Die Erfindung betrifft eine Klappleiter mit einem Trittstufen aufweisenden
Leiterteil und einen gegen den Leiterteil verschwenkbaren Stützteil, wobei wenigstens
eine der Trittstufen einen Ansatz für die Bildung einer Ablagefläche aufweist, gemäß
Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie eine Sprossenleiter gemäß Anspruch 12.
Aus der DE 44 28 265 A1
ist eine derartige Klappleiter bekannt. Der genannte Ansatz ist bei dieser Leiter
an die oberste Trittstufe ansteckbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neue Klappleiter der
eingangs erwähnten Art zu schaffen, die sich bei höherer Stabilität der Ablagefläche
bequemer als bekannte derartige Leitern handhaben lässt.
Die diese Aufgabe lösende Klappleiter nach der Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, dass die eine Trittstufe einteilig mit dem Ansatz ausgebildet ist.
Vorteilhaft bedarf es bei der Leiter nach der Erfindung keiner besonderen
Maßnahmen zur Herstellung der Ablagefläche. Die Ablagefläche steht unmittelbar nach
dem Aufklappen der Leiter zur Verfügung.
Vorzugsweise ist die oberste Trittstufe mit dem Ansatz als einteilige
Platte ausgebildet. Die einteilige Platte kann im aufgeklappten Zustand der Leiter
zwischen den beiden Holmen des Stützteils und über die beiden Holme hinaus horizontal
vorstehen und gegen den Stützteil abgestützt sein. Vorzugsweise erfolgt diese Abstützung
nicht auf einem Querträger zwischen den Holmen des Stützteils, sondern an dem der
Anlenkung an den Leiterteil gegenüberliegenden Rand über eine an die Platte und
den Stützteil angelenkte Stütze, die vorzugsweise als Stützbügel ausgebildet ist.
Anstelle der Stütze oder zusätzlich kann die Platte im aufgeklappten
Zustand der Leiter durch flexible, mit dem Leiterteil verbundene Haltegurte abgestützt
sein, wobei die Haltegurte, z.B. Kunststoffbänder oder Metallketten, vorzugsweise
am oberen Ende des Leiterteils an den Holmen des Leiterteils angebracht sind.
Am oberen Ende des Leiterteils kann eine weitere Ablage, vorzugsweise
Ablageschale, angelenkt sein, wobei sich die weitere Ablage durch eine an den Stützteil
angelenkte Stütze horizontal halten lässt.
Der Stützteil der Klappleiter kann aus mehreren Abschnitten zusammengesetzt
sein, zwischen denen vorzugsweise eine lösbare Steckverbindung besteht. Das durch
Abnahme eines unteren Abschnitts verkürzte Stützteil macht es möglich, die Leiter
z.B. auf einer Treppe abzustellen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Stützteil wenigstens
eine weitere Ablage, insbesondere eine die Ablage bildende Platte, vorgesehen.
Dem weiteren Komfort kann eine an der Leiter angebrachte oder in die
Leiterholme integrierte Steckdose dienen, welche mit einem Anschlusskabel verbunden
ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und
der beiliegenden, sich auf diese Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
1 eine Klappleiter nach der Erfindung
mit Trittstufen, und
2 und 3
Klappleitern nach der Erfindung mit Sprossen.
Eine Klappleiter weist einen Leiterteil 1 mit Trittstufen
2 und einen gegen den Leiterteil 1 bei 3 angelenkten
Stützteil 4 auf.
Eine oberste Trittstufe 5 der weitgehend aus Aluminium gefertigten
Klappleiter ist gegenüber den übrigen Trittstufen 2 um ein Mehrfaches verlängert,
so dass zusätzlich zu einer Trittfläche 6 eine Ablagefläche 7,
z.B. für einen Werkzeugkasten, geschaffen ist.
Wie die Figur zeigt, bestehen zwischen den beiden Holmen des Leiterteils
1 und der obersten Trittstufe 5 bei 8 Gelenkverbindungen.
An ihrem den Gelenkverbindungen 8 gegenüberliegenden Rand ist an die oberste
Trittstufe 5 ein Stützbügel 9 angelenkt, dessen Schenkel
10 gelenkig mit den beiden Holmen des Stützteils 4 der Klappleiter
verbunden sind. Flexible Haltegurte 11 verbinden den betreffenden Rand
der obersten Trittstufe 5 mit dem jeweils oberen Ende der Holme des Leiterteils
4, so dass der Stützbügel 9 entsprechend entlastet ist.
Die oberste Trittstufe 5 besteht aus einem profilierten Aluminiumblech
mit umlaufend gebildeten Randabkantungen 12. An der Unterseite des durch
die Randabkantungen gebildeten Kastenprofils ist das Aluminiumblech durch (nicht
gezeigte) Profile verstärkt.
An das obere Ende des Leiterteils 1 ist bei 13 eine
flache Schale 14 angelenkt, welche an ihrem dem Leiterteil abgewandten
Rand durch einen Bügel 15 abgestützt ist. Die Schenkel des Stützbügels
15 sind bei 16 jeweils gelenkig mit den Holmen
des Stützteils 4 verbunden.
Es versteht sich, dass die Schale an der Stützstelle einen geeigneten,
den Stützbügel arretierenden Sitz aufweist.
Die Bezugszahl 17 bezeichnet ein an einem der Holme des Leiterteils
angebrachte Steckdose. Ein mit der Steckdose verbundenes Anschlusskabel
18 ist auf Halter 27 gewickelt, welche von einem der Holme des
Leiterteils seitlich vorstehen.
Eine solche Steckdose könnte auch in den Holm integriert und ein Anschlusskabel
innerhalb des Holms verlegt und ggf. aus dem Holm gegen die Kraft einer Rückzugsfeder
ausziehbar sein.
Anstelle der gezeigten Einfachsteckdose ließe sich auch eine Mehrfachsteckdose
an der Leiter anbringen oder in diese integrieren.
Die gezeigte Klappleiter weist ferner durch Drehung verstellbare Fußteile
19 und 20 auf, durch die sich, z.B. bei unebenem Boden, die Standfestigkeit
der Leiter verbessern lässt.
Der Stützteil 4 der Klappleiter ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
zweiteilig mit lösbaren Steckverbindungen 21 zwischen den Holmen ausgebildet.
Ohne den unteren Abschnitt des Stützteils lässt sich die Leiter vorteilhaft auf
Treppen aufstellen.
Die Bezugszahl 21 weist auf eine weitere, eine Ablagefläche
bildende Platte hin, welche bei 22 gelenkig mit den Holmen des Stützteils
4 verbunden und durch einen an die Holme bei 23 angelenkten Stützbügel
24 in horizontaler Stellung gehalten werden kann.
Die beschriebene Leiter lässt sich zusammenklappen, wobei die oberste
Trittstufe eingeklappt wird, wenn die beiden Leiterteile aufeinander zu geschwenkt
werden. Auch die Schale 6 und die Platte 21 sowie die Stützbügel
15 und 24 lassen sich zu den im zusammengeklappten Zustand zueinander
parallelen Leiterteilen ausrichten.
2 und 3
zeigen Leitern, bei denen eine Ablageplatte 28 bzw. 29 verschwenkbar
mit einer Leitersprosse 30 bzw. 31 verbunden ist. Durch eine Stütze
32 bzw. 33 ist die Platte gegen eine weitere Leitersprosse
34 bzw. 35 abgestützt.