Die Erfindung betrifft eine Handstableuchte.
Aus DE 203 15 803 ist eine
Arbeitsleuchte mit einem Energieversorgungsmodul, einem ersten Leuchtmittel und
einem Notlichtleuchtmittel bekannt, wobei zur Betätigung ein Schalter vorgesehen
ist, welcher eine Aus- und zwei Ein-Schaltpositionen aufweist.
Problematisch ist, daß diese Handstableuchte zur Betätigung mit beiden
Händen erfaßt werden muß. Problematisch ist ferner, daß sich das Auswechseln eines
defekten Leuchtmittels schwierig gestaltet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Handstableuchte
zur Verfügung zu stellen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit einer Handstableuchte gemäß
den Merkmalen der Ansprüche 1, 7 bzw. 9.
Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist bei einer Handstableuchte
mit einem stabförmigen Gehäuse, welches einen ein Leuchtmittel aufnehmenden Leuchtmittelabschnitt
und einen Griffabschnitt aufweist, wobei an dem Griffabschnitt ein Betätigungselement
einer Schaltvorrichtung angeordnet ist, vorgesehen, daß das Betätigungselement durch
Berührung oder Druck betätigbar ist und einen Schaltweg von weniger als 3 mm aufweist.
Durch diesen äußerst geringen Schaltweg wird eine leichtere Handhabbarkeit erreicht.
Darüber hinaus ergibt sich durch den äußerst geringen Schaltweg, daß Abdeckungen
des Schaltelementes nur noch minimal mechanisch belastet werden und dadurch anders
als im Stand der Technik praktisch nicht mehr verschleißen, was eine lange Lebensdauer
der Handstableuchte zur Folge hat. Auch kann dadurch die Abdeckung sehr klein gewählt
werden.
Vorzugsweise ist bei der erfindungsgemäßen Handstableuchte das Betätigungselement
am oberen Ende des Griffabschnitts derart angeordnet ist, daß dessen Betätigung
mit der die Handstableuchte gleichzeitig haltenden Hand möglich ist. Dadurch wird
die Funktionalität der Handstableuchte erheblich verbessert, denn der Benutzer kann
dadurch mit der zweiten Hand arbeiten oder sich festhalten und trotzdem frei zwischen
einer beleuchteten und einer unbeleuchteten Arbeitssituation wählen, ohne dazu seine
Arbeit unterbrechen zu müssen.
Eine besonders verschleißarme Handstableuchte ergibt sich, wenn gemäß
einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung das Betätigungselement einen
Schalter oder Taster in einem Niederspannungsweg und darüber ein Leistungsschaltelement,
insbesondere einen Halbleiterschalter, Triac, AC-Switch oder auch ein Relais betätigt,
welches in einem Hochspannungspfad angeordnet ist. Dadurch werden Funkenstrecken
vermieden, an welcher im Stand der Technik Verschleiß besonders häufig auftritt.
Gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß
das Betätigungselement der Handstableuchte eine Abdeckung aufweist, die an dem Griffabschnitt
ein- oder angespritzt ist. Dadurch kann zum einen sichergestellt werden, daß die
Abdeckung zuverlässig abdichtet und Gefährdungen des Benutzers ausschließt, zum
anderen kann eine kostengünstige Herstellung erreicht werden. Eine solche Ausgestaltung
ist darüber hinaus unter ästhetischen Gesichtspunkten optisch besonders ansprechend.
Wenn die Abdeckung des Betätigungselementes im wesentlichen glatt
mit der Umfangsfläche des Griffabschnittes abschließt, ergibt sich eine besonders
angenehme Haptik.
Die Gefahr einer unabsichtlichen Betätigung der Handstableuchte kann
dadurch verhindert werden, daß die Abdeckung des Betätigungselementes außerhalb
des Greifbereiches des Griffabschnittes angeordnet ist.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung, für den auch unabhängig
Schutz beansprucht wird, ist bei einer Handstableuchte, insbesondere nach einem
der Ansprüche 1 bis 6 vorgesehen, daß eine Schaltungsplatine an ihrem einem Ende
über eine Leuchtmittelfassung gegenüber dem Griffabschnitt festgelegt ist. Dadurch
besteht bei einem Auswechseln des Leuchtmittels nicht mehr die Gefahr, Verbindungsleitungen
zu unterbrechen. Ein weiterer Vorteil ist es, daß sich durch diese Gestaltung auch
eine besonders kostengünstige Herstellung erreichen läßt.
Die vorgenannten Vorteile stellen sich insbesondere dann ein, wenn
die Leuchtmittelfassung zur Anordnung der Schaltungsplatine zwei sich axial erstreckende
Vorsprünge als Niet- oder Schraublager aufweist.
Um die Handstableuchte hinsichtlich ihrer Handhabbarkeit insbesondere
beim Auswechseln eines Leuchtmittels zu verbessern, ist gemäß einem weiteren selbständigen
Aspekt der Erfindung, für den auch unabhängig Schutz beansprucht wird, vorgesehen,
daß bei einer Handstableuchte insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zwischen
dem Griff- und dem Leuchtmittelabschnitt eine lösbare Kupplung, insbesondere eine
Verschraubung vorgesehen ist. Dadurch kann das Leuchtmittel nach einer Trennung
von Griff- und Leuchtmittelabschnitt im Bereich der Fassung erfaßt
und so leicht ausgetauscht werden.
Bei allen vorgenannten Gestaltungen der erfindungsgemäßen Handstableuchte
ist es vorteilhaft, wenn der Griffabschnitt in seinem Greifbereich eine erhabene
Rippen- und oder Noppenstruktur aufweist. Dadurch kann bei der Benutzung der Handstableuchte
eine Schweißbildung verhindert werden, was nicht nur angenehm ist sondern auch die
Sicherheit fördert, da die Gefahr, daß die Handstableuchte aus der Hand rutscht,
deutlich verringert ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Griffabschnitt darüber
hinaus ergonomisch geformt ist und gegebenenfalls aus einem angespritzten gummiartigen
Material ausgebildet ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang
mit den Zeichnungen.
Es zeigen:
1: eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Handstableuchte gemäß einer bevorzugten Ausführungsform,
2: eine Energieversorgungsmodul der in
1 gezeigten Handstableuchte in einer vereinfachten
Ansicht von oben,
3: das Energieversorgungsmodul in
2 in einer vereinfachten Ansicht von der Seite, und
4: einen Schaltplan zu der in den
1 bis 3 gezeigten
Handstableuchte.
Die in den 1 bis 4
gezeigte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handstableuchte
10 weist ein stabförmiges Gehäuse 12 mit einem Leuchtmittelabschnitt
14 und einem Griffabschnitt 16 auf. Der Leuchtmittelabschnitt
14 besteht im wesentlichen aus einem durchsichtigem Kunststoffrohr
18 mit einem im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt, einer Endkappe
20 sowie einem Verschraubungselement 22 mit einem unterbrochenen
Innengewinde mit einem Gewindedurchmesser von etwa 45 mm. Dieser Leuchtmittelabschnitt
14 schützt ein Leuchtmittel 24, welches als Leuchtstoffröhre mit
einem im wesentlichen U-förmig gebogenen Leuchtgasbehälter 26 und einer
Leistung von 11 Watt ausgebildet ist. An der Endkappe 22 ist vorzugsweise
ein Aufhängehacken 28 angeordnet.
Der Griffabschnitt 16, der an seinem leuchtmittelseitigen
Ende 30 ein zu dem Innengewinde des Verschraubungselementes 22
passendes Außengewinde aufweist, ist als im wesentlichen zylindrisches Gehäusebauteil
aus einem schlagfesten Kunststoffmaterial gefertigt und weist einen Greifabschnitt
32 mit einer erhabenen Rippenstruktur 34 auf, welche eine Handhabung
der Handstableuchte 10 erleichtert. An dem Griffabschnitt 16 ist
ferner eine Abdeckung 36 eines Betätigungselementes 38 angespritzt,
wobei diese Abdeckung 36 aus einem gummiartigen Material besteht. An dem
dem Ende 30 gegenüber liegenden Ende 40 des Griffabschnittes
16 ist zentral eine Kabeldurchführung 42 für ein Anschlußkabel
44 mit Knickschutz 46 vorgesehen.
Das Gehäuse 12 ist aufgrund der bevorstehend beschriebenen
Konfiguration insgesamt feuchtigkeitsdicht ausgeführt, so daß die Handstableuchte
den Schutzgrad IP 20 erfüllt, wenn ein Anschlußkabel 44 aus PVC mit einem
Eurostecker verwendet wird, und welche mindestens den Schutzgrad IP 54 erfüllt,
wenn die Anschlußleitung 44 eine Gummileitung mit einem Konturenstecker
ist.
Im Innern des Griffabschnittes 16 ist bei der gezeigten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Handstableuchte 10 eine Schaltungsplatine
48 (2, 3) angeordnet,
auf welcher ein Energieversorgungsgerät 50 (4)
und als Schaltvorrichtung ein elektronischer Schalter 62 ausgebildet sind.
Die Schaltungsplatine 48 wird in dem Gehäuse über eine Leuchtmittelfassung
52, die hinsichtlich des zu haltenden TCS Leuchtmittels 24 einer
Fassung des Typs G23 entspricht, gehalten, wobei die Leuchtmittelfassung
52 dafür eine erste und eine zweite Haltelasche 54,
56 aufweist, an welchen die Schaltungsplatine 48 angenietet ist.
Um eine sichere Festlegung der Leuchtmittelfassung 52 an dem Griffabschnitt
16 zu gewährleisten, weist die Leuchtmittelfassung 52 einen kreisscheibenartig
ausgebildeten Kragen 58 auf, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser
des Griffabschnittes 16 an der Einbaustelle entspricht.
Aufgrund der vorstehend beschriebenen sicheren Halterung der Schaltungsplatine
48 in dem Griffabschnitt 16 ist es bei der beschriebenen bevorzugten
Ausführungsform der Handstableuchte 10 möglich und auch ausgeführt, die
Anschlußleitung 44 mit einer Zugentlastung 60 an der Schaltungsplatine
48 sicher anzuschließen.
Das in 4 gezeigte, auf der Schaltungsplatine
48 ausgebildete Energieversorgungsgerät 50 ist zum Betrieb des
als Leuchtstofflampe ausgebildeten Leuchtmittels 24 ausgebildet, wobei
die dabei ausgeführte Schaltung eine so genannte Halbbrücke ist.
Der elektronische Schalter 62, dessen Schaltbild in
4 gezeigt ist, weist ein Niederspannungsschaltelement
64 für Spannungen kleiner 50 Volt auf, wobei dieses Niederspannungsschaltelement
mittels des Betätigungselementes 38 betätigbar ist. Da das Niederspannungsschaltelement
64 lediglich eine Niederspannung zu schalten braucht, beträgt der Schaltweg
nur etwa 2 mm. Da auch keine großen Kräfte zu übertragen sind, ist das Betätigungselement
38 ein im Querschnitt quadratischer, quasi filigraner Betätigungsstab aus
einem Kunststoffmaterial, der axial verlagert wird.
Mit dem Niederspannungsschaltelement 64 wird im Pfad der
Netzspannung ein Leistungsschaltelement 66 angesteuert, welches ein AC-Halbleiterschalter,
insbesondere ein Triac oder AC-Switch-Baustein ist. Die dazu verwendete Kleinspannung
wird aus der anliegenden Netzspannung von 230 Volt Wechselspannung durch ein Netzwerk
abgezweigt, welches aus einer ersten Diode 68 (D1), einer zweiten Diode
70 (D2), einem ersten Widerstand 72 (R1), einem ersten Kondensator
74 (C1) und einem zweiten Kondensator 76 (C2) besteht. In diesem
Netzwerk bestimmt die erste Diode 68 (D1), die eine Zenerdiode ist, die
Höhe der Arbeitsspannung für das Niederspannungsschaltelement 64, die im
vorliegenden Falle 12 Volt beträgt. Die zweite Diode 70 (D2) dient
in diesem Netzwerk als Gleichrichter, und der erste Kondensator 72 (C1)
dient als Glättungskondensator.