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Dokumentenidentifikation DE102004016378A1 03.11.2005
Titel Verfahren und Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen
Anmelder Windisch, Stefan, 55294 Bodenheim, DE;
Heinl, Alexander, Dr., 55118 Mainz, DE
Erfinder Windisch, Stefan, 55294 Bodenheim, DE;
Heinl, Alexander, Dr., 55128 Mainz, DE
Vertreter Meissner, Bolte & Partner GbR, 80538 München
DE-Anmeldedatum 02.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004016378
Offenlegungstag 03.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 03.11.2005
IPC-Hauptklasse F17D 5/00
IPC-Nebenklasse G01L 13/06   G01M 3/28   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Differenzdruckmessung. Erfindungsgemäß wird bevorzugt am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss laufend oder in vorgegebenen Zyklen überprüft, ob über einen vorbestimmbaren Zeitraum ein permanenter und nahezu gleichbleibender Verbrauch vorliegt, wobei in diesem Falle auf einen abnormalen Zustand, beispielsweise ein Leck, geschlussfolgert wird und eine Alarmauslösung und/oder Absperrung des nachgeordneten Rohrleitungssystems erfolgt. Anordnungsseitig ist am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss eine Reihenschaltung aus einem ersten Drucksensor, einem elektrisch oder hydraulisch betätigbaren Ventil und einem zweiten Drucksensor vorgesehen, wobei eine Steuerelektronik mit den Drucksensoren und der Ventilbetätigungseinrichtung verbunden ist, um bei erkanntem Druckabfall pro Zeiteinheit nach gesteuerter Ventilabsperrung ein Fehlersignal bereitzustellen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Differenzdruckmessung, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. 10.

Für Rohrleitungssysteme, z.B. eine Hauswasserversorgung, sind Anordnungen vorbekannt, welche Sensoren enthalten, die in der Lage sind, ausgelaufenes Wasser zu detektieren. Derartige Sensoren verfügen über eine Alarmeinrichtung, die beispielsweise optisch und/oder akustisch ausgetretenes Wasser signalisiert. In allen Fällen der Anwendung derartiger Sensoren ist jedoch bereits ein Schaden aufgetreten und eine mehr oder minder große Wassermenge befindet sich in einem Gebäude oder einer Wohnung mit allen bekannten Fogleschäden.

Darüber hinaus sind mechanische Absperreinrichtungen vorbekannt, welche beispielsweise im Wasserzuführschlauch von Waschmaschinen, Spülmaschinen oder dergleichen Verbrauchern integriert sind.

Bei plötzlichen Druckveränderungen, z.B. beim Platzen des Wasserzuführschlauchs oder beim Abrutschen dieses aus einer Schlauchtülle, erfolgt ein Schließen des integrierten Ventils. Hierbei kann zwar die austretende Wassermenge minimiert werden, jedoch sind derartige Lösungen des Standes der Technik nicht geeignet, um komplexe Rohrleitungen oder Rohrleitungssysteme mit mehreren angeschlossenen Verbrauchern zu überwachen. Darüber hinaus ist eine Mindestdruckdifferenz notwendig, um eine Ventilbetätigung zu bewirken.

Die DE 196 35 789 A1 zeigt eine elektronische Verbrauchsmesseinrichtung von Flüssigkeiten oder Gasen, wobei dort zwei Drucksensoren im Leitungswegabschnitt vorgesehen sind, mit deren Hilfe eine Verbrauchsmessung stattfinden kann. Konkret wird dort auf eine Druckdifferenzmessung abgestellt, welche auch zeitgeteilt bewertet werden kann. Ergänzend wird in der zitierten Offenlegungsschrift erläutert, dass auch verschiedene Strömungswiderstände in Form von Blenden oder Düsen in die Rohre eingebaut sein können, um eine künstliche Druckerhöhung an bzw. nach den Strömungswiderständen zu bewirken.

Zum Stand der Technik ist noch auf die FR 2 467 388 zu verweisen, welche als Blende eine Venturi-Düse offenbart, die im Bereich von Sensoren vorgesehen ist, wobei die Sensoren nach Art einer Messbrücke geschaltet werden.

Bei der DE 43 08 313 A1 ist eine Vorrichtung zur Bestimmung der Durchflussrate eines fluiden Mediums nach dem Differenzdruckprinzip beschrieben. Dort wird herausgestellt, dass der erforderliche Wirkdruck an einer Drosselstelle durch einen verengten Flussquerschnitt innerhalb einer kurzen Wegstrecke zu erzeugen ist, was jedoch dann, wenn kleinste Durchflussraten bestimmt werden müssen, zu sehr engen Querschnitten führt, mit der Folge möglicher Verstopfungen in der Wirkdruckleitung.

Aus dem vorstehend erläuterten Stand der Technik ist allerdings nur bekannt, die Differenzdruckmessung zum Zweck der Verbrauchsbestimmung bei Flüssigkeiten einzusetzen. Irgendwelche Anregungen, ein diesbezügliches Verfahren zur tatsächlichen Leckbestimmung unter Beachtung auch sehr starker Druckschwankungen, die vom normalen Verbrauch herrühren, anzuwenden, können den bekannten Lösungen nicht entnommen werden.

Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, ein weiterentwickeltes Verfahren sowie eine zugehörige Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen anzugeben, welche unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern, wobei auf das an sich bekannte Prinzip der Differenzdruckmessung zurückgegriffen wird. Mit dem zu schaffenden Verfahren soll also die Möglichkeit bestehen, ein gesamtes Rohrleitungssystem, z.B. in einem Wohnhaus mit mehreren ganz unterschiedlichen angeschlossenen Verbrauchern, Armaturen, Leitungen und so weiter zu überwachen, wobei gleichzeitig die Möglichkeit besteht, im Alarmfall, d.h. bei erkannter Havarie, eine komplette Absperrung des das fluide Medium führenden Rohrleitungssystems vorzunehmen.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Anordnung zur aktiven Überwachung kostengünstig herstellbar und mit vertretbarem Aufwand montierbar ist, ohne dass nachteilige Folgen für die Strömungsverhältnisse im System beim Betrieb einer erfindungsgemäß ergänzten Anlage resultieren.

Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt verfahrensseitig gemäß Definition nach Patentanspruch 1 sowie anordnungsseitig durch die Merkmalskombination nach Patentanspruch 10, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen beinhalten.

Demnach wird bevorzugt am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss, z.B. dem Hausanschluss, laufend oder in vorgegebenen Zyklen überprüft, ob über einen vorbestimmbaren Zeitraum ein permanenter und nahezu gleichbleibender Verbrauch vorliegt. In diesem Falle wird auf einen abnormalen Zustand, beispielsweise ein Leck geschlussfolgert und es erfolgt eine Alarmauslösung und/oder die Absperrung des nachgeordneten Rohrleitungssystems.

Im Leckbestimmungsbetrieb wird ein am oder hinter dem Übergabepunkt vorgesehenes Ventil geschlossen, so dass das nachgeordnete Rohrleitungssystem zumindest kurzzeitig abgesperrt ist. In diesem Zustand wird der momentan vorliegende Eingangsdruck ermittelt und abgespeichert. Hiernach wird der Druckabfall unter Rückgriff auf den abgespeicherten Eingangsdruckwert und den gemessenen Ausgangsdruck bestimmt und es erfolgt eine Überprüfung, ob der bestimmte Druckabfall pro Zeiteinheit einen vorgegebenen Wert überschreitet, woraus auf einen Fehler im Rohrleitungssystem geschlussfolgert wird.

Im sogenannten Zapfbetrieb wird das vorerwähnte am oder hinter dem Übergabepunkt vorgesehene Ventil geöffnet und es erfolgt eine Erfassung von Änderungen der Druckdifferenzen der Druckwerte vor und hinter dem Ventil.

Bei sich über einen vorgegebenen Zeitraum nicht mehr ändernden Druckdifferenzwerten erfolgt ein Wechsel der Betriebsmodi.

Grundsätzlich wird ein Wechsel zwischen Leckbestimmungsbetrieb und Zapfbetrieb permanent vorgenommen, wobei der Wechsel in Abhängigkeit von ermittelten Druckschwankungen, verursacht durch Verbraucherzapfstellen, ausgelöst wird. Im Regelfall erfolgt der vorerwähnte Wechsel der einzelnen Modi mehrmals innerhalb einer Stunde.

Die Alarmmeldung oder die Alarmweiterleitung kann über ein öffentliches Telekommunikationssystem oder ein Funkisignal vorgenommen werden. Denkbar ist hier der Anschluss der Alarmeinrichtung an eine GSM-Wähleinrichtung oder an eine mit dem Telefon-Festnetz verbundene Anordnung.

Die ermittelten Fehlerwerte aus dem Leckbestimmungsbetrieb werden abgespeichert, wobei eine Alarmauslösung und/oder Absperrung des Systems dann erfolgt, wenn die Fehlersumme, die im Speicher aufaddiert wird, einen Schwellwert überschreitet.

Im Falle des Betriebs von Verbrauchern mit beabsichtigter langer, kontinuierlicher Medienentnahme, z.B. zur Gartenbewässerung, wird ein Volumenstrom variierendes Element eingesetzt, wobei dieses Element die verbraucherbedingte Druchflussrate periodisch oder stochastisch ändert.

Anordnungsseitig ist zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Druckdifferenzmessung am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss eine Reihenschaltung aus einem ersten Drucksensor, einem elektrisch oder hydraulisch betätigbaren Ventil und einem zweiten Drucksensor vorgesehen, wobei eine Steuerelektronik mit den Drucksensoren und der Ventilbetätigungseinrichtung verbunden ist, um bei erkanntem Druckabfall pro Zeiteinheit nach gesteuerter Ventilabsperrung ein Fehlersignal bereitzustellen.

Das eingesetzte Ventil kann ein Magnetventil mit Handhilfsbetätigung sein, wobei die Drucksensoren als Piezosensoren ausführbar sind.

Die Steuerelektronik, welche zur Realisierung des Verfahrens eingesetzt wird, umfasst einen Prozessor, eine Bedieneinheit, eine Stromversorgung und Schnittstellen für anschließbare Peripherie. Zur Vermeidung von Problemen beim Netzausfall ist die Stromversorgung über Sekundärelemente gepuffert, d.h. es ist hier eine unterbrechungsfreie Stromversorgung vorgesehen.

Der Erfindung liegt die Überlegung zugrunde, dass ein permanenter und gleichbleibender Wasserverbrauch pro Zeit einen Fehler im überwachten System darstellen kann.

Für die Inbetriebnahme der erfindungsgemäßen Anordnung wird zunächst der Bediener aufgefordert, alle Wasserentnahmestellen zu schließen. Hiernach öffnet sich das vorgesehene Ventil und es findet eine Systemkalibrierung statt. Offset-Fehler der eingesetzten Sensoren und Wandlungsfehler werden bei diesem Schritt kompensiert.

Gleiches gilt für Druckschwankungen, gegeben durch den Sensorabstand und die natürlichen Schwankungen des Versorgungsdrucks verursacht durch Verbraucher außerhalb des überwachten Systems oder durch den Wasserversorger selbst.

Fakultativ kann nun die Dichtigkeit des Gesamtsystems überprüft werden.

Nach dem Schließen des Ventils wird der minimale Druckabfall, gemessen über dem Ventil bedingt durch dessen gegebene Spaltweite, über einen festgelegten Zeitraum ermittelt. Ein solcher minimaler Druckabfall ist beispielsweise durch tropfende Wasserhähne oder durch WC-Spülkästen gegeben.

In einem nächsten Schritt wird ein maximaler Wasserverbrauch mit der längsten gleichen Flussrate gespeichert. Hierfür wird beispielsweise die Badewanne komplett gefüllt.

Im Anschluss wird das Ventil geöffnet und die erfindungsgemäße Anordnung ermittelt die maximale Zeitspanne, welche ein Verbraucher ohne Änderungen benötigt.

Im Zapfbetrieb ist das Ventil geöffnet und es wird die Druckdifferenz, wiederum gemessen über dem Spaltventil, ermittelt. In diesem Modus wird nur auf die Änderungen der Druckdifferenz abgestellt. Sollte sich die Druckdifferenz während der vorher ermittelten maximalen Zeitspanne nicht mehr geändert haben, so ist entweder kein Verbraucher oder ein permanenter Verbraucher vorhanden und das System führt einen automatischen Wechsel in einen anderen Betriebsmodus durch.

Der Leckbestimmungsbetrieb wird durch das Absperren der Wasserversorgung mittels Ventil eingeleitet. Weiterhin wird hier der momentane Eingangsdruck abgespeichert, was der exakteren Messung des Druckabfalls innerhalb der Überwachungsstrecke dient, da Störungen von außen nunmehr nicht relevant sind.

Bei geschlossenem Ventil wird der Druckabfall, errechnet aus dem gespeicherten Eingangsdruck und dem gemessenen Ausgangsdruck mit dem minimalen Druckabfall pro Zeit verglichen. Der minimale Druckabfall pro Zeit wurde bei der Inbetriebnahme bei der Überprüfung der Dichtigkeit des Systems festgelegt bzw. bestimmt.

Sollte dieser Druckabfall pro Zeit überschritten werden, so ist entweder ein Leck im System vorhanden oder ein Verbraucher benötigt für eine längere Zeit Wasser, als im Inbetriebnahmemodus festgelegt wurde.

Das nun erhaltene Ergebnis wird als ein möglicher Fehler des überwachten Systems in einem Speicher festgehalten und der Betrieb geht wieder in den Zapfmodus über.

Sollte jedoch der Druckabfall pro Zeit nicht überschritten werden, so wird von einem ordnungsgemäßen Zustand ausgegangen und es erfolgt ein Löschen des Fehlerspeichers. Das System geht dann wieder in den Zapfmodus über.

Wie dargelegt, findet üblicherweise ein permanenter Wechsel zwischen dem Zapf- und dem Leckbestimmungsbetrieb statt. Dieser Wechsel ist jedoch für den Nutzer keinesfalls nachteilig, da das Umschalten sehr schnell erfolgt und die Druckabfälle beim Aus- und Einschalten bzw. beim Aktivieren des Ventils gering sind.

Der jeweilige Zustand des überwachten Rohrleitungssystems ist im Fehlerspeicher abgelegt. Sollte mehrfach die Lecksuche mit einem Fehler als Ergebnis beendet worden sein und die addierte Fehlersumme einen eingestellten Wert überschreiten, so wird von einem signifikanten Fehler innerhalb der überwachten Rohrleitung bzw. des Rohrleitungssystems ausgegangen. In diesem Falle wird das Magnetventil dauerhaft geschlossen und es ist eine benutzerseitige Überprüfung bzw. ein Benutzereingriff notwendig.

Zur Überbrückung der Schutzfunktion, z.B. bei einem Brand oder einem Gerätedefekt ist bevorzugt eine Handhilfsbetätigung am Ventil im Sinne eines Bypass vorgesehen.

Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.

Hierbei zeigen:

1 ein Schema der Fluidik-Anordnung und

2 bis 5 Flussdiagramme für die verschiedenen Betriebs- bzw. Analysemodi der erfindungsgemäßen Anordnung.

Gemäß 1 ist die Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen zwischen einem Hausanschluss 1 und der Wasserverteilung 2 z.B. eines Mehrfamilienhauses eingeschleift.

Die Anordnung umfasst einen ersten Drucksensor A, dem in Flussrichtung ein Magnetventil 3 und ein zweiter Drucksensor B nachgeordnet ist.

Als Drucksensoren A, B finden bevorzugt piezoelektrische Druckaufnehmer Anwendung, welche im Bereich zwischen 0 und 6 bar aktiv sind und einen Stromausgang im Bereich zwischen 4 mA und 20 mA besitzen, der darüber hinaus zur Fehlererkennung nutzbar ist.

Als Ventil 3 wird ein elektromagnetisches Ventil mit indirekter Betätigung und einer Handhilfs-Einstellmöglichkeit eingesetzt.

Die figürlich nicht dargestellte Steuerelektronik ist mit den Drucksensoren A, B und dem Magnetventil 3 verbunden und umfasst eine Anordnung aus Display, Tastern und Schnittstellen bzw. Anschlussmöglichkeiten für Peripherieelektronik, z.B. zur Weiterleitung eines bekannten abnormalen Zustands respektive zur Alarmauslösung.

Die Steuerelektronik realisiert die in den Flussdiagrammen gemäß 2 bis 5 erläuterte Funktionsweise.

Die Beschreibung der einzelnen Flussdiagramme nach 2 bis 5 gilt als ausdrückliche erfindungswesentliche Offenbarung, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dortigen Erläuterungen in den 2 bis 5 verwiesen wird.

Im Inbetriebnahmemodus erfolgt zunächst eine Aufforderung dahingehend, dass alle denkbaren Entnahmestellen, d.h. möglicherweise angeschlossene Verbraucher, geschlossen werden müssen. Im Anschluss an eine o.k.-Bestätigung über eine vorgesehene Bedientastatur der Steuerelektronik wird dann ein Öffnen des Ventils 3 gemäß 1 eingeleitet. Hiernach erfolgt ein Ermitteln von minimalen und maximalen Werten der Drucksensoren A und B, beispielsweise in einem Zeitraum von 5 Minuten. Diese Messwerte werden gewandelt und in einem systeminternen Speicher abgelegt. Aus diesen Werten erfolgt eine Berechnung des Betrags der maximalen Steigung der Druckdifferenz zwischen Sensor A und B und eine Ermittlung der Mittelwerte aus den minimalen und maximalen Werten für jeden Sensor separat. Aus diesen Werten wird zum einen eine Filterkonstante und zum anderen ein möglicher Offset-Fehler bestimmt.

Wenn kein Dichtigkeitstest notwendig ist, werden Systemstandardwerte für die weitere Auswertung bzw. den weiteren Betrieb der Anordnung genutzt.

Im weiteren Schritt der Inbetriebnahme erfolgt dann das Auslösen eines Wasserverbrauchs mit der längsten gleichen Flussrate.

Hiernach ermittelt das System die maximale Zeitspanne, welche ein Verbraucher ohne Änderung benötigt. Im Abschluss dieses gegebenenfalls wiederholten Vorgangs wird die Inbetriebnahme beendet und es erfolgt ein Initialisieren eines systeminternen Fehlerzählers.

Beim Zapfmodus gemäß 4 erfolgt das Öffnen des Ventils 3 und es wird die Druckdifferenz gemessen über dem Ventil ermittelt, wobei hier lediglich die Änderungen der Druckdifferenz relevant sind. Dann, wenn wie in 4 gezeigt, sich die Druckdifferenz während der vorher bestimmten maximalen Zeitspanne nicht mehr ändert, ist entweder kein Verbraucher angeschlossen oder es liegt ein permanenter Verbrauch vor, wobei dann in den Leckbestimmungsbetrieb gemäß 5 und dem dort gezeigten Flussdiagramm übergegangen wird.

Beim Leckbestimmungsbetrieb wird zunächst die Wasserversorgung mittels Ventil 3 abgesperrt und es erfolgt ein Messen und Abspeichern des Eingangsdrucks. Nach Zählerinitialisieren wird der Ausgangsdruck ermittelt. Der gespeicherte Eingangsdruck abzüglich Ausgangsdruck ergibt dann die gewünschte und gesuchte Druckdifferenz. Wenn die Druckdifferenz größer als ein vorher definierter Wert ist, wird dies als Fehlerstand abgespeichert. Gleichzeitig erfolgt ein Inkrementieren eines vorgesehen Fehlerzählers. Ist der Fehlerzählerstand beispielsweise größer 4, erfolgt eine Alarmauslösung. Ist dies nicht der Fall, wird die Lecksuche als beendet definiert.

Dann, wenn die Druckdifferenz nicht größer als der vordefinierte Wert ist, erfolgt unter Setzen eines weiteren Zählers eine erneute Überprüfung und Messung des Ausgangsdrucks mit sich anschließender Druckdifferenzbestimmung. Dieser Vorgang kann sich gemäß Ausführungsbeispiel bis zu 120 mal wiederholen. Ist die maximale Zahl der Überprüfungsroutinen abgewickelt, wird der diesbezügliche Zähler 0 gesetzt und die Lecksuche als beendet erklärt, d.h. es erfolgt ein Übergang in den Zapfbetrieb.

Alles in allem gelingt es mit der vorstehend beschriebenen Anordnung sowie dem zugehörigen Verfahren, eine Überwachung von Rohrleitungssystemen einzurichten, welches neben dem gewünschten Überprüfen aller Verbraucher und der gesamten Rohrleitung noch die Möglichkeit schafft, die Wasserversorgung am Übergabepunkt der zu überwachenden Einrichtung abzustellen, so dass ein eventueller Schaden erfolgreich verhindert werden kann und damit Wasserschäden oder ein hoher anfallender Wasserverbrauch mit entsprechenden Kosten verhinderbar ist.

1Hausanschluss 2Wasserverteilung Aerster Drucksensor Bzweiter Drucksensor 3Magnetventil

Anspruch[de]
  1. Verfahren zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Differenzdruckmessung, dadurch gekennzeichnet, dass bevorzugt am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss laufend oder in vorgegebenen Zyklen überprüft wird, ob über einen vorbestimmbaren Zeitraum ein permanenter und nahezu gleichbleibender Verbrauch vorliegt, wobei in diesem Falle auf einen abnormalen Zustand, beispielsweise ein Leck geschlussfolgert wird und eine Alarmauslösung und/oder Absperrung des nachgeordneten Rohrleitungssystems erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Leckbestimmungsbetrieb ein am oder hinter dem Übergabepunkt vorgesehenes Ventil das nachgeordnete Rohrleitungssystem absperrt, wobei der momentan vorliegende Eingangsdruck ermittelt und abgespeichert wird, hiernach der Druckabfall unter Rückgriff auf den abgespeicherten Eingangsdruck und den gemessenen Ausgangsdruck bestimmt und dann überprüft wird, ob der bestimmte Druckabfall pro Zeiteinheit einen vorgegebenen Wert überschreitet, woraus auf einen Fehler im Rohrleitungssystem geschlussfolgert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Zapfbetrieb ein am oder hinter dem Übergabepunkt vorgesehenes Ventil geöffnet ist oder wird und eine Erfassung von Änderungen der Druckdifferenz der Druckwerte vor und hinter dem Ventil erfolgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei sich über einen vorgegebenen Zeitraum nicht mehr ändernden Druckdifferenzwerten ein Betriebsmoduswechsel erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein permanenter Wechsel zwischen Leckbestimmungsbetrieb und Zapfbetrieb vorgenommen wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechsel in Abhängigkeit von ermittelten Druckschwankungen, verursacht durch Verbraucherzapfstellen, ausgelöst wird,
  7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmmeldung oder Alarmweiterleitung über ein öffentliches Telekommunikationssystem oder ein Funksignal vorgenommen wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fehlerwerte abgespeichert werden, wobei eine Alarmauslösung und/oder Absperrung des Systems dann erfolgt, wenn die Fehlernummer einen Schwellwert überschreitet.
  9. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für den Betrieb von Verbrauchern mit beabsichtigter langer, kontinuierlicher Medienentnahme ein Volumenstrom variierendes Element eingesetzt wird, wobei dieses Element die verbraucherbedingte Durchflussrate periodisch oder stochastisch ändert.
  10. Anordnung zur aktiven Überwachung von Rohrleitungen, welche unter Druck stehende fluide Medien führen, sowie von an der jeweiligen Rohrleitung oder dem Rohrleitungssystem angeschlossenen Verbrauchern mittels Differenzdruckmessung, dadurch gekennzeichnet, dass am oder hinter dem Übergabepunkt zwischen Versorgungseinrichtung und Verbraucheranschluss eine Reihenschaltung aus einem ersten Drucksensor, einem elektrisch oder hydraulisch betätigbaren Ventil und einem zweiten Drucksensor vorgesehen ist, wobei eine Steuerelektronik mit den Drucksensoren und der Ventilbetätigungseinrichtung verbunden ist, um bei erkanntem Druckabfall pro Zeiteinheit nach gesteuerter Ventilabsperrung ein Fehlersignal bereitzustellen.
  11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil ein Magnetventil mit Handhilfsbetätigung ist.
  12. Anordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Drucksensoren als Piezosensoren ausgeführt sind.
  13. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergabepunkt der Haus- oder Wohnungsversorgungsanschluss ist.
  14. Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerelektronik einen Prozessor, eine Bedieneinheit, eine Stromversorgung und Schnittstellen für anschließbare Peripheriegeräte aufweist.
  15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung bei Netzausfall über Sekundärelemente gepuffert wird.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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