Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von
Faserverbund-Halbzeugen mittels Rundflechttechnik gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1. Ein erfindungsgemäß hergestelltes Faserverbund-Halbzeug ist in Patentanspruch
10 angegeben.
Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Verfahren zum Herstellen
von rohrförmigen (DE-A-42 34 979) oder dreidimensionalen Geflechten (US-5630349)
bekannt. Derartige Rundgeflechte besitzen aufgrund der Tatsache, dass Flechtfasern
auf einen Flechtkern aufgewickelt werden, naturgemäß eine sogenannte Leinwand- bzw.
Körperbindung. Dies hat eine Welligkeit der Flechtfasern zur Folge, was dazu führt,
dass die positiven Eigenschaften der Fasern, nämlich eine hohe Zug- und Drucksteifigkeit
bzw. eine hohe Zug- und Druckfestigkeit, in einem mit konventioneller Flechttechnik
hergestellten Faserverbundwerkstoff nicht optimal ausgenutzt werden können.
Daneben weisen die bekannten Verfahren den Nachteil auf, dass die
Flechtfasern durch die während des Flechtens auf sie einwirkenden Scherkräfte bzw.
durch Reibung an entsprechenden Überkreuzungsstellen beschädigt und geschwächt werden,
was beispielsweise durch eine Flechtmaschine mit zwei, periodische Hubbewegungen
ausführenden Flechtringen (DE-C-101 15 953) verringert werden kann. Allerdings besteht
auch bei dieser Anordnung weiterhin das Problem der Faserwelligkeit.
Somit liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Herstellen von geflochtenen Faserverbund-Halbzeugen zu schaffen, bei dem die
Faserschädigung verringert ist und derartige Halbzeuge mit deutlich verminderter
Faserwelligkeit und verbesserten Materialeigenschaften hergestellt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs
1 bzw. 10 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Die Erfindung basiert auf der Rundflechttechnik, bei der ein Flechtkern
mit Flechtfäden beflochten wird, welche über konzentrisch um den Flechtkern in unterschiedliche
Richtung umlaufende Klöppel abgespult werden, und zeichnet sich dadurch aus, dass
die Klöppel einer Umlaufrichtung mit Verstärkungsfäden und die Klöppel der entgegengesetzten
Umlaufrichtung zumindest teilweise mit Stützfäden bestückt sind, wobei die Stützfäden
zumindest teilweise aus Thermoplastfäden bestehen.
Durch das Einflechten von Thermoplastfäden, die bekanntlich aus Kunststoffen
(Polyamide, Polystyrole, Polyethylene, Polyester etc.) bestehen und bei Erwärmung
über den Erweichungspunkt schmelzen, sich warmverformen lassen und nach Abkühlung
wieder erstarren und darüber hinaus gute Gleiteigenschaften aufweisen, wird zunächst
die Reibung der sich beim Flechten überkreuzenden Flechtfäden reduziert, da die
Verstärkungsfäden auf den Thermoplastfäden reibungsvermindert abgleiten. Dies hat
eine deutliche Verringerung der Faserschädigung und folglich eine Verbesserung der
Materialeigenschaften des Geflechtes zur Folge.
Zweckmäßigerweise halten die zumindest teilweise aus Thermoplastfäden
bestehenden Stützfäden die auf dem Faserkern abgelegten Verstärkungsfäden in Position,
so dass gleichzeitig die Flexibilität des Flechtprozesses bezüglich der Flechtkerngeometrie
gewährleistet ist. Die elastischen Thermoplastfäden schmiegen sich dabei so eng
zwischen die Verstärkungsfäden, dass diese praktisch ohne Zwischenraum parallel
zu liegen kommen und somit nahezu wellenfrei abgelegt werden. Durch die damit einhergehende
reduzierte Faserwelligkeit können die positiven Eigenschaften der Verstärkungsfäden
optimal ausgenutzt werden, so dass die Materialeigenschaften erfindungsgemäß hergestellter
Faserverbund-Halbzeuge stark verbessert sind.
Zweckmäßigerweise wird der Flechtkern mehrmals nacheinander beflochten,
wobei jeweils unidirektionale Verstärkungsfaser-Einzellagen auf dem Flechtkern abgelegt
werden. Der Begriff „unidirektional" bringt dabei zum Ausdruck, dass es sich
um ebene, nicht wellige Einzellagen handelt. Dies hat wiederum den Vorteil, dass
die Berechenbarkeit des Faseraufbaus erfindungsgemäß hergestellter Geflechte verbessert
ist, da die mathematischen Modelle für unidirektionale Gelege anwendbar sind. Zudem
ist die Dicke derartiger Einzellagen im Vergleich zu einem mittels herkömmlicher
Flechttechnik hergestelltem Geflecht, d.h. alle Klöppel sind mit Verstärkungsfäden
belegt, auf ungefähr die Hälfte reduziert.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bei einem schichtweisen Beflechten
des Flechtkerns vor dem Ablegen einer weiteren Einzellage die zuvor abgelegte Einzellage
durch Schmelzen der Thermoplastfäden fixiert werden kann. Dadurch wird auf einfache
und effektive Weise ein Verrutschen oder Verschieben verhindert. Das Schmelzen kann
beispielsweise durch lokale Erwärmung oder durch Aufbringen eines Vakuumschlauches
mit nachfolgender Erwärmung durchgeführt werden. Bei letzterem Verfahren wird die
abgelegte Einzellage entsprechend verdichtet, was die Welligkeit des Geflechtes
weiter reduziert.
Zweckmäßigerweise ist eine asymmetrische Klöppelbesetzung
möglich, bei der die Anzahl der in einer Richtung umlaufenden Klöppel ungleich der
Anzahl der in entgegengesetzter Richtung umlaufenden Klöppel ist, was einen hohen
Variationsgrad gewährleistet. Belegt man beispielsweise drei Viertel der in eine
Richtung umlaufenden Klöppel mit Verstärkungsfäden und ein Viertel der in entgegengesetzter
Richtung umlaufenden Klöppel mit Thermoplastfäden, kann in einer Einzellage die
anderthalbfache Anzahl an Verstärkungsfäden verarbeitet werden, so dass eine um
50 % erhöhte Ablagebreite erreicht wird. Der beflechtbare Kernumfang steigt in gleichem
Maße. Dies hat den Vorteil, dass entsprechend kleinere und damit billigere Maschinen
verwendet werden können.
Typischerweise bestehen die Verstärkungsfäden aus Kohle-, Glas-, Armid-
und/oder Kevlarfasern, die sich durch hohe Zug- und Drucksteifigkeit sowie hohe
Zug- und Druckfestigkeit auszeichnen.
Besonders vorteilhaft ist, dass sich die Stützfäden bei Temperaturen,
bei denen das Geflecht üblicherweise infiltriert wird, ganz oder zumindest teilweise
auflösen. Je nach Anwendungsfall bestehen die Stützfäden ganz oder zumindest teilweise
aus Grilon-Fäden oder anderen Thermoplastfäden mit Schmelztemperaturen im Bereich
der Infiltrationstemperatur. Daneben können die Stützfäden auch aus Materialien
bestehen, die lediglich teilweise schmelzend sind.
Alternativ können aber auch Thermoplastfäden verwendet werden, die
einen Schmelzpunkt haben, der oberhalb der typischen Infiltrationstemperatur liegt
(z.B. Polyester-Fäden). Derartige Stützfäden lösen sich nicht im Matrixsystem des
infiltrierten Geflechts auf, so dass ein gezieltes Einbringen von Stützfäden möglich
ist, was für manche Anwendungen vorteilhaft sein kann.
Erfindungsgemäß geflochtene Faserverbund-Halbzeuge zeichnen sich dadurch
aus, dass sie aus einer Vielzahl schichtweise abgelegter unidirektionaler Einzellagen
bestehen, wobei jede Einzellage eingeflochtene, zumindest teilweise aus Thermoplastfäden
bestehende Stützfäden aufweist. Vorteilhaft ist dabei, dass durch geeignete Wahl
der Stützfäden auf einfache Weise auf spezielle Anforderungen eingegangen werden
kann, so dass die Stützfäden im infiltrierten Geflecht entweder ganz, teilweise
oder gar nicht aufgelöst sind.
Nachstehend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
1 eine schematische Darstellung der Fadenführung
am Flechtkern in Seitenansicht;
2 eine schematische Darstellung der Fadenführung
am Flechtkern in Vorderansicht, und
3 eine schematische Besetzung der Flechtmaschine
für das Ablegen von Verstärkungsfäden und Stützfäden im Verhältnis von 3:1.
Beim Flechtvorgang werden bekanntlich Klöppel, d.h. Spulenhalter,
die Flechtfadenspulen aufnehmen, auf Führungsbahnen relativ zueinander bewegt, so
dass geflechtbildende Fadenüberkreuzungen entstehen. Beim Rundflechten sind die
Führungsbahnen zwei gegenläufige konzentrische Kreisbahnen um einen zu beflechtenden
Flechtkern. Auf diese Weise wird erreicht, dass sich die Flechtfäden der Klöppel
in positiver Drehrichtung mit denen der negativen Drehrichtung überkreuzen, so dass
beim Umflechten eines dreidimensionalen Flechtkerns ein Geflecht entsteht.
1 zeigt in vereinfachter Darstellung
in Seitenansicht die Fadenführung beim erfindungsgemäßen Verfahren. Beim Flechten
wird der Flechtkern 1 in bekannter Weise, beispielsweise mit einem Roboter
(nicht dargestellt) relativ zu dem feststehenden Flechtmaschinenrumpf
2 in Richtung des Bewegungspfeils 3 bewegt, wobei sich die Flechtfäden
4a, 4b von den Klöppeln 5a bzw. 5b abspulen
und nach einer Umlenkung am Flechtring 6 über entsprechende Überkreuzung
an den Flechtpunkten auf dem Flechtkern 1 abgelegt werden. Die Klöppel
5a und 5b weisen dabei unterschiedliche Umlaufrichtungen um den
Faserkern 1 auf. Aus Gründen der zeichnerischen Vereinfachung sind in
1 nur zwei der vielen weiteren Flechtfäden
4a, 4b bzw. Klöppel 5a, 5b dargestellt.
Wie in 1 schematisch dargestellt ist,
sind die Klöppel 5a mit Verstärkungsfäden 4a aus Kohle-, Glas-,
Armid- und/oder Kevlarfasern bestückt, und die in entgegengesetzter Richtung umlaufenden
Klöppel 5b sind mit Stützfäden 4b, die zumindest teilweise aus
Thermoplastfäden (z.B. Grilon- oder Polyesterfäden) bestehen, bestückt. Zur besseren
Unterscheidung sind in 1 die Verstärkungsfäden
4a mit durchgezogenen Linien dargestellt, und die Stützfäden
4b sind gestrichelt eingezeichnet. Auf Grund der guten Gleiteigenschaften
der Thermoplastfäden wird die Reibung bei der Umlenkung am Flechtring
6 sowie an Überkreuzungspunkten von Verstärkungsfäden 4a und Stützfäden
4b reduziert, was eine deutliche Abnahme der Faserschädigung zur Folge
hat. Zudem werden die Verstärkungsfäden 4a wellenfrei abgelegt, wobei sie
durch die Stützfäden 4b in Position gehalten werden, so dass die Flexibilität
des Flechtprozesses bezüglich der Kerngeometrie wie bei herkömmlichen Flechttechniken
erhalten bleibt. Die schmelzbare, elastische Thermoplastfäden enthaltenden Stützfäden
4b schmiegen sich dabei so eng zwischen die Verstärkungsfasern
4a, dass diese praktisch ohne Zwischenraum parallel zu liegen kommen.
Auf diese Weise werden ebene, nicht wellige Einzellagen (sogenannte Unidirektionallagen)
auf dem Flechtkern 1 abgelegt, was die mathematische Berechenbarkeit des
Faseraufbaus derartiger Geflechte verbessert, da auf bestehende theoretische Modelle
für unidirektionale Gelege zurückgegriffen werden kann.
Zum Aufbau eines Faserverbund-Halbzeuges wird der Flechtkern
1 mehrmals nacheinander, durch entsprechendes Hin- und Herbewegen des Flechtkernes
1 in Richtung des Bewegungspfeils 3, beflochten, wobei jeweils
unidirektionale Einzellagen abgelegt werden. Hier bietet es sich an, den Flechtvorgang
sowohl bei der Hin- als auch bei Herbewegung durchzuführen, um einen erneuten Ansatz
der Flechtfäden zu vermeiden. Selbstverständlich kann der Flechtvorgang auch nur
in einer Bewegungsrichtung erfolgen, wobei ein erneuter Ansatz der Flechtfäden beispielsweise
durch Abziehen der Flechtfäden in Längsrichtung des Flechtkerns 1 vermieden
werden kann.
Alternativ kann vor dem Ablegen einer weiteren Einzellage die zuvor
abgelegte Einzellage durch Aufschmelzen der eingeflochtenen Thermoplastfäden vorfixiert
werden. Dies kann entweder durch lokales Erwärmen oder durch Aufbringen eines Vakuumschlauches
mit nachfolgender Erwärmung durchgeführt werden. Letzteres hat den Vorteil, dass
die Welligkeit weiter reduziert wird.
2 zeigt schematisch die Fadenführung
am Flechtkern 1 in Vorderansicht bei einer asymmetrischen Belegung der
Klöppel. Die Klöppel sind in 2 aus Gründen der besseren
Übersicht nicht dargestellt. Bei der exemplarischen Anordnung gemäß 2
laufen drei Viertel der Klöppel in Gegenuhrzeigerrichtung um den Flechtkern
1 und sind mit Verstärkungsfäden 4a belegt. Die restlichen Klöppel,
die in Uhrzeigerrichtung um den Flechtkern 1 verlaufen, sind mit Stützfäden
4b (gestrichelt dargestellt) belegt. Auf diese Weise kann die anderthalbfache
Anzahl von Verstärkungsfäden 4a in einer unidirektionalen Einzellage verarbeitet
werden, was eine um 50 % erhöhte Ablagebreite ermöglicht. Folglich würde sich bei
einer derartigen drei Viertel/ein Viertel-Belegung eine 144 Klöppel-Maschine wie
eine konventionell betriebene Maschine mit 216 Klöppeln verhalten, so dass eine
entsprechend kleinere und damit preiswertere Maschine verwendet werden könnte.
Zusätzlich zeigt 3 die Besetzung der
Flechtmaschine für das Ablegen von Verstärkungsfäden und Stützfäden im Verhältnis
3:1 in schematischer Darstellung. Jede Zeile von 3
zeigt die Position der Klöppel nach einer viertel Drehung. Die grau markierten Rechtecke
stehen für Klöppel, die im Gegenuhrzeigersinn um den Flechtkern laufen. Die Rechtecke
mit den Kreuzen stehen für Klöppel, die im Uhrzeigersinn laufen, und die weißen
Rechtecke stehen für leere Plätze.
Selbstverständlich können auch andere Belegungsverhältnisse der Klöppel
gewählt werden, und 2 und 3
dienen lediglich zur beispielhaften Erläuterung.
Erfindungsgemäß geflochtene Faserverbund-Halbzeuge bestehen folglich
aus einer Vielzahl von schichtweise abgelegten unidirektionalen Einzellagen, wobei
jede Einzellage eingeflochtene, zumindest teilweise aus Thermoplastfäden bestehende
Stützfäden aufweist. Werden als Stützfäden beispielsweise Grilon-Fäden verwendet,
die eine Schmelztemperatur von ca. 85 °C haben, lösen sich diese beim Infiltrieren
des Geflechtes im Matrixsystem auf. Werden jedoch Polyester-Fäden verwendet, die
einen Schmelzpunkt oberhalb von 180 °C haben, verbleiben diese unaufgelöst im
infiltrierten Geflecht. Daneben können auch Stützfäden bzw. Stützfädenzusammensetzungen
verwendet werden, die sich beim Infiltrieren des Geflechtes nur teilweise auflösen.