Die Neuerung betrifft einen Holzfurnierverbundschichtkörper gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Neuerung betrifft weiter einen Lamellenvorhang
mit Horizontallamellen, die aus einem solchen Holzfurnierverbundschichtkörper gebildet
sind.
Ein gattungsgemäßer Holzfurnierverbundschichtkörper ist aus dem
DE 296 04 691 U1 in Form einer
Lichtschutzlamelle bekannt, die in sich eben ist und für Lamellenvorhänge mit senkrecht
hängenden Lichtschutzlamellen verwendet wird. Die Lichtschutzlamelle besteht aus
mindestens dreilagigem Schichtwerkstoff, wobei eine mittige Lage aus einem 0,1 mm
bis 0,35 mm starken Holzfurnier besteht, das beidseitig mittels transparentem Kunststoff
mit einer lichttransparenten Kunststofffolie verbunden ist.
Ein Problem solcher bekannten Lichtschutzlamellen liegt darin, dass
sie wegen ihrer geringen Steifigkeit nicht als waagerecht angeordnete Lichtschutzlamellen,
wie sie beispielsweise in einem aufziehbaren Lamellenvorhang enthalten sind, verwendbar
sind und dazu neigen, mit zunehmendem Alter in undefinierter Weise wellig zu werden.
Für solche Lamellenvorhänge mit Horizontallamellen werden üblicherweise gewölbte
Lamellen aus Metall verwendet, die, wenn sie ein hochwertiges hölzernes Aussehen
haben sollen, aufwendig furniert, mit Holzimitatfolie kaschiert oder sonstwie behandelt
werden müssen.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, für aufziehbare oder sonstwie
verstellbare Lamellenvorhänge verwendbare Horizontallamellen zu schaffen, die das
Aussehen von Echtholzlamellen haben, eine möglichst dünne Materialstärke aufweisen
und somit hohe Lichtdurchlässigkeit ermöglichen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Wölbung des neuerungsgemäßen, eine Holzfurnierschicht enthaltenden
Holzfurnierverbundschichtkörpers ist es möglich, diesen Holzfurnierverbundschichtkörper
in Form einer Lamelle mit senkrecht zur Längserstreckung der Lamelle ausgebildeter
Wölbung zu gestalten, wodurch er derart steif ist, dass er als Horizontallamelle
in einem entsprechenden Lamellenvorhang verwendbar ist. Durch die gezwungen definierte
Form werden Auswirkungen der natürlich auftretenden Spannungen im Grundmaterial
stark herabgesetzt, so dass eine langandauernde Formstabilität gewährleistet ist.
Der erfindungsgemäße Holzfurnierverbundschichtkörper kann in einer Dicke ausgeführt
werden, die ähnlich der herkömmliche, beispielsweise aus Aluminum bestehender Lamellen
ist. Weiter ist er vorteilhafterweise derart ausgebildet, dass eine Transparenz
der Holzfurnierschicht erhalten bleibt, wodurch das Echtholzaussehen verstärkt wird.
Die Wölbung ist vorteilhafterweise quer zu einer Längserstreckung
des Verbundschichtkörpers bzw. der Horizontallamelle und kann beispielsweise einfach
bogenförmig oder gemäß dem Anspruch 2 wellenförmig sein.
Der Anspruch 3 kennzeichnet eine Ausführungsform des Holzfurnierverbundschichtkörpers,
bei der die Holzfurnierschicht gegen äußere Einflüsse geschützt ist und die mit
hoher Steifigkeit ausgebildet werden kann.
Gemäß dem Anspruch 4 kann die Holzfurnierschicht zusätzlich selbst
behandelt werden, um beispielsweise ihre mechanischen und/oder optischen Eigenschaften
zu verändern.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 5 wird der Hitzeschutz verbessert
mit dem Nebeneffekt, den Holzwerkstoff vor Ausbleichen durch die Sonne zu schützen.
Dies geschieht durch eine einseitige oder beidseitige Schicht oder Folie mit vorbestimmten
Reflexionsvermögen. Eine Hitzeschutzschicht ist nicht zwingend erforderlich, um
die Funktion des Holzfurnierverbundschichtkörpers zu erhalten bzw. zu gewährleisten.
Die Ansprüche 6 und 7 kennzeichnen Ausführungsformen von Hitzeschutzschichten.
Der Anspruch 8 ist auf einen neuerungsgemäßen Holzfurnierverbundschichtkörper
enthaltenden Lamellenvorhang gerichtet.
Der neuerungsgemäße Holzfurnierverbundschichtkörper ist für unterschiedlichste
Verwendungen geeignet. Besonders gut eignet er sich zur Verwendung als Horizontallamelle
in einem an sich bekannten Lamellenvorhang. Der Einsatz in einem Rollo bzw. als
Flächenvorhang ist ebenfalls denkbar.
Die Neuerung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise
und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
In den Figuren stellen dar:
1 in perspektivischer Ansicht eine in
einem Lamellenvorhang enthaltene Horizontallamelle,
2 einen Schnitt durch die Horizontallamelle
in der Ebene II/II in 1,
3 einen Schnitt durch die Horizontallamelle
gemäß 1, geschnitten in der Ebene III/III der
1,
4 ein Schema einer Einrichtung zum Herstellen
erfindungsgemäßer Horizontallamellen,
5 einen Schnitt durch die Horizontallamelle
gemäß 1 jedoch mit S-förmig ausgebildetem Querschnitt,
und
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Ansichten ähnlich der 2 unterschiedlicher Ausführungsformen
der Horizontallamelle
Gemäß 1 ist ein in seinem Aufbau insgesamt
bekannter Lamellenvorhang aus Horizontallamellen 6 zusammengesetzt, die
mittels Bändern 8 bzw. Kordeln oder Schnüren insgesamt anhebbar oder absenkbar
sind, und mittels Leiterbändern bzw. Leiterkordeln 10 um ihre Längsrichtung
verkippbar sind, so dass ein Raum in unterschiedlicher Weise abschattbar ist. Die
Bänder 8 sind üblicherweise durch in den Lamellen ausgebildeten Löcher
hindurchgeführt. Die Leiterkordeln 10 definieren den Abstand der Lamellen
zueinander und die Lamellen liegen auf dessen Querstegen oder werden durch diese
zwangsgeführt. Eine an sich bekannte Betätigungseinrichtung für die Bänder und die
Schnüre ist nicht dargestellt.
Gemäß 2, die einen Schnitt gemäß II-II
durch die Lamelle gemäß 1 zeigt, ist eine Lamelle
6 in der Reihenfolge von oben nach unten aus folgenden Schichten zusammengesetzt:
einer Kunststoffschicht 12, die an ihrer Rückseite mit einer Metallschicht
14, beispielsweise aus Aluminium oder Silber, versehen ist. Die Metallschicht
14 kann auf die Kunststoffschicht 12 aufgedampft oder darauf abgeschieden
sein oder sonstwie aufgebracht sein. Die Kunststoffschicht 12 bildet zusammen
mit der Metallschicht 14 eine Holz- bzw. Sonnenschutzschicht, deren Transmission
bzw. deren Reflexionsvermögen durch die Dicke der Metallschicht 14 eingestellt
werden kann. Die Kunststoffschicht 12 ist vorteilhafterweise lichtdurchlässig.
Die Sonnenschutzschicht 12, 14 ist mittels einer vorteilhafterweise
transparenten Kleberschicht 16 auf eine Furnierschicht 18 aufgebracht,
die eine an sich bekannte Holzfurnierschicht sein kann und wie eine solche hergestellt
sein kann. Auf ihrer Rückseite ist die Furnierschicht 18 mittels einer
ebenfalls vorteilhaft transparenten Kleberschicht 20 mit einer Kunststoffschicht
22 verbunden. Die Kunststoffschicht 22 ist vorteilhafterweise
ebenfalls durchsichtig, jedoch für ultraviolettes Licht zumindest weitgehend undurchlässig.
Es versteht sich, daß die Kunststoffschichten leicht eingefärbt sein können.
Die zwischen den Kunststoffschichten 12 und 22 aufgenommene
Holzfurnierschicht 18 ist vor mechanischen Beschädigungen und dem Einfluss
schädlichen UV-Lichts geschützt.
Die Maserstruktur der Furnierschicht 18 bleibt, je nach Holzart
und Herstellungsverfahren, bei einer Dicke der Kleberschicht 16 bzw.
20 zwischen beispielsweise 15 und 25 &mgr;m erhalten und zeichnet sich
überraschenderweise in der Metallschicht 14 ab, so dass die Lamelle bei
Betrachtung gemäß 2 von oben nicht glatt wirkt und scharf
spiegelt, sondern entsprechend der Maserung des Holzes uneben wirkt. Durch zweckentsprechende
Abstimmung der Dicke der Metallschicht 14 und der Dicke der Holzschicht
18 lässt sich bei Betrachtung gegen helles Licht, beispielsweise Sonnenlicht,
eine Transparenz des gesamten Schichtkörpers derart erzielen, dass im Durchlicht
eine deutliche Abdunkelung erzielt wird, die Maserung des Holzes jedoch weiterhin
sichtbar bleibt.
Bei Anordnung der Lamelle 6 derart, dass die Kunststoffschicht
12 zur Außenseite eines Gebäudes zeigt (die Lamelle kann außerhalb oder
innerhalb eines Fensters oder einer Türe angeordnet sein), reflektiert die Metallschicht
14 von außen einstrahlendes Sonnenlicht, wobei dieses nicht nur im sichtbaren,
sondern auch im infraroten Teil reflektiert wird, so dass der geschlossene Lamellenvorhang
auch einen ausgezeichneten Wärmeschutz für das Innere des Gebäudes bildet. Des weiteren
ist die Furnierschicht 18 zuverlässig vor Erwärmung geschützt, so dass
keine Verfärbungen oder Risse entstehen. Denkbar ist auch ein Einsatz der Lamellen
mit lichtleitender Funktion in das Gebäude, wodurch jedoch der Hitzeschutz stark
vermindert wird.
3 zeigt einen Schnitt gemäß III-III in
1 durch eine Lamelle 6. Diese Lamelle
6 ist nur aus einer Furnierschicht 18 zusammengesetzt, die auf
ihrer Oberseite und ihrer Unterseite mit einer Kunststoffschicht 12 bzw.
22 abgedeckt ist, wobei die Kunststoffschichten 12 und
22 außerhalb der Furnierschicht 18 unmittelbar miteinander verbunden
sind, so dass die Furnierschicht 18 vollständig in Kunststoff eingeschlossen
ist. Weiter ist in 3 die Wölbung der Lamelle
6 senkrecht zu deren Längsstreckung sichtbar. Die Wölbung ist nur beispielhaft.
Radius und Tiefe können unterschiedlich sein, es können auch mehrere Wölbungen wellenartig
ausgebildet sein.
Vorteilhaft ist die Wölbung längs der gesamten Länge der Lamelle gleich,
so daß die Lamelle in Ansicht der 2 eben ist. Wölbung
und Stärke bzw. Dicke der Lamelle sind derart aufeinander abgestimmt, daß die Biegesteifigkeit
der Lamelle für den jeweiligen Anwendungszweck ausreichend ist.
4 zeigt ein Beispiel einer Einrichtung
zur Herstellung erfindungsgemäßer Lamellen.
Die Einrichtung gemäß 4 enthält zwei
Vorwärtswalzen 30 und 32, von denen die Kunststoffschichten
12 bzw. 22 bildende Kunststofffolien 34 bzw.
36 abwickelbar sind. Die Kunststofffolien 34 und 36 bewegen
sich zwischen Transportwalzen 38 und 40 hindurch in einem Bereich
zwischen Formhälften 42 und 44 einer Form 46 und weiter
zwischen Zugwalzen 48 und 50 hindurch.
Auf die Kunststofffolie 36 werden Holzfurnierstücke
52 aufgelegt, die sich zusammen mit den Kunststofffolien 34 und
36 zwischen den Transportwalzen 38 und 40 hindurch bewegen.
Wenn sich ein Holzfurnierstück 52 jeweils innerhalb der Form
46 befindet, werden deren Formhälften geschlossen, wobei sie einen der
fertigen Lamelle 6 (1 bis 3)
entsprechenden Formhohlraum bilden, in dem die Lamelle geformt und, beispielsweise
durch Erhitzen, UV-Bestrahlung usw., ausgehärtet wird. Dabei werden die Kunststofffolien
34 und 36 fest mit dem Holzfurnierstück 52 verbunden,
so dass nach dem Aushärten eine in sich steife Lamelle 6 gebildet ist,
deren Außenrand beispielsweise durch kurzzeitiges zusätzliches Aufeinanderpressen
der Formhälften oder durch ein nicht dargestelltes, in Bewegungsrichtung hinter
Form 46 angeordnetes Schneidwerkzeug vom Rest der Kunststofffolien
34 und 36 abgetrennt wird, so dass die fertige Lamelle auf einem
Tisch 54 zur weiteren Bearbeitung fällt. Da die Kunststofffolien
34 und 36 außerhalb des Holzfurnierstücks 52 unmittelbar
verschweißt werden, ist das Holzfurnierstück 52, wie in 3
dargestellt, vollständig in Kunststoff eingebettet.
Die Einrichtung gemäß 4 kann in vielfältiger
Weise abgeändert werden.
Beispielsweise kann die Kunststofffolie 34 mit einer Metallschicht
versehen sein und können die Holzfurnierstücke 52 mit Kleberschichten versehen
sein, so dass die Lamelle mit einem Aufbau gemäß 2 hergestellt
werden kann. Die Wölbung, die die eben in die Form 46 einlaufende Verbundfolie
innerhalb der geschlossenen Form erfährt, ist derart, dass keinerlei Gefahr besteht,
dass das zwischen den Kunststofffolien aufgenommene Holzfurnierstück bricht oder
einreißt.
Die Festigkeit des Holzfurnierstücks selbst kann dadurch erhöht werden,
dass das Holzfurnierstück vor seiner Verarbeitung mit Kunststoff gedrängt wird.
Die Einrichtung kann derart aufgebaut sein, dass eine großflächige
Furnierschicht zwischen den Kunststofffolien einläuft, so dass zahlreiche Lamellen
in der Form 46 ausgeformt werden, die anschließend in einzelne Lamellen
zertrennt werden.
Die Herstellung kann kontinuierlich erfolgen, indem mehrere mit in
Ansicht senkrecht auf ihre Drehachsen wellenförmig geformter Oberfläche ausgebildete
Walzen vorgesehen werden, zwischen denen die Verbundfolie hindurchläuft und dabei
mit den Wölbungen ausgebildet wird. Die Härtung der gewölbt ausgebildeten Oberfläche
kann durch Aufheizen der Walzen selbst oder durch entsprechende Bestrahlung zwischen
den als Formwalzen wirkenden Walzen erfolgen.
Der Holzfurnierverbundschichtkörper, der eine geschilderte Horizontallamelle
bildet, kann in vielfältiger Weise abgeändert werden.
5 zeigt eine Ausführungsform einer Horizontallamelle
6, die sich von der der 3 dadurch unterscheidet,
dass sie S-förmig bzw. wellenförmig gewölbt ist. Die Anzahl der Wölbungen kann unterschiedlich
sein. Desweiteren ist die Horizontallamelle 6 gemäß 5
in der dargestellten Ausführungsform an ihren seitlichen Rändern nicht von den Kunststoffschichten
12 bzw. 22 ummantelt.
Zu ihrem Schutz ist die Holzfurnierschicht 18 insbesondere
bei einer Ausführungsform, bei der sie seitlich freiliegt, aber auch sonst, vorteilhafterweise
mit einem Kunststoff oder einem Material natürlicher Herkunft, wie einem Öl, Wachs,
Hartwachs, Hartwachsöl oder ähnlichem getränkt. Diese Tränkung kann durch Einsaugen
des Tränkungsmaterials gegen Vakuum, durch Einpressen oder durch einfaches Tränken
bzw. Tauchen erfolgen. Beispiele sind in der DE
201 11 189 U1 beschrieben.
Bei der Ausführungsform gemäß 6 ist die
durch die Kunststoffschicht 12 und die anschließende Metallschicht
14 der Ausführungsform gemäß der 2 definierte
Sonnenschutzschicht durch eine Kunststofffolie 62 gebildet, die beispielsweise
eine geschützt zwischen zwei Kunststoffschichten angeordnete Metallschicht enthält
oder mit einer Reflexionsschicht versehen ist. An die reflektierende Kunststoffschicht
62 schließt sich eine zur Steifigkeit der Lamelle beitragende Kunststoffschicht
64 an, die mit der Kunststoffschicht 62 beispielsweise verschmolzen
oder verklebt werden kann und über die transparente Kleberschicht 16 mit
der Furnierschicht 18 verbunden ist. Auf ihrer Unterseite ist die Furnierschicht
18 mittels einer ebenfalls vorteilhaften transparenten Kleberschicht
20 mit einer Kunststoffschicht 22 verbunden, die vorteilhaft ebenfalls
zur Steifigkeit der Lamelle beiträgt. Die Kunststoffschichten 64 und
22 können aus gleichem Material bestehen.
Die Ausführungsform gemäß 7 unterscheidet
sich von der der 6 dadurch, dass auch an der Unterseite
der Furnierschicht 18 eine hochreflektierende Kunststoffschicht
62 aufgebracht ist, die als Hitzeschutzfolie wirkt.
Bei der Ausführungsform gemäß 8 ist auf
einer Seite der Furnierschicht 18 über die Kleberschicht
16 die als Hitzeschutzschicht wirkende Kunststoffschicht 62 bzw.
Kunststofffolie aufgebracht und auf der anderen Seite der Furnierschicht
18 ist mittels der Kleberschicht 20 eine Kunststoffschicht
22 aufgebracht.
Bei der Ausführungsform gemäß 9 ist an
beiden Seiten der Holzfurnierschicht 18 mittels jeweils einer Kleberschicht
16 eine als Hitzeschutzschicht wirkende Kunststofffolie bzw. Kunststoffschicht
62 angeordnet.
Es versteht sich, dass bei allen Ausführungsformen wenigstens eine
der Kunststoffschichten derart geartet ist, dass bei einer Wölbung der Horizontallamelle
ähnlich den 3 oder 5
quer zur Längserstreckung der Horizontallamelle eine ausreichende Biegesteifigkeit
entsteht.
Bezugnehmend auf die 4 kann die Formung
innerhalb der Form 46 unter Vakuum erfolgen. Desweiteren ist es möglich,
eine weitere Station vorzuschalten, in der das Holzfurnier 52 mit einem
Kunststoff oder einem Stoff natürlicher Herkunft, wie einem Öl, Wachs, Hartwachs,
einem Hartwachsöl usw. getränkt wird.
Die Kunststoffschichten bzw. insbesondere die äußere, reflektierende
Kunststofffolie bzw. Kunststoffschicht 62 können je nach Bedarf gefärbt
sein.
Es versteht sich, dass die geschilderten Ausführungsformen und Merkmale
in unterschiedlichster Weise miteinander kombiniert werden können.