Mit der derzeitigen Konzipierung von Verfahren zur Energiegewinnung
wird die Bereitstellung entsprechender Energieträger gefordert. Die Energieträger
sollen diesen Verfahren genügen.
Konzipierten Verfahren entsprechend sollen Energieträger in einem
definierten, elektrischen Feld mit elektromagnetischer Strahlung zielgerichtet so
bestrahlt werden, dass auf Grund von Reaktionen, Vorgängen, Wirkungen und Wechselwirkungen
Wärme entsteht. Die Realisierung dieser Verfahren fordert die Bereitstellung angemessener
Energieträger.
Der im Anspruch angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
günstige Energieträger zur Realisierung der konzipierten Verfahren bereitzustellen.
Auf Grund seines Atombaues und seiner Eigenschaften empfiehlt sich
das Helium-III-Isotop zumindest als Komponente in entsprechenden Energieträgern;
denkbar ist auch die Nutzung des technisch-reinen Helium-III-Isotops als Energieträger.
Weitere Energieträgerkomponenten können
- – Wasserstoff,
- – Deuterium,
- – Deuteriumwasserstoff,
- – Tritium,
- – Tritiumwasserstoff und
- – Helium-IV-Isotop
sein. Zur günstigen Verfahrensführung können die Energieträger zusätzlich reaktionsbeeinflussende
Stoffe enthalten.
Die Zusammensetzung der Energieträger wird verfahrensspezifisch/anwendungsbezogen
festgelegt. Der Versatz der Energieträger muss nicht alle aufgeführten Komponenten
beinhalten.
Günstige Energieträgerversätze sollen während der Erprobung der konzipierten
Verfahren ermittelt werden.
Die Ausführungsbeispiele der Energieträger genügen der Führung von
Verfahren zur Energiegewinnung durch die Spaltung von Atomen/Molekülen unter Beachtung
der Kernreaktionen infolge einer definierten Bestrahlung im elektrischen Feld.
Neben dem Helium-III-Isotop können weitere Komponenten die Ausführungsbeispiele
der Energieträger kennzeichnen. Auf Grund ihrer Eigenschaften empfehlen sich ausserdem
als zusätzliche Komponenten
- – Tritium,
- – Tritiumwasserstoff
- – Deuterium,
- – Deuteriumwasserstoff
- – Wasserstoff,
- – Helium-IV-Isotop und
reaktionsbeeinflussende Stoffe.
Die Ausführungsbeispiele der Energieträger sind im Versatz nicht an
alle aufgeführten Komponenten gebunden. Mit den aufgeführten Komponenten werden
eine Vielzahl spezieller Energieträger realisierbar. Die Zusammensetzung der Energieträger
wird anwendungsbezogen/verfahrensspezifisch festgelegt. Die Bereitstellung der Energieträger
erfolgt verfahrensbezogen/anlagenspezifisch. Die Zusammenführung der Komponenten
der Energieträger wird durch die anlagenspezifische Verfahrensführung entschieden.
Insbesondere empfehlen sich für verschiedenste Anwendungen nichtbrennbare Energieträger.
Auf Grund seiner Eigenschaften gilt Tritium als Energieträgerkomponente besondere
Beachtung. Dementsprechenden Überlegungen zufolge sind Helium-III-Isotop/Tritium-
Mischungen für spezielle Anwendungen besonders beachtenswert.
Denkbar ist auch die Nutzung des technisch-reinen Helium-III-Isotops
als Energieträger. Erst während der Realisierung der konzipierten Verfahren kann
über günstige, verfahrensspezifische/anwendungsbezogene Energieträgerzusammensetzungen
entschieden werden.