Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschenware in Form eines flammhemmenden,
zweilagigen Gestricks, mit einem ersten Garn, das aus Kermel und Viskose ausgebildet
ist, und einem zweiten Garn, das aus Kermel ausgebildet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Maschenware der vorstehend
beschriebenen Art in Form eines flammhemmenden, zweilagigen Gestricks zu schaffen,
die in einfacher Weise herstellbar ist und den an sie gestellten Anforderungen bezüglich
der Qualität, der Flexibilität sowie der Flammhemmung ohne weiteres genügt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das erste
Garn zu 50 % aus Kermel und zu 50 % aus Viskose besteht, dass das Gestrick aus dem
an den Positionen 1, 3, 5 usw. mit einer Einlauflänge
von ca. 734 cm zugeführten ersten Garn und dem an den Positionen 2,
4, 6 usw. mit einer Einlauflänge von ca. 532 cm zugeführten zweiten
Garn besteht und ein Gewicht von ca. 146 g/m2 aufweist.
Zweckmäßigerweise weisen sowohl das erste Garn als auch das zweite
Garn eine Garnstärke von Nm70/1 auf.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maschenware
erfolgt die Einstellung der Einlauflängen über zwei Qualitätsräder. Für das erste
Garn beträgt der eingestellte Durchmesser des Qualitätsrades 137 mm bei einer Übersetzung
von 20 Z. Für das zweite Garn beträgt der eingestellte Durchmesser des Qualitätsrades
160 mm bei einer Übersetzung von 32 Z.
Die Ripphöhe der Maschenware bzw. des Gestricks beträgt vorteilhaft
1,2.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Maschenware hat diese eine erste Bindung, bei der eine Ripp-Nadelsorte in Fangposition,
eine Nadelsorte in Nichtstrickposition und Zylindernadeln in Strickposition sind,
vorzugsweise bei einer Kulierung der Ripp-Nadelsorte von 0 und der Zylindernadeln
von 9, eine zweite Bindung, bei der die Ripp-Nadelsorte in Strickposition, die Nadelsorte
in Strickposition und die Zylindernadeln in Nichtstrickposition sind, vorzugsweise
bei einer Kulierung der Ripp-Nadelsorte von 11 und der Zylindernadeln von 0, eine
dritte Bindung, bei der die Ripp-Nadelsorte in Nichtstrickposition, die Nadelsorte
in Fangposition und die Zylindernadeln in Strickposition sind, vorzugsweise bei
einer Kulierung der Ripp-Nadelsorte von 0 und der Zylindernadeln von 9, und eine
vierte Bindung, bei der die Ripp-Nadelsorte in Strickposition, die Nadelsorte in
Strickposition und die Zylindernadeln in Nichtstrickposition sind, vorzugsweise
bei einer Kulierung der Ripp-Nadelsorte von 11 und der Zylindernadeln von 0, wobei
sich die erste bis vierte Bindung bei der Herstellung der Maschenware bzw. des Gestricks
wiederholen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Ausführungsform unter
Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert, in deren einziger Figur die vier im
Falle der erfindungsgemäßen Maschenware eingesetzten Bindungen prinzipiell dargestellt
sind.
Die in Form eines flammhemmenden, zweilagigen Gestricks vorliegende
erfindungsgemäße Maschenware besteht aus einem ersten Garn, das zu 50 % aus Kermel
und zu 50 % aus Viskose zusammengesetzt ist, und einem zweiten Garn, das insgesamt
aus Kermel ausgebildet ist. Sowohl das erste Garn als auch das zweite Garn weisen
eine Garnstärke von Nm70/1 auf.
Die Herstellung der Maschenware erfolgt im dargestellten Ausführungsbeispiel
auf einer 30"E18-Maschine. Das erste, zu 50 % aus Kermel und zu 50 % aus Viskose
bestehende Garn wird an den Positionen 1, 3, 5 usw. mit
einer Einlauflänge von ca. 734 cm zugeführt. Das zweite, insgesamt aus Kermel bestehende
Garn wird an den Positionen 2, 4, 6 usw. mit einer Einlauflänge
von ca. 532 cm zugeführt.
Das Gestrick bzw. die Maschenware hat ein Gewicht von ca. 146 g/m2.
Zur Herstellung der Maschenware bzw. des Gestricks wird bei der 30"E18-Maschine
ein Qualitätsrad mit einem Maschenmaß von 137 und einer Übersetzung von 20 Z für
das erste Garn und ein Qualitätsrad mit einem Maschenmaß von 160 und einer Übersetzung
von 32 Z für das zweite Garn eingesetzt.
Als Ripphöhe ist der Wert von 1,2 vorgesehen.
Bei der in der einzigen Figur gezeigten ersten Bindung 1
der Maschenware werden eine Ripp-Nadelsorte 5 in Fangposition, eine Nadelsorte
6 in Nichtstrickposition und Zylindernadeln 7 in Strickposition
eingestellt. Die Erstellung der ersten Bindung 1 erfolgt bei einer Kulierung
der Ripp-Nadelsorte 5 von 0 und einer Kulierung der Zylindernadeln
7 von 9.
Bei einer weiteren in der einzigen Figur gezeigten zweiten Bindung
2 werden die Rippnadelsorte 5 und die Nadelsorte 6 in
Strickposition und die Zylindernadeln 7 in Nichtstrickposition eingestellt.
Die Erstellung der zweiten Verbindung 2 erfolgt bei einer Kulierung
der Ripp-Nadelsorte 5 von 11 und einer Kulierung der Zylindernadeln
7 von 0.
Bei der ebenfalls in der einzigen Figur gezeigten dritten Bindung
3 werden die Ripp-Nadelsorte 5 in Nichtstrickposition, die Nadelsorte
6 in Fangposition und die Zylindernadeln 7 in Strickposition eingestellt,
wobei die Herstellung der dritten Bindung bei einer Kulierung der Ripp-Nadelsorte
5 von 0 und einer Kulierung der Zylindernadeln 7 von 9 erfolgt.
Die ebenfalls in der einzigen Figur gezeigte vierte Bindung
4 entspricht im wesentlichen der zweiten Bindung 2, d.h., die
Ripp-Nadelsorte 5 sowie die Nadelsorte 6 befinden sich in Strickposition,
wohingegen die Zylindernadeln 7 in Nichtstrickposition eingestellt sind.
Die Herstellung der vierten Verbindung 4 erfolgt bei einer Kulierung der
Ripp-Nadelsorte 5 von 11 und einer Kulierung der Zylindernadeln
7 von 0.
Die vier Bindungen 1, 2, 3, 4
wiederholen sich in derselben Aufeinanderfolge bei der Herstellung der Maschenware
bzw. des Gestricks.