vorgegebenen Zyklen
überprüft wird, ob über einen vorbestimmbaren Zeitraum ein permanenter und nahezu
gleichbleibender Verbrauch vorliegt, wobei in diesem Falle auf
einen abnormalen Zustand, beispielsweise ein Leck geschlussfolgert wird und eine
Alarmauslösung und/oder Absperrung des nachgeordneten Rohrleitungssystems erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Leckbestimmungsbetrieb
ein am oder hinter dem Übergabepunkt vorgesehenes Ventil das nachgeordnete Rohrleitungssystem
absperrt, wobei der momentan vorliegende Eingangsdruck ermittelt und abgespeichert
wird, hiernach der Druckabfall unter Rückgriff auf den abgespeicherten Eingangsdruck
und den gemessenen Ausgangsdruck bestimmt und dann überprüft wird, ob der bestimmte
Druckabfall pro Zeiteinheit einen vorgegebenen Wert überschreitet, woraus auf einen
Fehler im Rohrleitungssystem geschlussfolgert wird.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Zapfbetrieb
ein am oder hinter dem Übergabepunkt vorgesehenes Ventil geöffnet ist oder wird
und eine Erfassung von Änderungen der Druckdifferenz der Druckwerte vor und hinter
dem Ventil erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei sich über
einen vorgegebenen Zeitraum nicht mehr ändernden Druckdifferenzwerten ein Betriebsmoduswechsel
erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass ein permanenter Wechsel zwischen Leckbestimmungsbetrieb und Zapfbetrieb vorgenommen
wird.
- Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechsel
in Abhängigkeit von ermittelten Druckschwankungen, verursacht durch Verbraucherzapfstellen,
ausgelöst wird,
- Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Alarmmeldung oder Alarmweiterleitung über ein öffentliches Telekommunikationssystem
oder ein Funksignal vorgenommen wird.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fehlerwerte
abgespeichert werden, wobei eine Alarmauslösung und/oder Absperrung des Systems
dann erfolgt, wenn die Fehlernummer einen Schwellwert überschreitet.
- Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass für den Betrieb von Verbrauchern mit beabsichtigter langer, kontinuierlicher
Medienentnahme ein Volumenstrom variierendes Element eingesetzt wird, wobei dieses
Element die verbraucherbedingte Durchflussrate periodisch oder stochastisch ändert.
- Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche unter
Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder
dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Differenzdruckmessung,
dadurch gekennzeichnet, dass am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung
und Verbraucheranschluss eine Reihenschaltung aus einem ersten Drucksensor, einem
elektrisch oder hydraulisch betätigbaren Ventil und einem zweiten Drucksensor vorgesehen
ist, wobei eine Steuerelektronik mit den Drucksensoren und der Ventilbetätigungseinrichtung
verbunden ist, um bei erkanntem Druckabfall pro Zeiteinheit nach gesteuerter Ventilabsperrung
ein Fehlersignal bereitzustellen.
- Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil
ein Magnetventil mit Handhilfsbetätigung ist.
- Anordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Drucksensoren als Piezosensoren ausgeführt sind.
- Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergabepunkt
der Haus- oder Wohnungsversorgungsanschluss ist.
- Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuerelektronik einen Prozessor, eine Bedieneinheit, eine Stromversorgung
und Schnittstellen für anschließbare Peripheriegeräte aufweist.
- Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung
bei Netzausfall über Sekundärelemente gepuffert wird.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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