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Dokumentenidentifikation DE69922254T2 10.11.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001144789
Titel SAFE FÜR WERTVOLLE DOKUMENTE WIE BANKNOTEN, SCHECKS UND ÄHNLICHES
Anmelder Nybohov Development AB, Stockholm, SE
Erfinder LUNDBLAD, Leif, S-115 21 Stockholm, SE
Vertreter Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser, 80538 München
DE-Aktenzeichen 69922254
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 09.12.1999
EP-Aktenzeichen 999656325
WO-Anmeldetag 09.12.1999
PCT-Aktenzeichen PCT/SE99/02304
WO-Veröffentlichungsnummer 0000039424
WO-Veröffentlichungsdatum 06.07.2000
EP-Offenlegungsdatum 17.10.2001
EP date of grant 24.11.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.11.2005
IPC-Hauptklasse E05G 1/14
IPC-Nebenklasse G07D 11/00   

Beschreibung[de]
TECHNISCHES FELD DER ERFINDUNG

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Safe-Einrichtungen zum sicheren Aufbewahren wertvoller Dokumente, wie beispielsweise Banknoten, Schecks usw., und insbesondere auf Safes, die eine oder mehrere Einheiten enthalten, die jeweils für eine Vielzahl wertvoller Dokumente dienen und mit zerstörenden Einrichtungen ausgestattet sind, die der örtlich begrenzten Zerstörung wertvoller Dokumente in entsprechenden Einheiten dienen, wenn ein Versuch unternommen wird, in den Safe einzubrechen.

ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG

In Safes der zuvor beschriebenen Art, die in Übereinstimmung mit der Erfindung gebaut werden, umfasst jede der Zerstörungsvorrichtungen wenigstens einen Behälter, der angrenzend an eine Aufwickeltrommel befestigt ist, die dazu dient, wertvolle Dokumente aufzuwickeln, und der eine sich in seiner Längsrichtung entlang des Umfangs erstreckende kreisförmige, kontinuierliche Vertiefung oder Rinne aufweist, die den freiliegenden Rändern der wertvollen Dokumente zugewandt ist und die dazu dient, zerstörendes Material aufzunehmen.

Diese und andere kennzeichnende Merkmale eines erfindungsgemäßen Safes werden aus den beigefügten Patentansprüchen ersichtlich werden.

KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN

Die Erfindung wird nun in weiteren Einzelheiten unter Bezugnahme auf die beiliegenden schematischen Zeichnungen beschrieben werden, in denen

1 einen erfindungsgemäßen Safe illustriert;

2 eine schematische Illustration von Zerstörungsvorrichtungen ist, die in dem Safe gem. 1 enthalten sind;

3 eine von einer Anzahl von Zerstörungsvorrichtungen illustriert, die in dem Safe gem. 1 enthalten sind; und

4 eine Modifizierung der Zerstörungsvorrichtungen gem. 3 illustriert.

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN

Der in 1 illustrierte Safe 1 dient zum sicheren Aufbewahren wertvoller Dokumente, wie beispielsweise Banknoten, Schecks usw., und enthält eine Vielzahl von Einheiten 1117, die jeweils dazu dienen, eine Vielzahl wertvoller Dokumente aufzunehmen. Der Safe in seiner Gesamtheit ist mit einer so genannten Rumpf- oder Außengehäuse-Schutzvonichtung 101 ausgeführt, die dazu dient, zu offenbaren/anzuzeigen, wenn ein Versuch unternommen wird, in den Safe einzubrechen.

Die Mehrheit der zuvor genannten Einheiten umfassen jeweils eine Zerstörungsvorrichtung 112162 (s. 2), die eine explosive oder irgendeine andere Aktivierungsvorrichtung umfasst, und einen Farbstoff oder irgendeine andere zerstörende Substanz (wie beispielsweise Klebstoff) zur örtlich begrenzten Zerstörung wertvoller Dokumente, die in entsprechenden Einheiten 11, 12, ..., 16 enthalten sind.

Diese zerstörenden Elemente werden von einer Prozessoreinheit 102 aktiviert, in Abhängigkeit davon, ob die jeweiligen Einheiten an dem entsprechenden Zeitpunkt wertvolle Dokumente enthalten oder leer sind.

2 ist eine schematische Illustration, die die Zerstörungsvorrichtungen 112162 illustriert, wobei jede dieser Vorrichtungen einen Farbstoff enthaltenden Teil 11211621 und einen explosiven Teil 11221622 aufweist. Von der Prozessoreinheit 102 aus, die die Zerstörungsvorrichtungen steuert, erstreckt sich ein Mehrleiterkabel 1022, durch das Zündimpulse an entsprechenden explosiven Teilen ausgelöst werden, in Antwort auf eine Beschädigung der Rumpf-Schutzvorrichtung 101 und ebenso in Abhängigkeit davon, ob entsprechende Einheiten 1116 Banknoten enthalten oder leer sind. Informationen, sie sich auf eine Anwesenheit von wertvollen Dokumenten in den besagten Einheiten beziehen, werden kontinuierlich einem Eingang 1021 an der Prozessoreinheit 102 bereitgestellt.

3 illustriert eine Zerstörungsvorrichtung 112, die zwei Vorrichtungsteile in der Form von Behältereinrichtungen 31, 32 aufweist, die an zwei einander gegenüberliegenden Seiten einer Trommel 30 angeordnet sind, auf die wertvolle Dokumente aufgewickelt sind. Jede der Behältereinrichtungen 31, 32 umfasst eine am Umfang befindliche, durchgehende Vertiefung oder Rinne 311, 321, die zerstörendes Material 33 aufnimmt und kreisförmig in ihrer Längsrichtung ist und den freiliegenden Rändern der wertvollen Dokumente zugewandt ist. Die wertvollen Dokumente 35, z. B. Banknoten, werden zwischen Plastikriemen eingehüllt und aufgewickelt. An entsprechenden Enden von der Trommel werden Endwände 301, 302, die mit einer Vielzahl von Löchern in einem am Umfang befindlichen Ring entsprechend zu den Öffnungen der Vertiefungen oder Rinnen 311, 321 bereitgestellt werden, starr befestigt.

Während Banknoten eingeführt oder entnommen werden, rotiert die Trommel 30 mit ihren Endwänden 301, 302, wohingegen die Behälter 31, 32 an Wänden 103, 104 in dem Safe 1 befestigt sind und somit ortsfest sind.

Die Öffnung 3111 und 3211 von entsprechenden Vertiefungen oder Rinnen 311, 321, die den Rändern der wertvollen Dokumente zugewandt ist, ist jeweils mit einem ringförmigen Netz 3112 und 3212 abgedeckt. Die Vertiefungen umfassen eine Anzahl von Kapseln, die ein zerstörendes Material 33 in der Form von einem Farbstoff enthalten, und jeweils eine ringförmige Sprengzündschnur 3113 und 3213 zur Aktivierung des zerstörenden Materials im Falle eines Versuchs, in den Safe 1 einzubrechen.

4 illustriert eine weitere Entwicklung der Erfindung, in der jede Vertiefung oder Rinne, z. B. die Rinne 311, in voneinander getrennte Kammern 3114, 3115 geteilt ist, von denen jede eine Kapsel aufweist, die zerstörendes Material 33 enthält, und ebenso jeweils eine ringförmige Sprengzündschnur 31131 und 31132 aufweist. Die Vertiefung oder Rinnen 321 weisen ebenso zwei voneinander getrennte Kammern 3214, 3215 auf, die jeweils Farbstoffkapseln und Sprengzündschnüre 32131 und 32132 enthalten.


Anspruch[de]
  1. Safe (1) zum sicheren Aufbewahren wertvoller Dokumente, wie beispielsweise Banknoten, Schecks usw., der eine oder mehrere Einheiten (11, 17) enthält, die jeweils dazu dienen, eine Vielzahl wertvoller Dokumente aufzunehmen, und jeweils mit zerstörenden Vorrichtungen (122172) ausgestattet sind, die der örtlich begrenzten Zerstörung wertvoller Dokumente in entsprechenden Einheiten dienen, wenn ein Versuch unternommen wird, in den Safe (1) einzubrechen, dadurch gekennzeichnet, dass jede (z.B. 112) der Zerstörungsvorrichtungen (112172) wenigstens einen Behälter (31) enthält, der an eine Trommel (30) zum Aufwickeln wertvoller Dokumente angrenzend angeordnet ist, und der Behälter mit einer am Umfang befindlichen, durchgehenden und im Allgemeinen kreisförmigen Vertiefung oder Rinne (311) versehen ist, die für zerstörendes Material (33) bestimmt ist und den freiliegenden Rändern wertvoller Dokumente zugewandt ist.
  2. Safe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede (z.B. 112) der zerstörenden Vorrichtungen (112172) zwei Behälter (31, 32) an einander gegenüberliegenden Seiten der Trommel (30) zum Aufwickeln wertvoller Dokumente enthält, wobei jeder der Behälter eine am Umfang befindliche, kreisförmige und durchgehenden Vertiefung oder Rinne (311, 321) enthält und die durchgehende Vertiefung bzw. Rinne (311, 321) zu freiliegenden Rändern der wertvollen Dokumente hin offen ist.
  3. Safe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (3111, 3211) einer entsprechenden Vertiefung bzw. Rinne (3112, 3212), die freiliegenden Rändern der wertvollen Dokumente zugewandt ist, mit einer ringförmigen Netzstruktur (3112, 3212) abgedeckt ist, und dadurch, dass die entsprechende Vertiefung bzw. Rinne (311, 321) Kapseln, die zerstörendes Material (33) in Form von Farbstoff aufnehmen, und des Weiteren eine ringförmige Sprengzündschnur (3113, 3213) enthält, mit der das zerstörende Material (33) aktiviert wird, wenn versucht wird, in den Safe (1) einzubrechen.
  4. Safe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung bzw. Rinne (311, 321) in zwei voneinander getrennte Kammern (3114, 3115; 3214, 3214) geteilt ist, von denen jede einen Behälter für zerstörendes Material und eine Sprengzündschnur (31131, 31132; 32131, 32132) zum Aktivieren des zerstörenden Materials in entsprechenden Kammern aufnimmt.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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