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Dokumentenidentifikation DE102004018513A1 03.11.2005
Titel Klappleiter
Anmelder CARAD Acoustic, 76726 Germersheim, DE
Vertreter Dr.-Ing. W. Bernhardt u. Dipl.-Phys. Dr. R. Bernhardt, 66123 Saarbrücken
DE-Anmeldedatum 14.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004018513
Offenlegungstag 03.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 03.11.2005
IPC-Hauptklasse E06C 7/08
IPC-Nebenklasse E06C 7/14   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Klappleiter mit einem Trittstufen (2) aufweisenden Leiterteil (1) und einen gegen den Leiterteil (1) verschwenkbaren Stützteil (4), wobei wenigstens eine der Trittstufen einen Ansatz für die Bildung einer Ablagefläche (7) aufweist. Gemäß der Erfindung ist die eine Trittstufe einteilig mit dem Ansatz ausgebildet, wobei vorzugsweise die oberste Trittstufe mit dem Ansatz als einteilige Platte (5) ausgebildet ist. Vorteilhaft entfallen gesonderte Teile für die Bildung einer Ablagefläche.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Klappleiter mit einem Trittstufen aufweisenden Leiterteil und einen gegen den Leiterteil verschwenkbaren Stützteil, wobei wenigstens eine der Trittstufen einen Ansatz für die Bildung einer Ablagefläche aufweist, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie eine Sprossenleiter gemäß Anspruch 12.

Aus der DE 44 28 265 A1 ist eine derartige Klappleiter bekannt. Der genannte Ansatz ist bei dieser Leiter an die oberste Trittstufe ansteckbar.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neue Klappleiter der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die sich bei höherer Stabilität der Ablagefläche bequemer als bekannte derartige Leitern handhaben lässt.

Die diese Aufgabe lösende Klappleiter nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die eine Trittstufe einteilig mit dem Ansatz ausgebildet ist.

Vorteilhaft bedarf es bei der Leiter nach der Erfindung keiner besonderen Maßnahmen zur Herstellung der Ablagefläche. Die Ablagefläche steht unmittelbar nach dem Aufklappen der Leiter zur Verfügung.

Vorzugsweise ist die oberste Trittstufe mit dem Ansatz als einteilige Platte ausgebildet. Die einteilige Platte kann im aufgeklappten Zustand der Leiter zwischen den beiden Holmen des Stützteils und über die beiden Holme hinaus horizontal vorstehen und gegen den Stützteil abgestützt sein. Vorzugsweise erfolgt diese Abstützung nicht auf einem Querträger zwischen den Holmen des Stützteils, sondern an dem der Anlenkung an den Leiterteil gegenüberliegenden Rand über eine an die Platte und den Stützteil angelenkte Stütze, die vorzugsweise als Stützbügel ausgebildet ist.

Anstelle der Stütze oder zusätzlich kann die Platte im aufgeklappten Zustand der Leiter durch flexible, mit dem Leiterteil verbundene Haltegurte abgestützt sein, wobei die Haltegurte, z.B. Kunststoffbänder oder Metallketten, vorzugsweise am oberen Ende des Leiterteils an den Holmen des Leiterteils angebracht sind.

Am oberen Ende des Leiterteils kann eine weitere Ablage, vorzugsweise Ablageschale, angelenkt sein, wobei sich die weitere Ablage durch eine an den Stützteil angelenkte Stütze horizontal halten lässt.

Der Stützteil der Klappleiter kann aus mehreren Abschnitten zusammengesetzt sein, zwischen denen vorzugsweise eine lösbare Steckverbindung besteht. Das durch Abnahme eines unteren Abschnitts verkürzte Stützteil macht es möglich, die Leiter z.B. auf einer Treppe abzustellen.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Stützteil wenigstens eine weitere Ablage, insbesondere eine die Ablage bildende Platte, vorgesehen.

Dem weiteren Komfort kann eine an der Leiter angebrachte oder in die Leiterholme integrierte Steckdose dienen, welche mit einem Anschlusskabel verbunden ist.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und der beiliegenden, sich auf diese Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:

1 eine Klappleiter nach der Erfindung mit Trittstufen, und

2 und 3 Klappleitern nach der Erfindung mit Sprossen.

Eine Klappleiter weist einen Leiterteil 1 mit Trittstufen 2 und einen gegen den Leiterteil 1 bei 3 angelenkten Stützteil 4 auf.

Eine oberste Trittstufe 5 der weitgehend aus Aluminium gefertigten Klappleiter ist gegenüber den übrigen Trittstufen 2 um ein Mehrfaches verlängert, so dass zusätzlich zu einer Trittfläche 6 eine Ablagefläche 7, z.B. für einen Werkzeugkasten, geschaffen ist.

Wie die Figur zeigt, bestehen zwischen den beiden Holmen des Leiterteils 1 und der obersten Trittstufe 5 bei 8 Gelenkverbindungen. An ihrem den Gelenkverbindungen 8 gegenüberliegenden Rand ist an die oberste Trittstufe 5 ein Stützbügel 9 angelenkt, dessen Schenkel 10 gelenkig mit den beiden Holmen des Stützteils 4 der Klappleiter verbunden sind. Flexible Haltegurte 11 verbinden den betreffenden Rand der obersten Trittstufe 5 mit dem jeweils oberen Ende der Holme des Leiterteils 4, so dass der Stützbügel 9 entsprechend entlastet ist.

Die oberste Trittstufe 5 besteht aus einem profilierten Aluminiumblech mit umlaufend gebildeten Randabkantungen 12. An der Unterseite des durch die Randabkantungen gebildeten Kastenprofils ist das Aluminiumblech durch (nicht gezeigte) Profile verstärkt.

An das obere Ende des Leiterteils 1 ist bei 13 eine flache Schale 14 angelenkt, welche an ihrem dem Leiterteil abgewandten Rand durch einen Bügel 15 abgestützt ist. Die Schenkel des Stützbügels 15 sind bei 16 jeweils gelenkig mit den Holmen des Stützteils 4 verbunden.

Es versteht sich, dass die Schale an der Stützstelle einen geeigneten, den Stützbügel arretierenden Sitz aufweist.

Die Bezugszahl 17 bezeichnet ein an einem der Holme des Leiterteils angebrachte Steckdose. Ein mit der Steckdose verbundenes Anschlusskabel 18 ist auf Halter 27 gewickelt, welche von einem der Holme des Leiterteils seitlich vorstehen.

Eine solche Steckdose könnte auch in den Holm integriert und ein Anschlusskabel innerhalb des Holms verlegt und ggf. aus dem Holm gegen die Kraft einer Rückzugsfeder ausziehbar sein.

Anstelle der gezeigten Einfachsteckdose ließe sich auch eine Mehrfachsteckdose an der Leiter anbringen oder in diese integrieren.

Die gezeigte Klappleiter weist ferner durch Drehung verstellbare Fußteile 19 und 20 auf, durch die sich, z.B. bei unebenem Boden, die Standfestigkeit der Leiter verbessern lässt.

Der Stützteil 4 der Klappleiter ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zweiteilig mit lösbaren Steckverbindungen 21 zwischen den Holmen ausgebildet. Ohne den unteren Abschnitt des Stützteils lässt sich die Leiter vorteilhaft auf Treppen aufstellen.

Die Bezugszahl 21 weist auf eine weitere, eine Ablagefläche bildende Platte hin, welche bei 22 gelenkig mit den Holmen des Stützteils 4 verbunden und durch einen an die Holme bei 23 angelenkten Stützbügel 24 in horizontaler Stellung gehalten werden kann.

Die beschriebene Leiter lässt sich zusammenklappen, wobei die oberste Trittstufe eingeklappt wird, wenn die beiden Leiterteile aufeinander zu geschwenkt werden. Auch die Schale 6 und die Platte 21 sowie die Stützbügel 15 und 24 lassen sich zu den im zusammengeklappten Zustand zueinander parallelen Leiterteilen ausrichten.

2 und 3 zeigen Leitern, bei denen eine Ablageplatte 28 bzw. 29 verschwenkbar mit einer Leitersprosse 30 bzw. 31 verbunden ist. Durch eine Stütze 32 bzw. 33 ist die Platte gegen eine weitere Leitersprosse 34 bzw. 35 abgestützt.


Anspruch[de]
  1. Klappleiter mit einem Trittstufen (2) aufweisenden Leiterteil (1) und einen gegen den Leiterteil (1) verschwenkbaren Stützteil (4), wobei wenigstens eine der Trittstufen einen Ansatz für die Bildung einer Ablagefläche (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Trittstufe einteilig mit dem Ansatz ausgebildet ist.
  2. Klappleiter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die, vorzugsweise oberste, Trittstufe mit dem Ansatz als einteilige Platte (5) ausgebildet ist.
  3. Klappleiter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die einteilige Platte (5) im aufgeklappten Zustand der Klappleiter zwischen den beiden Holmen des Stützteils (4) und über die beiden Holme hinaus horizontal vorsteht und gegen den Stützteil (4) abgestützt oder abstützbar ist.
  4. Klappleiter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abstützung der Platte (5) eine an die Platte (5) und den Stützteil (4) angelenkte Stütze, vorzugsweise in Form eines Stützbügels (9), vorgesehen ist.
  5. Klappleiter nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (5) im aufgeklappten Zustand der Klappleiter durch flexible, mit dem Leiterteil (1), vorzugsweise an dessem oberen Ende, verbundene Haltegurte (11) abgestützt ist.
  6. Klappleiter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende des Leiterteils (1) an dem Leiterteil (1) eine weitere Ablage, vorzugsweise Ablageschale (14), angelenkt ist.
  7. Klappleiter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die weitere Ablage (14) durch eine an den Stützteil (4) angelenkte Stütze (15) horizontal halten lässt.
  8. Klappleiter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützteil (4) aus mehreren Abschnitten zusammengesetzt ist.
  9. Klappleiter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Abschnitten eine lösbare Steckverbindung (25) besteht.
  10. Klappleiter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Stützteil (4) wenigstens eine weitere Ablage, insbesondere eine Platte (21), vorgesehen ist.
  11. Klappleiter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Leiter eine Steckdose (17) einschließlich Anschlusskabel (18) vorgesehen ist.
  12. Leiter, gekennzeichnet durch eine mit einer Leitersprosse (30,31) verschwenkbar verbundene Ablageplatte (28,29) oder-schale und eine die Platte oder Schale gegen die Leiter verschwenkt haltende Stütze (32,33).
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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