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Dokumentenidentifikation DE102004020692A1 17.11.2005
Titel Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer Beeren- oder Obstbrannt-Spirituose mit Hilfe von Vakuumdestillation
Anmelder Wesergold Getränkeindustrie GmbH & Co. KG, 31737 Rinteln, DE
Erfinder Hartinger sen., Richard, 19230 Schwechow, DE
Vertreter Uexküll & Stolberg, 22607 Hamburg
DE-Anmeldedatum 28.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004020692
Offenlegungstag 17.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 17.11.2005
IPC-Hauptklasse C12G 3/00
IPC-Nebenklasse C12G 1/00   
Zusammenfassung Mit dem Ziel, ein Verfahren zum Herstellen einer Beeren- oder Obstbrannt-Spirituose sowie eine entsprechende Vorrichtung anzugeben, mittels derer eine effektive, insbesondere auf die Schonung der fruchtspezifischen Aromakomponenten bezogene Gegenstromdestillation einer abzubrennenden Maische (1) möglich wird, ist erfindungsgemäß vorgesehen, den Siedepunkt in der abzubrennenden flüssigen Brennmaische (1) herabzusetzen, und zwar indem der Gesamtdruck der Atmosphäre im Inneren eines im wesentlichen gasdicht ausgeführten Destillierapparates (2) erniedrigt wird. Dadurch ist ein hinsichtlich fruchtspezifischer Aromakomponenten äußerst schonendes Verfahren zum Herstellen eines Branddestillates möglich. Das derart gewonnene Branddestillat dient letztendlich zum Herstellen der trinkfertigen Spirituose, die somit eine deutlich höhere Konzentration an fruchtspezifischen Aromakomponenten aufweist, was die Qualität der Spirituose wesentlich verbessert.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren zum Herstellen einer Beeren- oder Obstbrannt-Spirituose gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1, und insbesondere ein Verfahren zum Verbessern der Qualität von Beeren- oder Obstbrannt-Spirituosen, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 5.

Verfahren zur Herstellung von Beeren- oder Obstbrannt-Spirituosen der eingangs genannten Art sowie entsprechende Vorrichtungen sind aus der Brennereitechnologie bekannt. Bei einem solchen Verfahren ist üblicherweise vorgesehen, zunächst einen aus leichtflüchtigen Substanzen bestehenden Destillatdampf durch Erhitzen einer Brennmaische in einer Brennblase des Destillierapparates zu erzeugen. Durch Dephlegmation des Destillatdampfes in einem Dephlegmator wird anschließend ein Restdestillatdampf mit erhöhter Konzentration an leichtflüchtigen Substanzen und ein flüssiges Phlegma mit niedriger Konzentration leichtflüchtiger Substanzen abgetrennt. Im weiteren Verlauf erfolgt dann ein Abkühlen und Verflüssigen des Restdestillatdampfes in einer zum Destillierapparat zugehörigen Kühlervorrichtung, um ein flüssiges Branddestillat zu erzeugen, aus welchem schließlich eine trinkfertige Spirituose durch Verschnitt etc. bereitet wird.

Während zur Herstellung einer solchen Spirituose in der Vergangenheit überwiegend Destillierapparat-Typen eingesetzt wurden, die nach dem Prinzip der Gleichstromdestillation arbeiten, geht man heutzutage in der Regel auf einen anderen Destillierapparat-Typ über, der nach dem Prinzip der Gegenstromdestillation funktioniert. Der Grund hierfür ist insbesondere darin zu sehen, dass an Obstbrannt-Spirituosen immer höhere Ansprüche hinsichtlich ihrer Qualität, und insbesondere hinsichtlich ihres Aromas, d.h. ihrer riechbaren und schmeckbaren Aromastoffe, gestellt werden.

Bei der Gleichstromdestillation handelt es sich um eine einfache Destillationsweise, bei der eine vergorene Maische, die sogenannte "Brennmaische", in der Brennblase des Destillierapparates erhitzt wird, infolgedessen leichtflüchtige Substanzen der Maische als Destillatdampf verdampfen und anschließend in dem Kühler zu einem Destillat kondensieren. Durch eine wiederholte, in der Regel zweimalige Destillation wird dann jenes Branddestillat gewonnen, das anschließend zu der fertigen Spirituose weiterzuverarbeiten ist.

Da bei der Gleichstromdestillation das beim ersten Durchgang gewonnene Destillat in der Regel nicht konzentriert genug ist, muss dieses Destillat einer weiteren und gegebenenfalls sogar mehreren Destillationen hintereinander unterzogen werden, um eine hinreichende Alkoholverstärkung zu erreichen. Die Verstärkung durch mehrfache Destillation ist jedoch zeit-, personal- und energieaufwendig.

Im Gegensatz zur Gleichstromdestillation, wo die aus der Maische durch Erhitzung verdampfenden, leichtflüchtigen Substanzen stets die gleiche Richtung aufweisen, wird bei der sogenannten „Gegenstromdestillation" dem aufsteigenden Destillatdampf stets ein Flüssigkeitsstrom entgegengeführt, so dass zwischen der Dampf- und der Flüssigkeitsphase ein Wärme- und Stoffaustausch stattfinden kann.

Wie bei der Gleichstromdestillation ist auch bei der Gegenstromdestillation vorgesehen, zunächst die abzudestillierende Brennmaische in der Brennblase des Destillierapparates zu erhitzen. Der als Folge der Erhitzung aus der Brennblase aufsteigende Destillatdampf gelangt im weiteren Verlauf über einen sogenannten Verstärker und ein Geistrohr in einen Kühler, in dem der Destillatdampf abkühlt und sich vollständig verflüssigt. Aus dem Kühler läuft dann das derart gewonnene Destillat in eine sogenannte Vorlage.

Im Unterschied zur Gleichstromdestillation wird bei der Gegenstromdestillation der beim Durchgang durch den Destillierapparat zu einem Kondensat kondensierende Destillatdampf nicht vollständig als Destillat abgenommen. Stattdessen ist vorgesehen, dass ein Teil des Kondensats in flüssiger Form wieder zurück in die Brennmaische geführt wird, so dass eine mehrmalige Aufkochung des Kondensates in der Brennblase erfolgen kann.

Die Alkoholverstärkung wird bei der Gegenstromdestillation durch den bereits genannten Verstärker erzielt, ohne dass hierzu eine mehrfache Destillation – wie bei der Gleichstromdestillation – durchgeführt werden muss. Dazu ist vorgesehen, dass der Destillierapparat einen Aufsatz aus mehreren übereinander angeordneten Kammern oder Böden aufweist, die genauso wie die Brennblase des Destillierapparates mit Flüssigkeit angefüllt sind. In der Fruchtbrennerei sind diese Kammern in der Regel als Glockenböden ausgebildet. Jeder Glockenboden besteht dabei üblicherweise aus einer kreisförmigen Bodenplatte mit einem hochgezogenen Rand, der in der Mitte einen offenen, aufwärts gerichteten Stutzen enthalten kann. Ein Verstärker mit mehreren Glockenböden ist derart ausgeführt, dass einem aufwärts gerichteten Dampfstrom ständig ein herabfließender Flüssigkeitsstrom (Rücklauf) bei Siedetemperatur entgegengeführt wird.

Der Vorteil von solch einem auf dem Gegenstromprinzip basierenden Verfahren ist insbesondere darin zu sehen, dass der Rücklauf auf seinem Weg von der Stelle niedriger Temperatur (oberer Boden) zur Stelle höherer Temperatur (Brennblase) die schwerer siedenden Anteile (Wasser) kontinuierlich aufnimmt, während er an den aufwärts gerichteten Dampfstrom die leichter siedenden Anteile (Alkohol) abgibt, so dass es zu einer Alkoholanreicherung im sogenannten Restdestillatdampf kommt. Diese Art der Verstärkung wird auch Rektifikation genannt.

Außer durch Rektifikation lässt sich eine Verstärkung ebenfalls durch den Vorgang der sogenannten Dephlegmation erzielen. Hierunter versteht man eine Teilkondensation, bei der aus einem von der erhitzten Brennmaische aufsteigenden Destillatdampf, der Komponenten unterschiedlicher Siedepunkte aufweist, gleichzeitig ein mit leichtflüchtigen bzw. leicht siedenden Komponenten angereicherter Destillatdampf und eine Flüssigkeit mit Anreicherung von schwerer flüchtigen bzw. schwerer siedenden Komponenten entsteht.

Im weiteren Verlauf trifft anschließend der im wesentlichen aus Alkohol und Wasser bestehende Destillatdampf auf eine Kühlfläche einer Kühlvorrichtung, infolgedessen vornehmlich Wasserdampf als Komponente mit dem höchsten Siedepunkt kondensiert. Die Kühlfläche ist entsprechend bemessen bzw. ausgelegt, dass keine vollständige Kondensation des Destillatdampfes erfolgen kann. Als Folge dieser Teilkondensation bildet sich als Kondensat eine alkoholärmere Flüssigkeit, das sogenannte Phlegma, während der alkoholreiche Restdestillatdampf verbleibt.

Unabhängig davon, ob zur Herstellung des Restdestillatdampfes das Prinzip der Verstärkung mittels Rektifikation oder mittels Dephlegmation zum Einsatz kommt, gelangt dieser Restdestillatdampf im weiteren Verlauf des auf dem Gegenstromprinzip basierenden Destillationsverfahrens anschließend in einen Kühler, in welchem er abkühlt und als flüssiges Branddestillat kondensiert. Dieses Branddestillat dient letztendlich als Grundlage der durch Verschnitt etc. herzustellenden trinkfertigen Spirituose.

Der Nachteil des auf dem Gegenstromprinzip basierenden Destillationsverfahrens ist insbesondere darin zu sehen, dass durch den aufwändigen Destillations- und Rektifikations- bzw. Rektifikationsprozess die leichtflüchtigen und für eine Frucht spezifischen Aromakomponenten, die sich aus einer komplexen Vielzahl chemischer Verbindungen, insbesondere aus Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester sowie organische Säuren, zusammensetzen, aufgrund ihrer äußerst hitzeempfindlichen Natur erheblich geschädigt oder gar irreversibel zerstört werden. Die Folge hiervon ist, dass verfahrensbedingt letztendlich in der fertigen Spirituose nur noch ein geringer Anteil jenes ursprünglich in der Brennmaische vorhandenen, spezifischen Fruchtaromas verbleibt. Somit ist in der fertigen Spirituose eine deutliche Aromaschwächung festzustellen, was die Qualität der Spirituose herabsetzt.

Zu dieser brennereitechnisch bedingten Aromaschwächung kommt zusätzlich noch ein rohstoffbedingter Faktor hinzu, der in Zukunft noch stärker ins Gewicht fallen wird. Das liegt vor allem daran, dass die für die Brennmaische verarbeiteten Fruchtrohstoffe aufgrund von Überzüchtungen in zunehmendem Maße nur noch ein mäßig ausgeprägtes und keinesfalls mehr intensives natürliches Aroma aufweisen. Dieser Effekt ist der Tatsache zuzurechnen, dass im Tafelobstbau der Trend immer mehr dahingeht, möglichst große Früchte zu produzieren. Brennereitechnologisch sind derartige Maßnahmen mit erheblichen Qualitätsverschlechterungen der als Fruchtrohstoff für die Brennmaische dienenden Früchte verbunden, da diese eine mangelhafte Aromaausbildung aufweisen.

Es ist bekannt, eine im Branddestillat auftretende und verfahrensbedingte Aromaschwäche zu behandeln, indem beispielsweise aromaschwache Destillate mit aromakräftigen Destillaten der gleichen Fruchtrohstoffart verschnitten werden. Zwar mag ein solches Verfahren zur Behandlung fehlerhafter Spirituosen den Effekt einer "Verbesserung" dahingehend aufweisen, dass die Spirituosen genießbar werden, die Gewinnung eines qualitativ hochwertigen Produktes mit einer ausgeprägten Aromanote ist aber praktisch aussichtslos, da die Aromaschädigung irreversibel ist. Des weiteren wird für dieses Verfahren zur Behandlung von aromaschwachen Destillaten vorausgesetzt, dass bereits ein aromakräftiges Destillat vorhanden ist; diese Voraussetzung kann in der Regel oftmals nicht gewährleistet werden. Ferner wird ein aromaschwaches Destillat grundsätzlich nur "auf Kosten" eines qualitativ wertvollen Branddestillates behandelt, was keinesfalls erwünscht sein kann.

Ausgehend von den in dem Stand der Technik vorliegenden und obig angesprochenen Problemen hinsichtlich der beim Brennvorgang verfahrensbedingt auftretenden, irreversiblen Aromaschädigung liegt der vorliegenden Erfindung somit die Aufgabe zu Grunde, ein Herstellungsverfahren für eine Spirituose der eingangs genannten Art sowie eine entsprechende Vorrichtung anzugeben, mittels derer eine effektive und insbesondere auf die Schonung der fruchtspezifischen Aromakomponenten bezogene Gegenstromdestillation der abzubrennenden Maische möglich ist.

Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass vor dem Verfahrensschritt des Erhitzens der Brennmaische ein zusätzlicher Verfahrensschritt einer Siedepunkterniedrigung in der Brennmaische durch Gesamtdruckerniedrigung der Atmosphäre im Inneren des Destillierapparates vorgesehen ist, wobei der Destillierapparat, der eine Brennblase, einen Dephlegmator und einen Kühler aufweist, im wesentlichen gasdicht ausgeführt ist.

Das der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegende technische Problem wird ferner durch eine Vorrichtung zur Durchführung des vorstehend genannten Verfahrens gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Destillierapparat ferner eine Vakuumvorrichtung zur Gesamtdruckerniedrigung der Atmosphäre in dem Destillierapparat aufweist, und die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Destillierapparat ein im wesentlichen gasdichtes, geschlossenes System ausbildet.

Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, dass ein einfach zu realisierendes und dabei sehr effektives Verfahren zur Qualitätsverbesserung von Frucht-Spirituosen erzielbar ist. Dabei ist vorgesehen, durch Anlegen eines Vakuums den Gesamtdruck der Atmosphäre im Inneren des im wesentlichen gasdicht ausgeführten Destillierapparates entsprechend zu erniedrigen, infolgedessen die Siedetemperatur der in der Brennblase vorhandenen flüssigen Brennmaische herabgesetzt werden kann. Da die Siedetemperatur des in der Brennmaische enthaltenen Alkohols und die Siedetemperatur der in der Brennmaische noch unzerstört enthaltenen fruchtspezifischen Aromakomponenten deutlich niedriger als die Siedetemperatur des den Hauptbestandteil der Brennmaische darstellenden Wassers sind, verdampfen bereits bei niedrigeren Temperaturen diese leichtflüchtigen Substanzen und liegen dann in der Gestalt eines Destillatdampfes vor. Zum Erzeugen dieses aus leichtflüchtigen Substanzen bestehenden Destillatdampfes genügt also eine Temperaturerhöhung der Brennmaische auf eine – im Vergleich zu der aus dem Stand der Technik bekannten und unter Normaldruck arbeitenden Destilliertechnik – deutlich niedrigere Temperatur.

Dabei ist die Abhängigkeit des Siedepunktes der Brennmaische von dem Atmosphärendruck anhand einer entsprechenden Dampfdruckkurve der Brennmaische ersichtlich, wonach der Siedepunkt um etwa 15°C herabgesetzt werden kann, wenn sich der Atmosphärendruck jeweils um die Hälfte verringert. Bei der als – im chemischen Sinne – hochsiedende Substanz einzuordnenden Brennmaische ergibt eine Druckerniedrigung in der Atmosphäre des Destillierapparates von 760 Torr (Normaldruck) auf 20 Tor eine Siedepunkterniedrigung in der Brennmaische um etwa 100°C. Das Abbrennen bzw. Destillieren der Brennmaische unter Vakuumbedingungen, d.h. unter einem im Vergleich zum Normaldruck von 760 Torr reduzierten Atmosphärendruck, stellt von daher ein hinsichtlich der hitzempfindlichen fruchtspezifischen Aromakomponenten äußerst schonendes Verfahren zur Gewinnung eines qualitativ hochwertigen Branddestillates dar. Somit kann erreicht werden, dass in der letztendlich aus dem Branddestillat gewonnenen trinkfertigen Spirituose eine deutlich höhere Konzentration an ursprünglichen und unzerstörten fruchtspezifischen Aromakomponenten vorhanden ist, was die Qualität der Spirituose wesentlich verbessert.

Selbstverständlich ist es einem Fachmann leicht ersichtlich, dass der durch das erfindungsgemäße Verfahren hinzugefügte Verfahrensschritt der Siedepunkterniedrigung durch Gesamtdruckerniedrigung der Atmosphäre im Inneren des Destillierapparates gegebenenfalls auch während des Abbrennvorganges wiederholt durchgeführt werden muss, da sich der Gesamtdruck der Atmosphäre im Inneren des Destillierapparates während der Erzeugung des Destillatdampfes wieder erhöht. Hierzu könnte beispielsweise eine entsprechende Steuerung eingesetzt werden, mit deren Hilfe während des gesamten Brennvorganges der Gesamtdruck im Inneren des Destillierapparates in einem bestimmten, reduzierten Druckniveaubereich gehalten werden kann.

Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird eine Möglichkeit zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Verfahrens angegeben. Hierbei wird eine Vakuumvorrichtung zur Gesamtdruckerniedrigung eingesetzt, welche beispielsweise eine Wasserstrahlpumpe mit einem Arbeitsbereich von etwa 10 bis 15 Torr oder eine Drehschieberpumpe mit einem Arbeitsbereich von etwa 0,01 bis 1 Torr sein kann.

Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind bezüglich des Verfahrens in den Unteransprüchen 2 bis 4 und bezüglich der Vorrichtung in den Unteransprüchen 6 bis 9 angegeben.

So ist für das Verfahren bevorzugt vorgesehen, dass das während der Dephlegmation abgetrennte flüssige Phlegma kontinuierlich zu der in der Brennblase vorhandenen Brennmaische zurückgeführt wird. Hierdurch kann beim Brennvorgang eine besonders optimierte Verstärkung erzielt werden. In einer besonders bevorzugten Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens fließt dabei das während der Dephlegmation abgetrennte und hinsichtlich des Alkohol- und Aromakomponentengehalts reduzierte, flüssige Phlegma als Rücklauf auf einen oberen Glockenboden des Dephlegmators zurück, während der hinsichtlich des Alkohol- und Aromakomponentengehalts angereicherte Restdestillatdampf in der nachgeschalteten Kühlervorrichtung vollständig verflüssigt und als Branddestillat abgezogen werden kann. Somit ist eine Verstärkung des Destillatdampfes hinsichtlich leichtflüchtiger Substanzen, insbesondere hinsichtlich Alkohol und natürlichen Aromakomponenten, einsetzbar.

Für das Verfahren ist ferner bevorzugt vorgesehen, dass das Abkühlen und Verflüssigen des Restdestillates in mehreren, voneinander getrennten Kühlstufen erfolgt, um jeweils unterschiedliche Branddestillat-Fraktionen gewinnen zu können. Dabei kondensieren in den vorderen, stromaufwärts liegenden Kühlstufen der Kühlervorrichtung zunächst die schwerflüchtigen Substanzen des Restdestillates, die in vermehrtem Maße unerwünschte und insbesondere aromanegative Stoffe, wie etwa Fuselöle etc., aufweisen. Bei den hinteren Kühlstufen fallen hauptsächlich die besonders leichtflüchtigen Substanzen, wie Aldehyde, Essigester und Methylalkohol, an, die ebenfalls auf Grund ihrer negativen Wirkung nicht im Branddestillat und in der trinkfertigen Spirituose erwünscht sind. Das zur Fertigstellung der trinkfertigen Spirituose benötigte Branddestillat, welches aus Trinkalkohol und natürlichen Aromakomponenten besteht, fällt hingegen bei den mittleren Kühlstufen an. Selbstverständlich ist hier aber auch denkbar, durch eine entsprechende Anordnung und Auslegung der einzelnen Kühlstufen, insbesondere durch Einstellung ihrer Temperatur, eine andere Aufteilung der Fraktionen zu erzielen.

Als vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Vakuumvorrichtung stromabwärts hinter zumindest einer Kühlstufe der Kühlvorrichtung an der Destillierapparatur angeschlossen ist. Dadurch wird erreicht, dass in dem Fall, wenn die Vakuumvorrichtung während des Abbrennvorganges nochmals aktiviert werden muss, nicht auch der durch Erwärmen der Brennmaische gewonnene Destillatdampf abgepumpt wird, und zwar weil dieser bereits in der vorgeschalteten Kühlstufe abgekühlt und destilliert vorliegt. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, die Pumpe mit einem entsprechenden Dampfabscheider oder Filter auszurüsten.

Besonders bevorzugt ist in einer Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ferner eine Steuerung vorgesehen, die in Abhängigkeit der Temperatur der Brennmaische, in Abhängigkeit des Atmosphärendruckes innerhalb der Destillierapparatur sowie in Abhängigkeit der unterschiedlichen Kühltemperaturen der einzelnen Kühlstufen sowohl die Heizung der Brennblase als auch die Kühlung der Kühlstufen sowie die Vakuumvorrichtung steuert. Durch ein entsprechendes Nachregulieren der steuerbaren Größen (Brennmaischen-Temperatur, Druck in der Destillierapparatur, Kühlstufen-Temperatur) lässt sich somit besonders schnell und auf effektive Weise das Branddestillat aus der Brennmaische mittels Verdampfung und Kondensation gewinnen. Denkbar wäre ferner, mittels einer geeigneten Sensoranordnung kontinuierlich die Güte, insbesondere die Konzentration der fruchtspezifischen Aromakomponenten, in dem fertig gebrannten Destillat zu ermitteln, um diese Güte-Information als weiteren Parameter zur Steuerung und Regelung des Brennprozesses zu verwenden.

Besonders vorteilhaft, wenn auch teilweise aus der Lösungsmittelchemie bekannt, kann als Vakuumvorrichtung eine Membranpumpe eingesetzt werden. Mit einer derartigen Pumpe lässt sich mit einem minimalen Steuer- und Regelaufwand schnell und sicher der Trinkalkohol sowie die erwünschten Aromakomponenten aus der Brennmaische ermitteln und mittels Verdampfung und Kondensation gewinnen. Dadurch kann durch eine optimierte Anordnung und Einstellung der Baugruppen des Destillierapparates ein vollkommen selbständiger Prozessablauf erreicht werden. Insbesondere würde hier eine für die Prozessregelung unter Umständen notwendige Steuerung entfallen. Auch wären Nachregelungen während des gesamten Prozesses nicht mehr erforderlich.

Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert.

1 zeigt eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Herstellen einer Obstbrannt-Spirituose. Wie dargestellt setzt sich die Vorrichtung 100 aus einer Brennblase 101, einem Dephlegmator 102 mit (nicht explizit dargestellten) Glockenböden, einer Kühlvorrichtung 103 und einer Vakuumpumpe 104 zusammen. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes diskontinuierlich arbeitendes Blasen-Brenngerät. Hierbei ist vorgesehen, dass die Brennblase 101 die zu destillierende Brennmaische 1 aufnimmt. Im Dom oberhalb der Brennblase 101 sitzt entweder ein (nicht dargestellter) helmartiger Aufbau oder ein Verstärker 105, der mit einer Mehrzahl (in der Regel zwei bis drei) Glockenböden sowie einem Dephlegmator 102 ausgestattet ist.

Der aus der Brennblase 101 beim Erhitzen der Brennmaische 1 aufsteigende Destillatdampf 2 gelangt über den Verstärker 105 als Restdestillatdampf 3 in ein (nicht explizit gezeigtes) Geistrohr und von dort in eine aus mehreren Kühlstufen bestehende Kühlvorrichtung 103, in welcher der Restdestillatdampf 3 vollständig abkühlt und von daher in den flüssigen Aggregatzustand übergeht. Aus der Kühlvorrichtung 103 bzw. den einzelnen Kühlstufen fließt das Branddestillat 4 letztendlich in eine Destillatvorlage 106.

Die Verstärkungseinrichtung 105 der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist derart ausgelegt, dass aus der relativ alkoholarmen Brennmaische 1 in einem Abtrieb ein Branddestillat 4 mit hohem Alkoholgehalt und hohem Fruchtaromagehalt gewonnen werden kann. Der Weg hierzu führt über den Verstärker 105, der nach dem Prinzip der Rektifikation und/oder Dephlegmation arbeitet. Diese Art von Verstärker 105 können einen Wasserkasten-Dephlegmator, einen Röhren-Dephlegmator oder auch eine Kombination hiervon enthalten. Solche Dephlegmator-Typen sind aus dem Fachgebiet der Brennereitechnologie bekannt und werden hier nicht näher erläutert.

Die Kühlvorrichtung 103 setzt sich aus mehreren hintereinandergeschalteten Kühlstufen zusammen, wobei zahlreiche verschiedene Kühler-Typen, wie etwa Schlangenkühler, Tellerkühler oder Röhrenkühler, eingesetzt werden können. In der in 1 dargestellten Ausführungsform wird die erste Kühlstufe mit Kühlwasser 5, in besonders bevorzugter Weise im Gegenstrom, versorgt. Um eine bessere Kühlwirkung zu gewährleisten, ist die zweite Kühlstufe mit Eiswasser 6 als Kühlmittel gespeist. Der aus dem (nicht explizit dargestellten) Geistrohr in den Kühler 103 eingeleitete Restdestillatdampf 3 kühlt innerhalb der einzelnen Kühlstufen ab und kondensiert dort. Als Ausgang der Kühlstufen dient die Destillatvorlage 106, in der kontinuierlich das vom Kühler 103 ablaufende Branddestillat 4 beobachtet und jederzeit Destillatmenge und Alkohol- bzw. Aromakomponentenkonzentration festgestellt werden können.

Obwohl in der dargestellten Ausführungsform nur eine einzelne Destillatvorlage 106 angedeutet wird, ist es ferner denkbar, mehrere und insbesondere an unterschiedlichen Entfernungen zum Dephlegmator 102 angeordnete Destillatvorlagen 106 vorzusehen. Ferner ist denkbar, dass in der Destillatvorlage 106 die Grädigkeit und Güte des Branddestillates kontinuierlich festgestellt wird, um damit einen Anhaltspunkt über den Zeitpunkt für das Verkosten des Branddestillates 4 vor dem Umstellen auf die einzelnen Alkoholfraktionen zu erhalten.

Erfindungsgemäß ist zwischen den Kühlstufen und der Destillatvorlage 106 eine Vakuumvorrichtung 104 vorgesehen, mit Hilfe derer der Gesamtdruck innerhalb der im wesentlichen gasdichten Destillierapparatur 100 erniedrigt werden kann, um somit den Siedepunkt der Brennmaische 1 in der Brennblase 101 einzustellen.

Mit dem Ziel, ein möglichst qualitativ hochwertiges Branddestillat 4 zu erzeugen, ist ferner denkbar, eine (nicht explizit dargestellte) Steuerung zum Einstellen, Regeln und Steuern der Temperatur der Brennmaische 1 in der Brennblase 101, der Temperatur der Kühler 103 sowie des Drucks innerhalb des Destillierapparates 100 vorzusehen, um somit während des gesamten Brennprozesses die verschiedenen Parameter entsprechend einstellen oder nachregeln zu können.

1Brennmaische 2Destillatdampf 3Restdestillatdampf 4Branddestillat 5Kühlsohle 6Eiswasser 100Destillierapparat 101Brennblase 102Dephlegmator 103Kühler 104Vakuumvorrichtung 105Verstärker 106Destillatvorlage

Anspruch[de]
  1. Verfahren zum Herstellen einer Beeren- oder Obstbrannt-Spirituose, insbesondere eines Beeren- oder Obstbranntweines oder Obstgeistes, aus einer Brennmaische (1) mit Hilfe eines Destillierapparates (100), der eine Brennblase (101), einen Dephlegmator (102) und einen Kühler (103) aufweist, mit folgenden Verfahrensschritten:

    – Erhitzen der Brennmaische (1) in der Brennblase (101) zum Erzeugen eines aus leichtflüchtigen Substanzen bestehenden Destillatdampfes (2);

    – Dephlegmation des Destillatdampfes (2) in dem Dephlegmator (102) zum Abtrennen eines Restdestillatdampfes (3) mit erhöhter Konzentration an leichtflüchtigen Substanzen und eines flüssigen Phlegmas mit niedriger Konzentration an leichtflüchtigen Substanzen;

    – Abkühlen und Verflüssigen des Restdestillatdampfes (3) in dem Kühler (103) zum Erzeugen eines flüssigen Branddestillates (4);

    – Fertigstellen der Spirituose aus dem Branddestillat (4),

    gekennzeichnet durch den folgenden Verfahrensschritt vor dem Verfahrensschritt des Erhitzens der Brennmaische (1):

    – Siedepunkterniedrigung in der flüssigen Brennmaische (1) durch Gesamtdruckerniedrigung der Atmosphäre im Inneren des im wesentlichen gasdicht ausgeführten Destillierapparates (2).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das während der Dephlegmation abgetrennte flüssige Phlegma kontinuierlich zu der in der Brennblase (101) vorhandenen Brennmaische (1) zurückgeführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Destillatdampf (2) durch einen Rektifikationsprozess der Brennmaische (1) erzeugt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abkühlen und Verflüssigen des Restdestillatdampfes (3) in mehreren voneinander getrennten Kühlstufen erfolgt, um verschiedene Destillatfraktionen zu erzeugen.
  5. Vorrichtung zum Destillieren eines Branddestillates (4) aus einer als Brennmaische (1) dienenden vergorenen Maische für die Herstellung einer Beeren- oder Obstbrannt-Spirituose, insbesondere eines Beeren- oder Obstbranntweines oder Obstgeistes, mit:

    – einer Brennblase (101) zum Erhitzen der Brennmaische (1), um einen aus leichtflüchtigen Substanzen bestehenden Destillatdampf (2) zu erzeugen;

    – einem Dephlegmator (102) zum Abtrennen eines Restdestillatdampfes (3) mit erhöhter Konzentration an leichtflüchtigen Substanzen und eines flüssigen Phlegmas mit niedriger Konzentration an leichtflüchtigen Substanzen;

    – einer Kühlvorrichtung (103) zum Abkühlen und Verflüssigen des Restdestillatdampfes (3) und zum Erzeugen des Branddestillates (4),

    dadurch gekennzeichnet, dass

    der Destillierapparat (100) ferner eine Vakuumvorrichtung (104) zur Gesamtdruckerniedrigung der Atmosphäre in dem als gasdichtes und geschlossenes System ausgebildeten Destillierapparat (100) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlvorrichtung (103) aus mehreren hintereinander separat angeordneten Kühlstufen besteht.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vakuumvorrichtung (104) stromabwärts hinter zumindest einer Kühlstufe der Kühlvorrichtung (103) angeschlossen ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vakuumvorrichtung (104) eine Membranpumpe aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlstufen zumindest teilweise mit Kühlsole (5) oder Eiswasser (6) betrieben werden.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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