Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Selbstbedienungskasseneinrichtung
mit einem Trägergehäuse, einem außenseitig am Trägergehäuse vorgesehenen Warenerfassungsplatz
und mit einer als Wägeeinrichtung ausgebildeten Warenablage mit einem Ablageboden
und einer Rückwand und/oder Seitenwand, wobei an der Rückwand und/oder der Seitenwand
vorzugsweise oberseitig mehrere in Form von Tragarmen ausgebildete Tütenhalterungen
vorgesehen sind.
Es sind Selbstbedienungskasseneinrichtungen der vorerwähnten Art bekannt,
bei denen die von einem Kunden ausgewählten Waren vom Kunden erfasst und bezahlt
werden. Der Kunde bringt dabei die von ihm gewünschte Ware zum Warenerfassungsplatz
und führt sie dort einem Abtastvorgang zu, bei dem beispielsweise ein auf der Ware
befindlicher Barcode mittels eines Barcodelesers abgetastet wird. Beim Identifizieren
der Waren durch Abtasten des Barcodes werden der Warenpreis und die Warenart ermittelt.
Es ist aber auch denkbar, zur Warenkennzeichnung einen RFID-Chip zu verwenden.
Nach dem Identifizieren der Ware wird diese auf eine als Wägeeinrichtung
ausgebildete Warenablage gelegt. Die Wägeeinrichtung bildet dabei eine Kontrolleinheit,
mit der verglichen werden kann, ob das eingelesene Gewicht mit dem tatsächlich gemessenen
Gewicht übereinstimmt und dient somit zur Überprüfung eines korrekt durchgeführten
Abtastvorganges.
Die Warenablage weist mehrere Tütenhalterungen in Form von Tragarmen
auf, auf denen Einkaufstüten aufgehängt sind, in welche der Kunde seine Ware einfüllen
kann. Die Tütenhalter können auch dazu dienen, eine vom Kunden mitgebrachte Tüte
oder Tasche aufzunehmen.
Bei den bekannten Selbstbedienungskasseneinrichtungen handelt es sich
bei den Tütenhaltern um starr angeordnete Tragarme, deren Anordnung und Positionierung
durch die jeweils gewählte Konstruktion unveränderlich vorgegeben ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Selbstbedienungskasseneinrichtung
der gattungsgemäßen Art speziell im Bereich der Warenablage dahingehend zu verbessern,
dass der Bereich der Warenablage durch einen Kunden bequemer und flexibler nutzbar
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die an der
Rückwand und/oder Seitenwand angeordneten Tragarme verschieblich gelagert sind und/oder
aus einer Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung verschwenkbar sind.
Mit der Erfindung wird der Vorteil erzielt, dass die Tragarme in ihrem
Abstand und/oder in ihrer Höhe zueinander verschieblich gelagert sind und/oder in
eine Nichtgebrauchsstellung verschwenkt werden können, so dass ein Kunde sowohl
eigene Tüten oder Einkaufstaschen an den Tragarmen nach spezieller Einstellung des
erforderlichen Abstandes zueinander aufhängen kann oder auch einen Einkaufskorb
nutzen kann, um seine Waren in diesem Einkaufskorb ablegen zu können. Wird ein Korb
benutzt, können alle Tragarme in eine Nichtgebrauchsstellung z.B. durch Wegklappen
verschwenkt sein und stören somit nicht den Handhabungsbereich beim Befüllen des
Einkaufskorbes. Es versteht sich hierbei von selbst, dass die als Wägeeinrichtung
ausgebildete Warenablage die Möglichkeit bietet, nach Abstellen eines Einkaufskorbes
auf die Wägeeinrichtung diese zunächst in eine Null-Position justieren zu können,
so dass anschließend nur noch das Gewicht der in den Einkaufskorb abgelegten Waren
ermittelt wird.
Die verschwenkbaren Tragarme können vorteilhafterweise bei Nichtbenutzung
durch Rückstellfedern in ihre Nichtgebrauchsstellung verschwenkt sein.
Damit ergibt sich der Vorteil, dass ein Kunde bei Nutzung eines Einkaufskorbes
diesen sofort und ohne Behinderung durch die Tragarme auf der Warenablage abstellen
kann, da sich alle Tragarme in ihrer Nichtgebrauchsstellung befinden. Benutzt der
Kunde hingegen eine eigene, mitgebrachte Tüte oder Einkaufstasche, so ist es für
den Kunden lediglich erforderlich, die beiden Tragarme in ihre Gebrauchsstellung
zu schwenken, die zum Aufhängen des mitgebrachten Behältnisses in Frage kommen.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die Tragarme an ihren
freien Enden mit einer vorzugsweise kugelartigen Verdickung versehen.
Alternativ hierzu können die Tragarme an ihren freien Enden auch einen
vorzugsweise kugelartigen Knauf tragen.
In beiden Fällen ergibt sich eine angenehme Handhabung der Tragarme
bei einer eventuell notwendig werdenden manuellen Verschwenkung, außerdem wird die
Gefahr von Verletzungen beim unaufmerksamen Hantieren im Einfüllbereich einer Tüte,
einer Einkaufstasche, eines Einkaufskorbes oder dergleichen wesentlich verringert.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung einer
Selbstbedienungskasseneinrichtung;
2 eine stark schematisierte Perspektivdarstellung
einer als Wägeeinrichtung ausgebildeten Warenablage der Selbstbedienungskasseneinrichtung
nach 1;
3 einen Schnitt nach der Linie III in
2;
4 einen Schnitt nach der Linie IV in
3;
5 einen der 3
entsprechenden Schnitt nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
6 einen Schnitt nach der Linie VI in
5.
In 1 ist mit dem Bezugszeichen
1 insgesamt eine Selbstbedienungskasseneinrichtung bezeichnet, die ein
Trägergehäuse 2 umfasst.
Außenseitig ist am Trägergehäuse 2 ein Warenerfassungsplatz
3 und eine als Wägeeinrichtung ausgebildete Warenablage 4 vorgesehen.
Da die Funktionen sowohl des Warenerfassungsplatzes 3 wie
auch der Warenablage 4 sowie weiterer Funktionselemente der Selbstbedienungskasseneinrichtung
1 allgemein bekannt sind, ist hier auf eine detaillierte Darstellung und
Schilderung dieser Elemente verzichtet worden.
Wie sich aus 2 besonders anschaulich
ergibt, ist die Warenablage 4 mit einem Boden 5, mit einer Rückwand
6 und einer Seitenwand 7 ausgestattet.
Sowohl an der Rückwand 6 wie auch an der Seitenwand
7 sind oberseitig mehrere in Form von Tragarmen 8 ausgebildete
Tütenhalterungen 9 vorgesehen.
Dabei sind die Tragarme 8 gegenüber der Rückwand
6 oder der Seitenwand 7 horizontal verschiebbar und/oder aus einer
in 2 gezeigten horizontalen Gebrauchsstellung in eine
vertikale oder nahezu vertikale Nichtgebrauchsstellung verschwenkbar. Es ist jedoch
auch denkbar, dass die Tragarme 8 in der Höhe vertikal verschiebbar sind
und/oder horizontal zur Seite weggeklappt werden können.
Eine mögliche Ausführungsform für sowohl horizontal verschiebbare
wie auch für schwenkbare Tragarme 8 zeigen die 3
und 4. Diese 3
und 4 machen deutlich, dass jeder Tragarm
8 um eine Achse 10 schwenkbar an einem Führungsstück
11 angeschlossen ist, wobei das Führungsstück 11 jeweils in einer
Führungsschiene 12 längs verschiebbar gelagert ist. Die Führungsschiene
12 ist dabei mit einem Längsschlitz 13 versehen, durch den eine
die Achse 10 aufnehmende Lagergabel 14 hindurchgeführt ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel können die Tragarme
8 aus ihrer horizontalen Gebrauchsstellung heraus nach oben verschwenkt
werden bis in eine vertikale oder nahezu vertikale Endstellung. Es ist möglich,
die Tragarme 8 dabei durch (nicht dargestellte) Rückstellfedern so zu belasten,
dass die Tragarme bei Nichtnutzung zwangsweise in ihre Nichtgebrauchsstellung nach
oben verschwenkt werden. Somit ragen diese Tragarme 8 nicht in den Bereich
der Grundfläche des Bodens 5 hinein und stören dann auch nicht, wenn ein
Kunde einen Einkaufskorb auf den Boden 5 der Warenablage 4 abstellt.
Benutzt ein Kunde hingegen, so wie in 2
gezeigt, bereitgestellte oder selbst mitgebrachte Tüten 15 oder alternativ
hierzu Einkaufstaschen, kann der Kunde diese Tüten 15 oder Einkaufstaschen
an jeweils zwei der besagten Tragarme 8 aufhängen, die ihn ihrem Abstand
zueinander am ehesten den Dimensionen der verwendeten Tüten 15 oder Einkaufstaschen
entsprechen. Gegebenenfalls kann dieser Abstand durch Verschieben eines oder beider
Tragarme 8 zueinander auch noch speziell angepasst werden.
Wie besonders aus 3 hervorgeht, ist an
den vorderen, freien Enden der Tragarme 8 eine vorzugsweise kugelartige
Verdickung, insbesondere ein kugelartiger Knauf 16, angebracht. Diese Verdickung
oder der Knauf 16 verhindern einerseits ein Abrutschen einer auf den Tragarmen
8 aufgehängten Tüte 15 oder Einkaufstasche, erleichtern andererseits
die Handhabung beim Verschieben oder beim Verschwenken der Tragarme 8 und
verringern letztendlich auch noch die Verletzungsgefahr beim Hantieren im Bereich
der Tragarme 8.
Der Knauf 16 kann einstückig an den jeweiligen Tragarm
8 angeformt sein oder als separates Bauteil aus Kunststoff, Gummi oder
dergleichen auf einen Tragarm 8 aufgesetzt sein.
In den 5 und 6
ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Führung und Gestaltung der Tragarme
8 der Tütenhalterungen 9 gezeigt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Tragarme 8 lediglich
horizontal verschiebbar in entsprechenden Führungsschienen 12 gelagert.
Dabei ist die Führungsschiene 12 im Querschnitt rechteckig oder quadratisch
ausgebildet und im Bereich des unteren Schenkels innenseitig mit einer Verzahnung
17 ausgestattet.
Ein innerhalb der Führungsschiene 12 befindliches Führungsteil
11 ist mit einer entsprechenden Gegenverzahnung ausgestattet. Das Führungsteil
11 weist eine geringere Bauhöhe auf als die lichte Höhe der Führungsschiene
12, so dass das Führungsteil 11 im Sinne des Pfeiles A in
6 soweit angehoben werden kann, bis die beiden Verzahnungen
der Führungsschiene 12 und des Führungsteiles 11 außer Eingriff
gebracht sind. Ist dies der Fall, kann der betreffende Tragarm 8 im Sinne
des Doppelpfeiles B in 6 horizontal verschoben werden.
Wird nach einer Verschiebung der Tragarm 8 dann wieder losgelassen, bewegt
sich das Führungsteil 11 wieder nach unten und nimmt eine verschiebegesicherte
Position durch Eingreifen der gegenseitigen Verzahnungen ein.
Alternativ hierzu kann selbstverständlich auch eine Klemmvorrichtung
vorgesehen werden, um eine eingenommene Verschiebeposition eines Tragarmes
8 gegen unbeabsichtigtes Verschieben zu sichern.
Darüber hinaus kann die in den 5 und
6 dargestellte Konstruktion, bei der eine
Sicherung einer eingenommenen Verschiebeposition erreicht wird, mit einer verschwenkbaren
Lagerung der Tragarme 8 kombiniert werden. Diese könnte wiederum ähnlich
ausgebildet sein wie beim Ausführungsbeispiel nach den 3
und 4.
Eine als Wägeeinrichtung ausgebildete Warenablage 4 gemäß
den vorstehenden Ausführungen kann mit Vorteil auch überall dort Verwendung finden,
wo Wiegeeinrichtungen allgemeiner Art vorgesehen sind.
1- Selbstbedienungskasseneinrichtung
2- Trägergehäuse
3- Warenerfassungsplatz
4- Warenablage
5- Ablageboden
6- Rückwand
7- Seitenwand
8- Tragarm
9- Tütenhalterung
10- Achse
11- Führungsstück
12- Führungsschiene
13- Längsschlitz
14- Lagergabel
15- Tüten
16- Knauf
17- Verzahnung