Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Umwelt und insbesondere
auf die Behandlung von Flüssigkeiten in Verarbeitungsgeräten.
Es ist bekannt, die Menge verbrauchter Flüssigkeiten dadurch zu verringern,
dass man diese kontinuierlich in Recyclingeinrichtungen umwälzt, um ihre Wiedervervendung
zu ermöglichen.
Auf dem Gebiet der Fotografie haben sich die Vorschriften über die
Abwasserentsorgung verschärft. Es wurde bereits vorgeschlagen, das Waschwasser derart
zu behandeln, dass es im Gerät recycelt werden kann, um so die Wasserströme zu verringern
und das während des Entwickelns freigesetzte Silber aufzufangen. Um die Arbeitsweise
von Geräten, die vor der Einführung der neuen Vorschriften hergestellt wurden, den
Regelungen entsprechend anzupassen, wurde eine an das Verarbeitungsgerät anzuschließende
Filtereinrichtung vorgeschlagen. Im einzelnen weist diese Einrichtung einen Behandlungstank
mit einer Pumpe auf, mit deren Hilfe verbrauchtes Wasser aus dem Waschtank entnommen
und nach der Behandlung wieder in den Waschtank zurückgeführt werden kann. Diese
Einrichtung ist außerhalb des Verarbeitungsgeräts angeordnet.
Bei der zum Einsatz an Geräten zum Entwickeln von Röntgenplatten bestimmten
Ausführungsform der Erfindung enthält das Waschwasser Silberionen und Gelatinepartikel.
Die verwendete Recyclingeinrichtung weist einen Filter einer ersten Art, der die
Silberionen auffängt, um deren Konzentration auf einen unter dem Schwellwert der
Vorschriften liegenden Wert zu begrenzen, und einen Filter einer zweiten Art auf,
mittels dessen ein Biozid nach und nach freigegeben werden kann, um das Wachstum
und/oder die Verbreitung von Mikroorganismen einzuschränken. Für die effiziente
Behandlung des Waschwassers wird die Durchsatzgeschwindigkeit der Pumpe so an das
Volumen des Waschtanks angepasst, dass das gesamte im Tank enthaltene Volumen innerhalb
weniger Minuten umgewälzt wird.
Aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen Wartungsarbeiten am
Verarbeitungsgerät, der Konstruktion einiger derzeit auf dem Markt befindlicher
Geräte oder der Anordnung der Filtereinrichtung relativ zum Gerät, kann es vorkommen,
dass die Pumpe nicht ansaugt. Dieses Phänomen bewirkt eine Unterbrechung der normalen
Arbeitsweise der Filtereinrichtung, und dies wiederum führt zu einer schlechten
Funktion des Verarbeitungsgeräts.
Die Erfindung will diesen Nachteil beheben. Ein Beispiel eines herkömmlichen
Geräts mit Pumpen ist in DE-C-423 204 beschrieben.
Das erfindungsgemäße Verarbeitungsgerät ist in Anspruch 1 definiert.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
1 zeigt eine schematische Darstellung
des erfindungsgemäßen Geräts.
In 1 ist ein Verarbeitungsgerät
10 dargestellt. Im einzelnen umfasst dieses Gerät ein durch die Box
12 symbolisiertes fotografisches Entwicklungsgerät. Dieses Entwicklungsgerät
wird nachstehend nicht im Detail beschrieben, da es sich dabei um jedes derzeit
bekannte fotografische Entwicklungsgerät handeln kann, etwa den Ektascan Laser PrinterTM
oder den Kodak X-Omat 5000RATM der Firma Kodak® oder das
von 3M® vertriebene Entwicklungsgerät XP515TM oder das
von Agfa® vertriebene Entwicklungsgerät Curix Compact PlusTM.
Diese Entwicklungsgeräte umfassen einen Waschtank 14, durch
den der Film vor dem abschließenden Trocknen hindurchgeleitet wird. Dieser Tank
weist allgemein einen Überlauf 16 auf, mittels dessen das im Waschtank
enthaltene Lösungsmittelvolumen auf gleich bleibendem Niveau gehalten werden kann.
Normalerweise wird dem Tank für jede durch den Waschtank hindurchgeleitete Filmmenge
eine vorgegebene Menge an Nachfüllwasser zugefügt. Überschüssiges Wasser verlässt
den Waschtank 14 über den Überlauf 16 und durch die Abwasserleitung
20 und wird dem Abwasser zugeleitet.
Es wurde bereits vorgeschlagen, die Wasser-Durchflussmengen durch
Umwälzen des Waschwassers zu reduzieren. Hierzu ist der Tank 14 über eine
Zuführleitung 26 und eine Rückführleitung 28 mit einer Recyclingeinrichtung
22 verbunden. Das dem Waschtank 14 entnommene Wasser wird mittels
einer Pumpe 24 kontinuierlich umgewälzt und der Recyclingeinrichtung
22 über die Zuführleitung 26 der Recyclingeinrichtung
22 zugeführt. Die Zuführleitung 26 ist vorteilhafterweise in der
Nähe des Bodens des Tanks 14 mit dem Tank 14 verbunden.
Bei Wartungsarbeiten an der Anlage, oder wenn die Anordnung des Raums,
in dem die Anlage sich befindet, es erfordert, dass die Recyclingeinrichtung in
einer gewissen Entfernung aufgestellt werden muss, oder aber wenn aufgrund der besonderen
Raumanordnung die Recyclingeinrichtung sich oberhalb der Tankebene befindet, kann
es vorkommen, dass die Pumpe nicht ansaugt. In diesem Fall erfüllt die Recyclingeinrichtung
ihre Aufgabe nicht mehr, und die Anlage kann das Material nicht mehr optimal verarbeiten.
Die Erfindung soll hier Abhilfe schaffen.
Die Pumpe 24 saugt nicht mehr an, weil Luft in die Zuführleitung
26 gelangt. Daher schlägt die Erfindung vor, die Zuführleitung so zu verändern,
dass wieder automatisch ausreichend Wasser in die Zuführleitung 26 gelangt,
damit die Pumpt 24 wieder ansaugt. Infolgedessen befindet sich mindestens
ein Bereich 36 der Zuführleitung unterhalb der untersten Ebene des Waschtanks,
so dass dieser Bereich durch Schwerkraft mit Wasser aus dem Waschtank versorgt wird.
In dem Bereich 36 der Zuführleitung 26 befindet sich eine zweite
Pumpe 34, die die Strömung in Richtung der ersten, die Recyclingeinrichtung
22 steuernden Pumpe 24 pumpt. Um die durch die zweite Pumpe
34 bewirkte Strömungsrate an jene der ersten Pumpe 24 anzupassen,
weist die Zuführleitung im Bereich 36 zwei parallel zueinander verlaufende
Zweigleitungen 30 und 32 auf. Die zweite Pumpe 34 liegt
an einer der Zweigleitungen 30 oder 32. Die Verbindungen der Zweigleitung
sind in der Zeichnung "Y"-förmig dargestellt. Natürlich sind auch "T"-förmige Verbindungen
möglich, bei denen zwei Zweigleitungen mit dem oberen Schenkel des "T" verbunden
sind oder bei denen eine der Zweigleitungen mit dem vertikalen Schenkel "T" verbunden
ist. Bei jeder dieser Anordnungen kann die Durchflussmenge der zweiten Pumpe
34 vollständig abgeleitet werden, sofern sie ausreicht, der ersten Pumpe
24 eine ausreichende Menge an Wasser zuzuführen, damit diese Pumpe wieder
ansaugt. Denn wenn der Durchfluss der zweiten Pumpe 34 geringer ist als
der Durchfluss der ersten Pumpe 24, führt die zweite Zweigleitung
32 der Pumpe 24 eine zusätzliche Durchflussmenge zu. Wenn die
Durchflussmenge der zweiten Pumpe 34 größer ist als die Durchflussmenge
der ersten Pumpe 24, wird der von der zweiten Pumpe kommende zusätzliche
Durchfluss durch die Zweigleitung 32 zum Einlass der zweiten Pumpe
34 zurückgeführt.
Eine Zweigleitungsanordnung dieser Art garantiert, dass die erste
Pumpe 24 unabhängig von ihrer Position wieder ansaugt, sobald der Waschtank
ein konstantes Wasservolumen enthält.