Die Erfindung betrifft einen elektrischen Händetrockner mit einem
elektrischen Heizkörper zur Erwärmung eines Luftstroms, der von einem mittels eines
Motors angetriebenen Gebläse erzeugt wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die subjektiv empfundene
Dauer des Trocknungsvorgangs zu verkürzen. Diese Aufgabe wird durch einen elektrischen
Händetrockner nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Eine Grundidee der Erfindung besteht dabei darin, dass die Zeit des
Händetrocknens, in welcher die Benutzer zumeist aufnahmebereit für Informationen
oder äußere Reize ist, gezielt genutzt wird, um ihm solche Informationen bzw. Reize
darzubieten. Erfindungsgemäß weist dazu der Händetrockner einen in das Trocknergehäuse
integrieren Bildschirm zur Anzeige von Bildinformationen auf.
Bei diesen Bildinformationen kann es sich sowohl um Informationen
mit Unterhaltungscharakter oder aber um Informationen mit vorwiegend informativem
Charakter handeln. Beispielsweise ist es möglich, Nachrichten, lokale Zugfahrpläne
oder Kinoprogramme oder die Übertragung eines Fußballspiels anzuzeigen. Darüber
hinaus können auch Werbeinformationen angezeigt werden. Selbstverständlich ist es
ebenfalls möglich, Form- und Farbeffekte ohne einen weiteren informativen Charakter
darzubieten.
Durch dieses Anbieten von Bildinformationen wird der Benutzer des
Händetrockners von dem eigentlichen Vorgang des Trocknens abgelenkt. Im Ergebnis
wird die Länge der Trocknungsphase als vergleichsweise kurz empfunden. Zugleich
steigt durch den angebotenen Nährwert die Akzeptanz des elektrischen Händetrocknens
an.
Gebläse und Heizkörper, wie sie in dem Trocknergehäuse angeordnet
sind, sind aus dem Stand der Technik vielfach bekannt. Bei dem das Gebläse antreibenden
Motor kann es sich sowohl um einen Wechselstrom- als auch einen Gleichstrommotor
handeln. So können beispielsweise Spaltpolmotoren, Einphasenmotoren oder Bürstenmotoren
verwendet werden. Vorzugsweise handelt es sich jedoch um einen elektronisch kommutierten
Gleichstrommotor.
Heizkörper, Motor und Gebläse des erfindungsgemäßen Händetrockners
sind dabei vorzugsweise derart dimensioniert, dass der Bildschirm sowie die für
das Betreiben des Bildschirms erforderlichen zusätzlichen Komponenten in einem Trocknergehäuse
üblicher Größe angeordnet sind. Mit anderen Worten ist eine Erhöhung des Gehäusevolumens
gegenüber herkömmlichen Trocknergehäusen vorzugsweise nicht erforderlich.
Unter dem Begriff Händetrockner im Sinne der Erfindung werden auch
solche Trockner verstanden, die zum Trocknen von Haaren verwendet werden. Derartige
Trockner sind zumeist an einer vertikalen Schiene angeordnet und lassen sich an
dieser entsprechend der Größe des Benutzers verschieben.
Danach handelt es sich bei dem Bildschirm vorzugsweise um einen Thin
Film Transistor (TFT)-Bildschirm. Derartige TFT-Bildschirme, die auch als Aktiv-Matrix-Displays
bezeichnet werden, zeichnen sich durch eine besonders kontrastarme Darstellung und
eine schnelle Schaltgeschwindigkeit aus. Grundsätzlich ist jedoch der Einsatz auch
anderer Bildschirme möglich, die nach dem Liquid Crystal Display (LCD)-Prinzip,
also mit der Flüssigkristalltechnik, arbeiten. Selbstverständlich ist es möglich,
auch andere Bildschirmtypen einzusetzen.
Zum Schutz gegen Vandalismus kann der Bildschirm in einer vorteilhaften
Ausführung mit einer Plexiglas- oder Glasabdeckung geschützt sein.
Die Bildschirmeinheit umfasst dabei vorzugsweise eine Treiberplatine
(driving board) sowie eine Ansteuerung für eine auf der Bildschirmrückseite angeordnete
Lichtquelle (backlight). Anstelle herkömmlicher Leuchtdioden können auch organische
Leuchtdioden (OLED) verwendet werden, die eigenständig und ohne jede zusätzliche
Lichtquelle leuchten. Organische Leuchtdioden zeichnen sich besonders durch ihr
geringes Gewicht und ihre hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Umgebungseinflüssen
aus.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist in dem Trocknergehäuse
ein Videoabspielgerät integriert. Dabei handelt es sich vorzugsweise um ein elektronisches
Videoabspielgerät, welches ein digitales Speichermedium verwendet. Dabei kann es
sich beispielsweise um ein Speichermedium der Typen memory stick, Compact flash
oder smart media handeln. Alternativ hierzu ist es möglich, die anzuzeigenden Bildinformationen
entfernt von dem Händetrockner zentral zu speichern und zu verwalten.
In diesem Fall sind zumindest eine zentrale Sendevorrichtung sowie eine Empfangsvorrichtung
in dem Händetrockner erforderlich. So können beispielsweise sämtliche Händetrockner
eines Sanitärraumes oder einer Hoteletage durch eine einzige zentrale Steuereinheit,
beispielsweise in Form einer Datenservers, mit Bildinformationen versorgt werden.
Letztere Variante zeichnet sich dadurch aus, dass die Verwaltung der anzuzeigenden
Bildinformationen, beispielsweise eine Aktualisierung oder Änderung, vergleichsweise
schnell und damit preiswert möglich ist.
In diesem Zusammenhang sind gemäß einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung Vorrichtungen und entsprechende Schnittstellen zur insbesondere drahtlosen
Übermittlung von Steuersignalen und/oder Bild- bzw. Toninformationen an das Videoabspielgerät
vorgesehen, beispielsweise zur Datenübertragung nach dem Bluetooth- oder WLAN-Standard.
Ein im Händetrockner befindlicher elektronisch kommutierter Gleichstrommotor
erzeugt Kommutierungsimpulse durch das variable Einschaltverhältnis. Es stehen elektromagnetische
Felder im kH-Bereich. Zur Abschirmiung und zum Schutz des Videoabspielgerätes und
des Bildschirms befindet sich zwischen dem Elektromotor und dem Videoabspielgerät
sowie dem Bildschirm vorzugsweise eine ferromagnetische Blechplatte oder Gitter.
Vorteilhaft ist es, das Videogerät sowie den Bildschirm auch gegenüber der Steuerungsplatine
für den elektronisch kommutierten Gleichstrommotor abzuschirmen. Zusätzlich kann
eine elektronische Entstörung des Elektromotors vorgesehen sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
neben dem Bildschirm auch ein Lautsprecher vorgesehen. Dieser kann sowohl vom Bildschirm
getrennt in dem Trocknergehäuse angeordnet sein, als auch mit dem Bildschirm eine
Baueinheit bilden. Bild- und zugeordnete Toninformationen werden dabei vorzugsweise
von einem gemeinsamen Speichermedium abgerufen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
eine in das Trocknergehäuse integrierte Rechnereinheit vorgesehen. Diese Recheneinheit
ist insbesondere in der sogenannten Embedded Computer Technology (ECT) ausgeführt.
Es handelt sich mit anderen Worten bei der Rechnereinheit also um einen miniaturisierten
Computer mit integrierter Software zur Realisierung eigenständiger Intelligenz-
und Kommunikationsfunktionen, welcher insbesondere für die Kommunikation zwischen
Benutzer und Maschine ausgebildet ist, dem Benutzer also eine Schnittstelle zu der
Maschine, im vorliegenden Fall also dem Händetrockner, zur Verfügung stellt. Die
Rechnereinheit weist für den Aufbau einer Kommunikationsverbindung Schnittstellen,
insbesondere nach dem WLAN, Bluetooth- oder Ethernet-Standard sowie ein entsprechendes
Kommunikationsmodul mit Sende- und vorzugsweise auch Empfangsvorrichtungen auf.
Mit Hilfe der Rechnereinheit ist es möglich, dem Benutzer Informationen
bereitzustellen. Diese Informationen, beispielsweise Videos, Bilder und Texte oder
andere nützliche Daten, wie etwa Telefonnummern, werden dem Benutzer auf dem Bildschirm
angezeigt und/oder dem Benutzer zur Übertragung auf eine benutzereigene Rechnereinheit,
beispielsweise ein Mobiltelefon oder ein Pocket-PC, angeboten. Dabei erfolgt, wie
etwa im Fall einer Bluetooth-Übertragung, vorzugsweise eine automatische Erkennung
einer benutzereigenen Rechnereinheit, sobald sich diese in der Nähe des Händetrockners
befindet. Vorteilhafterweise erfolgt dann ein entsprechender Hinweis, beispielsweise
in Form eines graphischen Symbols auf dem Bildschirm, an den Benutzer.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist die integrierte Rechnereinheit
derart ausgeführt, dass sie auch Daten von einer benutzereigenen Rechnereinheit
empfangen und verarbeiten kann. Insbesondere ist es vorgesehen, dass Bild- und/oder
Toninformationen durch den Benutzer nach Bedarf abgerufen werden können. Beispielsweise
kann ein gerade abgespieltes Video wiederholt oder einzelne Bilder gestoppt werden.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist zur Anzeige der
Bildinformationen kein Videoabspielgerät erforderlich. Stattdessen ist die integrierte
Rechnereinheit derart ausgebildet, dass sie die gesamte Funktionalität eines Videoabspielgerätes
zur Verfügung stellt. Hierzu weist die Rechnereinheit einen ausreichend großen Speicher
auf. Insbesondere findet hierzu ein digitales Speichermedium, beispielsweise des
Typs memory stick, compact flash oder smart media Verwendung.
Wird eine integrierte Rechnereinheit verwendet, so ist diese vorzugsweise
derart ausgebildet, dass sie, analog wie das oben beschriebene Videoabspielgerät,
durch eine zentrale Steuereinheit mit Bild- bzw. Toninformationen versorgt wird.
Sie stellt dabei eine autarke Einheit dar, die von externen Geräten mit Daten versorgt
wird.
Das Anzeigen von Bildinformationen beginnt in einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung, sobald der Trockner eingeschaltet wird. Dies kann beispielsweise
durch die Betätigung eines Schalters erfolgen. Vorzugsweise erfolgt das Einschalten
des Trockners jedoch unter Verwendung einer Sensorik-Baugruppe. Hierbei handelt
es sich vorzugsweise um eine Sensorik mit Infrarot- oder Ultraschall-Sender
und -Empfänger.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung beginnt die Bildschirmanzeige,
sobald sich eine Person in die Nähe des Bildschirms, vorzugsweise in dessen Sichtbereich,
begibt. Mit anderen Worten beginnt die Anzeige der Bildinformation bereits dann,
wenn sich eine Person dem Händetrockner nähert. Hierdurch wird ein Überraschungseffekt
erzielt, der die Aufmerksamkeit der Person auf den Händetrockner lenkt und dessen
Bereitschaft, Informationen aufzunehmen, erhöht. Die für ein Starten erforderliche
Entfernung wird dabei vorzugsweise anhand einer durchschnittlichen Entfernung vom
Bildschirm festgelegt, in der Einzelheiten der Bildinformation noch wahrgenommen
werden können.
In einer weiteren Ausführungsform startet die Bildschirmanzeige stets
dann, wenn eine Person den Raum, in dem sich der Händetrockner befindet, betritt.
Zur Ausführung dieser Steuerfunktion ist vorzugsweise eine zweite Sensorik-Baugruppe
zum Erfassen einer sich nähernden Person vorgesehen. Auch dabei handelt es sich
bevorzugt um eine Sensorik mit Infrarot- oder Ultraschall-Sender und – Empfänger
oder einen zusätzlichen Bewegungsmelder.
Sämtliche Sensorik-Baugruppen und Steuereinheiten des Händetrockners,
wie Motorsteuerung und Optosensorik sind in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung drahtlos oder drahtgebunden miteinander verbunden. Somit können die
Funktionen von Bildschirmanzeige und Gebläse auf geeignete und beliebige Art und
Weise miteinander verknüpft werden. Mit anderen Worten ist damit eine individuell
auf den jeweiligen Aufstellungsort des Händetrockners, die Benutzergruppen und/oder
die Bildinformationen abgestimmte Funktionsweise des Händetrockners möglich.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
wird die Drehzahl des Motors und damit die Trocknungsleistung in Abhängigkeit von
der gezeigten Bildinformation, vorzugsweise von der Abspieldauer einer vollständigen
Bildinformation, variiert. So kann ggf. eine Verkürzung oder Verlängerung der Händetrocknungszeit
erreicht werden derart, dass der Benutzer bis zum Ende der Bildschirmanzeige vor
dem Händetrockner verweilt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Bildschirm
im Gesichtsfeld des Benutzers angeordnet, so dass dieser seinen Blick während des
Trocknungsvorganges intuitiv auf den Bildschirm richtet, sobald eine Bildinformation
angezeigt wird.
Da es sich bei einem Händetrockner um ein Heizgerät handelt, welches
alternierend oder in Intervallen benutzt wird, entstehen u.U. Temperaturen, die
für Bildschirme zu hoch sind, insbesondere deshalb, weil der Bildschirm im oberen
Bereich des Händetrockners angeordnet sein kann. Zur Kühlung des Bildschirm bzw.
des Videoabspielgerätes wird daher mindestens ein Teilluftstrom am Bildschirm und/oder
am Videogerät vorbeigeführt. Entweder wird das Videogerät im Luftstrom angeordnet
oder der normalerweise auf direktem Weg zur Ansaugöffnung des Gebläses führende
Luftstrom wird durch eine Schottwand mindestens teilweise umgeleitet. Vorteilhaft
ist auch die Anordnung eines zusätzlichen Lufteintrittsgitters in der Nähe des Displays
und/oder des Videoabspielgerätes.
Mit dem Verfahren zum Betrieb eines elektrischen Händetrockners, der
einen Bildschirm und ein Videogerät enthält, wird die vorhandene, für die Einschaltung
des Händetrockners erforderliche Näherungs- oder Optosensorik benutzt, um auch den
Bildschirm und/oder das Videogerät einzuschalten. Um dem Benutzer auch längere Informationen
zur Verfügung zu stellen, als die Laufzeit des Händetrockners zum Händetrocknen
bedingt, ist vorgesehen, das Videogerät und den Bildschirm so lange in Betrieb zu
halten, bis die Informationen vollständig abgelaufen sind, oder Bildschirm und Videogerät
für eine bestimmte Zeit einzuschalten. Die Einschaltung des Händetrockners wird
also durch die Optosensorik detektiert, wobei auch Bildschirm und Videoabspielgerät
eingeschaltet werden. Nach Ablauf der Händetrocknungszeit werden zunächst das Heizregister
und gleichzeitig oder später der Motor des Gebläses abgeschaltet.
Um weiterhin zu hohe Temperaturen im Händetrockner zu vermeiden, kann
darüber hinaus ein Weiterlaufen des Gebläses nach Abschalten des Heizregisters erfolgen,
um durch einen weiteren Kühlluftstrom die Temperatur von Bildschirm und/oder Videoabspielgerät
zu vermindern. Dies erfolgt entweder über eine eingestellte Nachlaufzeit des Gebläses
oder über einen Temperatursensor, der eine Temperatur im Bereich des Bildschirms
und/oder Videoabspielgerätes detektiert. Diese Temperatur wird mit einer vorgegebenen
ersten Temperatur verglichen, und bei Überschreiten der ersten Temperatur erfolgt
ein Einschalten oder Weiterlaufen des Gebläses. In einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung wird die Temperatur mit einer zweiten Temperatur verglichen, oberhalb
der das Gebläse eingeschaltet bleibt oder wird und das Einschalten oder der Weiterbetrieb
des Heizregisters nicht erfolgt.
Weiterhin vorteilhaft ist es, Informationen auch dann anzuzeigen,
wenn eine Person nur Informationen abrufen möchte, sich aber nicht die Hände trocknen
will. Dazu ist Bildschirm und Videogerät des Händetrockners über einen weiteren
Bewegungsmelder, einen Tastschalter am Händetrockner oder auch
über den Bildschirm einschaltbar. In diesem Fall wird nur der Bildschirm und das
Videogerät eingeschaltet. Denkbar ist es aber auch, den Händetrockner über den Bildschirm
zu steuern. Dazu kann die Gebläsedrehzahl und/oder die Heizleistung eingestellt
werden, um mit dem Gerät beispielsweise einen Raum zu beheizen. In einer weiteren
vorteilhaften Ausgestaltung befindet sich ein Näherungs- oder Optosensor im oder
neben dem Bildschirm.
Beim Verfahren zum Betrieb des Händetrockners ist auch vorgesehen,
das Videogerät und/oder den Bildschirm ständig oder in vorgesehenen Zeitintervallen
in Betrieb zu halten, um Informationen anzuzeigen und den Ablauf der Informationen
entweder durch Berührung des Bildschirms oder durch den Beginn eines Händetrocknungs-Vorgangs,
der durch das Nähern eines Objektes an die Optosensorik gestartet wird, neu zu starten.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles
beschrieben, das mit Hilfe von Zeichnungen näher erläutert wird. Hierbei zeigen:
1 einen Händetrockner in Schnittdarstellung,
2 einen geöffneten Händetrockner in perspektivischer
Darstellung,
3 ein Blockschaltbild eines ersten Händetrockners,
4 ein Blockschaltbild eines zweiten Händetrockners.
In 1 ist ein erfindungsgemäßer Händetrockner
1 dargestellt. Dieser umfasst ein Trocknergehäuse 2, in welchem
ein von einem elektronisch kommutierten Gleichstrommotor 3 angetriebenes
Gebläse 4 angeordnet ist. In einem Luftausblasschacht 5 ist ein
elektrisches Heizregister 6 vorgesehen. Das Trocknergehäuse 2
ist mit seiner Montageseite 7 an einer Wand befestigbar. In der einem Benutzer
zugewandten Vorderseite 8 des Trocknergehäuses 2 ist eine Bildschirmeinheit
9 mit einem TFT-Bildschirm 10 integriert. Dabei ist die Bildschirmoberfläche
11 derart positioniert, dass sie im Gesichtsfeld einer den Händetrockner
1 benutzenden Person liegt. Sie zeigt hierzu schräg nach oben. Zur Abschirmung
des Videoabspielgerätes 17 sowie der Bildschirmeinheit 9 ist im
Gehäuse 2 des Händetrockners 1 ein Abschirmblech 31 angeordnet.
Es schützt das Videoabspielgerät 17 und die Bildschirmeinheit
9 vor elektromagnetischen Feldern der Elektronikplatine 28 sowie
des elektronisch kommutierten Gleichstrommotors 3.
2 zeigt eine in der Nähe des Lüftungsgitters
27 angeordnete Schottwand 29. Die Schottwand 29 kann
durch ein separates Bauteil, welches am Gehäuse 2 des Händetrockners befestigt
ist, oder eine Verlängerung der Steuerungsplatine 28 des Lüftermotors in
Richtung des Lüftungsgitters 27 gebildet sein. Die vom Gebläse
4 angesaugte Luft tritt durch das Lüftungsgitter 27 in den Händetrockner
1 ein und wird zumindest teilweise an der Bildschirmeinheit 9
und dem Videoabspielgerät 17 zur Ansaugöffnung 30 des Gebläses
4 vorbeigeleitet.
3 zeigt anhand eines Blockschaltbildes
den schematischen Aufbau eines erfindungsgemäßen Händetrockners 1. Über
eine Optosensorik 12 werden das Heizregister 6, der Motor
3 sowie Netzteile 13, 14 von einer Netzspannungsversorgung
15 mit Energie versorgt.
Über eine Steuereinheit 16 mit einem Mikrocontroller werden
Heizregister 6, Motor 3 sowie ein durch das Netzteil
14 versorgtes Videoabspielgerät 17 und die durch das Netzteil
13 versorgte, an das Videoabspielgerät 17 angeschlossene Bildschirmeinheit
9 angesprochen. Die Steuereinheit 16 dient dabei u. a. dazu, die
Drehzahl des Motors 3 zu regeln und Videoabspielgerät 17 sowie
Bildschirmeinheit 9 anzusteuern. Die Bildschirmeinheit 9 umfasst
neben dem TFT-Bildschirm 10 eine Treiberplatine sowie eine Backlight-Ansteuerung
und ist mit einem Lautsprecher 18 verbunden. Bei dem Bildschirm
10 handelt es sich um ein 6,4'' Farb-LCD-TFT-Display mit 960 × 234
Bildpunkten und einer 12V DC-Stromversorgung. Die mit einer entsprechenden Bildschirmschnittstelle
ausgestattete Treiberplatine ist dabei vorzugsweise zur Verarbeitung von digitalen
NTSC-, PAL- und VGS-Videosignalen ausgebildet. Sie weist einen integrierten Audioverstärker
zur Ansteuerung des Lautsprechers 18 auf.
Über die dargestellte Systemgrenze 19 des Händetrockners
1 detektiert die Optosensorik 12 über nicht dargestellte Sender
und Empfänger die Annäherung eines Objekts 20, beispielsweise der Hand
eines Benutzers, wodurch der Händetrockner 1 eingeschaltet wird. Die Optoelektronik
12 wirkt dabei auf die Steuereinheit 16. Zugleich mit dem Händetrockner
1 wird das Videoabspielgerät 17 sowie die Bildschirmeinheit
9 eingeschaltet und das Abspielen von Bild- und Toninformationen gestartet.
4 zeigt ein Blockschaltbild einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung mit einer integrierten Rechnereinheit 21.
In der Rechnereinheit 21 findet ein intel-X-scale Prozessor 22
mit 400 MHz Taktfrequenz Verwendung, wie er aus herkömmlichen Pocket-PCs bekannt
ist. Als Betriebssystem für die Rechnereinheit 21 wird Windows CE oder
Linux eingesetzt. Die Rechnereinheit 21 umfasst ein Kommunikationsmodul
23 mit Bluetooth-Schnittstelle 24, ein Speichermodul
25 sowie ein Videomodul 26 zur Ansteuerung des Bildschirms
10.