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Dokumentenidentifikation DE202005009106U1 03.11.2005
Titel Handstableuchte
Anmelder Sonlux Licht- und Elektroinstallation GmbH & Co KG, 99706 Sondershausen, DE
Vertreter Hofstetter, Schurack & Skora, 50937 Köln
DE-Aktenzeichen 202005009106
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 03.11.2005
Registration date 29.09.2005
Application date from patent application 09.06.2005
IPC-Hauptklasse F21L 14/02
IPC-Nebenklasse F21V 23/04   H05B 37/02   
IPC additional class // F21Y 103:00  

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Handstableuchte.

Aus DE 203 15 803 ist eine Arbeitsleuchte mit einem Energieversorgungsmodul, einem ersten Leuchtmittel und einem Notlichtleuchtmittel bekannt, wobei zur Betätigung ein Schalter vorgesehen ist, welcher eine Aus- und zwei Ein-Schaltpositionen aufweist.

Problematisch ist, daß diese Handstableuchte zur Betätigung mit beiden Händen erfaßt werden muß. Problematisch ist ferner, daß sich das Auswechseln eines defekten Leuchtmittels schwierig gestaltet.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Handstableuchte zur Verfügung zu stellen.

Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit einer Handstableuchte gemäß den Merkmalen der Ansprüche 1, 7 bzw. 9.

Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist bei einer Handstableuchte mit einem stabförmigen Gehäuse, welches einen ein Leuchtmittel aufnehmenden Leuchtmittelabschnitt und einen Griffabschnitt aufweist, wobei an dem Griffabschnitt ein Betätigungselement einer Schaltvorrichtung angeordnet ist, vorgesehen, daß das Betätigungselement durch Berührung oder Druck betätigbar ist und einen Schaltweg von weniger als 3 mm aufweist. Durch diesen äußerst geringen Schaltweg wird eine leichtere Handhabbarkeit erreicht. Darüber hinaus ergibt sich durch den äußerst geringen Schaltweg, daß Abdeckungen des Schaltelementes nur noch minimal mechanisch belastet werden und dadurch anders als im Stand der Technik praktisch nicht mehr verschleißen, was eine lange Lebensdauer der Handstableuchte zur Folge hat. Auch kann dadurch die Abdeckung sehr klein gewählt werden.

Vorzugsweise ist bei der erfindungsgemäßen Handstableuchte das Betätigungselement am oberen Ende des Griffabschnitts derart angeordnet ist, daß dessen Betätigung mit der die Handstableuchte gleichzeitig haltenden Hand möglich ist. Dadurch wird die Funktionalität der Handstableuchte erheblich verbessert, denn der Benutzer kann dadurch mit der zweiten Hand arbeiten oder sich festhalten und trotzdem frei zwischen einer beleuchteten und einer unbeleuchteten Arbeitssituation wählen, ohne dazu seine Arbeit unterbrechen zu müssen.

Eine besonders verschleißarme Handstableuchte ergibt sich, wenn gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung das Betätigungselement einen Schalter oder Taster in einem Niederspannungsweg und darüber ein Leistungsschaltelement, insbesondere einen Halbleiterschalter, Triac, AC-Switch oder auch ein Relais betätigt, welches in einem Hochspannungspfad angeordnet ist. Dadurch werden Funkenstrecken vermieden, an welcher im Stand der Technik Verschleiß besonders häufig auftritt.

Gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß das Betätigungselement der Handstableuchte eine Abdeckung aufweist, die an dem Griffabschnitt ein- oder angespritzt ist. Dadurch kann zum einen sichergestellt werden, daß die Abdeckung zuverlässig abdichtet und Gefährdungen des Benutzers ausschließt, zum anderen kann eine kostengünstige Herstellung erreicht werden. Eine solche Ausgestaltung ist darüber hinaus unter ästhetischen Gesichtspunkten optisch besonders ansprechend.

Wenn die Abdeckung des Betätigungselementes im wesentlichen glatt mit der Umfangsfläche des Griffabschnittes abschließt, ergibt sich eine besonders angenehme Haptik.

Die Gefahr einer unabsichtlichen Betätigung der Handstableuchte kann dadurch verhindert werden, daß die Abdeckung des Betätigungselementes außerhalb des Greifbereiches des Griffabschnittes angeordnet ist.

Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung, für den auch unabhängig Schutz beansprucht wird, ist bei einer Handstableuchte, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 6 vorgesehen, daß eine Schaltungsplatine an ihrem einem Ende über eine Leuchtmittelfassung gegenüber dem Griffabschnitt festgelegt ist. Dadurch besteht bei einem Auswechseln des Leuchtmittels nicht mehr die Gefahr, Verbindungsleitungen zu unterbrechen. Ein weiterer Vorteil ist es, daß sich durch diese Gestaltung auch eine besonders kostengünstige Herstellung erreichen läßt.

Die vorgenannten Vorteile stellen sich insbesondere dann ein, wenn die Leuchtmittelfassung zur Anordnung der Schaltungsplatine zwei sich axial erstreckende Vorsprünge als Niet- oder Schraublager aufweist.

Um die Handstableuchte hinsichtlich ihrer Handhabbarkeit insbesondere beim Auswechseln eines Leuchtmittels zu verbessern, ist gemäß einem weiteren selbständigen Aspekt der Erfindung, für den auch unabhängig Schutz beansprucht wird, vorgesehen, daß bei einer Handstableuchte insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zwischen dem Griff- und dem Leuchtmittelabschnitt eine lösbare Kupplung, insbesondere eine Verschraubung vorgesehen ist. Dadurch kann das Leuchtmittel nach einer Trennung von Griff- und Leuchtmittelabschnitt im Bereich der Fassung erfaßt und so leicht ausgetauscht werden.

Bei allen vorgenannten Gestaltungen der erfindungsgemäßen Handstableuchte ist es vorteilhaft, wenn der Griffabschnitt in seinem Greifbereich eine erhabene Rippen- und oder Noppenstruktur aufweist. Dadurch kann bei der Benutzung der Handstableuchte eine Schweißbildung verhindert werden, was nicht nur angenehm ist sondern auch die Sicherheit fördert, da die Gefahr, daß die Handstableuchte aus der Hand rutscht, deutlich verringert ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Griffabschnitt darüber hinaus ergonomisch geformt ist und gegebenenfalls aus einem angespritzten gummiartigen Material ausgebildet ist.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.

Es zeigen:

1: eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Handstableuchte gemäß einer bevorzugten Ausführungsform,

2: eine Energieversorgungsmodul der in 1 gezeigten Handstableuchte in einer vereinfachten Ansicht von oben,

3: das Energieversorgungsmodul in 2 in einer vereinfachten Ansicht von der Seite, und

4: einen Schaltplan zu der in den 1 bis 3 gezeigten Handstableuchte.

Die in den 1 bis 4 gezeigte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handstableuchte 10 weist ein stabförmiges Gehäuse 12 mit einem Leuchtmittelabschnitt 14 und einem Griffabschnitt 16 auf. Der Leuchtmittelabschnitt 14 besteht im wesentlichen aus einem durchsichtigem Kunststoffrohr 18 mit einem im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt, einer Endkappe 20 sowie einem Verschraubungselement 22 mit einem unterbrochenen Innengewinde mit einem Gewindedurchmesser von etwa 45 mm. Dieser Leuchtmittelabschnitt 14 schützt ein Leuchtmittel 24, welches als Leuchtstoffröhre mit einem im wesentlichen U-förmig gebogenen Leuchtgasbehälter 26 und einer Leistung von 11 Watt ausgebildet ist. An der Endkappe 22 ist vorzugsweise ein Aufhängehacken 28 angeordnet.

Der Griffabschnitt 16, der an seinem leuchtmittelseitigen Ende 30 ein zu dem Innengewinde des Verschraubungselementes 22 passendes Außengewinde aufweist, ist als im wesentlichen zylindrisches Gehäusebauteil aus einem schlagfesten Kunststoffmaterial gefertigt und weist einen Greifabschnitt 32 mit einer erhabenen Rippenstruktur 34 auf, welche eine Handhabung der Handstableuchte 10 erleichtert. An dem Griffabschnitt 16 ist ferner eine Abdeckung 36 eines Betätigungselementes 38 angespritzt, wobei diese Abdeckung 36 aus einem gummiartigen Material besteht. An dem dem Ende 30 gegenüber liegenden Ende 40 des Griffabschnittes 16 ist zentral eine Kabeldurchführung 42 für ein Anschlußkabel 44 mit Knickschutz 46 vorgesehen.

Das Gehäuse 12 ist aufgrund der bevorstehend beschriebenen Konfiguration insgesamt feuchtigkeitsdicht ausgeführt, so daß die Handstableuchte den Schutzgrad IP 20 erfüllt, wenn ein Anschlußkabel 44 aus PVC mit einem Eurostecker verwendet wird, und welche mindestens den Schutzgrad IP 54 erfüllt, wenn die Anschlußleitung 44 eine Gummileitung mit einem Konturenstecker ist.

Im Innern des Griffabschnittes 16 ist bei der gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Handstableuchte 10 eine Schaltungsplatine 48 (2, 3) angeordnet, auf welcher ein Energieversorgungsgerät 50 (4) und als Schaltvorrichtung ein elektronischer Schalter 62 ausgebildet sind.

Die Schaltungsplatine 48 wird in dem Gehäuse über eine Leuchtmittelfassung 52, die hinsichtlich des zu haltenden TCS Leuchtmittels 24 einer Fassung des Typs G23 entspricht, gehalten, wobei die Leuchtmittelfassung 52 dafür eine erste und eine zweite Haltelasche 54, 56 aufweist, an welchen die Schaltungsplatine 48 angenietet ist. Um eine sichere Festlegung der Leuchtmittelfassung 52 an dem Griffabschnitt 16 zu gewährleisten, weist die Leuchtmittelfassung 52 einen kreisscheibenartig ausgebildeten Kragen 58 auf, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser des Griffabschnittes 16 an der Einbaustelle entspricht.

Aufgrund der vorstehend beschriebenen sicheren Halterung der Schaltungsplatine 48 in dem Griffabschnitt 16 ist es bei der beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Handstableuchte 10 möglich und auch ausgeführt, die Anschlußleitung 44 mit einer Zugentlastung 60 an der Schaltungsplatine 48 sicher anzuschließen.

Das in 4 gezeigte, auf der Schaltungsplatine 48 ausgebildete Energieversorgungsgerät 50 ist zum Betrieb des als Leuchtstofflampe ausgebildeten Leuchtmittels 24 ausgebildet, wobei die dabei ausgeführte Schaltung eine so genannte Halbbrücke ist.

Der elektronische Schalter 62, dessen Schaltbild in 4 gezeigt ist, weist ein Niederspannungsschaltelement 64 für Spannungen kleiner 50 Volt auf, wobei dieses Niederspannungsschaltelement mittels des Betätigungselementes 38 betätigbar ist. Da das Niederspannungsschaltelement 64 lediglich eine Niederspannung zu schalten braucht, beträgt der Schaltweg nur etwa 2 mm. Da auch keine großen Kräfte zu übertragen sind, ist das Betätigungselement 38 ein im Querschnitt quadratischer, quasi filigraner Betätigungsstab aus einem Kunststoffmaterial, der axial verlagert wird.

Mit dem Niederspannungsschaltelement 64 wird im Pfad der Netzspannung ein Leistungsschaltelement 66 angesteuert, welches ein AC-Halbleiterschalter, insbesondere ein Triac oder AC-Switch-Baustein ist. Die dazu verwendete Kleinspannung wird aus der anliegenden Netzspannung von 230 Volt Wechselspannung durch ein Netzwerk abgezweigt, welches aus einer ersten Diode 68 (D1), einer zweiten Diode 70 (D2), einem ersten Widerstand 72 (R1), einem ersten Kondensator 74 (C1) und einem zweiten Kondensator 76 (C2) besteht. In diesem Netzwerk bestimmt die erste Diode 68 (D1), die eine Zenerdiode ist, die Höhe der Arbeitsspannung für das Niederspannungsschaltelement 64, die im vorliegenden Falle 12 Volt beträgt. Die zweite Diode 70 (D2) dient in diesem Netzwerk als Gleichrichter, und der erste Kondensator 72 (C1) dient als Glättungskondensator.


Anspruch[de]
  1. Handstableuchte, mit einem stabförmigen Gehäuse (12), welches einen ein Leuchtmittel (24) aufnehmenden Leuchtmittelabschnitt (14) und einen Griffabschnitt (16) aufweist, wobei an dem Griffabschnitt (16) ein Betätigungselement (36, 38) einer Schaltvorrichtung vorgesehen ist, mit welcher das Leuchtmittel (24) betätigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (36, 38) durch Berührung oder Druck betätigbar ist und einen Schaltweg von weniger als 3 mm aufweist
  2. Handstableuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (36, 38) am oberen Ende des Griffabschnitts (16) derart angeordnet ist, daß dessen Betätigung mit der die Handstableuchte gleichzeitig haltenden Hand möglich ist.
  3. Handstableuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (36, 38) einen Schalter (62) oder Taster in einem Niederspannungsweg betätigt und damit ein Leistungsschaltelement (66), insbesondere einen AC-Halbleiterschalter oder ein Relais in einem Hochspannungspfad ansteuert.
  4. Handstableuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement eine Abdeckung (36) aufweist, die an dem Griffabschnitt (16) ein- oder angespritzt ist.
  5. Handstableuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (36) des Betätigungselementes im wesentlichen glatt mit der Umfangsfläche des Griffabschnittes (16) abschließt.
  6. Handstableuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (36) des Betätigungselementes außerhalb des Greifbereiches (32) des Griffabschnittes (16) angeordnet ist.
  7. Handstableuchte, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schaltungsplatine (48) vorgesehen ist, die an ihrem einem Ende über eine Leuchtmittelfassung (52) gegenüber dem Griffabschnitt (16) festgelegt ist.
  8. Handstableuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittelfassung (52) zur Anordnung der Schaltungsplatine (48) zwei sich axial erstreckende Vorsprünge oder Haltelaschen (54, 56) als Niet- oder Schraublager aufweist.
  9. Handstableuchte, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Griff- und dem Leuchtmittelabschnitt (14, 16) eine lösbare Kupplung, insbesondere eine Verschraubung vorgesehen ist.
  10. Handstableuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffabschnitt (16) in seinem Greifbereich eine erhabene Rippen- und oder Noppenstruktur (34) aufweist.
  11. Handstableuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffabschnitt (16) ergonomisch geformt ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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