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Dokumentenidentifikation DE19549734B4 10.11.2005
Titel Schlichtanlage
Anmelder Sucker-Müller-Hacoba GmbH & Co., 41061 Mönchengladbach, DE
Erfinder Voswinckel, Gerhard, 52070 Aachen, DE
Vertreter Frese-Göddeke, B., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 47800 Krefeld
DE-Anmeldedatum 05.05.1995
DE-Aktenzeichen 19549734
File number of basic patent 19516575.6
Offenlegungstag 07.11.1996
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 10.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.11.2005
IPC-Hauptklasse D06B 3/18
IPC-Nebenklasse D06B 3/04   D06B 19/00   
Zusammenfassung Bei den bekannten Schlichtanlagen ist die Produktionsgeschwindigkeit in Abhängigkeit von der Qualität des Schlichtens beschränkt. Ziel der Erfindung ist es, die Produktionsgeschwindigkeit bei zumindest gleicher Qualität zu erhöhen.
Dies wird dadurch erreicht, dass in dem Trog (6) in einer horizontalen Ebene, parallel zueinander und gegeneinander pressbar vier Walzen (1, 2, 3, 4) angeordnet sind, die alle in im Trog (6) befindliche Flotte (7) tauchen und dass die Fadenschar (25) über einen in die Flotte (7) eintauchenden Abschnitt einer ersten (1) der Walzen (1-4) und dann nacheinander durch alle durch die Walzen gebildeten Walzenspalte (27, 31, 32) geführt ist.
Webereivorbereitung.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Schlichtanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Schlichtanlage umfasst auch Vorrichtungen zum Applizieren anderer Substanzen als Schlichte, nämlich Netzmittel, Farbstoffe, Avivagen und dergleichen.

In Melliand Textilberichte, 2/1968, S. 154–157 sind verschiedene Vorrichtungen zum Schlichten einer Fadenschar beschrieben. Unter anderem ist eine Schlichtvorrichtung dargestellt und beschrieben, in der vier Walzen, die in einen Trog eintauchen, in einer horizontalen Ebene angeordnet sein können. Die Walzen sind nicht gegeneinander anpressbar und ohne zusätzliche Quetschwalzen nicht für das Auspressen der überschüssigen Schlichte aus der Fadenschar geeignet.

Aus Fiedler, H.: Beschlichtungssystem mit Diagonaltrockner in: Chemiefasern/Textilindustrie, 41./93.JG, Mai 1991 S. 560 ist ein Schlichtefoulard mit drei Walzen bekannt. Die Walzen sind derart angeordnet, dass ihre Drehachsen von der Seite gesehen ein Dreieck bilden. Es taucht nur eine der Walzen in das Schlichtemittel oder es ist ein Zwickel mit Schlichte angeordnet. Die Fadenschar wird einmal abgequetscht.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schlichtanlage zu schaffen, die bei zumindest gleicher Qualität des Schlichtens höhere Produktionsgeschwindigkeiten erlaubt und/oder eine bessere Fadendurchdringung mit Schlichte erzielt.

Die Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch dass in dem Trog in einer horizontalen Ebene, parallel zueinander und gegeneinander pressbar vier Walzen angeordnet sind, die alle in im Trog befindliche Flotte tauchen und dass die Fadenschar über einen in die Flotte eintauchenden Abschnitt einer ersten der Walzen und dann nacheinander durch alle durch die Walzen gebildeten Quetschspalte geführt ist, wird die Fadenschar mehrfach getränkt und abgequetscht. Die durch den ersten Quetschspalt mitgeführte Schlichte sammelt sich im Zwickel über dem zweiten Quetschspalt. Alternativ oder zusätzlich kann der zweiten Walze weitere Schlichte von oben zugeführt werden.

Die Fadenschar wird bei der erfindungsgemäßen Schlichtanlage getaucht, vorgequetscht, genetzt, gequetscht, getaucht und auf die benötigte Schlichtemenge endabgequetscht.

Insgesamt ist ein intensives Netzen der Fadenschar bis in den Kern der einzelnen Fäden ermöglicht.

Körperlich kann der Trog geteilt sein. Er wirkt aber trotzdem in bezug auf die Walzen wie ein einziger Trog. Die Anordnung der Walzen in einer horizontalen Ebene bedeutet, dass die vier Walzen in die Flotte des Trogs mehr oder weniger weit eintauchen sollen. Geringe Abweichungen von der geometrischen Ebene liegen im Rahmen der Erfindung.

Eine der Walzen, bevorzugt eine am Ende der Walzenfolge angeordnete Walze, ist stationär gelagert. Die anderen drei Walzen sind beweglich gegen die diese Walze sowie gegeneinander pressbar gelagert. Vorzugsweise sind die drei beweglich gelagerten Walzen an Schwenkhebeln aufgehängt, so dass sie nach oben und zur Seite schwenkbar sind, um die Fadenschar einziehen und/oder die Walzen reinigen zu können. Zum Aufbringen der Anpresskräfte sind den Schwenkhebeln z.B. Hydraulikzylinder oder Gewichte in üblicher Weise zugeordnet. Es genügt auch, die in Transportrichtung der Fadenschar erste Walze stationär zu lagern und die übrigen Walzen durch Belastung der letzten Walze gegeneinander und gegen die erste zu pressen.

Anhand der schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels werden Einzelheiten der Erfindung erläutert.

Die Figur zeigt ein Doppelquetschwerk von der Seite.

Kern des Doppelquetschwerks sind vier parallel zueinander angeordnete Walzen 14, die eine Vier-Walzen-Folge 5 bilden. Eine Fadenschar 25 läuft über eine in die Flotte 7 eintauchende Unterseite einer in Laufrichtung ersten der Walzen 1 in die Vier-Walzen-Folge 5 ein und ist weiter durch die Quetschspalte geführt, die jeweils zwischen den Walzen 14 gebildet sind. Die erste Walze 1 ist stationär, die übrigen Walzen 24 sind beweglich gegen die erste Walze 1 und gegeneinander pressbar gelagert. Vorzugsweise sind die beweglichen Walzen 24 an nicht dargestellten Schwenkhebeln aufgehängt, die es ermöglichen, die Walzen 23 nach oben und/oder zur Seite zu schwenken.

Die Vier-Walzen-Folge 5 ist in einem Trog 6 so angeordnet, dass alle vier Walzen 14 in eine im Trog 6 befindliche Flotte 7 tauchen. Als Antrieb der vier Walzen 14 in Richtung der Pfeile 13 dient ein nicht dargestellter Riemen- oder Kettentrieb mit einem Motor.

Über eine Rinne 29 ist dem Zwickel 26 über einem Walzenspalt 27 zusätzliche Schlichte 28 zuführbar. Oft wird ausreichend Schlichte 7 durch den ersten Walzenspalt 27 über die Oberseite der zweiten Walze 2 in den nächstfolgenden Zwickel 30 transportiert. Die Fadenschar 25 wird dann im zweiten Walzenspalt 31 erneut gequetscht, anschließend wieder im Trog 6 getaucht und schließlich im dritten Walzenspalt 32 endabgequetscht und in der Abzugsrichtung 33 nach oben abgezogen. Es folgt die weitere übliche Behandlung der Fadenschar 25 wie z.B. Trocknen.


Anspruch[de]
  1. Schlichtanlage zum Behandeln einer Fadenschar,

    wobei der Fadenschar mindestens eine Tauchwalze mit Trog und nachgeschaltetem Walzquetschspalt zugeordnet ist,

    dadurch gekennzeichnet, dass in dem Trog (6) in einer horizontalen Ebene, parallel zueinander und gegeneinander pressbar vier Walzen (1, 2, 3, 4) angeordnet sind, die alle in im Trog (6) befindliche Flotte (7) tauchen und dass die Fadenschar (25) über einen in die Flotte (7) eintauchenden Abschnitt einer ersten (1) der Walzen (14) und dann nacheinander durch alle durch die Walzen gebildeten Walzenspalte (27, 31, 32) geführt ist.
  2. Schlichtanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Walze (1) stationär und die übrigen Walzen (24) beweglich gegen die erste Walze (1) und/oder gegeneinander pressbar sind.
  3. Schlichtanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die drei beweglich gelagerten Walzen (24) vertikal und/oder horizontal schwenkbar aufgehängt sind.
  4. Schlichtanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Walzen (14) einen gleichen Durchmesser aufweisen.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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