| Dokumentenidentifikation |
DE202005010167U1 03.11.2005 |
| Titel |
Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien |
| Anmelder |
Creation Crettaz GmbH, 96231 Bad Staffelstein, DE |
| Vertreter |
Maryniok und Kollegen, 96317 Kronach |
| DE-Aktenzeichen |
202005010167 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
03.11.2005 |
| Registration date |
29.09.2005 |
| Application date from patent application |
27.06.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
D04C 1/02
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Flechtwerk aus miteinander verkreuzten
Flechtmaterialien, von denen mindestens ein Material aus biegesteifen, stegförmigen
Kunststoffstreifen besteht.
Aus der DE 196 03 706 C1
ist ein Geflecht aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien bekannt, von denen
mindestens ein Material ein streifenförmiges, mindestens zweidimensional, in der
Ebene bogen- oder wellenförmig verformtes Material mit einer solchen geringen Dicke
ist, dass es in das Flechtwerk einflechtbar ist und eine solche Breite aufweist,
dass es beim Einflechten die vorgegebene Form beibehält. Als streifenförmiges Material
können biegesteife Stege und Kunststoffstreifen verwendet werden. Solche Kunststoffstreifen
lassen sich mit gleichartigen Streifen, aber auch mit solchen aus Flechtpflanzen
hergestellten, verflechten. Ebenso können die Streifen auch aus Metall bestehen.
Die Streifen können darüber hinaus aus laminierter oder nichtlaminierter, bedruckter
oder nichtbedruckter Pappe oder verstärktem Papier gefertigt sein. Des Weiteren
ist es möglich, die Stege dreidimensional, bogen-, kurven- oder wellenförmig auszuformen,
bevor sie mit den Streifen verflochten werden. Ein solches Geflecht eignet sich
besonders für die Verwendung als Matte, Korbware oder in Rattanmöbeln, Sitzmöbeln
und dergleichen.
Aus der DE 297 10 420 U1
ist ein Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien bekannt, von denen
mindestens ein Material flechtbare Ruten bekannter Flechtpflanzen ist. Das Flechtwerk
zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens über die gesamte Länge und/oder über
die gesamte Breite durchgehende, mit Aufstellern verkreuzte Ruten der Flechtpflanzen
verwendet werden. Das Flechtwerk kann auch aus beidseitig mit Aufstellern verkreuzten
durchgehenden Ruten oder Streifen mit flachen Querschnitten aus Holz, Kunststoff
oder Metall bestehen oder damit kombiniert sein. Auch diese Geflechte eignen sich
besonders für die Herstellung von Flächengebilden in zwei- und dreidimensionaler
Erstreckung in Möbeln verschiedenster Art sowie für die Herstellung von Stellwänden,
Trennwänden und dergleichen. Die Enden werden dabei in Nuten in Rahmenteilen eingeklemmt
oder eingeklebt, oder, im Falle der Verwendung von Holzteilen, eingeleimt. Klemmverbindungen
können in verschiedenster Weise realisiert werden, so beispielsweise durch Einsetzen
von Klemmkeilen, die die Ruten und Stegenden einklemmen, oder durch Auslegung des
Rahmenteils als Klemmrahmen mit einem verformbaren Schenkel.
Aus der DE 69 14 996 U1
ist ein Flechtwerk zur Verwendung als Möbelbespannung, Heizungsverkleidung, Deckenverkleidung
für Schallschluckdecken und dergleichen bekannt, das aus einem Kunststoffprofil
hergestellt ist, das eine draht- oder bandförmige Metalleinlage aufweist. Das zur
Herstellung verwendete Kunststoffprofil kann aus geschäumtem, hochmolekularem, stereoregulärem
Propylenpolymerisat bestehen, das einen geringen Anteil an heptanlöslichem niedermolekularem
Propylenpolymerisat enthält. Als Kette und/oder Schuss kann dabei ein Kunststoffprofil
dienen, das eine Metalleinlage aus Federstahl besitzt. Die Kreuzungstechnik ist
bekannt, um einen Verbund aus diesen Streifen und Stegen herzustellen. Bei dem Flechten
greifen die Streifen und Stege kreuzweise übereinander, so dass ein in sich stabiler
Verbund entsteht. Die verwendeten Kunststoffmonofile können in jeder gewünschten
Länge und vor allem in jeder gewünschten Farbe hergestellt werden und benötigen
vor der Verarbeitung keine Vorbehandlung. Das Kunststoffprofil selbst kann verschiedene
Ausgestaltungen aufweisen, beispielsweise bandförmig oder rund ausgebildet oder
kombiniert sein.
Aus der DE 70 09 305 U1
ist ein Geflecht für Leuchtenschirme oder dergleichen bekannt, das im Wesentlichen
aus nach Art von Schuss und Kette miteinander kombinierten starken sowie rohrartigen
und/oder band- bzw. streifenförmigen Flechtelementen besteht. Diese sind in Zopfform
ausgebildet, um Licht durch die Öffnungen lassen zu können.
Des Weiteren ist aus der DE
18 45 078 U1 ein Geflecht aus Kunststoff bekannt, das z. B. in Rahmen von
Stuhllehnen für Stuhlsitze oder für sonstige Möbel und Gegenstände verwendet werden
kann. Dieses Geflecht weist Kettstreifen auf, zu denen quer die paarweise gleichfalls
in gleichen Abständen voneinander angeordneten Einschlagsstreifen in Wechselflechtlage
eingeflochten sind. In dieses dadurch geschaffene Geflecht sind zusätzlich Schrägstreifen
kreuzweise zueinander verlaufend eingeflochten.
Ausgehend von dem beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Flechtwerk der gattungsgemäßen Art so weiterzubilden,
dass es besonders stabil, statisch hochbelastbar ist und eine hohe Tragfähigkeit
sowohl in der Fläche als auch hochkantig angeordnet aufweist und beliebig formstabil
herstellbar ist, um auch definierte Durchtrittslöcher realisieren zu können, die
sich auch bei Belastung des Geflechts nicht verändern. Die Materialien sollen darüber
hinaus so bearbeitet sein, dass sie auch von ungeübten Personen, ja sogar von Laien
auf einfache Weise zu einem Geflecht verarbeitet werden können. Eine weitere Aufgabe
besteht darin, die Voraussetzung zu schaffen, dass das Geflecht auch hinterleuchtet
werden kann.
Gelöst wird die Aufgabe durch Ausgestaltung des Flechtwerkes gemäß
der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre.
Bei allen bekannten Flechtwerken wird die Elastizität des Flechtmaterials
ausgenutzt, um im Kreuzverbund das Flechtwerk zu erstellen. Die Art und Weise der
Herstellung des Flechtmaterials mit solchen elastischen Teilen sind z.B. in der
DE 196 03 706 C1 beschrieben. Durch
die Dichte und Materialkombination können dabei auch relativ hochbelastbare größere
Flächen hergestellt werden. Allerdings gibt das Material wegen der relativ hohen
Elastizität nach, auch dann, wenn die verwendeten streifenförmigen Flechtmaterialien
biegesteife Stege sind. Zur Erreichung einer hohen Formbeständigkeit, insbesondere
bei der dreidimensionalen Ausgestaltung von Körpern aus solchen Flechtwerken, werden
in Längsrichtung vorgeformte Stege oder stabile Streifen mit eingeflochten, wobei
die Elastizität der Streifen zum Verkreuzen mit nicht elastischen Teilen ausgenutzt
wird. Auch solche Flechtwerke sind statisch im aufgestellten Zustand nicht belastbar
und können somit beispielsweise nicht mit Regalsystemen versehen werden.
Bei der Erfindung hingegen ist vorgesehen, dass die relativ dicken
Kunststoffstreifen, die zwar über die Länge biegsam sind, jedoch bei kürzeren Abständen
nicht elastisch sind, in Warmpressvorrichtungen vorgeformt werden, und zwar nicht
nur bezüglich der Längskontur an den Rändern, sondern insbesondere im Hinblick auf
die Verkreuzungsabschnitte, in denen die Verkreuzung mit anderen Flechtmaterialien
vorgenommen werden soll. Werden die Kunststoffstreifen mit anderen Kunststoffstreifen
gleicher Art zu einem Flechtwerk zusammengesetzt oder auch mit anderen Flechtmaterialien
kombiniert, so ist ersichtlich, dass durch die vorgeformten Ausformungen zur Aufnahme
des darin einzulegenden und damit verkreuzten Flechtmaterials dieses fixiert ist.
Es wird der Verbund also nicht im Flechtverfahren sondern durch Ineinanderstecken
realisiert, bei dem als Stege ausgebildete Kunststoffstreifen mit gleichen oder
mit anderen Flechtmaterialien verkreuzt werden, wobei die Ausformungen jeweils ineinander
greifen bzw. die Ausformung eine verschiebesichere Lagerung eines Steges bietet.
Die Ausformungen sind beispielsweise von Kunststoffstreifen zu Kunststoffstreifen
wechselseitig quer zur Längsachse eingebracht. In entsprechender Weise sind die
Ausformungen in Kunststoffstreifen des zweiten Flechtmaterials eingedrückt, wobei
die Breite der Kunststoffstreifen berücksichtigt wird, die in das Flechtwerk eingebunden
werden sollen.
Auf diese Weise entsteht durch Ineinanderstecken der Kunststoffstreifen
ein Flechtwerkverbund, der besonders stabil und verschiebesicher ist. Durch die
vorherige Einbringung der Ausformungen ist zudem jeder Lückenabstand, der eingehalten
werden soll, definierbar. Diese Abstände werden auch bei Belastung beibehalten.
Es können also definierte Luftdurchtrittsöffnungen in ein solches Geflecht eingebracht
werden, ohne befürchten zu müssen, dass die Streifen sich bei mechanischer Belastung,
z. B. bei Windbelastung, verschieben. Die vorgegebene Struktur des Flechtwerkes,
die durch die Ausformungen der miteinander verkreuzten Flechtmaterialien realisiert
wird, ist also frei wählbar. Zum Beispiel können Kunststoffstreifen dicht an dicht
verlegt miteinander verkreuzt sein. Bei anderen Ausführungen können bestimmte Schrägflechtungen
erfolgen, wobei die entsprechenden Ausformungen in die Streifen vorher einzubringen
sind. Es ist also nach der Erfindung notwendig, jeden Kunststoffstreifen individuell
mit den seitlichen Ausformungen zu versehen, um das gewünschte Flechtmuster zu erhalten.
Die Ausformungen lassen sich auf einfache Weise durch Warmpresswerkzeuge einbringen.
Bei der Herstellung von Endlosware mittels Extruder können diese Ausformungen im
Anschluss aus dem Extruderaustritt auch wechselseitig eingedrückt werden, bevor
das Material erkaltet ist.
Bei Verwendung von Acrylglas, das in der Regel als Plattenware handelsüblich
ist, können die Kunststoffstreifen ausgesägt werden. Die Ränder weisen relativ scharfe
Kanten auf, die bestimmte Materialspannungen bewirken. Um diese zu neutralisieren,
können die schmalen Randzonen mittels einer Warmrolle gebrochen oder aber auch abgefräst
werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Flechtwerkes sind in den Unteransprüchen
im Detail angegeben, wobei die Verflechtung mit herkömmlichen Streifen und Stegen
aus Flechtpflanzen ebenfalls herstellbar ist, die in die Ausformungen eingelegt
werden. Als Flechtpflanzen für Naturmaterial seien hier beispielhaft genannt: Weidenruten,
Blattstreifen, Rotang, Kalmusrotang, Huberpalmblatt, Bambus oder Holz verschiedener
Baumarten. Ebenfalls ist es möglich, die Kunststoffstreifen mit Blechstreifen, in
denen durch einen Formgebungsprozess auch Ausformungen eingebracht sein können,
zu kreuzen. Beispielsweise ist es möglich, einen Edelstahlstreifen mit einem Kunststoffstreifen
in dieser Weise zu kombinieren, um besondere Materialeffekte zu erzielen, oder aber
auch, um eine besondere Festigkeit zu erreichen.
Die relativ breiten Kunststoffstreifen, die z. B. zwischen ca. 1 cm
und ca. 50 cm breit sein können und eine Dicke von ca. 2 mm bis ca. 12 mm oder mehr
aufweisen können, können auch an ihren Kreuzungsflächen miteinander verschweißt
oder verklebt sein. Wird zum Beispiel aus gleichartigen Kunststoffstreifen ein Geflecht
gebildet und zwischen einem horizontalen Streifen und dem nächstfolgenden horizontalen
Streifen beispielsweise ein Abstand von 50 cm oder weniger vorgesehen, so können
in einen solchem Verbund in diesen relativ hohen Abstandsraum beispielsweise durchsichtige
Acrylglaselemente eingeschoben werden oder auch Glaselemente, die
die Rückwand eines Regalsystems bilden. Die senkrechten Streifen bieten dabei die
erforderliche Stabilität. Die Zwischenräume zwischen den eingeschobenen Platten
und den verkreuzten Flechtmaterialien werden dafür genutzt, um Trageeinrichtungen
an den Streifen zu montieren, damit vorstehende Regalplatten, wie beispielsweise
durchsichtige Glasplatten, eingebracht werden können. Dieses Beispiel zeigt, dass
auch solche Regalsysteme hinterleuchtbar sind. Die Technologie ist selbstverständlich
auch anwendbar, wenn das Geflecht aus dicht nebeneinanderliegenden Streifen gebildet
ist. Die so gebildeten Durchbrüche können dafür verwendet werden, um die Haltevorrichtung
an der Rückseite zu montieren oder zu fixieren. Vorderseitig stehen dann die Aufnahmen
vor, um daran beispielsweise Regalbretter befestigen zu können oder auch Halter,
auf denen Glasplatten aufgelegt werden können.
Je nach Anwendung eines Geflechts nach der Erfindung lassen sich die
verschiedensten Flächenwerke herstellen, so auch Fassadenflächen, ja sogar Zaunflächenwerke.
Es versteht sich dabei von selbst, dass die Flächenwerke umrahmt werden müssen,
um die Enden der Streifen und der weiteren Flechtmaterialien zu binden und das Geflecht
einzuspannen. Zu diesem Zweck können beispielsweise die Rahmen Nuten aufweisen,
in die die Endabschnitte eingreifen. Hierin können sie verklemmt oder verklebt sein.
Der Rahmen kann auch als Pressrahmen ausgeführt sein, wobei ein beweglicher biegsamer
Oberteil auf einen feststehenden Unterteil aufdrückbar ist und die Druckkraft ausreichend
ist, um das Geflecht zu fixieren. Es ist auch möglich, den Rahmen aus zwei Teilen
zusammenzusetzen, die miteinander verschraubt werden, wobei über die Schraubverbindung
oder auch über eine Nietverbindung der notwendige Anpressdruck erzeugt wird, um
das Geflecht im Rahmen zu halten. Solche Wand- oder Deckenelemente können z. B.
in Gebäuden oder an Fassaden von Gebäuden angebracht werden.
Die Fassadenelemente bestehen in der Regel aus einem Rahmen, in dem
sich das Flechtwerk eingespannt. Diese Rahmen können z. B. statisch an den Außenwänden
eines Gebäudes oder auch an den Innenwänden befestigt sein. Es ist aber auch möglich,
die Rahmen mit Verschiebeeinrichtungen zu versehen, um sie in vertikaler und/oder
horizontaler Richtung verschiebblich an den Fassadenwänden oder den Innenraumwänden
anzubringen, um sie im Bedarfsfall beispielsweise zur Abschattung aus einer ersten
Gebrauchsstellung in eine zweite Gebrauchsstellung, in der Lichtdurchtritt vermieden
wird, verschieben zu können. Auch können transluzente Kunststoffstreifen für die
Herstellung des Geflechtes als erstes und zweites Material zum Einsatz kommen, um
Licht difus von aussen nach innen oder umgekehrt durchdringen lassen zu können.
Es sind aber auch andere Materialkombinationen möglich, wobei ein Material stets
mit Kunststoffstreifen mit den eingebrachten Ausformungen zur stabilisierten Herstellung
des Flächengeflechtes versehen sein muss. Als Fassadenverkleidungselemente bietet
ein Geflecht nach der Erfindung weiterhin den Vorteil, dass zu den optischen Eigenschaften,
insbesondere die Abschattungseigenschaften, hinzutreten. Selbstverständlich lassen
sich solche Wandelemente auch als Stellwände oder als Bestandteil von Schiebetüren
und dergleichen einsetzen.
Es ist auch möglich, das nach der Erfindung hergestellte Flechtwerk
mit Metallstäben zu kombinieren, die in die Ausformungen eingelegt sind, um nicht
nur besondere optische Effekte zu erzielen, sondern auch eine hohe statische Belastbarkeit,
beispielsweise wenn es sich um Rundteile handelt, wobei die Metallstäbe oben- und
untenseitig fixiert sind.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, Acrylglasstreifen
für die Herstellung eines Steckgeflechts nach der Erfindung zu verwenden, um damit
beispielsweise hinterleuchtbare Flächenelemente herzustellen. Diese können beispielsweise
in Rückwänden von Betten verbaut werden. Es ist möglich, hier verschiedenfarbige
Acrylglasstreifen miteinander zu kombinieren, so dass in gewünschter Weise besondere
Beleuchtungseffekte erzielt werden.
Der Beleuchtungseffekt kann verbessert werden, indem ein Reflektor
an dem Rahmen befestigt wird und die Leuchtquellen zwischen Reflektor und Rahmen
eingelegt werden oder das Licht in diesen Raum geflutet wird.
Das Flechtwerk nach der Erfindung lässt sich sowohl für zwei- als
auch dreidimensionale Flächenelemente herstellen. Es versteht sich dabei von selbst,
dass bei dreidimensionaler Anordnung die Kunststoffstreifen abzuwinkeln oder abzubiegen
sind, um die gewünschte Form zu erreichen. Diese Abbiegungen erfolgen zusätzlich
zu den vorgenommenen quer verlaufenden Ausformungen für die gewünschte Verkreuzungsart.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des schematischen Ausführungsbeispiels
ergänzend erläutert.
Die einzige Zeichnung zeigt zwei miteinander verkreuzte, gleich ausgebildete
Kunststoffstreifen 1 und 4 aus lichtundurchlässigem oder transluzentem
oder klarsichtigem Kunststoff, die beispielsweise aus Acrylglasstreifen bestehen
können. Diese Streifen werden zunächst an den Längskanten gefräst, um Eckenspannungen
zu vermeiden und um keine Schnittkantenwirkung befürchten zu müssen. Die Streifen
1 und 4 können aber mittels Extruder und Matrize hergestellt werden.
In einem Warmformvorgang werden die Streifen 1 und 4 mit den charakteristischen,
ihren Abmessungen angepassten, seitlich versetzten Ausformungen 2,
3 bzw. 7, 8, 9 versehen, die entsprechend dem
gewünschten Flechtmuster geradeverlaufend oder schräg eingebracht sind. Aus der
Figur ist ersichtlich, dass dabei in die so gebildete Aufnahme der senkrechte Streifen
4 mit dem Abschnitt 6 in die Ausformung 5 des waagerechten
Streifens 1 kreuzend eingelegt ist. Diese Verbindungstechnik des Einsteckens
wird auch an den Abschnitten 10 und 3 sowie bei den senkrechten
Abschnitten 9, 8, 7 zur Anwendung gebracht, so dass durch
wechselseitiges Einstecken der horizontalen Streifen mit den senkrechten Streifen
4 im Verbund das Geflecht hergestellt wird. Dieses Beispiel zeigt, dass
durch einen in sich verschachtelten Verbund vorgeformter Streifenmaterialien ein
Verschieben einzelner Streifen relativ zueinander nach Erstellung des Flechtwerkes
nicht möglich ist. Ferner kann bei Verwendung von Materialien gleicher Stärke eine
ebene Oberfläche erzielt werden. Es ist zur Verbesserung der Stabilität auch möglich,
das Geflecht mindestens punktuell durch Verschweißen der Materialien zu erhöhen.
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| Anspruch[de] |
- Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien, von denen
mindestens ein Material aus biegesteifen, stegförmigen Kunststoffstreifen besteht,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoffstreifen (1) aus lichtundurchlässigem,
transluzentem oder klarsichtigem Kunststoff besteht und an den Kreuzungsabschnitten
mit weiteren Flechtmaterialien (4) durch Pressverformung im warmen verformbaren
Zustand, quer oder in einem Winkel gemäß dem auszuführenden Verkreuzungswinkel zur
Längsachse verlaufende, wechselseitig versetzt, eingebrachte Lagerzonen bildende
Ausformungen (2, 3) zur Aufnahme des darin einzulegenden und zu
verkreuzenden Flechtmaterial (4) aufweist, wobei vorgefertigte Kunststoffstreifen
(1) mit weiteren Flechtmaterialien (4) in Stecktechnik miteinander
zu einem Verbund zusammengesteckt sind.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen
Acrylglasstreifen, PE-, PVC-, PP- oder ABS-Kunststoffstreifen sind oder aus Polycarbonat
bestehen.
- Flechtwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kunststoffstreifen unterschiedlich eingefärbt sind und gleiche und/oder unterschiedliche
Breiten und Dicken aufweisen.
- Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kunststoffstreifen extrudierte Kunststoffstreifen sind und dass die Ausformungen
durch Versatzprägung vor der Materialerstarrung oder in gesonderten Formvorrichtungen
nach der Erstarrung durch Erwärmung und Pressen eingebracht sind.
- Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ausformungen V- oder U-förmige Lagerabschnitte mit abgestuftem oder fließendem
Wellenübergang sind.
- Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kunststoffstreifen mindestens zweidimensional in Längsrichtung und/oder
Querrichtung zusätzlich gebogen, kurven- oder wellenförmig vorgeformt sind und eine
solche Breite aufweisen, dass sie bei dem Verbund-Stecken und dem Verkreuzen mit
dem anderen Material die vorgegebene Form beibehalten.
- Flechtwerk nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Streifen
und/oder das zu verkreuzende Flechtmaterial oder die eingesteckten Stege dreidimensional
gebogen, kurven- oder wellenförmig in Längsrichtung vorgeformt sind.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Vielzahl
parallel angeordneter vorgeformter Streifen oder Stege aufweist, die mit quer oder
schräg hierzu angeordneten runden, band- oder streifenförmigen, elastischen oder
unelastischen oder mit streifenförmigen vorgeformten Flechtmaterialien verkreuzt
sind.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Flechtwerk
ein Flächenflechtwerk oder ein solches mit bestimmtem dreidimensionalen Formverlauf
oder ein Flechtwerk eines ausgeformten räumlichen Gegenstandes ist.
- Flechtwerk nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
vorgeformten Kunststoffstreifen entsprechend dem Steckmuster unterschiedliche Versatzprägungen
als Ausformungen (2, 3) quer zur Längsachse des Kunststoffstreifens
aufweisen.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen
aus einer. Plattenware ausgesägt oder ausgeschnitten sind und dass die Längskanten
gefräst oder gerundet sind.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die Längsstreifen
Flächenmuster in Form von Prägungen oder Durchbrüchen eingebracht sind und/oder
die Kanten parallele oder voneinander abweichende Kurvenverläufe aufweisen.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffstreifen
(1) mit Streifen (4) aus anderen Materialien
entweder unverkreuzt oder verkreuzt mit den unverkreuzten kombiniert sind, die ebenfalls
biegesteif sind und seitliche Ausprägungen aufweisen oder in Längsrichtung biegsam
und ohne wechselseitige Versatzprägung ausgebildet und durch Zusammenstecken eingeflochten
sind.
- Flechtwerk nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren
Streifen Metallstreifen oder Stege aus Material oder Streifen und/oder Stege aus
bekannten Flechtpflanzen sind.
- Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Geflecht ein Diagonalgeflecht, ein Urgeflecht, ein Stufengeflecht oder
ein Zopfgeflecht ist, in welchem die vorgeformten Streifen eingesteckt sind.
- Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die weiteren verkreuzten Materialien Streifen oder Stege aus Rattan, aus laminierten
oder nichtlaminierten Materialien oder Streifen aus bedruckter oder nichtbedruckter
Pappe oder verstärktem Papier sind oder aus einschichtigem oder mehrschichtigem
Holzfurnier oder aus Drahtgeflecht, Glas oder Acrylglas, Lichtstränge oder aus Kunstoffstreifen
mit eingesetzten Leuchtdioden bestehen.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsabmessungen
der Streifen der Länge angepasst sind, derart, dass sie im Verbund mit den anderen
Materialien oder dem gleichen Material ein in sich formstabiles Flechtwerk bilden.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Flechtwerk
von einem Rahmen eingefasst ist.
- Flechtwerk nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen
als Klemmrahmen eine nutenförmige Aufnahme und einen eindrückbaren Schenkel oder
als Kleberahmen eine nutenförmige Ausnehmung aufweist, in die die Enden der Streifen
eingeklebt sind, oder ein Spannrahmen aus zwei Teilen ist, die durch Spannmittel,
wie Schrauben oder Klammern, miteinander verbunden sind.
- Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Flechtwerk hinterleuchtet ist.
- Flechtwerk nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungskörper
zwischen dem Flechtwerk und einer hinterzogenen Reflektorfläche angeordnet sind
oder Licht in diesen Zwischenraum flutet.
- Flechtwerk nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass
die Beleuchtungskörper und/oder die Reflektorwand an dem Rahmen befestigt sind.
- Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Flechtwerk
Bestandteil einer Möbelwand oder Tür, einer Verkleidung, einer Stellwand und/oder
Bestandteil von Wandverkleidungselementen ist, die statisch fest oder relativ gegen
andere mindestens in vertikaler und/oder horizontaler verstellbar sind.
- Flechtwerk nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass es das Rückenlehnenteil
und/oder das Fußteil eines Bettgestells ist.
- Flechtwerk nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass in den durch
die Steckverbindung gebildeten Löchern im Flechtwerk, Haltelemente einseitig vorstehend
vorgesehen sind, an die Flächenelemente eines Regalsystems anmontierbar sind.
- Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch die Verwendung als Flächenwerk für Wand-, Deckenverkleidungselemente, Stellwände,
Zaunelemente, Möbelwände oder Geflechtwerke für Sitz- und/oder Liegemöbel, als vertikal
oder horizontal verschiebbare oder statisch festmontierte Außenfassaden, Verkleidungselemente,
Innenwandverkleidungselemente, Balkonverkleidungselemente, Treppengeländer, verschiebbare
Trennwände und Vorrichtungen im Laden- und Messebau.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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