Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Feuchtigkeitswarnvorrichtung zur Frühwarnung vor Tauwasserbildung (Feuchteschutz) an kritischen Innenwandflächen von Gebäuden oder zur Vermeidung von zu hohen Luftfeuchtewerten in Gebäuderäumen, insbesondere beispielsweise an Raum-Keller-Innenwandflächen oder in Kellerräumen. Die Feuchtigkeitswarnvorrichtung weist einen Feuchtefühler und einen ersten Temperaturfühler, wobei letzterer unmittelbar an einer kritischen Innenwandfläche positionierbar ist, sowie einen weiteren zweiten Temperaturfühler, eine Auswerteeinheit zur Auswertung gemessener Feuchte- bzw. Temperaturwerte und eine Warnvorrichtung und/oder eine Steuervorrichtung auf. Der Feuchtefühler und der zweite Temperaturfühler sind so positionierbar, dass mit ihnen die Temperatur bzw. die Luftfeuchte an einer beliebigen Stelle innerhalb des Raums erfassbar ist.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
bzw. ein Gerät zur Frühwarnung vor Tauwasserbildung (Feuchteschutz) an kritischen
Innenwandflächen von Gebäuden oder zu hohen Luftfeuchtewerten innerhalb von Räumen,
insbesondere beispielsweise an Innenwandflächen von Räumen, die von Personen genutzt
werden (z.B. Büros oder Wohnungen) bzw. innerhalb von gefährdeten Kellerräumen (z.B.
alter Häuser) oder Lagerräumen.
Geräte zur Frühwarnung von Tauwasserbildung an kritischen Innenwandflächen
gibt es bereits. Diese Geräte messen direkt am kritischen Ort, d. h. direkt an der
Innenwandfläche bzw. einer Stelle der Innenwandfläche, die von Tauwasserbildung
bedroht ist. Nachteilig an diesen Geräten nach dem Stand der Technik ist, dass es
keine Feuchtefühler gibt, welche für über 90 % Luftfeuchte zuverlässige Ergebnisse
liefern. Messungen im Bereich von > 80 % Luftfeuchte werden ungenau, Messungen im
Bereich von > 90 % Luftfeuchte sind kaum noch detektierbar. Darüber hinaus treten
an den kritischen Stellen der Innenwandflächen, an denen gemessen wird bzw. an denen
gemessen werden soll, im Falle hoher Luftfeuchtewerte (welche ja gerade bestimmt
werden sollen) Zerstörungen des Feuchtefühlers auf: bei wiederholtem Auftreten von
Kondensat (d. h. 100 % Luftfeuchte) wird der Fühler zerstört. Schließlich sind die
Geräte an kritischen Stellen nur schwer zu befestigen. Insgesamt sind die Geräte
nach dem Stand der Technik somit nur bedingt einsetzbar.
Ausgehend vom Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Gerät zur Frühwarnung vor Tauwasserbildung an kritischen Innenwandflächen
von Gebäuden bzw. vor zu hohen Luftfeuchtewerten innerhalb von Gebäuderäumen, also
vor zu hoher Raumfeuchte, sowie ein entsprechendes Messverfahren zur Verfügung zu
stellen, welche die Messung der Luftfeuchte direkt an kritischen (weil ggf. Kondensat
aufweisenden bzw. ggf. mit Kondensatz bedeckten) Orten und somit eine mögliche Zerstörung
des Feuchtefühlers vermeiden und welche auch über 80 bzw. 90 Luftfeuchte zuverlässige
Ergebnisse liefern. Aufgabe der Erfindung ist es darüberhinaus, entsprechende feuchtigkeitsüberwachte
Räume zur Verfügung zu stellen. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es schließlich,
basierend auf erfindungsgemäßen Feuchtigkeitserkennungsvorrichtungen bzw. auf erfindungsgemäßen
Feuchtigkeitserkennungsverfahren eine Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung bzw. ein
entsprechendes Feuchtigkeitsbehandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen, mit welchem
beim Überschreiten eines kritischen Luftfeuchtewertes innerhalb eines Raumes bzw.
beim drohenden Auftreten von Tauwasser an einer Innenwandfläche diese Innenwandfläche
z.B. durch Zufuhr von Luft trockenbar ist bzw. ggf. auftretende Tauwasserbildung
behandelbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Feuchtigkeitserkennungsvorrichtungen
gemäß der Patentansprüche 1 und 6, die feuchtigkeitsüberwachten Räume gemäß der
Patentansprüche 21 und 22 und die Feuchtigkeitserkennungsverfahren gemäß der Patentansprüche
23 und 25 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Verfahren,
der beschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtungen sowie die Behandlungsvorrichtungen
und -verfahren werden in den jeweiligen abhängigen Patentansprüchen beschrieben.
Eine erfindungsgemäße Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung zur Früherkennung
von Tauwasserbildung an einer beliebigen Stelle einer Innenwand eines Raums weist
einen ersten Temperaturfühler, der unmittelbar an der zu bestimmenden Stelle der
Innenwand positionierbar ist und einen Feuchtefühler zur lokalen Messung einer relativen
Luftfeuchte in dem von der Innenwand umgebenen Raum und einen zweiten Temperaturfühler
zur lokalen Messung einer Temperatur in dem von der Innenwand umgebenen Raum auf,
wobei der Feuchtefühler und der zweite Temperaturfühler innerhalb des Raums so positionierbar
sind, dass mit dem Feuchtefühler die relative Luftfeuchte an einer beliebigen, von
der Innenwand beabstandeten (und damit unkritischen) Stelle (relative Luftfeuchte
im Bereich von ca. 30% bis 60%) innerhalb des Raums erfassbar ist und das mit dem
Temperaturfühler die Temperatur an einer beliebigen, von der Innenwand beabstandeten
Stelle innerhalb des Raums erfassbar ist. Darüberhinaus weist die erfindungsgemäße
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung eine mit dem Feuchtefühler und den beiden Temperaturfühlern
verbundene Auswerteeinheit, wobei mit dem Feuchtefühler und den beiden Temperaturfühlern
erfasste Messwerte zur Auswerteeinheit übertragbar sind und in der Auswerteeinheit
bewertbar sind und eine Warnvorrichtung und/oder eine Ansteuereinheit auf, wobei
in Abhängigkeit von einer Bewertung gemessener Temperatur- und Feuchtigkeitswerte
von der Warnvorrichtung Warnsignale abgebbar sind und/oder von der Ansteuereinheit
Steuersignale abgebbar sind. Das Gerät misst somit im Rauminneren des Gebäudes an
unkritischen Stellen mit genügend Abstand zu den Innenwandflächen die Luftfeuchte
und die Temperatur. An der kritischen Stelle, d. h. unmittelbar an der Innenwand
oder in einer Raumecke, wird nur eine Temperatur gemessen (1. Temperaturfühler).
Temperaturmessungen sind problemlos an allen (auch an feuchten) Stellen der Rauminnenwand
möglich.
In einer ersten vorteilhaften Ausgestaltungsform ist aus vom Feuchtefühler,
dem ersten Temperaturfühler und dem zweiten Temperaturfühler erfassten Messwerten
mittels der Auswerteeinheit die Oberflächenfeuchte an der kritischen Stelle bzw.
an der Innenwandstelle berechenbar.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform weist die erfindungsgemäße
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung ein zentrales Gehäuse auf, in welchem der zweite
Temperaturfühler und/oder der Feuchtefühler und/oder die Auswerteeinheit und/oder
die Warnvorrichtung und/oder die Ansteuereinheit untergebracht sind. Das zentrale
Gehäuse ist hierbei vorteilhafterweise mit dem ersten Temperaturfühler über ein
flexibles Messkabel verbunden oder die Messdaten werden kabellos, beispielsweise
per Funk, übertragen. Es ist hierbei darüber hinaus vorteilhafterweise an einer
beliebigen Position innerhalb des Raums aufstellbar (beispielsweise auf einem Schrank)
oder fixierbar (beispielsweise festschraubbar). Der erste Temperaturfühler ist dann
besonders bevorzugt an der auszumessenden Stelle der Innenwand des Raums auf klebbar
oder anpressbar.
Eine zweite erfindungsgemäße Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung dient
der Erkennung einer kritischen (hohen) Raumluftfeuchte in einem von einer Innenwand
umgebenen Raum, insbesondere z.B. einem Kellerraum, und weist einen ersten Temperaturfühler
zur lokalen Messung einer Temperatur auf, welcher innerhalb des Raums so positionierbar
ist, dass mit ihm die Temperatur an einer beliebigen, insbesondere von der Innenwand
des Raums beabstandeten Stelle innerhalb des Raums erfassbar ist, weist darüberhinaus
einen Feuchtefühler zur lokalen Messung einer relativen Luftfeuchte und einen zweiten
Temperaturfühler zur lokalen Messung einer Temperatur auf, wobei Feuchtefühler und
zweiter Temperaturfühler so positionierbar sind, dass mit dem Feuchtefühler die
relative Luftfeuchte an einer beliebigen Stelle außerhalb des Raums (beispielsweise
in der Umgebung eines Hauses, in der der Raum liegt, im Freien) erfassbar ist und
dass mit dem Temperaturfühler die Temperatur an einer beliebigen Stelle außerhalb
des Raums erfassbar ist. Bei dieser Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung sind der
Feuchtefühler und der zweite Temperaturfühler also vorzugsweise im Außenbereich
des Gebäudes (in dem sich der Raum befindet) platziert und im Raum wird nur die
Temperatur gemessen. Der Aufbau dieser zweiten Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
kann analog zu dem Aufbau der bereits beschriebenen Vorrichtungen erfolgen.
Darüberhinaus weist die zweite erfindungsgemäße Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
ebenfalls eine mit dem Feuchtefühler und den beiden Temperaturfühlern verbundene
Auswerteeinheit auf, wobei mit dem Feuchtefühler und den beiden Temperaturfühlern
erfasste Messwerte zur Auswerteeinheit übertragbar sind und in der Auswerteeinheit
bewertbar sind und die zweite erfindungsgemäße Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
weist ebenfalls eine Warnvorrichtung und/oder eine Ansteuereinheit auf, wobei in
Abhängigkeit von einer Bewertung gemessener Temperatur- und Feuchtigkeitswerte von
der Warnvorrichtung Warnsignale abgebbar sind und/oder von der Ansteuereinheit Steuersignale
abgebbar sind. In einer ersten vorteilhaften Ausgestaltungsform der zweiten erfindungsgemäßen
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung ist der zweite Temperaturfühler und/oder der
Feuchtefühler und/oder die Auswerteeinheit und/oder die Warnvorrichtung und/oder
die Ansteuereinheit an einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet oder in dieses integriert.
In einer weiteren Variante ist dieses Gehäuse an einer beliebigen Position außerhalb
des Raums aufstellbar oder fixierbar (beispielsweise in einem geschützten Bereich
außerhalb des Raums bzw. Kellers oder in einem geschützten Fensterbereich). In einer
weiteren Variante ist der erste Temperaturfühler und/oder die Auswerteeinheit und/oder
die Warnvorrichtung und/oder die Ansteuereinheit an einer gemeinsamen Gehäusehülle
angeordnet oder in diese integriert. Diese gemeinsame Gehäusehülle ist dann bevorzugt
innerhalb des Raumes positionierbar oder fixierbar, der zweite Temperaturfühler
und/oder der Feuchtefühler ist dann bevorzugt über ein flexibles Messkabel mit der
Gehäuseumhüllung verbunden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der ersten oder zweiten
erfindungsgemäßen Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung ist mit der in die Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
integrierte oder an ihr angeordnete Ansteuereinheit eine Trocknungsvorrichtung (beispielsweise
ein Ventilator, Föhn oder Heizlüfter) und/oder eine Lüftereinheit (beispielsweise
eine Ventilationsvorrichtung) zur Zufuhr von Luft von außerhalb des Raums in den
Raum ansteuerbar. Hierzu weist die Ansteuereinheit vorzugsweise einen Schalter und/oder
einen Signalausgang auf, zur Übertragung eines Startsignals für einen Trocknungsvorgang
an die Trocknungsvorrichtung und/oder die Lüftereinheit. Ein wesentlicher Aspekt
der erfindungsgemäßen Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung ist somit nicht nur, dass
der Benutzer durch das Gerät bei Überschreiten einer kritischen Luftfeuchte gewarnt
werden kann, sondern auch dass das Gerät einen Schalter bzw. einen Signalsausgang
aufweist, mit der bei Überschreiten der kritischen Luftfeuchte eine Vorrichtung
betrieben werden bzw. angetriggert werden kann, welche eine Trocknung des Raums
oder kritischer Innenwandflächen des Raums durch Luftzufuhr erlaubt: Insbesondere
kann die Lüftereinheit bei (vom Menschen nicht spürbarer) günstiger Witterung eingeschaltet
werden, so dass dem Raum auf einfache und kostengünstige Art und Weise Außenluft
zur Trocknung zuführbar ist. Das Gerät kann hierbei vorteilhafterweise über längere
Zeit fest im Raum installiert sein und die Trocknungsvorrichtung
und/oder die Lüftereinheit dann bei günstiger Witterung jeweils anwerfen.
In einer weiteren Variante weist die Warnvorrichtung einen akustischen
Signalgeber, insbesondere einen Lautsprecher und/oder einen optischen Signalgeber,
beispielsweise in Form einer LED-Anzeige oder einer Ziffernanzeige (bevorzugt mit
Blinkeinrichtung) auf.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung sind
die Feuchtigkeitserkennungsvorrichtungen wie sie bisher beschrieben wurde und die
Trocknungsvorrichtung, also beispielsweise der Ventilator, Föhn oder Heizlüfter,
und/oder die Lüftereinheit (beispielsweise eine Ventilationseinheit) in eine Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung
integriert. Hierbei ist die Trocknungsvorrichtung der Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung
vorteilhafterweise an einer beliebigen Stelle im Raum so positionierbar, dass durch
sie dem Rauminneren oder einer zu behandelnden, da Tauwasserbildung oder drohende
Tauwasserbildung oder Feuchtigkeit aufweisende Innenwandstelle Luft zur Trocknung
zuführbar ist. Die Lüftereinheit, welche der Zufuhr von Luft von außerhalb des Raums
(beispielsweise der Umgebung des Gebäudes) in den Raum dient, ist bevorzugt in einer
Wand des Raums angeordnet.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform ist die Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
bzw. der entsprechende Teil der Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung so ausgestaltet,
dass mit Hilfe der Auswerteeinheit auf Basis mindestens eines funktionellen Zusammenhangs
zwischen dem Sättigungsdampfdruck von Wasser Ps und der Temperatur T,
aus der vom ersten Temperaturfühler erfassten Temperatur Tk der Wert
Ps(Tk) berechenbar ist, dass auf Basis der vom zweiten Temperaturfühler
erfassten Temperatur Ti, desselben funktionellen Zusammenhangs und einer
vom Feuchtefühler erfassten relativen Luftfeuchte &phgr;i der Wasserdampfteildruck
P(Ti) berechenbar ist und dass im Falle von P(Ti) > f·Ps(Tk)
mit 0 < f ≤ 1 ein Warnsignal abgebbar ist. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsvariante
sind die Messwerte Tk, Ti und &phgr;i im Wesentlichen
in regelmäßigen Zeitabständen erfassbar, so dass im genannten Fall von P(Ti)
> f·Ps(Tk) durch die Ansteuereinheit die Trocknungsvorrichtung
anschaltbar ist. Der die kritische Luftfeuchte bestimmende Faktor f ist hierbei
bevorzugt zwischen 0.7 und 0.9, insbesondere zu f = 0.8 zu wählen, d. h. der Benutzer
wird bei Annahme von z.B. 80 % der für die Innenwandfläche kritischen Luftfeuchte
gewarnt und/oder es wird die Trocknungsvorrichtung eingeschaltet. Eine vom Gerät
verwendbare empirische Beziehung für den Sättigungsdruck des Wassers findet sich
beispielsweise in der DIN EN ISO 13788:1997 (Anhang F).
Wie bereits mit der zweiten erfindungsgemäßen Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
beschrieben, kann die relative Luftfeuchte auch an einer beliebigen Stelle außerhalb
des Innenraums, d.h. außerhalb z.B. des Kellers eines Hauses, bzw. in der Umgebung
des den Raum aufweisenden Gebäudes erfasst werden. In diesem Fall wird die für die
im Rauminneren gemessene Temperatur kritische Raumluftfeuchte innerhalb des Raums
aus einem Feuchtewert und einem Temperaturwert außerhalb des Raums bestimmt. Dies
kann insbesondere vorteilhafterweise im Bereich von Kellern, beispielsweise in Altbauten,
oder Lagerräumen eingesetzt werden.
Der wesentliche Aspekt der Ausführungsform als Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung
ist das gleichzeitige Überwachen und Behandeln der kritischen Stellen an den zur
Tauwasserbildung neigenden Innenwandflächen.
Die vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Feuchtigkeitserkennungsvorrichtungen
bzw. Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtungen weisen eine Reihe von Vorteilen auf:
– Der Feuchtefühler bleibt auch bei Vorhandensein extrem hoher örtlicher
Luftfeuchtewerte bzw. beim Vorhandensein von Kondensat (100 % Luftfeuchte) funktionstüchtig,
da im Rauminneren nur in Extremfällen (Waschküche) so hohe Raumluftfeuchte auftritt,
dass diese zur Zerstörung des Fühlers führt.
– Im Feuchtebereich im Rauminneren von etwa 40 bis 70 % misst der Feuchtefühler
relativ exakt.
– Die Berechnung der kritischen Luftfeuchte lässt sich über eine einfache
empirische Beziehung durchführen (s. DIN EN ISO 13788).
– Das Gerät (erste erfindungsgemäße Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung)
lässt sich einfach aufstellen (es muss nicht an den kritischen Stellen angedübelt
werden) und steht im Raum z. B. auf einem Schrank, auf einem Tisch oder in einem
Regal. Der zweite Temperaturfühler kann einfach an der kritischen Stelle aufgeklebt
werden.
Eine erfindungsgemäße Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung kann wie
in einem der nachfolgenden Beispielen beschrieben ausgeführt sein oder verwendet
werden. In den Beispielen bzw. Figuren tragen gleiche oder sich entsprechende Bauteile
identische Bezugszeichen.
1 zeigt eine erste erfindungsgemäße Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung,
welche als Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung ausgeführt ist.
2 zeigt eine zweite erfindungsgemäße
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung, welche ebenfalls als Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung
ausgeführt ist.
1 zeigt eine erfindungsgemäße Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung,
welche als Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung ausgebildet ist und welche aufweist:
einen Feuchtefühler 1, einen zweiten Temperaturfühler 3, eine
Auswerteeinheit 4 (diese weist einen Mikroprozessor auf) und eine Warnvorrichtung
5 in Form eines Lautsprechers. Alternativ zum Lautsprecher oder zusätzlich
zum Lautsprecher kann die Vorrichtung 5 auch eine LED-Zahlenanzeige zur
Anzeige der Luftfeuchte aufweisen. Die Anzeige kann mit einer Blinkfunktion versehen
sein, welche bei Erreichen eines kritischen Luftfeuchtewertes den angezeigten Luftfeuchtewert
blinken lässt. Feuchtefühler 1, zweiter Temperaturfühler 3 und
Auswerteeinheit 4 sind in ein gemeinsames Gehäuse 6 integriert.
Dieses ist im Inneren eines von einer Wand 9a umgebenen Raums aufgestellt.
Der Lautsprecher 5 ist an diesem Gehäuse 6 angeordnet und von
der Auswerteeinheit 4 über die Leitung 4b ansteuerbar. Der Feuchtefühler
1 und der Temperaturfühler 3 sind mit der Auswerteeinheit
4 zur Messwert-Datenübertragung verbunden. Das Gerät weist einen ersten
Temperaturfühler 2 auf, der über eine flexible Leitung 2a zur
Messwert-Datenübertragung mit der Auswerteeinheit 4 verbunden ist. Alternativ
hierzu kann die Datenübertragung auch über eine kabellose Verbindung (beispielsweise
über eine Funkverbindung) erfolgen. Der Temperaturfühler 2 ist unmittelbar
an einer kritischen Stelle einer Innenwandoberfläche 9 der Wand
9a angeklebt. Das Gerät weist darüber hinaus eine am Gehäuse
6 angeordnete Ansteuereinheit 7 auf, welche durch eine Signalleitung
7a mit einem Ventilator 8 verbunden ist und welche von der Auswerteeinheit
4 über die Leitung 4a ansteuerbar ist. Der Temperaturfühler
1 misst die Temperatur Ti im Rauminneren, der Feuchtefühler
3 die relative Luftfeuchte &phgr;i im Rauminneren. Der Temperatursensor
2 misst die Temperatur Tk der kritischen Innenwandoberfläche
9. Die drei Messwerte werden an die Auswertevorrichtung 4 übertragen
und anhand dieser drei Messwerte stellt die Auswertevorrichtung 4 fest,
ob ein kritischer (d.h. zu hoher) Wert der Luftfeuchte &phgr;i vorliegt.
Ist dies der Fall, wird über die Vorrichtung 5 ein Warnsignal abgegeben
und/oder der Ventilator 8 angeschaltet. Alternativ oder zusätzlich zum
Ventilator 8 kann ein Heizkörper angesteuert bzw. angeschaltet werden.
Entscheidend für die Funktions- bzw. Berechnungsweise durch die Auswerteeinheit
4 ist die empirische Beziehung für den Sättigungsdruck der Form (s. DIN
13 788)
und
Mittels der genannten Gleichungen ist aus der vom Temperaturfühler
2 erfassten Temperatur Tk der Sättigungsdampfdruck Ps(Tk)
berechenbar. Taubildung bzw. Tauwasserbildung an der kritischen Stelle der Innenwand
9 ergibt sich dann, wenn der Wert des Wasserdampfteildrucks im Raum diesen
Wert erreicht. Im nächsten Schritt wird daher zunächst anhand der Gleichung
P(Ti) = &phgr;i·Ps(Ti)
der Wasserdampfteildruck P(Ti) im Raum ermittelt (hierzu wird der gemessene
relative Luftfeuchtewert &phgr;i eingesetzt sowie der aus der gemessenen
Raumtemperatur Ti berechnete Sättigungsdampfdruck Ps bei der
Raumtemperatur Ti). Unter der Annahme, dass der Wasserdampfteildruck
P bzw. die relative Luftfeuchte &phgr; im Innenraum und an der kritischen Wandfläche
9 gleich ist, setzt Tauwasserbildung dann ein, wenn der Wert des Wasserdampfteildrucks
P(Ti) sich dem Wert des berechneten Sättigungsdampfdrucks Ps(Tk)
nähert, diesen erreicht oder diesen übersteigt.
Im dargestellten Fall gibt das Gerät bei Erreichen von P(Ti)
= 0,8·Ps(Tk) (80 % des kritischen Wertes) mittels des
Lautsprechers 5 ein akustisches Signal ab und sendet über die Signalleitung
7a ein Signal an den Ventilator 8, welcher daraufhin Luft an die
kritische Stelle der Innenwandfläche 9 strahlt, um das Einsetzen von Tauwasserbildung
zu vermeiden.
2 zeigt eine zweite erfindungsgemäße
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung, welche ebenfalls als Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung
ausgebildet ist. Die in 2 gezeigte zweite Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
weist grundsätzlich dieselben Bestandteile wie die in 1
gezeigte erste Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung auf. Im Gegensatz zu der in
1 gezeigten Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung ist
jedoch das Gehäuse 6, in dem der Feuchtefühler 1, der zweite Temperaturfühler
3 und die Auswerteeinheit 4 untergebracht sind und an dem die
Ansteuereinheit 7 und die Warnvorrichtung 5 angeordnet sind außerhalb
des Innenraums bzw. des Gebäudes im Freien (im dargestellten Fall also links der
Wand 9a mit ihrer dem Rauminneren zugewandten Innenoberfläche
9) an einer geschützten Stelle aufgestellt. Anstelle eines Lautsprechers
wird eine LED-Anzeige mit Blinkeinrichtung als Warnvorrichtung 5 verwendet,
welche von der Auswerteeinheit 4 über die Leitung 4b angesteuert
wird. Die Auswerteeinheit 4 steuert über die Leitung 4a die Ansteuereinheit
7 an. Mit der Ansteuereinheit 7 ist der im Inneren des Raums angeordnete
Ventilator 8 steuerbar bzw. anschaltbar (Leitung 7a). Darüberhinaus
steuert die Einheit 7 eine in der Mauer 9 untergebrachte Lüftungs-
bzw. Ventilationseinheit 11 (über die Leitung 11a), mit der Luft
aus der Umgebung (links der Wand) in den Raum (rechts der Wand) zuführbar ist. Die
mit dem Temperaturfühler 3 sowie dem Feuchtefühler 1 gemessenen
Messwerte werden über Datenleitungen 1a und 3a an die Auswerteeinheit
4 übertragen. Im Unterschied zum in 1 dargestellten
Fall befindet sich im Rauminneren neben dem Ventilator 8 lediglich der
erste Temperaturfühler 2. Die mit diesem im Rauminneren an seiner Position
(er kann freistehend angeordnet sein oder z.B. an einer Lampe angehängt sein) erfassten
Temperaturwerte werden über die Datenleitung 2a an die Auswerteeinheit
4 übertragen. Wird anhand der vom Feuchtefühler 1 und dem zweiten
Temperaturfühler 3 erfassten Messwerte (unter Zuhilfenahme der zu
1 beschriebenen Berechnungsweise) festgestellt, dass
im Rauminnern die relative Luftfeuchte bzw. der Wasserdampfpartialdruck für die
mit dem ersten Temperaturfühler 2 erfasste Temperatur einen kritischen
Wert annimmt, so wird (wie bereits im vorstehenden Beispiel beschrieben), mittels
der LED-Anzeige 5 ein optisches Signal abgegeben (Blinken der Anzeige)
und/oder mit Hilfe der Ansteuereinheit 7 der Ventilator 8 eingeschaltet
und/oder die Lüftereinheit 11 eingeschaltet. In der Regel ist es ausreichend,
wenn hierbei zunächst die Lüftereinheit 11 angeschaltet wird; ist dies
nicht ausreichend, kommt die Trocknungseinheit bzw. der Ventilator 8 zum
Einsatz: Vorrangig wird bei vom Menschen nicht erkennbarer, günstiger Witterung
(meist wenn es außen kälter ist als innen) der Lüfter 11 für Raumbelüftung
sorgen. So konnten bereits Keller, in denen wertvolle Objekte vorhanden waren, getrocknet
werden. Gegen zu starkes Abkühlen des Raumes sorgt ein Thermostat (nicht gezeigt),
der den Lüfter 11 abschaltet (z.B. wenn Ti < 5° C) oder
der eine Heizung zuschaltet.
Alternativ zu dem beschriebenen Gerät kann auch das im ersten Beispiel
beschriebene Gerät im Außenbereich (d.h. Gehäuse 6 mit Fühlern
1 und 3 außerhalb des Raums) zum Einsatz kommen bzw. ein Gerät
kann als Kombinationsgerät für den Einsatz im Innenbereich (gemäß erstem Beispiel)
und Außenbereich (gemäß zweitem Beispiel) konzipiert sein (mit einem Umschaltknopf
für den Wechsel zwischen den Betriebsmodi). In einer alternativen Variante kann
das Gerät auch so ausgeführt werden, dass sich lediglich der Temperaturfühler
3 sowie der Feuchtefühler 1 in der Außenumgebung befinden (ohne
Gehäuse) und ihre Messwerte mittels Datenleitung an eine Auswerteeinheit
4 übertragen, welche dann gemeinsam mit dem Temperaturfühler
2, der Ansteuereinheit 7 und der Warnvorrichtung 5 in
einem im Innenraum angeordneten Gehäuse untergebracht sind.
Anspruch[de]
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung zur Erkennung von Tauwasserbildung
an einer beliebigen Stelle einer Innenwand mit
einem ersten Temperaturfühler (2), der unmittelbar an der zu bestimmenden
Stelle der Innenwand positionierbar ist, zur lokalen Messung der Temperatur an der
Innenwandstelle,
einem Feuchtefühler (1) zur lokalen Messung einer relativen Luftfeuchte
in einem von der Innenwand umgebenen Raum und einem zweiten Temperaturfühler (3)
zur lokalen Messung einer Temperatur in dem von der Innenwand umgebenen Raum, wobei
der Feuchtefühler (1) und der zweite Temperaturfühler (3) so positionierbar
sind, dass mit dem Feuchtefühler (1) die relative Luftfeuchte an einer
beliebigen, von der Innenwand beabstandeten Stelle innerhalb des Raums erfassbar
ist und dass mit dem Temperaturfühler (3) die Temperatur an einer beliebigen,
von der Innenwand beabstandeten Stelle innerhalb des Raums erfassbar ist,
einer mit dem Feuchtefühler (1), dem ersten Temperaturfühler (2)
und dem zweiten Temperaturfühler (3) verbundenen Auswerteeinheit (4),
wobei mit dem Feuchtefühler (1), dem ersten Temperaturfühler (2)
und dem zweiten Temperaturfühler (3) erfasste Messwerte zur Auswerteeinheit
(4) übertragbar sind und in der Auswerteeinheit (4) bewertbar
sind und
einer Warnvorrichtung (5) und/oder einer Ansteuereinheit (7),
wobei in Abhängigkeit von einer Bewertung gemessener Temperatur- und Feuchtigkeitswerte
von der Warnvorrichtung (5) Warnsignale abgebbar sind und/oder von der
Ansteuereinheit (7) Steuersignale abgebbar sind.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass aus vom Feuchtefühler (1), vom ersten Temperaturfühler
(2) und vom zweiten Temperaturfühler (3) erfassten Messwerten
mittels der Auswerteeinheit (4) die Oberflächenfeuchte an der Innenwandstelle
berechenbar ist.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der erste Temperaturfühler (2) an der Innenwandstelle
fixierbar, anpressbar oder auf klebbar ist.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Temperaturfühler (3) und/oder der
Feuchtefühler (1) und/oder die Auswerteeinheit (4) und/oder die
Warnvorrichtung (5) und/oder die Ansteuereinheit (7) an einem
gemeinsamen Gehäuse (6) angeordnet oder in dieses integriert sind.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass das gemeinsame Gehäuse (6) mit dem ersten
Temperaturfühler (2) über ein flexibles Messkabel verbunden ist, wobei
die Messwerte über dieses Kabel übertragbar sind, oder dass die Messwerte vom ersten
Temperaturfühler (2) über eine kabellose Verbindung, insbesondere eine
Funkverbindung, übertragbar sind und/oder dass das gemeinsame Gehäuse (6)
an einer beliebigen Position innerhalb des Raums aufstellbar oder fixierbar ist.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung zur Erkennung einer kritischen Raumluftfeuchte
in einem von einer Innenwand umgebenen Raum, insbesondere einem Kellerraum oder
Lagerraum, mit
einem ersten Temperaturfühler (2) zur lokalen Messung einer Temperatur
der so positionierbar ist, dass mit ihm die Temperatur an einer beliebigen, insbesondere
von der Innenwand beabstandeten Stelle innerhalb des Raums erfassbar ist,
einem Feuchtefühler (1) zur lokalen Messung einer relativen Luftfeuchte
und einem zweiten Temperaturfühler (3) zur lokalen Messung einer Temperatur,
wobei der Feuchtefühler (1) und der zweite Temperaturfühler (3)
so positionierbar sind, dass mit dem Feuchtefühler (1) die relative Luftfeuchte
an einer beliebigen Stelle außerhalb des Raums erfassbar ist und dass mit dem Temperaturfühler
(3) die Temperatur an einer beliebigen Stelle außerhalb des Raums erfassbar
ist,
einer mit dem Feuchtefühler (1), dem ersten Temperaturfühler (2)
und dem zweiten Temperaturfühler (3) verbundenen Auswerteeinheit (4),
wobei mit dem Feuchtefühler (1), dem ersten Temperaturfühler (2)
und dem zweiten Temperaturfühler (3) erfasste Messwerte zur Auswerteeinheit
(4) übertragbar sind und in der Auswerteeinheit (4) bewertbar
sind und
einer Warnvorrichtung (5) und/oder einer Ansteuereinheit (7),
wobei in Abhängigkeit von einer Bewertung gemessener Temperatur- und Feuchtigkeitswerte
von der Warnvorrichtung (5) Warnsignale abgebbar sind und/oder von der
Ansteuereinheit (7) Steuersignale abgebbar sind.
Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass der zweite Temperaturfühler (3) und/oder der Feuchtefühler (1)
und/oder die Auswerteeinheit (4) und/oder die Warnvorrichtung (5)
und/oder die Ansteuereinheit (7) an einem gemeinsamen Gehäuse (6)
angeordnet oder in dieses integriert sind.
Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass das gemeinsame Gehäuse (6) an einer beliebigen Position außerhalb
des Raums aufstellbar oder fixierbar ist.
Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste
Temperaturfühler (2) und/oder die Auswerteeinheit (4) und/oder
die Warnvorrichtung (5) und/oder die Ansteuereinheit (7) an eine
gemeinsame Gehäuseumhüllung angeordnet oder in diese integriert sind.
Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseumhüllung
an einer beliebigen Position innerhalb des Raums aufstellbar oder fixierbar ist
und/oder dass der zweite Temperaturfühler (3) und/oder der Feuchtefühler
(1) mit der Gehäuseumhüllung über ein flexibles Messkabel verbunden ist
wobei die Messwerte über dieses Kabel übertragbar sind, oder dass die Messwerte
vom zweiten Temperaturfühler (3) und/oder Feuchtefühler (1) über
eine kabellose Verbindung, insbesondere eine Funkverbindung, übertragbar sind.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mit der Ansteuereinheit (7) eine Lüftereinheit
(11) zur Zufuhr von Luft von außerhalb des Raums in den Raum und/oder eine
Trocknungsvorrichtung (8) ansteuerbar ist.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuereinheit (7) einen Schalter und/oder
einen Signalausgang aufweist zur Übertragung der Steuersignale an die Lüftereinheit
(11) und/oder die Trocknungsvorrichtung (8).
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mit Hilfe der Auswerteeinheit (4) auf Basis
mindestens eines funktionellen Zusammenhangs zwischen dem Sättigungsdampfdruck von
Wasser Ps und der Temperatur T für eine vom ersten Temperaturfühler (2)
erfasste Temperatur Tk der Wert Ps(Tk) berechenbar
ist, dass auf Basis einer vom zweiten Temperaturfühler (3) erfassten Temperatur
Ti, desselben funktionellen Zusammenhangs und einer vom Feuchtefühler
(1) erfassten relativen Luftfeuchte &phgr;i der Wasserdampfteildruck
P(Ti) berechenbar ist und dass im Falle von P(Ti) > f·Ps(Tk)
mit 0 < f ≤ 1 mit Hilfe der Warnvorrichtung (5) ein Warnsignal abgebbar
ist und/oder mit Hilfe der Ansteuereinheit (7) ein Steuersignal abgebbar
ist.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass f größer als 0.7 und/oder kleiner als 0.9, insbesondere
jedoch 0.8 ist.
Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Warnvorrichtung (5) einen akustischen
Signalgeber, insbesondere einen Lautsprecher, und/oder einen optischen Signalgeber,
insbesondere eine LED-Anzeige und/oder eine Zahlenanzeige, bevorzugt mit Blinkeinrichtung,
aufweist.
Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung gekennzeichnet durch eine Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
nach einem der Ansprüche 1 bis 15 und eine mit der Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung
verbundene, innerhalb des Raums positionierbare Trocknungsvorrichtung (8)
und/oder eine mit der Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung verbundene Lüftereinheit
(11) zur Zufuhr von Luft von außerhalb des Raums in den Raum.
Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknungsvorrichtung (8) einen Ventilator,
Fön oder Heizlüfter aufweist und/oder dass die Lüftereinheit (11) einen
Ventilator aufweist und/oder dass die Lüftereinheit (11) in einer Wand
des Raums angeordnet ist.
Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder
17, dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknungsvorrichtung (8) an einer
beliebigen Stelle im Raum so positionierbar ist, dass durch sie einer Innenwandstelle
Luft zur Trocknung zuführbar ist.
Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis
18 mit einer Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder
15, dadurch gekennzeichnet, dass die Messwerte Tk, Ti und
&phgr;i im wesentlichen in regelmäßigen Zeitabständen erfassbar sind
und dass im Falle von P(Ti) > f·Ps(Tk) mit
0 < f ≤ 1 durch die Ansteuereinheit (7) die Trocknungsvorrichtung (8)
anschaltbar ist.
Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass f größer als 0.7 und/oder kleiner als 0.9, insbesondere
jedoch 0.8 ist.
Feuchtigkeitsüberwachter, von einer Innenwand umgebener Raum, wobei
eine beliebige Stelle einer Innenwandfläche des Raums auf Tauwasserbildung überwachbar
ist
mit einem ersten Temperaturfühler (2), der innerhalb des Raums unmittelbar
an der zu bestimmenden Stelle der Innenwandfläche positioniert ist, zur lokalen
Messung der Temperatur an der Innenwandstelle,
mit einem Feuchtefühler (1) zur lokalen Messung einer relativen Luftfeuchte
in dem Raum und einem zweiten Temperaturfühler (3) zur lokalen Messung
einer Temperatur in dem Raum, wobei der Feuchtefühler (1) und der zweite
Temperaturfühler (3) innerhalb des Raums so positioniert sind, dass mit
dem Feuchtefühler (1) die relative Luftfeuchte an einer beliebigen, von
der Innenwand beabstandeten Stelle innerhalb des Raums erfassbar ist und dass mit
dem Temperaturfühler (3) die Temperatur an einer beliebigen, von der Innenwand
beabstandeten Stelle innerhalb des Raums erfassbar ist,
mit einer mit dem Feuchtefühler (1), dem ersten Temperaturfühler (2)
und dem zweiten Temperaturfühler (3) verbundenen Auswerteeinheit (4),
wobei mit dem Feuchtefühler (1), dem ersten Temperaturfühler (2)
und dem zweiten Temperaturfühler (3) erfasste Messwerte zur Auswerteeinheit
(4) übertragbar sind und in der Auswerteeinheit (4) bewertbar
sind und
mit einer Warnvorrichtung (5) und/oder einer Ansteuereinheit (7),
wobei in Abhängigkeit von einer Bewertung gemessener Temperatur- und Feuchtigkeitswerte
von der Warnvorrichtung (5) Warnsignale abgebbar sind und/oder von der
Ansteuereinheit (7) Steuersignale abgebbar sind.
Feuchtigkeitsüberwachter, von einer Innenwand umgebener Raum, insbesondere
ein Kellerraum, wobei der Raum auf kritische Raumluftfeuchtewerte überwachbar ist
mit einem ersten Temperaturfühler (2) zur lokalen Messung einer Temperatur
der innerhalb des Raums so positioniert ist, dass mit ihm die Temperatur an einer
beliebigen, insbesondere von der Innenwand beabstandeten Stelle innerhalb des Raums
erfassbar ist,
mit einem Feuchtefühler (1) zur lokalen Messung einer relativen Luftfeuchte
und einem zweiten Temperaturfühler (3) zur lokalen Messung einer Temperatur,
wobei der Feuchtefühler (1) und der zweite Temperaturfühler (3)
außerhalb des Raums so positioniert sind, dass mit dem Feuchtefühler (1)
die relative Luftfeuchte an einer beliebigen Stelle außerhalb des Raums erfassbar
ist und dass mit dem Temperaturfühler (3) die Temperatur an einer beliebigen
Stelle außerhalb des Raums erfassbar ist,
mit einer mit dem Feuchtefühler (1), dem ersten Temperaturfühler (2)
und dem zweiten Temperaturfühler (3) verbundenen Auswerteeinheit (4),
wobei mit dem Feuchtefühler (1), dem ersten Temperaturfühler (2)
und dem zweiten Temperaturfühler (3) erfasste Messwerte zur Auswerteeinheit
(4) übertragbar sind und in der Auswerteeinheit (4) bewertbar
sind und
mit einer Warnvorrichtung (5) und/oder einer Ansteuereinheit (7),
wobei in Abhängigkeit von einer Bewertung gemessener Temperatur- und Feuchtigkeitswerte
von der Warnvorrichtung (5) Warnsignale abgebbar sind und/oder von der
Ansteuereinheit (7) Steuersignale abgebbar sind.
Feuchtigkeitserkennungsverfahren zur Früherkennung von Tauwasserbildung
an Innenwandflächen in einem von einer Innenwand umgebenen Raum
wobei unmittelbar an einer beliebigen Stelle der Innenwand eine erste Temperatur
lokal gemessen wird,
wobei eine relative Luftfeuchte an einer beliebigen, von der Innenwand beabstandeten
Stelle innerhalb des Raums erfasst wird und wobei eine zweite Temperatur an einer
beliebigen, von der Innenwand beabstandeten Stelle innerhalb des Raums erfasst wird,
wobei die gemessenen Werte der relativen Luftfeuchte und Temperatur bewertet werden
und
wobei in Abhängigkeit von einer Bewertung gemessener Temperatur- und Feuchtigkeitswerte
gegebenenfalls Warnsignale und/oder Steuersignale abgegeben werden.
Feuchtigkeitserkennungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass aus der gemessenen Luftfeuchte, der gemessenen ersten
Temperatur und der gemessenen zweiten Temperatur die Oberflächenfeuchte an der Innenwandstelle
berechnet wird.
Feuchtigkeitserkennungsverfahren zur Erkennung einer kritischen Raumluftfeuchte
in einem von einer Innenwand umgebenen Raum, insbesondere einem Kellerraum oder
einem Lagerraum,
wobei an einer beliebigen Stelle innerhalb des Raums, insbesondere beabstandet zu
der Innenwand eine erste Temperatur lokal gemessen wird,
wobei eine relative Luftfeuchte an einer beliebigen Stelle außerhalb des Raums erfasst
wird und wobei eine zweite Temperatur an einer beliebigen Stelle außerhalb des Raums
erfasst wird,
wobei die gemessenen Werte der relativen Luftfeuchte und Temperatur bewertet werden
und
wobei in Abhängigkeit von einer Bewertung gemessener Temperatur- und Feuchtigkeitswerte
gegebenenfalls Warnsignale und/oder Steuersignale abgegeben werden.
Feuchtigkeitserkennungsverfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Feuchtigkeitserkennungsvorrichtung nach einem
der Ansprüche 1 bis 15 oder eine Feuchtigkeitsbehandlungsvorrichtung nach einem
der Ansprüche 16 bis 20 verwendet wird oder dass ein Raum gemäß einem der Ansprüche
21 oder 22 überwacht wird.
Feuchtigkeitserkennungsverfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, dass auf Basis mindestens eines funktionellen Zusammenhangs
zwischen dem Sättigungsdampfdruck von Wasser Ps und der Temperatur T
für die erste gemessene Temperatur Tk der Wert Ps(Tk)
berechnet wird, dass auf Basis der erfassten zweiten Temperatur Ti, desselben
funktionellen Zusammenhangs und der erfassten relativen Luftfeuchte &phgr;i
der Wasserdampfteildruck P(Ti) berechnet wird und dass im Falle von P(Ti)
> f·Ps(Tk) mit 0 < f ≤ 1 ein Warnsignal und/oder
ein Steuersignal abgegeben wird.
Feuchtigkeitserkennungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass f größer als 0.7 und/oder kleiner als 0.9, insbesondere
jedoch 0.8 ist.
Feuchtigkeitsbehandlungsverfahren, dadurch gekennzeichnet, dass ein
Feuchtigkeitserkennungsverfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 28 verwendet wird
und in Abhängigkeit von der gemessenen Luftfeuchte, der gemessenen ersten Temperatur
und der gemessenen zweiten Temperatur dem Raum und/oder einer
beliebige Stelle der Innenwand Luft, insbesondere trockene Warmluft, zugeführt wird,
zur Trocknung des Raums und/oder der Innenwandstelle und/oder dass dem Raum in Abhängigkeit
von der gemessenen Luftfeuchte, der gemessenen ersten Temperatur und der gemessenen
zweiten Temperatur Luft von außerhalb des Raums zugeführt wird.
Feuchtigkeitsbehandlungsverfahren nach Anspruch 29 mit einem Feuchtigkeitserkennungsverfahren
nach einem der Ansprüche 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Messwerte
Tk, Ti und &phgr;i im wesentlichen in regelmäßigen
Zeitabständen erfasst werden und dass im Falle von P(Ti) > f·Ps(Tk)
mit 0 < f ≤ 1 dem Raum und/oder der beliebigen Stelle der Innenwand des Raums
die Luft zumindest so lange zugeführt wird, bis P(Ti) < f·Ps(Tk)
ist.
Feuchtigkeitsbehandlungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass f größer als 0.7 und/oder kleiner als 0.9, insbesondere
jedoch 0.8 ist.