| Dokumentenidentifikation |
DE19549734B4 10.11.2005 |
| Titel |
Schlichtanlage |
| Anmelder |
Sucker-Müller-Hacoba GmbH & Co., 41061 Mönchengladbach, DE |
| Erfinder |
Voswinckel, Gerhard, 52070 Aachen, DE |
| Vertreter |
Frese-Göddeke, B., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 47800 Krefeld |
| DE-Anmeldedatum |
05.05.1995 |
| DE-Aktenzeichen |
19549734 |
| File number of basic patent |
19516575.6 |
| Offenlegungstag |
07.11.1996 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
10.11.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.11.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
D06B 3/18
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| IPC-Nebenklasse |
D06B 3/04
D06B 19/00
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| Zusammenfassung |
Bei den bekannten Schlichtanlagen ist die Produktionsgeschwindigkeit in Abhängigkeit von der Qualität des Schlichtens beschränkt. Ziel der Erfindung ist es, die Produktionsgeschwindigkeit bei zumindest gleicher Qualität zu erhöhen. Dies wird dadurch erreicht, dass in dem Trog (6) in einer horizontalen Ebene, parallel zueinander und gegeneinander pressbar vier Walzen (1, 2, 3, 4) angeordnet sind, die alle in im Trog (6) befindliche Flotte (7) tauchen und dass die Fadenschar (25) über einen in die Flotte (7) eintauchenden Abschnitt einer ersten (1) der Walzen (1-4) und dann nacheinander durch alle durch die Walzen gebildeten Walzenspalte (27, 31, 32) geführt ist. Webereivorbereitung.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Schlichtanlage gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Schlichtanlage umfasst auch Vorrichtungen zum Applizieren anderer
Substanzen als Schlichte, nämlich Netzmittel, Farbstoffe, Avivagen und dergleichen.
In Melliand Textilberichte, 2/1968, S. 154–157 sind verschiedene
Vorrichtungen zum Schlichten einer Fadenschar beschrieben. Unter anderem ist eine
Schlichtvorrichtung dargestellt und beschrieben, in der vier Walzen, die in einen
Trog eintauchen, in einer horizontalen Ebene angeordnet sein können. Die Walzen
sind nicht gegeneinander anpressbar und ohne zusätzliche Quetschwalzen nicht für
das Auspressen der überschüssigen Schlichte aus der Fadenschar geeignet.
Aus Fiedler, H.: Beschlichtungssystem mit Diagonaltrockner in: Chemiefasern/Textilindustrie,
41./93.JG, Mai 1991 S. 560 ist ein Schlichtefoulard mit drei Walzen bekannt. Die
Walzen sind derart angeordnet, dass ihre Drehachsen von der Seite gesehen ein Dreieck
bilden. Es taucht nur eine der Walzen in das Schlichtemittel oder es ist ein Zwickel
mit Schlichte angeordnet. Die Fadenschar wird einmal abgequetscht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schlichtanlage zu schaffen,
die bei zumindest gleicher Qualität des Schlichtens höhere Produktionsgeschwindigkeiten
erlaubt und/oder eine bessere Fadendurchdringung mit Schlichte erzielt.
Die Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst. Dadurch dass in dem Trog in einer horizontalen Ebene, parallel zueinander
und gegeneinander pressbar vier Walzen angeordnet sind, die alle in im Trog befindliche
Flotte tauchen und dass die Fadenschar über einen in die Flotte eintauchenden Abschnitt
einer ersten der Walzen und dann nacheinander durch alle durch die Walzen gebildeten
Quetschspalte geführt ist, wird die Fadenschar mehrfach getränkt und abgequetscht.
Die durch den ersten Quetschspalt mitgeführte Schlichte sammelt sich im Zwickel
über dem zweiten Quetschspalt. Alternativ oder zusätzlich kann der zweiten Walze
weitere Schlichte von oben zugeführt werden.
Die Fadenschar wird bei der erfindungsgemäßen Schlichtanlage getaucht,
vorgequetscht, genetzt, gequetscht, getaucht und auf die benötigte Schlichtemenge
endabgequetscht.
Insgesamt ist ein intensives Netzen der Fadenschar bis in den Kern
der einzelnen Fäden ermöglicht.
Körperlich kann der Trog geteilt sein. Er wirkt aber trotzdem in bezug
auf die Walzen wie ein einziger Trog. Die Anordnung der Walzen in einer horizontalen
Ebene bedeutet, dass die vier Walzen in die Flotte des Trogs mehr oder weniger weit
eintauchen sollen. Geringe Abweichungen von der geometrischen Ebene liegen im Rahmen
der Erfindung.
Eine der Walzen, bevorzugt eine am Ende der Walzenfolge angeordnete
Walze, ist stationär gelagert. Die anderen drei Walzen sind beweglich gegen die
diese Walze sowie gegeneinander pressbar gelagert. Vorzugsweise sind die drei beweglich
gelagerten Walzen an Schwenkhebeln aufgehängt, so dass sie nach oben und zur Seite
schwenkbar sind, um die Fadenschar einziehen und/oder die Walzen reinigen zu können.
Zum Aufbringen der Anpresskräfte sind den Schwenkhebeln z.B. Hydraulikzylinder oder
Gewichte in üblicher Weise zugeordnet. Es genügt auch, die in Transportrichtung
der Fadenschar erste Walze stationär zu lagern und die übrigen Walzen durch Belastung
der letzten Walze gegeneinander und gegen die erste zu pressen.
Anhand der schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels werden
Einzelheiten der Erfindung erläutert.
Die Figur zeigt ein Doppelquetschwerk von der Seite.
Kern des Doppelquetschwerks sind vier parallel zueinander angeordnete
Walzen 1–4, die eine Vier-Walzen-Folge 5 bilden.
Eine Fadenschar 25 läuft über eine in die Flotte 7 eintauchende
Unterseite einer in Laufrichtung ersten der Walzen 1 in die Vier-Walzen-Folge
5 ein und ist weiter durch die Quetschspalte geführt, die jeweils zwischen
den Walzen 1–4 gebildet sind. Die erste Walze
1 ist stationär, die übrigen Walzen 2–4 sind beweglich
gegen die erste Walze 1 und gegeneinander pressbar gelagert. Vorzugsweise
sind die beweglichen Walzen 2–4 an nicht dargestellten Schwenkhebeln
aufgehängt, die es ermöglichen, die Walzen 2–3 nach oben
und/oder zur Seite zu schwenken.
Die Vier-Walzen-Folge 5 ist in einem Trog 6 so angeordnet,
dass alle vier Walzen 1–4 in eine im Trog 6 befindliche
Flotte 7 tauchen. Als Antrieb der vier Walzen 1–4
in Richtung der Pfeile 13 dient ein nicht dargestellter Riemen- oder Kettentrieb
mit einem Motor.
Über eine Rinne 29 ist dem Zwickel 26 über einem
Walzenspalt 27 zusätzliche Schlichte 28 zuführbar. Oft wird ausreichend
Schlichte 7 durch den ersten Walzenspalt 27 über die Oberseite
der zweiten Walze 2 in den nächstfolgenden Zwickel 30 transportiert.
Die Fadenschar 25 wird dann im zweiten Walzenspalt 31 erneut gequetscht,
anschließend wieder im Trog 6 getaucht und schließlich im dritten Walzenspalt
32 endabgequetscht und in der Abzugsrichtung 33 nach oben abgezogen.
Es folgt die weitere übliche Behandlung der Fadenschar 25 wie z.B. Trocknen.
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| Anspruch[de] |
- Schlichtanlage zum Behandeln einer Fadenschar,
wobei der Fadenschar mindestens eine Tauchwalze mit Trog und nachgeschaltetem Walzquetschspalt
zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem Trog (6) in einer horizontalen
Ebene, parallel zueinander und gegeneinander pressbar vier Walzen (1,
2, 3, 4) angeordnet sind, die alle in im Trog (6)
befindliche Flotte (7) tauchen und dass die Fadenschar (25) über
einen in die Flotte (7) eintauchenden Abschnitt einer ersten (1)
der Walzen (1–4) und dann nacheinander durch alle durch
die Walzen gebildeten Walzenspalte (27, 31, 32) geführt
ist.
- Schlichtanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste
Walze (1) stationär und die übrigen Walzen (2–4)
beweglich gegen die erste Walze (1) und/oder gegeneinander pressbar sind.
- Schlichtanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die drei
beweglich gelagerten Walzen (2–4) vertikal und/oder horizontal
schwenkbar aufgehängt sind.
- Schlichtanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Walzen (1–4) einen gleichen Durchmesser aufweisen.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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