| Dokumentenidentifikation |
DE102005012987A1 03.11.2005 |
| Titel |
Besatzelemente eines Fahrzeugsitzes, umfassend eine zu belüftende Zone, Sitzbesatz, Sitz, umfassend ein solches Besatzelement und Verfahren zur Bereitstellung eines solchen Besatzes |
| Anmelder |
Faurecia Sièges d'Automobile, Nanterre, FR |
| Erfinder |
Rivoira, Paul, Etampes, FR |
| Vertreter |
Patent- und Rechtsanwälte Sonnenberg & Fortmann, 80331 München |
| DE-Anmeldedatum |
21.03.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005012987 |
| Offenlegungstag |
03.11.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.11.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B60N 2/56
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| IPC-Nebenklasse |
B29C 44/12
B60N 2/58
B68G 7/05
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| Zusammenfassung |
Besatzelement für einen Fahrzeugsitz, umfassend eine zu belüftende Zone Z, aufweisend: - einen Überzug (9), luftdurchlässig, aufweisend eine Markierung (8), - ein dreidimensionales Material (17), sich erstreckend beiderseits der Markierung, und - eine Verteilungsschicht (15), befindlich zwischen dem dreidimensionalen Material (17) und dem Überzug (9). Der Überzug ist bezüglich des dreidimensionalen Materials auf dem Niveau der Markierung festgelegt.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft Besatzelemente eines Fahrzeugsitzelementes,
umfassend eine zu belüftende Zone, Sitzbesätze, Sitze, die ein solches Besatzelement
umfassen, sowie auf Verfahren zur Ausbildung eines solchen Besatzes.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Fahrzeugsitzbesatzelement,
umfassend eine zu belüftende Zone, wobei das Besatzelement umfasst:
Einen Verkleidungsüberzug, der luftdurchlässig ist und eine Markierung aufweist,
ein dreidimensionales Material, welches sich beiderseits der Markierung erstreckt,
und eine Verteilungsschicht, befindlich zwischen dem dreidimensionalen Material
und dem Überzug, wobei die Verteilungsschicht erste und zweite Abschnitte aufweist,
die durch die bzw. von der Markierung getrennt sind.
In klassischer Weise verwendet man mehrere Blöcke von dreidimensionalem
Material, individuell festgelegt an der Innenfläche des Überzuges, wobei man den
Überzug an Befestigungszonen verankert, z.B. die Nahtstöße von mehreren Überzugselementen,
und zwar in der Tiefe der Polsterung des Sitzelementes. Dem zu Folge werden die
Blöcke von dreidimensionalem Material voneinander getrennt oder beabstandet durch
die in der Tiefe festgelegten Absätze oder Stöße, wobei man viel Zeit vorsehen muss
zum Bereitstellen des Besatzes mittels eines Bedieners, der sämtliche Blöcke nacheinander
festlegen muss. Des weiteren muss man zum Belüften der Gesamtheit der zu belüftenden
Zone ein starkes Gebläse vorsehen, welches kaum in zufriedenstellender Weise die
Gesamtheit des dreidimensionalen Materials versorgen kann, da die unterschiedlichen
Blöcke in praktisch undurchlässiger Weise getrennt vorliegen durch die Absätze oder
Stöße.
Die vorliegende Erfindung hat insbesondere zur Aufgabe die Nachteile
abzuschwächen.
Zu diesem Zweck trägt die Erfindung ein gattungsgemäßes Besatzelement
vor, welches im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, dass der Überzug an dem
dreidimensionalen Material auf dem Niveau der Markierung fixiert oder festgelegt
ist.
Dank dieser Vorkehrungen wird ein Sitzbesatzelement bereitgestellt,
welches gute Belüftungseigenschaften aufweisen kann, und zwar bezüglich der gesamten
Erstreckung der zu belüftenden Zone. Des weiteren kann das Sitzbesatzelement verwendet
werden zur in-situ-Ausbildung des Besatzes des Sitzelementes. Ferner ist die Anzahl
an nötigen Verfahrensschritten zur Ausbildung einer solchen Polsterung vorteilhaft
reduziert.
In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung kann man gegebenenfalls
zurückgreifen auf die eine und/oder andere der folgenden Vorkehrungen:
- – die Markierung ist ausgebildet in der Form eines Nahtstoßes bzw. eines
Nahtabsatzes zwischen einem ersten und einem zweiten Überzugselement;
- – das Besatzelement umfasst ferner einen netzartigen Schaum, der luftdurchlässig
ist, befindlich zwischen dem Überzug und der Verteilungsschicht;
- – das Besatzelement umfasst ein Belüftungspaneel, umfassend das dreidimensionale
Material auf dem Niveau der zu belüftenden Zone und eine benachbart vorliegende
Gegenform bezüglich des dreidimensionalen Material, außerhalb der zu belüftenden
Zone;
- – das Besatzelement umfasst ferner eine in-situ-Polsterungsschicht, wobei
das dreidimensionale Material angeordnet ist zwischen dem Überzug und der in-situ-Polsterungsschicht,
wobei die in-situ-Polsterungsschicht angepasst, um eine Befestigung zu ermöglichen
mittels Überformung bzw. Anspritzen des Besatzelementes an einem Polsterungskörper
während eines Formungsschrittes des Polsterungskörpers;
- – der Überzug ist mit Bezug auf das dreidimensionale Material auf dem
Niveau der Markierung verklebt;
- – das dreidimensionale Material umfasst zumindest zwei Blöcke, wobei das
Besatzelement ferner ein Verankerungselement umfasst, aufweisend einen luftdurchlässigen
Zweig oder Abschnitt, der sich zwischen den Blöcken zwischen einem ersten, auf dem
Niveau der Markierung am Überzug festgelegten oder feststehenden Abschnitt und einem
zweiten, mit Bezug auf das dreidimensionale Material festgelegten oder feststehenden
Abschnitt erstreckt.
Gemäß einem weiterem Gesichtspunkt betrifft die Erfindung eine Fahrzeugsitzgarnitur
bzw. einen Fahrzeugsitzbesatz, umfassend ein derartiges Garnitur- oder Besatzelement
und einen an dem Besatzelement befestigten oder festgelegten Polsterungskörper.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform verfügt der Polsterungskörper
über einen Luftzufuhrkanal, mündend an einer Versorgungszone mit Luft des dreidimensionalen
Materials.
Gemäß einem weiterem Gesichtspunkt betrifft die Erfindung einen Sitz,
der solch eine Garnitur bzw. solch einen Besatz umfasst, wobei der Sitz ferner ein
Gebläse umfasst, verbunden mit dem Luftzufuhrkanal und ausgelegt
zum Liefern oder Zuführen einer Luftströmung hinzu der zu belüftenden Zone, und
zwar unter Durchquerung von zumindest dem dreidimensionalen Material, der Verteilungsschicht
und des Überzuges.
Gemäß einem weiterem Gesichtspunkt betrifft die Erfindung ein Verfahren
zur Ausbildung eines solchen Besatzes bzw. einer solchen Garnitur, umfassend die
Schritte während welchen:
- a) man an dem Boden einer Form oder Kokille das Besatz- oder Garniturelement
anordnet, und
- b) man in die Form oder Kokille ein flüssiges Material einfließen lässt, welches
in der Lage ist, sich zu verfestigen, um den Polsterungskörper auszubilden, überformt
bezüglich des Besatzelementes.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verfahren zur Ausbildung
oder Herstellung eines solchen Besatzes vorgesehen, umfassend einen Schritt während
welchem:
- c) man das Besatzelement bezüglich des Polsterungskörpers verklebt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich aus der
nachfolgenden Beschreibung einer der bevorzugten Ausführungsformen, welche lediglich
beispielhaft und nicht einschränkend angegeben ist, und welche auf die beiliegenden
Zeichnungen Bezug nimmt, in welchen gilt:
1 ist eine perspektivische, teilweise
weggebrochene Ansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes.
2 zeigt im Schnitt ein Detail der Befestigung
eins Überzuges in der Polsterung gemäß dem Stand der Technik.
3a zeigt im Schnitt das Detail von
2 gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung.
3b zeigt in einer Aufsicht einen Teil
der Garnitur bzw. des Besatzes, wie in 3a dargestellt.
4a zeigt im Schnitt das Detail der 2
und 3a gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
5 zeigt in perspektivischer Darstellung
eine Form oder Kokille, verwendbar im Rahmen der Erfindung.
In den unterschiedlichen Figuren bezeichnen die selben Bezugszeichen
identische oder ähnliche Elemente.
Die 1 zeigt einen Sitz 1, ausgestattet
mit einem Sitzkissen 2 und einer Rücklehne 3. Der in Frage stehende
Sitz kann z. B. ein Vorder- oder Hecksitz sein oder auch eine dritte Reihe eines
Fahrzeuges, und vorliegen in der Form eines Einzelsitzes oder einer Bank, um mehrere
Insassen aufzunehmen.
Die Erfindung wird hierin beschrieben unter Bezugnahme explizit auf
das Sitzkissen oder die Sitzeinheit 2, könnte jedoch ebenfalls anwendbar
sein mit Bezug auf die Lehne 3, die Kopfstütze 11, die von dem
Rückenlehnenteil gestützt wird, eine Armstütze oder auch ein beliebig anderes Element
des Fahrzeugsitzes.
Die Sitzeinheit 2 umfasst eine steife Struktur
4, meist aus Metall gebildet, an welcher z.B. ein weiches Tuch
5 montiert ist, welches eine Garnitur bzw. einen Besatz 7 stützt,
der weich ausgebildet ist und dazu bestimmt ist, den Sitzinsassen aufzunehmen.
In üblicher Weise umfasst der Besatz 7 größtenteils eine
Polsterung 6 aus weichem Schaum, wie z.B. aus Polyurethan, bedeckt oder
überzogen mittels einer Verkleidungshülle bzw. eines Verkleidungsüberzuges
9 z.B. aus Leder, textilem Material oder anderen Materialien, in der Lage
einen ästhetischen Aspekt für die Sitzeinheit 2 bereit zu stellen. Häufig
verfügt der Überzug 9 über eine Markierung 8, häufig in der Form
von einer oder mehreren geraden oder gekrümmten Linien, sich erstreckend in der
Längsrichtung und/oder in der Querrichtung, wie dargestellt mit Bezug auf die Sitzeinheit
2.
Die Erfindung nimmt insbesondere Bezug auf ein Sitzelement, welches
mit einer an und für sich bekannten Belüftungs-/Ventilationseinrichtung versehen
ist. Ein solches Sitzkissen umfasst in herkömmlicher Art und Weise zwischen der
Polsterung 6 und dem Verkleidungsüberzug 9 eine Schicht aus dreidimensionalem
Material 17 und optional eine netzartige Schaumschicht 10, befindlich
zwischen der Schicht aus dreidimensionalem Material 17 und dem Verkleidungsüberzug
9. Das dreidimensionale Material ist prinzipiell gebildet aus einem Flechtwerk
an Zweigen, gebildet aus mehreren Filamenten, sich im Wesentlichen erstreckend in
der vertikalen Richtung (für ein Sitzkissen) mit einer bestimmten Elastizität und
insbesondere durchquerbar von unten nach oben durch eine Luftströmung bzw. einen
Luftfluss. Es handelt sich z. B. um das Produkt, welches angegeben ist unter der
Bezeichnung 5303 des Herstellers MÜLLER TEXTIL®.
Die netzartige Schaumschicht 10 ist wiederum ausgelegt, um
die vorher erwähnte Luftströmung durchtreten zu lassen in Zuzug der zu belüftenden Zone
Z und verfügt über Merkmale an Weichheit, die es verhindern, dass ein Insasse des
Sitzes das Vorhandensein des dreidimensionalen Materials 17 unter sich
spüren könnte. Ein Gebläse, welches unter dem dreidimensionalen Material
17 angeschlossen ist, erzeugt eine Luftströmung, die das Material
17 von unten nach oben, den netzartigen Schaum 10 ebenfalls von
unten nach oben und den Überzug 9, der ausreichend porös ist um die zu
belüftende Zone Z belüften zu können (generell die Zone, die den Insassen aufnimmt).
Gemäß einer Variante ist das Gebläse nicht zwingenderweise angeschlossen unter dem
dreidimensionalen Material 17, sondern an beliebig geeignetem Ort.
Es stellt sich das Problem der Befestigung sämtlicher dieser Bauteile,
insbesondere auf dem Niveau der Markierungen oder Verzierungen 8. Gemäß
einem herkömmlichen Verfahren, beschrieben unter Bezugnahme auf 2,
wird der Überzug 9 auf dem Niveau der Markierung 8 gebildet aus
zwei distinkten Teilen oder Abschnitten 9a 9b, miteinander verbunden,
meist mittels einer Naht. Der Absatz oder Stoß der Naht dringt tief in die Polsterung
6 ein, um dort festgelegt zu werden, z.B. mechanisch. Dem zu Folge muss
man in einem ersten Ventilations- oder Belüftungsbereich Za und in einem zweitem
Belüftungs- oder Ventilationsbereich Zb separat zwei Blöcke 17a,
17b von dreidimensionalem Material verwenden, getrennt mit Bezug zueinander
durch die Markierung 8, die somit zwei distinkte Belüftungs- oder Ventilationsabschnitte
ausbildet.
Der Block 17a versorgt von einem Gebläse (nicht dargestellt)
unter Zwischenschaltung eines Luftzufuhrkanals 14a, ausgebildet in der
Polsterung und mündend an der unteren Fläche des Blocks 17a, ist gut oder
in geeigneter Weise versorgt. Dies ist nicht der Fall für den Block 17b,
der getrennt vorliegt von dem Block 17a in praktisch luftdichter Weise
durch die Markierung 8. Des weiteren ist das Zerschneiden bzw. Zuschneiden
der Blöcke 17a, 17b gekoppelt bezüglich der Positionierung der
unterschiedlichen Markierungen 8 an der Oberfläche des Überzuges und muss
somit jedes Mal modifiziert oder verändert werden, wenn man ein neues Modell ausbilden
möchte, mit unterschiedlicher Markierung.
3a zeigt eine Schnittansicht einer ersten
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Die Garnitur bzw. der Besatz
7 umfasst unter Belüftungszone Z:
- – einen Überzug 9, aufweisend einen ersten Abschnitt
9a und einen zweiten Abschnitt 9b des Überzuges, miteinander verbunden
z.B. mittels Nähung oder einer Naht auf dem Niveau einer Markierung oder Verzierung
8,
- – ein netzartiger Schaum 10, angeordnet unmittelbar unter dem
Überzug 9a, 9b und z.B. diesbezüglich befestigt oder festgelegt,
wobei jeder Abschnitt 9a, 9b des Überzuges einen entsprechenden
Abschnitt 10a, 10b an netzartigem Schaum 10 empfängt,
- – eine Verteilungsschicht 15a, 15b, festgelegt jeweils
unter den entsprechenden Abschnitten an netzartigem Schaum 10a,
10b, aufweisend Kanäle, die im Wesentlichen vertikal an einem ersten Ende
des netzartigen Schaums 10a, 10b münden,
- – des dreidimensionale Material 17, an welchem ein zweites Ende
der Kanäle 16 mündet und an einer ersten Fläche davon der Nahtabsatz der
Überzugselemente 9a, 9b festgelegt oder befestigt ist,
- – ein in-situ-Schaum 18, insbesondere angepasst zur Befestigung
in-situ der Polsterung 6 an dem Rest des Besatzes während der nachfolgenden
Schäumung der Polsterung,
- – die traditionelle Polsterung 6, in welcher ein Kanal
14 ausgebildet ist, mündend einerseits an einer Versorgungszone
20 des dreidimensionalen Materiales 17 und andererseits an einem
Gebläse 19, ausgelegt zur Erzeugung einer Luftströmung in Richtung des
dreidimensionalen Materials 17.
Mittels Befestigung des Absatzes bzw. Stoßes der Naht der Überzüge
9a, 9b unmittelbar an den dreidimensionalen Material
17 unter z.B. Einsatz von geeignetem Heißklebstoff, kann man lediglich
einen einzelnen Block aus dreidimensionalem Material 17 über der gesamten
Erstreckung der zu belüftenden Zone verwenden, was in deutlichem Maße die Ausführung
einer solchen Garnitur bzw. eines solches Besatzes ermöglicht, wobei ferner gewährleistet
wird, dass gut belüfteten Sitze bereitgestellt werden können, die unterschiedliche
Markierungen oder Dekorationen aufweisen.
Des weiteren ist die Markierung 8 nicht zwingend auszubilden
durch einen Nahtabsatz oder -stoß von Bezugselementen 9a, 9b,
die distinkt sind, sondern könnte auch einfach dargestellt werden durch Aufkleben
bzw. Kleben eines Abschnittes der unteren Fläche des Überzuges 9 mit Bezug
auf das dreidimensionale Material 17.
Wie dies in 3b dargestellt ist, die eine
Schnittansicht der Sitzeinheit oder Sitzkissens von oben gesehen darstellt, und
zwar in der Ebene, die das dreidimensionale Material 17 enthält, ist eine
Erstreckung dargestellt, die nicht notwendig bezüglich der gesamten Oberfläche des
Besatzes 7 ist, wobei man vorsehen kann ein Belüftungspaneel auszubilden,
umfassend einerseits das dreidimensionale Material 17 auf dem Niveau der
zu belüftenden Zone Z und in dem verbleibenden Raum eine Gegenform 21,
z.B. aus einem Schaum mit einer Verformbarkeit ungefähr gleich zu jener des dreidimensionalen
Materials. Die Verwendung der Gegenform 21 ermöglicht es, Belüftungsleckagen
zu vermeiden.
Eine zweite bevorzugte Ausführungsform ist in 4
dargestellt, wobei für gemeinsame Elemente bezüglich der ersten Ausführungsform
eine erneute Beschreibung nicht erfolgen wird.
Gemäß dieser zweiten bevorzugten Ausführungsform wird die Festlegung
oder Befestigung des Überzuges 9a, 9b an dem dreidimensionalen
Material 17 auf dem Niveau der Markierungen 8 nicht mehr ausschließlich
durch Kleben erhalten, sondern man verwendet ferner oder in Ersetzung ein Verankerungselement
22, festgelegt einerseits an den Überzug 9a, 9b und andererseits
mit Bezug auf das dreidimensionale Material 17, in dem dieses in luftdurchlässiger
Art und Weise durchquert wird. In dem rein veranschaulichenden Beispiel, beschrieben
unter Bezugnahme auf 4, verwendet man ein Milliken-Verankerungselement,
im Wesentlichen in der Form eines großen T, aufweisend einen Zweig 23,
der mit einer Basis 24 verbunden ist. Der Zweig 23, z.B. aus textilem
Material, ist vernäht an einem ersten Ende des Nahtabsatzes oder -stoßes der Überzugselemente
9a, 9b und der Zweig 23 durchquert das dreidimensionale
Element 17, welches vorangehend zerschnitten wurde, z.B. entlang der Pfeile
F, wie in 3b dargestellt, bis das die Basis
24 erreicht wird. Diese ist, steif wie sie ist, eingebettet in die in-situ-Schicht
18, z.B. mittels Klebung an der unteren Fläche des dreidimensionalen Materials
17 oder auch anderweitig. Die Verwendung eines solchen Verankerungselementes
ermöglicht die Fluidkommunikation in der Gesamtheit des dreidimensionalen Materials.
Der Besatz 7 bzw. die Garnitur 7 von sowohl der
einen als auch anderen der Ausführungsform, wie jeweils dargestellt in den
3a und 4, kann
auch dargestellt werden unter Verwendung einer Form oder Kokille 25, die
in 5 dargestellt ist. Diese Form 25 umfasst
einerseits eine Schale 26, deren innere Wandung 27 die generelle
Form aufweist, wie sie der Polsterung entspricht, deren Herstellung vorgesehen ist.
Der Boden 28 der Form verfügt über Grate 29, angeordnet an den
Orten des Überzuges, die dazu bestimmt sind, die Markierungen 8 aufzuweisen.
Man ordnet an dem Boden 28 eine Anordnung an, umfassend die Überzüge
9a, 9b, den netzartigen Schaum 10a, 10b und
die Verteilungsschichten 15a, 15b. Insoweit erforderlich vernäht
man miteinander die Stoßbereiche der Überzugselemente 9a, 9b.
Man befestigt mittels Klebung oder unter Einsatz des Verankerungselementes eine
Anordnung gebildet aus dem dreidimensionalen Material 17 und dem in-situ-Schaum
18, speziell angepasst zur nachfolgenden Befestigung oder Festlegung an
der Polsterung 6.
Man ordnet in der Form an geeigneten Stellen Kerne ein, und zwar an
Orten, die dazu bestimmt sind, die Luftzufuhrkanäle 14 auszubilden, wonach
man flüssigen Schaum einfließen lässt, der in der Lage ist, sich zu verfestigen,
wie z.B. Polyurethan, in die Form 25. Während der Verfestigung des Schaums
wird dieser in steifer Art und Weise den in-situ-Schaum 18 umformen, der
ausgelegt ist zu diesem Zweck, wobei man somit eine Garnitur bzw. einen Besatz
7 gemäß der Erfindung erhält, in welchem man lediglich noch die Kerne entfernen
muss, um die Luftzufuhrkanäle 14 auszubilden.
Alternativ können die Luftzufuhrkanäle ausgebildet werden durch Bohrungen
an der Polsterung, einstückig ausgebildet, ohne Kerne als sogenannte Blindkerne
zu verwenden.
Für die Ausführungsform oder Herstellung des Besatzes gemäß der zweiten
Ausführungsform wird man darauf achten, dass vor dem Einlaufenlassen des Polyurethanschaums
Spalten abgedichtet sind, wiedergegeben durch Pfeile F in 3b,
in dem dreidimensionalen Material vor dem Aufschäumen.
Unabhängig davon wie die Markierungen an den Sitzelement auszubilden
sind, kann man das entsprechende Verfahren zur Ausbildung des Besatzes einsetzen
durch einfaches Versetzen der Grate 29 des Deckels zu den gewünschten Orten.
Alternativ ist die Garnitur bzw. der Besatz nicht zwingend in-situ
ausgebildet, sondern vielmehr könnte der Körper der Polsterung unmittelbar an der
unteren Fläche des dreidimensionalen Materials 17 geklebt sein. Man kann
zu diesem Zweck eine Zwischenschicht verwenden zwischen der Schicht des dreidimensionalen
Materials 17 und dem Polsterungskörper 6, um die Adhäsion bzw.
Anhaftung zu verbessern.
Man kann die Ventilations- oder Belüftungsfunktion des Sitzelementes
kombinieren mit einer Funktion der Erfassung des Vorhandenenseins bzw. der Position
eines Insassen, indem man einen oder mehrere entsprechende Sensoren in geeigneter
Weise vorsieht zwischen dem Überzug 9 und der Struktur 4.
Man kann ferner in Kombination eine Heizfunktion vorsehen, indem man
eine Heizdecke einführt, z.B. geklebt bezüglich der oberen Fläche des dreidimensionalen
Materials. Zu diesem Zweck könnte man vorsehen, dass man die Heizspiralen nicht
auf dem Niveau der Markierungen 8 vorsieht.
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| Anspruch[de] |
- Besatzelement eines Fahrzeugssitzes, umfassend eine zu belüftende Zone
Z, wobei das Besatzelement umfasst:
einen Verkleidungsüberzug (9), der luftdurchlässig ist und eine Markierung
(8) aufweist,
ein dreidimensionales Material (17), sich beiderseits
der Markierung (8) erstreckend, und
eine Verteilungsschicht (15) befindlich zwischen dem dreidimensionalen
Material (17) und dem Überzug (9), wobei die Verteilungsschicht
(15) erste und zweite Abschnitte aufweist, die durch die Markierung (8)
getrennt sind,
dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (9) an dem dreidimensionalen
Material (17) auf dem Niveau der Markierung (8) festgelegt ist.
- Besatzelement nach Anspruch 1, bei welchem die Markierung ausgeführt
ist in der Form eines Nahtabsatzes zwischen einem ersten Überzugelement (9a)
und einem zweiten Überzugelement (9b).
- Besatzelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche, umfassend ferner
netzartigen Schaum (10), luftdurchlässig, befindlich zwischen dem Überzug
(9) und Verteilungsschicht (15).
- Besatzelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche, umfassend ein
Belüftungspaneel, aufweisend das dreidimensionale Material (17) auf dem
Niveau der zu belüftenden Zone und eine Gegenform (21), benachbart zu dem
dreidimensionalen Material außerhalb der zu belüftenden Zone.
- Besatzelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche, ferner umfassend
eine in-situ-Polsterungsschicht (18), wobei das dreidimensionale Material
angeordnet ist zwischen dem Überzug und der in-situ-Polsterungsschicht
18, wobei die in-situ-Polsterungsschicht 18 ausgelegt ist, um
eine Befestigung zu erlauben mittels Überformung des Besatzelementes bezüglich eines
Polsterungskörpers (6) während einem Formungsverfahren des Polsterungskörpers
(6).
- Besatzelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei welchem
der Überzug (9) geklebt vorliegt bezüglich des dreidimensionalen Materials
(17) auf dem Niveau der Markierung (8).
- Besatzelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei welchem
das dreidimensionale Material zumindest zwei Blöcke (17a, 17b)
umfasst, wobei das Besatzelement ferner ein Verankerungselement (22) umfasst,
aufweisend einen Zweig (23), der luftdurchlässig ist und sich zwischen
den Böcken erstreckt zwischen einem ersten Abschnitt, festgelegt an dem Bezug bzw.
Überzug (9) auf dem Niveau der Markierung (8), und einem zweiten
Abschnitt, festgelegt bezüglich des dreidimensionalen Materials.
- Fahrzeugsitzbesatz, umfassend ein Besatzelement nach einem der Ansprüche
1 bis 7 und einen Polsterungskörper (6), der an dem Besatzelement festgelegt
ist.
- Besatz nach Anspruch 8, bei welchem der Polsterungskörper (6)
einen Kanal (14) aufweist zur Luftzufuhr, mündend in einer Luftversorgungszone
(20) des dreidimensionalen Materials.
- Sitz, umfassend einen Besatz nach Anspruch 9, wobei der Sitz ferner
umfasst ein Gebläse (19), welches mit dem Kanal (14) zur Luftzufuhr
verbunden ist und ausgelegt ist zum Liefern einer Luftströmung hin zu der zu belüftenden
Zone Z und zwar unter Durchkehrung von zumindest dem dreidimensionalen Material
(17), der Verteilungsschicht (15) und dem Überzug (9).
- Verfahren zur Bildung eines Besatzes nach Anspruch 8 oder nach Anspruch
9, umfassend die Schritte, während welchen:
a) man an dem Boden (28) einer Form (25) das Besatzelement anordnet,
und
b) man in die Form (25) ein flüssiges Material einfließen lässt, welches
in der Lage ist, sich zu verfestigen, zur Ausbildung des Polsterungskörpers (6)
unter Überformung des Besatzelementes.
- Verfahren zur Ausbildung eines Besatzes nach Anspruch 8 oder nach
Anspruch 9, umfassend einen Schritt, in welchem:
c) man das Besatzelement bezüglich des Polsterungskörpers (6) verklebt.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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