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Dokumentenidentifikation DE60201894T2 10.11.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001374709
Titel Verfahren zum Aufbringen von Klebstoff auf eine Brandsohle
Anmelder Officine Meccaniche Molina & Bianchi S.p.A., Vigevano, Pavia, IT
Erfinder Bianchi, Carlo, 27025 Gambolo' (PV), IT
Vertreter Mitscherlich & Partner, Patent- und Rechtsanwälte, 80331 München
DE-Aktenzeichen 60201894
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 20.06.2002
EP-Aktenzeichen 024254054
EP-Offenlegungsdatum 02.01.2004
EP date of grant 10.11.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.11.2005
IPC-Hauptklasse A43D 25/18

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Schuhen und insbesondere ein Verfahren zum Aufbringen eines Klebers auf eine Brandsohle.

Wie allgemein bekannt ist, wird bei der Herstellung von Schuhen das Obermaterial an die Brandsohle angeklebt. Um dies zu erreichen, wird das Obermaterial an einer Form angeordnet und aufgespannt, an deren Unterseite zuvor eine Brandsohle angeordnet wurde. Sodann werden nach dem Verteilen von Klebstoff auf dem Rand der Brandsohle die Kantenabschnitte des Obermaterials umgefaltet und gegen die Brandsohle gepresst, um die erwünschte Verklebung zu erreichen.

Gemäß dem bekannten Stand der Technik werden die vorgenannten Vorgänge in der Schuhindustrie unter Verwendung von Überziehmaschinen automatisch durchgeführt, bei denen das Zuführen von Kleber unter Nutzung mehrerer Verfahren durchgeführt wird.

Die Verwendung von Maschinen, die die zuvor genannten Vorgänge automatisch durchführen können, ist vorteilhaft, sowohl unter dem Gesichtspunkt der von solchen Maschinen erreichten hohen Produktionsmengen als auch der konstanten Qualität der erzielten Produkte, die durch die Maschinen erreicht wird.

Die von solchen Maschinen zu erfüllende Aufgabe ist, für verschiedene Größen und Formen existierender Brandsohlen geeignet zu sein. Zu diesem Punkt sollte in Betracht gezogen werden, dass es für Brandsohlen mit derselben Größe Modelle mit verschiedener Gestalt und Passformen geben kann (z. B. schmal oder breit).

Um ein gutes Kleben des Obermaterials an der Brandsohle zu erreichen, sollte der Kleber gut über den Rand der Brandsohle verteilt sein. Deshalb ist es offensichtlich, dass, falls die Gestalt der Brandsohle sich verändert, die für das Aufbringen des Klebers vorgesehenen Mittel in der Lage sein sollten, den Kleber wo nötig zu verteilen, unabhängig von der Gestalt der Brandsohle.

Sodann sollte in Betracht gezogen werden, dass die Zuführung von Kleber allein auf die Abschnitte der Brandsohle beschränkt werden sollte, die mit dem Obermaterial zu verkleben sind, d. h. auf den Rand der Brandsohle. In der Tat kann das Vorhandensein von Kleber außerhalb dieser Abschnitte nachteilig für die nachfolgende Behandlung des Obermaterials sein, der dieses unterzogen werden soll.

Eine Vorrichtung, die die zuvor erwähnte Bearbeitung durchführen kann, ist beispielsweise aus dem Patent EP 1 036 516 A bekannt. Bei der Vorrichtung nach dem Stand der Technik findet die Kleberzuführung in dem vorderen Abschnitt der Brandsohle mittels einer Zuführplatte statt, die mit einer Mehrzahl von Kleberzuführern ausgestattet ist, und an dem rückwärtigen Abschnitt der Brandsohle mittels zweier bewegbarer Kleberzuführer, die dem Rand des verbleibenden Brandsohlenabschnitts folgen können.

Das Patent beschreibt weiter, dass, sollte sich die Gestalt und die Größe der Brandsohlen ändern, die Platte an die Randlinie des vorderen Bereichs der Brandsohle angepasst werden kann, während die zwei Kleberzuführer der Außenlinie der Brandsohle beginnend von der Platte folgen.

Obwohl für Brandsohlen mit sehr unterschiedlicher Gestalt und Größe geeignet, ist die in dem Patent EP 1 036 516 A vorgeschlagene Lösung eher unbefriedigend für das Aufbringen des Klebers auf eine Brandsohle, wenn der vordere Bereich der Brandsohle eine teilweise spitze oder zugeschärfte Gestalt hat.

In diesem Fall sollte die Zuführplatte durch eine Platte ersetzt werden, die eine mehr zugespitzte Gestalt hat, wodurch man die Vorteile verliert, die sich aus der Verwendung einer Platte für variable Gestalten ergibt.

Das der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegende Problem ist, ein Verfahren für das Aufbringen eines Klebers auf eine Brandsohle für Schuhe vorzusehen, das solche Eigenschaften hat, dass es die zuvor erwähnten Erfordernisse erfüllt und zugleich die Nachteile beseitigt, die mit Bezug auf den Stand der Technik beschrieben wurden.

Diese Aufgabe wird mittels eines Verfahrens zum Aufbringen eines Klebers auf eine Brandsohle für Schuhe gemäß Anspruch 1 gelöst.

Gemäß einem weiteren Merkmal betrifft die Erfindung auch eine Herstellungsmaschine nach dem Anspruch 9, die entsprechend dem zuvor erwähnten Verfahren arbeiten kann.

Weitere Eigenschaften und die Vorteile des Verfahrens und der Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung werden durch die nachfolgende Beschreibung deutlich und als ein keineswegs einschränkendes Beispiel mit Bezug auf die beigefügten Figuren offengelegt, bei denen:

1 eine schematische, perspektivische Ansicht einer Maschine, die ein erfindungsgemäßes Verfahren verwendet,

2 eine perspektivische Ansicht von einem Detail der in 1 dargestellten Maschine in vergrößertem Maßstab,

3, 4, 5 schematische Ansichten einer Brandsohle während verschiedener Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens und des Arbeitszyklusses der Maschine,

6, 7, 8, 9 und 10 Draufsichten von einer Brandsohle während verschiedener Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens und des Arbeitszyklusses der Maschine,

11 eine perspektivische Ansicht einer Schuhform mit Obermaterial und Brandsohle, bei der die Position des mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und mit der in 1 dargestellten Maschine aufgebrachten Klebers dargestellt ist, zeigt.

Mit Bezug auf die beigefügten Figuren bezeichnet die Ziffer 1 allgemein eine Maschine zum Aufziehen und Anheften eines Obermaterials 21 an eine Schuhform 2. Eine Brandsohle 23 ist mit der Unterseite 15 der Form 2 verbunden.

Die Brandsohle 23 für Schuhe erstreckt sich zwischen einem Hinterende 31 und einem Vorderende 30.

Die Maschine 1 weist einen Tragrahmen 3 auf, an dem Positioniermittel 5 befestigt sind, dazu gedacht, die Form 2 im Bereich der Spitze 6 zu tragen.

Bei dem Beispiel weisen die Positioniermittel 5 ein Tragelement 4 auf, das eine relativ schmale dreieckige ebene Fläche hat, gegen die die Form 2 angelegt werden soll.

Das Tragelement 4 ist so geneigt, dass die Linie Z, die senkrecht zu der dreieckigen ebenen Fläche liegt, im wesentlichen sich mit der Sichtlinie eines Bedieners schneidet, der die Fläche 5 beobachtet und vor der Maschine 1 steht (an dem mit O in 1 bezeichneten Punkt).

Die Maschine 1 weist eine obere Drückvorrichtung 7, zwei Seitendrückvorrichtungen, beide mit 8 bezeichnet, und eine rückwärtige Drückvorrichtung 9 auf. Diese Drückvorrichtungen sind dafür vorgesehen, sich jeweils an die Rückseite 10, an die Seiten 11 und an die Ferse 12 der Form 2 anzulegen, um die Form in einer aktiven Arbeitsposition (35) gegen die Dreiecksfläche des Tragelements 4 gepresst zu halten.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass aus Vereinfachungsgründen die 3 bis 5 das Tragelement 4 ebenso wie andere Elemente nicht darstellen, die für das Verständnis des Verfahrens der vorliegenden Erfindung nicht wichtig sind, obwohl sie für die Arbeitsweise der Maschine 1 notwendig sind.

Eine Mehrzahl von Greifern, alle bezeichnet mit 13, sind um das Tragelement 4 so angeordnet, dass sie der Umfangslinie der Spitze 6 der Schuhform 2 gegenüberstehen. Auf an sich herkömmliche Weise werden die Greifer 13 beim Öffnen und Schließen betätigt und jeweils wegbewegt, falls notwendig, um dadurch die gewünschte Spannung des Obermaterials 21 der Schuhform 2 vor dem Verkleben zu erreichen.

Die Maschine 1 weist weiterhin Mittel auf, allgemein mit 14 bezeichnet, um die Kanten des Obermaterials 21 auf die Unterseite 15 der Schuhform 2 nach dem Öffnen der Greifer 13 umzulegen, ebenso wie Mittel, allgemein mit 16 bezeichnet, um unterhalb der umgelegten Kanten des Obermaterials 21 gegen die Brandsohle 23 entlang ihrer mit Kleber 24 versehenen Umfangslinie zu drücken.

Bei dem dargestellten Beispiel weisen die Mittel 14 zum Umlegen der Kanten des Obermaterials 21 zwei bogenförmige Platten 17 auf, die die Außenlinie des Umfangs der Spitze 6 der Schuhform 2 darstellen und sich auf die Form zubewegen. Die Mittel 16 weisen eine Mehrzahl von stabförmigen Elementen 18 auf, die sich (in einer querlaufenden Y-Y-Richtung) auf die Form 2 zu bewegen, um sich an diese unterhalb mit einer festgelegten elastischen Kraft anzulegen.

Die Maschine 1 weist Mittel zum Zuführen des Klebers 24 auf die Brandsohle 23 auf. Diese Mittel bestehen aus zwei Kleberzuführern, in 310 mit 22 bezeichnet, die nahe dem Tragelement 4 angeordnet sind.

Durch in den Figuren nicht dargestellte Betätigungsmittel, wie etwa beispielsweise hydraulische Aktuatoren, sind die Kleberzuführer 22 in Richtung der in 1 mit Z-Z bezeichneten Achse von einer Warteposition, die von der Form 2 (3) beabstandet ist, zu einer aktiven Position (4 und 5) bewegbar, in der sie unterhalb an die Schuhform 2 angreifen (genauer an die an die Unterseite 15 der Form 2 angebrachte Brandsohle 23), um den Kleber 24 an den Umfang 27 der Brandsohle 23 über die Kleberzuführer 22 aufzubringen.

Die zuvor genannten Betätigungsmittel, die die Kleberzuführer 22 von ihrer von der Form 2 (3) beabstandeten Warteposition in ihre aktive Position (4 und 5) bewegen, wirken auf die Kleberzuführer 22 über die Tragelemente 28.

Die Mittel können z. B. hydraulische Aktuatoren, elektrische Schrittmotoren oder andere herkömmliche Mittel aufweisen, die üblicherweise benutzt werden, um die Bewegung von zwei oder mehr Elementen zu automatisieren. Weiter kann die Maschine 1 mit Steuermitteln für die Steuerung der Arbeit der Betätigungsmittel ausgestattet sein, d. h. für das Steuern der Bewegung der Kleberzuführer 22.

Die Kleberzuführer 22 sind beweglich, d. h. sie werden durch den Rahmen 3 der Maschine 1 so gehalten, dass sie sich entlang der Umfangslinie 27 der Brandsohle 23 bewegen können.

Insbesondere ermöglichen es die Kleberzuführer 22 den gegenüberstehenden Seiten der Brandsohle 23 zu folgen und daher den Kleber 24 diesen zuzuführen.

Die Maschine 1 weist nicht in den Figuren dargestellte Antriebsmittel auf, beispielsweise hydraulische Aktuatoren, die es den Kleberzuführern 22 ermöglichen, so betätigt zu werden, dass diese sich entlang der Umfangslinie 27 der Brandsohle 23 beginnend von dem rückwärtigen Abschnitt der Brandsohle bewegen. Die Maschine 1 weist in den Figuren nicht dargestellte Steuermittel für die Steuerung des Arbeitsablaufs der Antriebsmittel auf. Insbesondere ermöglichen es die Steuerungsmittel während jedes Arbeitszyklus der Maschine 1 den Kleberzuführern 22, dass diese auf dem Umfang 27 der Brandsohle 23 angeordnet werden. Daher ermöglichen die zuvor genannten Steuerungsmittel eine Änderung der Bewegung und die Verschiebungen der Kleberzuführer 22, je nach Art der Brandsohle 23. Zu diesem Zweck weisen die Steuerungsmittel einen Speicher, beispielsweise ein EEPROM, auf, in dem verschiedene Bewegungsprogramme der Kleberzuführer 22 gespeichert werden können.

Bevorzugt enden die Kleberzuführer 22 in einer Walze, die eine Verteilung des an die Umrisslinien 27 der Brandsohle 23 zugeführten Klebers ermöglicht.

Die Kleberzuführer 22 sind mit Widerständen verbunden, die ein Heizen des Klebers ermöglichen, um ihn zu verflüssigen und die Verteilung zu vereinfachen.

Die bewegbaren Kleberverteiler 22 stehen in Fluid führender Verbindung mit einem Klebertank (nicht dargestellt in den Figuren).

Während des Arbeitens der Maschine 1 mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Aufbringen eines Klebers, wird die Schuhform 2, auf die das Obermaterial 21 aufgespannt ist, an dem Tragelement 4 angeordnet.

Die Brandsohle 23 für Schuhe wird dann mit der Unterseite 15 der Form 2 mittels eines schwachen Klebers verbunden, der die Merkmale des Klebens, wie Sicherstellen eines zeitweisen Haftens der Brandsohle 23 an der Unterseite 15, aufweist und die nachfolgende Entfernung der Brandsohle 23 von der Unterseite 15 nach dem Klebeschritt ermöglicht.

Dann sperren die Drückelemente 7, 8 und 9 die Form 2 in ihrer Arbeitsstellung (35). Das Spannen des Obermaterials 21 wird auf der Form mittels der Greifer 13 durchgeführt.

Nun werden die Kleberzuführer 22 von ihrer Wartestellung (3) in ihre aktive Stellung (4, 5) bewegt, in der der Kleber zugeführt wird.

Insbesondere wird der Kleber 24 auf einem Abschnitt der Brandsohle 23 über einen oder mehrere Kleberzuführer 22 zugeführt.

Die Kleberzuführer 22 können sich auf dem Abschnitt der Brandsohle so bewegen, dass sie einem festgelegten Weg folgen und drückend an die Brandsohle angreifen. Die Kleberzuführer 22 halten so die Brandsohle 23 in Kontakt mit der Unterseite 15 der Form 2.

Dieser drückende Kontakt ermöglicht es, die Haftung der Brandsohle 23 an der Unterseite 15 zu verstärken und dadurch deren Entfernung während des Schritts des Zuführens des Klebers 24 zu verhindern.

Am Ende des Schritts des Kleberzuführens 24 löst sich wenigstens eines der Zuführelemente 22 von der Brandsohle an einem Lösepunkt 29, der nahe des Vorderendes 31 der Brandsohle 23 angeordnet ist.

Zuletzt lösen sich alle Kleberzuführer 22 von der Brandsohle 23 und gehen zurück in ihre Warteposition.

Nachdem der Kleber 24 auf die Brandsohle 23 aufgebracht wurde, werden zuerst die Mittel 14 zum Umlegen der Kanten des Obermaterials 21 auf die Brandsohle und dann auch die Mittel 16 zum Pressen der Kanten von unten gegen die Brandsohle 23 betätigt, um dadurch das Verkleben des Obermaterials 21 mit der Brandsohle 23 sicherzustellen.

Es ist anzumerken, dass, wenn einmal die Herstellung des Schuhs beendet ist, die Form 2 von dem Obermaterial 21 entfernt werden soll. Daher sollte der Arbeitsvorgang, der die Trennung der Brandsohle 23 von der Unterseite 15 mit sich bringt leicht durchzuführen sein.

Da der letztere Vorgang ohne übermäßiges Belasten der Verklebepunkte durchgeführt werden soll, um deren Lösen zu verhindern, sollte die Wahl der Haftmittel, die benutzt werden, um die Brandsohle 23 mit der Unterseite 15 zu verbinden, auf Haftmittel mit einer niedrigen Haftkraft gerichtet werden.

Die Verwendung solcher Haftmittel bringt die vorzeitige Lösung der Brandsohle 23 von der Unterseite 15 der Form 2 in dem Zeitraum zwischen dem Schritt des Zuführens des Klebers 24 auf die Brandsohle 23 und dem folgenden Schritt des Umlegens der Kante des Obermaterials 21 auf die Brandsohle 23 mit sich. Insbesondere tritt diese Trennung – offensichtlich unerwünscht – bei steifen Brandsohlen und an dem Vorderende der Brandsohle auf, wo die letztere, – eine mehr zugespitzte Gestalt aufweisend – größere Schwierigkeiten bei der Verklebung zeigt.

Entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren wird, um die zuvor erwähnten Nachteile zu überwinden, das Zuführen des Klebers 24 auf die Brandsohle 23 vorteilhaft durchgeführt, indem es von dem rückwärtigen Abschnitt der Brandsohle 23 beginnt zu dem vorderen Ende 31 der Brandsohle 23, wie in der dynamischen Abfolge der 6-10 dargestellt.

Es gibt bevorzugt zwei Kleberzuführer 22, so dass jeder von diesen den Kleber entlang entsprechender unterschiedlicher Abschnitte 26 der Brandsohle 23 zuführen kann.

Insbesondere bestimmen die Abschnitte 26 die Umrisslinie 27 der Brandsohle 23 entlang der der Kleber 24 aufgebracht wird.

Die Kleberzuführer 22 sind daher entlang entsprechender Abschnitte 26 der äußeren Umrisslinie 27 der Brandsohle 23 bewegbar, die den zuvor festgelegten Weg bestimmen. Dieser Weg, der entsprechend der Gestalt der Brandsohle 23 variieren kann, ist abgespeichert, um automatisch die Bewegung der Kleberzuführer zu steuern.

Falls das Vorderende 31 der Brandsohle 23 extrem zugespitzt ist, lösen sich an dem Ende des Schritts des Zuführens des Klebers 24 die zwei Kleberzuführer 22 beide von der Brandsohle 23 an einem Lösepunkt 29, der nahe dem Vorderende 31 der Brandsohle 23 angeordnet ist.

Insbesondere kreuzt jeder der Kleberzuführer diesen Punkt 29 zu aufeinanderfolgenden Zeiten, um Störungen des anderen Zuführelements zu vermeiden.

Nach einem alternativen Ausführungsbeispiel des Verfahrens löst sich am Ende des Schritts des Zuführens des Klebers 24 ein erster Kleberzuführer von der Brandsohle 23 an dem Punkt 29, der am Vorderende 31 angeordnet ist, während das andere Element an einem zweiten Punkt 30 sich löst, der in einem vorgegebenen Abstand von dem Punkt 29 angeordnet ist, um nicht störend auf das erste Element einzuwirken.

Entsprechend dem zuvor genannten Ausführungsbeispiel sind die Lösepunkte 29 und 30 auf einer Längsachse A-A der Brandsohle 23 ausgerichtet, die das Vorderende 31 der Brandsohle 23 schneidet.

Die mit 29 und 30 bezeichneten Punkten wurden eingeführt, um allein darauf hinzuweisen, nicht um einzuschränken, wobei die Möglichkeit, die Lösepunkte der Kleberzuführer entsprechend unterschiedlicher Konstruktionsanforderungen und unterschiedlicher Brandsohlenformen zu ändern, vorgesehen wird.

Aus der obigen Beschreibung wird deutlich, dass die Bewegung der Kleberzuführer 22 die Bearbeitung unterschiedlicher Formen und Größen der Brandsohle 23 ermöglicht. Beispielsweise können daher die Kleberzuführer 22 so bewegt werden, dass sie den Kleber auf Brandsohlen für Schuhe mit einem extrem engen und spitzen Zehenbereich zuführen.

Wie man aus der Beschreibung folgern kann, ermöglicht es das Verfahren zum Aufbringen von Kleber auf eine Brandsohle und die Maschine zum Herstellen von Schuhen gemäß der Erfindung, die in der Einleitung der vorliegenden Beschreibung erwähnten Aufgaben zu erfüllen und zugleich die mit Bezug auf den Stand der Technik aufgezeigten Nachteile zu vermeiden.

In der Tat kann durch das erfindungsgemäße Verfahren zum Aufbringen eines Klebers das Obermaterial auf Brandsohlen von verschiedener Größe und Gestalt verklebt werden, ohne Ersetzen irgendeines Teils.

Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, das technische Problem zu überwinden, die Brandsohle ständig in Kontakt mit der Formunterseite bis zum Ende des Schritts des Kleberzuführens zu halten, um deren Trennung zu verhindern.

Dies betreffend ist anzumerken, dass bei Maschinen gemäß dem Stand der Technik solche Nachteile durch Verwendung einer Kleberzuführplatte überwunden wurden, deren Anwesenheit jedoch zu den mit Bezug auf den Stand der Technik genannten Problemen führt.

Ein Fachmann kann die oben beschriebene Maschine zur Schuhherstellung offensichtlich mehrfach verändern und variieren. Der Schutzbereich der Erfindung wird jedoch durch die nachfolgenden Ansprüche bestimmt.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zum Aufbringen eines Klebers (24) auf eine Brandsohle (23) für Schuhe unter Verwendung einer Maschine zur Schuherstellung, das die folgenden Schritte aufweist:

    – Positionieren einer Schuhform (2) auf einem Tragelement (4), auf dem ein Obermaterial (21) aufgespannt ist, und an dessen Unterseite (15) eine Brandsohle (23) für Schuhe angeordnet ist, wobei sich letztere zwischen einem Hinterende (32) und Vorderende (31) erstreckt,

    – Zuführen eines Klebers (24) auf einen Abschnitt der Brandsohle mittels eines oder mehrerer Kleberzuführer (22), die sich auf dem Abschnitt der Brandsohle so bewegen können, dass sie einem festgelegten Weg folgen, und in Druck ausübendem Kontakt mit der Unterseite (15) der Form (2) stehen, um die Brandsohle (23) in Kontakt mit der Unterseite (15) der Form (2) zu halten,

    dadurch gekennzeichnet,

    dass

    – am Ende des Schritts des Zuführens des Klebers (24) zumindest ein Kleberzuführer sich von der Brandsohle (23) an einem Lösepunkt (29) löst, der nahe dem Vorderende (31) der Brandsohle (23) angeordnet ist.
  2. V erfahren nach Anspruch 1,

    dadurch gekennzeichnet,

    bei dem der Kleber (24) auf die Brandsohle (23) beginnend von dem Hinterabschnitt der Brandsohle zu dem Vorderabschnitt der Brandsohle (31) aufgetragen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,

    bei dem der eine oder die mehreren Kleberzuführer (22) zwei Kleberzuführer aufweisen, von denen jeder den Kleber (24) entlang verschiedener Abschnitte (26) der Brandsohle (23) zuführen kann.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,

    bei dem der Kleber (24) entlang der Randlinie (27) der Brandsohle (23) aufgebracht wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4,

    bei dem die Kleberzuführer (22) entlang einander entsprechender Abschnitte der Außenumrisslinie (27) der Brandsohle (23) bewegbar sind, die den festgelegten Weg bestimmen.
  6. Verfahren nach Anspruch 3,

    bei dem am Ende des Schritts des Zuführens des Klebers (24) beide Kleberzuführer sich von der Brandsohle (23) an dem Lösepunkt (29) lösen, wobei die zwei Kleberzuführer den Lösepunkt (29) zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten überlaufen, um Überschneidungen zwischen den Kleberzuführern zu vermeiden.
  7. Verfahren nach Anspruch 3,

    bei dem am Ende des Schritts des Zuführens des Klebers (24) ein erster Kleberzuführer sich von der Brandsohle (23) an dem Lösepunkt (29) löst und der andere Kleberzuführer sich von der Brandsohle (23) an einem zweiten Lösepunkt (30) löst, der in einem festgelegten Abstand von dem Lösepunkt (29) angeordnet ist, um nicht störend auf den ersten Kleberzuführer einzuwirken.
  8. Verfahren nach Anspruch 7,

    bei dem die Lösepunkte (29, 30) auf einer Längsachse (A-A) der Brandsohle (23) ausgerichtet sind, die das Vorderende (31) der Brandsohle (23) schneidet.
  9. Maschine zum Herstellen von Schuhen mittels dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit:

    – Positioniermitteln (5) für eine Schuhform (2), auf der ein Obermaterial (21) aufgespannt ist, und an der eine Brandsohle (23) für Schuhe angeordnet ist, wobei sich letztere zwischen einem Hinterende (32) und Vorderende (31) erstreckt,

    – Mitteln (7, 8, 9) zum Fixieren der Form (2) auf den Positioniermitteln (5),

    – einer Mehrzahl von Spanngreifern (13) zum Greifen des Obermaterialrands (21) und Ziehen des Obermaterials (21), um dieses an der Schuhform (2) festzuhalten,

    – Mitteln zum Falten (14) und Pressen (16) des Obermaterialrands (21) auf die Brandsohle (23), und

    – Mitteln (22) zum Zuführen des Klebers (24) auf die Brandsohle (23),

    wobei die Mittel (22) zum Zuführen des Klebers aus einem oder mehreren Kleberzuführern bestehen, die sich auf dem Abschnitt der Brandsohle so bewegen, dass sie einem festgelegten Weg folgen, und in Druck ausübendem Kontakt mit der Unterseite (15) der Form (2) stehen, um die Brandsohle (23) in Kontakt mit der Unterseite (15) der Form (2) zu halten,

    dadurch gekennzeichnet,

    dass am Ende des Schritts des Zuführens des Klebers (24) zumindest ein Kleberzuführer sich von der Brandsohle (23) an einem Lösepunkt (29) löst, der nahe dem Vorderende (31) der Brandsohle (23) angeordnet ist.
  10. Maschine nach Anspruch 9,

    bei der der eine oder die mehreren Kleberzuführer sich beginnend von dem Hinterabschnitt der Brandsohle zu dem Vorderabschnitt der Brandsohle (31) auf dem festgelegten Weg bewegen.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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