| Dokumentenidentifikation |
DE102004017844A1 10.11.2005 |
| Titel |
Weinähnliches Getränk und Verfahren zu seiner Herstellung |
| Anmelder |
Wörner, Harald, Dipl.-Ing. (FH), 97357 Prichsenstadt, DE |
| Erfinder |
Wörner, Harald, Dipl.-Ing. (FH), 97357 Prichsenstadt, DE |
| DE-Anmeldedatum |
13.04.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004017844 |
| Offenlegungstag |
10.11.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.11.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
C12G 3/06
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| Zusammenfassung |
Weinähnliche Getränke mit Duft und/oder Geschmack nach Rosen, Früchten und Kräutern aus Wein und natürlichen Zusatzstoffen, die mit einer gleichbleibenden Qualität, ohne Trübung sowie der Einhaltung von gültigen lebensmittelhygienischen Vorschriften und einer ausreichenden Lagerbeständigkeit hergestellt werden.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft weinähnliche Getränke, welche aus Wein und
natürlichen Zusatzstoffen aus geeigneten Pflanzen zur Hervorhebung des Geschmackes
und des Duftes/Aroma dieser Pflanzen besteht, sowie ein Verfahren zur Herstellung
dieser weinähnlichen Getränke.
Weinähnliche Getränke mit hervorgehobenem Geschmack und Duft besonders
von Früchten sind bekannt und werden besonders in asiatischen Ländern auf diesen
Märkten angeboten. So sind in den japanischen Patenten 09023866 Herstellungsverfahren
für weinähnliche Getränke beschrieben, die einen Geschmack und Duft von Rosen enthalten
sollen. In einer weiteren japanischen Patentbeschreibung 09023872 wird ein Verfahren
beschrieben, welches als weinähnliches Getränk einen Geschmack und Duft von Zitronen
enthalten soll. In weiteren japanischen Veröffentlichungen zum gleichen Thema, werden
weitere Früchte, wie Mango und Apfelsinen nach diesen Verfahren beschrieben.
In der deutschen Patentschrift DE
42 31 009 C2 wird ein weinähnliches Getränk und Verfahren zu seiner Herstellung
beschrieben, indem Knoblauch als Geschmacks- und Wirkstoffsubstanz verwendet wird.
Auf dem Fruchtweinmarkt sind weinänhliche Getränke als Fruchtweine aus den verschiedensten
Obstfrüchten bekannt, die aber alle nach dem Gärungsverfahren ähnlich der Weinherstellung
hergestellt werden.
Für die erfindungsgemäße Aufgabenstellung scheiden weinänhliche Getränke
aus, die als Fruchtweine nach dem Gärungsverfahren hergestellt sind.
Von Bedeutung für die Erfindung sind die weinähnlichen Getränke nach
den oben benannten japanischen Patentbeschreibungen. Als Beispiel sei hier das japanische
Patent 09023866 benannt. In der japanischen Patentbeschreibung werden Rosenblätter
dem Wein beigegeben und nach entsprechenden Zeitabläufen wieder entfernt. Bei den
anderen japanischen Patenten zum gleichen Thema werden die jeweiligen Früchte dem
Wein zugegeben und ebenfalls nach bestimmten Zeitabläufen wieder entfernt.
Als Probleme bei den japanischen Verfahren wird die erforderlichen
Sterilität bei der Zugabe der Pflanzenteile (Früchte, Blätter oder ähnliches) gesehen,
da der Wein auf Grund seiner Zusammensetzung für Bakterien und Pilze ein Nährboden
sein kann und somit unerwünschte Abläufe in den weinähnlichen Getränken bei der
Herstellung auftreten können.
Für den Geschmack und den zu erzielenden Duft beispielsweise bei Rosen
wird eine große Unsicherheit in den technologischen Abläufen erwartet, da eine gezielte
Dosierung und damit eine reproduzierbare Verfahrensweise als problematisch gesehen
wird.
Diese weinähnlichen Getränke müssen nach der Behandlung nachträglich
filtriert werden. Mit diesen Verfahren nach den japanischen Patenten wird eine allgemeine
Unsicherheit in der Qualität der weinähnlichen Produkte erwartet.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Herstellung von weinähnlichen
Getränken aus Wein und natürlichen Zusatzstoffen mit gleichbleibender Qualität,
ohne Trübung, der gleichmäßigen Vermischen der Zusatzstoffe im Wein, der Einhaltung
von gültigen lebensmittelhygenischen Vorschriften und einer ausreichenden Lagerbeständigkeit.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabenstellung wird erzielt, indem
dem abfüllfertigen Wein natürliche Zusatzstoffe vorzugsweise Destillate aus Rosenblüten,
Kräutern aber auch Konzentrate aus Früchten und anderen für den Geschmack und den
Duft geeignete Pflanzenteile zugesetzt werden.
Zur Gewährleistung der Stabilisierung und gleichmäßigen Verteilung
der Destillate oder der Konzentrate im Wein wurde nach umfänglichen Erprobungen
der pflanzliche Quellstoff "Gummi Arabicum" gefunden. Dieser Quellstoff ist nach
den deutschen Weingesetzen eine für die Weinbehandlung zugelassene Substanz.
Die zugesetzte Menge der Destillate oder der Konzentrate kann je nach
Destillat oder Konzentrat und der beabsichtigten Geschmacksveränderung und der Duftstärke
zwischen 0,1–1,5 % des Anteils des weinähnlichen Getränkes betragen. Als vorzugsweiser
Bereich für die zugesetzte Menge der Destillate oder Konzentrate hat sich die Menge
von 0,3–0,6 % aus der Erprobung mit Rosendestillaten erwiesen.
Der Zusatz von "Gummi Arabicum" ist von Zusatz des Destillates oder
Konzentrates abhängig und bewegt sich im Bereich der für Wein zulässigen Grenzen.
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| Anspruch[de] |
- Weinähnliche Getränke mit Duft und oder Geschmack nach Rosen, Früchten
und Kräutern dadurch gekennzeichnet, daß der Duft und/oder Geschmack durch
Destillate oder Konzentrate von Rosenblüten, Früchten und Kräutern
erzeugt werden, und der Zusatz der Destillate oder Konzentrate 0.1–1,5 % des
weinähnlichen Getränkes vorzugsweise 0,3–0,6 % beträgt.
- Verfahren zur Herstellung weinähnlicher Getränke mit Duft und/oder
Geschmack nach Rosen, Früchten und Kräutern dadurch gekennzeichnet, daß das Destillat
oder das Konzentrat als Duft- und Geschmacksträgers im Verhältnis von 0,1–1,5
% des weinhaltigen Getränkes vorzugsweise 0,3–0,6 % zusammen mit dem pflanzlichen
Quellstoff "Gummi Arabicum" zugesetzt wird.
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