Die Erfindung betrifft einen Schneideisenhalter mit einem Grundkörper
zur Aufnahme eines Schneideisens, zum Schneiden eines Außengewindes bei einem Werkstück,
wobei der Schneideisenhalter und das Schneideisen eine Rotationsachse umfassen,
die im Betrieb mit einer Längsachse des zu bearbeitenden Werkstücks fluchtet.
Bekannte Schneideisenhalter der genannten Art weisen beispielsweise
beidseits radial vorstehende Griffstangen auf, um über diese manuell ein Drehmoment
auf den Schneideisenhalter und das darin eingespannte Schneideisen (Schneideinsatz)
auszuüben, so dass auf Rohre oder Stangen aus Metall oder Kunststoff ein Außengewinde
eingeschnitten werden kann. Das rein manuelle Schneiden von Außengewinden gestaltet
sich oftmals mühsam.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schneideisenhalter
zu schaffen, mit dem das Schneiden von Außengewinden auf Werkstücken erleichtert
ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Schneideisenhalter der genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass sich der Grundkörper bezüglich des Schneideisens
in Richtung auf die werkstückabgewandte Seite erstreckt und dass an dem Grundkörper
auf der werkstückabgewandten Seite und mit der Rotationsachse fluchtend ein Kopplungsmittel
vorgesehen ist, welches eine Drehmitnahmeverbindung mit einem Elektrohandwerkzeuggerät
ausbildet.
Der genannte Grundkörper, der insbesondere hülsen- oder käfigförmig
ausgebildet ist, erstreckt sich also bezüglich des Schneideisens in werkstückabgewandter
Richtung und bildet so einen Aufnahmeraum für den mit einem Gewinde zu versehenden
Abschnitt des Werkstücks. Das Werkstück kann somit beim Schneiden des Gewindes in
das Innere des Grundkörpers "eintauchen". Mit der werkstückabgewandten Seite ist
der Schneideisenhalter auf sehr einfache Weise mit einem Elektrohandwerkzeuggerät,
beispielsweise mit einer Bohrmaschine oder einem Schrauber, insbesondere Akkuschrauber,
drehfest koppelbar, so dass der Rotationsantrieb des Schneideisenhalters über das
Elektrohandwerkzeuggerät erfolgen kann.
In besonders vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist die Drehmitnahmeverbindung
dadurch herstellbar, dass das Kopplungsmittel in Richtung der Rotationsachse steckbar
ist und vorzugsweise einen über die Längsrichtung gleichbleibenden Querschnitt aufweist,
so dass zur Herstellung der Drehmitnahme eine lineare Steckbewegung zwischen Schneideisenhalter
und Elektrohandwerkzeuggerät auszuführen ist, wie wenn beispielsweise ein Bit in
einen Bithalter eingesetzt wird.
Insofern erweist es sich auch als vorteilhaft, dass das Kopplungsmittel
stiftförmig mit einem polygonalen Außenumfang, insbesondere mit einem Außensechskant,
ausgebildet ist.
Es wäre aber auch denkbar, dass das Kopplungsmittel mit einer polygonalen
Einstecköffnung, insbesondere mit einer einen Innensechskant begrenzenden Einstecköffnung,
ausgebildet ist.
Das Kopplungsmittel kann dabei in vorteilhafter Weise einstöckig mit
dem Grundkörper ausgebildet sein. Die Tiefe oder Erstreckung des Grundkörpers in
Längs- oder Rotationsrichtung begrenzt damit die axiale Länge, entlang derer ein
Gewinde geschnitten werden kann. Insofern erweist es sich als vorteilhaft, dass
der Grundkörper eine für die geplante Verwendung hinreichende Größe aufweist. Vor
diesem Hintergrund wäre es auch denkbar, dass eine Mehrzahl von Schneideisenhaltern
mit unterschiedlich langen Grundkörpern vorgehalten wird. Für die hier in Rede stehenden
Anwendungen erweist es sich als vorteilhaft, wenn der Grundkörper sich ausgehend
von der werkstückabgewandten Rückseite des Schneideisens zwischen 3 cm und 5 cm
in axialer Richtung erstreckt, so dass ein dieser Erstreckung entsprechender Gewindeabschnitt
geschnitten werden kann.
Das Schneideisen oder der Schneideinsatz kann in an sich beliebiger
Weise an dem Schneideisenhalter bzw. an dem Grundkörper des Schneideisenhalters
angeordnet werden. Es erweist sich als vorteilhaft, wenn der Grundkörper an seiner
werkstückzugewandten Seite eine Ausnehmung zum Einsatz des Schneideisens oder Schneideinsatzes
aufweist. Es sind in vorteilhafter Weise Mittel zum Fixieren des Schneideisens vorgesehen,
die insbesondere von Schrauben, insbesondere von radial erstreckten Schrauben, gebildet
sind.
Wie bereits erwähnt, ist der Grundkörper in vorteilhafter Weise hülsen-
oder käfigförmig und kann in vorteilhafter Weise eine zylindrische Grundgeometrie
aufweisen.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der Grundkörper
in seiner Wandung wenigstens eine Öffnung auf, die eine Einsichtnahme in das Innere
des Grundkörpers und somit auf das beim Gewindeschneiden in das Innere des Grundkörpers
eintauchende Werkstück gestattet. Auf diese Weise kann die Länge des bereits geschnittenen
Gewindeabschnitts unmittelbar erkannt werden.
Hierbei erweist es sich auch als vorteilhaft, wenn die wenigstens
eine Öffnung in Längsrichtung (Richtung der Rotationsachse) des Grundkörpers langgestreckt
ist.
Nach einem weiteren vorteilhaften Erfindungsgedanken ist an dem Grundkörper
eine visuell wahrnehmbare Skalierung vorgesehen, die eine unmittelbare Bestimmung
der Länge des geschnittenen Gewindes gestattet.
In weiterer Ausbildung der Erfindung erweist es sich als vorteilhaft,
wenn zusätzlich ein Längsführungsmittel für eine Geradführung des Schneideisenhalters
relativ zu dem Werkstück vorgesehen ist. Ein solches Längsführungsmittel kann beispielsweise
eine Durchstecköffnung für das Werkstück aufweisen, die in einem gewissen axialen
Abstand zu dem Schneideisen angeordnet ist. Die Öffnung bildet dann einen in Längsrichtung
erstreckten Führungsabschnitt. Dieser Führungsabschnitt kann beispielsweise in der
Längsrichtung durch einen hülsenförmigen Abschnitt, der dem Außendurchmesser des
Werkstücks angepasst ist, verlängert werden. Der Führungsabschnitt hat vorteilhafterweise
eine Länge von 3 mm bis 20 mm.
Das genannte Längsführungsmittel ist in vorteilhafter Weise von dem
Grundkörper des Schneideisenhalters abnehmbar. Es besteht so die Möglichkeit, dass,
je nach Durchmesser und Größe des zu bearbeitenden Werkstücks, verschiedene Längsführungsmittel
zum Einsatz kommen können, insbesondere solche mit unterschiedlich dimensionierten
Öffnungen und Führungsabschnitten. Insbesondere kann es sich als vorteilhaft erweisen,
dass das Längsführungsmittel gegenüber dem Grundkörper in Längsrichtung verschieblich
ist, insbesondere auf den Grundkörper in der Längsrichtung aufschiebbar ist. Es
kann beispielsweise scheibenförmig ausgebildet sein und gegen die dem Werkstück
zugewandte Stirnseite des Grundkörpers anlegbar sein. So erweist es sich als vorteilhaft,
wenn das Längsführungsmittel gegenüber dem Grundkörper definiert geführt ist. Dies
kann beispielsweise durch an sich beliebige Zwangsführungsmittel zwischen dem eigentlichen
Längsführungsmittel und dem Grundkörper erreicht werden, insbesondere in Form von
in Längsrichtung erstreckten Stiften, Schienen oder dergleichen, die in komplementäre
Ausnehmungen im jeweils anderen Bauteil eingreifen. Als besonders einfach und daher
vorteilhaft erweist es sich, wenn das Längsführungsmittel einen kragenförmigen in
Längsrichtung erstreckten und insbesondere umlaufenden Wandabschnitt aufweist, der
komplementär zur Innen- oder Außenkontur des Grundkörpers ausgebildet ist. Solchenfalls
kann das Längsführungsmittel wie ein Deckel auf den Grundkörper des Schneideisenhalters
aufgeschoben werden. Es kann dabei eine Abdeckung der Stirnseite des Schneideisenhalters
bewirken.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus den beigefügten Schutzansprüchen und aus der zeichnerischen Darstellung
und nachfolgenden Beschreibung einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schneideisenhalters. In der Zeichnung zeigt:
1 eine perspektivische Ansicht einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schneideisenhalters;
2 eine perspektivische Ansicht eines
Längsführungsmittels für den Schneideisenhalter nach 1;
3 eine perspektivische Ansicht des Schneideisenhalters
nach 1 mit aufgeschobenem Längsführungsmittel nach
2;
4 eine Seitenansicht des Schneideisenhalters
nach 1;
5 eine weitere Seitenansicht des Schneideisenhalters
nach 1;
6 eine Schnittansicht mit Schnittebene
C-C in 5;
7 eine weitere Seitenansicht des Schneideisenhalters
nach 1;
8 eine Ansicht auf die Stirnseite des
Schneideisenhalters nach 4 und
9 eine Schnittansicht mit Schnittebene
A-A in 7.
Die 1 bis 3
zeigen perspektivische Ansichten des erfindungsgemäßen Schneideisenhalters
2 und eines Längsführungsmittels 4, welches eine Geradführung
von Schneideisenhalter und in den Figuren nicht dargestelltem Schneideisen relativ
zu einem nicht dargestellten Werkstück unterstützen soll. Das nicht dargestellte
Werkstück wäre in 3 entlang einer Längsrichtung
6, welche mit einer Rotationsachse 8 des Schneideisenhalters
2 fluchtet, angeordnet und positioniert. Es wird nachfolgend auch auf die
Ansichten gemäß 4 bis 9
Bezug genommen. Der Schneideisenhalter 2 umfasst einen hülsenförmigen Grundkörper
10 einer zylindrischen Grundgeometrie. Dieser Grundkörper 10 umfasst
an seiner werkstückzugewandten Seite 12 ausgehend von einer Stirnseite
14 eine kreisscheibenförmige Ausnehmung 16 zur Aufnahme eines
nicht dargestellten Schneideisens oder Schneideinsatzes. Dieses Schneideisen umfasst
eine kranzförmige Geometrie mit in bekannter Weise nach radial innen vorstehenden
Schneiden zum Schneiden eines Außengewindes auf ein rohr- oder stabförmiges Werkstück.
Das nicht dargestellte Schneideisen kann also in die Ausnehmung
16 an der Stirnseite 14 des Grundkörpers 10 eingesetzt
und, wie aus den 7 und 9
ersichtlich ist, mit Fixiermitteln 18 beispielsweise in Form von Schrauben
fixiert werden. Die Fixiermittel 18 erstrecken sich durch eine Wandung
20 des Grundkörpers 10 von außen nach radial innen und klemmen
so mit ihrer Stirnseite das Schneideisen in seiner bestimmungsgemäßen Position in
der Ausnehmung 16. Ausgehend von dem Schneideisen bzw. der Ausnehmung
16 zur Aufnahme des Schneideisens oder eines Schneideinsatzes erstreckt
sich der Grundkörper 10 in werkstückabgewandter Richtung um eine Distanz
L von dem Schneideisen weg, welche bis auf Wandstärken die maximale Länge Lmax
begrenzt, über die ein Gewinde geschnitten werden kann, da sich das Werkstück hierbei
in das Innere 22 des Grundkörpers 10 hineinerstreckt.
Auf seiner der werkstückzugewandten Seite 12 gegenüberliegenden
Seite 14 ist ein Kopplungsmittel 24 vorgesehen, welches sich mit
der Rotationsachse 8 fluchtend in werkstückabgewandter Richtung erstreckt.
Mit diesem Kopplungsmittel 24 kann eine Drehmitnahmeverbindung mit einem
Elektrohandwerkzeuggerät, beispielsweise einer Bohrmaschine oder vorzugsweise einem
Schrauber mit vorzugsweise einstellbarer geringer Drehzahl, hergestellt werden.
Hierfür ist das Kopplungsmittel 24 mit in Längsrichtung 6 gleichbleibendem
Querschnitt und mit polygonalem Außenumfang 26 ausgebildet, der im dargestellten
bevorzugten Fall einen Außensechskant 28 bildet. Damit ist der erfindungsgemäße
Schneideisenhalter beispielsweise in einen Bithalter durch eine einfache Füge- oder
Steckverbindung in Längsrichtung 8 einsetzbar und drehfest mit dem Bithalter
und damit mit dem Elektrohandwerkzeuggerät koppelbar und rotatorisch antreibbar.
Das in den 2 und 3
dargestellte Längsführungsmittel 4 ist nicht zwingend erforderlich; es
handelt sich hierbei um ein bevorzugtes Zusatzteil, welches – wie erwähnt
– eine Geradführung von Schneideisenhalter und Werkstück zu unterstützen vermag.
Dabei erstreckt sich das Werkstück durch eine mit der Rotationsrichtung
8 fluchtende Öffnung 30 hindurch. Die Öffnung 30 ist
begrenzt durch einen hülsenförmigen Ansatz 32, der einen in Längsrichtung
erstreckten Führungsabschnitt 34 des Längsführungsmittels 2 bildet,
der vorzugsweise dem Außendurchmesser des zu bearbeitenden Werkstücks (Stab oder
Rohr) angepasst ist. Das Längsführungsmittel umfasst einen scheibenförmigen Teil
36 und einen kragenförmigen in Längsrichtung erstreckten zylindrischen
Wandabschnitt 38 mit Ausnehmungen 40, um das Längsführungsmittel
über radial vorstehende Fixiermittel am Grundkörper 10 auf diesen aufschieben
zu können. Im aufgeschobenen Zustand ist das Längsführungsmittel gegen die Stirnseite
14 des Grundkörpers 10 anlegbar. Es ist auch möglich, dass das
Längsführungsmittel 4 über radiale Fixiermittel, beispielsweise Schrauben,
die sich durch radiale Öffnungen 42 hindurcherstrecken, gegenüber dem Grundkörper
10 fixiert wird. Das Längsführungsmittel 4 ist jedenfalls von
dem Grundkörper 10 abnehmbar und insbesondere gegen ein anderes mit einer
anders dimensionierten Öffnung 30 austauschbar.
Der erfindungsgemäße Schneideisenhalter 2 umfasst des Weiteren
in Längsrichtung 6 langgestreckte Öffnungen 44, die im dargestellten
Fall durch Ausfräsungen gebildet sind, und eine Einsichtnahme in das Innere
22 des Grundkörpers 10 gestatten. Auf diese Weise ist jederzeit
unmittelbar ersichtlich, wie weit sich das Werkstück mit einem bereits geschnittenen
Gewindeabschnitt in das Innere 22 des Grundkörpers 10 hineinerstreckt,
d. h. wie lang der geschnittene Gewindeabschnitt ist. In vorteilhafter Weise kann
zusätzlich eine visuell wahrnehmbare Skalierung 46 (3)
am Grundkörper 10 vorgesehen sein.
Durch die Verwendung des erfindungsgemäßen Schneideisenhalters und
dessen Antreibbarkeit mittels eines Elektrohandwerkzeuggeräts, insbesondere mittels
einer Bohrmaschine oder eines Schraubers, lässt sich in komfortabler Weise, auch
auf Montage, maschinell unterstützt ein Außengewinde schneiden. Ein bevorzugter
Anwendungsbereich der Erfindung sind Gewinde von M 3 bis M 10, also Gewinde bei
Werkstücken mit Außendurchmessern von 30 bis 100 mm.