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Dokumentenidentifikation DE202004020644U1 03.11.2005
Titel Holzfurnierverbundschichtkörper sowie Lamellenvorhang
Anmelder Multifilm Sonnen- und Blendschutz GmbH, 09212 Limbach-Oberfrohna, DE
Vertreter KRAMER - BARSKE - SCHMIDTCHEN, 81245 München
DE-Aktenzeichen 202004020644
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 03.11.2005
Registration date 29.09.2005
Application date from patent application 10.12.2004
File number of patent application claimed 10 2004 059 698.0
IPC-Hauptklasse B27D 1/08
IPC-Nebenklasse E06B 9/386   

Beschreibung[de]

Die Neuerung betrifft einen Holzfurnierverbundschichtkörper gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Neuerung betrifft weiter einen Lamellenvorhang mit Horizontallamellen, die aus einem solchen Holzfurnierverbundschichtkörper gebildet sind.

Ein gattungsgemäßer Holzfurnierverbundschichtkörper ist aus dem DE 296 04 691 U1 in Form einer Lichtschutzlamelle bekannt, die in sich eben ist und für Lamellenvorhänge mit senkrecht hängenden Lichtschutzlamellen verwendet wird. Die Lichtschutzlamelle besteht aus mindestens dreilagigem Schichtwerkstoff, wobei eine mittige Lage aus einem 0,1 mm bis 0,35 mm starken Holzfurnier besteht, das beidseitig mittels transparentem Kunststoff mit einer lichttransparenten Kunststofffolie verbunden ist.

Ein Problem solcher bekannten Lichtschutzlamellen liegt darin, dass sie wegen ihrer geringen Steifigkeit nicht als waagerecht angeordnete Lichtschutzlamellen, wie sie beispielsweise in einem aufziehbaren Lamellenvorhang enthalten sind, verwendbar sind und dazu neigen, mit zunehmendem Alter in undefinierter Weise wellig zu werden. Für solche Lamellenvorhänge mit Horizontallamellen werden üblicherweise gewölbte Lamellen aus Metall verwendet, die, wenn sie ein hochwertiges hölzernes Aussehen haben sollen, aufwendig furniert, mit Holzimitatfolie kaschiert oder sonstwie behandelt werden müssen.

Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, für aufziehbare oder sonstwie verstellbare Lamellenvorhänge verwendbare Horizontallamellen zu schaffen, die das Aussehen von Echtholzlamellen haben, eine möglichst dünne Materialstärke aufweisen und somit hohe Lichtdurchlässigkeit ermöglichen.

Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.

Durch die Wölbung des neuerungsgemäßen, eine Holzfurnierschicht enthaltenden Holzfurnierverbundschichtkörpers ist es möglich, diesen Holzfurnierverbundschichtkörper in Form einer Lamelle mit senkrecht zur Längserstreckung der Lamelle ausgebildeter Wölbung zu gestalten, wodurch er derart steif ist, dass er als Horizontallamelle in einem entsprechenden Lamellenvorhang verwendbar ist. Durch die gezwungen definierte Form werden Auswirkungen der natürlich auftretenden Spannungen im Grundmaterial stark herabgesetzt, so dass eine langandauernde Formstabilität gewährleistet ist. Der erfindungsgemäße Holzfurnierverbundschichtkörper kann in einer Dicke ausgeführt werden, die ähnlich der herkömmliche, beispielsweise aus Aluminum bestehender Lamellen ist. Weiter ist er vorteilhafterweise derart ausgebildet, dass eine Transparenz der Holzfurnierschicht erhalten bleibt, wodurch das Echtholzaussehen verstärkt wird.

Die Wölbung ist vorteilhafterweise quer zu einer Längserstreckung des Verbundschichtkörpers bzw. der Horizontallamelle und kann beispielsweise einfach bogenförmig oder gemäß dem Anspruch 2 wellenförmig sein.

Der Anspruch 3 kennzeichnet eine Ausführungsform des Holzfurnierverbundschichtkörpers, bei der die Holzfurnierschicht gegen äußere Einflüsse geschützt ist und die mit hoher Steifigkeit ausgebildet werden kann.

Gemäß dem Anspruch 4 kann die Holzfurnierschicht zusätzlich selbst behandelt werden, um beispielsweise ihre mechanischen und/oder optischen Eigenschaften zu verändern.

Mit den Merkmalen des Anspruchs 5 wird der Hitzeschutz verbessert mit dem Nebeneffekt, den Holzwerkstoff vor Ausbleichen durch die Sonne zu schützen. Dies geschieht durch eine einseitige oder beidseitige Schicht oder Folie mit vorbestimmten Reflexionsvermögen. Eine Hitzeschutzschicht ist nicht zwingend erforderlich, um die Funktion des Holzfurnierverbundschichtkörpers zu erhalten bzw. zu gewährleisten.

Die Ansprüche 6 und 7 kennzeichnen Ausführungsformen von Hitzeschutzschichten.

Der Anspruch 8 ist auf einen neuerungsgemäßen Holzfurnierverbundschichtkörper enthaltenden Lamellenvorhang gerichtet.

Der neuerungsgemäße Holzfurnierverbundschichtkörper ist für unterschiedlichste Verwendungen geeignet. Besonders gut eignet er sich zur Verwendung als Horizontallamelle in einem an sich bekannten Lamellenvorhang. Der Einsatz in einem Rollo bzw. als Flächenvorhang ist ebenfalls denkbar.

Die Neuerung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise und mit weiteren Einzelheiten erläutert.

In den Figuren stellen dar:

1 in perspektivischer Ansicht eine in einem Lamellenvorhang enthaltene Horizontallamelle,

2 einen Schnitt durch die Horizontallamelle in der Ebene II/II in 1,

3 einen Schnitt durch die Horizontallamelle gemäß 1, geschnitten in der Ebene III/III der 1,

4 ein Schema einer Einrichtung zum Herstellen erfindungsgemäßer Horizontallamellen,

5 einen Schnitt durch die Horizontallamelle gemäß 1 jedoch mit S-förmig ausgebildetem Querschnitt, und

69 Ansichten ähnlich der 2 unterschiedlicher Ausführungsformen der Horizontallamelle

Gemäß 1 ist ein in seinem Aufbau insgesamt bekannter Lamellenvorhang aus Horizontallamellen 6 zusammengesetzt, die mittels Bändern 8 bzw. Kordeln oder Schnüren insgesamt anhebbar oder absenkbar sind, und mittels Leiterbändern bzw. Leiterkordeln 10 um ihre Längsrichtung verkippbar sind, so dass ein Raum in unterschiedlicher Weise abschattbar ist. Die Bänder 8 sind üblicherweise durch in den Lamellen ausgebildeten Löcher hindurchgeführt. Die Leiterkordeln 10 definieren den Abstand der Lamellen zueinander und die Lamellen liegen auf dessen Querstegen oder werden durch diese zwangsgeführt. Eine an sich bekannte Betätigungseinrichtung für die Bänder und die Schnüre ist nicht dargestellt.

Gemäß 2, die einen Schnitt gemäß II-II durch die Lamelle gemäß 1 zeigt, ist eine Lamelle 6 in der Reihenfolge von oben nach unten aus folgenden Schichten zusammengesetzt: einer Kunststoffschicht 12, die an ihrer Rückseite mit einer Metallschicht 14, beispielsweise aus Aluminium oder Silber, versehen ist. Die Metallschicht 14 kann auf die Kunststoffschicht 12 aufgedampft oder darauf abgeschieden sein oder sonstwie aufgebracht sein. Die Kunststoffschicht 12 bildet zusammen mit der Metallschicht 14 eine Holz- bzw. Sonnenschutzschicht, deren Transmission bzw. deren Reflexionsvermögen durch die Dicke der Metallschicht 14 eingestellt werden kann. Die Kunststoffschicht 12 ist vorteilhafterweise lichtdurchlässig. Die Sonnenschutzschicht 12, 14 ist mittels einer vorteilhafterweise transparenten Kleberschicht 16 auf eine Furnierschicht 18 aufgebracht, die eine an sich bekannte Holzfurnierschicht sein kann und wie eine solche hergestellt sein kann. Auf ihrer Rückseite ist die Furnierschicht 18 mittels einer ebenfalls vorteilhaft transparenten Kleberschicht 20 mit einer Kunststoffschicht 22 verbunden. Die Kunststoffschicht 22 ist vorteilhafterweise ebenfalls durchsichtig, jedoch für ultraviolettes Licht zumindest weitgehend undurchlässig. Es versteht sich, daß die Kunststoffschichten leicht eingefärbt sein können.

Die zwischen den Kunststoffschichten 12 und 22 aufgenommene Holzfurnierschicht 18 ist vor mechanischen Beschädigungen und dem Einfluss schädlichen UV-Lichts geschützt.

Die Maserstruktur der Furnierschicht 18 bleibt, je nach Holzart und Herstellungsverfahren, bei einer Dicke der Kleberschicht 16 bzw. 20 zwischen beispielsweise 15 und 25 &mgr;m erhalten und zeichnet sich überraschenderweise in der Metallschicht 14 ab, so dass die Lamelle bei Betrachtung gemäß 2 von oben nicht glatt wirkt und scharf spiegelt, sondern entsprechend der Maserung des Holzes uneben wirkt. Durch zweckentsprechende Abstimmung der Dicke der Metallschicht 14 und der Dicke der Holzschicht 18 lässt sich bei Betrachtung gegen helles Licht, beispielsweise Sonnenlicht, eine Transparenz des gesamten Schichtkörpers derart erzielen, dass im Durchlicht eine deutliche Abdunkelung erzielt wird, die Maserung des Holzes jedoch weiterhin sichtbar bleibt.

Bei Anordnung der Lamelle 6 derart, dass die Kunststoffschicht 12 zur Außenseite eines Gebäudes zeigt (die Lamelle kann außerhalb oder innerhalb eines Fensters oder einer Türe angeordnet sein), reflektiert die Metallschicht 14 von außen einstrahlendes Sonnenlicht, wobei dieses nicht nur im sichtbaren, sondern auch im infraroten Teil reflektiert wird, so dass der geschlossene Lamellenvorhang auch einen ausgezeichneten Wärmeschutz für das Innere des Gebäudes bildet. Des weiteren ist die Furnierschicht 18 zuverlässig vor Erwärmung geschützt, so dass keine Verfärbungen oder Risse entstehen. Denkbar ist auch ein Einsatz der Lamellen mit lichtleitender Funktion in das Gebäude, wodurch jedoch der Hitzeschutz stark vermindert wird.

3 zeigt einen Schnitt gemäß III-III in 1 durch eine Lamelle 6. Diese Lamelle 6 ist nur aus einer Furnierschicht 18 zusammengesetzt, die auf ihrer Oberseite und ihrer Unterseite mit einer Kunststoffschicht 12 bzw. 22 abgedeckt ist, wobei die Kunststoffschichten 12 und 22 außerhalb der Furnierschicht 18 unmittelbar miteinander verbunden sind, so dass die Furnierschicht 18 vollständig in Kunststoff eingeschlossen ist. Weiter ist in 3 die Wölbung der Lamelle 6 senkrecht zu deren Längsstreckung sichtbar. Die Wölbung ist nur beispielhaft. Radius und Tiefe können unterschiedlich sein, es können auch mehrere Wölbungen wellenartig ausgebildet sein.

Vorteilhaft ist die Wölbung längs der gesamten Länge der Lamelle gleich, so daß die Lamelle in Ansicht der 2 eben ist. Wölbung und Stärke bzw. Dicke der Lamelle sind derart aufeinander abgestimmt, daß die Biegesteifigkeit der Lamelle für den jeweiligen Anwendungszweck ausreichend ist.

4 zeigt ein Beispiel einer Einrichtung zur Herstellung erfindungsgemäßer Lamellen.

Die Einrichtung gemäß 4 enthält zwei Vorwärtswalzen 30 und 32, von denen die Kunststoffschichten 12 bzw. 22 bildende Kunststofffolien 34 bzw. 36 abwickelbar sind. Die Kunststofffolien 34 und 36 bewegen sich zwischen Transportwalzen 38 und 40 hindurch in einem Bereich zwischen Formhälften 42 und 44 einer Form 46 und weiter zwischen Zugwalzen 48 und 50 hindurch.

Auf die Kunststofffolie 36 werden Holzfurnierstücke 52 aufgelegt, die sich zusammen mit den Kunststofffolien 34 und 36 zwischen den Transportwalzen 38 und 40 hindurch bewegen. Wenn sich ein Holzfurnierstück 52 jeweils innerhalb der Form 46 befindet, werden deren Formhälften geschlossen, wobei sie einen der fertigen Lamelle 6 (1 bis 3) entsprechenden Formhohlraum bilden, in dem die Lamelle geformt und, beispielsweise durch Erhitzen, UV-Bestrahlung usw., ausgehärtet wird. Dabei werden die Kunststofffolien 34 und 36 fest mit dem Holzfurnierstück 52 verbunden, so dass nach dem Aushärten eine in sich steife Lamelle 6 gebildet ist, deren Außenrand beispielsweise durch kurzzeitiges zusätzliches Aufeinanderpressen der Formhälften oder durch ein nicht dargestelltes, in Bewegungsrichtung hinter Form 46 angeordnetes Schneidwerkzeug vom Rest der Kunststofffolien 34 und 36 abgetrennt wird, so dass die fertige Lamelle auf einem Tisch 54 zur weiteren Bearbeitung fällt. Da die Kunststofffolien 34 und 36 außerhalb des Holzfurnierstücks 52 unmittelbar verschweißt werden, ist das Holzfurnierstück 52, wie in 3 dargestellt, vollständig in Kunststoff eingebettet.

Die Einrichtung gemäß 4 kann in vielfältiger Weise abgeändert werden.

Beispielsweise kann die Kunststofffolie 34 mit einer Metallschicht versehen sein und können die Holzfurnierstücke 52 mit Kleberschichten versehen sein, so dass die Lamelle mit einem Aufbau gemäß 2 hergestellt werden kann. Die Wölbung, die die eben in die Form 46 einlaufende Verbundfolie innerhalb der geschlossenen Form erfährt, ist derart, dass keinerlei Gefahr besteht, dass das zwischen den Kunststofffolien aufgenommene Holzfurnierstück bricht oder einreißt.

Die Festigkeit des Holzfurnierstücks selbst kann dadurch erhöht werden, dass das Holzfurnierstück vor seiner Verarbeitung mit Kunststoff gedrängt wird.

Die Einrichtung kann derart aufgebaut sein, dass eine großflächige Furnierschicht zwischen den Kunststofffolien einläuft, so dass zahlreiche Lamellen in der Form 46 ausgeformt werden, die anschließend in einzelne Lamellen zertrennt werden.

Die Herstellung kann kontinuierlich erfolgen, indem mehrere mit in Ansicht senkrecht auf ihre Drehachsen wellenförmig geformter Oberfläche ausgebildete Walzen vorgesehen werden, zwischen denen die Verbundfolie hindurchläuft und dabei mit den Wölbungen ausgebildet wird. Die Härtung der gewölbt ausgebildeten Oberfläche kann durch Aufheizen der Walzen selbst oder durch entsprechende Bestrahlung zwischen den als Formwalzen wirkenden Walzen erfolgen.

Der Holzfurnierverbundschichtkörper, der eine geschilderte Horizontallamelle bildet, kann in vielfältiger Weise abgeändert werden.

5 zeigt eine Ausführungsform einer Horizontallamelle 6, die sich von der der 3 dadurch unterscheidet, dass sie S-förmig bzw. wellenförmig gewölbt ist. Die Anzahl der Wölbungen kann unterschiedlich sein. Desweiteren ist die Horizontallamelle 6 gemäß 5 in der dargestellten Ausführungsform an ihren seitlichen Rändern nicht von den Kunststoffschichten 12 bzw. 22 ummantelt.

Zu ihrem Schutz ist die Holzfurnierschicht 18 insbesondere bei einer Ausführungsform, bei der sie seitlich freiliegt, aber auch sonst, vorteilhafterweise mit einem Kunststoff oder einem Material natürlicher Herkunft, wie einem Öl, Wachs, Hartwachs, Hartwachsöl oder ähnlichem getränkt. Diese Tränkung kann durch Einsaugen des Tränkungsmaterials gegen Vakuum, durch Einpressen oder durch einfaches Tränken bzw. Tauchen erfolgen. Beispiele sind in der DE 201 11 189 U1 beschrieben.

Bei der Ausführungsform gemäß 6 ist die durch die Kunststoffschicht 12 und die anschließende Metallschicht 14 der Ausführungsform gemäß der 2 definierte Sonnenschutzschicht durch eine Kunststofffolie 62 gebildet, die beispielsweise eine geschützt zwischen zwei Kunststoffschichten angeordnete Metallschicht enthält oder mit einer Reflexionsschicht versehen ist. An die reflektierende Kunststoffschicht 62 schließt sich eine zur Steifigkeit der Lamelle beitragende Kunststoffschicht 64 an, die mit der Kunststoffschicht 62 beispielsweise verschmolzen oder verklebt werden kann und über die transparente Kleberschicht 16 mit der Furnierschicht 18 verbunden ist. Auf ihrer Unterseite ist die Furnierschicht 18 mittels einer ebenfalls vorteilhaften transparenten Kleberschicht 20 mit einer Kunststoffschicht 22 verbunden, die vorteilhaft ebenfalls zur Steifigkeit der Lamelle beiträgt. Die Kunststoffschichten 64 und 22 können aus gleichem Material bestehen.

Die Ausführungsform gemäß 7 unterscheidet sich von der der 6 dadurch, dass auch an der Unterseite der Furnierschicht 18 eine hochreflektierende Kunststoffschicht 62 aufgebracht ist, die als Hitzeschutzfolie wirkt.

Bei der Ausführungsform gemäß 8 ist auf einer Seite der Furnierschicht 18 über die Kleberschicht 16 die als Hitzeschutzschicht wirkende Kunststoffschicht 62 bzw. Kunststofffolie aufgebracht und auf der anderen Seite der Furnierschicht 18 ist mittels der Kleberschicht 20 eine Kunststoffschicht 22 aufgebracht.

Bei der Ausführungsform gemäß 9 ist an beiden Seiten der Holzfurnierschicht 18 mittels jeweils einer Kleberschicht 16 eine als Hitzeschutzschicht wirkende Kunststofffolie bzw. Kunststoffschicht 62 angeordnet.

Es versteht sich, dass bei allen Ausführungsformen wenigstens eine der Kunststoffschichten derart geartet ist, dass bei einer Wölbung der Horizontallamelle ähnlich den 3 oder 5 quer zur Längserstreckung der Horizontallamelle eine ausreichende Biegesteifigkeit entsteht.

Bezugnehmend auf die 4 kann die Formung innerhalb der Form 46 unter Vakuum erfolgen. Desweiteren ist es möglich, eine weitere Station vorzuschalten, in der das Holzfurnier 52 mit einem Kunststoff oder einem Stoff natürlicher Herkunft, wie einem Öl, Wachs, Hartwachs, einem Hartwachsöl usw. getränkt wird.

Die Kunststoffschichten bzw. insbesondere die äußere, reflektierende Kunststofffolie bzw. Kunststoffschicht 62 können je nach Bedarf gefärbt sein.

Es versteht sich, dass die geschilderten Ausführungsformen und Merkmale in unterschiedlichster Weise miteinander kombiniert werden können.


Anspruch[de]
  1. Holzfurnierverbundschichtkörper, entfaltend eine Holzfurnierschicht (18), welche zumindest einseitig mit einer Kunststoffschicht (12, 22; 62, 64) versehen ist, so dass ein Verbundschichtkörper mit relativ zueinander unverschiebbaren Schichten gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbundschichtkörper (6) bezüglich wenigstens einer Richtung gewölbt ist.
  2. Holzfurnierverbundschichtkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbundschichtkörper (6) wellenförmig gewölbt ist.
  3. Holzfurnierverbundschichtkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Holzfurnierschicht (18) zwischen Kunststoffschichten (12, 22; 64, 22; 62, 12; 62, 62) angeordnet ist.
  4. Holzfurnierverbundschichtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Holzfurnierschicht (18) mit einem Kunststoff oder Stoff natürlicher Herkunft getränkt ist.
  5. Holzfurnierverbundschichtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine auf wenigstens einer Seite der Holzfurnierschicht (18) angeordnete reflektierende Schicht (12, 14; 62).
  6. Holzfurnierverbundschichtkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die reflektierende Schicht eine mit einer Metallschicht (14) versehene Kunststoffschicht enthält.
  7. Holzfurnierverbundschichtkörper nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die reflektierende Schicht (12, 14) als Folie ausgebildet ist.
  8. Lamellenvorhang mit Horizontallamellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Horizontallamellen (6) durch einen Holzfurnierverbundschichtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7 gebildet ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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