| Dokumentenidentifikation |
DE102004020205A1 10.11.2005 |
| Titel |
Vorrichtung zum Versprühen von Sprühfluiden |
| Anmelder |
Robert Bosch GmbH, 70469 Stuttgart, DE |
| Erfinder |
Schmid, Hellmut, 74343 Sachsenheim, DE; Kraatz, Ullrich, 71229 Leonberg, DE; Brinz, Thomas, 73266 Bissingen, DE; Gruhn, Herbert, 71638 Ludwigsburg, DE; Tiefenbacher, Markus, 70736 Fellbach, DE; Geiger, Thomas, 72141 Walddorfhäslach, DE |
| DE-Anmeldedatum |
22.04.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004020205 |
| Offenlegungstag |
10.11.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.11.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B05B 7/04
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| Zusammenfassung |
Es wird eine Vorrichtung zum Versprühen von fließfähigen Sprühfluiden (6) mit wenigstens einem mindestens eine Wand (2, 4) umfassenden Fluidspeicher (1) zum Speichern des Sprühfluids (6), wobei eine Sprühöffnung (8) zum Ausströmen des Sprühfluids (6) aus der Vorrichtung vorgesehen ist, bzw. einen entsprechenden Fluidspeicher (1) vorgeschlagen, wobei ein Wechsel des Sprühfluids (6) erleichtert ist. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Wand des Fluidspeichers (1) wenigstens einen verstellbaren Wandbereich (2) zum Verändern des Speichervolumens des Fluidspeichers (1) umfasst.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Fluidspeicher bzw. eine Vorrichtung zum
Versprühen von fließfähigen Sprühfluiden mit wenigstens einem mindestens eine Wand
umfassenden Fluidspeicher zum Speichern des Sprühfluids nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 bzw. 11.
In nahezu allen Bereichen der Lackentwicklung und Lackverarbeitung
kommen zur Applikation der Lacke Sprüh- bzw. Spritzverfahren zum Einsatz. Hierbei
sind unterschiedlichste Varianten von Sprüh- bzw. Spritzverfahren bereits seit langem
handelsüblich, wie z.B. die Druckluftzerstäubung, Airless-Zerstäubung, Kombinationszerstäubung,
Hochrotationszerstäubung bzw. die Fließbecherversorgung, Saugbecherversorgung, Druckkesselversorgung
oder Dosierpumpenversorgung. Bei einigen Verfahren lässt sich die rein kinetische
Lackübertragung auf die zu lackierende Oberfläche durch elektrostatische Aufladung
des Lackes unterstützen.
Im Allgemeinen kommen bei diesen Verfahren sogenannte Spritz- bzw.
Sprühpistolen oder dergleichen zum Einsatz. Entsprechende Sprühpistolen umfassen
insbesondere eine Anschlussmöglichkeit für die externe Lackversorgung (z.B. Druckkessel)
oder einen Vorratsbehälter für das Sprühfluid bzw. den zu verarbeitenden Lack, eine
oder mehrere Düsen sowie häufig auch einen Verbindungskanal zwischen Lackanschlussmöglichkeit
oder Vorratsbehälter und Düse, sowie ein Dosierventil. Aus der DE
33 46 165 A1 ist beispielsweise ein Vorratsbehälter für Sprühpistolen bekannt,
der als handelsübliche Farbdose ausgebildet ist.
Bei allen bekannten Verfahren ist von Nachteil, dass die Lackversorgung
bzw. die Lackführung innerhalb der Pistole recht kompliziert ist, wodurch schnelle,
womöglich automatische Farbwechsel kritisch bzw. aufwändig sind. In der Regel müssen
für den Farbwechsel bestimmte Komponenten, z.B. die Materialdüse, ausgebaut und/oder
gereinigt werden. Systeme die dies automatisch bewerkstelligen sind sehr komplex
und benötigen im Allgemeinen große Mengen an Läsemittel für die Anlagenspülung,
wie dies beispielsweise in der Automobilkarosserielackierung gebräuchlich ist. Darüber
hinaus sind derartige Systeme häufig nur für bestimmte, vorher in engen Grenzen
spezifizierte Lacksysteme geeignet.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Vorrichtung zum Versprühen
von fließfähigen Sprühfluiden mit wenigstens einem mindestens eine Wand umfassenden
Fluidspeicher zum Speichern des Sprühfluids, wobei eine Sprühöffnung zum Ausströmen
des Sprühfluids aus der Vorrichtung vorgesehen ist, bzw. einen entsprechenden Fluidspeicher
vorzuschlagen, wobei ein Wechsel des Sprühfluids erleichtert ist.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer Vorrichtung bzw. einem Fluidspeicher
der einleitend genannten Art, durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
bzw. 11 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte
Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich eine erfindungsgemäße Vorrichtung bzw.
ein erfindungsgemäßer Fluidspeicher dadurch aus, dass die Wand des Fluidspeichers
wenigstens einen verstellbaren Wandbereich zum Verändern des Speichervolumens des
Fluidspeichers umfasst.
Mit Hilfe eines derartigen, verstellbaren bzw. bewegbaren Wandbereiches
wird durch die Veränderung, insbesondere durch eine Verringerung bzw. Reduzierung,
des Speichervolumens im Allgemeinen auch eine Veränderung, insbesondere Verringerung
bzw. Reduzierung, der vom Sprühfluid berührten Fläche des Fluidspeichers erreicht.
Durch diese Verkleinerung des Volumens bzw. der Fläche, das das Fluid speichern
kann bzw. die mit dem bevorrateten Sprühfluid in Kontakt steht und somit von diesem
kontaminiert ist, kann sich beispielsweise die Restmenge des Sprühfluids verringern.
Hierdurch kann z.B. der Reinigungsaufwand bei einem Wechsel des Sprühfluids, insbesondere
der Farbe, minimiert werden.
Darüber hinaus wird zum Entfernen der verringerten Sprühfluidmenge
insbesondere auch weniger Läsemittel für die Reinigung benötigt. Gemäß der Erfindung
wird somit eine Schonung der Ressourcen bzw. eine Reduzierung der Belastungen der
Umwelt durch Reste bzw. Reinigungs-/Verbrauchsmaterial erreicht.
In einer denkbaren Variante der Erfindung kann der verstellbare Wandbereich
als elastischer bzw. flexibler und/oder verformbarer Wandbereich ausgebildet werden.
Beispielsweise kann für diesen Wandbereich ein Elastomer bzw. Gummimaterial oder
dergleichen verwendet werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Wandbereich
als Kolben ausgebildet, wobei der Kolben an anderen Wandbereichen des Fluidspeichers
führbar ist. Hiermit wird ermöglicht, dass ein vorteilhaft mechanisch stabiler Fluidspeicher
mit der erfindungsgemäßen Veränderung des Speichervolumens realisierbar
ist. Bei einem mechanisch stabilen Fluidspeicher ist beispielsweise von Vorteil,
dass dieser besonders leicht zu händeln, lagern, transportieren bzw. einzusetzen
ist.
Weiterhin kann bei dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform auf Kolben-Zylindersysteme
zurückgegriffen werden, die bereits in unterschiedlichsten Anwendungsfällen handelsüblich
sind. Gerade bei relativ kleinen Fluidvolumina von ca. 2 bis 50 cm3,
wie sie beispielsweise bei Labor- bzw. Versuchsanwendungen unter anderem in der
Lackentwicklung bzw. Lackverarbeitung wie dem Modellbau oder dergleichen üblich
sind, können insbesondere handelsübliche Spritzen als Fluidspeicher gemäß der Erfindung
verwendet werden. Hierdurch ist eine wirtschaftlich günstige Umsetzung der Erfindung
erreichbar.
Vorteilhafterweise weist der Kolben eine Abstreiferfunktion bzw. ein
Abstreiferelement auf, so dass die anderen Wandbereiche des Fluidspeichers durch
die Verstellung des Kolbens vom Sprühfluid bzw. vom Lack vorteilhaft befreit bzw.
gereinigt werden. Hierdurch wird bereits durch die Verstellung des Kolbens eine
Reinigung mindestens eines Teils des Fluidspeichers erreicht. Vorteilhafterweise
ist der Kolben weitestgehend formschlüssig mit dem Boden bzw. der Basis des Fluidspeichers,
so dass in der entleerten Stellung des Kolbens das Speichervolumen des Fluidspeichers
weitestgehend minimiert werden kann. Hierdurch wird eine besonders deutliche Reduzierung
der Restmengen des Sprühfluids erreichbar, so dass eine Reinigung des Speichers
bzw. ein Farbwechsel oder dergleichen in vorteilhafter Weise vereinfacht wird.
Vorteilhafterweise ist eine Dosiereinheit zum Dosieren der durch die
Sprühöffnung ausströmenden Menge des Sprühfluids vorgesehen. Hierdurch wird vor
allem das gleichmäßige, feinverteilte Aufbringen des Sprühfluids bzw. des Lackes
auf entsprechende Oberflächen verbessert.
Vorzugsweise umfasst die Dosiereinheit wenigstens eine Antriebseinheit
zum Verstellen des Wandbereiches, die insbesondere regelbar bzw. steuerbar ist.
Mit dieser Maßnahme wird vor allem die Verarbeitung bzw. das Aufbringen des Sprühfluids
besonders vorteilhaft automatisierbar. Gerade durch eine regelbare bzw. steuerbare
Antriebseinheit der Dosiereinheit ist die ausströmende Menge des Sprühfluids aus
der Vorrichtung gemäß der Erfindung besonders exakt einstellbar. Dies kann sowohl
die Qualität als auch die Reproduzierbarkeit des Aufbringens verbessern. Entsprechendes
ist einerseits bei automatisierten Spritz- bzw. Sprühverfahren als auch für die
Entwicklung entsprechender Sprühfluida bzw. Lacke oder dergleichen von besonderem
Vorteil.
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist die Antriebseinheit
als Linearantrieb ausgebildet. Eine entsprechend als Linearantrieb ausgebildete
Antriebseinheit ist gerade in Kombination mit einem Kolben von besonderem Vorteil.
Die im Allgemeinen lineare Bewegung des Kolbens entspricht der des Linearantriebs,
so dass eine besonders exakte Dosierung bei konstruktiv vorteilhafter Umsetzung
des Antriebs möglich ist.
Beispielsweise umfasst der Linearantrieb einen Hubzylinder oder dergleichen.
vorzugsweise umfasst die Antriebseinheit wenigstens eine Antriebsspindel. Durch
eine vorteilhafte Anpassung z.B. der Gänge und/oder Steigung der Spindel und/oder
der Umdrehungsgeschwindigkeit der Spindel an die jeweilige Anwendung kann eine vorteilhafte
Anpassung der Dosiermenge an die Eigenschaften des Sprühfluids bzw. des Lacks erreicht
werden.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist ein Zerstäuber
zum Zerstäuben des Sprühfluids vorgesehen. Mit Hilfe dieser Maßnahme wird eine besonders
vorteilhafte Verteilung des Sprühfluids erreicht, wodurch eine besonders hohe Qualität
des Aufbringvorgangs gewährleistet wird. Beispielsweise wird ein aus feinsten Fluidtröpfchen
bestehender Fluidnebel oder dergleichen erzeugt. Vorteilhafterweise erfolgt die
Zerstäubung unter Mitwirkung einer Düse und/oder eines Zerstäubergases. Weiterhin
kann die Dosiereinheit in vorteilhafter Weise den Zerstäuber umfassen. Hierbei kann
in bestimmten erfindungsgemäßen Ausführungsformen die Dosierung kontrolliert und/oder
verbessert werden.
Abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall kann die Zerstäubung des Sprühfluids
mit oder ohne Zerstäuberfluid realisiert werden. Als Zerstäuber kann auf bereits
handelsübliche Vorrichtungen bzw. entsprechende Verfahren zurückgegriffen werden,
so dass eine wirtschaftlich besonders günstige Umsetzung der Erfindung erreichbar
ist. Vorzugsweise ist Druckluft als Zerstäuberfluid vorgesehen.
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist der Zerstäuber bzw.
eine oder mehrere Zerstäuberöffnungen/-düsen wenigstens teilweise konzentrisch um
die Sprühöffnung/-düse angeordnet. Entsprechende Anordnungen haben sich in Praxis
besonders bewährt.
Vorteilhafterweise ist der Fluidspeicher als Einwegfluidspeicher ausgebildet.
Mit dieser Maßnahme ist der Handling- bzw. Reinigungsaufwand bei einem Wechsel des
Sprühfluids bzw. der Farbe besonders minimal. Gegebenenfalls sind lediglich Einwegkomponenten
bzw. keine weiteren, mit dem Sprühfluid in Kontakt kommenden Komponenten vorgesehen,
so dass bei einem entsprechenden Wechsel des Sprühfluids eine Reinigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vollkommen entbehrlich ist.
Beispielsweise kann bei einem Wechsel des Sprühfluids der Fluidspeicher
mit dem ersten Sprühfluid durch einen zweiten Fluidspeicher mit einem zweiten Sprühfluid
ausgetauscht werden, ohne dass z.B. eine Reinigung der Vorrichtung bzw. weiterer
Komponenten notwendig ist. Während der Verwendung des zweiten Fluidspeichers kann
beispielsweise der erste Fluidspeicher in vorteilhafter weise gereinigt und gegebenenfalls
mit einem weiteren, insbesondere dritten Sprühfluid wieder befüllt werden.
Generell kann die Vorrichtung bzw. der Fluidspeicher gemäß der Erfindung
neben Lackanwendungen auch bei sonstigen Beschichtungs- bzw. Belegungsanwendungen
mit unterschiedlichsten Fluiden in vorteilhafter Weise eingesetzt werden.
Ausführungsbeisiel
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird anhand der einzigen Figur nachfolgend näher erläutert.
In 1 ist schematisch ein Ausschnitt aus
einer Sprühvorrichtung mit erfindungsgemäßem Fluidspeicher 1 dargestellt.
Der Speicher 1 ist z.B. mit Lack 6 befüllt und weist einen Kolben
2 auf, der längs einer Richtung 3 verstellbar ist. Der Kolben
2 wird bei seiner Verstellung an Seitenwänden 4 geführt. In einer
Endstellung des Kolbens 2 ist dieser an einer Basis 5 bzw. am
Boden 5 des Speichers 1 angeordnet. In vorteilhafter Weise ist
der Kolben 2 formschlüssig mit der Basis 5 und als Abstreifer
2 der Seitenwände 4 ausgebildet, so dass eine nahezu vollständige
Entleerung des Speichers 1 erreicht wird.
In der dargestellten Variante der Erfindung ist eine Leitung
7 bzw. Kanüle 7 vorgesehen, die den Speicher 1 mit einer
Sprühöffnung 8 verbindet. Gemäß der dargestellten Variante umfasst die
Kanüle 7 die Öffnung 8. Hierdurch wird ermöglicht, dass lediglich
der Speicher 1 sowie dessen Kanüle 7 mit Lack 6 in Berührung
kommen kann, so dass durch einen Austausch dieser beiden Komponenten 7,
1 ein besonders einfacher Wechsel des Lackes 6 realisierbar ist.
Gegebenenfalls kann ein weitestgehend entleerter Speicher
1 bzw. Kanüle 7 nach dem Ausbau vom Lack 6 gereinigt
und zur Weiterverwendung bzw. zur Befüllung mit neuem Lack 6 vorgesehen
werden. Alternativ hierzu können beide Komponenten 1, 7 als Einwegkomponenten
1, 7 ausgebildet werden, die nach dem Ausbau zu entsorgen sind.
Die Verstellung des Kolbens 2 längs der Richtung
3, d.h. sowohl in Richtung zur Basis 5 als auch in entgegengesetzte
Richtung, kann unter anderem ein Motorantrieb verwendet werden. Ein entsprechender
Motor, insbesondere Servomotor oder dergleichen, der mit einer Antriebsspindel oder
dergleichen die Verstellung des Kolbens 2 umsetzt, ist lediglich aus Gründen
der Übersichtlichkeit nicht näher dargestellt. Für diese Komponenten kann auf bereits
handelsübliche Komponenten zurückgegriffen werden, was eine wirtschaftlich günstige
Umsetzung der Erfindung ermöglicht.
Darüber hinaus kann in besonderen Anwendungsfällen zur Verbesserung
des Sprühens bzw. Spritzens des Lackes 6 ein Zerstäuber 9 verwendet
werden. Zur Zerstäubung wird beispielsweise Zerstäuberluft 10 einem Spritzkopf
11 zugeführt, so dass diese aus einer Luftkappe 12 derart ausströmt,
dass der zudosierte Lack 6 in vorteilhafter weise als Sprühkegel
13 aus der Vorrichtung gemäß der Erfindung ausströmt.
Der Zerstäuber 9 ist in vorteilhafter Weise derart ausgebildet,
dass die Luft 10 wenigstens auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Kanüle
7 und/oder konzentrisch zu dieser dem Spritzkopf 11 zugeführt
wird bzw. aus diesem ausströmen kann.
Darüber hinaus kann optional eine sogenannten Horndüse 14
vorgesehen werden, der sogenannte Hornluft 15 zugeführt wird und derart
aus der Horndüse 14 strömt, dass für bestimmte Anwendungen ein besonders
vorteilhafter Sprühkegel 13 realisierbar ist.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß 1
ist der Speicher 1 in eine handelsübliche Spritzpistole eingebaut, so dass
in eleganter Weise eine Vorrichtung gemäß der Erfindung realisiert wird. Aufgrund
dessen ist in 1 ein gemäß der Erfindung im Allgemeinen
nicht mehr benötigte Lackdüse 16 dargestellt, die jedoch weiterhin vorteilhaft
zur exakten, konzentrischen Positionierung der Kanäle 7 und zur problemlosen
Einführung derselben in die Zerstäubereinheit verwendet werden kann.
Weiterhin wird in 1 deutlich, dass gemäß
der Erfindung eine Düsennadel wie sie beim Stand der Technik allgemein üblich ist,
nicht mehr benötigt wird. Demzufolge kann bei einer Vorrichtung gemäß der Erfindung
von einer ventilnadellosen Vorrichtung gesprochen werden.
Beispielsweise in der Lackentwicklung, im Modellbau oder dergleichen,
wobei vergleichsweise kleine Volumina, typischerweise zwischen etwa 2 bis 50 cm3
zu versprühen sind, kann der Speicher 1 bzw. die Kanüle 7 als
handelsübliche Einwegdosierspritze 1, 7 ausgebildet werden. Generell
kann die Erfindung neben den zuvor genannten, auch in weiteren Anwendungsgebieten
eingesetzt werden, wie z.B. im Elektrowerkzeugbereich, u. a. bei Bohrmaschinen,
Schrauber, etc. mit oder ohne Akku sowohl für Heimwerker- als auch Gewerbeanwendungen,
usw.
Im Speicher 1 mit Kanüle 7 bzw. Dosiernadel
7 können die zugegebenen Lack-Rohstoffkomponenten vor dem dosieren homogenisiert
werden. Hierzu können unterschiedliche bereits handelsübliche Verfahren wie z.B.
Rühren, Schütteln, oder mittels einem Dissolver, etc. eingesetzt werden. Das Verarbeiten
von Fertigrezepturen mit einer Vorrichtung gemäß der Erfindung ist ebenso möglich.
Nach der Homogenisierung folgt insbesondere die Entgasung der Mischung. Danach wird
ein Dosierkolben 2 aufgesetzt. Die komplette Einheit 1,
7 wird in den Spritz- bzw. Sprühkopf 11 eingesetzt, der prinzipiell
aus den Kopfkomponenten einer handelsüblichen Spritzpistole oder dergleichen bestehen
kann. D.h., dass die Materialdüse 16, Zerstäuberluftkappe 12 mit
oder ohne Hornluftdüse 14 und entsprechender Luftversorgung als handelsübliche
Komponenten ausgebildet werden können. Vor allem durch die Auswahl der Dosierspritze
1, der Dosiernadel 7 und/oder der Luftkappe 12 kann die
Spritzpistole an das zu verarbeitende Material in weiten Grenzen vorteilhaft angepasst
werden.
Der Spritzvorgang wird durch die Betätigung des Dosierkolbens
2, z.B. über einen Servomotor, bei Zuschaltung der Zerstäuberluft
10 ausgelöst. Beendet wird der Sprüh- bzw. Spritzvorgang durch Abschaltung
der Spritzluft 10 und Stopp des Dosierkolbens 2. Um mögliche Nachtropfungen
zu vermeiden kann der Dosierkolben 2 nach dem Stopp (in sehr geringem Maß)
zurückbewegt werden.
Nach Beendigung der Applikation kann die komplette Dosierspritzeinheit
1, 7 ohne jegliche Verschmutzung der Umgebung manuell und/oder
automatisch entnommen sowie z.B. als Rückstellmuster, insbesondere luftdicht verschlossen,
aufbewahrt oder entsorgt werden.
Generell ist bei der Erfindung von besonderem Vorteil, dass die Funktionskomponenten
reduziert und damit der mit Lack 6 in Berührung kommenden Komponenten
1, 7 auf ein Minimum verringert werden. Hierdurch sind besonders
kleine Lackansätze realisierbar. Durch die Verwendung von Einwegkomponenten
1, 7 für alle mit Lack 6 in Berührung kommenden Bauteile
1, 7, ist kein Reinigungsaufwand notwendig, so dass ein besonders
schneller Farbwechsel bei hoher Prozesssicherheit umgesetzt werden kann. Darüber
hinaus kann ohne Mehraufwand neben dem Farbwechsel auch das Spritzorgan an die Eigenschaften
des Sprühfluids 6 angepasst werden, z.B. kann der Durchmesser der Sprühöffnung
8 entsprechend schnell und einfach angepasst werden.
Durch den Einsatz bereits handelsüblicher Zerstäuberluftkappen
12 wird die gleiche Spritzgüte wie bei sogenannten Profi-Spritzpistolen
oder dergleichen sichergestellt.
Weiterhin kann in vorteilhafter Weise die Einwegdosierkammer bzw.
der Speicher 1 wie bereits oben kurz erwähnt als Mischreaktor für das Sprühfluid
6 bzw. die Lackherstellung verwendet werden, wodurch separate Mischbecher
oder ähnliches Verbrauchsmaterial sowie aufwändiges Handling mit dem Sprühfluid
6 eingespart bzw. vermieden wird.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zum Versprühen von fließfähigen Sprühfluiden (6)
mit wenigstens einem mindestens eine Wand (2, 4) umfassenden Fluidspeicher
(1) zum Speichern des Sprühfluids (6), wobei eine Sprühöffnung
(8) zum Ausströmen des Sprühfluids (6) aus der Vorrichtung vorgesehen
ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (2, 4) des Fluidspeichers
(1) wenigstens einen verstellbaren Wandbereich (2) zum Verändern
des Speichervolumens des Fluidspeichers (1) umfasst.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandbereich
(2) als Kolben (2) ausgebildet ist, wobei der Kolben (2)
an anderen Wandbereichen (4) des Fluidspeichers (1) führbar ist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Dosiereinheit zum Dosieren der durch die Sprühöffnung (8) ausströmenden
Menge des Sprühfluids (6) vorgesehen ist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dosiereinheit wenigstens eine Antriebseinheit zum Verstellen des Wandbereiches
(2) umfasst.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Antriebseinheit als Linearantrieb ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Antriebseinheit wenigstens eine Antriebspindel umfasst.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Zerstäuber (9, 14) zum Zerstäuben des Sprühfluids (6)
vorgesehen ist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass Druckluft (10) als Zerstäuberfluid (10) vorgesehen ist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Zerstäuber (9, 14) wenigstens
teilweise konzentrisch um die Sprühöffnung (8) angeordnet ist.
- Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Fluidspeicher (1) als Einweg-Fluidspeicher (1) ausgebildet
ist.
- Fluidspeicher (1) zum Speichern eines Sprühfluids (6)
für eine Vorrichtung zum Versprühen von fließfähigen Sprühfluiden (6),
wobei eine Sprühöffnung (8) zum Ausströmen des Sprühfluids (6)
aus dem Fluidspeicher (1) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Wand (2, 4) des Fluidspeichers (1) wenigstens einen
verstellbaren Wandbereich (2) zum Verändern des Speichervolumens des Fluidspeichers
(1) umfasst.
- Fluidspeicher nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandbereich
(2) als Kolben (2) ausgebildet ist, wobei der Kolben (2)
an anderen Wandbereichen (4) des Fluidspeichers (1) führbar ist.
- Fluidspeicher nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Fluidspeicher (1) als Einweg-Fluidspeicher (1) ausgebildet
ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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