| Dokumentenidentifikation |
DE10062061B4 10.11.2005 |
| Titel |
Bewegungsvorrichtung mit variabler Bewegungsbahn mit Fernsteuerung für die Falzbogen-Abnahmestange von Buchbinderei-Heftmaschinen |
| Anmelder |
Meccanotecnica S.p.A., Torre de' Roveri, Bergamo, IT |
| Erfinder |
Fustinoni, Roberto, Palazzolo Sull'oglio, IT |
| Vertreter |
Riebling, P., Dipl.-Ing. Dr.-Ing., Pat.-Anw., 88131 Lindau |
| DE-Anmeldedatum |
13.12.2000 |
| DE-Aktenzeichen |
10062061 |
| Offenlegungstag |
04.10.2001 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
10.11.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.11.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B42B 4/02
|
| IPC-Nebenklasse |
B42C 19/08
|
| Beschreibung[de] |
|
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Bewegungsvorrichtung
mit variabler Bewegungsbahn mit Fernsteuerung für die Falzbogenabnahmestange von
Buchbindereiheftmaschinen.
Bekanntlich findet bei den modernen Buchbinderei-Heftmaschinen Fluss
von Falzbögen statt, bei dem vorgeordnete Falzbögen auf einen „Schwingsattel"
transportiert werden, auf dem sie wie einumgekehrtes „V" aufsitzen, um an
ihnen in der gewünschten Weise die Fadenheftung durchzuführen. Nach der Heftung
müssen Falzbögen zu einer anderen Stelle der Maschine verschoben werden, um sie
sodann den anderen Stationen des automatischen Buchbindeszyklus' zuzuführen. Diese
Verschiebung wird von einer Schwingstange durchgeführt, welche die gehefteten Falzbögen
vom genannten Schwingsattel abnimmt. Diese Schwingstange hat gewöhnlich eine zylindrische
Form und durchläuft mit ihrer horizontal liegenden Achse kreisbogenförmige Bahnen,
welche an das Format der bewegten Signaturen angepasst werden müssen. Gemäß der
bekannten Technik erfordert die Anpassung der bogenförmigen Bahn der Falzbogenabnahmestange
die. Intervention von spezialisierten Technikern, die Abmontierung, die Einregelung
und/oder den Austausch von Maschinenteilen, um spezielle Triebe (Gelenkvierecke,
Schwingkurven) für die jeweilige besondere Bahn der Schwingbewegung der erwähnten
Stange vorzubereiten.
Eine derartige Vorrichtung zum Stand der Technik wird mit der
DE 1 207 335 B offenbart. Diese Druckschrift
beschreibt eine Vorrichtung zum Auflegen von Bogenlagen auf sattelförmig ausgebildeten
Gliedern eines Einlaufförderers für bagenverarbeitende Maschinen wobei für die geöffnete
Bogenlage ein Hilfsträger für den Arbeitsbereich des Förderers und zum Übernehmen
und Festhalten der Bogenlage bis zur Übernahme der Bogenlage durch den Förderer
ein gestellfester Träger vorgesehen ist.
Der Nachteil dieser Erfindung ist, dass die Vorrichtung lediglich
gleiche Bewegungsabläufe ausführen kann, wobei eine Änderung der auszuführenden
Bewegungsbahn manuell durchgeführt werden muss.
Mit der DE 197 50 174 A1
wird eine Falzbogenfördervorrichtung für Sammelhefter offenbart, welche eine horizontale
und vertikale Fördereinrichtung zum Transport von Falzbogen mit einer dazwischen
angeordneten Übergabevorrichtung aufweist, wobei die Übergabevorrichtung einen horizontalen,
verschiebbaren, antreibbaren Wagen mit einem auf dem Wagen vertikal verschiebbar,
antreibbaren Auslageschwert aufweist, wobei das Auslageschwert mit einem in vertikaler
Richtung antreibenden Motor mit entsprechender Motorsteuerung ausgebildet ist.
Diese Erfindung hat den Nachteil, dass diese Vorrichtung mechanisch
einen relativ aufwendigen Aufbau aufweist, welcher zusätzlich auch einen großen
Platzbedarf aufweist.
Mit der US 1 603 294 wird
eine verbesserte Vorrichtung zum Stapeln und Befördern von Blattlagen in ein Magazin
nach dem Binden offenbart, wobei die Blattlagen nach dem Binden automatisch zu einer
Position gespeist werden und mittels einem Blatteingriff in die offene Blattlage
angehoben werden und über ein Endlosband zum vorderen- oder Aufnahmeende des Magazins
zur Ablage darin übertragen werden und durch Greifmittel von dem Aufnahmeende des
Magazins zum vorderen Ende des Magazins, während zur gleichen Zeit Eingreifmittel
die bereits gestapelte, niedrigere Blattlage solange halten, bis eine andere Blattlage
am vorderen Ende im Magazin platziert ist und die letzte Blattlage gegen das vordere
Ende der gelagerten Blattlage zurückbewegt wird, wobei die Blattlage in das Magazin
mittels Absenken an der Faltung oder Rückkante eingelegt wird.
Diese Erfindung hat den Nachteil, dass diese Fördervorrichtung keine
Änderung im Bewegungsablauf zulässt, ohne auch die vorhergehenden und nachfolgenden
Abläufe zu ändern und daher im Allgemeinen unflexibel ist.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Bewegungsvorrichtung
für die Falzbogenabnahmestange von Buchbinderei-Heftmaschinen, welche es ermöglicht,
mit einer Vielzahl von vordefinierten Bewegungsbahnen zu arbeiten, wodurch die Flexibilität
der Heftmaschine wesentlich verbessert wird.
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung einer Vorrichtung der genannten
Art, welches es ermöglicht, die genannte Vielzahl von Bewegungsbahnen mit Fernsteuerungen,
wie mit einer üblichen pneumatischen und/oder elektromechanischen Steuerung, herbeizuführen.
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung einer Vorrichtung der vorgenannten
Art, welche es ermöglicht, die genannte Vielzahl von Bewegungsbahnen ohne Zuhilfenahme
von spezialisierten Fachtechnikern herbeizuführen.
Diese und weitere Ziele sind aus der folgenden detaillierten Beschreibung
erkennbar, welche eine Bewegungsvorrichtung mit variabler Bewegungsbahn mit Fernsteuerungen
für die Falzbogen-Abnahmestage von Buchbinderei-Heftmaschinen erläutert,
welche Vorrichtung die Besonderheit aufweist, dass der genannten Stange mittels
pneumatischer und/oder elektrischer und/oder bekannter mechanischer Techniken unterschiedliche
Bewegungsbahnen durch fernsteuerbare Einrichtungen als Folge der Veränderung der
Schubexzentrizität auf einen in einem Schlitz eines dritten Schwingarmes laufenden
Zapfen mitgeteilt werden können, die von üblichen Nockeneinrichtungen ausgeübt wird,
um umgekehrt proportional zu der genannten Exzentrizität einem Betätigungszapfen
eines Gelenkviereckes für die Bewegung der Stange alternierende Bewegungsbahnen
mitzuteilen, wobei die Schubexzentrizität von der Position eines am Ende einer dritten
Schubstange angeordneten Zapfens abgeleitet wird, um die Exzentrizität des genannten
Laufzapfens zu variieren.
Die Erfindung wird durch die beiliegenden Zeichnungen beispielsweise
und ohne Beschränkung auf diese näher erläutert, worin:
1 schematisch eine mit pneumatischen
Einrichtungen zusammenwirkende Vorrichtung zeigt; in dieser Zeichnungsfigur sind
fixe Achsen mit dem typischen Zentrumssymbol mit heller und entgegengesetzten dunklen
Quadranten bezeichnet;
2 im Mittelschnitt eine pneumatische
Klemmvorrichtung zeigt, wobei die Vielfältigkeit der Bestandteile von im Konzept
monolithischen Körpern mit gleichen Schnittschraffierungen kenntlich gemacht ist.
In 1 ist eine zylindrische Falzbogen-Abnahmestange
1 im Querschnitt gezeigt und hat das Aussehen eines kleinen Rundprofils.
Die Achse dieser zylindrischen Stange 1 verläuft senkrecht zur Ebene des
Zeichnungsblattes. Die Stange 1 vereinigt zwei erste Arme 2, die
an den Seiten von zwei vertikalen und parallelen Seitenwänden 3 der üblichen
Konstruktion der Buchbinderei-Heftmaschine angeordnet sind. Die genannten ersten
Arme 2 schwingen mit ihrem Lagerzapfen um eine fixe Achse 4. Die
Winkelbreiten der Schwingungen der ersten Arme 2 werden von den Schwingungen
bestimmt, mit denen ein zweiter Arm 5 beaufschlagt ist. Dieser zweite Arm
5 ist auf einer (nicht gezeigten) Welle befestigt, welche die Achse
4 als ihre Schwingachse besitzt und auf welcher auch der erste Arm
2 befestigt ist, der auf einer parallelen Schwingebene arbeitet. Vom rein
mechanischen Standpunkt aus gesehen ist es daher so, als wären der erste Arm
2 und der zweite Arm 5 Bestandteile eines einzigen zweiarmigen
Hebels, der bei 4 angelenkt ist. Aus diesem Grund und um das Schema deutlicher
zu veranschaulichen sind die beiden Arme 2 und 5 durch entsprechende
Schraffierung gemeinsam kenntlich gemacht. Der zweite Arm 5 bildet einen
Teil eines ersten Gelenkviereckes, welches eine erste, an ihn in einer Achse
47 angelenkte Koppel 6 und einen um eine Achse 8 schwingenden
dritten Arm 7 aufweist. Dieser dritte Arm 7 besitzt einen Schlitz
9, in dem ein Schubzapfen 10 wirkt, der von einer konzentrischen
Endrolle unterstützt wird und am oberen Ende einer zweiten Koppel 11 angeordnet
ist. Das untere Ende dieser zweiten Koppel 11 ist hingegen mit einer Achse
12 angelenkt, die sich am Ende eines vierten Armes 13 befindet,
der um eine primäre Achse 14 als Folge von Bewegungen schwingt, die durch
die Drehung der Profile von Nocken 15 auf Tastorgane 16 (oder
Stößel) induziert werden. Theoretisch könnten die Schwingungen des vierten Armes
13 um die primäre Achse 14 allein von dem Nocken 15 und
nur vom Stößel 16 unter Benutzung einer elastischen Rückholung abgenommen
werden, vom reinen Planungsstandpunkt aus gesehen ist es jedoch vorzuziehen, die
Rückholphase der Schwingung des vierten Armes 13 einem speziellen Nocken-Stößelpaar
(in der Zeichnung nicht gezeigt) anzuvertrauen, um einen Exzentertrieb im zwangsläufigen
Verband zu bilden. Dieser zwangsläufige Trieb besteht daher aus einem ersten Tastorgan
16, das an einem ersten Nocken 15A, und einem zweiten Tastorgan
17, das an einem zweiten Antriebsnocken 18 angreift, welcher mit
dem ersten Nocken 15A fest verbunden und auf einer Antriebswelle
19 der Maschine befestigt ist. Aus dem beschriebenen Trieb geht hervor,
dass eine bestimmte Winkelbreite 20 der Stauge 1 vom Weg der ersten
Koppel 6 abhängt, der dieser von einem Zapfen 21 mitgeteilt wird,
welcher die erste Koppel 6 mit dem dritten Arm 7 verbindet und
entlang einem zur Schwingungachse 8 konzentrischer Kreisbogen
22 wandert. Dieser durchwanderte Kreisbogen hat eine Länge, die umgekehrt
proportional zum Abstand des Zapfens 10 von der Schwingachse
8 ist, da der dritte Arm 7 die Bewegung durch den fixen Hub des
Zapfens 10 der zweiten Koppel 11 erhält. Es kann somit eine Änderung
der Breite der Schwingungen 20 bzw. des Weges der Stange 1 durch
eine Änderung des Abstandes der Achse des Schubzapfens 10 von der. Schwingachse
8 erzielt werden Diese Änderung wird durch die Möglichkeit der Verschiebung
des Zapfens 10 im Schlitz 9 und von der Möglichkeit, in einer
bestimmten Position im Inneren des Schlitzes 9 zu verbleiben, gestattet.
Die problematische Vereinigung der Koexistenz dieser beiden gegensätzlichen Möglichkeiten
wird durch die folgende Anordnung erzielt. Durch den Zapfen 10 wird ein
Eingriff nicht nur zwischen der zweiten Koppel 11 und dem dritten Arm
7, sondern auch mit einem Ende 24 einer dritten Koppel
23 hergestellt. Das andere Ende 25 dieser dritten Koppel
23 ist mit der Achse 26 an einem Ende eines Armes 27A
eines Winkelhebels 27 angelenkt, der mit der Achse 28 angelenkt
ist und dessen Ende seines anderen Armes 27B mit der Achse 29
am Ende einer Kolbenstange 30 eines ersten pneumatischen Zylinders
31 mit vorbestimmtem Hub Z angelenkt ist. Der Körper dieses ersten
pneumatischen Zylinders 31 fluchtet mit einem zweiten pneumatischen Zylinders
32, in dessen Innerem ein Kolben läuft, der einer Kolbenstange
33 zugeordnet ist, die mit einem ihrer Enden mit der Achse 34
an der ortsfesten Konstruktion der Maschine (schematisch mit gewöhnlicher Schraffierung
angedeutet) angelenkt ist. Dieser zweite pneumatische Zylinder 32 besitzt
einen Hub Y von anderer Größe als der Hub Z: vorzugsweise die Hälfte von Z. Die
Laufkammern des ersten und des zweiten Zylinders 31 und 32 fluchten
miteinander und ermöglichen die beiden unterschiedlichen Hube durch die Position
einer theoretischen Trennwand 35 mit gemeinsamem fixen Boden. Dieser erste
und zweite Zylinder 31 und 32 bilden im wesentlichen eine fernsteuerbar
verlängerbare Verbindung, um die Achse 29 in vier vorbestimmten Abständen
von der fixen Achse 34 anordnen. Dabei kann man, wenn man einen Hub Z =
50 mm und einen Hub Y = 25 mm annimmt, die folgenden vier Stellungen bilden: Eine
erste Stellung (in 1 gezeigt) ist die, welche bei vollkommen
in ihre
Laufkammern eingezogenen Kolbenstangem 30 und 33
erhalten wird. Diese erste Stellung ist die, welche bei vollkommen ausgefahrener
Kolbenstange 33 (die folglich einen Hub 25 mm durchlaufen hat) erhalten
wird, wobei die Kolbenstange 30 in vollständig eingezogener Stellung verbleibt
(d. h. einen Hub Null einnimmt). Bei dieser zweiten Stellung ist die Achse
29 von der Achse 34 um 25 mm entfernt. Eine dritte Stellung ist
die, welche bei vollständig eingezogener Kolbenstange 33 (Nullhub) erhalten
wird, wobei sich die Kolbenstange 30 in vollständig ausgefahrener Stellung
befindet (auf Grund der Tatsache, dass sie den genannten Hub von 50 mm durchlaufen
hat). Bei dieser Stellung ist die Achse 29 von der Achse 34 um
50 mm entfernt. Eine vierte Stellung ist die, welche bei vollständig ausgefahrener
Kolbenstange 33 (Hub 25 mm) und ebenfalls vollständig ausgefahrener Kolbenstange
0 (Hub 50 mm) erhalten wird. Bei dieser vierten Stellung ist die Achse
29 von der Achse 34 um 75 mm entfernt. Man kann also mit einfachen,
üblichen pneumatischen Steuerungen die Achse 29 in viervorbestimmte Stellungen
bringen, die sich aus der Erhöhung der Abstände zwischen den Achsen 34
und 29 um 0, 25, 50, 75 mm ergeben. Da die Achse 29 am Ende des bei
28 angelenkten Hebelarmes 27B liegt, übertragen sich diese verschiedenen
Stellungen, welche der Achse 29 mitgeteilt werden können, offensichtlich
in ebenso viele verschiedene Stellungen der Achse 26. Weil die Achse
26 auch zum Ende 25 der dritten Koppel 23 gemeinsam ist,
hat dies zur Folge, dass deren Verschiebung auch die Achse des Zapfens
10 verschiebt, der am anderen Ende der dritten Koppel 23 befestigt
ist. Daraus folgt, dass der Zapfen 10 vier verschiedene Stellungen im Inneren
des Schlitzes 9, in welchem er mittels der üblichen Rolle (in der Zeichnung
teilweise sichtbar) läuft, einnehmen kann, die in der genannten Weise durch Fernsteuerung
vorbestimmbar und einstellbar sind. Die Bewegung dieses Zapfens 10 verläuft
dabei in einer kreisbogenförmigen Bahn 46, die konzentrisch zur Achse
26 ist. Diese Bahn wird nach einem Bewegungsgesetz durchlaufen, welches
sich aus der Kombination mit der Bewegung der zweiten Koppel 11 ableitet.
Durch die Kombination dieser beiden Bewegungen oder Geschwindigkeiten wird daher
der Zapfen 10 mit kurzen abwechselnden Wälzbewegungen im Inneren des Schlitzes
9 beaufschlagt, da dieser Schlitz 9 auf dem um die eigene Achse
8 schwingenden Arm 7 angeordnet ist. Diese kurzen zyklischen Wälzbewegungen
begleiten offensichtlich die zyklische Schwingbewegung der Stange 1 und
erfolgen um jede der von der Festposition des Winkelhebels 27 (27A,
27B) bestimmten vier Fixpositionen. Der Winkelhebel 27 ist um
seine Achse 28 nur während der Phase der Einstellung der Breite des Weges
20 der Stange 1 drehbar bzw. dann, wenn man es den Kolbenstangen
30, 33 gestattet, aus ihren Zylindern 31, 32
auszutreten oder in diese einzutreten. In dieser Phase kann ein die Achse
26 bildender üblicher Zapfen 37 einen fixen Schlitz
36 durchlaufen, der auf einer vertikalen Seitenwand 3 des Heftmaschine
ausgebildet ist. Nachdem die Kolbenstangen 30 und 33 die gewünschten
Positionen eingenommen haben, muss die Achse 26 in der daraus resultierenden
Position fixiert werden. Diese Fixierung erfolgt mittels des die Achse
26 bildenden Zapfens 37. Der Zapfen 37 durchsetzt die
Seitenwand 3 der Maschine im inneren des fixen Schlitzes 36 und
wird an diesem Seitenteil durch Reibung mittels Axialdruck seiner Klemmorgane befestigt.
Eine bevorzugte Ausbildung dieser Klemmorgane basiert auf der Ausnützung der Wirkung
eines besonderen pneumatischen Zylinders. Dieser pneumatische Zylinder ist in
2 zum besseren Verständnis seiner Funktionsweise vereinfacht
veranschaulicht. Der 2 kann entnommen werden, dass
der Zapfen 37 die Seitenwand 3 durchsetzt, indem er in den fixen
Schlitz 36 eintritt. Der Zapfen 37 bildet eine Verbundstruktur
in dem Sinne, dass er eine Kolbenstange 37A eines pneumatischen Zylinders
38 und Fortsätze 38A, 38B des Bauteils umfasst, der eine
Laufkammer 38C für den mit der Kolbenstange 37A verbundenen Kolben
37B bildet. Aus der dargestellten Anordnung kann man die Tatsache entnehmen,
dass eine dritte Koppel 23 (bestätigt von einem Kräftepaar 23A,
23B) und der Arm 27A des Winkelhebels auf ein und denselben Körper
wirken, welcher die Einhaltung ihrer Arbeitsebenen parallel zu den voreingestellten
Abständen ermöglicht. Ihre gesamte Anordnung ist um einen minimalen Wert
39 axial beweglich, der ausreicht, größere Reibungen verursachende Berührungen
während der Verschiebungen (in einer Richtung senkrecht zur Ebene des Zeichnungsblattes
der 2) der Kolbenstange 37A im Inneren des
fixen Schlitzes 36 zu vermeiden. Diese Reibungen sind jene, welche zwischen
einer Ebene 40 der Kolbenstange 37A und einer ebenen Fläche
41 der vertikalen Seitenwand 3 sowie zwischen einer Oberfläche
42 einer an der Kolbenstange 37A befestigten
Scheibe 43 und einer anderen ebenen Fläche 44 der genannten vertikalen
Seitenwand 3 auftreten können. Die Anordnung gemäß 2
zeigt den Kolben 37B in einer Stellung, bei welcher der Kolbenstange
37A „ganz ausgefahren" ist, welcher den zitierten minimalen Wert
39 des Spieles entspricht, der den freien Lauf des Kolbens 37
(bzw. der Kolbenstange 37A) im Inneren des fixen Schlitzes 36
gestattet. Wenn Druckluft in die an der Seite, wo sich die Kolbenstange
37B befindet, liegende Kammer des pneumatischen Zylinders 38 bzw.
durch ein Loch 45 eingeführt wird, führt der Kolben 37B eine Bewegung
über den ihm gestatteten kurzen Weg durch, bis der genannte Wert 39 des
Spieles annulliert und die Wandstärke der Seitenwand 3 zwischen der Scheibe
43 und dem Fortsatz 38A eingeklemmt ist. Auf diese Weise kann
durch die erzeugte Reibung des Zapfens 37 in der jeweils gewünschten Stellung
im Inneren des Schlitzes 36 blockiert werden. Der Winkelhebel
27 wird dabei in der gewünschten Winkelstellung blockiert, um den Zapfen
10 in einem Abstand von der Achse 8 anzuordnen, der geeignet ist,
den Zapfen 21 mit dem gewünschten Weg zu beaufschlagen, der für die Herbeiführung
der gewünschten Schwingung der Stange 1 erforderlich ist. Die Breite dieser
Schwingung ist offensichtlich in Zusammenwirkung mit den Längen des ersten und zweiten
Armes 2, 5 festgelegt. Da die Stange 1 eine beachtliche
Länge besitzt und ihre Bewegungen rasch sind, erfordern ihre Schwingungen eine Bewegung
und eine Führung der ersten Arme 2 an den beiden Seiten der Stange
1 bzw. in der Nähe der beiden vertikalen Seitenwände 3 der Stützkonstruktion
der Heftmaschine. Diese Bewegung erfolgt mittels einer (nicht gezeigten) Antriebswelle,
welche die Maschine durchsetzt und als ihre Achse die Schwingachse 8 des
dritten Armes 7 besitzt. Diese Antriebs- oder Vorgelegewelle hat daher
den Zweck, ein Gelenkviereck zu bewegen, das an der anderen vertikalen Seitenwand
3 der Maschine angeordnet und gleich dem zitierten, durch die Arme
5, 6, 7 gebildeten zweiten Gelenkviereck ist, um einen
zweiten Arm (nicht gezeichnet) zu bewegen, der wie der Arm 2 für die Betätigung
der Stange 1 bewegt wird, um auf ihre beiden Enden zu wirken.
Die bisher gezeigte Anordnung hat die Eigenschaften, der Falzbogen-Abnahmestange
1 vier Schwenkbreiten 20 (bzw. Hube, in Abhängigkeit von der Länge
der ersten Arme 2) mitzuteilen, die in Abhängigkeit von den dem ersten
und dem zweiten pneumatischen Zylinder 31 und 32 gestatteten Maximalhuben
vorbestimmt sind. Diese Lösung ist jedoch hierfür nicht die einzige; sie ist lediglich
eine Lösung, bei welcher der Abstand zwischen beiden Achsen 34 und
29 einer speziellen Anwendung der pneumatischen Zylinder 31 und
32 anvertraut ist. Tatsächlich kann aber der genannte Abstand zwischen
den beiden Achsen 34 und 29, der die Basis des von der Stange
1 durchgeführten Weges bildet, auf viele andere Weise verändert werden:
Schrittmotoren, mit einer Schnecke gekoppelt, Schrauben mit eingesetztem Gewinde,
die durch Drehung einer elektronisch angetriebenen und mit zwei entgegengesetzten
Gewinden an den Enden versehenen Mütter aneinander angenähert oder voneinander entfernt
werden können (Prinzip der Spannschraube). Oder sogar mit einer einfachen Anordnung
Schraube-Mutter, wobei sich die Schraube axial in Bezug auf die axiale Ortsfestigkeit
der rotierenden Mutter verschiebt und wobei offensichtlich die Mutter den durch
die Achse 34 ausgedrückten Fixbezug und das Ende der Schraube die bewegliche
Achse 29 (bezugnehmend auf das Beispiel 1) bilden. Auch die Lösung der
Blockierung des Zapfens 37 mit dem" pneumatischen Zylinder" 38
ist Indikativ. Tatsächlich kann diese Blockierung auch mit anderen üblichen Mitteln
erzielt werden (Nocken, Elektromagnetkupplung), ohne damit Einrichtungen definieren
zu wollen, die über den Rahmen der durch die folgenden Patentansprüche definierten
vorliegenden Erfindung hinausgehen würden:
|
| Anspruch[de] |
- Vorrichtung für die Bewegung der Falzbogen-Abnahmestange (1)
von Buchbinderei-Heftmaschinen, dadurch gekennzeichnet, dass sie befähigt
ist, der genannten Stange (1) Bewegungsbahnen mitzuteilen, die ferngesteuert
mit bekannten pneumatischen und/oder elektrischen und/oder mechanischen Techniken
unterschiedlich sind, welche Eigenschaft von der Veränderung der Schubexzentrizität
(10-8) eines im Inneren eines Schlitzes (9) eines dritten
Armes (7) verschiebbaren Zapfens (10) abgeleitet ist, die von
üblichen Nocken (15) ausgeübt wird, um umgekehrt proportional zur genannten
Exzentrizität einem Steuerzapfen (21) eines die Stange (1) bewegenden
Gelenkviereckes (8-21-47-4) eine abwechselnde
Bewegungsbahn mitzuteilen, wobei die genannte Schubexzentrizität von der Stellung
eines am Ende einer dritten Koppel (23) angeordneten Zapfens (37)
abgeleitet ist, um die Exzentrizität des genannten, auf ihr angelenkten, verschiebbaren
Zapfens (10) zu variieren.
- Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stellung des am Ende der dritten Koppel (23) angeordneten Zapfens
(37) durch eine Vorrichtung fixiert ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellung
des am Ende der dritten Koppel (23) angeordneten Zapfens (37)
durch die Nichtumkehrbarkeit seiner Bewegungseinrichtungen fixiert ist, wobei diese
Nichtumkehrbarkeit die ist, welche vorzugsweise von Schraubeneinrichtungen abgeleitet
ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubeneinrichtungen
aus einer Schraube bestehen, die radial am genannten Zapfen (37)
angelenkt und als Folge der motorgetriebenen Drehung einer axial an einer Seitenwand
(3) der Maschine fixierten Mutter axial verschiebbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einrichtungen für die Positionierung und die Fixierung des genannten Zapfens (37)
unter Zwischenschaltung eines Hebel (27) wirken und Änderungen des Abstandes
zwischen einer beweglichen Achse (29) und einer fixen Achse (34)
durch Drehen einer Mutter bestimmt werden.
- Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte Mutter mit zwei entgegengesetzten Gewinden versehen ist, um gleichzeitig
zwei den genannten Gewinden zugeordnete Schrauben durch motorgetriebene Drehung
der Mutter in einer einzigen Richtung nach dem bekannten Prinzip der Spannschrauben
aus- oder einzuschrauben, wobei die freien Enden der beiden entgegengesetzten Schrauben
auf einer fixen Achse (34) bzw. auf einer beweglichen Achse (29)
angelenkt sind.
- Vorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet,
dass der genannte Zapfen (37) am Ende eines Armes (27A) eines
Winkelhebels (27) angeordnet ist, der mit der Achse (28) in einer
Mittelposition angelenkt ist und die Bewegung in einer am Ende seines anderen Armes
(27B) angeordneten Achse (29) mittels eines Paares von fluchtenden
pneumatischen Zylindern (31, 32) erhält, um vier vorbestimmte
verschiedene Abstände zwischen der fixen Achse (34) und der beweglichen
Achse (29), je nach der Arbeitskombination des Einziehens und Ausfahrens
der beiden Kolbenstangen (30, 33) der im Inneren der genannten
pneumatischen Zylinder (31, 32)arbeitenden Kolben, zu schaffen.
- Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die pneumatische
Steuerung von vier vorbestimmten Stellungen Einrichtungen zugeordnet ist, welche
die dem genannten Zapfen (37) im Inneren eines ortsfesten Schlitzes (36)
zugeordnete Stellung blockieren.
- Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung
für die Blockierung der Stellung des Zapfens (37) im Inneren des ortsfesten
Schlitzes (36) aus einem sehr kurzhubigen pneumatischen Zylinder (38)
bestehen, der mit Fortsätzen (38A, 38B) für die Endanlenkung einer
dritten Koppel (23, 23A, 23B) und eines Armes (27A)
eines Winkelhebels und einer eine vertikale Seitenwand (3) der Maschine
durch einen ortsfesten Schlitz (36) durchsetzenden Kolbenstange (37A)
versehen ist, um die genannte Seitenwand zwischen einer Scheibe (43) und
einer Fläche (40) einer Kolbenstange (37A) des genannten pneumatischen
Zylinders (38) einzuklemmen, wobei die Blockierung während des Betriebes
der Heftmaschine interveniert und gelöst wird, wenn die Verschiebung des Zapfens
(37) im Inneren des Schlitzes als Folge der verschiedenen Stellungen, die
ihm von pneumatischen Einrichtungen (1, 32) mitgeteilt werden,
erforderlich ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9 dadurch gekennzeichnet, dass die
Einrichtungen für die Blockierung des genannten Zapfens (37) aus einer
Einspannung bestehen, wobei jedoch die Verschiebung der Kolbenstange (37A)
mittels üblicher elektromagnetischer Einrichtungen, anstatt der pneumatischen Einrichtungen
durchgeführt wird.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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