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Dokumentenidentifikation DE102004020629A1 17.11.2005
Titel Selbstbedienungskasseneinrichtung
Anmelder WINCOR NIXDORF International GmbH, 33106 Paderborn, DE
Erfinder Kruse, Bernd, 33184 Altenbeken, DE
Vertreter Loesenbeck und Kollegen, 33613 Bielefeld
DE-Anmeldedatum 27.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004020629
Offenlegungstag 17.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 17.11.2005
IPC-Hauptklasse G07G 1/00
IPC-Nebenklasse G07F 17/00   
Zusammenfassung Es wird eine Selbstbedienungskasseneinrichtung (1) beschrieben, die ein Trägergehäuse (2), einen außenseitig am Trägergehäuse (2) vorgesehenen Warenerfassungsplatz (3) und eine als Wägeeinrichtung ausgebildete Warenablage (4) mit einem Ablageboden (5) und mit einer Rückwand (6) und/oder Seitenwand (7) aufweist. Dabei sind an der Rückwand (6) und/oder der Seitenwand (7) oberseitig mehrere in Form von Tragarmen (8) ausgebildete Tütenhalterungen (9) vorgesehen, wobei die Tragarme (8) verschiebbar an der Rückwand (6) und/oder der Seitenwand (7) angeschlossen und/oder aus einer Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung verschwenkbar sind.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Selbstbedienungskasseneinrichtung mit einem Trägergehäuse, einem außenseitig am Trägergehäuse vorgesehenen Warenerfassungsplatz und mit einer als Wägeeinrichtung ausgebildeten Warenablage mit einem Ablageboden und einer Rückwand und/oder Seitenwand, wobei an der Rückwand und/oder der Seitenwand vorzugsweise oberseitig mehrere in Form von Tragarmen ausgebildete Tütenhalterungen vorgesehen sind.

Es sind Selbstbedienungskasseneinrichtungen der vorerwähnten Art bekannt, bei denen die von einem Kunden ausgewählten Waren vom Kunden erfasst und bezahlt werden. Der Kunde bringt dabei die von ihm gewünschte Ware zum Warenerfassungsplatz und führt sie dort einem Abtastvorgang zu, bei dem beispielsweise ein auf der Ware befindlicher Barcode mittels eines Barcodelesers abgetastet wird. Beim Identifizieren der Waren durch Abtasten des Barcodes werden der Warenpreis und die Warenart ermittelt. Es ist aber auch denkbar, zur Warenkennzeichnung einen RFID-Chip zu verwenden.

Nach dem Identifizieren der Ware wird diese auf eine als Wägeeinrichtung ausgebildete Warenablage gelegt. Die Wägeeinrichtung bildet dabei eine Kontrolleinheit, mit der verglichen werden kann, ob das eingelesene Gewicht mit dem tatsächlich gemessenen Gewicht übereinstimmt und dient somit zur Überprüfung eines korrekt durchgeführten Abtastvorganges.

Die Warenablage weist mehrere Tütenhalterungen in Form von Tragarmen auf, auf denen Einkaufstüten aufgehängt sind, in welche der Kunde seine Ware einfüllen kann. Die Tütenhalter können auch dazu dienen, eine vom Kunden mitgebrachte Tüte oder Tasche aufzunehmen.

Bei den bekannten Selbstbedienungskasseneinrichtungen handelt es sich bei den Tütenhaltern um starr angeordnete Tragarme, deren Anordnung und Positionierung durch die jeweils gewählte Konstruktion unveränderlich vorgegeben ist.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Selbstbedienungskasseneinrichtung der gattungsgemäßen Art speziell im Bereich der Warenablage dahingehend zu verbessern, dass der Bereich der Warenablage durch einen Kunden bequemer und flexibler nutzbar ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die an der Rückwand und/oder Seitenwand angeordneten Tragarme verschieblich gelagert sind und/oder aus einer Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung verschwenkbar sind.

Mit der Erfindung wird der Vorteil erzielt, dass die Tragarme in ihrem Abstand und/oder in ihrer Höhe zueinander verschieblich gelagert sind und/oder in eine Nichtgebrauchsstellung verschwenkt werden können, so dass ein Kunde sowohl eigene Tüten oder Einkaufstaschen an den Tragarmen nach spezieller Einstellung des erforderlichen Abstandes zueinander aufhängen kann oder auch einen Einkaufskorb nutzen kann, um seine Waren in diesem Einkaufskorb ablegen zu können. Wird ein Korb benutzt, können alle Tragarme in eine Nichtgebrauchsstellung z.B. durch Wegklappen verschwenkt sein und stören somit nicht den Handhabungsbereich beim Befüllen des Einkaufskorbes. Es versteht sich hierbei von selbst, dass die als Wägeeinrichtung ausgebildete Warenablage die Möglichkeit bietet, nach Abstellen eines Einkaufskorbes auf die Wägeeinrichtung diese zunächst in eine Null-Position justieren zu können, so dass anschließend nur noch das Gewicht der in den Einkaufskorb abgelegten Waren ermittelt wird.

Die verschwenkbaren Tragarme können vorteilhafterweise bei Nichtbenutzung durch Rückstellfedern in ihre Nichtgebrauchsstellung verschwenkt sein.

Damit ergibt sich der Vorteil, dass ein Kunde bei Nutzung eines Einkaufskorbes diesen sofort und ohne Behinderung durch die Tragarme auf der Warenablage abstellen kann, da sich alle Tragarme in ihrer Nichtgebrauchsstellung befinden. Benutzt der Kunde hingegen eine eigene, mitgebrachte Tüte oder Einkaufstasche, so ist es für den Kunden lediglich erforderlich, die beiden Tragarme in ihre Gebrauchsstellung zu schwenken, die zum Aufhängen des mitgebrachten Behältnisses in Frage kommen.

Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die Tragarme an ihren freien Enden mit einer vorzugsweise kugelartigen Verdickung versehen.

Alternativ hierzu können die Tragarme an ihren freien Enden auch einen vorzugsweise kugelartigen Knauf tragen.

In beiden Fällen ergibt sich eine angenehme Handhabung der Tragarme bei einer eventuell notwendig werdenden manuellen Verschwenkung, außerdem wird die Gefahr von Verletzungen beim unaufmerksamen Hantieren im Einfüllbereich einer Tüte, einer Einkaufstasche, eines Einkaufskorbes oder dergleichen wesentlich verringert.

Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.

Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:

1 eine perspektivische Darstellung einer Selbstbedienungskasseneinrichtung;

2 eine stark schematisierte Perspektivdarstellung einer als Wägeeinrichtung ausgebildeten Warenablage der Selbstbedienungskasseneinrichtung nach 1;

3 einen Schnitt nach der Linie III in 2;

4 einen Schnitt nach der Linie IV in 3;

5 einen der 3 entsprechenden Schnitt nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, und

6 einen Schnitt nach der Linie VI in 5.

In 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt eine Selbstbedienungskasseneinrichtung bezeichnet, die ein Trägergehäuse 2 umfasst.

Außenseitig ist am Trägergehäuse 2 ein Warenerfassungsplatz 3 und eine als Wägeeinrichtung ausgebildete Warenablage 4 vorgesehen.

Da die Funktionen sowohl des Warenerfassungsplatzes 3 wie auch der Warenablage 4 sowie weiterer Funktionselemente der Selbstbedienungskasseneinrichtung 1 allgemein bekannt sind, ist hier auf eine detaillierte Darstellung und Schilderung dieser Elemente verzichtet worden.

Wie sich aus 2 besonders anschaulich ergibt, ist die Warenablage 4 mit einem Boden 5, mit einer Rückwand 6 und einer Seitenwand 7 ausgestattet.

Sowohl an der Rückwand 6 wie auch an der Seitenwand 7 sind oberseitig mehrere in Form von Tragarmen 8 ausgebildete Tütenhalterungen 9 vorgesehen.

Dabei sind die Tragarme 8 gegenüber der Rückwand 6 oder der Seitenwand 7 horizontal verschiebbar und/oder aus einer in 2 gezeigten horizontalen Gebrauchsstellung in eine vertikale oder nahezu vertikale Nichtgebrauchsstellung verschwenkbar. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Tragarme 8 in der Höhe vertikal verschiebbar sind und/oder horizontal zur Seite weggeklappt werden können.

Eine mögliche Ausführungsform für sowohl horizontal verschiebbare wie auch für schwenkbare Tragarme 8 zeigen die 3 und 4. Diese 3 und 4 machen deutlich, dass jeder Tragarm 8 um eine Achse 10 schwenkbar an einem Führungsstück 11 angeschlossen ist, wobei das Führungsstück 11 jeweils in einer Führungsschiene 12 längs verschiebbar gelagert ist. Die Führungsschiene 12 ist dabei mit einem Längsschlitz 13 versehen, durch den eine die Achse 10 aufnehmende Lagergabel 14 hindurchgeführt ist.

Im dargestellten Ausführungsbeispiel können die Tragarme 8 aus ihrer horizontalen Gebrauchsstellung heraus nach oben verschwenkt werden bis in eine vertikale oder nahezu vertikale Endstellung. Es ist möglich, die Tragarme 8 dabei durch (nicht dargestellte) Rückstellfedern so zu belasten, dass die Tragarme bei Nichtnutzung zwangsweise in ihre Nichtgebrauchsstellung nach oben verschwenkt werden. Somit ragen diese Tragarme 8 nicht in den Bereich der Grundfläche des Bodens 5 hinein und stören dann auch nicht, wenn ein Kunde einen Einkaufskorb auf den Boden 5 der Warenablage 4 abstellt.

Benutzt ein Kunde hingegen, so wie in 2 gezeigt, bereitgestellte oder selbst mitgebrachte Tüten 15 oder alternativ hierzu Einkaufstaschen, kann der Kunde diese Tüten 15 oder Einkaufstaschen an jeweils zwei der besagten Tragarme 8 aufhängen, die ihn ihrem Abstand zueinander am ehesten den Dimensionen der verwendeten Tüten 15 oder Einkaufstaschen entsprechen. Gegebenenfalls kann dieser Abstand durch Verschieben eines oder beider Tragarme 8 zueinander auch noch speziell angepasst werden.

Wie besonders aus 3 hervorgeht, ist an den vorderen, freien Enden der Tragarme 8 eine vorzugsweise kugelartige Verdickung, insbesondere ein kugelartiger Knauf 16, angebracht. Diese Verdickung oder der Knauf 16 verhindern einerseits ein Abrutschen einer auf den Tragarmen 8 aufgehängten Tüte 15 oder Einkaufstasche, erleichtern andererseits die Handhabung beim Verschieben oder beim Verschwenken der Tragarme 8 und verringern letztendlich auch noch die Verletzungsgefahr beim Hantieren im Bereich der Tragarme 8.

Der Knauf 16 kann einstückig an den jeweiligen Tragarm 8 angeformt sein oder als separates Bauteil aus Kunststoff, Gummi oder dergleichen auf einen Tragarm 8 aufgesetzt sein.

In den 5 und 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Führung und Gestaltung der Tragarme 8 der Tütenhalterungen 9 gezeigt.

Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Tragarme 8 lediglich horizontal verschiebbar in entsprechenden Führungsschienen 12 gelagert. Dabei ist die Führungsschiene 12 im Querschnitt rechteckig oder quadratisch ausgebildet und im Bereich des unteren Schenkels innenseitig mit einer Verzahnung 17 ausgestattet.

Ein innerhalb der Führungsschiene 12 befindliches Führungsteil 11 ist mit einer entsprechenden Gegenverzahnung ausgestattet. Das Führungsteil 11 weist eine geringere Bauhöhe auf als die lichte Höhe der Führungsschiene 12, so dass das Führungsteil 11 im Sinne des Pfeiles A in 6 soweit angehoben werden kann, bis die beiden Verzahnungen der Führungsschiene 12 und des Führungsteiles 11 außer Eingriff gebracht sind. Ist dies der Fall, kann der betreffende Tragarm 8 im Sinne des Doppelpfeiles B in 6 horizontal verschoben werden. Wird nach einer Verschiebung der Tragarm 8 dann wieder losgelassen, bewegt sich das Führungsteil 11 wieder nach unten und nimmt eine verschiebegesicherte Position durch Eingreifen der gegenseitigen Verzahnungen ein.

Alternativ hierzu kann selbstverständlich auch eine Klemmvorrichtung vorgesehen werden, um eine eingenommene Verschiebeposition eines Tragarmes 8 gegen unbeabsichtigtes Verschieben zu sichern.

Darüber hinaus kann die in den 5 und 6 dargestellte Konstruktion, bei der eine Sicherung einer eingenommenen Verschiebeposition erreicht wird, mit einer verschwenkbaren Lagerung der Tragarme 8 kombiniert werden. Diese könnte wiederum ähnlich ausgebildet sein wie beim Ausführungsbeispiel nach den 3 und 4.

Eine als Wägeeinrichtung ausgebildete Warenablage 4 gemäß den vorstehenden Ausführungen kann mit Vorteil auch überall dort Verwendung finden, wo Wiegeeinrichtungen allgemeiner Art vorgesehen sind.

1Selbstbedienungskasseneinrichtung 2Trägergehäuse 3Warenerfassungsplatz 4Warenablage 5Ablageboden 6Rückwand 7Seitenwand 8Tragarm 9Tütenhalterung 10Achse 11Führungsstück 12Führungsschiene 13Längsschlitz 14Lagergabel 15Tüten 16Knauf 17Verzahnung

Anspruch[de]
  1. Selbstbedienungskasseneinrichtung (1) mit einem Trägergehäuse (2), einem außenseitig am Trägergehäuse (2) vorgesehenen Warenerfassungsplatz (3) und mit einer als Wägeeinrichtung ausgebildeten Warenablage (4) mit einem Ablageboden (5) und mit einer Rückwand (6) und/oder Seitenwand (7), wobei an der Rückwand (6) und/oder der Seitenwand (7) vorzugsweise oberseitig mehrere in Form von Tragarmen (8) ausgebildete Tütenhalterungen (9) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (8) verschiebbar an der Rückwand (6) und/oder der Seitenwand (7) angeordnet und/oder aus einer Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung verschwenkbar sind.
  2. Selbstbedienungskasseneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (8) gegenüber der Rückwand (6) und/oder Seitenwand (7) horizontal und/oder vertikal verschiebbar sind.
  3. Selbstbedienungskasseneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (8) bei Nichtgebrauchsstellung durch Rückstellfedern in ihre Nichtgebrauchsstellung verschwenkt sind.
  4. Selbstbedienungskasseneinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (8) an ihren freien Enden mit einer vorzugsweise kugelartigen Verdickung versehen sind.
  5. Selbstbedienungskasseneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (8) an ihren freien Enden einen vorzugsweise kugelförmigen Knauf (16) aus Kunststoff, Gummi oder dergleichen tragen.
  6. Selbstbedienungskasseneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (8) in jeder möglichen Verschiebeposition gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sind.
  7. Selbstbedienungskasseneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass als Verschiebesicherung gegen unbeabsichtigtes Verschieben der Tragarme (8) eine Klemmeinrichtung vorgesehen ist.
  8. Selbstbedienungskasseneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (8) formschlüssig gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sind.
  9. Selbstbedienungskasseneinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (8) an Führungsteilen (11) befestigt sind, die innerhalb einer Führungsschiene (12) durch eine Verzahnung (17) gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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