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Dokumentenidentifikation DE202005010167U1 03.11.2005
Titel Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien
Anmelder Creation Crettaz GmbH, 96231 Bad Staffelstein, DE
Vertreter Maryniok und Kollegen, 96317 Kronach
DE-Aktenzeichen 202005010167
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 03.11.2005
Registration date 29.09.2005
Application date from patent application 27.06.2005
IPC-Hauptklasse D04C 1/02

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien, von denen mindestens ein Material aus biegesteifen, stegförmigen Kunststoffstreifen besteht.

Aus der DE 196 03 706 C1 ist ein Geflecht aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien bekannt, von denen mindestens ein Material ein streifenförmiges, mindestens zweidimensional, in der Ebene bogen- oder wellenförmig verformtes Material mit einer solchen geringen Dicke ist, dass es in das Flechtwerk einflechtbar ist und eine solche Breite aufweist, dass es beim Einflechten die vorgegebene Form beibehält. Als streifenförmiges Material können biegesteife Stege und Kunststoffstreifen verwendet werden. Solche Kunststoffstreifen lassen sich mit gleichartigen Streifen, aber auch mit solchen aus Flechtpflanzen hergestellten, verflechten. Ebenso können die Streifen auch aus Metall bestehen. Die Streifen können darüber hinaus aus laminierter oder nichtlaminierter, bedruckter oder nichtbedruckter Pappe oder verstärktem Papier gefertigt sein. Des Weiteren ist es möglich, die Stege dreidimensional, bogen-, kurven- oder wellenförmig auszuformen, bevor sie mit den Streifen verflochten werden. Ein solches Geflecht eignet sich besonders für die Verwendung als Matte, Korbware oder in Rattanmöbeln, Sitzmöbeln und dergleichen.

Aus der DE 297 10 420 U1 ist ein Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien bekannt, von denen mindestens ein Material flechtbare Ruten bekannter Flechtpflanzen ist. Das Flechtwerk zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens über die gesamte Länge und/oder über die gesamte Breite durchgehende, mit Aufstellern verkreuzte Ruten der Flechtpflanzen verwendet werden. Das Flechtwerk kann auch aus beidseitig mit Aufstellern verkreuzten durchgehenden Ruten oder Streifen mit flachen Querschnitten aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen oder damit kombiniert sein. Auch diese Geflechte eignen sich besonders für die Herstellung von Flächengebilden in zwei- und dreidimensionaler Erstreckung in Möbeln verschiedenster Art sowie für die Herstellung von Stellwänden, Trennwänden und dergleichen. Die Enden werden dabei in Nuten in Rahmenteilen eingeklemmt oder eingeklebt, oder, im Falle der Verwendung von Holzteilen, eingeleimt. Klemmverbindungen können in verschiedenster Weise realisiert werden, so beispielsweise durch Einsetzen von Klemmkeilen, die die Ruten und Stegenden einklemmen, oder durch Auslegung des Rahmenteils als Klemmrahmen mit einem verformbaren Schenkel.

Aus der DE 69 14 996 U1 ist ein Flechtwerk zur Verwendung als Möbelbespannung, Heizungsverkleidung, Deckenverkleidung für Schallschluckdecken und dergleichen bekannt, das aus einem Kunststoffprofil hergestellt ist, das eine draht- oder bandförmige Metalleinlage aufweist. Das zur Herstellung verwendete Kunststoffprofil kann aus geschäumtem, hochmolekularem, stereoregulärem Propylenpolymerisat bestehen, das einen geringen Anteil an heptanlöslichem niedermolekularem Propylenpolymerisat enthält. Als Kette und/oder Schuss kann dabei ein Kunststoffprofil dienen, das eine Metalleinlage aus Federstahl besitzt. Die Kreuzungstechnik ist bekannt, um einen Verbund aus diesen Streifen und Stegen herzustellen. Bei dem Flechten greifen die Streifen und Stege kreuzweise übereinander, so dass ein in sich stabiler Verbund entsteht. Die verwendeten Kunststoffmonofile können in jeder gewünschten Länge und vor allem in jeder gewünschten Farbe hergestellt werden und benötigen vor der Verarbeitung keine Vorbehandlung. Das Kunststoffprofil selbst kann verschiedene Ausgestaltungen aufweisen, beispielsweise bandförmig oder rund ausgebildet oder kombiniert sein.

Aus der DE 70 09 305 U1 ist ein Geflecht für Leuchtenschirme oder dergleichen bekannt, das im Wesentlichen aus nach Art von Schuss und Kette miteinander kombinierten starken sowie rohrartigen und/oder band- bzw. streifenförmigen Flechtelementen besteht. Diese sind in Zopfform ausgebildet, um Licht durch die Öffnungen lassen zu können.

Des Weiteren ist aus der DE 18 45 078 U1 ein Geflecht aus Kunststoff bekannt, das z. B. in Rahmen von Stuhllehnen für Stuhlsitze oder für sonstige Möbel und Gegenstände verwendet werden kann. Dieses Geflecht weist Kettstreifen auf, zu denen quer die paarweise gleichfalls in gleichen Abständen voneinander angeordneten Einschlagsstreifen in Wechselflechtlage eingeflochten sind. In dieses dadurch geschaffene Geflecht sind zusätzlich Schrägstreifen kreuzweise zueinander verlaufend eingeflochten.

Ausgehend von dem beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Flechtwerk der gattungsgemäßen Art so weiterzubilden, dass es besonders stabil, statisch hochbelastbar ist und eine hohe Tragfähigkeit sowohl in der Fläche als auch hochkantig angeordnet aufweist und beliebig formstabil herstellbar ist, um auch definierte Durchtrittslöcher realisieren zu können, die sich auch bei Belastung des Geflechts nicht verändern. Die Materialien sollen darüber hinaus so bearbeitet sein, dass sie auch von ungeübten Personen, ja sogar von Laien auf einfache Weise zu einem Geflecht verarbeitet werden können. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Voraussetzung zu schaffen, dass das Geflecht auch hinterleuchtet werden kann.

Gelöst wird die Aufgabe durch Ausgestaltung des Flechtwerkes gemäß der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre.

Bei allen bekannten Flechtwerken wird die Elastizität des Flechtmaterials ausgenutzt, um im Kreuzverbund das Flechtwerk zu erstellen. Die Art und Weise der Herstellung des Flechtmaterials mit solchen elastischen Teilen sind z.B. in der DE 196 03 706 C1 beschrieben. Durch die Dichte und Materialkombination können dabei auch relativ hochbelastbare größere Flächen hergestellt werden. Allerdings gibt das Material wegen der relativ hohen Elastizität nach, auch dann, wenn die verwendeten streifenförmigen Flechtmaterialien biegesteife Stege sind. Zur Erreichung einer hohen Formbeständigkeit, insbesondere bei der dreidimensionalen Ausgestaltung von Körpern aus solchen Flechtwerken, werden in Längsrichtung vorgeformte Stege oder stabile Streifen mit eingeflochten, wobei die Elastizität der Streifen zum Verkreuzen mit nicht elastischen Teilen ausgenutzt wird. Auch solche Flechtwerke sind statisch im aufgestellten Zustand nicht belastbar und können somit beispielsweise nicht mit Regalsystemen versehen werden.

Bei der Erfindung hingegen ist vorgesehen, dass die relativ dicken Kunststoffstreifen, die zwar über die Länge biegsam sind, jedoch bei kürzeren Abständen nicht elastisch sind, in Warmpressvorrichtungen vorgeformt werden, und zwar nicht nur bezüglich der Längskontur an den Rändern, sondern insbesondere im Hinblick auf die Verkreuzungsabschnitte, in denen die Verkreuzung mit anderen Flechtmaterialien vorgenommen werden soll. Werden die Kunststoffstreifen mit anderen Kunststoffstreifen gleicher Art zu einem Flechtwerk zusammengesetzt oder auch mit anderen Flechtmaterialien kombiniert, so ist ersichtlich, dass durch die vorgeformten Ausformungen zur Aufnahme des darin einzulegenden und damit verkreuzten Flechtmaterials dieses fixiert ist. Es wird der Verbund also nicht im Flechtverfahren sondern durch Ineinanderstecken realisiert, bei dem als Stege ausgebildete Kunststoffstreifen mit gleichen oder mit anderen Flechtmaterialien verkreuzt werden, wobei die Ausformungen jeweils ineinander greifen bzw. die Ausformung eine verschiebesichere Lagerung eines Steges bietet. Die Ausformungen sind beispielsweise von Kunststoffstreifen zu Kunststoffstreifen wechselseitig quer zur Längsachse eingebracht. In entsprechender Weise sind die Ausformungen in Kunststoffstreifen des zweiten Flechtmaterials eingedrückt, wobei die Breite der Kunststoffstreifen berücksichtigt wird, die in das Flechtwerk eingebunden werden sollen.

Auf diese Weise entsteht durch Ineinanderstecken der Kunststoffstreifen ein Flechtwerkverbund, der besonders stabil und verschiebesicher ist. Durch die vorherige Einbringung der Ausformungen ist zudem jeder Lückenabstand, der eingehalten werden soll, definierbar. Diese Abstände werden auch bei Belastung beibehalten. Es können also definierte Luftdurchtrittsöffnungen in ein solches Geflecht eingebracht werden, ohne befürchten zu müssen, dass die Streifen sich bei mechanischer Belastung, z. B. bei Windbelastung, verschieben. Die vorgegebene Struktur des Flechtwerkes, die durch die Ausformungen der miteinander verkreuzten Flechtmaterialien realisiert wird, ist also frei wählbar. Zum Beispiel können Kunststoffstreifen dicht an dicht verlegt miteinander verkreuzt sein. Bei anderen Ausführungen können bestimmte Schrägflechtungen erfolgen, wobei die entsprechenden Ausformungen in die Streifen vorher einzubringen sind. Es ist also nach der Erfindung notwendig, jeden Kunststoffstreifen individuell mit den seitlichen Ausformungen zu versehen, um das gewünschte Flechtmuster zu erhalten. Die Ausformungen lassen sich auf einfache Weise durch Warmpresswerkzeuge einbringen. Bei der Herstellung von Endlosware mittels Extruder können diese Ausformungen im Anschluss aus dem Extruderaustritt auch wechselseitig eingedrückt werden, bevor das Material erkaltet ist.

Bei Verwendung von Acrylglas, das in der Regel als Plattenware handelsüblich ist, können die Kunststoffstreifen ausgesägt werden. Die Ränder weisen relativ scharfe Kanten auf, die bestimmte Materialspannungen bewirken. Um diese zu neutralisieren, können die schmalen Randzonen mittels einer Warmrolle gebrochen oder aber auch abgefräst werden.

Vorteilhafte Ausgestaltungen des Flechtwerkes sind in den Unteransprüchen im Detail angegeben, wobei die Verflechtung mit herkömmlichen Streifen und Stegen aus Flechtpflanzen ebenfalls herstellbar ist, die in die Ausformungen eingelegt werden. Als Flechtpflanzen für Naturmaterial seien hier beispielhaft genannt: Weidenruten, Blattstreifen, Rotang, Kalmusrotang, Huberpalmblatt, Bambus oder Holz verschiedener Baumarten. Ebenfalls ist es möglich, die Kunststoffstreifen mit Blechstreifen, in denen durch einen Formgebungsprozess auch Ausformungen eingebracht sein können, zu kreuzen. Beispielsweise ist es möglich, einen Edelstahlstreifen mit einem Kunststoffstreifen in dieser Weise zu kombinieren, um besondere Materialeffekte zu erzielen, oder aber auch, um eine besondere Festigkeit zu erreichen.

Die relativ breiten Kunststoffstreifen, die z. B. zwischen ca. 1 cm und ca. 50 cm breit sein können und eine Dicke von ca. 2 mm bis ca. 12 mm oder mehr aufweisen können, können auch an ihren Kreuzungsflächen miteinander verschweißt oder verklebt sein. Wird zum Beispiel aus gleichartigen Kunststoffstreifen ein Geflecht gebildet und zwischen einem horizontalen Streifen und dem nächstfolgenden horizontalen Streifen beispielsweise ein Abstand von 50 cm oder weniger vorgesehen, so können in einen solchem Verbund in diesen relativ hohen Abstandsraum beispielsweise durchsichtige Acrylglaselemente eingeschoben werden oder auch Glaselemente, die die Rückwand eines Regalsystems bilden. Die senkrechten Streifen bieten dabei die erforderliche Stabilität. Die Zwischenräume zwischen den eingeschobenen Platten und den verkreuzten Flechtmaterialien werden dafür genutzt, um Trageeinrichtungen an den Streifen zu montieren, damit vorstehende Regalplatten, wie beispielsweise durchsichtige Glasplatten, eingebracht werden können. Dieses Beispiel zeigt, dass auch solche Regalsysteme hinterleuchtbar sind. Die Technologie ist selbstverständlich auch anwendbar, wenn das Geflecht aus dicht nebeneinanderliegenden Streifen gebildet ist. Die so gebildeten Durchbrüche können dafür verwendet werden, um die Haltevorrichtung an der Rückseite zu montieren oder zu fixieren. Vorderseitig stehen dann die Aufnahmen vor, um daran beispielsweise Regalbretter befestigen zu können oder auch Halter, auf denen Glasplatten aufgelegt werden können.

Je nach Anwendung eines Geflechts nach der Erfindung lassen sich die verschiedensten Flächenwerke herstellen, so auch Fassadenflächen, ja sogar Zaunflächenwerke. Es versteht sich dabei von selbst, dass die Flächenwerke umrahmt werden müssen, um die Enden der Streifen und der weiteren Flechtmaterialien zu binden und das Geflecht einzuspannen. Zu diesem Zweck können beispielsweise die Rahmen Nuten aufweisen, in die die Endabschnitte eingreifen. Hierin können sie verklemmt oder verklebt sein. Der Rahmen kann auch als Pressrahmen ausgeführt sein, wobei ein beweglicher biegsamer Oberteil auf einen feststehenden Unterteil aufdrückbar ist und die Druckkraft ausreichend ist, um das Geflecht zu fixieren. Es ist auch möglich, den Rahmen aus zwei Teilen zusammenzusetzen, die miteinander verschraubt werden, wobei über die Schraubverbindung oder auch über eine Nietverbindung der notwendige Anpressdruck erzeugt wird, um das Geflecht im Rahmen zu halten. Solche Wand- oder Deckenelemente können z. B. in Gebäuden oder an Fassaden von Gebäuden angebracht werden.

Die Fassadenelemente bestehen in der Regel aus einem Rahmen, in dem sich das Flechtwerk eingespannt. Diese Rahmen können z. B. statisch an den Außenwänden eines Gebäudes oder auch an den Innenwänden befestigt sein. Es ist aber auch möglich, die Rahmen mit Verschiebeeinrichtungen zu versehen, um sie in vertikaler und/oder horizontaler Richtung verschiebblich an den Fassadenwänden oder den Innenraumwänden anzubringen, um sie im Bedarfsfall beispielsweise zur Abschattung aus einer ersten Gebrauchsstellung in eine zweite Gebrauchsstellung, in der Lichtdurchtritt vermieden wird, verschieben zu können. Auch können transluzente Kunststoffstreifen für die Herstellung des Geflechtes als erstes und zweites Material zum Einsatz kommen, um Licht difus von aussen nach innen oder umgekehrt durchdringen lassen zu können. Es sind aber auch andere Materialkombinationen möglich, wobei ein Material stets mit Kunststoffstreifen mit den eingebrachten Ausformungen zur stabilisierten Herstellung des Flächengeflechtes versehen sein muss. Als Fassadenverkleidungselemente bietet ein Geflecht nach der Erfindung weiterhin den Vorteil, dass zu den optischen Eigenschaften, insbesondere die Abschattungseigenschaften, hinzutreten. Selbstverständlich lassen sich solche Wandelemente auch als Stellwände oder als Bestandteil von Schiebetüren und dergleichen einsetzen.

Es ist auch möglich, das nach der Erfindung hergestellte Flechtwerk mit Metallstäben zu kombinieren, die in die Ausformungen eingelegt sind, um nicht nur besondere optische Effekte zu erzielen, sondern auch eine hohe statische Belastbarkeit, beispielsweise wenn es sich um Rundteile handelt, wobei die Metallstäbe oben- und untenseitig fixiert sind.

Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, Acrylglasstreifen für die Herstellung eines Steckgeflechts nach der Erfindung zu verwenden, um damit beispielsweise hinterleuchtbare Flächenelemente herzustellen. Diese können beispielsweise in Rückwänden von Betten verbaut werden. Es ist möglich, hier verschiedenfarbige Acrylglasstreifen miteinander zu kombinieren, so dass in gewünschter Weise besondere Beleuchtungseffekte erzielt werden.

Der Beleuchtungseffekt kann verbessert werden, indem ein Reflektor an dem Rahmen befestigt wird und die Leuchtquellen zwischen Reflektor und Rahmen eingelegt werden oder das Licht in diesen Raum geflutet wird.

Das Flechtwerk nach der Erfindung lässt sich sowohl für zwei- als auch dreidimensionale Flächenelemente herstellen. Es versteht sich dabei von selbst, dass bei dreidimensionaler Anordnung die Kunststoffstreifen abzuwinkeln oder abzubiegen sind, um die gewünschte Form zu erreichen. Diese Abbiegungen erfolgen zusätzlich zu den vorgenommenen quer verlaufenden Ausformungen für die gewünschte Verkreuzungsart.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand des schematischen Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.

Die einzige Zeichnung zeigt zwei miteinander verkreuzte, gleich ausgebildete Kunststoffstreifen 1 und 4 aus lichtundurchlässigem oder transluzentem oder klarsichtigem Kunststoff, die beispielsweise aus Acrylglasstreifen bestehen können. Diese Streifen werden zunächst an den Längskanten gefräst, um Eckenspannungen zu vermeiden und um keine Schnittkantenwirkung befürchten zu müssen. Die Streifen 1 und 4 können aber mittels Extruder und Matrize hergestellt werden. In einem Warmformvorgang werden die Streifen 1 und 4 mit den charakteristischen, ihren Abmessungen angepassten, seitlich versetzten Ausformungen 2, 3 bzw. 7, 8, 9 versehen, die entsprechend dem gewünschten Flechtmuster geradeverlaufend oder schräg eingebracht sind. Aus der Figur ist ersichtlich, dass dabei in die so gebildete Aufnahme der senkrechte Streifen 4 mit dem Abschnitt 6 in die Ausformung 5 des waagerechten Streifens 1 kreuzend eingelegt ist. Diese Verbindungstechnik des Einsteckens wird auch an den Abschnitten 10 und 3 sowie bei den senkrechten Abschnitten 9, 8, 7 zur Anwendung gebracht, so dass durch wechselseitiges Einstecken der horizontalen Streifen mit den senkrechten Streifen 4 im Verbund das Geflecht hergestellt wird. Dieses Beispiel zeigt, dass durch einen in sich verschachtelten Verbund vorgeformter Streifenmaterialien ein Verschieben einzelner Streifen relativ zueinander nach Erstellung des Flechtwerkes nicht möglich ist. Ferner kann bei Verwendung von Materialien gleicher Stärke eine ebene Oberfläche erzielt werden. Es ist zur Verbesserung der Stabilität auch möglich, das Geflecht mindestens punktuell durch Verschweißen der Materialien zu erhöhen.


Anspruch[de]
  1. Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien, von denen mindestens ein Material aus biegesteifen, stegförmigen Kunststoffstreifen besteht, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoffstreifen (1) aus lichtundurchlässigem, transluzentem oder klarsichtigem Kunststoff besteht und an den Kreuzungsabschnitten mit weiteren Flechtmaterialien (4) durch Pressverformung im warmen verformbaren Zustand, quer oder in einem Winkel gemäß dem auszuführenden Verkreuzungswinkel zur Längsachse verlaufende, wechselseitig versetzt, eingebrachte Lagerzonen bildende Ausformungen (2, 3) zur Aufnahme des darin einzulegenden und zu verkreuzenden Flechtmaterial (4) aufweist, wobei vorgefertigte Kunststoffstreifen (1) mit weiteren Flechtmaterialien (4) in Stecktechnik miteinander zu einem Verbund zusammengesteckt sind.
  2. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen Acrylglasstreifen, PE-, PVC-, PP- oder ABS-Kunststoffstreifen sind oder aus Polycarbonat bestehen.
  3. Flechtwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen unterschiedlich eingefärbt sind und gleiche und/oder unterschiedliche Breiten und Dicken aufweisen.
  4. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen extrudierte Kunststoffstreifen sind und dass die Ausformungen durch Versatzprägung vor der Materialerstarrung oder in gesonderten Formvorrichtungen nach der Erstarrung durch Erwärmung und Pressen eingebracht sind.
  5. Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausformungen V- oder U-förmige Lagerabschnitte mit abgestuftem oder fließendem Wellenübergang sind.
  6. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen mindestens zweidimensional in Längsrichtung und/oder Querrichtung zusätzlich gebogen, kurven- oder wellenförmig vorgeformt sind und eine solche Breite aufweisen, dass sie bei dem Verbund-Stecken und dem Verkreuzen mit dem anderen Material die vorgegebene Form beibehalten.
  7. Flechtwerk nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Streifen und/oder das zu verkreuzende Flechtmaterial oder die eingesteckten Stege dreidimensional gebogen, kurven- oder wellenförmig in Längsrichtung vorgeformt sind.
  8. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Vielzahl parallel angeordneter vorgeformter Streifen oder Stege aufweist, die mit quer oder schräg hierzu angeordneten runden, band- oder streifenförmigen, elastischen oder unelastischen oder mit streifenförmigen vorgeformten Flechtmaterialien verkreuzt sind.
  9. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Flechtwerk ein Flächenflechtwerk oder ein solches mit bestimmtem dreidimensionalen Formverlauf oder ein Flechtwerk eines ausgeformten räumlichen Gegenstandes ist.
  10. Flechtwerk nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgeformten Kunststoffstreifen entsprechend dem Steckmuster unterschiedliche Versatzprägungen als Ausformungen (2, 3) quer zur Längsachse des Kunststoffstreifens aufweisen.
  11. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen aus einer. Plattenware ausgesägt oder ausgeschnitten sind und dass die Längskanten gefräst oder gerundet sind.
  12. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die Längsstreifen Flächenmuster in Form von Prägungen oder Durchbrüchen eingebracht sind und/oder die Kanten parallele oder voneinander abweichende Kurvenverläufe aufweisen.
  13. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen (1) mit Streifen (4) aus anderen Materialien entweder unverkreuzt oder verkreuzt mit den unverkreuzten kombiniert sind, die ebenfalls biegesteif sind und seitliche Ausprägungen aufweisen oder in Längsrichtung biegsam und ohne wechselseitige Versatzprägung ausgebildet und durch Zusammenstecken eingeflochten sind.
  14. Flechtwerk nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Streifen Metallstreifen oder Stege aus Material oder Streifen und/oder Stege aus bekannten Flechtpflanzen sind.
  15. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Geflecht ein Diagonalgeflecht, ein Urgeflecht, ein Stufengeflecht oder ein Zopfgeflecht ist, in welchem die vorgeformten Streifen eingesteckt sind.
  16. Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren verkreuzten Materialien Streifen oder Stege aus Rattan, aus laminierten oder nichtlaminierten Materialien oder Streifen aus bedruckter oder nichtbedruckter Pappe oder verstärktem Papier sind oder aus einschichtigem oder mehrschichtigem Holzfurnier oder aus Drahtgeflecht, Glas oder Acrylglas, Lichtstränge oder aus Kunstoffstreifen mit eingesetzten Leuchtdioden bestehen.
  17. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsabmessungen der Streifen der Länge angepasst sind, derart, dass sie im Verbund mit den anderen Materialien oder dem gleichen Material ein in sich formstabiles Flechtwerk bilden.
  18. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Flechtwerk von einem Rahmen eingefasst ist.
  19. Flechtwerk nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen als Klemmrahmen eine nutenförmige Aufnahme und einen eindrückbaren Schenkel oder als Kleberahmen eine nutenförmige Ausnehmung aufweist, in die die Enden der Streifen eingeklebt sind, oder ein Spannrahmen aus zwei Teilen ist, die durch Spannmittel, wie Schrauben oder Klammern, miteinander verbunden sind.
  20. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flechtwerk hinterleuchtet ist.
  21. Flechtwerk nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungskörper zwischen dem Flechtwerk und einer hinterzogenen Reflektorfläche angeordnet sind oder Licht in diesen Zwischenraum flutet.
  22. Flechtwerk nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungskörper und/oder die Reflektorwand an dem Rahmen befestigt sind.
  23. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Flechtwerk Bestandteil einer Möbelwand oder Tür, einer Verkleidung, einer Stellwand und/oder Bestandteil von Wandverkleidungselementen ist, die statisch fest oder relativ gegen andere mindestens in vertikaler und/oder horizontaler verstellbar sind.
  24. Flechtwerk nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass es das Rückenlehnenteil und/oder das Fußteil eines Bettgestells ist.
  25. Flechtwerk nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass in den durch die Steckverbindung gebildeten Löchern im Flechtwerk, Haltelemente einseitig vorstehend vorgesehen sind, an die Flächenelemente eines Regalsystems anmontierbar sind.
  26. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung als Flächenwerk für Wand-, Deckenverkleidungselemente, Stellwände, Zaunelemente, Möbelwände oder Geflechtwerke für Sitz- und/oder Liegemöbel, als vertikal oder horizontal verschiebbare oder statisch festmontierte Außenfassaden, Verkleidungselemente, Innenwandverkleidungselemente, Balkonverkleidungselemente, Treppengeländer, verschiebbare Trennwände und Vorrichtungen im Laden- und Messebau.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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