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Dokumentenidentifikation DE102004017844A1 10.11.2005
Titel Weinähnliches Getränk und Verfahren zu seiner Herstellung
Anmelder Wörner, Harald, Dipl.-Ing. (FH), 97357 Prichsenstadt, DE
Erfinder Wörner, Harald, Dipl.-Ing. (FH), 97357 Prichsenstadt, DE
DE-Anmeldedatum 13.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004017844
Offenlegungstag 10.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.11.2005
IPC-Hauptklasse C12G 3/06
Zusammenfassung Weinähnliche Getränke mit Duft und/oder Geschmack nach Rosen, Früchten und Kräutern aus Wein und natürlichen Zusatzstoffen, die mit einer gleichbleibenden Qualität, ohne Trübung sowie der Einhaltung von gültigen lebensmittelhygienischen Vorschriften und einer ausreichenden Lagerbeständigkeit hergestellt werden.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft weinähnliche Getränke, welche aus Wein und natürlichen Zusatzstoffen aus geeigneten Pflanzen zur Hervorhebung des Geschmackes und des Duftes/Aroma dieser Pflanzen besteht, sowie ein Verfahren zur Herstellung dieser weinähnlichen Getränke.

Weinähnliche Getränke mit hervorgehobenem Geschmack und Duft besonders von Früchten sind bekannt und werden besonders in asiatischen Ländern auf diesen Märkten angeboten. So sind in den japanischen Patenten 09023866 Herstellungsverfahren für weinähnliche Getränke beschrieben, die einen Geschmack und Duft von Rosen enthalten sollen. In einer weiteren japanischen Patentbeschreibung 09023872 wird ein Verfahren beschrieben, welches als weinähnliches Getränk einen Geschmack und Duft von Zitronen enthalten soll. In weiteren japanischen Veröffentlichungen zum gleichen Thema, werden weitere Früchte, wie Mango und Apfelsinen nach diesen Verfahren beschrieben.

In der deutschen Patentschrift DE 42 31 009 C2 wird ein weinähnliches Getränk und Verfahren zu seiner Herstellung beschrieben, indem Knoblauch als Geschmacks- und Wirkstoffsubstanz verwendet wird. Auf dem Fruchtweinmarkt sind weinänhliche Getränke als Fruchtweine aus den verschiedensten Obstfrüchten bekannt, die aber alle nach dem Gärungsverfahren ähnlich der Weinherstellung hergestellt werden.

Für die erfindungsgemäße Aufgabenstellung scheiden weinänhliche Getränke aus, die als Fruchtweine nach dem Gärungsverfahren hergestellt sind.

Von Bedeutung für die Erfindung sind die weinähnlichen Getränke nach den oben benannten japanischen Patentbeschreibungen. Als Beispiel sei hier das japanische Patent 09023866 benannt. In der japanischen Patentbeschreibung werden Rosenblätter dem Wein beigegeben und nach entsprechenden Zeitabläufen wieder entfernt. Bei den anderen japanischen Patenten zum gleichen Thema werden die jeweiligen Früchte dem Wein zugegeben und ebenfalls nach bestimmten Zeitabläufen wieder entfernt.

Als Probleme bei den japanischen Verfahren wird die erforderlichen Sterilität bei der Zugabe der Pflanzenteile (Früchte, Blätter oder ähnliches) gesehen, da der Wein auf Grund seiner Zusammensetzung für Bakterien und Pilze ein Nährboden sein kann und somit unerwünschte Abläufe in den weinähnlichen Getränken bei der Herstellung auftreten können.

Für den Geschmack und den zu erzielenden Duft beispielsweise bei Rosen wird eine große Unsicherheit in den technologischen Abläufen erwartet, da eine gezielte Dosierung und damit eine reproduzierbare Verfahrensweise als problematisch gesehen wird.

Diese weinähnlichen Getränke müssen nach der Behandlung nachträglich filtriert werden. Mit diesen Verfahren nach den japanischen Patenten wird eine allgemeine Unsicherheit in der Qualität der weinähnlichen Produkte erwartet.

Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Herstellung von weinähnlichen Getränken aus Wein und natürlichen Zusatzstoffen mit gleichbleibender Qualität, ohne Trübung, der gleichmäßigen Vermischen der Zusatzstoffe im Wein, der Einhaltung von gültigen lebensmittelhygenischen Vorschriften und einer ausreichenden Lagerbeständigkeit.

Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabenstellung wird erzielt, indem dem abfüllfertigen Wein natürliche Zusatzstoffe vorzugsweise Destillate aus Rosenblüten, Kräutern aber auch Konzentrate aus Früchten und anderen für den Geschmack und den Duft geeignete Pflanzenteile zugesetzt werden.

Zur Gewährleistung der Stabilisierung und gleichmäßigen Verteilung der Destillate oder der Konzentrate im Wein wurde nach umfänglichen Erprobungen der pflanzliche Quellstoff "Gummi Arabicum" gefunden. Dieser Quellstoff ist nach den deutschen Weingesetzen eine für die Weinbehandlung zugelassene Substanz.

Die zugesetzte Menge der Destillate oder der Konzentrate kann je nach Destillat oder Konzentrat und der beabsichtigten Geschmacksveränderung und der Duftstärke zwischen 0,1–1,5 % des Anteils des weinähnlichen Getränkes betragen. Als vorzugsweiser Bereich für die zugesetzte Menge der Destillate oder Konzentrate hat sich die Menge von 0,3–0,6 % aus der Erprobung mit Rosendestillaten erwiesen.

Der Zusatz von "Gummi Arabicum" ist von Zusatz des Destillates oder Konzentrates abhängig und bewegt sich im Bereich der für Wein zulässigen Grenzen.


Anspruch[de]
  1. Weinähnliche Getränke mit Duft und oder Geschmack nach Rosen, Früchten und Kräutern dadurch gekennzeichnet, daß der Duft und/oder Geschmack durch Destillate oder Konzentrate von Rosenblüten, Früchten und Kräutern erzeugt werden, und der Zusatz der Destillate oder Konzentrate 0.1–1,5 % des weinähnlichen Getränkes vorzugsweise 0,3–0,6 % beträgt.
  2. Verfahren zur Herstellung weinähnlicher Getränke mit Duft und/oder Geschmack nach Rosen, Früchten und Kräutern dadurch gekennzeichnet, daß das Destillat oder das Konzentrat als Duft- und Geschmacksträgers im Verhältnis von 0,1–1,5 % des weinhaltigen Getränkes vorzugsweise 0,3–0,6 % zusammen mit dem pflanzlichen Quellstoff "Gummi Arabicum" zugesetzt wird.
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