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Dokumentenidentifikation DE102004018033A1 10.11.2005
Titel Händetrockner
Anmelder Stiebel Eltron GmbH & Co. KG, 37603 Holzminden, DE
Erfinder Weber, Wolfgang, 37269 Eschwege, DE;
Sonnemann, Rudolf, 33014 Bad Driburg, DE
DE-Anmeldedatum 14.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004018033
Offenlegungstag 10.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.11.2005
IPC-Hauptklasse A47K 10/48
IPC-Nebenklasse G06F 3/14   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft einen elektrischen Händetrockner (1) mit einem elektrischen Heizkörper (6) zur Erwärmung eines Luftstroms, der von einem mittels eines Motors (3) angetriebenen Gebläse (4) erzeugt wird. Um die subjektiv empfundene Dauer des Trocknungsvorgangs zu verkürzen, wird der in das Trocknergehäuse (2) integrierte Bildschirm (10) zur Anzeige von Bildinformationen vorgeschlagen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen elektrischen Händetrockner mit einem elektrischen Heizkörper zur Erwärmung eines Luftstroms, der von einem mittels eines Motors angetriebenen Gebläse erzeugt wird.

Derartige Händetrockner sind so ausgelegt, dass die Hände vor einer Auslassöffnung des Händetrockners gehalten werden, wobei sie durch einen erwärmten Luftstrom getrocknet werden. Während des Trocknungsvorganges langweilt sich der Benutzer eines solchen Händetrockners oder er wartet ungeduldig auf das Ende des Trocknungsvorgangs. Im Allgemeinen wird die Phase des Trocknens als sehr lang empfunden.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die subjektiv empfundene Dauer des Trocknungsvorgangs zu verkürzen. Diese Aufgabe wird durch einen elektrischen Händetrockner nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Eine Grundidee der Erfindung besteht dabei darin, dass die Zeit des Händetrocknens, in welcher die Benutzer zumeist aufnahmebereit für Informationen oder äußere Reize ist, gezielt genutzt wird, um ihm solche Informationen bzw. Reize darzubieten. Erfindungsgemäß weist dazu der Händetrockner einen in das Trocknergehäuse integrieren Bildschirm zur Anzeige von Bildinformationen auf.

Bei diesen Bildinformationen kann es sich sowohl um Informationen mit Unterhaltungscharakter oder aber um Informationen mit vorwiegend informativem Charakter handeln. Beispielsweise ist es möglich, Nachrichten, lokale Zugfahrpläne oder Kinoprogramme oder die Übertragung eines Fußballspiels anzuzeigen. Darüber hinaus können auch Werbeinformationen angezeigt werden. Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich, Form- und Farbeffekte ohne einen weiteren informativen Charakter darzubieten.

Durch dieses Anbieten von Bildinformationen wird der Benutzer des Händetrockners von dem eigentlichen Vorgang des Trocknens abgelenkt. Im Ergebnis wird die Länge der Trocknungsphase als vergleichsweise kurz empfunden. Zugleich steigt durch den angebotenen Nährwert die Akzeptanz des elektrischen Händetrocknens an.

Gebläse und Heizkörper, wie sie in dem Trocknergehäuse angeordnet sind, sind aus dem Stand der Technik vielfach bekannt. Bei dem das Gebläse antreibenden Motor kann es sich sowohl um einen Wechselstrom- als auch einen Gleichstrommotor handeln. So können beispielsweise Spaltpolmotoren, Einphasenmotoren oder Bürstenmotoren verwendet werden. Vorzugsweise handelt es sich jedoch um einen elektronisch kommutierten Gleichstrommotor.

Heizkörper, Motor und Gebläse des erfindungsgemäßen Händetrockners sind dabei vorzugsweise derart dimensioniert, dass der Bildschirm sowie die für das Betreiben des Bildschirms erforderlichen zusätzlichen Komponenten in einem Trocknergehäuse üblicher Größe angeordnet sind. Mit anderen Worten ist eine Erhöhung des Gehäusevolumens gegenüber herkömmlichen Trocknergehäusen vorzugsweise nicht erforderlich.

Unter dem Begriff Händetrockner im Sinne der Erfindung werden auch solche Trockner verstanden, die zum Trocknen von Haaren verwendet werden. Derartige Trockner sind zumeist an einer vertikalen Schiene angeordnet und lassen sich an dieser entsprechend der Größe des Benutzers verschieben.

Danach handelt es sich bei dem Bildschirm vorzugsweise um einen Thin Film Transistor (TFT)-Bildschirm. Derartige TFT-Bildschirme, die auch als Aktiv-Matrix-Displays bezeichnet werden, zeichnen sich durch eine besonders kontrastarme Darstellung und eine schnelle Schaltgeschwindigkeit aus. Grundsätzlich ist jedoch der Einsatz auch anderer Bildschirme möglich, die nach dem Liquid Crystal Display (LCD)-Prinzip, also mit der Flüssigkristalltechnik, arbeiten. Selbstverständlich ist es möglich, auch andere Bildschirmtypen einzusetzen.

Zum Schutz gegen Vandalismus kann der Bildschirm in einer vorteilhaften Ausführung mit einer Plexiglas- oder Glasabdeckung geschützt sein.

Die Bildschirmeinheit umfasst dabei vorzugsweise eine Treiberplatine (driving board) sowie eine Ansteuerung für eine auf der Bildschirmrückseite angeordnete Lichtquelle (backlight). Anstelle herkömmlicher Leuchtdioden können auch organische Leuchtdioden (OLED) verwendet werden, die eigenständig und ohne jede zusätzliche Lichtquelle leuchten. Organische Leuchtdioden zeichnen sich besonders durch ihr geringes Gewicht und ihre hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Umgebungseinflüssen aus.

In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist in dem Trocknergehäuse ein Videoabspielgerät integriert. Dabei handelt es sich vorzugsweise um ein elektronisches Videoabspielgerät, welches ein digitales Speichermedium verwendet. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Speichermedium der Typen memory stick, Compact flash oder smart media handeln. Alternativ hierzu ist es möglich, die anzuzeigenden Bildinformationen entfernt von dem Händetrockner zentral zu speichern und zu verwalten. In diesem Fall sind zumindest eine zentrale Sendevorrichtung sowie eine Empfangsvorrichtung in dem Händetrockner erforderlich. So können beispielsweise sämtliche Händetrockner eines Sanitärraumes oder einer Hoteletage durch eine einzige zentrale Steuereinheit, beispielsweise in Form einer Datenservers, mit Bildinformationen versorgt werden. Letztere Variante zeichnet sich dadurch aus, dass die Verwaltung der anzuzeigenden Bildinformationen, beispielsweise eine Aktualisierung oder Änderung, vergleichsweise schnell und damit preiswert möglich ist.

In diesem Zusammenhang sind gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung Vorrichtungen und entsprechende Schnittstellen zur insbesondere drahtlosen Übermittlung von Steuersignalen und/oder Bild- bzw. Toninformationen an das Videoabspielgerät vorgesehen, beispielsweise zur Datenübertragung nach dem Bluetooth- oder WLAN-Standard.

Ein im Händetrockner befindlicher elektronisch kommutierter Gleichstrommotor erzeugt Kommutierungsimpulse durch das variable Einschaltverhältnis. Es stehen elektromagnetische Felder im kH-Bereich. Zur Abschirmiung und zum Schutz des Videoabspielgerätes und des Bildschirms befindet sich zwischen dem Elektromotor und dem Videoabspielgerät sowie dem Bildschirm vorzugsweise eine ferromagnetische Blechplatte oder Gitter. Vorteilhaft ist es, das Videogerät sowie den Bildschirm auch gegenüber der Steuerungsplatine für den elektronisch kommutierten Gleichstrommotor abzuschirmen. Zusätzlich kann eine elektronische Entstörung des Elektromotors vorgesehen sein.

In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist neben dem Bildschirm auch ein Lautsprecher vorgesehen. Dieser kann sowohl vom Bildschirm getrennt in dem Trocknergehäuse angeordnet sein, als auch mit dem Bildschirm eine Baueinheit bilden. Bild- und zugeordnete Toninformationen werden dabei vorzugsweise von einem gemeinsamen Speichermedium abgerufen.

In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist eine in das Trocknergehäuse integrierte Rechnereinheit vorgesehen. Diese Recheneinheit ist insbesondere in der sogenannten Embedded Computer Technology (ECT) ausgeführt. Es handelt sich mit anderen Worten bei der Rechnereinheit also um einen miniaturisierten Computer mit integrierter Software zur Realisierung eigenständiger Intelligenz- und Kommunikationsfunktionen, welcher insbesondere für die Kommunikation zwischen Benutzer und Maschine ausgebildet ist, dem Benutzer also eine Schnittstelle zu der Maschine, im vorliegenden Fall also dem Händetrockner, zur Verfügung stellt. Die Rechnereinheit weist für den Aufbau einer Kommunikationsverbindung Schnittstellen, insbesondere nach dem WLAN, Bluetooth- oder Ethernet-Standard sowie ein entsprechendes Kommunikationsmodul mit Sende- und vorzugsweise auch Empfangsvorrichtungen auf.

Mit Hilfe der Rechnereinheit ist es möglich, dem Benutzer Informationen bereitzustellen. Diese Informationen, beispielsweise Videos, Bilder und Texte oder andere nützliche Daten, wie etwa Telefonnummern, werden dem Benutzer auf dem Bildschirm angezeigt und/oder dem Benutzer zur Übertragung auf eine benutzereigene Rechnereinheit, beispielsweise ein Mobiltelefon oder ein Pocket-PC, angeboten. Dabei erfolgt, wie etwa im Fall einer Bluetooth-Übertragung, vorzugsweise eine automatische Erkennung einer benutzereigenen Rechnereinheit, sobald sich diese in der Nähe des Händetrockners befindet. Vorteilhafterweise erfolgt dann ein entsprechender Hinweis, beispielsweise in Form eines graphischen Symbols auf dem Bildschirm, an den Benutzer.

In einer Ausführungsform der Erfindung ist die integrierte Rechnereinheit derart ausgeführt, dass sie auch Daten von einer benutzereigenen Rechnereinheit empfangen und verarbeiten kann. Insbesondere ist es vorgesehen, dass Bild- und/oder Toninformationen durch den Benutzer nach Bedarf abgerufen werden können. Beispielsweise kann ein gerade abgespieltes Video wiederholt oder einzelne Bilder gestoppt werden.

In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist zur Anzeige der Bildinformationen kein Videoabspielgerät erforderlich. Stattdessen ist die integrierte Rechnereinheit derart ausgebildet, dass sie die gesamte Funktionalität eines Videoabspielgerätes zur Verfügung stellt. Hierzu weist die Rechnereinheit einen ausreichend großen Speicher auf. Insbesondere findet hierzu ein digitales Speichermedium, beispielsweise des Typs memory stick, compact flash oder smart media Verwendung.

Wird eine integrierte Rechnereinheit verwendet, so ist diese vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie, analog wie das oben beschriebene Videoabspielgerät, durch eine zentrale Steuereinheit mit Bild- bzw. Toninformationen versorgt wird. Sie stellt dabei eine autarke Einheit dar, die von externen Geräten mit Daten versorgt wird.

Das Anzeigen von Bildinformationen beginnt in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, sobald der Trockner eingeschaltet wird. Dies kann beispielsweise durch die Betätigung eines Schalters erfolgen. Vorzugsweise erfolgt das Einschalten des Trockners jedoch unter Verwendung einer Sensorik-Baugruppe. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um eine Sensorik mit Infrarot- oder Ultraschall-Sender und -Empfänger.

In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung beginnt die Bildschirmanzeige, sobald sich eine Person in die Nähe des Bildschirms, vorzugsweise in dessen Sichtbereich, begibt. Mit anderen Worten beginnt die Anzeige der Bildinformation bereits dann, wenn sich eine Person dem Händetrockner nähert. Hierdurch wird ein Überraschungseffekt erzielt, der die Aufmerksamkeit der Person auf den Händetrockner lenkt und dessen Bereitschaft, Informationen aufzunehmen, erhöht. Die für ein Starten erforderliche Entfernung wird dabei vorzugsweise anhand einer durchschnittlichen Entfernung vom Bildschirm festgelegt, in der Einzelheiten der Bildinformation noch wahrgenommen werden können.

In einer weiteren Ausführungsform startet die Bildschirmanzeige stets dann, wenn eine Person den Raum, in dem sich der Händetrockner befindet, betritt. Zur Ausführung dieser Steuerfunktion ist vorzugsweise eine zweite Sensorik-Baugruppe zum Erfassen einer sich nähernden Person vorgesehen. Auch dabei handelt es sich bevorzugt um eine Sensorik mit Infrarot- oder Ultraschall-Sender und – Empfänger oder einen zusätzlichen Bewegungsmelder.

Sämtliche Sensorik-Baugruppen und Steuereinheiten des Händetrockners, wie Motorsteuerung und Optosensorik sind in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung drahtlos oder drahtgebunden miteinander verbunden. Somit können die Funktionen von Bildschirmanzeige und Gebläse auf geeignete und beliebige Art und Weise miteinander verknüpft werden. Mit anderen Worten ist damit eine individuell auf den jeweiligen Aufstellungsort des Händetrockners, die Benutzergruppen und/oder die Bildinformationen abgestimmte Funktionsweise des Händetrockners möglich.

Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird die Drehzahl des Motors und damit die Trocknungsleistung in Abhängigkeit von der gezeigten Bildinformation, vorzugsweise von der Abspieldauer einer vollständigen Bildinformation, variiert. So kann ggf. eine Verkürzung oder Verlängerung der Händetrocknungszeit erreicht werden derart, dass der Benutzer bis zum Ende der Bildschirmanzeige vor dem Händetrockner verweilt.

Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Bildschirm im Gesichtsfeld des Benutzers angeordnet, so dass dieser seinen Blick während des Trocknungsvorganges intuitiv auf den Bildschirm richtet, sobald eine Bildinformation angezeigt wird.

Da es sich bei einem Händetrockner um ein Heizgerät handelt, welches alternierend oder in Intervallen benutzt wird, entstehen u.U. Temperaturen, die für Bildschirme zu hoch sind, insbesondere deshalb, weil der Bildschirm im oberen Bereich des Händetrockners angeordnet sein kann. Zur Kühlung des Bildschirm bzw. des Videoabspielgerätes wird daher mindestens ein Teilluftstrom am Bildschirm und/oder am Videogerät vorbeigeführt. Entweder wird das Videogerät im Luftstrom angeordnet oder der normalerweise auf direktem Weg zur Ansaugöffnung des Gebläses führende Luftstrom wird durch eine Schottwand mindestens teilweise umgeleitet. Vorteilhaft ist auch die Anordnung eines zusätzlichen Lufteintrittsgitters in der Nähe des Displays und/oder des Videoabspielgerätes.

Mit dem Verfahren zum Betrieb eines elektrischen Händetrockners, der einen Bildschirm und ein Videogerät enthält, wird die vorhandene, für die Einschaltung des Händetrockners erforderliche Näherungs- oder Optosensorik benutzt, um auch den Bildschirm und/oder das Videogerät einzuschalten. Um dem Benutzer auch längere Informationen zur Verfügung zu stellen, als die Laufzeit des Händetrockners zum Händetrocknen bedingt, ist vorgesehen, das Videogerät und den Bildschirm so lange in Betrieb zu halten, bis die Informationen vollständig abgelaufen sind, oder Bildschirm und Videogerät für eine bestimmte Zeit einzuschalten. Die Einschaltung des Händetrockners wird also durch die Optosensorik detektiert, wobei auch Bildschirm und Videoabspielgerät eingeschaltet werden. Nach Ablauf der Händetrocknungszeit werden zunächst das Heizregister und gleichzeitig oder später der Motor des Gebläses abgeschaltet.

Um weiterhin zu hohe Temperaturen im Händetrockner zu vermeiden, kann darüber hinaus ein Weiterlaufen des Gebläses nach Abschalten des Heizregisters erfolgen, um durch einen weiteren Kühlluftstrom die Temperatur von Bildschirm und/oder Videoabspielgerät zu vermindern. Dies erfolgt entweder über eine eingestellte Nachlaufzeit des Gebläses oder über einen Temperatursensor, der eine Temperatur im Bereich des Bildschirms und/oder Videoabspielgerätes detektiert. Diese Temperatur wird mit einer vorgegebenen ersten Temperatur verglichen, und bei Überschreiten der ersten Temperatur erfolgt ein Einschalten oder Weiterlaufen des Gebläses. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird die Temperatur mit einer zweiten Temperatur verglichen, oberhalb der das Gebläse eingeschaltet bleibt oder wird und das Einschalten oder der Weiterbetrieb des Heizregisters nicht erfolgt.

Weiterhin vorteilhaft ist es, Informationen auch dann anzuzeigen, wenn eine Person nur Informationen abrufen möchte, sich aber nicht die Hände trocknen will. Dazu ist Bildschirm und Videogerät des Händetrockners über einen weiteren Bewegungsmelder, einen Tastschalter am Händetrockner oder auch über den Bildschirm einschaltbar. In diesem Fall wird nur der Bildschirm und das Videogerät eingeschaltet. Denkbar ist es aber auch, den Händetrockner über den Bildschirm zu steuern. Dazu kann die Gebläsedrehzahl und/oder die Heizleistung eingestellt werden, um mit dem Gerät beispielsweise einen Raum zu beheizen. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung befindet sich ein Näherungs- oder Optosensor im oder neben dem Bildschirm.

Beim Verfahren zum Betrieb des Händetrockners ist auch vorgesehen, das Videogerät und/oder den Bildschirm ständig oder in vorgesehenen Zeitintervallen in Betrieb zu halten, um Informationen anzuzeigen und den Ablauf der Informationen entweder durch Berührung des Bildschirms oder durch den Beginn eines Händetrocknungs-Vorgangs, der durch das Nähern eines Objektes an die Optosensorik gestartet wird, neu zu starten.

Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles beschrieben, das mit Hilfe von Zeichnungen näher erläutert wird. Hierbei zeigen:

1 einen Händetrockner in Schnittdarstellung,

2 einen geöffneten Händetrockner in perspektivischer Darstellung,

3 ein Blockschaltbild eines ersten Händetrockners,

4 ein Blockschaltbild eines zweiten Händetrockners.

In 1 ist ein erfindungsgemäßer Händetrockner 1 dargestellt. Dieser umfasst ein Trocknergehäuse 2, in welchem ein von einem elektronisch kommutierten Gleichstrommotor 3 angetriebenes Gebläse 4 angeordnet ist. In einem Luftausblasschacht 5 ist ein elektrisches Heizregister 6 vorgesehen. Das Trocknergehäuse 2 ist mit seiner Montageseite 7 an einer Wand befestigbar. In der einem Benutzer zugewandten Vorderseite 8 des Trocknergehäuses 2 ist eine Bildschirmeinheit 9 mit einem TFT-Bildschirm 10 integriert. Dabei ist die Bildschirmoberfläche 11 derart positioniert, dass sie im Gesichtsfeld einer den Händetrockner 1 benutzenden Person liegt. Sie zeigt hierzu schräg nach oben. Zur Abschirmung des Videoabspielgerätes 17 sowie der Bildschirmeinheit 9 ist im Gehäuse 2 des Händetrockners 1 ein Abschirmblech 31 angeordnet. Es schützt das Videoabspielgerät 17 und die Bildschirmeinheit 9 vor elektromagnetischen Feldern der Elektronikplatine 28 sowie des elektronisch kommutierten Gleichstrommotors 3.

2 zeigt eine in der Nähe des Lüftungsgitters 27 angeordnete Schottwand 29. Die Schottwand 29 kann durch ein separates Bauteil, welches am Gehäuse 2 des Händetrockners befestigt ist, oder eine Verlängerung der Steuerungsplatine 28 des Lüftermotors in Richtung des Lüftungsgitters 27 gebildet sein. Die vom Gebläse 4 angesaugte Luft tritt durch das Lüftungsgitter 27 in den Händetrockner 1 ein und wird zumindest teilweise an der Bildschirmeinheit 9 und dem Videoabspielgerät 17 zur Ansaugöffnung 30 des Gebläses 4 vorbeigeleitet.

3 zeigt anhand eines Blockschaltbildes den schematischen Aufbau eines erfindungsgemäßen Händetrockners 1. Über eine Optosensorik 12 werden das Heizregister 6, der Motor 3 sowie Netzteile 13, 14 von einer Netzspannungsversorgung 15 mit Energie versorgt.

Über eine Steuereinheit 16 mit einem Mikrocontroller werden Heizregister 6, Motor 3 sowie ein durch das Netzteil 14 versorgtes Videoabspielgerät 17 und die durch das Netzteil 13 versorgte, an das Videoabspielgerät 17 angeschlossene Bildschirmeinheit 9 angesprochen. Die Steuereinheit 16 dient dabei u. a. dazu, die Drehzahl des Motors 3 zu regeln und Videoabspielgerät 17 sowie Bildschirmeinheit 9 anzusteuern. Die Bildschirmeinheit 9 umfasst neben dem TFT-Bildschirm 10 eine Treiberplatine sowie eine Backlight-Ansteuerung und ist mit einem Lautsprecher 18 verbunden. Bei dem Bildschirm 10 handelt es sich um ein 6,4'' Farb-LCD-TFT-Display mit 960 × 234 Bildpunkten und einer 12V DC-Stromversorgung. Die mit einer entsprechenden Bildschirmschnittstelle ausgestattete Treiberplatine ist dabei vorzugsweise zur Verarbeitung von digitalen NTSC-, PAL- und VGS-Videosignalen ausgebildet. Sie weist einen integrierten Audioverstärker zur Ansteuerung des Lautsprechers 18 auf.

Über die dargestellte Systemgrenze 19 des Händetrockners 1 detektiert die Optosensorik 12 über nicht dargestellte Sender und Empfänger die Annäherung eines Objekts 20, beispielsweise der Hand eines Benutzers, wodurch der Händetrockner 1 eingeschaltet wird. Die Optoelektronik 12 wirkt dabei auf die Steuereinheit 16. Zugleich mit dem Händetrockner 1 wird das Videoabspielgerät 17 sowie die Bildschirmeinheit 9 eingeschaltet und das Abspielen von Bild- und Toninformationen gestartet.

4 zeigt ein Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit einer integrierten Rechnereinheit 21. In der Rechnereinheit 21 findet ein intel-X-scale Prozessor 22 mit 400 MHz Taktfrequenz Verwendung, wie er aus herkömmlichen Pocket-PCs bekannt ist. Als Betriebssystem für die Rechnereinheit 21 wird Windows CE oder Linux eingesetzt. Die Rechnereinheit 21 umfasst ein Kommunikationsmodul 23 mit Bluetooth-Schnittstelle 24, ein Speichermodul 25 sowie ein Videomodul 26 zur Ansteuerung des Bildschirms 10.

1Händetrockner 2Trocknergehäuse 3Motor 4Gebläse 5Luftausblasschacht 6Heizregister 7Montageseite 8Vorderseite 9Bildschirmeinheit 10TFT-Bildschirm 11Bildschirmoberfläche 12Optosensorik 13Netzteil 14Netzteil 15Netzspannungsversorgung 16Steuereinheit 17Videoabspielgerät 18Lautsprecher 19Systemgrenze 20Objekt 21Rechnereinheit 22Prozessor 23Kommunikationsmodul 24Bluetooth-Schnittstelle 25Speichermodul 26Videomodul 27Lüftungsgitter 28Elektronikplatine 29Schottwand 30Ansaugöffnung 31Abschirmblech

Anspruch[de]
  1. Elektrischer Händetrockner (1) mit einem elektrischen Heizkörper (6) und einem von einem Motor (3) angetriebenen Gebläse (4) in einem Trocknergehäuse (2), gekennzeichnet durch einen in das Trocknergehäuse (2) integrierten Bildschirm (10) zur Anzeige von Bildinformationen.
  2. Elektrischer Händetrockner (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10) ein TFT-Bildschirm ist.
  3. Elektrischer Händetrockner (1) nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch ein in das Trocknergehäuse (2) integriertes Videoabspielgerät (17) und/oder Embedded Computer.
  4. Elektrischer Händetrockner (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen Lautsprecher (18) zur Ausgabe von den Bildinformationen zugeordneten Toninformationen.
  5. Elektrischer Händetrockner (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine in das Trocknergehäuse (2) integrierte Rechnereinheit (21) zur Datenübertragung mittels einer Kommunikationsverbindung.
  6. Elektrischer Händetrockner (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Steuereinheit (16) zum Starten der Bildschirmanzeige, sobald der Trockner (1) eingeschaltet ist.
  7. Elektrischer Händetrockner (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine Steuereinheit (16) zum Starten der Bildschirmanzeige, sobald sich eine Person in die Nähe des Bildschirms (10) begibt.
  8. Elektrischer Händetrockner (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine Steuereinheit (16) zur Änderung der Drehzahl des Motors (3) in Abhängigkeit von der Bildinformation.
  9. Elektrischer Händetrockner (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10) derart angeordnet ist, dass er sich in dem Gesichtsfeld eines Benutzers befindet.
  10. Elektrischer Händetrockner (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10) und/oder das Videoabspielgerät (17) durch den Luftstrom des Gebläses (4) gekühlt ist.
  11. Elektrischer Händetrockner (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der durch das Lüftungsgitter (27) zur Ansaugöffnung strömende direkte Luftstrom durch eine Schottwand (29) mindestens teilweise um das Gebläse (4) herum und am Videoabspielgerät (17) und/oder dem TFT-Bildschirm (10) vorbeigeleitet ist.
  12. Elektrischer Händetrockner (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schottwand (29) durch die Elektronikplatine (28) oder eine Verlängerung der Elektronikplatine gebildet ist.
  13. Elektrischer Händetrockner nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10) und das Videoabspielgerät (17) durch ein Abschirmgitter vom Motor (3) und der Elektrononikplatine (28) abgeschirmt sind.
  14. Verfahren zur Steuerung eines Händetrockners mit einem integrierten Bildschirm und Videoabspielgerät sowie Heizkörper und Gebläse, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10) und/oder das Videoabspielgerät (17) eingeschaltet werden, wenn der Händetrockner (1) über die Optosensorik (12) eingeschaltet ist.
  15. Verfahren zur Steuerung eines Händetrockners nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Videoabspielgerät (17) und der Bildschirm (10) nach Abschalten des Motors (3), des Gebläses (4) und des Heizregisters (6) für einen vorgegebenen Zeitraum weiter in Betrieb bleibt.
  16. Verfahren zum Betrieb eines Händetrockners nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich zunächst das Heizregister (6) abschaltet und das Gebläse (4) zur Kühlung des Händetrockners (1) für einen bestimmten Zeitraum oder in Abhängigkeit der gemessenen Temperatur eines Temperatursensors in Betrieb bleibt.
  17. Verfahren zum Betrieb eines Händetrockners nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem nicht dargestellten Temperatursensor die Temperatur im Bereich des Bildschirms (10) und/oder des Videoabspielgerätes (17) gemessen wird, und das Gebläse (4) in Abhängigkeit von dem Temperatursensor ein- oder ausgeschaltet wird, wobei das Heizregister (6) nur über die Optosensorik (12) einschaltbar ist.
  18. Verfahren zum Betrieb eines Händetrockners nach Anspruch 17 dadurch gekennzeichnet, dass beim Überschreiten einer zweiten Temperatur das Gebläse (4) eingeschaltet wird und das Heizregister (6) auch bei Detektion eines Objektes (20) durch die Optosensorik (12) ausgeschaltet bleibt.
  19. Verfahren zum Betrieb eines Händetrockners nach einem oder mehrere der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaltzustand von Gebläse (4) und Motor (3) auf dem Bildschirm (10) mit einer Information angezeigt wird.
  20. Verfahren zum Betrieb eines Händetrockners nach einem oder mehreren der Ansprüche 14, 15, 17 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10) und das Videoabspielgerät (17) ständig oder in Zeitintervallen eingeschaltet sind und ein Neustart des Informationsablaufs durch Start des Gebläses (4) und/oder des Heizregisters (6) erfolgt.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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