Die Erfindung betrifft einen mobilen Dekontaminationscontainer gemäß
dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Im Zusammenhang mit der Dekontamination von B- und C-Kampfstoffen
ist es bekannt, dass diese ihre Wirkung verlieren, wenn sie Heißluft mit einer Temperatur
im Bereich zwischen 100°C und 150°C ausgesetzt sind.
Zur Dekontamination von Kleingeräten sowie auch zur Dekontamination
von Kleidungsstücken, wie insbesondere Tarn- oder Schutzanzügen, ist es beispielsweise
aus der DE-PS 342 1719 C2 bekannt, die Kleidungsstücke in einem geschlossenen Aufbau
eines LKWs im Umluftverfahren mit Heißluft zu beaufschlagen, wobei die Kleidungsstücke
an von Heißluft durchströmten Bügeln aufgehängt sind und über ein Transportsystem
durch den Innenraum des Aufbaus transportiert werden.
Die beschriebene Einrichtung bietet aufgrund der aufwendigen Mechanik
und Luftführung nur eine geringe Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Innenraumes
des Aufbaus.
Dem gemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen insbesondere
als ISO-Container ausgestalteten Dekontaminationscontainer zu schaffen, der in hohem
Maße flexibel einsetzbar ist und der die Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von Anspruch
1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Dekontaminationscontainer besitzt den Vorteil,
dass dieser aufgrund seiner Ausgestaltung als ISO-Container sowohl per LKW oder
Hubschrauber als auch per Schiff stapelbar in größeren Stückzahlen zu seinen Bestimmungsorten
transportiert werden kann. Zudem erlaubt der Container aufgrund der räumlichen Anordnung
der Komponenten auf einer Grundplatte eine sehr gute Ausnutzung des gebotenen Innenraumes,
wobei bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung infolge der gewählten Luftführung
in Form eines am ersten Ende des Containers im Bodenbereich eingebrachten Heißluftstromes
und Absaugen desselben im Wesentlichen über die gesamte Höhe der Wandfläche hinweg
im Bereich des zweiten Endes eine sehr vorteilhafte Luftführung erhalten wird, die
aufgrund des Aufsteigens der heißeren Luft im Bodenbereich an den an der Decke des
Innenraumes aufgehängten Kleidungsstücken oder Gegenständen, insbesondere Schutzanzügen,
eine sehr gleichmäßige und konstante Erhitzung derselben gewährleistet, ohne dass
die Gefahr von Wärmesenken besteht, in denen beispielsweise bakterielle Erreger
unter Umständen nicht abgetötet werden.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung, mit der eine hocheffiziente
Dekontamination von insbesondere biologischen Kampfstoffen innerhalb kürzester Zeit
erhalten werden kann, sieht vor, den Innenraum des Containers mit einem Überdruck
zu beaufschlagen, der im Bereich zwischen 0,1 und 1,5 bar, vorzugsweise bei 1 bar,
liegt. Hierbei beträgt die Temperatur im Innenraum in vorteilhafter Weise mehr als
ca. 120°C, was die für eine wirksame Dekontamination erforderliche Zeitdauer
auf lediglich ca. 15 Minuten reduziert.
Der Überdruck innerhalb des Innenraumes des Containers wird vorzugsweise
durch einen Überdruckerzeuger erzeugt, insbesondere einen Kompressor, der Luft von
außen her in den vorzugsweise erhitzten Innenraum fördert, kann jedoch zumindest
teilweise auch in sonstiger Weise, beispielsweise durch die thermische Ausdehnung
der im Innenraum geförderten Luft, erzeugt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von bevorzugten Ausführungsformen
mit Bezug auf die Zeichnungen an Beispielen beschrieben.
In den Zeichnung zeigen:
1 Eine schematische Aufsicht auf den
erfindungsgemäßen Dekontaminationscontainer zur Verdeutlichung der Position der
einzelnen Komponenten sowie der Luftführung, wobei die Grundplatte mit an der Unterseite
schematisch angedeuteten Schienen sowie am türseitigen Ende angeordneten Rollen
zum einfachen Verladen des Containers versehen ist,
2 eine Schnittansicht der Seitenwand
bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dekontaminationscontainers,
und
3 eine schematische Darstellung einer
weiteren Ausführungsform des Dekontaminationscontainers, bei dem der Innenraum als
Druckbehälter ausgebildet ist.
Wie in 1 gezeigt ist, umfasst ein mobiler
Dekontaminationscontainer 1, der von seiner äußeren Form und Abmessung
her als universell verladbarer ISO-Container ausgestaltet ist, eine Grundplatte
2, auf der Seitenwandelemente 4a, 4b, ein Frontwandelement
6 sowie nicht näher dargestellte Deckenelemente angeordnet sind, die einen
nach außen hin im Wesentlichen luftdicht abgeschlossenen Innenraum 8 begrenzen,
der durch eine schematisch angedeutete Tür 10 an einem ersten Ende begehbar
ist.
An dem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende des Containers
1 sind Aufnahmemittel in Form eines U- oder V-förmigen Hakens oder einer
Stange 12 angeordnet, über die der Container 1 durch ein Transportfahrzeug,
insbesondere einen nicht dargestellten LKW, aufgenommen werden kann.
Wie der 1 weiterhin entnommen werden
kann, ist auf der Grundplatte 8 im Bereich des zweiten Endes jenseits des
Frontwandelements 6 ein Heißlufterzeuger angeordnet, der ein Gebläse
18, einen Wärmetauscher 14 sowie Lüftungskanäle 20 umfasst.
Der Heißlufterzeuger 14 wird durch eine vorzugsweise mit fossilem Flüssigbrennstoff
wie Dieselöl betriebene Befeuerungseinrichtung 16 befeuert, die vorzugsweise
einen ersten Brenner 16a mit vergleichsweise großer thermischer Leistung,
z.B. 150 KW, zum schnellen Aufheizen des Innenraumes 8 sowie einen zweiten
Brenner 16b mit demgegenüber kleiner thermischer Leistung, z.B. 20 oder
50 KW, zur feinfühligen Regelung der Endtemperatur umfasst.
Wie der 1 anhand der durch die Pfeile
schematisch dargestellten Luftführung entnommen werden kann, wird die im Innenraum
8 befindliche Luft nach dem Verschließen der Tür 10 durch das
Gebläse 18 über die Lüftungskanäle 20 im Bereich des ersten Endes
des Containers angesaugt, entlang der Innenwand des Seitenwandelements
4a gefördert und nach der Zufuhr zum Wärmetauscher 14 durch mindestens
eine Luftaustrittsöffnung 22 im Bodenbereich der Grundplatte
2 in den Innenraum 8 eingeblasen, wobei ein Teil des Luftstromes
im Wesentlichen geradeaus gerichtet ist und ein zweiter Teil des eingeblasenen Heißluftstromes
in Richtung zur Innenfläche des Seitenwandelements 4a geblasen und an diesem
reflektiert wird, bevor die Luft durch die Eintrittsöffnungen 24 der Lüftungskanäle
20 im Bereich der Tür 10 zur erneuten Umwälzung abgesaugt wird.
Die Luftaustrittsöffnung 22 liegt hierbei im Wesentlichen
im Bereich der den Lüftungskanälen 20 gegenüberliegenden Seite des Innenraumes
8 des Containers. Aufgrund dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung von Lufteintrittsöffnungen
24, Luftaustrittsöffnungen 22 und Lüftungskanälen 20
ergibt sich eine sehr gleichmäßige Verteilung der eingebrachten Heißluft innerhalb
des Innenraumes 8, wobei die Heißluft im Bodenbereich die höchste Temperatur
aufweist und aus diesem Grunde zwischen und in den an der Decke aufgehängten Gegenständen
aufsteigt.
Nach Erreichen einer eingestellten Dekontaminationstemperatur kann
es vorgesehen sein, dass ein Gebläse zum Zuführen von Frischluft und ein Gebläse
zum Abführen von Heißluft aus dem Dekontaminationsraum, z.B. die nachfolgend noch
näher beschriebenen Gebläse 64 und 66 in 1,
automatisch zugeschaltet werden, um einen Luftaustausch zu gewährleisten.
Der aus dem Wärmetauscher 14 und den Brennern 16a,
16b bestehende Heißlufterzeuger wird durch eine in den Zeichnungen nicht
dargestellte elektronische Steuerungs- und Regelungseinrichtung durch einen oder
mehrere im Bereich des Innenraumes 8 angeordnete, ebenfalls nicht gezeigte
Temperatur- und/oder Drucksensoren in der Weise gesteuert und geregelt, dass die
Umluft im Inneren des Containers 1 eine Temperatur im Bereich zwischen
100°C und 170°C besitzt, vorzugsweise zwischen 130°C und 170°C.
Zur Erzeugung der von der Steuerungs- und Regelungseinrichtung sowie
der anderen Verbraucher, insbesondere dem Gebläse 18, benötigten Energie,
ist auf der Grundplatte 2 weiterhin ein elektrischer Stromerzeuger
26 angeordnet, der vorzugsweise ebenfalls mit dem fossilen Flüssigbrennstoff
betrieben wird, welcher zum Betrieb des Heißlufterzeugers eingesetzt wird.
Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass außerhalb des Innenraumes
im Bereich des Wärmetauschers 14 bzw. des elektrischen Stromerzeugers
26 eine Standheizung 28 angeordnet ist, welche den Aggregatraum
9 zwischen dem Frontwandelement 6 und der vorderen Begrenzungswand
30 des Containers 1 vor dem Inbetriebsetzen des Heißlufterzeugers
beheizt, so dass die Temperatur in diesem Raum auch bei Umgebungstemperaturen unter
dem Gefrierpunkt stets eine Temperatur aufweist, welche einen zuverlässigen Betrieb
der Elektronik, des elektrischen Stromerzeugers 26 sowie auch der Brenner
16a, 16b und Gebläse 18 ermöglicht.
Die Standheizung 28 wird hierbei bevorzugt ebenfalls durch
den fossilen Flüssigbrennstoff, insbesondere Dieselöl, betrieben, welcher dem Heißlufterzeuger
zugeführt wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besitzen die den
Innenraum 8 begrenzenden Wand- und Deckenelemente bevorzugt eine sandwichartige
Struktur, die ausschnittsweise im Detail in 2 gezeigt
ist.
Wie der Darstellung von 2 entnommen werden
kann, besitzt die sandwichartige Struktur eine erste, die Innenfläche des Containers
1 bildende Lage 32 aus Edelstahl oder aus einem sonstigen korrosionsbeständigen
Metall, an die sich zur Außenseite hin eine Lage 34 eines Isolationsmaterials
anschließt, beispielsweise Glas- oder Steinwolle. An die Lage 34 aus Isolationsmaterial
schließt sich weiterhin eine weitere Lage 36 aus einem metallischen Werkstoff
an, vorzugsweise Stahlblech, welches zur Versteifung eine wellenartige
oder geriffelte Struktur aufweisen kann und welches die Außenwand des Containers
bildet.
Wie in 2 weiterhin gezeigt ist, ist in
die Lage 34 aus Isolationsmaterial vorzugsweise eine weitere Lage
38 eines Keramikwerkstoffs eingebracht, welcher den Austritt von Wärme
aus dem Innenraum 8 des Containers 1 zusätzlich unterbindet.
Zudem kann eine weitere Lage 40 aus vorzugsweise dem gleichen
Keramikwerkstoff unmittelbar auf die Außenseite der Lage 32 aufgebracht
sein, wodurch eine zusätzliche thermische Isolationswirkung erreicht wird.
Zudem ergibt sich durch die Lagen 38 und 40 aus
Keramikwerkstoff, die vorzugsweise als Plattenmaterial gegenüber der Lage
36 sowie auch der Lage 32 schwimmend gelagert sind, eine sehr
gute Kompensation der beim Erhitzen des Containers 1 auftretenden unterschiedlichen
Längenausdehnungen der Materialien, die durch die Temperaturunterschiede zwischen
der Temperatur des Innenraumes und der Temperatur der Außenluft hervorgerufen werden.
Hierdurch wird ein Auftreten von Rissen in den einzelnen Lagen wirksam verhindert.
Gemäß einer weiteren, durch die Darstellung in 3
veranschaulichten Ausführungsform der Erfindung wird der Innenraum 8 des
Containers 1 mit einem Überdruck zwischen 0,1 und 1,5 bar, insbesondere
mit einem Überdruck im Bereich von 1 bar, beaufschlagt, wozu die Wand- und Deckenelemente
des Containers 1 durch Versteifungselemente 50 versteift sind.
Der Überdruck im Innenraum 8 des Containers 1 wird
hierbei bevorzugt durch einen Überdruckerzeuger erzeugt, beispielsweise das Frischluftgebläse
64 oder ein Kompressor, der Umgebungsluft ansaugt und in den Innenraum
8 des Containers 1 einbläst.
Um den Druck im Innenraum 8 des Containers 1 auf
einen vorgegebenen Wert von vorzugsweise 1 bar einzustellen, kann weiterhin ein
Abluftgebläse 66 oder ein Ventil vorgesehen sein, welches in gleicher Weise
wie das als Überdruckerzeuger eingesetzte Frischluftgebläse 64 über die
nicht näher dargestellte elektronische Steuerungs- und Regelungseinrichtung des
erfindungsgemäßen Containers 1 in der Weise gesteuert und geregelt wird,
dass der Überdruck im Innenraum 8 einen vorgegebenen Wert annimmt. Im Anschluss
an die Druckerzeugung wird der Innenraum 8 des Containers auf die vorgegebene
Temperatur aufgeheizt.
Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass das Abluftgebläse
66 sowie auch das Frischluftgebläse 64 beim Hochfahren der Temperatur
im Innenraum 8 geschlossen gehalten werden, bzw. nicht betätigt werden,
solange, bis die gewünschte Temperatur von beispielsweise 150°C im Innenraum
8 erreicht wird. Erst im Anschluss daran wird die mit den durch die Hitze
neutralisierten biologischen oder chemischen Kampfstoffen beladene Heißluft über
das Abluftgebläse 66 aus dem Innenraum 8 abgeführt und frische,
vorzugsweise gereinigte Umgebungsluft über einen Überdruckerzeuger bzw. das Frischluftgebläse
64 in den Innenraum 8 eingebracht.
Die Temperatur im Innenraum beträgt hierbei wenigstens 121 °C,
wodurch eine besonders schnelle Dekontamination nach Art eines Autoklaven erhalten
werden kann. Die Versteifungselemente 50 können hierbei beispielsweise
die Form von in 3 dargestellten Stützstreben aufweisen,
können jedoch auch als in die Flächen der Innenwände des Containers eingebrachte
Sicken und/oder durch in den Figuren nicht gezeigte Querstreben oder Spannbänder
gebildet werden, die sich diametral durch den Innenraum des Containers, insbesondere
im Bereich der Mitte desselben in Querrichtung und/oder in vertikaler Richtung erstrecken.
Die Spannbänder/Querstreben sind hierbei vorzugsweise lösbar in entsprechenden Halterungen,
insbesondere Augen oder Ösen, befestigt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Innenraum
8 des Containers 1 als ein nach außen hin insbesondere im Bereich
der Tür 10 verschließbarer Druckbehälter 60 ausgestaltet, der
vorzugsweise eine in 3 schematisch angedeutete zylindrische
oder zigarrenartige Form bzw. eine Querschnittsform nach Art eines Vierecks mit
abgerundeten Ecken aufweist.
Zur zusätzlichen Verstärkung des Druckbehälters 60 kann dieser
gemäß einer weiteren, in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung
mit einem draht- oder bandförmigen Material, insbesondere mit einem Edelstahldraht
oder Kevlarband umwickelt sein, welches vorzugsweise einen kleinen thermischen Ausdehnungskoeffizienten
besitzt und hierbei vorzugsweise ebenfalls ein großes Elastizitätsmodul aufweist,
wodurch die Wandstärke der Innenwand des Innenraumes 8 vergleichsweise
dünn und damit das Gewicht der Konstruktion vergleichsweise gering gehalten werden
kann.
Die in 2 dargestellte sandwichartige
Struktur gilt hierbei bevorzugt auch für die zuvor beschriebene Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Containers mit einem Druckbehälter 60, wobei das
bandförmige Material hierbei in vorteilhafter Weise unterhalb der Lage
40 aus Keramikwerkstoff bzw. aus Isolationsmaterial 34 unmittelbar
auf die erste Lage 32 der Innenwand aufgebracht ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung bildet der Druckbehälter
60 eine geschlossene Einheit, die vorzugsweise aus dem Container
1 im Bereich der Tür 10 entnehmbar ist, so dass der Druckbehälter
als selbständige Einheit gefertigt und/oder gewartet werden kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die in 1 dargestellte U- oder V-förmige Aufnahmekupplung
12 über sich V-förmig nach unten erstreckende Streben 70 mit der
Grundplatte 2 verbunden, und unterhalb der Grundplatte 2 sind
in 1 durch gestrichelte Linien dargestellte Längsschienen
72 angeordnet, derart, dass der Container 1 nach dem Ergreifen
der Aufnahmekupplung 12 durch die Zugeinrichtung eines nicht näher dargestellten
Transportfahrzeuges auf eine entsprechende Transportfläche des Zugfahrzeuges gezogen
werden kann, wobei der Container 1 sich auf den Schienen 72 abstützt
und auf diesen gleitet.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung kann es weiterhin vorgesehen
sein, dass am ersten Ende des Containers unterhalb der Grundplatte 2 Stützrollen
74 angeordnet sind, die in 1 ebenfalls durch
gestrichelte Linien angedeutet sind, wobei die Stützrollen 74 vorzugsweise
über einen Kurbelmechanismus oder über ein entsprechendes Spindelgetriebe oder dergleichen
und einen diesen antreibenden Elektro- oder Hydraulikmotor in die Grundplatte
2 des Containers 1 hinein bzw. aus dieser herausfahrbar sind.
Die Stützrollen 74 dienen dazu, den Container 1 im Bereich des
ersten Endes abzustützen, wenn dieser durch die Zugeinrichtung auf die Ladefläche
eines Transportfahrzeuges gezogen wird.
1- Dekontaminationscontainer
2- Grundplatte
4a- Seitenwandelement
4b- Seitenwandelement
6- Frontwandelement
8- Innenraum
9- Aggregatraum
10- Tür
12- Aufnahmekupplung
14- Wärmetauscher
16a- erster Brenner
16b- zweiter Brenner
18- Gebläse
20- Lüftungskanal
22- Luftaustrittsöffnung
24- Lufteintrittsöffnung
26- elektrischer Stromerzeuger
28- Standheizung
30- Begrenzungswand
32- erste Lage
34- Lage aus Isolationsmaterial
36- Lage aus metallischem Werkstoff
38- Lage aus Keramikwerkstoff
40- weitere Lage
50- Versteifungselement
60- Druckbehälter
64- Frischluftgebläse
66- Abluftgebläse
70- Streben
72- Längsschienen
74- Stützrollen