PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE102004019964A1 17.11.2005
Titel Kinder-Aufbewahrungseinrichtung, insbesondere Fußsack-/Tragetaschen-Einheit und Verfahren zu ihrer Herstellung, sowie Kinderwagen mit einer solchen Einheit
Anmelder PEG Kinderwagenvertriebs- und Service GmbH, 85221 Dachau, DE
Erfinder Gietl, Walter, 85221 Dachau, DE
Vertreter Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser, 80538 München
DE-Anmeldedatum 23.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004019964
Offenlegungstag 17.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 17.11.2005
IPC-Hauptklasse A47D 13/02
IPC-Nebenklasse A47G 9/08   B62B 9/10   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Kinder-Aufbewahrungseinrichtung, insbesondere Fußsack-/Tragetaschen-Einheit, mit einem gepolsterten Grundelement, mit aufgestelltem Fußbereich und gegenüberliegend einem mit einer Basismatte des Grundelementes umfangsseitig verbundenen Kopfteil, das zwischen einer Stellung auf der gleichen Seite des Fußbereiches und einer Stellung auf einer Rückseite des Grundelementes, in der es um seine Umfangsbefestigung geklappt ist, verlagerbar ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Fußsack-/Tragetaschen-Einheit sowie einen Kinderwagen mit einer solchen Einheit.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Kinder-Aufbewahrungs- bzw. Lagerungs- und -transporteinrichtung, insbesondere Aufnahmeeinrichtung, die sowohl als Fußsack zur Verwendung in Sportwagen zum Transport von Kleinkindern wie auch als Lagerungsmittel im häuslichen Bereich, zugleich aber auch als Tragetasche umgestaltbar ist und auch in dieser Konfiguration gemeinsam mit einem Kinderwagen oder Kinder-Sportwagen (in diesen eingesetzt) verwendet werden kann oder separat von diesem dem Transport von Babys und Kleinkindern dienen kann. Neben einer Fußsack-/Tragetaschen-Einheit betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung derselben sowie einen Kinderwagen mit einer solchen Einheit.

Fußsäcke sind in einer Vielzahl von Ausführungsformen, im allgemeinen speziell angepasst an entsprechende Kinder-Sportwagen, bekannt, im allgemeinen jedoch auf diese Funktion beschränkt.

Darüber hinaus sind Tragetaschen für Babys und Kleinkinder in einer Vielzahl von Ausführungsformen bekannt, sowohl in verhältnismäßig steifer und widerstandsfähiger Ausführung als auch in der Gestaltung aus Soft-Materialien.

Es besteht das Bedürfnis bei bequemer Handhabung, die Integration dieser verschiedenen Bedürfnissen dienenden Transport- und Lagerungsmittel für Babys und Kleinkinder zu erhöhen und ein System zu schaffen, welches, ausgehend von einem sowohl als Fußsack wie auch als Tragetasche nutzbaren Kernelement als weiche und bequeme Aufnahmeeinrichtung für Kleinkinder in Sportwagen dienen kann, aber auch selbstständig, z.B. im Wohnbereich sowie als Transportmittel zwischen Wohnbereich und Kinderwagen zur Verfügung steht.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein für Babys bzw. Kleinkind geeignete Kinder-Aufbewahrungseinrichtung, insbesondere Fußsack-/Tragetaschen-Einheit zu schaffen, die zu dem jeweils gewünschten Zweck einfach anpaßbar und bequem in der Handhabung und Ausführung ist. Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit anzugeben, durch das diese mit geringen Kosten herstellbar ist. Ferner zielt die Erfindung auf einen Kinder- bzw. Kindersportwagen mit einer solchen Aufbewahrungseinrichtung ab.

Die vorgenannte Aufgaben werden erfindungsgemäß durch die Gegenstände der Ansprüche 1, 8 und 10 gelöst.

Vorzugsweise ist ein aus einem mehrlagigen Stoff, mit eingesetztem Polstermaterial (vorzugsweise Polypropylen-Schaumstoff) versehenes schürzenförmiges Grundelement vorgesehen, das mehrlagig übereinander eine Mehrzahl von Stoffzuschnitten umfasst, die eine im wesentlichen tortörmige oder jedenfalls im Kopfbereich ovale Grundkonfiguration haben, wobei zwischen zwei Stoffzuschnitten zumindest partiell eine polsternde Einlage, insbesondere eine Schaumstoffeinlage, vorzugsweise aus Polypropylen eingelegt und mit den Stoffzuschnitten umfangsrandseitig verbunden ist, wobei weitere, im wesentlichen gleich konfigurierte Stoffzuschnitten aufgelegt und zur Bildung des Grundelementes zumindest partiell vernäht sind. Eine tortörmige (randparallele) oder ovale Innennaht verleiht neben der äußeren Umfangsrandverbindung dem Gesamtsystem Zusammenhalt und Stabilität, kann aber auch Taschen und Einlagebereiche für weitere (versteifende) Einsatzmittel bilden.

Einseitig weist das Grundelement vorzugsweise umfangsrandseitig ein etwa halbkreisförmiges Kopfteil auf, das ca. ein Drittel der darunter liegenden Basismatte des Grundelementes bedeckt und an einem Umfangsende randseitig mit der Basismatte abschließend verbunden ist, wobei das Kopfteil seinerseits aus einer doppellagigen Stoffstruktur besteht, in das ein stabilisierendes Kunststoffelement eingesetzt und vorzugsweise fest mit diesem verbunden ist. Umfangsrandseitig ist das Kopfteil mit dem übrigen Grundelement (Basismatte) verbunden, vorzugsweise verschweißt oder vernäht, und auch das im Kopfteil aufgenommene, vorzugsweise strahlenförmige Kunststoffelement ist vorzugsweise innerhalb des Kopfteiles festgelegt, entweder in entsprechenden Kanälen aufgenommen und/oder mit dem Kopfteil vernäht oder in anderer Weise lagefixiert. Das Kopfteil kann an der Basismatte aber auch lösbar, z.B. mittels Haftverschlüssen und/oder einem Reißverschluss verbunden sein, so dass die Basismatte auch einfach als Lagerungs- und Spielmatte, z.B. zur Verwendung an Boden oder im Freien und auch ohne Kopfteil verwendbar ist.

Bevorzugt ist aber die Integralverbindung von Kopfteil und Basismatte.

Das Kopfteil bildet zu der Basismatte eine große Tasche und im gegenüberliegenden Endbereich (auf der anderen Seite des Grundelementes) ist ein aufgestellter Endbereich der Basismatte vorgesehen, der einen Fußbereich für die Aufnahme eines Babys oder Kleinkindes bildet.

Da das Grundelement eine zumindest partiell im wesentlichen parallel zum Außenumfang verlaufende und insbesondere auch im Bereich des Kopfteiles vorgesehene innere Abnähung aufweist, sind zwischen der Abnähung und dem Außenumfang eine oder mehrere Taschen gebildet, insbesondere im Kopfbereich ein oder mehrere Kanäle, die im Seitenbereich oder im unteren Endbereich geöffnet sind, zum Einsatz von Versteifungsstegen. Deren Einschieben führt dazu, dass sich der entsprechende Umfangsbereich zwischen der inneren Abnähung und dem Außenumfang aufrichtet und das bisher flache schürzenförmige Grundelement zu einem wannenförmigen Körper gebildet wird, wobei der Einsatz der Versteifungsstege zu einer Breitenverringerung der Basismatte und damit zu einer Wölbung des stabilisierenden Kunststoffelementes im Kopfteil führt, so dass dieses halbkreisförmig aufgerichtet werden kann und ein schützendes Dachelement über dem zugehörigen Bereich des nach Einsatz des Stegmateriales wannenförmigen Grundelementes bildet.

Vorzugsweise sind entlang des oberen, vom Kopfteil freien Randes des Grundelementes Befestigungselemente, wie z.B. ein oder mehrere Reißverschlüsse zum Anbringen einer oberen Decke vorgesehen.

Ferner weist das Grundelement rückseitig Führungskanäle, Abnähungen oder anderweitige Aufnahmeelemente für das Hindurchführen von Tragegurten auf, die vorzugsweise mittels Klick-Schnellverschlüssen verbunden, ermöglichen, dass das Grundelement mit dem einen oder den mehreren, in den Randbereich und insbesondere im gesamten Kopfbereich eingesetzten Stegelementen zu einer Tragetasche verwandelt werden kann.

Hierzu wird das Kopfteil gegenüber der Verwendung des Grundelementes als Fußsack umgestülpt, d.h. entlang seiner Randbefestigung an dem Grundelement umgeklappt zwischen z.B. der Vorderseite (Verwendung als Fußsack) und der Rückseite (Verwendung als Tragetasche) mit aufgerichtetem Kopfteil (Überdachung) und eingesetzten Versteifungsstegen zur Ausbildung der Tragetaschenwanne.

Darüber hinaus kann das Grundelement auch als Liegewanne oder als Liegematte oder Liegedecke verwendet werden, insbesondere kann diesbezüglich auch ein Öffnen des fußseitig aufgestellten Bereiches vorgesehen sein, so dass das Grundelement eine tatsächliche angenehm wattierte und flauschige Flachstruktur bildet, ggf. unter gleichzeitiger Entfernung des Kopfteiles.

Überhaupt zeichnete sich das Grundelement in jeder Form seiner Benutzung entweder als Tragetasche oder als Fußsack oder als Liegematte oder Liegewanne durch äußerste Flauschigkeit und die Verwendung weichelastischen Polstermateriales sowie hautfreundlicher textiler Stoff- bzw. Fadenmaterialien und/oder gewirktem oder gewebtem Kunststofffasermaterial aus.

Nach Verwandlung zur Tragetasche kann diese auch insgesamt in einen Kinder-Sportwagen eingesetzt werden (mit oder ohne Sportwagenverdeck), oder das Grundelement kann als Fußsack im Kinder-Sportwagen oder auch im Winter im Kinderwagen für Babys in diesen eingelegt bzw. an Kinder-Sportwagen aufgenommen werden. Hierbei wird mittels der durch das Kopfteil zur Basismatte gebildeten Tasche ein Aufnahmebereich gebildet, der über die Rückenlehne des (verstellbaren) Kinderwagensitzes gestreift wird, wobei eine im oberen Kantenbereich des Fußsackes befestigbare Decke diesen in dieser Verwendung komplettiert.

Überhaupt zeichnet sich das Grundelement dadurch aus, dass das Kopfteil zwischen Vorder- und Rückseite umgestülpt werden kann. Dies kann aber auch hinsichtlich des aufgestellten Fußbereiches zwischen Vorder- und Rückseite des Grundelementes gelten. Das Kopfteil bildet durch Umstülpen desselben entlang der oberen Umfangsrandbefestigung (-verbindung) mit der Basismatte entweder die Tasche zur Halterung des Grundelementes als Fußsack (z.B. auch über die Lehne des Stuhles) oder aber nach Einsetzen von seitlichen versteifenden Randelementen (Versteifungsstegen), die zur Wannenform führen, mit überwölbendem Dach eine besondere Schutzvorrichtung für die Verwendung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit als Tragetasche.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:

1 eine schematische Sprengdarstellung des Aufbaus des Grundelementes (Ansicht als Fußsack),

2 eine schematische Sprengdarstellung des Aufbaus des Grundelementes (Ansicht als Tragetasche),

3 eine schematische Darstellung einer Abfolge der Verfahrensschritte zur Herstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit,

4 eine schematische Darstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit in Draufsicht vor einer Verwandlung zur Tragetasche,

5 eine schematische Darstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit als Tragetasche in Seitenansicht,

6 eine schematische Darstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit als Tragetasche,

7 eine perspektivische Darstellung der in der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit verwendete Versteifungselemente zur Bildung einer Tragetasche,

8 ein Grundelement einer wahlweise als Fußsack oder Tragetasche verwendbaren Fußsack-/Tragetaschen-Einheit in Draufsicht (Vorbereitung zur Verwendung als Tragetasche),

9(a–c) einen Versteifungssteg aus Kunststoffmaterial, ein fingerförmiges oder fächerförmiges Kunststoff-Versteifungsteil im Kopfteil (im Kopfteil 11) und eine Bodenplatte,

10 eine perspektivische Darstellung eines im Aufbau zur Tragetasche befindlichen Grundelementes, in das gerade ein Versteifungssteg eingesetzt wird, gemeinsam mit einer zur Verbindung mit den aufgestellten Randbereichen vorgesehenen Decke (teilweise verdeckt),

11 eine perspektivische Darstellung des Grundelementes auf dem Wege zur Verwandlung in eine Tragetasche, wobei ein oder mehrer umfangsrandseitige Versteifungsstege bereits eingesetzt sind, das Kopfteil aber noch nicht aufgestellt ist,

12 eine mit Decke komplettierte Tragetasche aus dem Grundelement nach den 1 bis 11,

13 ein Kinder-Sportwagen in perspektivische Darstellung mit in diesem aufgenommenen, aus dem Grundelement gebildeten Fußsack, der oberseitig mit einer Decke abgeschlossen ist,

14 eine perspektivische Rückansicht auf den Kinder-Sportwagen nach 13 von links hinten, jedoch mit gegenüber der Darstellung in 13 abgenommenem Verdeck, und

15 eine perspektivische Darstellung eines Kinder-Sportwagens (mit Verdeck) mit dieser eingesetzten Tragetasche nach 12.

In 1 und 2 ist schematisch für die Ansicht als Fußsack (1) oder als Tragetasche (2) der Aufbau eines Grundelementes als Kinder- bzw. Baby-Aufbewahrungseinrichtung, nämlich einer Fußsack-/Tragetaschen-Einheit dargestellt. Aus im wesentlichen gleichartigen Stoffzuschnitten 2, 3, 7 aus einem einerseits strapazierfähigen, andererseits aber auch hautfreundlichen und in seiner Oberflächenstruktur angenehmen Material (gewirkter oder gewebter Stoff und/oder Kunststoff-Fasergewebe) wird mehrschichtig ein Grundelement 10 als Fußsack-/Tragetaschen-Einheit gebildet, in dem die Stoffzuschnitte 2, 3, 7 unter Zwischenlage eines Polstermateriales 1, vorzugsweise eines Propylen-Schaumstoffmateriales, das eine entsprechende Konfiguration aufweist, übereinander gelegt, wobei der Stoffzuschnitt 7 dem Betrachter mit einer Unterseite zugewandt ist. Die Stoffzuschnitte 2 und 3 weisen in 1 mit einer Oberseite (zum Betrachter hin) nach oben.

Mit einer Unterseite des Stoffzuschnittes 3 wird ein im wesentlichen halbkreisförmiger Kopfteilzuschnitt 6 aus entsprechendem textilem oder Kunststoff-Fasermaterial, das hinsichtlich seiner gekrümmten Randkonfiguration umfangs- und maßgleich zu den übrigen Stoffzuschnitten 2, 3, 7 und dem Polstermaterial 1 ist, zugeordnet, wobei sich an dieses ein finger- oder fächerförmiges Kunststoff-Versteifungsteil 5 anschließt, zur Einbettung zwischen dem Kopfteilzuschnitt 6 und dem (in Ausgestaltung als Fußsack) nach außen abschließenden Kopfteilzuschnitt 4, mit dem das Kunststoffversteifungsteil 8 vorzugsweise entlang von Nähten 9 vernäht ist.

Dieser Konfiguration werden die Stoffzuschnitte 2, 3, 7 einschließlich des zwischenliegenden Polstermateriales 1 unter Auflage des aus den Kopfteilzuschnitten 4 und 6 unter Einlage des Kunststoff-Verstärkungsteiles 8 gebildeten Kopfteiles jeweils umfangsrandseitig miteinander vernäht, befestigt, verschweißt oder in sonstiger Weise fest miteinander verbunden.

Es ist jedoch auch möglich, dass aus den Komponenten 4, 5, 6 gebildete Kopfteil lösbar entlang des gekrümmten äußeren Umfangsrandes mit dem Stoffzuschnitt 3, z.B. mittels eines Reißverschlusses, zu verbinden, so dass das Kopfteil 11 auch abnehmbar sein kann.

Es ist allerdings bevorzugt, dieses fest zu dem Grundelement 10 mit den übrigen Stoffzuschnitten 2, 3, 7 und dem Polstermaterial 1 zu verbinden.

Da die Umfangsbefestigung jeweils randseitig erfolgt, und das Kopfteil 11, bestehend aus dem in „Fußsackposition" äußeren Dachstoffoberteil 4 (an dem das Kunststoff-Versteifungsteil 5 vorzugsweise festgelegt ist), und dem inneren Dachstoffoberteil 6 jeweils umfangsseitig, aber auch entlang der nach untern weisenden horizontalen Randlinien vernäht bzw. fest verbunden ist, bildet das Kopfteil, umfangsseitig fest oder lösbar verbunden, entlang seiner Horizontalkante zu dem Stoffzuschnitt 3 und damit dem übrigen Teil des Grundelementes 10 eine offene Tasche, die entweder als Lagerungselement zum Überstreifen des auf diese Weise gebildeten Fußsackes über eine Rückenlehne eines Kinder-Sportwagens bildet, oder aber aufgestellt, ein festes oder abnehmbares Dach einer Tragetasche bildet, wie dies nachstehend noch erläutert ist.

Mit 12 ist eine Abnähung bezeichnet, mit der vor der endgültigen Randbefestigung die Stoffzuschnitte 2, 3 mit dem Polstermaterial 1 verbunden werden, wobei, hier nicht dargestellt, eine solche Abnähung oder Innennaht 12 auch durch den Stoffzuschnitt 7 bis zur Unterseite des Grundelementes durchgehen kann. Insbesondere kann aber der Stoffzuschnitt 7 auch zweilagig ausgebildet sein, wobei eine der Konfigurationen der Innennaht 12 entsprechende Tasche vorgesehen ist, oder es ist eine solche Tasche zwischen dem Stoffzuschnitt 7 und dem Polstermaterial 1 entlang der Innennaht 12 gebildet, wobei eine solche Tasche zum Einsatz eines Verstärkungselementes als Bodenplatte dient, wie nachfolgend noch erläutert wird.

2 zeigt den Schichtaufbau des Grundelementes 10 in der Position „Tragetasche", die durch Umstülpen des Kopfteiles auf die Gegenseite gebildet wird, so dass sich das Grundelement 10 in seinem Aufbau als Tragetasche darstellt.

Hinsichtlich der Verbindungen wird im übrigen auf die Erläuterungen zu 1 verwiesen.

3 verdeutlicht die Reihenfolge der Arbeitsschritte bei dem Vernähen bzw. bei der Zusammenführung der Zuschnitte und die Herstellung des Grundelementes 10. Zuerst werden also in flachem und damit sehr einfach zu handhabenden Zustand das Polstermaterial 1 und die Stoffzuschnitte 2, 3 miteinander vernäht, einschließlich der Herstellung der Innennaht 12. Das Kopfteil 11 wird durch Vernähen bzw. anderweitiger Festlegung des fächer- oder fingerförmigen Kunststoff-Versteifungsteiles 5 mit dem Dachstoffteil 4 fest verbunden und anschließend das Kopfteil in Verbindung mit dem Dachstoffoberteil 6 komplettiert, wobei auch horizontal eine Randbefestigung erfolgt, unter Einschluss der unterseitigen Abdeckung des Polstermateriales 1 mit dem Stoffzuschnitt 7 (hier nur der Übersichtlichkeit halber obenauf gezeigt).

Die Reihenfolge kann aber auch abweichen, insbesondere kann (nach Zusammenführung der Komponenten 4, 5, 6) zur Bildung des Kopfteiles 11 auch die gesamte Anordnung randseitig passend übereinander gelegt und gemeinsam umfangsseitig vernäht bzw. miteinander befestigt werden.

Das solchermaßen gebildete Grundelement 10, das schon komplett als Fußsack verwendbar ist (hierzu werden im unteren Bereich, also gegenüberliegend zu dem abgerundeten Kopfbereich Vernähungen vorgenommen, die zu einem gewissen Aufstellen der Unterseite des so gebildeten Grundelementes zur Ausbildung eines Fußbereiches führen (vgl. 8)) kann also schon als Fußsack verwendet werden oder aber ist vorbereitet, um zu einer Tragetasche umgestaltet zu werden.

Dies ist in den 4 und 10 dargestellt.

Wie 4 schematisch in der Draufsicht verdeutlicht, wird durch die Innennaht 12 zum Außenrand 13 hin ein schlauchförmiger Seitenrandbereich 9 zur Aufnahme von einem sich auch durch den unterhalb des Kopfteiles 11 liegenden Randbereiches des Grundelementes 10 erstreckenden Versteifungssteges oder eines Paares von Versteifungsstegen (von beiden Seiten in Längsrichtung nach oben eingesetzt) gebildet. Entsprechende Einführöffnungen können an der an der 1 horizontalen Unterseite des Randbereiches 9 aber auch weiter aufwärts liegend, wie dies durch die strichpunktierten Linien 14 angedeutet ist (Aufnahmetasche), gebildet werden.

Im unteren Bereich werden die Bahnen dann derartig vernäht, dass ein im wesentlichen vertikal aufgestellter, fußseitiger und geschlossener Bereich gebildet wird, wie dies aus den übrigen Figuren (z. B. 5 oder auch 10/11) ersichtlich ist.

Auf diese Weise kann das Grundelement als Tragetasche nach 5 (hier schematisch dargestellt) gebildet werden, da sich durch das Einsetzen der Versteifungsstege auch das Kopfteil 11 entsprechend aufwölbt und ein Dach über dem wannenförmigen Grundkörper der Tragetasche bildet. Im Mittelbereich 14 wird zur Bodenversteifung eine Bodenplatte 15 (vgl. 6) in den ebenfalls taschenförmigen Bereich eingeschoben, so dass der Tragetasche auch die nötige Bodenstabilität verliehen ist.

7 zeigt in perspektivische Darstellung schematisch nochmals die in dem Grundelement zur Bildung einer Tragetasche zum Einsatz kommenden Verstärkungsmaterialien, nämlich das fächerförmige oder fingerförmige Kunststoff-Versteifungsteil 5, die Bodenplatte 15 und den hier durchgehend dargestellten Versteifungssteg 14.

Ein erleichtertes Einführen in den schlauchförmigen Seitenrandbereich 9 des Grundelementes 10 wird allerdings dadurch erreicht, dass der Versteifungssteg 14 geteilt und von beiden Seiten her eingesetzt wird. Dies ist in 7 durch eine unterbrochene Doppellinie angedeutet.

8 zeigt in einer Draufsicht das Grundelement 10 der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit einer Kinder-Aufbewahrungseinrichtung, die sowohl als Fußsack in Kindersportwagen verwendet werden kann als auch mit wenigen Handgriffen zum Grundkörper einer Tragetasche umgewandelt werden kann, zum Transport eines Babys oder Kleinkindes, z.B. zwischen Wohnung und Kinderwagen oder Kindersportwagen oder zum anderweitigen Transport de Babys oder Kleinkindes. Das Grundelement 10 besteht aus mehrlagig umfangsseitig vernähten Stoff- oder Kunststoffmaterialbahnen in schürzenförmiger, am Ende ovaler Konfiguration, wobei im oberen Bereich mehrlagig jedoch nur randseitig mit einer Basismatte 8 ein Kopfteil 11, vernäht, verschweißt oder in sonstiger Weise befestigt ist, so dass sich eine große Tasche zwischen dem Kopfteil 11 und dem darunter liegenden Bereich (Basismatte 8) des Grundelementes 10 bildet.

Dieses Kopfteil ist seinerseits mehrlagig und nimmt das strahlenförmige Kunststoff-Versteifungsteil 5 unverlierbar und lagefixiert innerhalb des Kopfteiles 11 auf, welches der Stabilisierung des Kopfteiles 11 im aufgestellten Zustand eine Tragetasche bildet, wie dies aus 5 ersichtlich ist.

Wie anhand der 1 bis 3 verdeutlicht ist, wird dieses Kunststoffteil 5 also innerhalb des Kopfteiles 11, das, ausgehend von der Verwendung als Fußsack flach auf dem übrigen Grundelement 10 (Basismatte 8) aufliegt, eingenäht oder lagefixiert aufgenommen und dient der stabilen Ausspannung des Kopfteiles 11 im aufgerichteten Zustand (Verwendung als Tragetasche) (s. 5, 12).

Das Grundelement 10 weist die im wesentlichen mittig zum Außenrand 13 des Grundelementes 10 beabstandete innere Vernähung bzw. Innennaht 12 auf, so dass zwischen Außenrand 13 und Innennaht 12 eine insbesondere im Kopfbereich 11 und den parallelen Seitenbereichen 9 umlaufende (ggf. auch unterteilte) Tasche gebildet ist, die an beiden Längsseiten des Grundelementes 10 (auf der in 1 nicht dargestellten Unterseite) offen ist, zur Aufnahme bzw. zum Einschieben von Seitenteilen aus hochelastischem Kunststoffmaterial (Versteifungsstege 14), durch die die Ausbildung der Tragetaschenfunktion möglich ist, wie dies 5 und 10 zeigt. Zugleich wird an der Unterseite durch die Innennaht 12 im Unterseitenbereich des Grundelementes 10 eine Bodentasche gebildet, in die eine Bodenplatte 15, z.B. aus Holz- oder Kunststoffmaterial einsetzbar ist.

Vorzugsweise wird diese Bodentasche für die Bodenplatte mit einem Reißverschluß verschlossen.

In dem dem Kopfende gegenüberliegenden untere Bereich des Grundelementes 1 ist diese einschließlich ihrer polsternden Einlage, die vorzugsweise aus Polyproylen-Schaumstoff besteht, mit im wesentlichen vertikalen kurzen Längsnähten zu einem aufgestellten Bereich 16 gestaltet, der sowohl in der Fußsack-Funktion als auch in der in 8 in Vorbereitung dargestellten Verwendung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit als Tragetasche den schützenden Fußbereich für das Kind begrenzt. Das Kunststoffteil 5 ist beständig innerhalb des Kopfteiles 11 eingesetzt.

9 zeigt nochmals in teilweise perspektivischer und damit teilweise kantenverkürzter Darstellung die Bodenplatte 15, das finger- oder strahlenförmige Kunststoff-Versteifungsteil 5 und einen der vorzugsweise paarweise von beiden Seiten her zu verwendenden in den Seitenrandbereich 9 einsetzbaren Versteifungsstege 14, durch die die Fußsackfunktion zur Tragetaschenfunktion umgebildet und auch das Kopfteil 11 aufgerichtet wird. Diese Versteifungselemente bestehen vorzugsweise aus hochelastischem Kunststoffmaterial, wobei das Kunststoff-Versteifungsteil 5, da vollständig im Kopfteil 11 aufgenommen, auch in der Funktion als Halterungselement für den Fußsack eine einerseits unauffällige, andererseits stabilisierende und Lagerungsstabilität verleihende Wirkung im Kopfteil hat.

10 zeigt in perspektivischer Darstellung das bereits durch vertikale Nähte 17 geschlossene und aufgestellte Fußbereichsteil 16 und auch den schlauch- oder taschenförmigen Seitenrandbereich 9 mit einer Einführöffnung 18 zum Einsetzen eines Versteifungssteges 14 in den Seitenrandbereich 9, um diesen aufzurichten und zur Tragetasche zu stabilisieren.

In der in 10 dargestellten Darstellung ist das Kopfteil 11 noch nicht aufgerichtet und auf der dem Betrachter abgewandten anderen Seite schaut noch ein Versteifungssteg 14 hervor, der gerade in den in 10 oberen Seitenrandbereich, d.h. in eine dort entsprechend vorgesehene Aufnahmeöffnung 18 eingesetzt wird.

Es ist ferner (von der vorerläuterten Darstellung überlappt) eine wattierte bzw. gepolsterte Decke 19 dargestellt, die U-förmig umfangsseitig einen Reißverschluss 20 aufweist und mit diesem an einer Oberkante 21 des Grundelementes 10, die einen eben solchen Reißverschluss aufweist (hier nicht dargestellt), befestigt werden kann, so dass in der Funktion als Tragetasche der wannenförmige Aufnahmebereich für das Baby oder Kleinkind nach oben hin abgedeckt und geschlossen werden kann. Dies aber auch bei Verwendung in der Funktion „Fußsack" möglich (vgl. 13/14).

11 zeigt das Grundelement mit eingesetzten seitlichen Versteifungsstegen und aufgerichtetem Fußbereich 16, ehe durch ein Untergreifen zwischen Kopfteil 11 und Basismatte 8 das Kopfteil 11 zu der haubenförmigen Konfiguration ausgespannt wird, wie sie in 5 dargestellt ist.

12 zeigt die Tragetasche mit noch zusätzlich seitlich aufgenähten Führungskanälen 22 zum Einsatz von Traggurten 23, mit denen die Tragetasche getragen werden kann. Diese sind vorzugsweise mit Hilfe von hier nicht dargestellten Klick-Verschlüssen endlos miteinander verbunden.

Um also aus der in 8 dargestellten Ausgangsposition zum Aufbau der Tragetasche das Grundelement 10 zunächst als Fußsack zu verwenden, ist es lediglich erforderlich, in dem unter dem Kopfteil 11 gebildeten Bereich hineinzufassen und das Kopfteil 11 um seine Umfangsrandbefestigung umzuklappen (unter „Herausziehen" des Innenstoffes), dabei die Innentasche praktisch freizulegen und auf der Rückseite eine neue zwischen Kopfteil 11 und Rückseite des Grundelementes 10 erhaltene Tasche zu bilden. Diese dient dann als Lagerungsaufnahme zum Überstreifen über eine Sitzrückenlehne eines Kinderwagens, wie dies in den 13 und 14 (mit Decke) dargestellt ist.

In der Ausgestaltung kann das Grundelement, z.B. auch als Fußsack über eine Stuhllehne gestreift werden, um auf diese Weise ein Kind im Sitzbereich eines Stuhles in dem Fußsack zu halten.

Auch als Decke oder Matte ist der Fußsack verwendbar, wobei ggf. auch der vertikal aufgestellte Fußbereich 16 noch geöffnet und damit ein vollständiges flaches Gebilde als Bodenmatte erhalten werden kann.

Die „Verwandlung" der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit zwischen seinen beiden Grundkonfigurationen einmal als Tragetasche, andererseits als Fußsack wird also grundsätzlich dadurch bewirkt, dass das Kopfteil 11 (unter Umstülpen des jeweils darunter liegenden Innenbereiches der zwischen dem Kopfteil 11 und dem darunter liegenden Bereich des Grundelementes 10 gebildeten Tasche auf die jeweils andere Seite) um seine umfangsseitige Randvernähung bzw. Randbefestigung zwischen Vorder- und Rückseite umgeklappt wird, um auf diese Weise entweder, wenn (wie in 8 gezeigt) sich das Kopfteil 11 auf der gleichen Seite befindet wie der aufgestellte Fußbereich 16, als Tragetasche gestaltet zu werden oder, wenn das Kopfteil auf die Rückseite geklappt ist, als eine Aufnahmetasche zur Befestigung des dann als Fußsack fungierenden Grundelementes 10 an der Rückenlehne eines Sportwagens oder an einer anderen Halterung, wie z.B. einer Stuhlrückenlehne od. dgl., zu dienen.

In den zwischen der Innennaht 12 und dem Außenrand 13 gebildete durchgehende oder, insbesondere im Kopfbereich ggf. mit einer Trennwand versehenen, in Umfangsrichtung sich erstreckenden Seitenwandbereich werden von beiden Längsseiten her nacheinander jeweils die hochelastischen Versteifungsstege 14 aus Kunststoffmaterial (oder auch andere Verstärkungsstreifen) eingeschoben, wodurch sich der Randbereich zwischen Außenumfang und Innennaht aufrichtet und in diesem Zusammenhang auch das Kopfteil 11 seine Raumkonfiguration, gebildet durch das eingesetzte strahlenförmige Kunststoffelement 5, entfalten kann.

Wie bereits erwähnt, wird in diesem Zusammenhang in die rückseitige Bodentasche eine Bodenplatte aus Kunststoff, mehrlagiger Pappe oder Holzmaterial eingesetzt.

Vorzugsweise im Bereich der Seiten sind rückseitig die Schlaufen 22 aufgenäht, in die unter dem Boden durchgezogene Trageriemen (die jeweils vorzugsweise untereinander mit den Klick-Verschlüssen (Schnellverschlüssen) verbunden werden), vorgesehen sind, so dass auf diese Weise die Tragetasche komplettiert werden kann.

Diese besitzt nicht nur einen besonderen Schutz durch das integrale Kopfteil 11 (kunststoffverstärkt), sondern wird auch durch das Aufsetzen der Decke 20 komplettiert, die vorzugsweise im Randbereich und entlang des unteren Fußbereiches mittels eines Reißverschlusses auf den dann aufgestellten Seitenwänden der Tragetasche befestigt wird.

13 zeigt den Einsatz der Aufbewahrungseinrichtung als Fußsack in einem Kinder-Sportwagen, wobei in dem auf die Rückseite geklappten Kopfteil die hier nicht dargestellt Sitzrückenlehne des Kinder-Sportwagens aufgenommen und auf diese Weise der Fußsack am Sportwagen festgelegt und gehalten ist. Zugleich ist auf den Fußsack die Decke 19 per Reißverschlussverbindung aufgesetzt. Der Fußsack kann mit oder ohne Verdeck des Kinder-Sportwagens verwendet werden.

14 zeigt ohne Verdeck den auf die Sitz- bzw. Rückenlehne aufgesetzten Fußsack schräg von hinten.

Schließlich verdeutlicht 15 die Möglichkeit, auch die Fußsack-/Tragetaschen-Einheit in ihrer vorbeschriebenen Ausgestaltung als Tragetasche komplett in einen Kinder-Sportwagen einzusetzen (auch mit Verdeck), so dass auf diese Weise eine besonders einfache Transportabilität des Kleinkindes bzw. Babys, z.B. beim Herausnehmen zum Transport in die Wohnung oder beim Einkaufen möglich ist.

Durch die Erfindung wird eine multifunktionale Kinder-Aufbewahrungseinrichtung als Fußsack-/Tragetaschen-Einheit geschaffen, die der Komplettierung von Kinder- und Kindersportwagen dienen kann (auch die Tragetasche kann in den Sportwagen hineingesetzt werden), zugleich unabhängig von Kinder- oder Sportwagen ein vielseitig verwendbares Aufbewahrungs- und Tragesystem für Babys und Kleinkinder bildet.

Insbesondere ist das Grundelement durch seine Vernähung/Montage im flachen Zustand außerordentlich einfach und damit kostengünstig herstellbar. Dies wird auch durch die weitgehende Verwendung von abmessungsleichen Ausgangsmaterialzuschnitten erreicht.


Anspruch[de]
  1. Kinder-Aufbewahrungseinrichtung, insbesondere Fußsack-Tragetaschen-Einheit, mit einem gepolsterten Grundelement (10), mit aufgestelltem Fußbereich (16) und einem diesem gegenüberliegenden Kopfteil (11), das mit einer Basismatte des Grundelementes (10) umfangsrandseitig verbunden ist, das zwischen einer Stellung auf der gleichen Seite des Fußbereiches (16) und einer Stellung auf einer Rückseite des Grundelementes geklappt um seine Umfangsrandbefestigung verlagerbar ist.
  2. Kinder-Aufbewahrungseinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zumindest eine, insbesondere im Kopfbereich vorgesehene Aufnahmetasche (9) (Seitenrandbereich), die zum Einsatz eines oder mehrerer Versteifungselemente (14) vorgesehen ist, zur Bildung eines Tragetaschen-Randbereiches.
  3. Kinder-Aufbewahrungseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Kopfteil (11) ein Stabilisierungselement (5) aufgenommen ist.
  4. Kinder-Aufbewahrungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundelement (10) umfangsseitig, insbesondere lösbar, eine Oberdecke (19) befestigbar ist.
  5. Kinder-Aufbewahrungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass, insbesondere im Bereich von Seitenrandbereichen (9) des Grundelementes (10) Aufnahmekanäle (22) für den Einsatz von Traggurten oder Riemen (23), vorzugsweise mittels Klick-Schnappverschlüsse zu Schlaufen verbindbar, vorgesehen sind.
  6. Kinder-Aufbewahrungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement aus einem mehrlagigen Stoff- oder Kunststoffmaterial mit eingesetztem Polstermaterial, vorzugsweise mit eingesetztem Polypropylen-Schaumstoff besteht.
  7. Kinder-Aufbewahrungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Basismatte (8) des Grundelementes (10) eine im wesentlichen parallel zu einem Umfangsrand (13) verlaufende Innennaht (12) aufweist, durch die vorzugsweise einerseits ein schlauchförmiger Seitenrandbereich (9) und andererseits vorzugsweise eine Bodentasche zum Einsatz einer Bodenplatte (15) abgegrenzt sind.
  8. Verfahren zur Herstellung einer Kinder-Aufbewahrungseinrichtung, insbesondere einer Fußsack-/Tragetaschen-Einheit, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von formgleichen Stoffzuschnitten (2, 3, 7) unter Zwischenlage eines formgleichen Polstermateriales umfangsrandseitig sowie mindestens teilweise durch eine vom Umfangsrand beabstandete Innennaht (12) im flachen Zustand miteinander vernäht sind und mit diesem Verbund ein seinerseits ein mehrlagiges Element bildendes Kopfteil umfangsrandseitig verbunden, insbesondere vernäht ist, unter Bildung einer Tasche zwischen dem Kopfteil (11) und einem durch die formgleichen Materialien gebildeten Basismatte.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in den innerhalb der Basismatte durch die Innennaht (12) gebildeten Basisrandbereich zumindest ein Versteifungssteg und/oder in eine Bodentasche eine Bodenplatte (15) einsetzbar ist.
  10. Kinder- oder Sport-Kinderwagen (Sportwagen) mit einer Kinder-Aufbewahrungseinrichtung als Fußsack oder Tragetasche, eingesetzt in den Kinder- oder Kinder-Sportwagen.
Es folgen 13 Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com