Die Erfindung betrifft eine Kinder-Aufbewahrungs- bzw. Lagerungs-
und -transporteinrichtung, insbesondere Aufnahmeeinrichtung, die sowohl als Fußsack
zur Verwendung in Sportwagen zum Transport von Kleinkindern wie auch als Lagerungsmittel
im häuslichen Bereich, zugleich aber auch als Tragetasche umgestaltbar ist und auch
in dieser Konfiguration gemeinsam mit einem Kinderwagen oder Kinder-Sportwagen (in
diesen eingesetzt) verwendet werden kann oder separat von diesem dem Transport von
Babys und Kleinkindern dienen kann. Neben einer Fußsack-/Tragetaschen-Einheit betrifft
die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung derselben sowie einen Kinderwagen mit
einer solchen Einheit.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein für Babys bzw. Kleinkind
geeignete Kinder-Aufbewahrungseinrichtung, insbesondere Fußsack-/Tragetaschen-Einheit
zu schaffen, die zu dem jeweils gewünschten Zweck einfach anpaßbar und bequem in
der Handhabung und Ausführung ist. Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zur Herstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit anzugeben, durch
das diese mit geringen Kosten herstellbar ist. Ferner zielt die Erfindung auf einen
Kinder- bzw. Kindersportwagen mit einer solchen Aufbewahrungseinrichtung ab.
Die vorgenannte Aufgaben werden erfindungsgemäß durch die Gegenstände
der Ansprüche 1, 8 und 10 gelöst.
Vorzugsweise ist ein aus einem mehrlagigen Stoff, mit eingesetztem
Polstermaterial (vorzugsweise Polypropylen-Schaumstoff) versehenes schürzenförmiges
Grundelement vorgesehen, das mehrlagig übereinander eine Mehrzahl von Stoffzuschnitten
umfasst, die eine im wesentlichen tortörmige oder jedenfalls im Kopfbereich ovale
Grundkonfiguration haben, wobei zwischen zwei Stoffzuschnitten zumindest partiell
eine polsternde Einlage, insbesondere eine Schaumstoffeinlage, vorzugsweise aus
Polypropylen eingelegt und mit den Stoffzuschnitten umfangsrandseitig verbunden
ist, wobei weitere, im wesentlichen gleich konfigurierte Stoffzuschnitten aufgelegt
und zur Bildung des Grundelementes zumindest partiell vernäht sind. Eine tortörmige
(randparallele) oder ovale Innennaht verleiht neben der äußeren Umfangsrandverbindung
dem Gesamtsystem Zusammenhalt und Stabilität, kann aber auch Taschen und Einlagebereiche
für weitere (versteifende) Einsatzmittel bilden.
Einseitig weist das Grundelement vorzugsweise umfangsrandseitig ein
etwa halbkreisförmiges Kopfteil auf, das ca. ein Drittel der darunter liegenden
Basismatte des Grundelementes bedeckt und an einem Umfangsende randseitig mit der
Basismatte abschließend verbunden ist, wobei das Kopfteil seinerseits aus einer
doppellagigen Stoffstruktur besteht, in das ein stabilisierendes Kunststoffelement
eingesetzt und vorzugsweise fest mit diesem verbunden ist. Umfangsrandseitig ist
das Kopfteil mit dem übrigen Grundelement (Basismatte) verbunden, vorzugsweise verschweißt
oder vernäht, und auch das im Kopfteil aufgenommene, vorzugsweise strahlenförmige
Kunststoffelement ist vorzugsweise innerhalb des Kopfteiles festgelegt, entweder
in entsprechenden Kanälen aufgenommen und/oder mit dem Kopfteil vernäht oder in
anderer Weise lagefixiert. Das Kopfteil kann an der Basismatte aber auch lösbar,
z.B. mittels Haftverschlüssen und/oder einem Reißverschluss verbunden sein, so dass
die Basismatte auch einfach als Lagerungs- und Spielmatte, z.B. zur Verwendung an
Boden oder im Freien und auch ohne Kopfteil verwendbar ist.
Bevorzugt ist aber die Integralverbindung von Kopfteil und Basismatte.
Das Kopfteil bildet zu der Basismatte eine große Tasche und im gegenüberliegenden
Endbereich (auf der anderen Seite des Grundelementes) ist ein aufgestellter Endbereich
der Basismatte vorgesehen, der einen Fußbereich für die Aufnahme eines Babys oder
Kleinkindes bildet.
Da das Grundelement eine zumindest partiell im wesentlichen parallel
zum Außenumfang verlaufende und insbesondere auch im Bereich des Kopfteiles vorgesehene
innere Abnähung aufweist, sind zwischen der Abnähung und dem Außenumfang eine
oder mehrere Taschen gebildet, insbesondere im Kopfbereich ein oder mehrere Kanäle,
die im Seitenbereich oder im unteren Endbereich geöffnet sind, zum Einsatz von Versteifungsstegen.
Deren Einschieben führt dazu, dass sich der entsprechende Umfangsbereich zwischen
der inneren Abnähung und dem Außenumfang aufrichtet und das bisher flache schürzenförmige
Grundelement zu einem wannenförmigen Körper gebildet wird, wobei der Einsatz der
Versteifungsstege zu einer Breitenverringerung der Basismatte und damit zu einer
Wölbung des stabilisierenden Kunststoffelementes im Kopfteil führt, so dass dieses
halbkreisförmig aufgerichtet werden kann und ein schützendes Dachelement über dem
zugehörigen Bereich des nach Einsatz des Stegmateriales wannenförmigen Grundelementes
bildet.
Vorzugsweise sind entlang des oberen, vom Kopfteil freien Randes des
Grundelementes Befestigungselemente, wie z.B. ein oder mehrere Reißverschlüsse zum
Anbringen einer oberen Decke vorgesehen.
Ferner weist das Grundelement rückseitig Führungskanäle, Abnähungen
oder anderweitige Aufnahmeelemente für das Hindurchführen von Tragegurten auf, die
vorzugsweise mittels Klick-Schnellverschlüssen verbunden, ermöglichen, dass das
Grundelement mit dem einen oder den mehreren, in den Randbereich und insbesondere
im gesamten Kopfbereich eingesetzten Stegelementen zu einer Tragetasche verwandelt
werden kann.
Hierzu wird das Kopfteil gegenüber der Verwendung des Grundelementes
als Fußsack umgestülpt, d.h. entlang seiner Randbefestigung an dem Grundelement
umgeklappt zwischen z.B. der Vorderseite (Verwendung als Fußsack) und der Rückseite
(Verwendung als Tragetasche) mit aufgerichtetem Kopfteil (Überdachung) und eingesetzten
Versteifungsstegen zur Ausbildung der Tragetaschenwanne.
Darüber hinaus kann das Grundelement auch als Liegewanne oder als
Liegematte oder Liegedecke verwendet werden, insbesondere kann diesbezüglich auch
ein Öffnen des fußseitig aufgestellten Bereiches vorgesehen sein, so dass das Grundelement
eine tatsächliche angenehm wattierte und flauschige Flachstruktur bildet, ggf. unter
gleichzeitiger Entfernung des Kopfteiles.
Überhaupt zeichnete sich das Grundelement in jeder Form seiner Benutzung
entweder als Tragetasche oder als Fußsack oder als Liegematte oder Liegewanne durch
äußerste Flauschigkeit und die Verwendung weichelastischen Polstermateriales sowie
hautfreundlicher textiler Stoff- bzw. Fadenmaterialien und/oder gewirktem oder gewebtem
Kunststofffasermaterial aus.
Nach Verwandlung zur Tragetasche kann diese auch insgesamt in einen
Kinder-Sportwagen eingesetzt werden (mit oder ohne Sportwagenverdeck), oder das
Grundelement kann als Fußsack im Kinder-Sportwagen oder auch im Winter im Kinderwagen
für Babys in diesen eingelegt bzw. an Kinder-Sportwagen aufgenommen werden. Hierbei
wird mittels der durch das Kopfteil zur Basismatte gebildeten Tasche ein Aufnahmebereich
gebildet, der über die Rückenlehne des (verstellbaren) Kinderwagensitzes gestreift
wird, wobei eine im oberen Kantenbereich des Fußsackes befestigbare Decke diesen
in dieser Verwendung komplettiert.
Überhaupt zeichnet sich das Grundelement dadurch aus, dass das Kopfteil
zwischen Vorder- und Rückseite umgestülpt werden kann. Dies kann aber auch hinsichtlich
des aufgestellten Fußbereiches zwischen Vorder- und Rückseite des Grundelementes
gelten. Das Kopfteil bildet durch Umstülpen desselben entlang der oberen Umfangsrandbefestigung
(-verbindung) mit der Basismatte entweder die Tasche zur Halterung des Grundelementes
als Fußsack (z.B. auch über die Lehne des Stuhles) oder aber nach Einsetzen von
seitlichen versteifenden Randelementen (Versteifungsstegen), die zur Wannenform
führen, mit überwölbendem Dach eine besondere Schutzvorrichtung für die Verwendung
der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit als Tragetasche.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und
zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
1 eine schematische Sprengdarstellung
des Aufbaus des Grundelementes (Ansicht als Fußsack),
2 eine schematische Sprengdarstellung
des Aufbaus des Grundelementes (Ansicht als Tragetasche),
3 eine schematische Darstellung einer
Abfolge der Verfahrensschritte zur Herstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit,
4 eine schematische Darstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit
in Draufsicht vor einer Verwandlung zur Tragetasche,
5 eine schematische Darstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit
als Tragetasche in Seitenansicht,
6 eine schematische Darstellung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit
als Tragetasche,
7 eine perspektivische Darstellung der in
der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit verwendete Versteifungselemente zur Bildung einer
Tragetasche,
8 ein Grundelement einer wahlweise als
Fußsack oder Tragetasche verwendbaren Fußsack-/Tragetaschen-Einheit in Draufsicht
(Vorbereitung zur Verwendung als Tragetasche),
9(a–c) einen Versteifungssteg aus
Kunststoffmaterial, ein fingerförmiges oder fächerförmiges Kunststoff-Versteifungsteil
im Kopfteil (im Kopfteil 11) und eine Bodenplatte,
10 eine perspektivische Darstellung eines
im Aufbau zur Tragetasche befindlichen Grundelementes, in das gerade ein Versteifungssteg
eingesetzt wird, gemeinsam mit einer zur Verbindung mit den aufgestellten Randbereichen
vorgesehenen Decke (teilweise verdeckt),
11 eine perspektivische Darstellung des
Grundelementes auf dem Wege zur Verwandlung in eine Tragetasche, wobei ein oder
mehrer umfangsrandseitige Versteifungsstege bereits eingesetzt sind, das Kopfteil
aber noch nicht aufgestellt ist,
12 eine mit Decke komplettierte Tragetasche
aus dem Grundelement nach den 1 bis 11,
13 ein Kinder-Sportwagen in perspektivische
Darstellung mit in diesem aufgenommenen, aus dem Grundelement gebildeten Fußsack,
der oberseitig mit einer Decke abgeschlossen ist,
14 eine perspektivische Rückansicht auf
den Kinder-Sportwagen nach 13 von links hinten, jedoch
mit gegenüber der Darstellung in 13 abgenommenem Verdeck,
und
15 eine perspektivische Darstellung eines
Kinder-Sportwagens (mit Verdeck) mit dieser eingesetzten Tragetasche nach
12.
In 1 und 2
ist schematisch für die Ansicht als Fußsack (1) oder
als Tragetasche (2) der Aufbau eines Grundelementes
als Kinder- bzw. Baby-Aufbewahrungseinrichtung, nämlich einer Fußsack-/Tragetaschen-Einheit
dargestellt. Aus im wesentlichen gleichartigen Stoffzuschnitten 2,
3, 7 aus einem einerseits strapazierfähigen, andererseits aber
auch hautfreundlichen und in seiner Oberflächenstruktur angenehmen Material (gewirkter
oder gewebter Stoff und/oder Kunststoff-Fasergewebe) wird mehrschichtig ein Grundelement
10 als Fußsack-/Tragetaschen-Einheit gebildet, in dem die Stoffzuschnitte
2, 3, 7 unter Zwischenlage eines Polstermateriales
1, vorzugsweise eines Propylen-Schaumstoffmateriales, das eine entsprechende
Konfiguration aufweist, übereinander gelegt, wobei der Stoffzuschnitt
7 dem Betrachter mit einer Unterseite zugewandt ist. Die Stoffzuschnitte
2 und 3 weisen in 1 mit einer Oberseite
(zum Betrachter hin) nach oben.
Mit einer Unterseite des Stoffzuschnittes 3 wird ein im wesentlichen
halbkreisförmiger Kopfteilzuschnitt 6 aus entsprechendem textilem oder
Kunststoff-Fasermaterial, das hinsichtlich seiner gekrümmten Randkonfiguration umfangs-
und maßgleich zu den übrigen Stoffzuschnitten 2, 3,
7 und dem Polstermaterial 1 ist, zugeordnet, wobei sich an dieses
ein finger- oder fächerförmiges Kunststoff-Versteifungsteil 5 anschließt,
zur Einbettung zwischen dem Kopfteilzuschnitt 6 und dem (in Ausgestaltung
als Fußsack) nach außen abschließenden Kopfteilzuschnitt 4, mit dem das
Kunststoffversteifungsteil 8 vorzugsweise entlang von Nähten
9 vernäht ist.
Dieser Konfiguration werden die Stoffzuschnitte 2,
3, 7 einschließlich des zwischenliegenden Polstermateriales
1 unter Auflage des aus den Kopfteilzuschnitten 4 und
6 unter Einlage des Kunststoff-Verstärkungsteiles 8 gebildeten
Kopfteiles jeweils umfangsrandseitig miteinander vernäht, befestigt, verschweißt
oder in sonstiger Weise fest miteinander verbunden.
Es ist jedoch auch möglich, dass aus den Komponenten 4,
5, 6 gebildete Kopfteil lösbar entlang des gekrümmten äußeren
Umfangsrandes mit dem Stoffzuschnitt 3, z.B. mittels eines Reißverschlusses,
zu verbinden, so dass das Kopfteil 11 auch abnehmbar sein kann.
Es ist allerdings bevorzugt, dieses fest zu dem Grundelement
10 mit den übrigen Stoffzuschnitten 2, 3, 7
und dem Polstermaterial 1 zu verbinden.
Da die Umfangsbefestigung jeweils randseitig erfolgt, und das Kopfteil
11, bestehend aus dem in „Fußsackposition" äußeren Dachstoffoberteil
4 (an dem das Kunststoff-Versteifungsteil 5 vorzugsweise festgelegt
ist), und dem inneren Dachstoffoberteil 6 jeweils umfangsseitig, aber auch
entlang der nach untern weisenden horizontalen Randlinien vernäht bzw. fest verbunden
ist, bildet das Kopfteil, umfangsseitig fest oder lösbar verbunden, entlang seiner
Horizontalkante zu dem Stoffzuschnitt 3 und damit dem übrigen Teil des
Grundelementes 10 eine offene Tasche, die entweder als Lagerungselement
zum Überstreifen des auf diese Weise gebildeten Fußsackes über eine Rückenlehne
eines Kinder-Sportwagens bildet, oder aber aufgestellt, ein festes oder abnehmbares
Dach einer Tragetasche bildet, wie dies nachstehend noch erläutert ist.
Mit 12 ist eine Abnähung bezeichnet, mit der vor der endgültigen
Randbefestigung die Stoffzuschnitte 2, 3 mit dem Polstermaterial
1 verbunden werden, wobei, hier nicht dargestellt, eine
solche Abnähung oder Innennaht 12 auch durch den Stoffzuschnitt
7 bis zur Unterseite des Grundelementes durchgehen kann. Insbesondere kann
aber der Stoffzuschnitt 7 auch zweilagig ausgebildet sein, wobei eine der
Konfigurationen der Innennaht 12 entsprechende Tasche vorgesehen ist, oder
es ist eine solche Tasche zwischen dem Stoffzuschnitt 7 und dem Polstermaterial
1 entlang der Innennaht 12 gebildet, wobei eine solche Tasche
zum Einsatz eines Verstärkungselementes als Bodenplatte dient, wie nachfolgend noch
erläutert wird.
2 zeigt den Schichtaufbau des Grundelementes
10 in der Position „Tragetasche", die durch Umstülpen des Kopfteiles
auf die Gegenseite gebildet wird, so dass sich das Grundelement 10 in seinem
Aufbau als Tragetasche darstellt.
Hinsichtlich der Verbindungen wird im übrigen auf die Erläuterungen
zu 1 verwiesen.
3 verdeutlicht die Reihenfolge der Arbeitsschritte
bei dem Vernähen bzw. bei der Zusammenführung der Zuschnitte und die Herstellung
des Grundelementes 10. Zuerst werden also in flachem und damit sehr einfach
zu handhabenden Zustand das Polstermaterial 1 und die Stoffzuschnitte
2, 3 miteinander vernäht, einschließlich der Herstellung der Innennaht
12. Das Kopfteil 11 wird durch Vernähen bzw. anderweitiger Festlegung
des fächer- oder fingerförmigen Kunststoff-Versteifungsteiles 5 mit dem
Dachstoffteil 4 fest verbunden und anschließend das Kopfteil in Verbindung
mit dem Dachstoffoberteil 6 komplettiert, wobei auch horizontal eine Randbefestigung
erfolgt, unter Einschluss der unterseitigen Abdeckung des Polstermateriales
1 mit dem Stoffzuschnitt 7 (hier nur der Übersichtlichkeit halber
obenauf gezeigt).
Die Reihenfolge kann aber auch abweichen, insbesondere kann (nach
Zusammenführung der Komponenten 4, 5, 6) zur Bildung
des Kopfteiles 11 auch die gesamte Anordnung randseitig passend übereinander
gelegt und gemeinsam umfangsseitig vernäht bzw. miteinander befestigt werden.
Das solchermaßen gebildete Grundelement 10, das schon komplett
als Fußsack verwendbar ist (hierzu werden im unteren Bereich, also gegenüberliegend
zu dem abgerundeten Kopfbereich Vernähungen vorgenommen, die zu einem gewissen Aufstellen
der Unterseite des so gebildeten Grundelementes zur Ausbildung eines Fußbereiches
führen (vgl. 8)) kann also schon als Fußsack verwendet
werden oder aber ist vorbereitet, um zu einer Tragetasche umgestaltet zu werden.
Dies ist in den 4 und 10
dargestellt.
Wie 4 schematisch in der Draufsicht verdeutlicht,
wird durch die Innennaht 12 zum Außenrand 13 hin ein schlauchförmiger
Seitenrandbereich 9 zur Aufnahme von einem sich auch durch den unterhalb
des Kopfteiles 11 liegenden Randbereiches des Grundelementes
10 erstreckenden Versteifungssteges oder eines Paares von Versteifungsstegen
(von beiden Seiten in Längsrichtung nach oben eingesetzt) gebildet. Entsprechende
Einführöffnungen können an der an der 1 horizontalen
Unterseite des Randbereiches 9 aber auch weiter aufwärts liegend, wie dies
durch die strichpunktierten Linien 14 angedeutet ist (Aufnahmetasche),
gebildet werden.
Im unteren Bereich werden die Bahnen dann derartig vernäht, dass ein
im wesentlichen vertikal aufgestellter, fußseitiger und geschlossener Bereich gebildet
wird, wie dies aus den übrigen Figuren (z. B. 5 oder
auch 10/11)
ersichtlich ist.
Auf diese Weise kann das Grundelement als Tragetasche nach
5 (hier schematisch dargestellt) gebildet werden, da
sich durch das Einsetzen der Versteifungsstege auch das Kopfteil 11 entsprechend
aufwölbt und ein Dach über dem wannenförmigen Grundkörper der Tragetasche bildet.
Im Mittelbereich 14 wird zur Bodenversteifung eine Bodenplatte
15 (vgl. 6) in den ebenfalls taschenförmigen
Bereich eingeschoben, so dass der Tragetasche auch die nötige Bodenstabilität verliehen
ist.
7 zeigt in perspektivische Darstellung
schematisch nochmals die in dem Grundelement zur Bildung einer Tragetasche zum Einsatz
kommenden Verstärkungsmaterialien, nämlich das fächerförmige oder fingerförmige
Kunststoff-Versteifungsteil 5, die Bodenplatte 15 und den hier
durchgehend dargestellten Versteifungssteg 14.
Ein erleichtertes Einführen in den schlauchförmigen Seitenrandbereich
9 des Grundelementes 10 wird allerdings dadurch erreicht, dass
der Versteifungssteg 14 geteilt und von beiden Seiten her eingesetzt wird.
Dies ist in 7 durch eine unterbrochene Doppellinie
angedeutet.
8 zeigt in einer Draufsicht das Grundelement
10 der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit einer Kinder-Aufbewahrungseinrichtung,
die sowohl als Fußsack in Kindersportwagen verwendet werden kann als auch mit wenigen
Handgriffen zum Grundkörper einer Tragetasche umgewandelt werden kann, zum Transport
eines Babys oder Kleinkindes, z.B. zwischen Wohnung und Kinderwagen oder Kindersportwagen
oder zum anderweitigen Transport de Babys oder Kleinkindes. Das Grundelement
10 besteht aus mehrlagig umfangsseitig vernähten Stoff- oder Kunststoffmaterialbahnen
in schürzenförmiger, am Ende ovaler Konfiguration, wobei im oberen Bereich mehrlagig
jedoch nur randseitig mit einer Basismatte 8 ein Kopfteil
11, vernäht, verschweißt oder in sonstiger Weise befestigt ist, so dass
sich eine große Tasche zwischen dem Kopfteil 11 und dem darunter liegenden
Bereich (Basismatte 8) des Grundelementes 10 bildet.
Dieses Kopfteil ist seinerseits mehrlagig und nimmt das strahlenförmige
Kunststoff-Versteifungsteil 5 unverlierbar und lagefixiert innerhalb des
Kopfteiles 11 auf, welches der Stabilisierung des Kopfteiles
11 im aufgestellten Zustand eine Tragetasche bildet, wie dies aus
5 ersichtlich ist.
Wie anhand der 1 bis 3
verdeutlicht ist, wird dieses Kunststoffteil 5 also innerhalb des Kopfteiles
11, das, ausgehend von der Verwendung als Fußsack flach auf dem übrigen
Grundelement 10 (Basismatte 8) aufliegt, eingenäht oder lagefixiert
aufgenommen und dient der stabilen Ausspannung des Kopfteiles 11 im aufgerichteten
Zustand (Verwendung als Tragetasche) (s. 5,
12).
Das Grundelement 10 weist die im wesentlichen mittig zum
Außenrand 13 des Grundelementes 10 beabstandete innere Vernähung
bzw. Innennaht 12 auf, so dass zwischen Außenrand 13 und Innennaht
12 eine insbesondere im Kopfbereich 11 und den parallelen Seitenbereichen
9 umlaufende (ggf. auch unterteilte) Tasche gebildet ist, die an beiden
Längsseiten des Grundelementes 10 (auf der in 1
nicht dargestellten Unterseite) offen ist, zur Aufnahme bzw. zum Einschieben von
Seitenteilen aus hochelastischem Kunststoffmaterial (Versteifungsstege
14), durch die die Ausbildung der Tragetaschenfunktion möglich ist, wie
dies 5 und 10
zeigt. Zugleich wird an der Unterseite durch die Innennaht 12 im Unterseitenbereich
des Grundelementes 10 eine Bodentasche gebildet, in die eine Bodenplatte
15, z.B. aus Holz- oder Kunststoffmaterial einsetzbar ist.
Vorzugsweise wird diese Bodentasche für die Bodenplatte mit einem
Reißverschluß verschlossen.
In dem dem Kopfende gegenüberliegenden untere Bereich des Grundelementes
1 ist diese einschließlich ihrer polsternden Einlage, die vorzugsweise
aus Polyproylen-Schaumstoff besteht, mit im wesentlichen vertikalen kurzen Längsnähten
zu einem aufgestellten Bereich 16 gestaltet, der sowohl in der Fußsack-Funktion
als auch in der in 8 in Vorbereitung dargestellten
Verwendung der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit als Tragetasche den schützenden Fußbereich
für das Kind begrenzt. Das Kunststoffteil 5 ist beständig innerhalb des
Kopfteiles 11 eingesetzt.
9 zeigt nochmals in teilweise perspektivischer
und damit teilweise kantenverkürzter Darstellung die Bodenplatte 15, das
finger- oder strahlenförmige Kunststoff-Versteifungsteil 5 und einen der
vorzugsweise paarweise von beiden Seiten her zu verwendenden in den Seitenrandbereich
9 einsetzbaren Versteifungsstege 14, durch die die Fußsackfunktion
zur Tragetaschenfunktion umgebildet und auch das Kopfteil 11 aufgerichtet
wird. Diese Versteifungselemente bestehen vorzugsweise aus hochelastischem Kunststoffmaterial,
wobei das Kunststoff-Versteifungsteil 5, da vollständig im Kopfteil
11 aufgenommen, auch in der Funktion als Halterungselement für den Fußsack
eine einerseits unauffällige, andererseits stabilisierende und Lagerungsstabilität
verleihende Wirkung im Kopfteil hat.
10 zeigt in perspektivischer Darstellung
das bereits durch vertikale Nähte 17 geschlossene und aufgestellte Fußbereichsteil
16 und auch den schlauch- oder taschenförmigen Seitenrandbereich
9 mit einer Einführöffnung 18 zum Einsetzen eines Versteifungssteges
14 in den Seitenrandbereich 9, um diesen aufzurichten und zur
Tragetasche zu stabilisieren.
In der in 10 dargestellten Darstellung
ist das Kopfteil 11 noch nicht aufgerichtet und auf der dem Betrachter
abgewandten anderen Seite schaut noch ein Versteifungssteg 14 hervor, der
gerade in den in 10 oberen Seitenrandbereich, d.h.
in eine dort entsprechend vorgesehene Aufnahmeöffnung 18 eingesetzt wird.
Es ist ferner (von der vorerläuterten Darstellung überlappt) eine
wattierte bzw. gepolsterte Decke 19 dargestellt, die U-förmig umfangsseitig
einen Reißverschluss 20 aufweist und mit diesem an einer Oberkante
21 des Grundelementes 10, die einen eben solchen Reißverschluss
aufweist (hier nicht dargestellt), befestigt werden kann, so dass in der Funktion
als Tragetasche der wannenförmige Aufnahmebereich für das Baby oder Kleinkind nach
oben hin abgedeckt und geschlossen werden kann. Dies aber auch bei Verwendung in
der Funktion „Fußsack" möglich (vgl. 13/14).
11 zeigt das Grundelement mit eingesetzten
seitlichen Versteifungsstegen und aufgerichtetem Fußbereich 16, ehe durch
ein Untergreifen zwischen Kopfteil 11 und Basismatte 8 das Kopfteil
11 zu der haubenförmigen Konfiguration ausgespannt wird, wie sie in
5 dargestellt ist.
12 zeigt die Tragetasche mit noch zusätzlich
seitlich aufgenähten Führungskanälen 22 zum Einsatz von Traggurten 23,
mit denen die Tragetasche getragen werden kann. Diese sind vorzugsweise mit Hilfe
von hier nicht dargestellten Klick-Verschlüssen endlos miteinander verbunden.
Um also aus der in 8 dargestellten Ausgangsposition
zum Aufbau der Tragetasche das Grundelement 10 zunächst als Fußsack zu
verwenden, ist es lediglich erforderlich, in dem unter dem Kopfteil 11
gebildeten Bereich hineinzufassen und das Kopfteil 11 um seine Umfangsrandbefestigung
umzuklappen (unter „Herausziehen" des Innenstoffes), dabei die Innentasche
praktisch freizulegen und auf der Rückseite eine neue zwischen Kopfteil
11 und Rückseite des Grundelementes 10 erhaltene Tasche zu bilden.
Diese dient dann als Lagerungsaufnahme zum Überstreifen über eine Sitzrückenlehne
eines Kinderwagens, wie dies in den 13 und
14 (mit Decke) dargestellt ist.
In der Ausgestaltung kann das Grundelement, z.B. auch als Fußsack
über eine Stuhllehne gestreift werden, um auf diese Weise ein Kind im Sitzbereich
eines Stuhles in dem Fußsack zu halten.
Auch als Decke oder Matte ist der Fußsack verwendbar, wobei ggf. auch
der vertikal aufgestellte Fußbereich 16 noch geöffnet und damit ein vollständiges
flaches Gebilde als Bodenmatte erhalten werden kann.
Die „Verwandlung" der Fußsack-/Tragetaschen-Einheit zwischen
seinen beiden Grundkonfigurationen einmal als Tragetasche, andererseits als Fußsack
wird also grundsätzlich dadurch bewirkt, dass das Kopfteil 11 (unter Umstülpen
des jeweils darunter liegenden Innenbereiches der zwischen dem Kopfteil
11 und dem darunter liegenden Bereich des Grundelementes 10 gebildeten
Tasche auf die jeweils andere Seite) um seine umfangsseitige Randvernähung bzw.
Randbefestigung zwischen Vorder- und Rückseite umgeklappt wird, um auf diese Weise
entweder, wenn (wie in 8 gezeigt) sich das Kopfteil
11 auf der gleichen Seite befindet wie der aufgestellte Fußbereich
16, als Tragetasche gestaltet zu werden oder, wenn das Kopfteil auf die
Rückseite geklappt ist, als eine Aufnahmetasche zur Befestigung des dann als Fußsack
fungierenden Grundelementes 10 an der Rückenlehne eines Sportwagens oder
an einer anderen Halterung, wie z.B. einer Stuhlrückenlehne od. dgl., zu dienen.
In den zwischen der Innennaht 12 und dem Außenrand
13 gebildete durchgehende oder, insbesondere im Kopfbereich ggf. mit einer
Trennwand versehenen, in Umfangsrichtung sich erstreckenden Seitenwandbereich werden
von beiden Längsseiten her nacheinander jeweils die hochelastischen Versteifungsstege
14 aus Kunststoffmaterial (oder auch andere Verstärkungsstreifen) eingeschoben,
wodurch sich der Randbereich zwischen Außenumfang und Innennaht aufrichtet und in
diesem Zusammenhang auch das Kopfteil 11 seine Raumkonfiguration, gebildet
durch das eingesetzte strahlenförmige Kunststoffelement 5, entfalten kann.
Wie bereits erwähnt, wird in diesem Zusammenhang in die rückseitige
Bodentasche eine Bodenplatte aus Kunststoff, mehrlagiger Pappe oder Holzmaterial
eingesetzt.
Vorzugsweise im Bereich der Seiten sind rückseitig die Schlaufen
22 aufgenäht, in die unter dem Boden durchgezogene Trageriemen (die jeweils
vorzugsweise untereinander mit den Klick-Verschlüssen (Schnellverschlüssen) verbunden
werden), vorgesehen sind, so dass auf diese Weise die Tragetasche komplettiert werden
kann.
Diese besitzt nicht nur einen besonderen Schutz durch das integrale
Kopfteil 11 (kunststoffverstärkt), sondern wird auch durch das Aufsetzen
der Decke 20 komplettiert, die vorzugsweise im Randbereich und entlang
des unteren Fußbereiches mittels eines Reißverschlusses auf den dann aufgestellten
Seitenwänden der Tragetasche befestigt wird.
13 zeigt den Einsatz der Aufbewahrungseinrichtung
als Fußsack in einem Kinder-Sportwagen, wobei in dem auf die Rückseite geklappten
Kopfteil die hier nicht dargestellt Sitzrückenlehne des Kinder-Sportwagens aufgenommen
und auf diese Weise der Fußsack am Sportwagen festgelegt und gehalten ist. Zugleich
ist auf den Fußsack die Decke 19 per Reißverschlussverbindung aufgesetzt.
Der Fußsack kann mit oder ohne Verdeck des Kinder-Sportwagens verwendet werden.
14 zeigt ohne Verdeck den auf die Sitz-
bzw. Rückenlehne aufgesetzten Fußsack schräg von hinten.
Schließlich verdeutlicht 15 die Möglichkeit,
auch die Fußsack-/Tragetaschen-Einheit in ihrer vorbeschriebenen Ausgestaltung als
Tragetasche komplett in einen Kinder-Sportwagen einzusetzen (auch mit Verdeck),
so dass auf diese Weise eine besonders einfache Transportabilität des Kleinkindes
bzw. Babys, z.B. beim Herausnehmen zum Transport in die Wohnung oder beim Einkaufen
möglich ist.
Durch die Erfindung wird eine multifunktionale Kinder-Aufbewahrungseinrichtung
als Fußsack-/Tragetaschen-Einheit geschaffen, die der Komplettierung von Kinder-
und Kindersportwagen dienen kann (auch die Tragetasche kann in den Sportwagen hineingesetzt
werden), zugleich unabhängig von Kinder- oder Sportwagen ein vielseitig verwendbares
Aufbewahrungs- und Tragesystem für Babys und Kleinkinder bildet.
Insbesondere ist das Grundelement durch seine Vernähung/Montage im
flachen Zustand außerordentlich einfach und damit kostengünstig herstellbar. Dies
wird auch durch die weitgehende Verwendung von abmessungsleichen Ausgangsmaterialzuschnitten
erreicht.