Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Schuhen und insbesondere ein Verfahren zum Aufbringen eines Klebers auf eine Brandsohle.
Wie allgemein bekannt ist, wird bei der Herstellung von Schuhen das
Obermaterial an die Brandsohle angeklebt. Um dies zu erreichen, wird das Obermaterial
an einer Form angeordnet und aufgespannt, an deren Unterseite zuvor eine Brandsohle
angeordnet wurde. Sodann werden nach dem Verteilen von Klebstoff auf dem Rand der
Brandsohle die Kantenabschnitte des Obermaterials umgefaltet und gegen die Brandsohle
gepresst, um die erwünschte Verklebung zu erreichen.
Gemäß dem bekannten Stand der Technik werden die vorgenannten Vorgänge
in der Schuhindustrie unter Verwendung von Überziehmaschinen automatisch durchgeführt,
bei denen das Zuführen von Kleber unter Nutzung mehrerer Verfahren durchgeführt
wird.
Die Verwendung von Maschinen, die die zuvor genannten Vorgänge automatisch
durchführen können, ist vorteilhaft, sowohl unter dem Gesichtspunkt der von solchen
Maschinen erreichten hohen Produktionsmengen als auch der konstanten Qualität der
erzielten Produkte, die durch die Maschinen erreicht wird.
Die von solchen Maschinen zu erfüllende Aufgabe ist, für verschiedene
Größen und Formen existierender Brandsohlen geeignet zu sein. Zu diesem Punkt sollte
in Betracht gezogen werden, dass es für Brandsohlen mit derselben Größe Modelle
mit verschiedener Gestalt und Passformen geben kann (z. B. schmal oder breit).
Um ein gutes Kleben des Obermaterials an der Brandsohle zu erreichen,
sollte der Kleber gut über den Rand der Brandsohle verteilt sein. Deshalb ist es
offensichtlich, dass, falls die Gestalt der Brandsohle sich verändert, die für das
Aufbringen des Klebers vorgesehenen Mittel in der Lage sein sollten, den Kleber
wo nötig zu verteilen, unabhängig von der Gestalt der Brandsohle.
Sodann sollte in Betracht gezogen werden, dass die Zuführung von Kleber
allein auf die Abschnitte der Brandsohle beschränkt werden sollte, die mit dem Obermaterial
zu verkleben sind, d. h. auf den Rand der Brandsohle. In der Tat kann das Vorhandensein
von Kleber außerhalb dieser Abschnitte nachteilig für die nachfolgende Behandlung
des Obermaterials sein, der dieses unterzogen werden soll.
Eine Vorrichtung, die die zuvor erwähnte Bearbeitung durchführen kann,
ist beispielsweise aus dem Patent EP 1 036
516 A bekannt. Bei der Vorrichtung nach dem Stand der Technik findet die
Kleberzuführung in dem vorderen Abschnitt der Brandsohle mittels einer Zuführplatte
statt, die mit einer Mehrzahl von Kleberzuführern ausgestattet ist, und an dem rückwärtigen
Abschnitt der Brandsohle mittels zweier bewegbarer Kleberzuführer, die dem Rand
des verbleibenden Brandsohlenabschnitts folgen können.
Das Patent beschreibt weiter, dass, sollte sich die Gestalt und die
Größe der Brandsohlen ändern, die Platte an die Randlinie des vorderen Bereichs
der Brandsohle angepasst werden kann, während die zwei Kleberzuführer der Außenlinie
der Brandsohle beginnend von der Platte folgen.
Obwohl für Brandsohlen mit sehr unterschiedlicher Gestalt und Größe
geeignet, ist die in dem Patent EP 1 036 516
A vorgeschlagene Lösung eher unbefriedigend für das Aufbringen des Klebers
auf eine Brandsohle, wenn der vordere Bereich der Brandsohle eine teilweise spitze
oder zugeschärfte Gestalt hat.
In diesem Fall sollte die Zuführplatte durch eine Platte ersetzt werden,
die eine mehr zugespitzte Gestalt hat, wodurch man die Vorteile verliert, die sich
aus der Verwendung einer Platte für variable Gestalten ergibt.
Das der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegende Problem ist, ein
Verfahren für das Aufbringen eines Klebers auf eine Brandsohle für Schuhe vorzusehen,
das solche Eigenschaften hat, dass es die zuvor erwähnten Erfordernisse erfüllt
und zugleich die Nachteile beseitigt, die mit Bezug auf den Stand der Technik beschrieben
wurden.
Diese Aufgabe wird mittels eines Verfahrens zum Aufbringen eines Klebers
auf eine Brandsohle für Schuhe gemäß Anspruch 1 gelöst.
Gemäß einem weiteren Merkmal betrifft die Erfindung auch eine Herstellungsmaschine
nach dem Anspruch 9, die entsprechend dem zuvor erwähnten Verfahren arbeiten kann.
Weitere Eigenschaften und die Vorteile des Verfahrens und der Maschine
gemäß der vorliegenden Erfindung werden durch die nachfolgende Beschreibung deutlich
und als ein keineswegs einschränkendes Beispiel mit Bezug auf die beigefügten Figuren
offengelegt, bei denen:
1 eine schematische, perspektivische
Ansicht einer Maschine, die ein erfindungsgemäßes Verfahren verwendet,
2 eine perspektivische Ansicht von einem
Detail der in 1 dargestellten Maschine in vergrößertem
Maßstab,
3, 4,
5 schematische Ansichten einer Brandsohle
während verschiedener Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens und des Arbeitszyklusses
der Maschine,
6, 7,
8, 9
und 10 Draufsichten von einer Brandsohle
während verschiedener Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens und des Arbeitszyklusses
der Maschine,
11 eine perspektivische Ansicht einer
Schuhform mit Obermaterial und Brandsohle, bei der die Position des mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren und mit der in 1 dargestellten Maschine aufgebrachten
Klebers dargestellt ist, zeigt.
Mit Bezug auf die beigefügten Figuren bezeichnet die Ziffer
1 allgemein eine Maschine zum Aufziehen und Anheften eines Obermaterials
21 an eine Schuhform 2. Eine Brandsohle 23 ist mit der
Unterseite 15 der Form 2 verbunden.
Die Brandsohle 23 für Schuhe erstreckt sich zwischen einem
Hinterende 31 und einem Vorderende 30.
Die Maschine 1 weist einen Tragrahmen 3 auf, an
dem Positioniermittel 5 befestigt sind, dazu gedacht, die Form
2 im Bereich der Spitze 6 zu tragen.
Bei dem Beispiel weisen die Positioniermittel 5 ein Tragelement
4 auf, das eine relativ schmale dreieckige ebene Fläche hat, gegen die
die Form 2 angelegt werden soll.
Das Tragelement 4 ist so geneigt, dass die Linie Z, die senkrecht
zu der dreieckigen ebenen Fläche liegt, im wesentlichen sich mit der Sichtlinie
eines Bedieners schneidet, der die Fläche 5 beobachtet und vor der Maschine
1 steht (an dem mit O in 1 bezeichneten Punkt).
Die Maschine 1 weist eine obere Drückvorrichtung
7, zwei Seitendrückvorrichtungen, beide mit 8 bezeichnet, und
eine rückwärtige Drückvorrichtung 9 auf. Diese Drückvorrichtungen sind
dafür vorgesehen, sich jeweils an die Rückseite 10, an die Seiten
11 und an die Ferse 12 der Form 2 anzulegen, um die Form
in einer aktiven Arbeitsposition (3–5)
gegen die Dreiecksfläche des Tragelements 4 gepresst zu halten.
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass aus Vereinfachungsgründen
die 3 bis 5
das Tragelement 4 ebenso wie andere Elemente nicht darstellen, die für
das Verständnis des Verfahrens der vorliegenden Erfindung nicht wichtig sind, obwohl
sie für die Arbeitsweise der Maschine 1 notwendig sind.
Eine Mehrzahl von Greifern, alle bezeichnet mit 13, sind
um das Tragelement 4 so angeordnet, dass sie der Umfangslinie der Spitze
6 der Schuhform 2 gegenüberstehen. Auf an sich herkömmliche Weise
werden die Greifer 13 beim Öffnen und Schließen betätigt und jeweils wegbewegt,
falls notwendig, um dadurch die gewünschte Spannung des Obermaterials
21 der Schuhform 2 vor dem Verkleben zu erreichen.
Die Maschine 1 weist weiterhin Mittel auf, allgemein mit
14 bezeichnet, um die Kanten des Obermaterials 21 auf die Unterseite
15 der Schuhform 2 nach dem Öffnen der Greifer 13 umzulegen,
ebenso wie Mittel, allgemein mit 16 bezeichnet, um unterhalb der umgelegten
Kanten des Obermaterials 21 gegen die Brandsohle 23 entlang ihrer
mit Kleber 24 versehenen Umfangslinie zu drücken.
Bei dem dargestellten Beispiel weisen die Mittel 14 zum Umlegen
der Kanten des Obermaterials 21 zwei bogenförmige Platten 17 auf,
die die Außenlinie des Umfangs der Spitze 6 der Schuhform 2 darstellen
und sich auf die Form zubewegen. Die Mittel 16 weisen eine Mehrzahl von
stabförmigen Elementen 18 auf, die sich (in einer querlaufenden Y-Y-Richtung)
auf die Form 2 zu bewegen, um sich an diese unterhalb mit einer festgelegten
elastischen Kraft anzulegen.
Die Maschine 1 weist Mittel zum Zuführen des Klebers
24 auf die Brandsohle 23 auf. Diese Mittel bestehen aus zwei Kleberzuführern,
in 3–10
mit 22 bezeichnet, die nahe dem Tragelement
4 angeordnet sind.
Durch in den Figuren nicht dargestellte Betätigungsmittel, wie etwa
beispielsweise hydraulische Aktuatoren, sind die Kleberzuführer 22 in Richtung
der in 1 mit Z-Z bezeichneten Achse von einer Warteposition,
die von der Form 2 (3) beabstandet ist, zu
einer aktiven Position (4 und 5)
bewegbar, in der sie unterhalb an die Schuhform 2 angreifen (genauer an
die an die Unterseite 15 der Form 2 angebrachte Brandsohle
23), um den Kleber 24 an den Umfang 27 der Brandsohle
23 über die Kleberzuführer 22 aufzubringen.
Die zuvor genannten Betätigungsmittel, die die Kleberzuführer
22 von ihrer von der Form 2 (3) beabstandeten
Warteposition in ihre aktive Position (4 und
5) bewegen, wirken auf die Kleberzuführer
22 über die Tragelemente 28.
Die Mittel können z. B. hydraulische Aktuatoren,
elektrische Schrittmotoren oder andere herkömmliche Mittel aufweisen, die üblicherweise
benutzt werden, um die Bewegung von zwei oder mehr Elementen zu automatisieren.
Weiter kann die Maschine 1 mit Steuermitteln für die Steuerung der Arbeit
der Betätigungsmittel ausgestattet sein, d. h. für das Steuern der Bewegung der
Kleberzuführer 22.
Die Kleberzuführer 22 sind beweglich, d. h. sie werden durch
den Rahmen 3 der Maschine 1 so gehalten, dass sie sich entlang
der Umfangslinie 27 der Brandsohle 23 bewegen können.
Insbesondere ermöglichen es die Kleberzuführer 22 den gegenüberstehenden
Seiten der Brandsohle 23 zu folgen und daher den Kleber 24 diesen
zuzuführen.
Die Maschine 1 weist nicht in den Figuren dargestellte Antriebsmittel
auf, beispielsweise hydraulische Aktuatoren, die es den Kleberzuführern
22 ermöglichen, so betätigt zu werden, dass diese sich entlang der Umfangslinie
27 der Brandsohle 23 beginnend von dem rückwärtigen Abschnitt
der Brandsohle bewegen. Die Maschine 1 weist in den Figuren nicht dargestellte
Steuermittel für die Steuerung des Arbeitsablaufs der Antriebsmittel auf. Insbesondere
ermöglichen es die Steuerungsmittel während jedes Arbeitszyklus der Maschine
1 den Kleberzuführern 22, dass diese auf dem Umfang
27 der Brandsohle 23 angeordnet werden. Daher ermöglichen die
zuvor genannten Steuerungsmittel eine Änderung der Bewegung und die Verschiebungen
der Kleberzuführer 22, je nach Art der Brandsohle 23. Zu diesem
Zweck weisen die Steuerungsmittel einen Speicher, beispielsweise ein EEPROM, auf,
in dem verschiedene Bewegungsprogramme der Kleberzuführer 22 gespeichert
werden können.
Bevorzugt enden die Kleberzuführer 22 in einer Walze, die
eine Verteilung des an die Umrisslinien 27 der Brandsohle 23 zugeführten
Klebers ermöglicht.
Die Kleberzuführer 22 sind mit Widerständen verbunden, die
ein Heizen des Klebers ermöglichen, um ihn zu verflüssigen und die Verteilung zu
vereinfachen.
Die bewegbaren Kleberverteiler 22 stehen in Fluid führender
Verbindung mit einem Klebertank (nicht dargestellt in den Figuren).
Während des Arbeitens der Maschine 1 mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren zum Aufbringen eines Klebers, wird die Schuhform 2, auf die das
Obermaterial 21 aufgespannt ist, an dem Tragelement 4 angeordnet.
Die Brandsohle 23 für Schuhe wird dann mit der Unterseite
15 der Form 2 mittels eines schwachen Klebers verbunden, der die
Merkmale des Klebens, wie Sicherstellen eines zeitweisen Haftens der Brandsohle
23 an der Unterseite 15, aufweist und die nachfolgende Entfernung
der Brandsohle 23 von der Unterseite 15 nach dem Klebeschritt
ermöglicht.
Dann sperren die Drückelemente 7, 8 und
9 die Form 2 in ihrer Arbeitsstellung (3–5).
Das Spannen des Obermaterials 21 wird auf der Form mittels der Greifer
13 durchgeführt.
Nun werden die Kleberzuführer 22 von ihrer Wartestellung
(3) in ihre aktive Stellung (4,
5) bewegt, in der der Kleber zugeführt wird.
Insbesondere wird der Kleber 24 auf einem Abschnitt der Brandsohle
23 über einen oder mehrere Kleberzuführer 22 zugeführt.
Die Kleberzuführer 22 können sich auf dem Abschnitt der Brandsohle
so bewegen, dass sie einem festgelegten Weg folgen und drückend an die Brandsohle
angreifen. Die Kleberzuführer 22 halten so die Brandsohle 23 in
Kontakt mit der Unterseite 15 der Form 2.
Dieser drückende Kontakt ermöglicht es, die Haftung der Brandsohle
23 an der Unterseite 15 zu verstärken und dadurch deren Entfernung
während des Schritts des Zuführens des Klebers 24 zu verhindern.
Am Ende des Schritts des Kleberzuführens 24 löst sich wenigstens
eines der Zuführelemente 22 von der Brandsohle an einem Lösepunkt
29, der nahe des Vorderendes 31 der Brandsohle 23 angeordnet
ist.
Zuletzt lösen sich alle Kleberzuführer 22 von der Brandsohle
23 und gehen zurück in ihre Warteposition.
Nachdem der Kleber 24 auf die Brandsohle 23 aufgebracht
wurde, werden zuerst die Mittel 14 zum Umlegen der Kanten des Obermaterials
21 auf die Brandsohle und dann auch die Mittel 16 zum Pressen der Kanten
von unten gegen die Brandsohle 23 betätigt, um dadurch das Verkleben des
Obermaterials 21 mit der Brandsohle 23 sicherzustellen.
Es ist anzumerken, dass, wenn einmal die Herstellung des Schuhs beendet
ist, die Form 2 von dem Obermaterial 21 entfernt werden soll.
Daher sollte der Arbeitsvorgang, der die Trennung der Brandsohle 23 von
der Unterseite 15 mit sich bringt leicht durchzuführen sein.
Da der letztere Vorgang ohne übermäßiges Belasten der Verklebepunkte
durchgeführt werden soll, um deren Lösen zu verhindern, sollte
die Wahl der Haftmittel, die benutzt werden, um die Brandsohle 23 mit der
Unterseite 15 zu verbinden, auf Haftmittel mit einer niedrigen Haftkraft
gerichtet werden.
Die Verwendung solcher Haftmittel bringt die vorzeitige Lösung der
Brandsohle 23 von der Unterseite 15 der Form 2 in dem
Zeitraum zwischen dem Schritt des Zuführens des Klebers 24 auf die Brandsohle
23 und dem folgenden Schritt des Umlegens der Kante des Obermaterials
21 auf die Brandsohle 23 mit sich. Insbesondere tritt diese Trennung
– offensichtlich unerwünscht – bei steifen Brandsohlen und an dem Vorderende
der Brandsohle auf, wo die letztere, – eine mehr zugespitzte Gestalt aufweisend
– größere Schwierigkeiten bei der Verklebung zeigt.
Entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren wird, um die zuvor erwähnten
Nachteile zu überwinden, das Zuführen des Klebers 24 auf die Brandsohle
23 vorteilhaft durchgeführt, indem es von dem rückwärtigen Abschnitt der
Brandsohle 23 beginnt zu dem vorderen Ende 31 der Brandsohle
23, wie in der dynamischen Abfolge der 6-10
dargestellt.
Es gibt bevorzugt zwei Kleberzuführer 22, so dass jeder von
diesen den Kleber entlang entsprechender unterschiedlicher Abschnitte
26 der Brandsohle 23 zuführen kann.
Insbesondere bestimmen die Abschnitte 26 die Umrisslinie
27 der Brandsohle 23 entlang der der Kleber 24 aufgebracht
wird.
Die Kleberzuführer 22 sind daher entlang entsprechender Abschnitte
26 der äußeren Umrisslinie 27 der Brandsohle 23 bewegbar,
die den zuvor festgelegten Weg bestimmen. Dieser Weg, der entsprechend der Gestalt
der Brandsohle 23 variieren kann, ist abgespeichert, um automatisch die
Bewegung der Kleberzuführer zu steuern.
Falls das Vorderende 31 der Brandsohle 23 extrem
zugespitzt ist, lösen sich an dem Ende des Schritts des Zuführens des Klebers
24 die zwei Kleberzuführer 22 beide von der Brandsohle
23 an einem Lösepunkt 29, der nahe dem Vorderende 31
der Brandsohle 23 angeordnet ist.
Insbesondere kreuzt jeder der Kleberzuführer diesen Punkt
29 zu aufeinanderfolgenden Zeiten, um Störungen des anderen Zuführelements
zu vermeiden.
Nach einem alternativen Ausführungsbeispiel des Verfahrens löst sich
am Ende des Schritts des Zuführens des Klebers 24 ein erster Kleberzuführer
von der Brandsohle 23 an dem Punkt 29, der am Vorderende
31 angeordnet ist, während das andere Element an einem zweiten Punkt
30 sich löst, der in einem vorgegebenen Abstand von dem Punkt
29 angeordnet ist, um nicht störend auf das erste Element einzuwirken.
Entsprechend dem zuvor genannten Ausführungsbeispiel sind die Lösepunkte
29 und 30 auf einer Längsachse A-A der Brandsohle 23
ausgerichtet, die das Vorderende 31 der Brandsohle 23 schneidet.
Die mit 29 und 30 bezeichneten Punkten wurden eingeführt,
um allein darauf hinzuweisen, nicht um einzuschränken, wobei die Möglichkeit, die
Lösepunkte der Kleberzuführer entsprechend unterschiedlicher Konstruktionsanforderungen
und unterschiedlicher Brandsohlenformen zu ändern, vorgesehen wird.
Aus der obigen Beschreibung wird deutlich, dass die Bewegung der Kleberzuführer
22 die Bearbeitung unterschiedlicher Formen und Größen der Brandsohle
23 ermöglicht. Beispielsweise können daher die Kleberzuführer
22 so bewegt werden, dass sie den Kleber auf Brandsohlen für Schuhe mit
einem extrem engen und spitzen Zehenbereich zuführen.
Wie man aus der Beschreibung folgern kann, ermöglicht es das Verfahren
zum Aufbringen von Kleber auf eine Brandsohle und die Maschine zum Herstellen von
Schuhen gemäß der Erfindung, die in der Einleitung der vorliegenden Beschreibung
erwähnten Aufgaben zu erfüllen und zugleich die mit Bezug auf den Stand der Technik
aufgezeigten Nachteile zu vermeiden.
In der Tat kann durch das erfindungsgemäße Verfahren zum Aufbringen
eines Klebers das Obermaterial auf Brandsohlen von verschiedener Größe und Gestalt
verklebt werden, ohne Ersetzen irgendeines Teils.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin,
das technische Problem zu überwinden, die Brandsohle ständig in Kontakt mit der
Formunterseite bis zum Ende des Schritts des Kleberzuführens zu halten, um deren
Trennung zu verhindern.
Dies betreffend ist anzumerken, dass bei Maschinen gemäß dem Stand
der Technik solche Nachteile durch Verwendung einer Kleberzuführplatte überwunden
wurden, deren Anwesenheit jedoch zu den mit Bezug auf den Stand der Technik genannten
Problemen führt.
Ein Fachmann kann die oben beschriebene Maschine zur Schuhherstellung
offensichtlich mehrfach verändern und variieren. Der Schutzbereich der Erfindung
wird jedoch durch die nachfolgenden Ansprüche bestimmt.