Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisch beheizbares Polster-
und/oder Formschaumelement einer Fahrzeuginnenausstattung.
Elektrisch beheizbare Polsterelemente wie Fahrzeugsitze weisen Heizelemente
auf, die üblicherweise aus einem textilen Trägermaterial bestehen, das mit einem
elektrischen Heizleiter verbunden ist. Dieser Verbund kann bei der Montage mit dem
Sitzpolsterschaum partiell oder ganzflächig verklebt. Der Verklebungsprozess und
dessen Qualität hängt stark von den Umgebungsbedingungen ab, so dass oftmals keine
konstante Haftungsqualität sicher gestellt werden kann. Dies kann unter ungünstigsten
Fertigungs- oder Betriebsbedingungen unter Umständen zu Ablöseerscheinungen des
Heizelements vom Schaum führen. Die hierbei entstehenden Falten bzw. Knicke können
unter ungünstigen Umständen zu einem Ausfall des Heizelementes bzw. zu Brandschäden
am Polster führen.
Derartige flächigen Verklebungen können weitere Nachteile mich sich
bringen, da die Klebeflächen weitgehend luftundurchlässig sind. Zudem kann die textile
Trägerschicht stören, da es unnötigerweise im Sitz verbleibt und das Sitzklima negativ
beeinträchtigen kann.
Aus DE 37 25 408 A1
ist ein Verfahren zur Herstellung eines flächenhaft elektrisch beheizbaren Fahrzeugsitzes
und/oder einer Fläche im Sitzbereich des Fahrzeuges mit einer aufklebbaren Auflage
bekannt. Die Auflage für den Sitz aus Schaumstoff bildet ein selbständiges Teil
und wird für die unterschiedlichsten Formen von Sitzen verwendet. Die Auflage besteht
aus Schaumstoff mit einem eingebetteten Heizleiter und kann nach dem Aufkleben auf
den Sitz mit einem gewünschten Bezugsstoff überzogen werden.
Die WO 01/19220 A1 beschreibt ein Verfahren zum Aufbringung eines
Heizelements auf ein Polsterelement einer Fahrzeuginnenausstattung. Das Heizelement
weist mindestens einen Heizleiter auf, der in einer Schleife verlegt ist. Bei dem
Verfahren wird der Heizleiter auf einem Zwischenträger aufgebracht und mit diesem
verklebt, wonach der Zwischenträger mit dem darauf aufgebrachten Heizleiter auf
eine Oberfläche des Polsterelements aufgelegt wird, die mit dem Heizleiter verbunden
werden soll. Der Heizleiter wird gegen die Oberfläche gepresst, wobei gleichzeitig
die Klebeschicht erhitzt wird, um den Heizleiter mit der Oberfläche zu verkleben.
Anschließend wird der Zwischenträger entfernt, so dass das Polsterelement einer
weiteren Verarbeitung zugeführt werden kann.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein elektrische
beheizbares Polster- bzw. Formschaumelement zur Verfügung zu stellen, bei dem eine
gute Haftverbindung zwischen einem Heizleiter und dem Polsterelement hergestellt
ist.
Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand der unabhängigen
Ansprüche erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung erben sich
aus den abhängigen Ansprüchen.
Ein elektrisch beheizbares Polster- und/oder Formschaumelement einer
Fahrzeuginnenausstattung gemäß Anspruch 1 weist einen zumindest teilweise elastischen
Körper auf, der an einer Oberfläche mit einer Verkleidungsschicht verbunden ist.
Der Körper kann insbesondere ein Polsterelement oder ein Formschaumteil einer Fahrzeuginnenverkleidung
o. dgl. sein. Die Verkleidungsschicht kann bspw. ein Bezugsstoff oder eine Oberflächenverkleidung
sein. Zwischen Oberfläche des als Trägerelement fungierenden Körpers und der Verkleidungsschicht
ist ein elektrisches Heizelement mit wenigstens einem Heizleiter angeordnet. Erfindungsgemäß
ist das Heizelement zumindest teilweise in der Oberfläche des Trägerelements eingebettet
und/oder haftend mit dieser verbunden, insbesondere mit dieser verklebt. Die Haftverbindung
bzw. Verklebung kann bspw. dadurch gebildet sein, dass das Heizelement zumindest
teilweise mit der Oberfläche des Trägerelement verschmolzen ist. Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist beim fertigen Polster- und/oder Formschaumelement keine weitere Trägerstruktur
oder -schicht vorgesehen, auf der das Heizelement aufgebracht ist. Dieses ist vielmehr
ohne zusätzliche Trägerschicht direkt in den elastischen Körper des Polster- oder
Formschaumelements eingebettet, so dass eine optimale Luftdurchlässigkeit gegeben
ist. Zudem kann hierdurch eine gute Wärmeübertragung vom Heizelement auf die Verkleidungsschicht
gewährleistet werden.
Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Heizelement unter
Druckbeaufschlagung und/oder Wärmeeinwirkung mit dem Körper verbunden ist. Die Wärmeeinwirkung
kann insbesondere dadurch zustande kommen, dass das Heizelement mit einer Heizspannung
beaufschlagt wird, wodurch sich der Heizleiter über seine Betriebstemperatur hinaus
erwärmt. Hierdurch kann wahlweise ein Schmelzkleber zur Herstellung einer formschlüssigen
Klebeverbindung zwischen Heizleiter und elastischem Körper aufgeschmolzen werden.
Der Heizleiter kann bspw. eine Umhüllung mit einem thermisch aktivierbaren Kleber
aufweisen. Ein solcher Kleber kann bspw. auf Polyamidbasis hergestellt sein. Wahlweise
kann durch das Erhitzen auch das elastische Polsterelement direkt aufgeschmolzen
werden, bspw. wenn dieses aus einem thermoplastischen Schaummaterial (z.B. Polyurethanschaum
o. dgl.) besteht.
Der wenigstens eine Heizleiter des Heizelementes kann bspw. eine mäanderförmige
Kontur bzw. einen mäanderförmigen Verlauf aufweisen, so dass eine weitgehend gleichmäßige
Überdeckung des Polsterelements gewährleistet ist. Ggf. kann der Heizleiter auch
eine spiralförmige Verlegekontur aufweisen. Der Heizleiter kann aus Metall, aus
Kohlefasern und/oder einem elektrisch leitfähigen Kunststoff gebildet sein. Der
Heizleiter kann ggf. auch eine Folienstruktur aufweisen, die sich nur minimal unter
der Verkleidungsschicht des Polsterelementes abzeichnet.
Zur Herstellung eines elektrisch beheizbaren Polster- und/oder Formschaumelementes
gemäß einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen kann es zweckmäßig sein, dass
das mit einer flächigen Trägerschicht lösbar verbundene Heizelement mit dem zur
Oberfläche des elastischen Körpers bzw. Polsterelements weisenden Heizelement auf
diesen aufgelegt und unter Druckbeaufschlagung und Wärmeeinwirkung haftend mit der
Oberfläche verbunden wird, wonach die Trägerschicht vom Heizelement entfernt wird.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Druckbeaufschlagung mittels
eines Formstempels bzw. eines Formelements erfolgt, das eine ungefähre Negativform
der mit dem Heizelement zu versehenden Oberfläche des Polsterelementes aufweist.
Diese Vorrichtung bzw. dieser Formstempel stellt ein weitgehend zur Kontur des Polsterelements
passendes negatives Abbild des zu beaufschlagenden Sitzschaumtyps dar und ist geometrisch
so ausgebildet, dass nur eine eindeutige Zuordnung auf den mit dem Heizelement zu
versehenden Sitzformschaum ermöglicht ist. Die Trägerschicht mit dem darauf aufgebrachten
Heizleiter kann somit auf dem Körper eindeutig positioniert werden.
Die Druckbeaufschlagung erfolgt vorzugsweise mit definiertem Anpressdruck
und weitgehend senkrecht zur Oberfläche des Körpers. Hierdurch kann gewährleistet
werden, dass die Anpresskraft weitgehend gleichmassig verteilt über die Fläche des
zu verbindenden Heizelementes auf dieses einwirkt. Dazu kann weiterhin vorgesehen
sein, dass der auf die Oberfläche wirkende Anpressdruck gemessen wird, bspw. mittels
wenigstens eines Drucksensors. Hierdurch kann insbesondere eine automatisierte Fertigung
ermöglicht werden, bei der jeweils für unterschiedliche Polstertypen eine definierte
Anpresskraft gewährleitstet werden kann.
Mit der Druckbeauschlagung wird gleichzeitig auch das Heizelement
erhitzt, bspw. durch Spannungsbeaufschlagung des Heizelementes mit seiner Betriebsspannung.
Dieser Vorgang kann automatisiert mit einer auf den jeweiligen Sitztyp fest eingestellten
Heizzeitablauf erfolgen, welche nur dann initiiert wird, wenn die Drucksensoren
eine korrekte Platzierung der Vorrichtung mitsamt dem Heizelement auf dem Sitzschaum
melden.
Zur Herstellung einer guten Haftverbindung kann der Heizleiter einen
Schmelzkleber aufweisen, der unter der Hitzeeinwirkung aufschmilzt und eine Klebeverbindung
mit dem Polsterelement herstellt. Wahlweise kann das Polster- bzw. Formschaumelement
auch aus einem unter Hitzeinwirkung schmelzenden Kunststoffschaum bestehen.
Nach Abschluss des Vorganges wird die Trägerschicht entfernt. Es verbleibt
somit das mit dem Sitzformschaum fest verbundene Heizelement, das eine gut haftende
formschlüssige Verbindung mit dem Trägerelement des Schaums bildet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
1 eine perspektivische Schemadarstellung
eines Heizelements, das auf einer flächigen Trägerschicht aufgebracht ist,
2 eine Schnittdarstellung des Heizelements
gemäß 1,
3 eine Schnittdarstellung eines in einen
Formstempel eingelegten Heizelements,
4 eine Schnittdarstellung eines Fertigungsschrittes
bei der Herstellung eines erfindungsgemäßen elektrisch beheizbaren Polsterelements,
5 einen weitere Verfahrensschritt bei
der Herstellung des Polsterelementes in schematischer Schnittdarstellung und
6 einen weiteren Verfahrensschritt bei
der Herstellung des Polsterelements in schematischer Schnittdarstellung.
Die schematische Darstellung der 1 verdeutlicht
ein Heizelement 10, das im Wesentlichen aus einer flächigen Trägerschicht
12 und einem darauf aufgebrachten Heizleiter 14 besteht. Die schematische
Schnittdarstellung der 2 verdeutlicht den Aufbau des
Heizelements 10, bei dem der Heizleiter 14 auf einer Oberfläche
der Trägerschicht 12 aufgebracht ist. Der Heizleiter 14 kann insbesondere
eine herkömmliche Heizlitze aus Metall oder Karbonfasern oder ein Heizleiter aus
elektrisch leitfähigem Kunststoff sein. Der Heizleiter kann bspw. aus einer elektrisch
leitfähigen Kunststofffolie bestehen. Die flächige Trägerschicht 12 kann
insbesondere aus einen textilen Trägermaterial, bspw. einem Gewebe oder Gewirke
o. dgl. bestehen. Der Heizleiter 14 ist auf der Trägerschicht
12 in mäanderförmigem Verlauf aufgebracht, um ein große wirksame Heizfläche
abdecken zu können. Weiterhin weist das Heizelement 10
eine Verbindungsleitung 16 mit einem Kontaktbereich 18 auf. Mittels
des Kontaktbereichs 18 sowie der elektrischen Verbindungsleitung
16 ist eine Beaufschlagung des Heizelements 10 mit einer elektrischen
Versorgungsspannung ermöglicht, sobald sich das Heizelement 10 an seinem
vorgesehenen Montageort befindet. Dies kann bspw. ein Sitzpolster oder Lehnenpolster
eines Fahrzeugsitzes o. dgl. sein. Das Heizelement 10 eignet sich auch
zur Beheizung von anderen Polsterfeilen einer Fahrzeuginnenausstattung, bspw. einer
Türinnenverkleidung.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Heizleiter
14 lösbar mit der Trägerschicht 12 verbunden ist, so dass die
Trägerschicht 12 nach der Montage des Heizelements 10 entfernt
werden kann. Die Trägerschicht 12 hat ausschließlich die Funktion, die
vorgesehene Heizmediumanordnung bis zur Montage aufrecht zu erhalten. Anschließend
kann die Trägerschicht 12 entfernt und entsorgt werden, da sie nicht mehr
benötigt wird.
Die schematische Schnittdarstellung der 3
verdeutlicht das in eine Negativform 20 eines Formstempels o. dgl. eingelegte
Heizelement 10, das mittels der Negativform 20 auf ein entsprechend
geformtes Formschaumteil eines Sitzes o. dgl. aufgebracht werden kann. In einem
ersten Verfahrensschritt zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Polster- oder Formschaumelementes
wird die Trägerschicht 12 des Heizelements 10 mit dem darauf aufgebrachten
Heizleiter 14 in die Negativform 20 eingelegt, deren Kontur weitgehend
einer Oberflächenkontur eines Polster- oder Formschaumelementes (vgl.
4 bis 6) entspricht.
Der Heizleiter 14 befindet sich dabei auf der der Negativform
20 abgewandten Oberseite 22 der Trägerschicht 12. Die
Negativform 20 muss jeweils so gestaltet sein, dass sie ein negatives Abbild
des zu beaufschlagenden Sitz- oder Polsterschaumtyps darstellt. Die Negativform
20 ist so geformt, dass nur eine eindeutige Zuordnung auf den zu beaufschlagenden
Polstertyp möglich ist.
Die schematische Schnittdarstellung der 4
verdeutlicht einen Verfahrensschritt, bei dem die Negativform 20 mit dem
darin eingelegten Heizelement 10 auf eine Oberfläche 24 eines
Formschaumteiles 26 aufgebracht und mit gleichmäßiger Kraft F auf das Formschaumteil
26 aufgedrückt wird. Gleichzeitig wird der Heizleiter 14 erhitzt,
was vorzugsweise mittels einer Spannungsbeaufschlagung erfolgen kann. Die Andrückkraft
F wird definiert und gleichmäßig aufgebracht, so dass eine gleichmäßige Andrückung
des Heizleiters 14 an die Oberfläche 24 erfolgt. Diese Andruckkraft
F kann bspw. mittels Drucksensoren 28 gemessen und gesteuert werden. Durch
eine zeitlich definierte Erhitzung des Heizelements 10 und die definierte
Kraftbeaufschlagung über einen bestimmten Zeitraum kann eine formschlüssige Verbindung
zwischen der Oberfläche 24 des Formschaumteils 26 und dem Heizleiter
14 hergestellt werden.
Der Heizleiter 14 kann wahlweise mit einem Schmelzkleber
versehen sein, der bei der Erhitzung eine Klebeverbindung mit der Oberfläche
24, nicht jedoch mit der Trägerschicht 12 herstellt. Zusätzlich
kann der Heizleiter 14 durch die Anpresskraft F in die Oberfläche
24 des Formschaumteils 26 eingedrückt werden, wobei dieses aufgrund
der Erhitzung anschmelzen und Vertiefungen bilden kann, in denen der Heizleiter
14 anschließend eingebettet bleibt.
Dieser Vorgang kann in vorteilhafter Weise automatisiert und mit auf
den Sitztyp fest eingestellter Heizzeit ablaufen. Die Erhitzung soll nur dann initiiert
werden, wenn die Drucksensoren 28 eine korrekte Platzierung der Negativform
20 mitsamt dem Heizelement 10 auf dem Formschaumteil
26 signalisieren.
Die schematische Schnittdarstellung der 5
verdeutlicht einen nachfolgenden Verfahrensschritt, bei dem eine haftende Verbindung
zwischen dem Heizleiter 14 und der Oberfläche 24 des Formschaumteils
26 gebildet ist. Die Trägerschicht 12 befindet sich noch in haftender
Verbindung mit dem Heizleiter 14. Anschließend kann die Trägerschicht
12 vom Heizleiter 14 abgezogen werden (vgl. 6),
da die Haftverbindung zwischen dem Heizleiter 14 und der Oberfläche
24 des Formschaumteils 26 stärker ist als die Haftverbindung zwischen
dem Heizleiter 14 und seiner Trägerschicht 12. Die in der
6 gezeigte Fertigungszwischenstufe verdeutlicht das
mit dem Heizleiter 14 versehene Polsterteil, auf dessen Oberfläche
24 anschließend eine Verkleidung bzw. ein Bezugsstoff oder Lederbezug o.
dgl. (nicht dargestellt) aufgebracht werden kann.
Das Formschaumteil 26 kann bspw. aus PUR-Schaum oder aus
einem anderen geeigneten Kunststoffschaummaterial bestehen, das unter der Hitzeeinwirkung
die Einbettung und Verklebung mit dem Heizleiter 14 ermöglicht.
Das erfindungsgemäße Polsterelement kann grundsätzlich jedes denkbare
Interieurteil im Fahrzeug sein, das auf die beschriebene Weise mit einer Heizeinrichtung
versehen werden kann. Das Formschaumteil 26 muss nicht unbedingt eine elastische
Struktur aufweisen, sondern kann auch relativ formsteif sein.
Als derartige elektrisch beheizbare Formschaumelemente kommen insbesondere
Sitzpolster von Fahrzeugsitzen in Frage. Die Elemente können jedoch auch Lehnenpolster
oder Wangenpolster von Fahrzeugsitzen sein.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen
von Bedeutung sein. Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die
von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den
Schutzbereich fallen.
10- Heizelement
12- Trägerschicht
14- Heizleiter
16- Verbindungsleitung
18- Kontaktbereich
20- Negativform
22- Oberseite
24- Oberfläche
26- Formschaumteil
28- Drucksensoren